Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,

Pia Heine

„Kommt zu Potte!“, fordern uns die Petentinnen auf und das mit Recht.

Im 3. Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig, der im Sommer hier in der Ratsversammlung beschlossen wurde, wird als Handlungsziel 2 „Leipzig als sichere Stadt“ formuliert.

Bei der 45. Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrates in der vergangenen Woche wurden auch aktuelle Zahlen zum Thema sexualisierte Gewalt in Leipzig vorgestellt. Die offiziellen Zahlen müssen alarmieren, zeigen sie doch, dass die Deliktzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen sind.

Wer jetzt aber automatisch den dunklen Waldweg oder Ähnliches im Kopf hat, dem muss ich entgegnen: Nein, das Gros insbesondere der schweren Delikte spielt sich nicht im öffentlichen Raum, sondern in geschlossenen Räumen ab.

Es ist nicht neu, aber doch möchte ich es nochmal in aller Deutlichkeit sagen: Der unsicherste Ort für Frauen ist und bleibt das eigene Zuhause. Die Zahl der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt hat sich in Leipzig seit 2021 verdreifacht.

Als Kommune sind wir dahingehend auf einem zumindest einigermaßen soliden Weg. Leipzig, so formuliert es auch die Verwaltung, verfügt über ein differenziertes und gut aufgestelltes Hilfesystem für Gewaltbetroffene. Die Angebote des Gewaltschutzes wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.

Dafür bin ich zuallererst dankbar und möchte auch an dieser Stelle insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen und Beratungsstellen meinen großen Respekt für ihre herausfordernde Arbeit aussprechen.

Ich möchte dennoch auch ein paar Zahlen auf Sie wirken lassen:

  • der Verein FRAUEN FÜR FRAUEN e.V. meldet für 2023, dass in ihrer KIS-Beratungsstelle 1.062 Erwachsene nicht beraten werden konnten
  • ALLE Leipziger Frauenhäuser mussten im vergangenen Jahr 323 Kinder und 302 Erwachsene abweisen.
  • der FÖRDERVEREIN SOZIALE PROJEKTE meldet für den 01.01.-30.06.24 für ihre zwei Schutzhäuser bereits 25 abgewiesene Frauen und 40 abgewiesene Kinder/Jugendliche.
  • Die zentrale Sofortaufnahme musste im gleichen Zeitraum 195 Frauen und 191 Minderjährige abweisen (wobei im Januar noch ein Aufnahmestopp galt, weil die zentrale Sofortaufnahme umgezogen war).

Was ist die Konsequenz, wenn Frauen nicht beraten oder aufgenommen werden können? Frauen müssen im schlimmsten Fall zurück zum Täter und damit in die Gewaltspirale!

  • Die Zahl von Femiziden deutschlandweit lag 2023 bei 144 Frauen und 4 Mädchen, dazu kamen 134 schwerverletzte Frauen und 5 schwerverletzte Mädchen.

Vor diesem Hintergrund halte ich die eingangs zitierte Aufforderung für mehr als notwendig und hoffe, dass wir auch mit gebührender Sensibilität und Aufmerksamkeit im nächsten Doppelhaushalt für dieses Feld streiten werden. Lassen Sie uns gemeinsam für die Rechte von Frauen zu Potte kommen!

Auch in der Sommerpause war unsere Fraktion unterwegs, um soziale Einrichtungen in Leipzig zu besuchen. Unser Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker und unsere neuen Fraktionsmitglieder Pia Heine und Frank Franke sind mit dem Leitungsteam der Bahnhofsmission, Sophie Wischnewski und Jörg Duda, ins Gespräch gekommen. Bis zu 120 wohnungslose Gäste am Tag, Essensausgabe, Kleiderkammer, ein offenes Ohr, um obdachlose Menschen wieder zurück ins Hilfesystem zu führen und Umstiegshilfen für Bahnreisende – das sind einige der Tätigkeiten, für die die Bahnhofsmission steht. Respekt und herzlichen Dank an alle Haupt- und Ehrenamtlichen der von der Caritas geführten ökumenischen Bahnhofsmission für diese wertvolle Arbeit, die vom Sozialamt und der Deutschen Bahn unterstützt wird.

Gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

In der „Bedarfplanung Kindertagesbetreuung der Stadt Leipzig für das Jahr 2024“ wird auf Seite 13 die folgende Passage gestrichen:

Um die vorhandenen Überkapazitäten kurz- bis mittelfristig zu reduzieren, sind folgende Steuerungsmaßnahmen geplant, die sich im in der Fortschreibung befindlichen Langfristigen Entwicklungskonzept Kindertageseinrichtungen inhaltlich untersetzt wiederfinden werden:

  • Kapazitätsreduzierungen in einzelnen Einrichtungen nach erfolgter Sanierung (gem.
  • Musterraumprogramm)
  • Prüfung der Bedarfslage nach Auslaufen der Mietverträge und ggf. Schließung in über-
  • versorgten Stadtbezirken
  • Schließung aufgrund der aktuellen Bedarfslage
  • Gespräche mit Freien Trägern führen, welche Einrichtungen vom Netz gehen können
  • (Wirtschaftlichkeitsaspekt)
  • Alte Einrichtungen nicht mehr aufwendig sanieren, sondern gezielte Neubauten priori-
  • sieren, wo die Bedarfslage dies erfordert
  • Prüfung der Investorenprojekte im Kontext der Bevölkerungsvorausschätzung 2023
  • und damit einhergehender Bedarfe und Verzicht auf geplante Investorenmaßnahme

Stattdessen wird folgender Passus eingefügt:

Zum Umgang bzw. zum Abbau der vorhandenen Überkapazitäten erarbeitet die Stadtverwaltung im Rahmen der Erstellung der mittelfristigen Kita-Bedarfsplanung ein Konzept, das dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt wird. Dabei sind Träger und Politik über den bereits einberufenen Runden Tisch in die Erarbeitung einzubeziehen.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Redner: Christian Schulze, Stadtrat

Christian Schulze

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

normaler Weise wird eine Straßenbenennungsvorlage nach intensiver Vorberatung im Rat ohne Aussprache beschlossen. Ich bitte um Verständnis, dass ich zu Hinrich Lehmann-Grube aus alter Verbundenheit ein paar Sätze sagen möchte.

Den Namen hörte ich das 1. Mal am 19. März 1990. Die Leipziger Sozis leckten nach verlorener Volkskammerwahl im Haus der Demokratie ihre Wunden. Gleichzeitig musste ein SPD – Spitzenkandidat für die 7 Wochen später stattfindende Kommunalwahl gefunden werden. Das muss man sich mal vorstellen, 7 Wochen vor der Wahl gab es überhaupt noch keine Kandidatinnen oder Kandidaten von keiner Partei. Verrückte Zeiten!

In Königsberg geboren, jetzt aus der Partnerstadt Hannover kommend , war Hinrich Lehmann Grube in der letzten Phase seines Berufslebens ein Glücksfall für Leipzig.

Er hat sich im April 1990 sogar in die DDR einbürgern lassen, um hier in unserer damals grauen, kaputten, heute schönen Stadt, Oberbürgermeister zu werden. In den ersten Jahren waren Arbeitstage mit 15 Stunden keine Seltenheit. Der Stadtrat tagte meistens bis Mitternacht. Und in der Regel ging es nur um die Sache.

Leipzig verlor Menschen, die in den Westen gingen. Wir mussten die Stadt wirtschaftlich neu aufstellen. Die Universitäten hatten längst nicht mehr die nationale und internationale Bedeutung. Auch die Messe musste umziehen. Die „Neue Messe“ wurde trotz einiger Widerstände vor den Toren der Stadt gebaut und 1996 eingeweiht. Somit rettete er den Ruf Leipzigs als Messestadt und wir sehen heute auch, welche Erfolgsgeschichte daraus wurde. Ein Jahr nach der Eröffnung, wurde der Boden der „Neuen Messe“ dann durch Eingemeindung auch Leipziger Boden

Lehmann-Grube und der damalige Stadtrat spielte auch für den Leipziger Citytunnel eine wichtige Rolle. Mit Weitsicht und ohne ! Tunnelblick wurde schon 1996 eine Planungsgesellschaft gegründet. Diese sollte Machbarkeit, Sinnhaftigkeit und Finanzierungsmöglichkeiten prüfen. Als dann das Transrapidprojekt von Hamburg nach Berlin scheiterte, war plötzlich Geld im Bund da und in Leipzig gab es eine fertige Planung für ein anderes tolles Verkehrsprojekt.

Auch im Politikstil unterschied er sich von den meisten damaligen, aber auch heutigen Politikern. Immer offen und lösungsorientiert. Er hörte sich die Argumente der anderen Seite an, dachte über diese nach und wenn sie ihn überzeugten, war er in der Lage seinen Standpunkt zu ändern. Er war nicht verbissen oder ideologisch. Das sogenannte Leipziger Modell bedeutete, um der Sache willen, möglichst breite Mehrheiten im Stadtrat zu organisieren

Dies war ein neues Modell in der Politik und manchmal erleben wir das heute noch hier in diesem Saal.

Mehr zuhören und miteinander – ZUSAMMEN – die Probleme lösen, das war Lehmann-Grubes Devise.

Wegen all seiner politischen Erfolge und seiner Art Politik zu machen, wurde er völlig zu Recht am 14. April 1999 zum Ehrenbürger unserer Stadt ernannt. Wir sollten uns an ihn erinnern und deshalb ist es nun endlich so weit, den Platz am Ring auf der anderen Seite des Gewandhauses nach ihm zu benennen. Seine Witwe Ursula Lehmann-Grube, die ich von hier herzlich grüße, verfolgt diesen Prozess sehr aufmerksam und hofft, bei der Einweihung dabei sein zu können.  Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Seit dieser Woche läuft der Verkauf des „Deutschlandtickets“ mit dem es möglich ist, bundesweit den öffentlichen Nahverkehr für nur 49 Euro im Monat zu nutzen.

Christopher Zenker
Christopher Zenker

„Das ,Deutschlandticket‘ ist aus unserer Sicht ein riesiger Erfolg. Der öffentliche Personennahverkehr rückt damit in den Fokus einer notwendigen Verkehrswende“, erklärt SPD-Fraktionschef Christopher Zenker, der auch dem Aufsichtsrat der Leipziger Verkehrsbetriebe angehört. „Wir begrüßen es daher auch, dass die Leipziger Stadtverwaltung ihren Zuschuss zu einem Jobticket für die Bediensteten beibehält. Sie behandelt das ,Deutschlandticket‘ dadurch wie das bisherige Jobticket. Durch den Arbeitsgeberzuschuss und einen weiteren Zuschuss von Bund und Land sinkt der Preis damit auf rund 31 Euro pro Monat. Damit ist diese Fahrkarte sehr nah an einem 365 Euro-Ticket. Die kommunalen Unternehmen sollten dem Beispiel folgen. Stadt und kommunale Unternehmen werden damit auch einer Vorbildfunktion für private Unternehmen gerecht. Schließlich wollen wir erreichen, dass möglichst viele Menschen häufiger den ÖPNV nutzen und das private Auto stehen lassen oder vielleicht sogar ganz darauf verzichten.“

Was allerdings noch fehlt, ist eine bundeseinheitliche Regelung für ein „Deutschlandsozialticket“ für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen sowie für Kinder und Jugendliche.

„In Leipzig liegt das ,Deutschlandjobticket‘ zukünftig unter dem Preis der Leipzig-Pass-Mobilcard, die 35 Euro pro Monat kostet. Sollten sich Bund und Länder nicht auf ein einheitliches Sozialticket einigen, erwarten wir von der Stadt Leipzig, dass sie nach einer Lösung sucht. Wie diese aussehen kann, wollen wir mit unserer Anfrage an die Stadtverwaltung herausfinden“, erklärt Christopher Zenker und ergänzt: „Es gibt bereits verschiedene Überlegungen in den Kommunen, wie dieses Problem gelöst werden kann. Allerdings ist ein Flickenteppich aus Einzellösungen für Vergünstigungen für Geringverdiener sowie Kinder und Jugendliche nicht wirklich erstrebenswert.  Wir favorisieren hier eine bundeseinheitliche Lösung, statt kommunaler Insellösungen. Das kann so schwer nicht sein.“

Die SPD-Fraktion hat zur Ratsversammlung im April eine Anfrage im Verfahren, die einerseits dem Thema Sozialticket nachgeht, um zu erfahren, welche Vorschläge und Überlegungen es bei der Stadt Leipzig gibt und andererseits nach der Ausgestaltung des Jobtickets auf Basis der 49-Euro-Fahrkarte bei kommunalen Unternehmen fragt.

(c) Pixabay

Das Trinkbrunnen-Voting ist letzte Woche zu Ende gegangen und zwar mit einer noch nie dagewesenen, hohen Beteiligung der Bürger (über 20.000 abgegebene Stimmen).

Die Entscheidung fiel in den letzten Minuten der Abstimmung, also zwischen 23 und 24 Uhr am letzten Tag zwischen dem zweiten und dritten Platz. Der Unterschied betrug am Ende 12 Stimmen bei weit über 5.000 Stimmen pro Vorschlag und war damit extrem knapp.

Beide Vorschläge sind es wert, umgesetzt zu werden. Gerade am Auensee, dem Läufertreff der Region, wäre Zugang zu frischem Trinkwasser richtig toll. 0,2 Prozent Unterschied sollten den Bürgerwillen dabei nicht völlig wegwischen!

Um trotz des knappen Ergebnisses die hohe Beteiligung zu würdigen und auch, weil die Wasserwerke im Nachgang ihre Teilnahmebedingungen nicht ändern können, fragen wir an:

  • Ist es machbar, dass Stadtverwaltung und Kommunale Wasserwerke für die zügige Realisierung des Trinkbrunnens am Auensee, der sehr viele Stimmen bekam, aber am Ende knapp auf Platz drei ins Ziel ging, jeweils ein Drittel der notwendigen Mittel für die Errichtung zur Verfügung stellen, wenn der Stadtbezirksbeirat Nordwest aus seinem Stadtbezirksbudget das fehlende Drittel aufbringt?

Antwort der Verwaltung:

Stadtverwaltung

Die Flächen an den Auensee angrenzend befinden sich in der Fachliegenschaft des Amtes für Stadtgrün und Gewässer ebenso wie die Sport- und Spielflächen nordwestlich des Sees und angrenzende Bereiche.

Für den Trinkwasserbrunnen kommen mehrere Standorte in Frage. Kostenrelevant ist dabei die Nähe zum nächsten Trinkwasseranschluss und demzufolge die Länge der Leitungstrasse. Zu beachten ist, dass im Wurzelbereich von Bäumen Erdarbeiten und Leitungsverlegungen zu vermeiden sind.

Empfohlen wird ein Standort in der Nähe des Sport- und Spielbereiches an der Rittergutsstraße, da der Trinkwasserbrunnen hier nicht nur Laufsportlern zu Gute kommt, sondern im Umfeld der Streetballanlage, der Tischtennisplatte und den Spielgeräten auch eine sinnvolle Ergänzung für Kinder- und Jugendliche bietet.

Alternativ sind auch Standorte in der Nähe des Bootshauses oder der ehemaligen Jugendherberge oder dem Bahnhof der Parkeisenbahn möglich.

Auch ein Standort in der Nähe des Weges auf der Ostseite der Luppe ist möglich, wobei Dammbereiche aufgrund des Hochwasserschutzes und Eigentums ausgeschlossen sind. Für eine konkrete Standortprüfung und Kostenschätzung ist eine Leitungsauskunft für den bevorzugten Standort notwendig.

Als Kosten werden ca. 20.000 Euro für die Beschaffung, Lieferung und Einbau des Trinkwasserbrunnens sowie Anschluss/Installation an das Trinkwassernetz geschätzt.

Für die Leitungstrasse werden 150 Euro / lfdm. für Erdarbeiten und Verlegen der Trinkwasserleitung geschätzt.

Die Stadt Leipzig, hier das Amt für Stadtgrün und Gewässer, würde sich in Höhe von einem Drittel an den benötigten Kosten für die Errichtung eines Trinkbrunnens am Auensee beteiligen.

Stadtbezirksbudget Stadtbezirksbeirat Leipzig Nordwest

Für die Realisierung dieses Trinkbrunnens könnten Mittel über das Stadtbezirksbudget beantragt und bei entsprechendem Beschluss ein Drittel der benötigten Finanzierung abgedeckt werden.

Hierzu ist eine Antragstellung beim zuständigen Stadtbezirksbeirat Nordwest notwendig.

Das Stadtbezirksbudget ist ein mit dem Haushaltsbeschluss verankertes Budget, das zur Umsetzung von Ideen und Projekten aus der Zivilgesellschaft für den Bereich der freiwilligen Aufgaben genutzt werden soll. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen oder der Stadtbezirksbeirat als solcher können Projekte und Ideen für eine finanzielle Unterstützung aus dem Stadtbezirksbudget vorschlagen.

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) haben mitgeteilt, dass sie seit 2018 ein Trinkbrunnenvotum durchführen. Ziel der Maßnahme ist es, die Bürgerschaft an der Standortauswahl künftiger Trinkbrunnen zu beteiligen, um die Akzeptanz der Brunnen in den Stadtvierteln zu erhöhen und Vandalismus zu begrenzen. Eine positiv gestimmte Bürgerschaft achtet mehr auf die Einrichtungen in ihrem Kiez und fühlt sich verantwortlich bzw. schließt hierüber sogar Patenschaften ab.

Dabei fragen die KWL gleichzeitig neue Standortvorschläge ab, um im nächsten Jahr diese, soweit technisch möglich, in das Votum aufzunehmen. In den letzten beiden Jahren hat sich das bürgerschaftliche Engagement bei dieser Standortauswahl stark erhöht. Somit erreichten die KWL in 2022 mit ca. 8.000 abgegebenen Stimmen einen Höchstwert, der jedoch in diesem Jahr um ein Vielfaches (20.000 Stimmen) überboten wurde. Die Wasserwerke sind erstaunt und begeistert von der hohen Beteiligung, zeigt es doch einmal mehr, wie wichtig das Thema Trinkwasser im öffentlichen Raum für die Bewohner der Stadt geworden ist und wie stark sich der Wille zur Mitbestimmung entwickelt hat.

Im Zuge der Trinkbrunnen Konzepterstellung 2016 haben sich die KWL zu einer freiwilligen Leistung, außerhalb der Daseinsvorsorge, mit zwei Trinkbrunnen in Leipzig pro Jahr bekannt. Diese werden von der KWL errichtet und betrieben. Ein weiterer Trinkbrunnen wird jährlich im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land, in Abstimmung mit den Kommunen errichtet. Insgesamt investieren die KWL hier in die Verweilqualität an den Standorten jährlich ca. 70.000 EUR. Hinzu kommen der Unterhalt und die Betreibung der bis dato installierten Brunnen, aktuell 16 Stück. Weiterhin übernehmen die KWL seit 2019 die Betreibung der durch die Stadt Leipzig errichteten Trinkbrunnen. Hier sind es derzeitig drei, die im Zuge der Erneuerung von Parkanlagen die Verfügbarkeit von Trinkwasser im öffentlichen Raum verstärken. Für 2023 haben die KWL weitere drei Standorte in der Umsetzung. Der zuverlässige Partner der KWL, die Bau und Service Leipzig GmbH, steht hierfür mit fachkundigem Personal zur Verfügung.

Einen drittplatzierten Brunnen aus dem Votum haben die KWL bisher noch nicht umgesetzt. Dies würde derzeitig die finanziellen und personellen Kapazitäten der KWL zusätzlich belasten. Sollten sich alternative Finanzierungswege finden, sind die KWL gern bereit, den Brunnen zu installieren und auch in die Betreibung zu übernehmen. Ein finanzielles Engagement der KWL selbst bei der Errichtung wird ausgeschlossen, da dadurch der Sinn des Bürgervotums unterlaufen werden würde.

Gern stehen die KWL jedoch beratend zur Seite. Darüber hinaus bietet die L-Gruppe auf ihrer Internetseite eine Plattform für Crowdfunding-Projekte an. Auch hier können die KWL eine organisatorische Unterstützung anbieten. Ansonsten gäbe es für das nächste Jahr einen potentiellen Anwärter auf den ersten Platz des Bürgervotums.

Die Fachförderrichtlinie Anpassung von Wohnraum für Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen soll angepasst und verbessert werden. „Die Einkommensgrenzen werden etwas nach oben gesetzt, so dass künftig mehr Menschen eine Förderung beantragen können. Die Richtlinie ist auch Ergebnis eines Haushaltsantrages der SPD-Fraktion, in dem wir die Weiterführung im aktuellen Doppel-Haushalt beantragt hatten“, erklärt Anja Feichtinger, wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Anja Feichtinger

Feichtinger weiter: „Konkret hatten wir gefordert, für ein Förderprogramm zur Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkung in den Haushaltsplan 2021/2022 Mittel i. H. v. 150.000 EUR/Jahr einzustellen. Mit je 150.000 Euro pro Jahr können je nach Kostenhöhe der Einzelmaßnahmen und je nach Anteil an barrierefreien Maßnahmen in etwa 80 bis 100 Maßnahmen gefördert werden.“

Mit der Fachförderrichtlinie Wohnraumanpassung werden die Fördermittel aus der Landesrichtlinie ergänzt. Mit dem Programm werden Anpassungsmaßnahmen von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gefördert. Zielgruppe sind Mieter und Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit geringem Einkommen. Die Einkommensgrenze soll nun erhöht werden unter Anwendung der Änderung der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (§1) vom 10.03.2021 + 10 Prozent.

Die entsprechende Vorlage soll voraussichtlich in der Juli-Ratsversammlung verabschiedet werden.12:58