Schlagwortarchiv für: Wohnen

Beschlussvorschlag:

Änderungen in der Neufassung sind fett und kursiv gedruckt.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig, dem Studentenwerk Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
  1. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen und des Studentenwerks Leipzig erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
  1. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung:

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden sowie die Hochschulen und das Leipziger Studentenwerk sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Christopher Zenker
Christopher Zenker

die Sanierung dieser drei Objekte der LWB in der Südvorstadt ist leider ein stückweit exemplarisch, für eine Sanierungspolitik, die zur einer sozialen Entmischung führt. Meist ist dies darauf zurückzuführen, dass die Förderkulisse veraltet ist, wenig flexibel und wenig innovativ. Daran müssen wir alle arbeiten, auf kommunaler, landes- und Bundesebene.

Ich möchte  zunächst ein Lob an die LWB aussprechen. Der Tanker LWB wurde umgesteuert, statt Abriss und Verkauf stehen Neubau und Sanierung im Fokus. Die Umsteuerung war ein langer Prozess. Genau genommen, seitdem wir die Eigentümerziele beschlossen haben, in die sicher auch meine Fraktion zu ambitioniert reingegangen ist. Aber ich bin davon überzeugt, wären wir das nicht hätte die damalige Geschäftsführung weiter so gemacht wir bisher.

Dennoch in manchen Punkten bleibt man im Dunkeln. So beteuert die Geschäftsführung zwar, dass man das Ziel 30 Prozent preisgebundener Wohnraum nicht nur in der Stadt und im Stadtbezirk erfüllt, sondern auch in jedem Stadtteil. Trotz dreimaliger Nachfragen habe ich allerdings bis heute keine Aufschlüsselung für die Stadtteile bekommen. Dies nährt die Skepsis, ob die Aussagen stimmen. Denn schaut man sich die Sanierungen der LWB in der Südvorstadt an sind bisher zu wenige Sozialwohnungen entstanden. Bei den aktuellen Sanierungen entsteht wohl keine neue Sozialwohnung. Bis auf die Bestandsmieter müssen alle neu Einziehenden mehr bezahlen, als man laut Berechnungen über den Mietspiegel für eine neu errichtete Penthouse-Wohnung mit Parkett und allem Schnickschnack in vergleichbarer Lage zahlen müsste. Und dass obwohl die LWB Wohnungen nicht diesen Standard erreichen werden.

Die LWB wird damit auch zum Preistreiber in der Südvorstadt. Dabei ist es immer unser Ziel, dass unsere kommunale Wohnungsbaugesellschaft preisdämpfend wirkt. Dass eine solche Vorlage den Aufsichtsrat unter einem Bürgermeister von den Grünen erreicht, hinterlässt Fragezeichen.

Man muss auch hinterfragen, ob das Ganze nicht zum Bumerang für die LWB wird, was ist, wenn die Wohnungen zu diesem Preis nicht vermietbar sind, weil man zu diesem Preis preiswerter am Lindenauer Hafen oder in fast jeder anderen Wohnung in Leipzig zur Miete wohnen kann. Wird die Sanierung dann zum Zuschussgeschäft?

Wir erwarten daher, dass das Sanierungskonzept überarbeitet wird und dabei auch Akteure der Wissenschaft, wie die naheliegende HTWK, und Anwohnerschaft eingebunden werden. Dabei sind auch die aktuellen Förderprogramme zu prüfen. So greift die Richtlinie zur Förderung von sozialem Wohnraum wohl endlich auch bei Sanierungen. Herr Dienberg, wir setzen jetzt auf ihre Unterstützung, sie sind Aufsichtsratsvorsitzender der LWB und auch der zuständige Dezernent! Wir müssen die Aufgabe als Stadt Leipzig gemeinsam mit der LWB anpacken und uns die Zeit nehmen, auch wenn am Ende ggf. doch kein befriedigendes Ergebnis aufgrund der Förderkulisse herauskommt.

Wir haben uns daher entschieden, nicht nur den Antrag des SBB Süd weitestgehend zu Unterstützen auch wenn dadurch die dringend notwendige Sanierung verzögert wird. Wir haben darüber hinaus mit Linken und Grünen noch einen Änderungsantrag mit klaren Fristen und Aufgaben eingereicht. Beim Sanierungsrat möchten wir jedoch, dass zunächst die Praktikabilität geprüft wird und dann darüber entschieden wird, ob dieser eingerichtet wird, weil auch diese drei Sanierungen für die LWB händel- und steuerbar bleiben müssen.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: Der Oberbürgermeister wird gebeten, für Wohnungsbauvorhaben die ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit sowie die Abstimmung mit Investor*innen zu optimieren. Hierzu ist eine Koordinierungsstelle (Wohnungsbaukoordinator*in) im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters einzurichten.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Gemeinsamer Änderungsantrag mit den Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Die Grünen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Geschäftsführung der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) dahingehend einzuwirken, dass bei der Sanierung der Wohngebäude

Kochstraße 13-15,
Kochstraße 59-63 sowie
August-Bebel-Straße 81-83

behutsame, klima- und sozial- gerechte Ansätze berücksichtigt werden und als Modellprojekte mit einer speziellen Fördermittelakquise und in Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Partnern konzipiert und realisiert werden.

Dies soll Themen wie bezahlbares Wohnen, Wohnraumversorgung von Menschen 
mit Marktzugangsschwierigkeiten sowie Denkmal- und Klimaschutz, unter Beteiligung der Bewohnerschaft, der Zivilgesellschaft vor Ort, beauftragter Fachplaner:innen und Wissenschaftler:innen, beinhalten.

Bis zum 31.12.2023 ist ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten, an dem LWB, 

Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit, SBB Süd und Wissenschaft 
(z.B. HTWK Leipzig) beteiligt sein sollen. Der zeitweilig beratende Ausschuss Wohnen und der FA Stadtentwicklung und Bau sind zu informieren und zu beteiligen.

Für das Umsetzungskonzept zur Sanierung der o.g. Gebäude sind alle Förderkulissen in Land und Bund zu prüfen und heranzuziehen.

Zusätzlich kann ein Sanierungsrat aus der Anwohnerschaft und Personen mit relevanten Fachkenntnissen (z.B. Stadtverwaltung, Netzwerk Leipziger Freiheit) für alle drei Objekte einberufen und in den Prozess einbezogen werden.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kriterien für Konzeptvergaben um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende zu ergänzen. Eine entsprechende Vorlage wird dem Stadtrat im 2. Quartal 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Universität Leipzig und den anderen Leipziger Hochschulen sowie den Kammern in Kontakt zu treten, um Junges Wohnen für Studierende und Auszubildende bzw. Wohnraum als innovative Selbstbauprojekte in Betracht zu ziehen und zu fördern.
     
  3. Im Rahmen eines Pilotprojektes soll ein Konzeptvergabeverfahren unter Beteiligung der Hochschulen erfolgen, um damit Flächen oder Gebäude für Junges Wohnen bereitzustellen und zu testen, wie dieses Angebot angenommen wird.
     
  4. Der Betrieb und die Vermietung dieses Wohnraums sollen von geeigneten Partnern, wie beispielsweise dem Studentenwerk bzw. studentischen Organisationen oder Einrichtungen der berufsständischen Selbstverwaltung, übernommen werden.

Begründung

Leipzig wächst und hat viel zu bieten! Jährlich wird die Anzahl der Studienplätze an Leipziger Universität und  Hochschulen erhöht (40 556 Studenten; Stand/2022/23). Das bedeutet natürlich, dass sehr viele Studenten nicht nur aus Leipzig kommen, sondern auch aus anderen Regionen Deutschlands und International. Hinzu kommt, dass neben der akademischen Ausbildung auch junge Menschen von außerhalb Leipzigs hier eine Ausbildung im Handwerk, im Handel oder in der Industrie beginnen und auch für sie bezahlbarer Wohnraum knapp ist.

Die Wohnungssuche dieser jungen Menschen spiegelt sich in regelmäßiger Wiederkehr zum Semester- und Ausbildungsbeginn in verzweifelten Suchen nach Wohnraum oder „nur einem Bett“ in allen möglichen Foren wider. Es ist nicht akzeptabel, dass junge Menschen in Leipzig lediglich einen Schlafplatz mit vielen anderen in einem Zimmer „ergattern“ können, weil alle anderen Kapazitäten bereits erschöpft sind.

Hier muss Abhilfe geschaffen werden! Konzeptvergaben von städtischen Liegenschaften können helfen, eine Lücke zu schließen. Die Studierenden und Hochschulen sollen genauso wie die Auszubildenden und die Kammern bei der Entwicklung tragfähiger Wohnkonzepte mitgestalten können, um sich dann an Vergabeverfahren zu beteiligen und bei Erfolg neuen, innovativen oder gar experimentellen Wohnraum in Eigenregie schaffen zu können. Wir versprechen uns davon einerseits zusätzlichen Wohnraum für junge Menschen, die in Leipzig ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen, sowie andererseits auch eine neue Form des Mitgestaltens des Lebens in unserer Stadt sowie innovative Wohnformen in einer wachsenden Großstadt, die es möglich machen, verschiedene Ansätze der Stadtgestaltung oder der Gestaltung von Wohnraum und Wohnumfeld in der Praxis umzusetzen. Bauen und Wohnen erhalten dadurch einen integrativen Ansatz.

Betrieb und Unterhaltung sollen, um die Mieten auch auf Dauer im bezahlbaren Bereich zu halten, von geeigneten Partnern, wie bspw. dem Studentenwerk oder, mit Blick auf Auszubildende, Einrichtungen aus dem Umfeld der Kammern, übernommen werden.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Planungsprozess zur Entwicklung des neuen Wohngebietes „Heiterblick-Süd“ soll insgesamt beschleunigt werden, damit deutlich eher als 2028 Baurecht

geschaffen werden kann.

Federführend im Stadtplanungsamt wird dazu eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe

(ähnlich wie bei den Schul- u. Kita-Projekten) eingerichtet, die das Projekt

„Heiterblick-Süd“ vorantreibt. Die LWB, weitere kommunale Gesellschaften sowie vor

Ort bereits tätige Wohnungsbaugenossenschaften werden in den

Erarbeitungsprozess einbezogen. Der FA Stadtentwicklung und Bau wird jährlich

über die Fortschritte des Planungsprozesses informiert.

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob Teilgebiete beschleunigt geplant werden können, damit für diese vor 2028 Baurecht besteht. Das Prüfergebnis soll bis Ende 2024 dem FA Stadtentwicklung und Bau vorgelegt werden.
  2. Der Planungsumgriff wird so gefasst, dass der Waldbestand erhalten bleibt und die in diesem noch bestehende Freifläche (ehemaliges Erdbeerfeld, westlich der Paunsdorfer Allee) für Erholungs- und Freizeitzwecke gesichert wird.

Begründung

Laut einer Studie des Instituts für Stadt- und Regionalforschung der Universität Leipzig aus dem vergangenen Jahr fehlen in der Messestadt rund 10.000 Wohnungen. In der Stadt Leipzig wird daher zusätzlicher und bezahlbarer Wohnraum benötigt. Das Areal „Heiterblick-Süd“ befindet sich – im Gegensatz zu allen anderen aktuellen Quartiersprojekten – zum größten Teil in städtischem Besitz. Das Gebiet ist bestens erschlossen, Infrastruktur in größerem Umfang bereits vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung mit Straßenbahn und S-Bahn ist gut und man erreicht zügig auch das Leipziger Stadtzentrum.

Mit dem Ratsbeschluss vom März 2021 wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, „die beschriebenen Meilensteine zum Areal Heiterblick-Süd, wie im Arbeitsprogramm 2023 des Oberbürgermeisters formuliert, weiter zu verfolgen. „Die Ergebnisse des Zukunftsworkshops von 2019 sollten aufgegriffen werden, damit spätestens 2023 Planrecht geschaffen wird.“

Dennoch ist es wichtig, dass der Planungsumgriff behutsam mit Flora und Fauna umgeht und bereits bestehende Landschaftsschutz- und Waldgebiete nicht mit Wohnungsbau überplant, sondern den Bürgerinnen und Bürger als Naherholungs- oder Freizeitfläche zur Verfügung stehen.

In Leipzig gibt es in vielen Stadtteilen einen angespannten Wohnungsmarkt und viele Menschen finden keinen angemessenen Wohnraum. Insbesondere der Wohnungsbau kann hier Abhilfe schaffen.

Laut Paragraph 73 der Sächsischen Bauordnung kann die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Dritten hemmt den Lauf der Frist bis zur Unanfechtbarkeit der Genehmigung. Die o.g. Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Sie kann auch rückwirkend verlängert werden, wenn der Antrag vor Fristablauf bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

Wir fragen an:

  1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?
  2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)
  3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)
  4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?
  5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?
  6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Antwort der Verwaltung

1. Wie viele Baugenehmigungen für wie viele Wohneinheiten hat die Stadt Leipzig seit 2019 erteilt?

Die Stadt Leipzig hat zwischen den Jahren 2019 – 2022 in 4046 Gebäuden 15415 Wohnungen genehmigt. Damit werden seit 2018 in keiner anderen Gemeinde im Freistaat Sachsen mehr Wohnungen genehmigt, als in Leipzig.

Quelle: Landesamt für Statistik

2. Wie viele Überhänge für Wohnungen sind aktuell der Stadt bekannt, also wie viele Genehmigungen wurden noch nicht umgesetzt? Wie entwickelten sich die Überhänge seit 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren)

Aktuell wird für die Stadt Leipzig ein Bauüberhang von 10601 nicht errichteten oder noch nicht fertiggestellten Wohnungen registriert. Der Bauüberhang hat sich seit 2018 um 3537 Wohnungen erhöht und befindet sich im stetigen Aufbau seit 2008. Zum Vergleich: vor 10 Jahre betrug der Bauüberhang 2531 Wohnungen.

Quelle: Landesamt für Statistik

3. In welchen Stadtteilen befinden sich diese Überhänge? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl und Stadtteilen)

Eine Analyse nach Stadtteilen kann aufgrund der (o.g.) Datenquelle nicht erhoben werden.

4. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Anzahl und die Entwicklung der Überhänge?

Im Grunde spiegeln die Daten die außergewöhnlich lange und gute Baukonjunktur in der wachsenden Stadt Leipzig wieder. Zum einen ist anzunehmen, dass spekulative Marktgeschäfte zum Aufbau des Bauüberhangs beitragen, zum andern steht aber auch zu vermuten, dass die Bauwirtschaft die schlichte Masse nicht zeitnah umsetzen kann.

An dieser Stelle wird auf die Publikation des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Struktur und Gründe des Bauüberhangs, verweisen, siehe:

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-online/2023/bbsr-online-07-2023.html

5. Welche Maßnahmen kann die Stadt unternehmen, um die Anzahl der Überhänge zu verringern?

Die Stadt Leipzig hat im Grunde kaum rechtliche Instrumente an der Hand um einen Baubeginn einzufordern. Jeder Bauherr hat das Recht (mit Baugenehmigung) zu bauen – es ist jedoch keine Pflicht. Seinen Ursprung findet die Handhabe in Artikel 14 Grundgesetz. 

Das Baugebot gem. § 176 Baugesetzbuch stellt in diesem Kontext im Wesentlichen auf Vorhaben im Bebauungsplangebiet ab und ermöglicht die Anwendung ausnahmsweise (z.B. „Lückenschließung“) auch im unbeplanten Innenbereich. Die meisten Wohnungsbauvorhaben werden jedoch im unbeplanten Innenbereich geplant und genehmigt. Zudem greift das Gebot stark in die Eigentumsdisposition ein und ist deshalb bundesweit kaum in der Anwendung.

6. Wurden und wenn ja, wie viele Baugenehmigungen wurden durch die Stadt seit 2019 wegen Untätigkeit wieder zurückgenommen? Wenn das nicht passiert ist, was sind die Gründe hierfür?

Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Grundlagen, einem Bauherrn das mit Baugenehmigung bestätigte Recht zu Bauen wieder zu entziehen, es sei denn die Geltungsdauer der Baugenehmigung erlischt.