Schlagwortarchiv für: Wohnen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

werte Gäste,

Stadtrat und Stadtverwaltung stehen vor den schwierigsten Haushaltsverhandlungen seit 20 Jahren. 2004 wurde ich erstmals in den Stadtrat gewählt, Leipzig hatte noch ein Haushaltssicherungskonzept. Danach ging es eigentlich nur bergauf und in schwierigen Zeiten, Konjunkturflauten oder Epidemien, halfen Lockerungen und Konjunkturpakete durch Bund und/oder Land.

Wir unterstützen den Kurs der Verwaltungsspitze, die einen Haushalt vorgelegt hat, der Haushaltsansätze zum großen Teil fortschreibt und ohne gravierende Kürzungen bei Vereinen und Verbänden, von Jugend- bis Senioren oder von Sport bis Kultur auskommt. Dies schafft eine gewisse Sicherheit. Ganz anders in Dresden, denn dort wird gekürzt, zum Beispiel in der Schulsozialarbeit um 1,5 Mio. Euro oder der Kultur um 4 Mio. Euro.

Die letzten Tage haben, auch wenn uns allen die Lage bewusst sein sollte, noch einmal gezeigt, wie ernst die Lage ist. Zurückgehende Steuereinnahmen, unklare Situationen über Fördermittel gepaart mit sehr optimistischen Annahmen bzgl. zu erwartenden Sozialausgaben, bei Bedarfsgemeinschaften oder Hilfen zur Erziehung, zwingen uns, den Zeitplan für den Haushalt anzupassen. Allen voran der Leipziger Mittelstand und dessen Gewerbesteuerprognosen bewahrt uns davor, die Reißleine ziehen zu müssen.

Uns diese Zeit zu nehmen ist wichtig. Oberstes Ziel für unsere Fraktion ist ein genehmigungsfähiger Haushalt. Nur dann schaffen wir Sicherheit für die Stadtgesellschaft, für Vereine und Verbände, sowie für Investitionen und damit auch für unsere Unternehmen. Denn ohne genehmigungsfähigen Haushalt droht eine Verwaltung durch die Landesdirektion und dann kommt jede freiwillige Leistung auf den Prüfstand, ohne dass wir Einfluss haben.

Nicht alles, was wünschenswert ist, können wir uns leisten. Das war schon immer so, diesmal aber ganz besonders. Wir setzen daher Schwerpunkte. 

  1. Planungen vorbereiten, um, wenn wieder Fördermittel bereitstehen, diese auch abrufen zu können.
  2. Werte erhalten, indem wir Werteverzehr reduzieren und mit den Aufträgen unsere lokale Wirtschaft stärken.
  3. Investieren, damit Leipzig auch in Zukunft attraktiv für aktuelle und zukünftige Leipzigerinnen und Leipziger  aus nah und fern ist.
  4. Zusammenhalt stärken, indem wir sowohl die urbane Kernstadt, als auch den Stadtrandbereich in den Blick nehmen und die breite Förderung der Vereinslandschaft als Kit für unsere Gesellschaft begreifen.

Wir begrüßen, dass die Investitionsprojekte weiterhin ein Schwerpunkt im Haushalt sind und mit unseren Anträgen noch mehr Gewicht bekommen sollen. Dienen sie doch zum Werterhalt bzw. zur Schaffung von neuen Werten für die Zukunft. Investitionen in Schulen, Kitas, Verkehr, Energie, freiwillige Feuerwehren, Museen, Sport- oder Schwimmhallen holen Fördermittel und damit Wertschöpfung nach Leipzig, stärken die Wirtschaft vor Ort und machen unsere Stadt zukunftsfähig, lebens- und liebenswert.  

Unsere vielfältige Träger- und Vereinslandschaft von Jugend bis Senioren, von Kultur bis Sport, ist der Kit in unserer Gesellschaft. Sie halten die Stadt zusammen, gerade in Zeiten wie diesen. Wir werden viele Wünsche nicht erfüllen können, aber wir müssen einen Blick darauf haben, die vielfältigen Angebote zu erhalten. Was einmal verloren ist, kommt so schnell nicht wieder.

Die Stadt Leipzig hat zuletzt auch wieder Grund und Boden gemehrt. Das ist gut und richtig, dennoch sollten wir auch bereit sein, Immobilien oder Grundstücke zu veräußern oder zu verpachten, wenn diese für uns auch langfristig keine finanzierbare Verwendung ermöglichen, sondern eher Kosten verursachen. Bedingung ist allerdings, dass mit den Erlösen neue langfristige Werte geschaffen werden.

Unser oberstes Ziel bleibt ein genehmigungsfähiger Haushalt, dafür werden wir mit Augenmaß handeln. Im Interesse des sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer zukunftsfähigen Entwicklung unserer Stadt. Zukunftsfähig für Menschen, die in unserer Stadt leben und leben wollen und damit verbunden attraktiv für Unternehmen.

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 1. Quartals 2025 in Verhandlung mit der Verwaltungsleitung der Liebfrauenkirche in Leipzig Lindenau, Karl-Heine-Str. 112, zu treten, um die freien Gebäudeteile in Erbbaupacht zu übernehmen und diese als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

2. Die Vergabe der Atelierräume erfolgt dann nach den Kriterien, wie sie im Atelierprogramm der Stadt (Beschluss zu VII-A-08505-NF-03) definiert sind.

Begründung:

Der Verwaltungsleiter der Liebfrauenkirche, Herrn Cerny, hatte Ende 2023 dazu eingeladen, den Gebäudeteil (das Pfarrhaus) zu besichtigen, den die Gemeinde zukünftig nicht mehr nutzten wird, um darüber ins Gespräch zu kommen, wie dieser Gebäudeteil sinnvoll und als Bereicherung für die Stadt nachgenutzt werden könnte.

Er hat auf ein Beispiel in einer anderen Stadt verwiesen, wo ein Teil des Hauses in Erbbaupacht an die Kommune zur Nachnutzung abgegeben wurde, was sich zur Zufriedenheit beider Partner entwickelte. Der Verwaltungsleiter hatte im letzten Jahr schon begonnen, einige Räume des Pfarrhauses als Ateliers zu vermieten und möchte gern an diese Idee anknüpfen. Er und der Kirchenvorstand wollen das Haus und dessen Verwaltung innerhalb der nächsten Jahre komplett abgeben, aber möglichst nicht an einen privaten Investor. Sie würden es dagegen sehr begrüßen, wenn die Stadt das Pfarrhaus in Erbbaupacht übernimmt. Die Idee, daraus ein Atelierhaus zu entwickeln, finden der Verwaltungsleiter und der Vorstand sehr gut und anstrebenswert, möglichst mit einem öffentlich zugänglichen Raum für Ausstellungen oder Formate, die auch Gemeindemitglieder besuchen können.

Da sich die Liebfrauenkirche in einem Stadtteil mit guter Anbindung befindet und nach diversen Kündigungen in der Umgebung dringend Atelierräume gesucht werden, bietet sich der Stadt mit dieser Immobilie eine einmalige Chance, das Gebäude im Rahmen eines Atelierprogramms als städtisches Atelierhaus zu entwickeln.

Im Oktober 2023 hat der Stadtrat die Erarbeitung eines Leipziger Atelierprogramms bis zum 4. Quartal 2024 beschlossen. Die Vergabe der Räume soll deshalb dann unter den im Atelierprogramm definierten Kriterien erfolgen.

Bezahlbare Atelierräume werden in Leipzig händeringend gesucht. Das ist spätestens seit der Kündigung der Atelierräume im Westwerk 2018 bekannt. Schon davor wurden Atelierräume in der Nicolaistraße, im Kohlrabizirkus, in der Rosenowstraße und auch in der Baumwollspinnerei gekündigt. Das Atelierhaus Kunsttanker konnte die entstandenen Bedarfe nur zum Teil auffangen. Zum Ende des Jahres 2023 mussten nun weitere Künstler*innen ihre Ateliers in der Erich-Zeigner-Allee aufgeben.

Der Bund bildende Künstler Leipzig berichtet ebenfalls, dass es einen großen Mangel an bezahlbaren Atelierräumen in Leipzig gibt und diesem eine große Nachfrage gegenübersteht. Der BBKL führt zwar eine Atelierraumliste, kann nur leider schon seit Jahren keine Räume mehr an Künstler*innen vermitteln. Die aktuelle Mietpreisentwicklung führt außerdem dazu, dass sich Leipziger Künstler*innen die Mieten nicht mehr leisten können.

Um den aktuellen Bedarf an Räumen zu verdeutlichen, hat die Künstlerin Marlet Heckhoff vor Ende 2023 eine Umfrage gestartet, die abfragt wer Atelierräume in Leipzig sucht. Bis heute stehen schon über 140 Künstler*innen auf dieser Liste und es werden mehr.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

was lange währt, wird gut. Natürlich hätten wir uns schärfere Regeln gewünscht, aber wenn es widerstreitende Interessen gibt, muss man sich einigen und der Kompromiss auf Landesebene ist nun mal ein Kompromiss zwischen einer CDU, die gar kein Zweckentfremdungsverbot wollte, und den beiden anderen beteiligten Fraktionen. Dass die CDU so manchen Entwicklungen hinterher hinkt, wissen wir, da sie nach der Devise handelt: “Nur keine Veränderungen.“ Weltstädte wie Barcelona oder manche Großstädte in Frankreich gehen inzwischen viel härter gegen die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vor, weil sie wissen, dass ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend Wohnraum benötigen und die Kosten dafür immer mehr steigen.

Nun haben wir endlich eine Zweckentfremdungssatzung zur Abstimmung hier im Rat. Warum mich das persönlich freut? 2018, also vor sechs Jahren, hat die SPD-Fraktion, auf meine Initiative hin, den Antrag gestellt, dass der Oberbürgermeister sich gegenüber der Landesregierung dafür einsetzen soll, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die die Zweckentfremdung von Wohnraum einschränkt. Den Hintergrund kennen wir alle: Der Wohnungsmarkt wurde immer angespannter und gleichzeitig stiegen die Zahlen der Ferienwohnungen und des bewussten, dauerhaften Leerstands.

Gleichzeitig bekam die Stadtverwaltung den Auftrag, auch auf Initiative eines SPD-Antrags, Daten zu erheben, die als Grundlage dienen können, ein Zweckentfremdungsverbot zu rechtfertigen. Viele Gespräche – auch mit der Landesebene – und mehrere Anfragen von uns – und später auch von anderen Fraktionen – haben innerhalb der sechs Jahre dafür gesorgt, dass der Druck hoch gehalten wurde und wir seit Anfang dieses Jahres eine gesetzliche Grundlage haben. Nun können wir auch endlich mit einer kommunalen Satzung nachziehen.

Ich gebe zu, dass wir als Fraktion schon ein wenig enttäuscht waren, dass die Stadt, obwohl genügend Zeit war – auch zwischen ersten Gesetzesentwürfen und dem kaum geänderten Landtagsbeschluss – nicht gleich Anfang des Jahres eine Satzung aus der Schublade gezogen hat. Schließlich war der Inhalt des Gesetzes schon lange keine Überraschung mehr. Leider wurde auch die zweite Zielmarke gerissen, die Satzung noch vor der Sommerpause in den Rat zu bringen, denn auch zwischen Juni und jetzt hat sich nichts am Satzungsentwurf geändert. Aber sei es drum. Ich bin froh, dass wir nach sechs Jahren nun wirklich im Endspurt sind.

Was allerdings noch fehlt, um das Ganze dann auch gut über die Ziellinie zu bringen, ist eine personelle Untersetzung. Was nutzt eine Satzung, deren Einhaltung nicht kontrolliert und Verstöße dagegen nicht geahndet werden können, weil keine Mitarbeiter da sind? Wir wollen keinen Papiertiger schaffen, sondern ein Instrument in Gang setzen, dass helfen kann, den Wohnungsmarkt in Leipzig nachhaltig zu entspannen.

Wir müssen sicherstellen, dass die zuständigen städtischen Ämter an dieser Stelle die notwendigen Ressourcen und Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen die Satzung konsequent zu ahnden. Auch die Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden wollen wir für diesen Zweck besser synchronisieren, denn das macht es einfacher, illegalen Zweckentfremdungen auf die Spur zu kommen.

Ich bitte Sie also um die Zustimmung zur Vorlage und natürlich auch zur Neufassung unseres Antrags. Nur so können wir die Satzung auch mit Leben füllen.

Vielen Dank.

Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

Auf der Brachfläche am Eutritzscher Freiladebahnhof sollen rund 2.600 Wohnungen entstehen, ebenso geplant sind 100.000 Quadratmeter an Gewerbe- und Büroflächen sowie Einrichtungen für Soziales und Kultur. Nach unseren Informationen waren erste Leitungsarbeiten für den Herbst geplant.

Das größte Bauvorhaben der Stadt ist schon häufig verschoben worden. Mehrfach wechselte es den Besitzer, bis die Wiener Imfarr das Gelände im Jahr 2019 von der CG-Gruppe erworben hatte. Der Preis war über die Jahre immer wieder angestiegen, Imfarr hatte seinerzeit knapp 200 Millionen Euro gezahlt. Nun ist der Hedgefonds Oaktree Capital Management am Projekt beteiligt.

Die Pleite des Wiener Immobilienentwicklers Imfarr hat nun neue Unruhe um das Areal auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof ausgelöst. Das österreichische Unternehmen, zuletzt Grundstücksbesitzerin und Hauptinvestorin des Projektes, hat beim Handelsgericht Wien nach Medienberichten ein Insolvenzverfahren beantragt.

Wir fragen an:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahrens?
  2. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
  3. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
  5. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

Antwort der Verwaltung:

  1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahren?

Die Insolvenz betrifft zunächst lediglich die IMFARR Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien. Die primären Verpflichtungen aus den Städtebaulichen Verträgen zur Quartiersentwicklung des Eutritzscher Freiladebahnhofs hat die Leipzig 416 GmbH als Vorhabenträgerin übernommen. Die Leipzig 416 GmbH ist nach derzeitigem Kenntnisstand von der Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH nicht betroffen.

Nach Informationen der Stadt Leipzig haben sich durch Oaktree beratene Fonds und die Seniorgläubiger die Gesellschaftsanteile der Leipzig 416 GmbH und der Leipzig 416 Management GmbH als Sicherheit für die Finanzierung verpfänden lassen. Die entsprechenden vertraglichen Absprachen sind der Stadt nicht im Detail bekannt. Die Rechtspositionen der Stadt werden derzeit vor dem Hintergrund des österreichischen lnsolvenzrechts unter Einbindung entsprechender externer Expertise geprüft.

  1. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?

Die Verpflichtungen der Vorhabenträgerin Leipzig 416 GmbH bestehen derzeit unverändert fort. Die Stadt verhandelt derzeit mit der Vorhabenträgerin über den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 03.07.2023 sowie zur Ausübung des Erwerbsrechts für das Schulgrundstück im Gebiet.

Die IMFARR Beteiligungs GmbH hat gegenüber der Stadt Leipzig eine Patronatserklärung des Inhalts abgegeben, dass sie die Leipzig 416 GmbH mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten wird, damit diese den Erschließungs­verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag (Ergänzungsvereinbarung zur Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vom 15.12.2020) mit der Stadt nach­kommen kann. Darüber hinaus sind Sekundäransprüche mit Patronatserklärung gesichert (Vertragsstrafe, Rückkaufverpflichtung von vertragswidrig veräußerten Grundstücken). Derzeit sind lediglich diese Patronatserklärungen von der Insolvenz direkt betroffen und werden ggf. als Forderung zur Masse im Rahmen des lnsolvenzverfahrens angemeldet werden.

Inwieweit die Insolvenz schließlich auf die Vorhabenträgerin „durchschlägt“ ist derzeit nicht absehbar.

  1. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?

Zunächst hat die Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Derzeit wird der 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag verhandelt, zu dem auch die Erschließungsplanung gehört. Der Abschluss des Vertrages ist Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen und damit den Baubeginn. Die der Stadt bereits vorliegenden Bürgschaften und Sicherheitszahlungen sind von der Insolvenz der IMFARR ebenfalls nicht direkt betroffen, mit Ausnahme der bereits erwähnten Patronatserklärungen.

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?

Die Stadt Leipzig wird alles unternehmen, um zeitnah den Abschluss der Nachtragsverhandlungen zu erreichen, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist. Hierzu wird sie alle Möglichkeiten nutzen, erforderliche Verfahren und Prozesse zu beschleunigen. Bauanträge werden in enger Abstimmung mit den Bauherren zügig bearbeitet werden.

Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erfolgt nicht.

  1. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

Es bestehen Erwerbsvorverträge für Kita- und Schulflächen, Lok- und Ladeschuppen sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.

Für die Gemeinbedarfsflächen wird ein zeitnaher Einstieg angestrebt. Die Entwicklung weiterer Flächen steht in unmittelbarer Abhängigkeit vom baulichen Fortschritt bei Erschließung und Hochbau im neuen Stadtquartier.

Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin für die einzelnen Baufelder gegenüber der Stadt Leipzig eine schuldrechtliche Erstandienungs­verpflichtung abgegeben, wonach die Vorhabenträgerin diese zunächst der Stadt zum Erwerb anbieten muss.

Auch in der Sommerpause war unsere Fraktion unterwegs, um soziale Einrichtungen in Leipzig zu besuchen. Unser Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker und unsere neuen Fraktionsmitglieder Pia Heine und Frank Franke sind mit dem Leitungsteam der Bahnhofsmission, Sophie Wischnewski und Jörg Duda, ins Gespräch gekommen. Bis zu 120 wohnungslose Gäste am Tag, Essensausgabe, Kleiderkammer, ein offenes Ohr, um obdachlose Menschen wieder zurück ins Hilfesystem zu führen und Umstiegshilfen für Bahnreisende – das sind einige der Tätigkeiten, für die die Bahnhofsmission steht. Respekt und herzlichen Dank an alle Haupt- und Ehrenamtlichen der von der Caritas geführten ökumenischen Bahnhofsmission für diese wertvolle Arbeit, die vom Sozialamt und der Deutschen Bahn unterstützt wird.

Anja Feichtinger

Rednerin: Anja Feichtinger, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Wohnen ist ein Grundrecht. Es ist unsere Aufgabe als Stadt Leipzig, als Entscheidungsträger, als gewählte Vertreter und als Gesellschaft für ausreichend bezahlbaren und lebenswerten Wohnraum in Leipzig zu sorgen. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, mehr Wohnungen in Leipzig zu bauen, neue Quartiere zu entwickeln und bestehende aufzuwerten.

Schauen wir uns die Statistik an, wächst unsere Stadt weiterhin, beim Bau neuen und vor allem bezahlbaren Wohnraums geht es nicht in dem Maße voran, wie es notwendig wäre.

Die Dynamik des Wohnungsmarktes stellt uns vor Herausforderungen, denen wir mit mieterfreundlichen Regulierungen und neuen Konzepten begegnen müssen. Mit der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes und der Eigentümerziele für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaft LWB haben wir nun die Möglichkeit, den Herausforderungen am Wohnungsmarkt zu begegnen.

Deshalb begrüßen wir die Vorlagen zur Fortschreibung, auch wenn diese sehr spät vorgelegt wurden und wir nun zum Ende dieser Wahlperiode über Konzepte entscheiden müssen, die aus meiner Sicht noch mehr Augenmerk von uns allen verdient hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle bei der Verwaltung bedanken, dass wir in einem sehr konstruktiven Dialog die Thematik in den letzten Tagen besprechen konnten.

Meine Vorredner haben schon viel gesagt, lassen Sie mich daher kurz auf die für die SPD-Fraktion wichtigen Aspekte in den gemeinsam mit Linken und Grünen eingereichten Änderungsanträgen zu den beiden Vorlagen erläutern:

Es ist wichtig, dass die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft auch weiterhin ihren Marktanteil von rund 10 Prozent halten und ausbauen kann. Dazu ist es notwendig, dass das Unternehmen seinen Wohnungsbestand über die kommenden Jahre konsequent ausbaut. Wir halten es auch für wichtig, die Ambition zur Erreichung dieses Ziels hochzuhalten und an dieser Stelle nicht nachzulassen. Um die Wirtschaftlichkeit und Effektivität des kommunalen Unternehmens nicht zu gefährden, ist es aus Sicht der SPD-Fraktion geboten, ihrem Tochterunternehmen bei der Zielerreichung unter die Arme zu greifen.

Beginnend mit dem nächsten Doppelhaushalt möchten wir entweder durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder die Einlage von Grundstücken hauptsächlich die LWB unterstützen, das Ziel, ihren Bestand auf 40.000 Wohneinheiten zu erhöhen, zu erreichen. Eine entsprechenden Umsetzungsvorschlag erwarten wir bis zum 1. Quartal 2025 von Ihnen, sehr geehrter Oberbürgermeister.

Es dann  nur folgerichtig, dass die ursprünglich angedachten Zeitschiene – 2030 dieses Ziel zu erreichen, bestehen bleibt.

In der Zusammenarbeit mit den Fraktionen Linke und Bündnis 90/Grüne konnten noch weitere wichtige Punkte in die gemeinsamen Änderungsanträge aufgenommen werden. Die Beteiligung der großen Unternehmen an der Errichtung von Wohnungen für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zusammenarbeit der thematisch betroffenen Abteilungen in der Stadtverwaltung in einem Wohnungsamt zu prüfen, unterstützen wir ausdrücklich.

Wenn man die Anzahl der Menschen mit Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt betrachtet und Menschen mit geringem Einkommen weiterhin bezahlbar unterbringen möchte, müssen wir über die Erhöhung der Quote zur Errichtung von sozialem Wohnungsbau nachdenken. Dazu ist aber auch eine Flächenbevorratung erforderlich. Hierzu benötigen wir ein Konzept zur kooperativen Baulandentwicklung, um die Errichtung von sozialem Wohnungsbau besser steuern können. Die Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- und Bodenfonds für den strategischen Ankauf von Grundstücken oder Wohngebäuden ist ebenfalls schon längst überfällig. Auch hier möchten wir mit der gesetzten Ambition erreichen, dass die Themen weiterhin mit aller Kraft und Schnelligkeit in der Verwaltung bearbeitet und vorangetrieben werden.

Die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft trägt in unserer Stadt dazu bei, dass in vielen Stadtteilen die Mieten bezahlbar bleiben, weil sie mit ihren Beständen maßgeblich zur Vergleichbarkeit der Wohnung im Mietspiegel beiträgt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken durch gute Sozial- und Präventionsarbeit vor Ort den Zusammenhalt und unterstützen wohnungslose Menschen mit Wohnungsangeboten. Besonders herausheben möchte ich, dass die LWB auch in einem schwierigen Marktumfeld noch baut, wo die privaten Investoren schon längst aussteigen, weil Marchen nicht mehr erreicht werden bzw. die Geschäftsmodelle Bauen und Verkaufen nicht mehr funktionieren.
Ich möchte an dieser Stelle der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der LWB – auch als Aufsichtsrätin – mein herzliches Dankeschön für diese herausragende Arbeit aussprechen.

Für die weitere Arbeit des Unternehmens ist es uns wichtig, dass es eine Verstetigung der Härtefallklausel für Menschen mit geringen Einkommen bei Mieterhöhungen gibt. Dass sich die LWB dem Thema Wohnungstausch explizit annimmt und dort ein tragfähiges Konzept auf den Weg bringt und mehr Mitbestimmungen durch die Mieterinnen und Mieter wagt.

Mit den beiden Vorlagen zur strategischen Ausrichtung der Wohnungspolitik in unserer Stadt haben wir die Möglichkeit die richtigen Weichen zu stellen. Ich bitte um Unterstützung der gemeinsamen Änderungsanträge.

Dem Änderungsantrag der CDU ÄA 03 stimmen wir in Punkt 1 und 4 zu. Punkt 2 und 3 lehnen wir ab. Ich bitte um punktweise Abstimmung. Vielen Dank!

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

8. Zur Sicherung der Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts werden der LWB sowie weiteren Wohnungsbauträgern, die sich zu Gemeinwohlzielen gemäß Wohngemeinützigkeitsgesetz verpflichten, zusätzlich insgesamt bis zu 120 Mio. EUR in Form von Grundstückeinlagen sowie finanziellen Mitteln bis 2030 zur Verfügung gestellt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 2. Quartal 2025 einen Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten.

9. Die Stadt legt im Rahmen des Monitorings jährlich einen Umsetzungsstand mit daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Erreichung der zentralen Zielsetzungen des Wohnungspolitischen Konzepts vor:

– Schaffung von zusätzlichem und bezahlbaren Wohnraum

– bedarfsgerechte Aktivierung von Wohnbauflächen

– Klimaneutralität des Wohnungsbestandes

10. Der Oberbürgermeister prüft, inwiefern Unternehmen in der Stadt Leipzig wie DHL,

Deutsche Bahn, Porsche, BMW am Wohnungsbau mit Werkswohnungen beteiligt werden können und legt dem Stadtrat bis 1. Quartal 2025 ein Strategiepapier mit geeigneten Kriterien vor.

Folgende Ziele werden wie folgt angepasst:

1.3 geändert

Aufgrund der steigenden Nachfrage und des steigenden kommunalen Steuerungs- und Versorgungsbedarfs (vgl. Leitlinie 2) soll der kommunale Wohnungsbestand der LWB von 36.733 Wohnungen im Jahr 2022 bis Ende 2030 um 3.267 Wohnungen auf 40.000 Wohnungen erhöht werden. Damit verbunden ist eine Zunahme des Marktanteils von derzeit ca. 10,5 % auf ca. 11 %. Die erforderlichen Planungsbeschlüsse für die Erweiterung des Gesamtwohnungsbestandes auf 40.000 Wohnungen müssen bis zum Jahr 2027 erfolgt sein. Die Zunahme des kommunalen Wohnungsbestands soll zu mind. 50 % durch Neubau mietpreis- und belegungsgebundener Wohnungen erfolgen. Das entspricht knapp 1.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Darunter zählen auch geförderte Wohnungen, die perspektivisch durch einen zweiten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen errichtet werden.

Die Anzahl an Wohnungen der LWB steigt jährlich um durchschnittlich 400 Wohnungen, davon mindestens 130 mit Mietpreis- und Belegungsbindung, bis 2030 auf insgesamt 40.000

Wohnungen.

Im Zuge des Neubaus bzw. Ankaufs von neuen Wohnungen sollen mindestens 50 Prozent mietpreisgebunden im Bereich des sozialen Wohnungsbaus garantiert werden, sofern Mittel der sozialen Wohnraumförderung bereitstehen.

1.5 ergänzt:

Dabei werden vorrangig versiegelte und zügig nach § 34 planbare Flächen im Stadtgebiet, unter Berücksichtigung der Großwohnsiedlungen im Rahmen einer maßvollen Hebung von Flächenpotentialen auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzeptionen mit dem Ziel einer Nutzungsmischung von Wohnen, Gewerbe, Soziales, Bildung und Kultur sowie umweltfreundlicher Mobilität aktiviert. Parallel werden im Rahmen des STEP Wohnbauflächen Gebietsentwicklungen im Außenbereich vorbereitet.

2.6. ergänzt:

Das Wohnraumangebot für Senioren wird weiterentwickelt.

Zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung des Wohnraumangebots für Senior/innen sollen Mehrgenerationenhäuser, Betreutes Wohnen und Projekte, in denen Senioren in Wohngemeinschaften oder Hausgemeinschaften leben und sich gegenseitig unterstützen ausgeweitet werden. Hierzu werden Beratungsangebote und finanzielle Förderung gestärkt sowie Pilotprojekte eingerichtet.

Entwicklungsindikator: Angebot alternativer Wohnungsangebote für Senior/innen.

Angestrebte Entwicklung: Wert soll steigen.

4.2. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken.

4.4. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Prüfung der Entwicklung eines geeigneten Indikators, um CO2-Ausstoß pro qm gebauter Fläche darzustellen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll sinken

4.5. ergänzt:

Entwicklungsindikator: Entsiegelte und begrünte Flächen

Angestrebte Entwicklung: Der Wert soll steigen.

Als neue Maßnahme wird ergänzt:

Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger serieller Gebäude (Leipzig-Haus)

Leitlinie: Leitlinie 1, Leitlinie 4

Unterstützung von Wohnbauträgern und Bauwirtschaft bei der Umsetzung bestehender Systeme des seriellen und modularen Bauens sowie Beteiligung an der Weiterentwicklung der Ansätze (z.B. in Kooperation mit der Bundesstiftung Bauakademie oder dem GdW).

Die Vorteile des seriellen und modularen Bauens (Skalierbarkeit, Typengenehmigung, Verzicht auf europaweite Ausschreibung) sind durch Nutzung anerkannter Verfahren Dritter auszuschöpfen. In diesem Rahmen ist die Entwicklung eines seriellen und modularen Gebäudetyps (Leipzig-Haus), der kostengünstig mit nachhaltigen Baustoffen und in klimaangepasster Bauweise realisiert werden kann, zu prüfen.

Anpassungsbedarf:

Umsetzungsschritte:

Erarbeitung einer Umsetzungskonzeption und Realisierung auf der Grundlage identifizierter Flächenpotentiale.

Folgende Handlungsfelder werden angepasst:

Handlungsfeld 1 – Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen – wird wie folgt ersetzt:

– Analyse der Wohnbaupotentiale im Innen- und Außenbereich (ab Q1-4/2024)

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale von 20.000 Wohneinheiten im Innenbereich bis 2050

– Prüfung bis Ende 2024 im Stadtentwicklungsplan Wohnbauflächen für Wohnbauflächenpotenziale   20.000 Wohneinheiten im Außenbereich bis 2050

– dem Stadtrat werden entsprechend der Prüfung der Wohnbauflächenpotenziale ab 2026ff jährlich hinreichend Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitplanungen für große Gebietsentwicklungen vorgelegt

– Ermittlung des Personalbedarfs zur Aktivierung der ermittelten Potentiale und Anmeldung von

Personalbedarf für Doppelhaushalt 2025/2026 bis Ende 2.Quartal 2024

– Analysen zu alternativen Wohnungsangeboten für Familien sowie dem Generationenwechsel in

bestehenden Einfamilienhäusern Ende 2.Quartal 2024

Handlungsfeld 2 – Kooperatives Baulandmodell – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

– Verpflichtung zur Herstellung von 50% sozial gefördertem Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung für alle neuen Bebauungspläne mit Wohnnutzung > 2.000 m² BGF, Voraussetzung ist die Sicherung ausreichend verfügbarer Mittel der Wohnraumförderung und die Vorabdeckung des Bedarfs der LWB an Wohnraumfördermitteln.

– Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 ein kooperatives Baulandmodell vor, welches eine 50 %ige kommunale Flächensicherung in Bebauungsplänen vorsieht und kann damit die Festschreibung der Belegungsbindung im Rahmen von Bebauungsplänen ersetzen.

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat für eine Ergänzungsförderung für die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum durch gemeinwohlorientierte Wohnungsakteure durch die Landesebene nach Vorbild u.a. der Hamburger Förderrichtlinie Baugemeinschaften ein. Behelfsweise wird eine kommunale Ergänzungsförderung entwickelt.

Handlungsfeld 3 – Strategischer Flächen und Gebäudeerwerb wird wie folgt geändert:

– Einrichtung eines revolvierenden Ankaufs- oder Bodenfonds bis Ende 2024,

Handlungsfeld 7 – Wohnungsnotfallhilfe – wird wie folgt ergänzt:

Anpassungsbedarf:

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung eines Wohnungsamtes, in dem dezernatsübergreifend Abteilungen der Stadtverwaltung angesiedelt werden können, die a) mit der Entstehung und der Planung (Dez. 6) und b) mit der Vergabe und Belegung von Wohnraum (Dez. 5) betraut sind bis Ende 2024.

Handlungsfeld 8 – Mieter/-innenberatung – wird wie folgt ergänzt:

Unter „Anpassungsbedarf“ ist zu ergänzen:

– Die Stadtverwaltung prüft für Leipzig-Pass-Inhaber/-innen den Beitrag für den Mieterverein Leipzig. Dafür wird ein Verfahren entwickelt, mit dem die Leipzig-Pass-Inhaber*innen, die keine Grundsicherung erhalten, in begründeten Fällen des Vorgehens gegen den/die Vermieter*in, die Übernahme des Beitrages für den Mieterverein Leipzig beantragen können

– Prüfung bis Ende 2024 einer weiteren Mieter/-inneninformationsstelle z.B. durch das Leipziger Erwerbslosenzentrums, diese ist vorzugsweise im Osten der Stadt anzusiedeln.

Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Wohnungspolitischen Konzept ist in diesem gemeinsamen Antrag aufgegangen.