Im Zusammenhang mit der Einführung des Bürgergeldes gibt es ernstzunehmende Befürchtungen, dass dies negative Auswirkungen auf die Fortführung des Teilhabechancengesetzes in Leipzig und damit auch auf die Bibliotheksentwicklungsplanung haben kann. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Auswirkung hat die beabsichtigte Einführung des Bürgergeldes auf die Leipziger Fortführung des Teilhabechancengesetzes und die bis zu 450 Stellen im Bereich des § 16 i (siehe Nr. VI-A-06365-NF-02-Ifo-01).
     
  2. Kürzungen beim Teilhabechancengesetzt würden sich maßgeblich auf die Stellen(nach)besetzungen in den Leseräumen und Schulbibliotheken auswirken. Sieht die Stadt Leipzig dieses Problem auch?

    a) Wenn ja: Wie soll darauf reagiert werden und welche Gegensteuerungsmaßnahmen haben die Mitglieder in der Trägerversammlung, deren Vorsitz die Stadt Leipzig innehat, bereits mit welchem Ergebnis unternommen?

    b) Wenn nein: Woraus leitet sich diese Ansicht ab?
     
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, sich beispielsweise über den Deutschen Städtetag dafür einzusetzen, dass es keine Kürzungen im Sozialen Arbeitsmarkt und im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung gibt?
     
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, dass über die Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig entsprechende Regelungen gefunden werden, die bis zu 450 Stellen, davon 199 in kommunaler Trägerschaft der öffentlich geförderten Beschäftigung, ggf. mit analogen Förderinstrumenten auch über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen und ggf. nachzubesetzen?
     
  5. Welche Auswirkungen haben mögliche Stellenstreichungen auf die beschlossene Schulbibliotheksentwicklungskonzeption und welche Leseräume und/oder Schulbibliotheken müssten geschlossen werden?