Schlagwortarchiv für: Unterbringung

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Linken und Grünen.

Beschlussvorschlag:

Ergänzung Beschlusspunkt 2 neu:

Zusätzlich wird 1,0 VzÄ für den Zusammen e.V. für das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ mit den Schwerpunkten „Matching von Wohnungen, Wohnungsakquise und Wohnberatung” Geflüchteter mit dem Fokus auf ukrainische Geflüchtete gefördert. Das Projekt „Kontaktstelle Wohnen“ wird zudem aufgefordert zusätzlich zu den bisher erhobenen Daten auch zu ermitteln, ob die Vermittlung aus einer Gemeinschaftsunterkunft erfolgt.

Beschlusspunkt 2 der Ursprungsvorlage wird zu Beschlusspunkt 3.

Begründung:

Seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben sich mehr als 10.000 Ukrainer*innen in Leipzig angemeldet. Die Situation ist weiterhin dynamisch und ein Ende der kämpferischen Auseinandersetzungen nicht in Sicht. Stattdessen steigt auch die Anzahl an Geflüchteten aus anderen Ländern. Das Leipziger Wohnkonzept für Geflüchtete sieht vor, dass Asylbewerber*innen und Geduldete so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft ziehen können.


Im Frühjahr 2022 kam es zwischen der Kontaktstelle Wohnen und dem Sozialamt Leipzig zu einer Kooperation mit dem Ziel, vorhandene überwiegend private Wohnungsangebote an Ukrainer*innen zu vermitteln. Bis Ende September konnten so 125 Mietverträge für knapp 300 Ukrainer*innen durch die Kontaktstelle Wohnen erzielt werden. [Quelle: Erhebung wöchentlicher Zahlen, Zusammen e. V.] Zwar ist die Bereitschaft, privaten Wohnraum für geflüchtete Menschen bereitzustellen rückläufig, die Mammutaufgabe Ukrainer*innen in langfristige, dezentrale Wohnverhältnisse zu überführen, bleibt aber bestehen. Um diese zu bewältigen braucht es eine regelmäßige flächendeckende Wohnungsakquise im gesamten Leipziger Stadtraum ggf. in den angrenzenden Landkreisen, eine Koordination und Ausgestaltung von weiteren Matchingprozessen (private Vermieter*innen bieten Wohnungen an) und eine Nachbetreuung bereits vermittelter Wohnungen, um möglichen Konflikten zwischen Vermieter*innen, Klient*innen und Behörden (JC) vorzubeugen und somit einen Verlust des Mietverhältnisses zu verhindern. Gerade, weil weniger Wohnungen direkt an das Sozialamt oder die Kontaktstelle Wohnen gemeldet werden, wird die Suche nach geeignetem Wohnraum mehr Zeit in Anspruch nehmen und nur mit zusätzlichem Personal zu bewerkstelligen sein, welches Vermieter*innen und Hausverwaltungen davon überzeugt, an Geflüchtete zu vermieten, sowie Besichtigungstermine begleitet und Anträge auf Kostenübernahme bei den zuständigen Ämtern stellt.

Die entsprechende Vorlage finden Sie hier.

Redner: Prof. Dr. Getu Abraham, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Prof. Dr. Getu Abraham
Prof. Dr. Getu Abraham

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
meine Damen und Herren,

Bauen lässt sich viel. Gebäude, zum Beispiel. Dort sind wir aber noch nicht. Bauen lässt sich aber auch die Zukunft. Mit einem guten Konzept, beispielsweise.

2022 könnte das Jahr eines ebensolchen Konzeptes sein – und damit das ewige Wiedergänger-Thema „Verwaltungsunterbringung“ (und vielleicht auch abschließend) Fahrt aufnehmen.

Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten durfte sich der Rat immer wieder damit beschäftigen, dass diesbezüglich der Handlungsbedarf beständig wuchs, der Optionsraum hingegen nicht. Kontinuierlich ging der Zuwachs an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung einher mit steigenden Mietkosten für Büroflächen.

Dennoch sollten wir uns nicht dazu verleiten lassen – auch wenn uns, gezwungenermaßen durch die Pandemie, in den vergangenen beiden Jahren ein deutliches „Mehr“ an Digitalität übergeholfen wurde –, den digitalen Umbruch Leipzigs dahingehend misszuverstehen, dass es nun keiner analogen Bürostrukturen mehr bedürfe.

Sicher, Desk-Sharing und Remote-Arbeit werden auch in der Leipziger Stadtverwaltung Themen der Zukunft sein. Das ist es auch, was wir mit unserem Änderungsantrag umgesetzt sehen möchten. Dennoch ist es vorausschauend, mit einem fundierten Ansatz darauf zu reagieren, dass mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr Platz benötigen, und ebendieser die Kostenspirale nicht ins Unermessliche treiben darf. Der Dreiklang des Haushaltsgrundsatzes ist in dieser Runde hinlänglich bekannt: Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit.

Mit den im Papier vorgestellten Standortoptionen können wir zugunsten einer modernen Verwaltung nur gewinnen, nämlich:

–           neben dem Neuen Rathaus ein weiteres Herzstück für Leipzig als politischer Kommune;

–           ein effektives und effizientes Verwaltungsgebäude der kurzen Wege intern wie extern;

–           eine Schnittstelle von mehr und vor allem sichtbarer Bürgernähe;

–           ein Haus, den Wünschen der städtischen Bediensteten nach mehr Flexibilität und mobiler Arbeit entgegenkommt. Wir wollen, dass die mobile Arbeit bei der Stadtverwaltung eine noch stärkere Rolle spielt und schlagen deshalb auch eine Prüfung vor, ob und wie das Desk-Sharing noch intensiviert werden kann.

Der Verwaltung ist für die mühsame und detaillierte Aufbereitung der Prüfvorlage zu danken. Greifen wir diesen Ball jetzt selbstbewusst auf, um nicht – wie einmal der Soziologe Ulrich Beck in anderem Zusammenhang anmerkte – durch „verbale Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre“ das Thema „Verwaltungsunterbringung“ noch ein weiteres Jahrzehnt geschwätzig, doch ohne Ergebnis, am Laufen zu halten.

Mit unserem Änderungsantrag möchten wir zwei Punkte ergänzt haben:

–           Insbesondere zum Beschlusspunkt 6, wo es um den Gleichzeitigkeitsfaktor geht, möchten wir noch einmal den Fokus auf die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit und die technische Ausstattung der Arbeitsplätze legen sowie die sich daraus ergebenden Potenziale und Notwendigkeiten; dass man den Gleichzeitigkeitsfaktor deutlich senken kann als 0,8, beispielsweise auf 0,7.

–           Der zweite Punkt, den wir im Unterbringungskonzept verankert haben möchten, ist die fahrradfreundliche, gesundheitsfördernde Ausstattung der Verwaltungsgebäude.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsvorschlag.

Vielen Dank.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Es ist ärgerlich, dass die Vorlage als „eilbedürftig“  jetzt erst die Fraktionen erreicht, nachdem sie meines Wissens monatelang in der Verwaltung hin und her geschoben wurde.
Die angefügte Baubeschreibung ist vom November 2013!
Jetzt, unmittelbar vor der Kommunalwahl werden einige Kräfte aus dem Thema Asylbewerber Honig saugen wollen – gleich welcher politischen Couleur. Das Thema ist aber viel zu ernst, um als Wahlkampfthema missbraucht zu werden. Als Schönefelderin werde ich mich nicht daran beteiligen. Ich werde die Argumentation sachlich führen.
Die erste Bewährungsprobe haben wir in Schönefeld mit der Unterkunft für Asylbewerber im ehemaligen Fechnergymnasium bestanden. Mit viel Engagement der Bürger vor Ort war es für beide Seiten ein Gewinn. Belastend waren für uns vor allem die Aufmärsche vor der Unterkunft, nicht die Asylbewerber. Wir haben uns dagegen aufgestellt und gezeigt, dass die Schönefelder das nicht tatenlos hinnehmen. Dafür möchte ich den Schönefeldern danken, die sich in vielfältiger Weise eingebracht haben.

Jetzt nun ein Haus für Flüchtlinge und Asylbewerber in der Stöckelstraße 62.
Wieder bringen sich die unterschiedlichen Lager in Stellung. Da werden Ängste geschürt oder alles bejubelt. Ich denke dabei vor allem an die Menschen, die Zuflucht suchen.
Ihnen kann der ganze Hype nur schaden. Sie sollen in Ruhe in ihrer Unterkunft leben können und versuchen, ein normales Leben zu führen. Sie dabei zu unterstützen, wird für uns Schönefelder selbstverständlich sein. Gemeinsam werden wir auch diese neue Situation annehmen und Schönefeld als einen Ort der Toleranz und Menschlichkeit in der Öffentlichkeit präsentieren.
Dabei sind die 60 geplanten Plätze in Schönefeld nach den Prognosen der Landesdirektion zur wachsenden Anzahl der Asylbewerber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Der Bedarf übersteigt derzeit das Angebot bei weitem.

Umso unverständlich ist für mich, dass zwei Jahre nach dem Beschluss des Stadtrates zum Ausbau der Bornaischen Straße 215 dieses Objekt jetzt als zu kostenintensiv und zu zeitaufwendig verworfen wird. Das Thema Bornaische Straße 215 hat nicht nur meiner Meinung nach keinen Sachzusammenhang mit der Anmietung der Stöckelstraße 62 und muss aus der Vorlage gestrichen werden.

Wie wir alle wissen, geht die krampfhafte Suche der Verwaltung nach geeigneten Objekten weiter. Die Immobilienbesitzer werden sich freuen, bekommen sie doch sanierte Gebäude in unattraktiven Lagen vermietet und in zehn Jahren hat sich die Investition für sie bezahlt gemacht. In zehn Jahren wird sich der Immobilienmarkt in Leipzig so verändert haben, dass auch diese Objekte am Markt platziert werden können. Ein risikoarmes Geschäft! Bei dem konkreten Objekt Stöckelstraße 62 kann ich mir vorstellen, dass die Investitionen wesentlich geringer ausfallen werden, als in der Kalkulation für die Miete angesetzt. Hier ist der Mietpreis dringend nach zu verhandeln. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss muss erhalten bleiben und entweder vom derzeitigen Mieter weiter genutzt oder wieder einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Für den Stadtteil ist die Gorkistraße eine wichtige Einkaufsstraße, die im Rahmen der weiteren Entwicklung von Schönefeld als Einkaufsstraße wieder attraktiv werden soll. Wohnungen für Flüchtlinge halte ich, auch aus Sicherheitsgründen, im Erdgeschoss für sehr ungeeignet.
Allerdings habe ich jetzt die Sorge, dass vor allem Objekte aus Stadtteilen mit derzeit noch hohem Leerstand angeboten werden. Das sind vor allem Stadtviertel mit niedrigen Mieten, aber auch sozialen Problemen. So werden wir der Segregation weiter Vorschub leisten und insgesamt eine unausgeglichene Sozialbilanz im Stadtgefüge erhalten.

Ich fordere die Verwaltung auf, die Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gesamtstadt anzusiedeln. Nur so können wir unseren Beschluss und die damit verbundenen positiven Aspekte der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern aktiv umsetzen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD Fraktion begrüßt grundsätzlich die Fortschreibung des Konzeptes “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“. Die Fortschreibung ist auch notwendig, da sich die Flüchtlingszahlen zwischen 2011 und 2013 mehr als verdoppeltet haben und nächstes Jahr wahrscheinlich über 1.000 neue Flüchtlinge nach Leipzig kommen werden, dies würde fast einer Vervierfachung gegenüber 2011 entsprechen.

Das vorgeschlagene dreistufige Unterbringungsmodell mit Erstaufnahmeeinrichtungen mit stark befristeter Aufenthaltsdauer, kleineren Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnen halten wir für einen Ziel führenden Ansatz, der zur Integration der Flüchtlinge ebenso beiträgt wie die vorgesehene verstärkte soziale Betreuung.

Oberstes Ziel muss jedoch weiterhin die möglichst schnelle Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralem Wohnraum haben. Wir haben den Eindruck, dass das auch das Ziel der Stadtverwaltung ist.

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen im dezentralem Wohnraum ist jedoch nach wie vor das Land gefordert. Das darf nicht nur verbal die dezentrale Unterbringung begrüßen, sondern muss endlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Ziel muss sein, dass die dezentrale Unterbringung im Gesetz nicht mehr als Ausnahmefall geregelt ist, sondern die Regel wird. Neben dem Gesetzgeber sind jedoch auch die Vermieter gefordert. Aktuell gibt es einige Flüchtlinge denen dezentrales Wohnen zwar genehmigt wurde, die jedoch keine adäquate Wohnung finden. Insbesondere die großen Vermieter sehen wir in der Pflicht, eine Art Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der sie ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stellen. Sie haben schließlich auch eine gesellschaftliche Verantwortung.

Auch wenn wir das dreistufige Unterbringungsmodell grundsätzlich begrüßen, sehen wir die geplante Größenordnung von 200 Plätzen für die Erstaufnahmeeinrichtungen und bis zu 100 Plätzen für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte skeptisch.

Wir werden zwar eine Abweichung von der ursprünglichen Obergrenze von 50 Personen pro Unterkunft für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte nicht ausschließen, fordern jedoch zumindest, dass sich das Gebäude dann auf Grund seiner Struktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur besonders gut eignen muss. Zudem dürfen größere Einrichtungen nicht der Regelfall werden, sondern müssen eine Ausnahme bleiben. Eine Einzelfallentscheidung für jedes Objekt ist, wie in der Vergangenheit, selbstverständlich.

Für die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen fordern wir, dass nicht nur ein Neubau geprüft, sondern auch Anmietung oder Nutzung von stadteigenen Gebäuden in Betracht gezogen wird. Wir hoffen, dass es dadurch nicht nur gelingt Kosten zu sparen, sondern auch die geplante Größenordnung der Einrichtung reduziert werden kann. In einer Evaluation des fortgeschriebenen Konzepts Ende 2014 sollen entsprechende Vorschläge berücksichtigt werden. Sicher verschieben wir damit eine Entscheidung über die Größe und Anzahl der Erstaufnahmeeinrichtungen, aufgrund der kurzen Zeit, die wir zur Diskussion für der eilbedürftigen Vorlage hatten, halten wir das jedoch für vertretbar.

Abschließend noch drei Sätze zur Unterbringung in der Torgauer Straße, die ich im Sommer besuchen konnte. Da diese noch drei weitere Jahre genutzt werden soll, fordern wir zum einen eine Neuausschreibung des Betreibervertrags inklusive eines deutlichen Ausbaus der sozialen Betreuung. Zum anderen sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation der Flüchtlinge unternommen werden. Hierzu zählt für mich auch ein teilweiser Rückbau der gefängnisartigen Umzäunung.