Schlagwortarchiv für: Stadtentwicklung

Die Leipziger SPD-Stadtratsfraktion beantragt im Rahmen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig die Stärkung des kommunalen Wohnungsbauunternehmens LWB.

„Der Wohnungsbestand unseres kommunalen Unternehmens muss in den kommenden Jahren konsequent ausgebaut werden. Nur so erreichen wir das Ziel von 40.000 Wohnungen und positionieren die LWB mit einem Marktanteil von 10 Prozent“, so SPD-Fraktionschef Christopher Zenker zum Vorschlag. „Wir wollen investieren und dafür auch kommunale Gelder bereitstellen. Nur mit Unterstützung wird es der LWB gelingen, 1.900 zusätzliche Wohnungen bis 2030 zu schaffen. Jetzt finanzielle Mittel oder kommunale Grundstücke von jährlich 20 Millionen Euro einzubringen, ist ein Zukunftsinvestition, die einen dauerhaften Wert schafft und zum Erreichen des Ziels von 40.000 Wohnungen beiträgt.“

Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 sollen der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft nach Plänen der Sozialdemokraten jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um das auch in den Eigentümerzielen der LWB verankerte Ziel von 40.000 Wohneinheiten zu erreichen. Dabei sollen nicht nur finanzielle Mittel in Betracht kommen sondern, sofern sie in kommunalem Eigentum sind, auch Grundstücke.

„Bezahlbarer Wohnraum ist eines der drängendsten Probleme in unserer weiterhin wachsenden Stadt. Wir merken, dass es beim Bau von neuem Wohnraum nicht in dem Maße vorangeht, wie es notwendig wäre. Trotz der Krise am Bau- und Wohnungsmarkt investiert die LWB auf Rekordniveau. So werden in Grünau und Mockau 170 neue Wohnungen gebaut “, erklärt SPD-Stadträtin Anja Feichtinger, die dem Aufsichtsrat der LWB und dem Ausschuss für Wohnen angehört. Sie ergänzt: „Weiterhin mangelt es  vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Die bisherigen Anstrengungen reichen noch nicht aus.  In Zukunft sollen mindestens 30 Prozent der Wohnungen, die mit Unterstützung der Stadt von der LWB geschaffen werden, sozialer Wohnraum sein.“

„Damit soll es einfacher werden, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die steigenden Mieten und die nach wie vor hohe Nachfragen nach Wohnraum sind Herausforderungen, denen sich die Stadt und die LWB gemeinsam stellen müssen. Wir gehen davon aus, dass wir einen guten Schritt vorankommen, wenn mit dem Bereitstellen von finanziellen Mitteln und Grundstücken hierfür die Kräfte noch einmal stärker gebündelt werden“, so LWB-Aufsichtsrat Heiko Oßwald abschließend.

gesellschaft

Section Title

Beschlussvorschlag

  1. Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2025/26 strebt die Stadt Leipzig an, der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft pro Doppelhaushalt 40 Millionen Euro bzw. Grundstücke und liquide Mittel im gleichen Wertumfang für den Neubau bzw. den Ankauf von Wohnraum als Gesellschaftereinlage zur Verfügung zu stellen. Die finanziellen Mittel sollen zunächst für sechs Jahre, bis einschließlich 2030, fließen.
     
  2. Der Wohnungsbestand der LWB soll mit Hilfe der Gesellschaftereinlage bis einschließlich 2030 auf 40.000 Wohnungen anwachsen, damit die LWB ihren Marktanteil von ca. 10 Prozent halten kann.
     
  3. Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 30 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden.

Begründung

Um das Ziel des Konzeptes von 40.000 Wohnungen erreichen zu können, muss die LWB bis 2030 ca. 1900 Wohneinheiten neu bauen oder ankaufen. Da die LWB dies allein finanziell nicht stemmen kann, sollen die Investitionen mit Hilfe der Gesellschaftereinlage unterstützt werden. Anders als bei anderen Varianten, wird das kommunale Eigentum mit diesem Vorschlag gestärkt. 
 

Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Leipzig zu decken und die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.

Wir sind uns bewusst, dass die LWB bereits einen wichtigen Beitrag zur Wohnraumversorgung in Leipzig leistet. Dennoch sind die steigenden Mieten und die hohe Nachfrage nach Wohnungen eine Herausforderung, der Stadt und LWB gemeinsam begegnen müssen. Durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Grundstücken für den Wohnungsbau kann der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum langfristig gesichert werden.

Dieser Änderungsantrag ist in einem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen aufgegangen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

3. Die nachfolgenden Radverkehrsanlagen/-verbindungen werden mit Priorität zu entwickelt:

– Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg)
– Saale-Leipzig-Kanal
– Elsterradweg, gesamt Strecke
– Neue Linie ab Rennbahnsteg
– Pleißeradweg ab Wildpark
– Aktivachse Süd
– Connewitz/Kleinzschocher
– Küchenholzallee
– Heuweg
– Marienweg/Rosental
– Liebertwolkwitz/Großpösna


4. Die Planungen und der Ausbau dieser Routen sind durch die Stadt Leipzig mit Priorität zu behandeln. Die dazugehörigen bestehenden Maßnahmen sind bis Ende 2024 zeitlich zu fassen und dem FA S+B vorzulegen. Die Routen sollen ganzjährig befahrbar sein.

5. Im Zuge der Haushaltsplanungen 2025/2026 legt die Stadtverwaltung dar wie hoch die Investitionen in den Radverkehr heruntergebrochen pro Einwohner liegen und stellt dar wie perspektivisch der laut Nationalen Radverkehrsplan angestrebte Wert von 30 Euro pro Einwohner inkl. Fördermitteln erreicht werden soll.

6. Die Stadtverwaltung informiert die zuständigen Ausschüsse bis Mitte 2025 wie durch den Ausbau von Mobilitätsstationen, Mobilpunkte bzw. Mobilitätshubs ein Fahrradverleihsystem auf die gesamte Stadt ausgerollt werden kann um Bikesharing insbesondere auch in den Stadtrandlagen attraktiv zu machen und insbesondere mit dem ÖPNV zu vernetzen. Dabei wird auch dargestellt welche Maßnahmen notwendig sind um auch E-Bikesharing in Leipzig zu ermöglichen und umzusetzen.

7. Sogenannte „Protected Bike Lanes“ werden aus der Erprobung geholt und grundsätzlich bei der Neuplanung von Radverkehrsanlagen in den Planungen auf Realisierbarkeit abgeprüft, allen voran auf Strecken mit Unfallhäufungen bzw. -schwerpunkten, sowie auf Abschnitten mit häufigen Fällen von verkehrswidrigen Verhalten, wie zugeparkten Radverkehrsanlagen. 

Begründung

Zu 3. + 4.

Diese eigenständigen Radwege erfüllen eine wichtige Funktion abseits des Straßennetzes, sofern sie durchgängig und vollwertig nutzbar sind. Angesichts des teilweise unbefriedigenden Zustandes, waren sie schon häufig Gegenstand einzelner Anträge und Beschlüsse.

Selbstständig geführte Radwege können die Anforderungen an Vorrang- und Hauptrouten besonders gut erfüllen. Im Unterschied zu Routen im Straßenraum sind diese unabhängig von Komplexmaßnahmen und mit überschaubarem Aufwand im vorhandenen Wegenetz realisierbar. Überwiegend sind Oberflächenmaßnahmen ausreichend, damit Alles, was rollt, ganzjährig sicher unterwegs sein kann. Dies ist gleichermaßen relevant für Alltag, Naherholung und Tourismus sowie insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen. Derart attraktive Wege sichern niederschwellige Teilhabe und beeinflussen die Verkehrsmittelwahl nachhaltig (u.a. Pendler).

Ein erkennbar abgestuftes Wegesystem entfaltet Lenkungswirkung und schützt dadurch sensible Bereiche und Nutzungen (Fußverkehr). Während wassergebundene Wegedecken starkem Radverkehr nicht standhalten und nur gering sickerfähig sind, können gebundene Deckschichten ganzjahrestauglich und flächensparend ausgebildet werden – mit spezifischen Eigenschaften und ohne Staubbelastung für Mensch und Umwelt. Bei eigenständigen Wegen erfolgt die Wasserableitung in der Regel über die seitlichen Bankette in den sickerfähigen, vitalen Seitenraum. Bei gebundenen Deckschichten reicht dafür ein geringes Quergefälle. Darunterliegende ungebundene Tragschichten sind vor Verschlämmung geschützt und bleiben offenporig. Dadurch kann der Wegekörper als linienförmiger Sickerspeicher fungieren, vergleichbar mit Mulden-Rigolen-Systemen.

Die Route ‘Neue Luppe (Stadtgrenze Schkeuditz) / Elsterbecken / Neue Linie (Stadtgrenze Markkleeberg)’ ist innerstädtisch sehr stark nachgefragt und die wichtigste Route nach Schkeuditz und Markkleeberg. Bis zur Fertigstellung als Radschnellweg ist diese ebenfalls mit Priorität zu entwickeln.

Zu 5.

Mit dem kommenden Haushalt soll die von Nationalen Radverkehrsplan empfohlene übernommen werden, die Höhe der gesamten Investitionsmittel in den Radverkehr (auch) pro Einwohner*in auszuweisen. Ziel ist ein Wert von 30€/Einwohner*in.

Zu 6. 

Auch in den Ortsteilen am Stadtrand von Leipzig gibt es nach Rückmeldung aus mehreren Ortschaften einen Bedarf, Fahrräder auszuleihen. Insbesondere an den Endhaltestellen der LVB und an den Haltestellen der S-Bahn wäre ein Angebot für ein Fahrradverleihsystem wünschenswert.

Zu 7. 

„Protected Bike Lanes“ sind nach Lesart in den Steckbriefen Maßnahme P3 und Maßnahme 2.4 als Pilotprojekte aufgeführt. Leipzig hat auf zwei Teilstrecken bereits erste Erfahrungen mit „Protected Bike Lanes“ gesammelt, diese und die Erfahrungen aus anderen Städten sind vor allem dort zu nutzen, wo Gefahrensituationen entstehen.

Geschützte Radfahrstreifen trennen Radfahrende durch physische Barrieren vom Autoverkehr und sorgen damit für objektive und subjektive Sicherheit, zudem können sie beispielsweise das Zuparken von Radverkehrsanlagen verhindern. Sie sind eine schnelle und günstige Möglichkeit der Radverkehrsförderung. Die Verkehrsplanung ging lange vom Fahrrad als Fahrzeug aus, das auf die Fahrbahn gehört. Auch der ADFC z.B. setzte sich viele Jahre dafür ein, dass Radfahrende mehr Platz auf der Fahrbahn bekommen. Denn auf der Fahrbahn werden sie von Autofahrenden gesehen und galten dort deshalb als besonders sicher, auch weil separate Radwege – wenn es sie denn gibt – oft viel zu schmal und nur in schlechter Qualität vorhanden sind. Ausgeklammert wurde dabei aber, dass sich die meisten Menschen auf dem Rad, eingekesselt zwischen parkenden Autos auf der einen und dem fließenden Autoverkehr auf der anderen Seite, nicht wohl und sicher fühlen. Die Konsequenz: Entweder sie steigen erst gar nicht aufs Rad oder weichen auf den Bürgersteig aus. Vorbild für die Geschützten Radfahrstreifen sind die USA. Dort ist es in vielen Städten mit den sogenannten „Protected Bike Lanes“ gelungen, in relativ kurzer Zeit und mit begrenztem Aufwand nachweislich viele Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsschichten aufs Rad zu bringen. Mittlerweile gibt es Varianten der Geschützten Radfahrstreifen in vielen Städten weltweit.

Im Februar 2021 wurde der Antrag „VII-A-01895 Erhalt und Aufwertung des Fockebergs“ im Sinne des Verwaltungsstandpunkts beschlossen. Ziel war es, bis zum 4. Quartal 2021 im Eingangsbereich zum Fockeberg Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine neue Sitzgelegenheit an der Aufahrt zu installieren, die Sichtschneisen Richtung Innenstadt und Richtung Osten freizuhalten sowie die bereits vorhandenen Sitzgelegenheiten zu reparieren. Darüber hinaus sollte die Stadtverwaltung ebenfalls bis zum 4. Quartal 2021, unter Beteiligung der Öffentlichkeit, ein Konzept zu Sicherung und Nutzung des Fockebergs erstellen.

Im November 2021 wurde von den ganzen Punkten zunächst die Sitzbank umgesetzt und mittlerweile sind auch die Sichtfenster freigeschnitten worden. Allerdings sind die auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten bislang nicht erneuert worden und auch zum Bürgerbeteiligungsverfahren gab es auch unsere Anfrage vom 18.10.2023 die Information, dass ein beauftragtes Ingenieurbüro, das über ein Vergabeverfahren den Zuschlag bekommen hat, seine Konzeptidee auf einer ersten Bürgerbeteiligung vorstellen möchte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?
  2. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden?
    1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
    2. Wenn nein:
      1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?
      2. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?
      3. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?
  3. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten?

Antwort der Verwaltung

  1. War das Vergabeverfahren erfolgreich und konnte ein Büro beauftragt werden, das mit seiner Konzeptidee zum Fockeberg mit den Bürgerinnen und Bürgern in Gespräch kommen wird?

Antwort:

Eingangs wird auf die Antwort im Stadtrat vom 18.10.2023 (VII-F-09177-AW-01) hingewiesen. Das Vergabeverfahren ist leider noch immer nicht abgeschlossen. Ein Büro wurde aktuell noch nicht beauftragt.

  1. Hat diese erste Bürgerbeteiligungsrunde bereits stattgefunden? 

Antwort:

Nein

  1. Wenn ja, wie wurde darüber informiert, wer wurde eingeladen, wie ist der weitere Verfahrensablauf und welche Zwischenergebnisse gibt es?
  2. Wenn nein:
  1. Was sind die Gründe, dass es mit Blick auf die Erstellung des Nutzungskonzepts auch über drei Jahren nach dem Beschluss noch keine nennenswerten Ergebnisse gibt?

Antwort:
Zur Beantwortung wird wiederholt auf die Ausführungen vom 18.10.2023 Bezug genommen. „Im Jahr 2021 wurde im Rahmen der Gefahrenbeseitigung die Metalltreppe im südlichen Hangbereich zurückgebaut. In Zusammenarbeit mit Studenten der HTWK, wurde unter Leitung von Herrn Prof. Ulrich ein gemeinnütziges Projekt verwirklicht. Eine selbstkonstruierte Rundbank wurde in unmittelbarer Nähe des Weges aufgebaut und seit 19.11.2021 können Besucher auf der Rundbank Platz nehmen. In den letzten Jahren wurde die forstliche Bewirtschaftung des Fockebergs priorisiert und die Durchführung von Maßnahmen zur Verkehrssicherung standen im Vordergrund. Insbesondere nach dem Sturm am 21.10.2021 wurden zahlreiche Sturmschäden entlang des Weges beseitigt, so dass eine gefahrlose Begehung für Besucher wieder möglich war.“

Durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden aktuell Verbesserungen vor Ort durch das Freischneiden der Sichtachsen und die Reparatur von Sitzgelegenheiten sowie durch das Aufstellen drei neuer Sitzbänke und von fünf Fahrradbügeln geschaffen. Auf dem Plateau wird eine weitere Bank in Kürze installiert.

  1. Wäre es in Anbetracht des langen Zeitraums und der immer erneuten Verschiebungen nicht transparent und hilfreich gewesen, wenn die Stadtverwaltung proaktiv über Verzögerungen informiert hätte?

Antwort:
Die durchgeführten Maßnahmen haben zu Verbesserungen der örtlichen Situation geführt. Eine Information des Stadtrates und der Leipzigerinnen und Leipziger erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 18.10.2023. Sinnvoll wäre es gewesen, den Stadtrat im Februar 2024 darüber zu informieren, das die Beauftragung des Planungsbüros sich weiter verzögert. 

  1. i. Welche Terminschiene ist für die Bürgerbeteiligung mittlerweile vorgesehen?

Antwort:
Die nächsten Planungsschritte sind:

bis Ende II. Quartal 2024 Auftragsvergabe an ein Planungsbüro
bis Ende IV: Quartal 2024 Durchführung des Beteiligungsprozesses
bis Ende II. Quartal 2025 Fertigstellung und Beschluss des Nutzungskonzeptes

Über die Beteiligungsschritte wird rechtzeitig öffentlich informiert.

  1. Wie ist der weitere Fortgang bei der Reparatur der auf dem Fockeberg vorhandenen Sitzgelegenheiten und der Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten

Antwort:

Entlang der Fockestraße werden im Straßenraum gegenüber von zwei Parkeingängen weitere Fahrradanlehnbügel aufgestellt. Hier erfolgt die Umgestaltung der Parkeingänge aus dem Fußverkehrsentwicklungsplan durch das Verkehrs- und Tiefbauamt voraussichtlich Ende des IV. Quartals 2024/Anfang des I. Quartals 2025 (siehe Beispiele in der Aurelienstraße am Eingang zum Spielplatz Karl-Heine-Platz).

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen:
  • Umsetzung einer Verkehrsberuhigung auf den Durchgangsstraßen Engelsdorfer Straße, Paunsdorfer Straße, Sommerfelder Straße und Zweinaundorfer Straße [gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum 1. Fortschreibung vom 25.02.2015 Punkt 5.4.3, S 73 „… umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen” und Lärmaktionsplan]
  • Herausnahme des Lkw- und Wirtschaftsverkehrs ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen
  • Optimierung der Ampelschaltung in den Kreuzungsbereichen entlang der o.g. Durchgangsstraßen
  • Anpassung der Verkehrsleithinweise von/zur Autobahn A14
  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)
  • Einrichtung von Verkehrsüberwachungssystemen (Blitzer).

Ein Prüfbericht liegt bis zum Ende des III. Quartals 2024 vor.

  1. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in der für das Jahr 2025 avisierten Machbarkeitsstudie zur Verkehrskonzeption Mittleren Ring Südost folgende Eckdaten zu berücksichtigen:
  • Ertüchtigung aller Durchgangsstraßen in der Ortschaft Mölkau für Rad- und Fußverkehr,
  • Aufstellung einer Maßnahmenliste mit zeitlicher Einordnung zur Sanierung der Engelsdorfer, Sommerfelder Straße und grundhafte Erneuerung der Zweinaundorfer Straße,
  • Einbindung des ÖPNVs,
  • Einbindung von Sharing-Angeboten für Fahrrad und MIV,
  • Einbindung der Akteure vor Ort in die Verkehrskonzeption Mittlerer Ring (Ortschaftsrat, Stadtbezirksbeirat, Bürgervereine und Bürgerinitiativen).

Begründung

Gemäß den Ausführungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem Jahr 2023 wird für die Verkehrsplanung Mittlerer Ring Südost eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll auch neben der Untersuchung zur Umsetzung des Mittleren Rings Maßnahmen für die verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz untersuchen. Es ist zu begrüßen, dass hier alle Verkehrsarten einbezogen werden sollen. Da die Beauftragung der Studie jedoch erst Ende 2024 erfolgen soll und somit erst zum Ende des Jahres 2025 mit einer Ergebnisvorlage zu rechnen ist, wird mit diesem Antrag das Ziel von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und – entlastung für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz verfolgt.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

die Ausschreibung des Weihnachtszirkus für den Cottaweg gestoppt, die Kleinmesse soll dort nur noch einmal im Jahr stattfinden können. So die Bilanz für den Cottaweg der letzten Tage. Und warum, weil wir es über Jahre nicht gelöst bekommen, die Themen Stadionumfeld inkl. Cottaweg in Verbindung mit einem guten Park-and Ride-System, in den Griff zu bekommen. Aus der Not und aus Angst vor Klagen von Rasenballsport wurden jetzt Entscheidungen getroffen, die hoffentlich nur kurzfristig Auswirkungen für Kleinmesse und Weihnachtszirkus haben. Denn wir hoffen, dass das Gewitter ein reinigendes wird und endlich Entscheidungen getroffen werden, auf die wir seit Jahren warten.

Unsere Erwartungshaltung ist dabei klar: Sollten Weihnachtszirkus und Kleinmesse zeitweise nicht oder nur teilweise am angestammten Ort stattfinden können, müssen vernünftige gut erreichbare Interims her – damit meine ich nicht den Parkplatz an der neuen Messe. Wir wollen dabei nicht hören, was nicht geht, sondern was geht. Diese Lösungen sind mit den Akteuren zu besprechen.

Wir erwarten, dass tatsächlich nur so viele Parkplätze, wie unbedingt notwendig, errichtet werden, denn jeder Parkplatz zieht Parkplatzsuchverkehr an und damit Autos in das Gebiet. Wir bedauern es in diesem Zusammenhang, dass man nicht schon im Zuge der Umbaumaßnahmen durch Rasenballsport vor etwa zwei Jahren versucht das Thema anzugehen und auf Grundlage einer neuen Stellplatzverordnung die im Vertrag festgeschrieben Stellplätze reduziert hat. Dies würde uns heute vielleicht einige Diskussionen ersparen. Wir erwarten daher von der Stadtverwaltung zügig eine neue Stellplatzverordnung und auf der Grundlage Nachverhandlungen mit den Eigentümern des Stadions. Grundsätzlich wäre ein kleines Parkhaus am Cottaweg denkbar, Maßgabe muss aber sein, dass die an den Standort der heutigen Geschäftsstelle kommt und keine weitere Reduzierung der Fläche auf der Kleinmesse stattfindet und wenn doch nur in dem Umfang, wie es für Nutzer/-innen, wie Kleinmesse und Weihnachtszirkus, erträglich ist. Für den direkten Stadionvorplatz, dort wo jetzt eine Containerschule steht und Autos parken, erwarten wir, dass dort perspektivisch auf Parkplätze verzichtet wird und ein Platz zum Verweilen, Spielen und Sport treiben entsteht.

Ein weiterer ungelöster Konflikt ist die Diskussion um Schule vs. Ballsporthalle auf dem Areal des ehemaligen Schwimmstadions.

Hier muss die Verwaltung, insbesondere die beteiligten Dezernate, endlich verlässlich Klarheit schaffen, was geht und gewollt ist, und was nicht. Grundsätzlich steht für die SPD-Fraktion die Vorhaltung von ausreichend Schulplätzen an oberster Stelle. Für Kinder im Grundschulalter gilt außerdem weiterhin „Kurze Beine, kurze Wege“. Wir sind aber der Meinung, dass es möglich sein sollte, dass die Grundschule im Schulgebäude an der Max-Planck-Straße als Grundschulstandort saniert werden kann. Sollten dann noch einzelne Räume notwendig sein, wäre eine Unterbringung dieser, unter Einbeziehung der angrenzenden Grünfläche oder in eine neue Ballsporthalle, möglich. Schließlich liegen Sport und Schule auch inhaltlich nicht so weit auseinander. Zudem sollte auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsentwicklung die Größe der Schule noch mal geprüft werden. Die Grundschule im Schulgebäude an der Max-Planck-Straße und maximal einige Räume in der der neuen Ballsporthalle böten dann auch die Chance, eine ausreichend große Halle zu bauen und das Sportmuseum inkl. des Hauses des Sportes auf dem Gelände des Schwimmstadions unterzubringen. Grundsätzlich sollten Mehrfachnutzungen heutzutage selbstverständlich und nicht die Ausnahme sein. Als die Grünen die Schule an der Semmelweisstraße verhindert haben, waren die beiden Grünen Dezernate auch kreativ neue Lösungen zu finden. Das schaffen Sie auch diesmal, Frau Felthaus und Herr Dienberg.

Abschließend muss, wenn die Ballsporthalle steht, selbstverständlich auch die bestehende Arena saniert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Mehrzweckarena, die auch weiterhin einen Schwerpunkt Leichtathletik haben muss, auf eine Kapazität für 10.000 plus x Zuschauerinnen und Zuschauer ausgebaut werden.

Damit und mit der Weiterentwicklung der Nordanlage wäre das gesamte Areal mit Sporthochschule, Sportgymnasium, Sportoberschule, Arena, Ballsporthalle, Fußballstadion, Sportmuseum, Landessportbund, dem SC DHfK Leipzig unser Sportzentrum. Lassen Sie uns diesen Traum aufleben und endlich anpacken. Gerade jetzt sind die Signale aus dem Land gut, dies auch umfangreich zu fördern. Auch Kleinmesse und Weihnachtszirkus hätten dann weiter Platz auf dem Cottaweg und auch für die Grundschüler/innen gälte weiter „Kurze Beine – kurze Wege“. Auch wenn das vielleicht nach „eierlegende Wollmilchsau“ klingt. Seien Sie kreativ, legen sie uns Lösungen vor, lassen Sie uns zeitnah entscheiden. An uns wird es nicht scheitern, endlich Fahrt aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsstandpunkt wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Gelände der ehemaligen Gasanstalt „Ost“ in Sellerhausen ein Entwicklungskonzept zum Kreativquartier unter Berücksichtigung von Szenarien für die zukünftige Unterbringung der Abteilung Stadtbeleuchtung des Verkehrs- und Tiefbauamtes vorzulegen.
  2. Die Ergebnisse der Szenarien-Untersuchung werden dem Stadtrat bis Ende Q4/2024 vorgelegt.
  3. Sofern sich aus den Szenarien eine alternative Unterbringung für die Stadtbeleuchtung ergibt, wird die Entwicklung eines KreativQuartiers mit den Nutzungsschwerpunkten Gewerbe, Kultur, Arbeit, Wohnen und Soziales unter Betrachtung des Stadtraums geprüft.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zum Antrag.