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Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  1. Die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen erfolgt (gleichermaßen) nach dem Grundsatz der Versorgungssicherheit, zur Förderung des ökologischen Landbaus mit dem Ziel von mind. 30% Ökolandbau bis 2030 und zur Förderung der regionalen Landwirtschaft. Ausgeschlossen von diesen Regeln sind Biotop- und Ausgleichsflächen, bei denen durch die Verpachtung die jeweils festgelegten Pflege- und Entwicklungsziele sowie die Unterhaltung abgesichert werden.
  1. Ab dem Pachtjahr 2024/2025 erfolgt die Bereitstellung kommunaler landwirtschaftlicher Pachtflächen in Form eines Bieterverfahrens auf Basis eines Satzes von 20 Kriterien (gemäß Anlage 2) hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert. Bei Punktegleichstand soll die Entscheidung nach Fokuskriterien (Nr. 11-13, 18) getroffen werden.
  1. Bewerbungsverfahren und Kriteriensatz werden erstmalig nach 3 Jahren und danach regelmäßig, aber mindestens alle fünf Jahre, auf Wirksamkeit hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und kommunalem Nutzwert überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert.
  1. Die Verpachtung kommunaler Landwirtschaftsflächen bzw. die Zusammenstellung der Pachtlose erfolgt unter Berücksichtigung eines zukünftigen gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts und weiterer relevanter Fachplanungen. Die strategische Landwirtschaftsflächenkulisse des gesamtstädtischen integrierten Flächenkonzepts bildet den zweiten Teil der Gesamtkonzeption „Landwirtschaft im Stadtgebiet von Leipzig“ und wird bis Ende des 2. Quartals 2025 vorgelegt. Bis Ende des 2. Quartals 2024 soll der Zwischenstand unter Einbeziehung der Rahmenkonzeption Flächen Erneuerbare Energien vorgelegt werdenDas Konzept zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten soll ebenfalls bis spätestens zum Ende 2024 vorgelegt.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Zur Bildung der jährlichen Pacht- und Flächenlose soll ein landwirtschaftliches Sachverständigengremium eingesetzt werden. Dieses setzt sich zusammen aus jeweils einer/einem Sachverständigen für Naturschutz (Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde), Gewässerschutz/ Freiraumentwicklung (Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilungen Gewässerentwicklung und Freiraumentwicklung), Klimaschutz (Referat für nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz), Flächenbewirtschaftung (Liegenschaftsamt), Regenerative Energien (Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtentwicklung) und mind. einem/einer externen Wissenschaftler*in im Bereich nachhaltige Landwirtschaft (benannt durch das Liegenschaftsamt). Das Sachverständigengremium trägt dafür Sorge, dass insgesamt mind. 5% der verpachteten städtischen Landwirtschaftsflächen für Landschaftsstrukturelemente (Anlage 3) vorgesehen werden.
  1. Es werden mind. 720 ha städtische landwirtschaftliche Flächen identifiziert, die für mind. 15-25 Jahre verpachtet werden. Diese Flächen werden vor allem zur Förderung des Ökolandbaus, aber auch zur Unterstützung von Agri-Photovoltaik-Projekten vergeben. Für Betriebe in Umstellung auf Ökolandbau wird der Pachtzins um 50% reduziert.
  1. Der Oberbürgermeister soll ein Konzept vorlegen, dass die Stadt in die Lage versetzt die Gesamtfläche an landwirtschaftlichen Boden wieder im Minimum auf den Stand des Jahres 2010 durch Zukäufe und/oder Umwandlung oder Entsiegelung zu bringen. Hierfür soll auch die Übernahme/ Einrichtung eines eigenes landwirtschaftlichen Betriebes geprüft werden.
  1. Es werden ausreichend personelle Kapazitäten im Liegenschaftsamt geschaffen, um den Bearbeitungsstau und die Neuverpachtungen ab dem Pachtjahr 2024/2025 nach dem neuen Vergabesystem sicherzustellen.
  1. Zielstellungen und Vorgaben bei der Verpachtung, insbesondere die Anwendung des Kriteriensets bei der öffentlichen Ausschreibung von Landwirtschaftsflächen, sind von Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften der Stadt Leipzig (Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH) sowie für die Verpachtung kommunaler landwirtschaftlicher Flächen außerhalb des Leipziger Stadtgebiets analog in Anwendung zu bringen.

Anlage 2 wird wie folgt geändert:

  1. Kriterium 6: Fachliche Mindestanforderungen an den Pächter

Ergänzung unter 1.2.6.

Ein Pächter, oder im Falle von Vereinen/Genossenschaften mind. ein*e Mitarbeiter*in, muss die folgenden Mindestanforderungen hinsichtlich seiner fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweisen können: […]

  1. Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt (nur für Flächen ab 5 ha)

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im zum Beispiel das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb nach Prüfung durch das Sachverständigengremium 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

  1. Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt und /oder landwirtschaftliche*r Existenzgründer*in innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte
  1. Kriterium 11: Ökologischer Landbau –  Gesamtbetrieb 4 Punkte, Teilbetrieb bzw. Tochterfirma in ökologischer Wirtschaftsweise – 2 Punkte

Tochterfirmen und Holdingstrukturen sollen für eine ökologische Teilbewirtschaftung nicht betrachtet werden. Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden, zum Beispiel:

Bis 20 ha 100 % Ökolandbau  

21 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau  

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau 

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden.

  1. Kriterium 12: Solidarische, ökologische Landwirtschaft (nicht kombinierbar mit Nr. 11) 4 2 Punkte

Streichung unter 1.2.12.

Solidarische, ökologische Landwirtschaft führt zu einer sehr engen Identifikation des Konsumenten mit dem erzeugenden Betrieb […]

Kriterium 13: Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) – 1 Punkt

Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen auf allen Pachtflächen (nicht kombinierbar mit Nr. 11) –  2 Punkte

  1. Kriterium 14: Tierbesatz (50% der Futtermittel aus eigenem Anbau, 100% aus Deutschland) – 1 Punkt

Ergänzung unter 1.2.14

[…] Tierhaltende Betriebe mit einem rechnerischen Tierbesatz von 0,5 bis 2,0 Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar unter Bereitstellung von mind. 50% der Futtermittel aus eigenem Anbau und 100% aus Deutschland bekommen einen Bewertungspunkt.

  1. Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters: 2 Punkte Betriebssitz Leipzig, 1 Punkt Betriebssitz Nachbarlandkreise 3 Punkte Betriebssitz im Stadtgebiet oder in angrenzenden Nachbarlandkreisen
  1. Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt
  1. Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1 Punkt
  1. Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

Begründung

Zu BP 1) Gemäß den Zielvorgaben der Bundesregierung soll deutschlandweit der Anteil der öklogischen Landwirtschaft bis 2030 auf 30% erhöht werden. Leipzig sollte daher im eigenen Einflussbereich dafür sorgen, dass in Bezug auf die eigenen Flächen ebenso mind. 30% ökologische Bewirtschaftung bis 2030 erreicht werden kann.

Zu BP 2) Die Änderung stellt den klaren Bezug zum Kriterienset aus Anlage 2, Feinkonzept, her, da sonst unkonkret bleibt, um welche Kriterien es sich handelt.

Im Falle eines Punktegleichstands bei der Bewerbung um eine Fläche sollen die Kriterien 11-13 und 18 (neu: Verzicht auf Mineraldünger) als Fokuskritierien herangezogen werden, um ökologische und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftungen zu fördern.

Zu BP 3) Mit Einführung des neuen Vergabesystems gehen auf einmal sehr viele Flächen in die Neuverpachtung. Die Erstevaluation sollte daher zeitnah erfolgen, damit man Kriterien und Verfahren bei Bedarf anpassen kann.

Zu BP 4) Das gesamtstädtische, integrierte Flächenkonzept bildet die Grundlage u.a. für die künftige landwirtschaftliche Flächenkulisse. Hier würden sich Landwirt*innen bereits vor dem Pachtkonzept Klarheit wünschen, welche landwirtschaftlichen Flächen kurz-, mittel- und langfristig wegfallen. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher im 2. Quartal 2024 nachgereicht werden.

Ein Teil des Gesamtkonzepts Landwirtschaft betrifft daneben die Förderung regionaler landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten. Für regionale Erzeuger*innen ist die regionale Nachfrage ein zentraler Hebel für Produktion und Investition. Wenn es eine gesicherte Nachfrage in Leipzig nach regionalen und ökologischen Produkten gibt, fällt auch die Entscheidung für einen Umstieg auf ökologische Produktion leichter. Auch eine regionale Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte muss gestützt werden. Dieser Teil des Gesamtkonzepts soll daher auch im 2. Quartal 2024 vorgestellt werden.

Zu BP 5) Dieser Punkt aus dem Begleittext der Vorlage wird in den Beschlussvorschlag übernommen und um eine/n externe*n Wissenschaftler*in mit Expertise auf dem Gebiet nachhaltige Landwirtschaft ergänzt, um aktuelle wissenschaftliche Sachkenntnis in die naturschutzfachlichen Empfehlungen und Vorgaben einbringen zu können.

Insgesamt soll durch das Sachverständigengremium gewährleistet werden, dass mind. 5% der zu verpachtenden landwirtschaftlichen Fläche für Landschafts- und Artenschutz eingesetzt werden.

Zu BP 6) Von den ca. 1.800 ha landwirtschaftlichen Flächen im Besitz der Stadt Leipzig sind mind. 40 % (720 ha) für eine langfristige Verpachtung vorzusehen. Im Feinkonzept werden 1.300 ha identifiziert, die keiner Umnutzungsplanung unterliegen. Neben Ökolandbau (Ziel 30% bis 2030) braucht auch die Investition in Agri-Photovoltaik eine langfristige Planungssicherheit, die mit dieser langfristigen Vergabe grundsätzlich ermöglicht werden soll. Betriebe, die Ökolandbau betreiben, sollen vorrangig an die langfristigen Verträge gelangen.

Betriebe, die bei einer Neuverpachtung auf Ökolandbau umstellen, sollen für den Umstellungszeitraum von 2-3 Jahren nur 50 % des Pachtzinses zahlen, da sie ihre Produkte noch nicht mit einer Öko-Kennzeichnung vermarkten können. Wird die Fläche im Pachtzeitraum wieder konventionell bearbeitet (Rückumwandlung), muss die Pacht vollständig nachgezahlt werden.

Zu BP 7) In den letzten Jahren und jüngst durch die verstärkte Bautätigkeit sind erhebliche landwirtschaftliche Flächen durch verschiedenste Bauvorhaben entwidmet und versiegelt worden. Straßenneu- und -ausbauten, Gewerbe und Wohnbaustandorte haben die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen erheblich verringert. Es ist eine kluge Vorsorgepolitik, eine ausreichende Menge an Flächen vorzuhalten.

Zu BP 8) Im Begleittext der Vorlage wird erklärt, dass mit dem aktuellen Personalbestand 4-5 Jahre nötig sind, um den entstandenen Bearbeitungsstau an Neuverpachtungen abzuarbeiten. Viele Pächter*innen warten aber bereits sehr lange auf eine längerfristige Perspektive zur Nutzung der Flächen. Eine weitere Verzögerung muss daher unbedingt vermieden werden, auch um die mit der Vorlage anvisierten Ziele, etwa der Förderung des Ökolandbaus und anderer nachhaltiger Bewirtschaftungsweisen, näher zu kommen. Der Personalbedarf ist zu ermitteln und ggf. unterjährig über den Stellenpool zu decken. Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau/GVA soll bis Ende des Jahres 2023 dazu unterrichtet werden.

Zu BP 9) Um den größtmöglichen Spielraum der städtischen Einflussnahme auf die landwirtschaftliche Nutzung zu nehmen, soll das neue Pachtvergabesystem auch auf landwirtschaftliche Flächen von Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig als auch auf landwirtschaftliche Flächen der Stadt Leipzig außerhalb des Stadtgebiets angewandt werden.

Zu Anlage 2, Feinkonzept:

Kriterium 6: Der Pächterbegriff soll die pachtende Organisation umfassen. Die Mindestanforderung gilt auch dann als erfüllt, wenn mind. ein*e Mitarbeiter*in der pachtenden Organisation die fachlichen Mindestanforderungen erfüllt. Hintergrund ist, dass bei Vereinen/Genossenschaften häufig die Gärtner*innen/Landwirt*innen nicht im Vorstand vertreten sind, Vereine/Genossenschaften aber nicht von der Pachtvergabe ausgeschlossen werden sollen.

Kriterium 7: Durchführung der Nachhaltigkeitsbewertung auf Flächen der Stadt Leipzig / unternehmensweit 1 Punkt / nachhaltige Wirtschaftsweise 1 Punkt

Die Nachhaltigkeitsbewertung soll mit einem Modell erfolgen, das sowohl die Treibhausgasbilanz eines Betriebes mit abbildet als auch eine Einzelfeldanalyse ermöglicht, wie das im Grobkonzept vorgeschlagene Modell REPRO.

Betriebe, die die Nachhaltigkeitsbewertung unternehmensweit durchführen, erhalten 1 Punkt.

Liegt das Ergebnis der Nachhaltigkeitsbewertung bei mind. 0,75 (nachhaltige Wirtschaftsweise) erhält der Betrieb ebenfalls 1 Punkt.

Nach 6 Jahren soll die Nachhaltigkeitsbewertung wiederholt werden. Ziel ist es, dann einen Wert von mind. 0,75 erreicht zu haben. Ist dies nicht der Fall, behält sich die Stadt vor, unter Beteiligung des Grundstücksverkehrsausschusses vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Für Flächen unter 5 ha entfällt das Kriterium 7.

Kriterium 9: Eigenschaft als Junglandwirt*in – 1 Punkt, und/oder landwirtschaftlicher Existenzgründer innerhalb der ersten fünf Jahre – 2 Punkte

Um Nachwuchs in der Landwirtschaft zu fördern, sollen Existenzgründer*innen, die ein schlüssiges Konzept für eine Betriebsgründung vorweisen können, zwei Punkte erhalten. Die Einstufung als Existenzgründer*in wird in den ersten 5 Jahren nach Betriebsgründung gewährt.

Bewerber*innen, die sowohl Junglandwirt*in als auch Existenzgründer*in sind, können die Punkte kombinieren und erhalten somit 3 Punkte.

Kriterium 11: ökologischer Landbau – Gesamtbetrieb – 4 Punkte, Teilbetrieb – 2 Punkte

Die ökologische Teilbewirtschaftung muss enger definiert werden.

Die Berücksichtigung einer Holdingstruktur, in der Tochterfirmen ökologisch betrieben werden, als ökologische Teilbewirtschaftung soll gestrichen werden. Es geht darum, dass Flächen in der Region Leipzig ökologisch bewirtschaftet werden.

Für den ökologischen Teilbetrieb soll eine Mindestfläche in ökologischer Bewirtschaftung gemessen an der Gesamtbetriebsgröße in einem degressiven Modell eingeführt werden,

zum Beispiel:

20 bis 100 ha 50 % Ökolandbau  

101 bis 500 ha 25 % Ökolandbau

Über 500 ha mind. 10 % Ökolandbau

Wenn der gesamte Betrieb nach ökologischen Standards bewirtschaftet wird, sollen 4 Punkte vergeben werden, um eine faire Bepunktung gegenüber dem ökologischen Teilbetrieb zu gewährleisten.

Kriterium 12: Solidarische Landwirtschaft

Solawis sind häufig nicht bio-zertifiziert aufgrund der hohen bürokratischen Anforderungen, die sich für Kleinstbetriebe im Genossenschaftsmodell nicht lohnen. Nichtsdestotrotz wirtschaften sie nach nachhaltigen und biodiversitätsfördernden Prinzipien, bspw. durch den Verzicht auf Pestizide und Mineraldünger. Das solidarische und konsument*innennahe Prinzip soll mit 2 statt 4 Punkten honoriert werden, dafür aber kombinierbar mit Kriterium 11 und anderen Kriterien sein.

Kriterium 13: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmaßnahmen

Die vorgeschlagene Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und der beigefügte Maßnahmenkatalog können von der Stadt nicht wirksam kontrolliert werden. Damit besteht die Gefahr, dass sich die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes nur auf dem Papier vollzieht. Für den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel auf den Pachtflächen soll 1 Punkt vergeben werden, für den Verzicht auf allen Flächen 2 Punkte.

Leipzig hat sich schon 2015 auf den Weg gemacht, pestizidfreie Kommune zu werden und auf kommunalen Flächen auf den Einsatz von Pestiziden zu verzichten. Es ist also nur konsequent, wenn nun auch auf städtischen landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz von Biodiversität und Gesundheit keine Pestizide eingesetzt werden. Dies entspricht auch dem Anliegen des Ende 2022 beschlossenen „Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig“, wonach für den Insektenschutz Biolandbau gefördert und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beschränkt werden soll.

Kriterium 14: Tierbesatz

Das Bewertungskriterium soll an einen Eigenfuttermittelanteil von mind. 50% und an eine 100%-ige Herkunft der Futtermittel aus Deutschland geknüpft werden. In der Tierhaltung werden Futtermittel häufig über teils sehr weite Entfernungen transportiert oder aus anderen Ländern importiert, was ökologische Folgeschäden wie Einsatz von Mineraldünger im Anbaugebiet, Landnutzungsänderungen, Biodiversitätsverlust, Transportemissionen und Überdüngung in Tierhaltungsgebieten hat.

Kriterium 17: Regionale Herkunft des Bewirtschafters – 3 Punkte

Die Punkteanzahl für dieses Kriterium soll erhöht werden, um ortsansässige Betriebe vor auswärtigen Investor*innen zu schützen. Wenn der Betriebssitz in Leipzig oder in den angrenzenden Nachbarlandkreisen liegt, sollen 3 Punkte vergeben werden.

Neues Kriterium 18: Verzicht auf Mineraldünger (nicht mit Nr. 11 kombinierbar) – 1 Punkt

Die Ausbringung von Mineraldünger steht mit der Belastung des Klimas durch Lachgasentstehung und der Belastung von Böden und Gewässern mit Nährstoffüberschüssen in Verbindung, die sowohl die Artenvielfalt als auch das Trinkwasser gefährden. Betriebe, die auf den Einsatz von Mineraldüngern auf den Pachtflächen verzichten, erhalten 1 Punkt.

Neues Kriterium 19: Geschlechtergerechtigkeit –  1-2 Punkte

Betriebe, die über alle Beschäftigungsverhältnisse gemittelt* einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 10% haben, erhalten einen Punkt. Für einen geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschied von weniger als 5% können Betriebe 2 Punkte erhalten.

*Es werden alle Gehälter des Betriebs unabhängig von verschiedenen Positionen gemittelt. Eine Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen führt somit ebenso zu einem höheren gehaltsspezifischen Gehaltsunterschied wie ungleiche Bezahlung in derselben Position.

Neues Kriterium 20: Ausbildungsbetrieb –  2 Punkte

In der Landwirtschaft herrscht insgesamt eine „Überalterung“, die Erwerbstätigen in der Landwirtschaft sind durchschnittlich deutlich älter als die übrige Erwerbsbevölkerung. Nicht selten stehen Betriebe vor dem Problem der Betriebsnachfolge. Daher ist es wichtig, Betriebe zu honorieren, die junge Landwirt*innen ausbilden und fördern.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Planungsprozess zur Entwicklung des neuen Wohngebietes „Heiterblick-Süd“ soll insgesamt beschleunigt werden, damit deutlich eher als 2028 Baurecht

geschaffen werden kann.

Federführend im Stadtplanungsamt wird dazu eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe

(ähnlich wie bei den Schul- u. Kita-Projekten) eingerichtet, die das Projekt

„Heiterblick-Süd“ vorantreibt. Die LWB, weitere kommunale Gesellschaften sowie vor

Ort bereits tätige Wohnungsbaugenossenschaften werden in den

Erarbeitungsprozess einbezogen. Der FA Stadtentwicklung und Bau wird jährlich

über die Fortschritte des Planungsprozesses informiert.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Teilgebiete beschleunigt geplant werden können, damit für diese vor 2028 Baurecht besteht. Das Prüfergebnis soll bis Ende 2024 dem FA Stadtentwicklung und Bau vorgelegt werden.
  2. Der Planungsumgriff wird so gefasst, dass der Waldbestand erhalten bleibt und die in diesem noch bestehende Freifläche (ehemaliges Erdbeerfeld, westlich der Paunsdorfer Allee) für Erholungs- und Freizeitzwecke gesichert wird.

Begründung

Laut einer Studie des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Universität Leipzig aus dem vergangenen Jahr fehlen in der Messestadt rund 10.000 Wohnungen. In der Stadt Leipzig wird daher zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Das Areal „Heiterblick-Süd“ befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz. Das Gebiet ist bestens erschlossen, Infrastruktur in größerem Umfang bereits vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung mit Straßenbahn und S-Bahn ist gut und man erreicht zügig auch das Leipziger Stadtzentrum.

Mit dem Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. „Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops von 2019 sollten aufgegriffen werden, damit spätestens 2023 Planrecht geschaffen wird.“

Dennoch ist es wichtig, dass der Planungsumgriff behutsam mit Flora und Fauna umgeht und bereits bestehende Landschaftsschutz- und Waldgebiete nicht mit Wohnungsbau überplant, sondern den Bürgerinnen und Bürger als Naherholungs- oder Freizeitfläche zur Verfügung stehen.

Leipzig ist, wie die FAZ am 15.9. berichtete, laut Solarcheck 2023 von Lichtblick Spitzenreiter unter den deutschen Großstädten, was die Ausstattung von Neubauten mit Solaranlagen angeht. Schon 2021 waren es 91 Prozent der neu errichteten Dachflächen von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die mit Photovoltaikanlagen ausgestattet wurden. Damit ist unsere Stadt von 8. Platz im vorangegangenen Solarcheck binnen drei Jahren auf Platz 1 der deutschen Großstädte geklettert.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Der Grund, der im Solarcheck genannt wird, ist auch das kommunale Förderprogramm zum Ausbau von Photovoltaik-Anlagen. Für uns ist das eine gute Nachricht, wenn das kommunale Förderprogramm die Entwicklung beflügelt und wir deshalb beim Ausbau der erneuerbaren Energien besonders gut vorankommen“, erklärt Christopher Zenker, der Vorsitzende der SPD-Fraktion. „Es zeigt sich, dass es gut ist, starke kommunale Unternehmen als Treiber der Energiewende zu haben. Unsere Unternehmen sind bereits auf einem guten Weg. Wir gehen aber davon aus, dass die verbindliche Festlegung von Ausbauzielen und Ausbaupfad zwischen der Stadt und den Stadtwerken sowie der Stadtwerke-Tochter Leipziger Kommunale Energieeffizienz, für die wir uns 2021 erfolgreich eingesetzt haben, den Prozess noch einmal beschleunigt hat. Auch die konsequente Umsetzung der Vorgaben aus dem beschlossenen Klimanotstand durch die LWB, die Neubauten mit nun standardmäßig Solaranlagen versieht, war und ist ein wichtiger Baustein der Energiewende vor Ort.“

Die SPD-Fraktion hat die Ausbauziele und Meilensteine der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) im Bereich der Photovoltaik auch im „Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“, das der Stadtrat im Oktober vergangenen Jahres beschlossen hat, festgehalten. Ferner hat die Fraktion erfolgreich beantragt, dass sich der kommunale Fördertopf auf dem Stadtwerke und LKE zurückgreifen können, peu a peu vergrößert, indem nicht abgerufene Mittel, die zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten vorgesehen waren, diesem Programm gutgeschrieben werden.

Christina März

„Was deutlich wird, ist die Tatsache, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien ohne die kommunale Unternehmen, wie die Stadtwerke oder die LWB nicht so vorankommen würde, wie das notwendig ist“, erklärt SPD-Stadträtin und Stadtwerke-Aufsichtsrätin Christina März und sagt abschließend: „Die Dachflächen in unserer Stadt – und hier schon allein die kommunalen Dächer – bieten ein riesiges Potenzial für die Energieerzeugung, das wir einfach stärker nutzen müssen. Mit der Stadtwerke-Tochter LKE und der LWB haben wir gleich zwei Unternehmen, die den Ausbau auch von bestehenden Dachflächen vorantreiben. Die LKE arbeitet dabei nicht nur für die Kommune, sondern bietet ihre Leistungen auch am freien Markt an, während die LWB vor allem ihren eigenen Bestand in den Fokus nimmt. Beide machen das mit Erfolg. Es ist gut, dass wir diese Unternehmen in kommunaler Hand haben.“

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig erstellt bis zum 3. Quartal 2024 ein Shared-Mobility-Konzept für Leipzig, also ein Konzept, wie eine gemeinsame Nutzung unterschiedlicher Fahrzeuge (Carsharing, Fahrrad-, Lastenrad- und E-Roller-Verleih sowie ÖPNV und Taxis) besser und ineinandergreifend organisiert werden kann, das die vielfältigen bereits vorhanden als auch künftige Mobilitätsformen der geteilten Mobilität einschließt. Hierbei sind sämtliche geteilte und vernetzte Angebote zu behandeln und als Bestandteil eines sogenannten Mobility-as-aService (MaaS)-Systems (Mobilitätslösungen statt persönlicher Verkehrsmittel) zu integrieren.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll planerisch-konzeptionelle, rechtliche, finanzielle sowie inklusive Rahmenbedingungen schaffen, um die multi- und intermodale Mobilitätswende zu fördern. Es soll ein flächendeckendes, sowohl in den ÖPNV integriertes als auch unabhängig von Angeboten der L-Gruppe nutzbares Shared-Mobility-System stadtweit entwickeln und die Anbindung des Umlandes aktiv einbeziehen.

    Die Leipziger Verkehrsbetriebe als städtisches Mobilitätsunternehmen sollen nach Maßgabe der strategischen, konzeptionellen und operativen Vorgaben der Stadt die Rollen des Integrators (systemische Integration und App – LMove) übernehmen.

    Das Shared-Mobility-Konzept soll insbesondere beinhalten:
  • Bestandsanalyse,
  • Potenzialanalyse,
  • Definition von Zielen und Qualitäten für das Netz und die Anbieter (Steuerung der Sicherstellung des Service Levels),
  • Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Ziele für eine Ausschreibung der Leistungen sowie
  • Definition der Anforderungen an den Integrator.
     
  1. In einem zweiten Schritt sind die Anbieter von MaaS-Systemen auf die städtischen Ziele zu verpflichten und wo nötig durch Ausschreibungen vertraglich zu binden.
  1. Im Vorgriff auf das Konzept und dessen Umsetzung sollen die bestehenden Mobilitätspunkte zügig weiter ausgebaut werden, die im EKSP beschlossenen 400 Mobility-Hubs zeitnah realisiert und zusätzlich Sofortmaßnahme zum Ausbau von Carsharing zum 1. Quartal 2024 die Flächen für mindestens 400 Stellplätze bereitgestellt an mindestens 100 Stationen ausgeschrieben werden.

Begründung:

Leipzig hat sich mit der Mobilitätsstrategie Leipzig 2030 das ambitionierte Ziel gesetzt, dass bis 2030 70% aller Wege im Umweltverbund zurückgelegt werden sollen. Im Rahmenplan zur Mobilitätstrategie sind Bündel von Maßnahmen enthalten, die die Mobilitätswende vorantreiben und attraktive Angebote für alle LeipzigerInnen schaffen sollen.

Die Erfahrungen aus Städten, in denen die Mobilitätswende zügig voran geht zeigen, dass neben dem ÖPNV, dem Rad- und Fußverkehr insbesondere Angebote geteilter Mobilität (Mobility as a Service [MaaS]), wie  stationäres, teil- und vollflexibles Carsharing, Scooter-, Fahrrad- und Lastenradverleih, Fahrgemeinschaften, Bedarfsverkehre (Ridehailing – Rufsysteme und Ridepooling – Fahrdienste für gemeinschaftliche Fahren) und viele andere Mobilitätsvarianten, ein wesentlicher Schlüssel sind, um attraktive Alternativangebote zum individualisierten Autoververkehr zu schaffen. Viele progressive Städte in denen die Mobilitätswende zügig voranschreiten haben bereits MaaS-Angebote massiv ausgebaut und sie in das System der Öffentlichen Daseinsvorsorge integriert.

Auch in Leipzig sind verschiedene Anbieter tätig, die Ihre Services in Eigenregie in der Stadt ausbauen. Eine strukturelle stadtweite Planung – die auch die Anbindung des Umlandes einschließt – für ein multi- und intermodales Maas-Angebot existiert nicht. Einzig die Leipziger Verkehrsbetriebe haben für ihre Kunden einzelne Anbieter integriert.

Seit Jahren beklagen die Anbieter von Maas-Systemen Abstimmungsprobleme und dadurch Reibungsverluste beim Ausbau von Systemen. Der Ausbau des Carsharing stagniert, weil nicht ausreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden – obwohl die Förderung von Carsharing Bestandteil zahlreicher Konzepte der Stadt ist. Der Ausbau eines flächendeckenden Lastenradverleihsystem ist vom Stadtrat beschlossen und die Umsetzung – losgelöst von anderen Systemen? – derzeit in Arbeit. Der Leipziger Stadtrat hat vor über 10 Jahren den Aufbau von Fahrradverleihstationen beschlossen, wofür die Stadt bis heute kein Konzept vorgelegt hat. Für den Ausbau einer Verleih-E-Bike-Flotte wären Stationen zum Laden zwingend.

Ziel des Antrages ist es in einem ersten Schritt, einen planerisch-konzeptionellen, rechtlichen und finanziellen Rahmen für ein flächendeckendes System geteilter Mobilität zu schaffen. So soll für mehr BürgerInnen multi- und intermodale Mobilität ohne eigenes Auto flächendeckend möglich gemacht und die Mobilitätswende befördert werden.

Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2023/24 wurden zusätzliche Mittel für ein Quartiersmanagement in den Stadtteilen Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig zur Verfügung gestellt. Bei diesen Stadtteilen handelt es sich um sogenannte Aufmerksamkeitsgebiete, bei denen, anders als bei Fördergebieten, die Finanzierung von Quartiersmanagements nicht über die Städtebauförderung realisiert werden kann, sondern zu 100 Prozent aus dem kommunalen Haushalt erfolgen muss.

Für 2024 stehen deshalb 200.000 Euro zusätzlich im Haushalt zur Verfügung, um auf die sozio-ökonomischen und städtebaulichen Herausforderungen in Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig frühzeitig reagieren zu können. Allerdings ist dafür eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Bedarfen vor Ort, den Handlungsmöglichkeiten und auch den Erfolgsaussichten notwendig, um die Haushaltsmittel effektiv einsetzen zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1.  Welche vorbereitenden Arbeiten, um mit dem Beginn des Jahres 2024 mit dem Quartiersmanagement in den drei Aufmerksamkeitsgebieten starten zu können, wurden bereits vorgenommen?
  2. Welche Bedarfe und Handlungsoptionen sind für Gohlis-Nord, Möckern und Lößnig diagnostiziert worden?
  3. Ist davon auszugehen, dass die Ausschreibung des Projektes bzw. der Projekte und die Auswahl der bzw. des Projektpartner/s so erfolgt, dass das Quartiersmanagement pünktlich zum Jahresbeginn die Arbeit aufnehmen kann?
    • Wird in Erwägung gezogen, dabei auf Partner zuzugehen, die bereits über Projekte, bspw. im Auftrag des Sozial- oder Jugendamtes, in den Quartieren aktiv sind und u.a. Stadtteilzentren betreiben? (Zielstellung könnte dabei sein, dass diese Akteure durch ihre bereits vorhandene Vernetzung zügiger mit der  Sacharbeit beginnen könnten, indem sie ihren Aufgabenbereich durch eine zusätzliche Stelle um das Quartiersmanagement ergänzen.)
    • Wenn nein: Was sind die Gründe dafür?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH zu verhandeln, in der Gerberstraße 14/16 30 Prozent der Wohnungen für die Unterbringung von Auszubildenden zu nutzen. Die Betreuung ist durch einen geeigneten Partner oder die LWB selbst sicherzustellen.
     
  2. Zudem werden weitere 20 Prozent der Wohnungen im Objekt Gerberstraße 14/16 dem Sozialamt, über die bisher auf der Basis von Kooperationsverträgen oder Stadtratsbeschlüssen hinaus zugesicherte Anzahl von Wohnungen, als Gewährleistungswohnungen zur Verfügung gestellt.
     
  3.  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bedarf an Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung des Freistaates Sachsen darzulegen, um eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus im Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zu erreichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber Bundesregierung und Staatsregierung sowie innerhalb des Deutschen Städtetages und Sächsischen Städte- und Gemeindetages dafür einzusetzen, dass das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt wird.

Begründung:

Die Neufassung ergänzt den Ursprungsantrag um die Beschlusspunkte 3 und 4 (u.a. Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“).

In Leipzig gibt es mehrere Wohnheime für Studierende, jedoch keine für Auszubildende.  Insbesondere Auszubildenden von außerhalb Leipzigs oder aus dem Ausland soll damit ein schnelles Ankommen ermöglicht werden. Auszubildende aus Drittstatten bekommen zum Beispiel ohne Wohnung kein Visum.

Zuletzt schickte der SEB deshalb einen Hilferuf an seine Mitarbeitenden bei der Suche nach zwei Wohnungen für zwei Auszubildende für die Pflege zu unterstützen. Auch andere Unternehmen, z.B. der Pflegebranche, werden vor ähnlichen Situationen stehen. Unternehmen in Leipzig sind zunehmend auf Fachkräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Eine Unterbringungsmöglichkeit, in der die Auszubildenden insbesondere für die ersten Monate einen Platz finden, um in Leipzig anzukommen und sich dann in Ruhe um eine eigene Wohnung zu suchen, ist daher dringend notwendig. Vergleichbar wie in Wohnheimen für Studierende wird mit den Nutzenden ein Mietvertrag geschlossen.

Die LWB Objekte in der Gerberstraße würden sich besonders für ein Wohnheim für auszubildende eignen, da es sich vorrangig um Mikroapartments mit etwa 30 bis 40 m² Wohnraum handelt. Insgesamt entstehen dort 274 Wohnungen.

Das Sozialamt benötigt regelmäßig Wohnungen für Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt keine oder nur sehr schwer eigene Wohnungen finden. Diese Personen sind dadurch unter Umständen von Wohnungslosigkeit bedroht. Zuletzt ist der Bedarf an Gewährleistungswohnungen gestiegen bei gleichzeitigem Rückgang des vorhandenen Wohnraums.

Bund und Länder haben in der Zwischenzeit die „Verwaltungsvereinbarung  über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für  studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus  im Programmjahr 2023“ (VV Junges Wohnen 2023) unterzeichnet. Damit stehen zusätzlich 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau für junge Menschen, insbesondere Studierende und Auszubildende, bereit. Nach derzeitiger Erkenntnis sollen diese Mittel in Sachsen prioritär für Studierendenwohnheime eingesetzt werden, da der Staatsregierung keine Bedarfe im Bereich des Azubi-Wohnens bekannt sind. Der Oberbürgermeister wird daher beauftragt, den bestehenden Bedarf an (betreuten) Wohnheimplätzen für Auszubildende gegenüber der Staatsregierung, insbesondere dem Staatsministerium für Regionalentwicklung, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und dem Staatsministerium für Kultus, darzulegen und auf diesem Weg um Förderung des sozialen Wohnungsbaus mittels des Bund-Länder-Programms „Junges Wohnen“ zu bitten.

Da das Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ zeitlich befristet ist, gilt es zudem, um Fortsetzung zu werben. Mit Blick auf die sächsischen Bedarfe sollte auch über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) in Kooperation mit dem Sächsischen Landkreistag ein Austausch und sachsenweite Bedarfsermittlung erfolgen.

Die SPD-Fraktion begrüßt die Meldung der Stadt Leipzig, wonach endlich mit den Planungen in Heiterblick-Süd von Wohnraum für 4.000 Einwohner/-innen begonnen werden soll. Die dafür vorgesehenen Flächen befinden sich vorrangig in kommunalen Besitz. Die SPD-Fraktion fordert bereits seit 2019 die Entwicklung des Gebietes im Leipziger Osten. Der erste Antrag der SPD-Fraktion dazu datiert aus April 2019, weitere Anträge und Anfragen folgten, zuletzt im Juni 2023.

Anja Feichtinger


Anja Feichtinger, Mitglied im Fachausschuss Stadtentwicklung/Bau und örtliche Stadträtin: „Seit 2019 fordern wir, die Entwicklung des gut er- und angeschlossenen Gebietes. Wir sind froh, dass das regelmäßige Nachbohren nun endlich Früchte trägt und es vorangeht. Mit dem avisierten Realisierungszeitraum – Baurecht erst in 2028 – können wir uns nicht zufrieden geben. Zumal die Beschlusslage des Rates aus 2021 besagt, dass bis spätestens 2023 Planungsrecht zu schaffen ist. Wir hoffen, dass das grüne Dezernat gute Gründe vorweisen kann, warum die Entwicklung nun noch weitere 4,5 Jahre in Anspruch nehmen. Die Grünen im Stadtrat hatten zuletzt aktiv gegen die Entwicklung der Fläche gearbeitet. Für den Leipziger Osten kann mit der Realisierung ein Lückenschluss zwischen Paunsdorf, Heiterblick, Sommerfeld und Engelsdorf erreicht werden, der den Leipziger Osten auch für junge Familien ein Stück attraktiver macht. Wir werden jedenfalls weiter am Ball bleiben und den Druck erhöhen.“

Christopher Zenker

Christopher Zenker, sozialpolitischer Sprecher und Fraktionsvorsitzender ergänzt: „Es ist eines der wenigen, wenn nicht das einzige größere Gebiet in kommunalen Besitz. Wir können dort viel freier agieren als auf Flächen in Privatbesitz. Es ist daher auch folgerichtig, dass der Anteil von sozialem preisgebundenem Wohnraum bei 50 Prozent und damit 1.000 Wohnungen liegen soll. Bei vergleichbaren privaten Projekten konnten in der Vergangenheit lediglich 30 Prozent in die städtebaulichen Verträge verhandelt werden. Bezahlbarer Wohnraum ist dringend notwendig, denn zuletzt sind die Mieten in Leipzig deutlich gestiegen. Der Freistaat ist daher aufgefordert sein Programm für sozialen Wohnungsbau deutlich aufzustocken. Ebenso benötigen wir ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, damit dieser auch nach Fertigstellung Wohnraum bleibt und nicht in Ferienwohnungen umgewandelt wird. Dank des Druckes der SPD-Landtagsfraktion ist diesbezüglich innerhalb Koalition endlich Bewegung gekommen.“

Abschließend ergänzt Anja Feichtinger: „Grundsätzlich müssen wir bei der Genehmigung und dem Bau von Wohnraum schneller werden, ganz unabhängig davon ob Private, Genossenschaften oder wir als Kommune bauen. Das Vorhandensein von ausreichend Wohnraum sichert bezahlbares Wohnen und nimmt den Bürgerinnen und Bürger die Sorge, eine bezahlbare Wohnung zu finden.“