Beschlussvorlagen: 572/14, 1652, 587/14

Neue Beschlusspunkte 5 und 6

5.
Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages“ (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor.

6.
In den städtischen Leipziger Museen wird eine Besucherforschung durchgeführt. Hierbei soll erfragt werden, wie sich das Publikum zusammensetzt, was es vorfindet, versteht und was es erwartet. Die Besucherforschung kann in Kooperation mit Hochschulen oder Forschungsinstituten durchgeführt werden und ist dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2016 vorzulegen.

Begründung:
„Zahle so viel du willst“ – „Pay as you wish“ – ist ein interessantes Konzept, Bürgerinnen und Bürgern einen sehr kostengünstigen Besuch von kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch an den Wert von Kultur zu erinnern. Die mögliche Ausgestaltung des „Zahle so viel du willst-Tags“ sollen die städtischen Museen zusammen mit der Stadtverwaltung dem Stadtrat darstellen. Hierbei soll auch auf die Häufigkeit des „Zahle so viel du willst-Tages“ – wöchentlich oder monatlich -, das Ersetzen des monatlich kostenfreien Mittwochs durch den „Zahle so viel du willst-Tages“ und die Möglichkeit der erworbenen Spenden/Einnahmen am „Zahle so viel du willst-Tages“ für Erwerbungen oder Veranstaltungen der Museen zu nutzen, eingehen.
Die Leipziger städtischen Museen arbeiten gut. Die Besucherforschung soll dabei helfen Veränderungen der Struktur des Museumspublikums und Wirkungsanalysen bestimmter, auch didaktischer und medialer, Angebote zu erhalten. Hierzu können Trendanalysen von Museumsbesuchen, Besucherbefragungen, Erhebungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Forschungen zu museumspädagogischen Angeboten und zur Nutzung neuer Medien im Museum zählen. Hierbei sollte auch ein besonderer Fokus der Untersuchung auf der kulturelle Bildung und der Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen gelegt werden. Auch die Attraktivität von Tages- und Jahreskarten für alle Leipziger städtischen Museen soll hierbei erfragt werden.

Aktualisierung 17.3.2017

Besucherbefragung 2016 ist erschienen und unter http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/buergerumfrage/?eID=dam_frontend_push&docID=66457 einsehbar.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Endfassung des STEP Zentren die Gestaltung und die städtebauliche Einfügung – auch vor dem Hintergrund eines angemessenen Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) – bei neuen Einzelvorhaben zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Diskussionen in der Vergangenheit um die städtebauliche Einfügung von Supermärkten, wie u.a. der Ersatzneubau des REWE in der Riebeckstraße haben gezeigt, dass künftig Aussagen zur besseren Einfügung in Bezug auf die Geschossflächenzahl, die Grundflächenzahl und die Baukultur erwartet werden, um damit eine höhere Akzeptanz der Vorhaben zu implizieren.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Projektes Lebendige Luppe zu prüfen:

1. Wie durch eine angepasste Steuerung des Gewässerknotens die Wasserzufuhr für die Lebendige Luppe entsprechend dem natürlichen
Wasserdargebot realisiert werden kann.

2. Welche Auswirkungen die derzeitige und angepasste Steuerung des Gewässerknotens sowie Maßnahmen und Konzepte im Stadtgebiet auf den
Wasserhaushalt der Nordwestaue haben. Dabei sind für die Aue positive Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, insbesondere bei Maßnahmen zur
Siedlungsentwässerung, des Hochwasserschutzes sowie bei anstehenden Brückenbauvorhaben.

Die Prüfergebnisse sind dem Stadtrat bis Ende April 2017 vorzulegen.

Begründung:

Die Revitalisierung der Leipziger Nordwestaue ist ein prioritäres Schwerpunktprojekt von nationalem Rang. Das Projekt Lebendige Luppe, in
Zusammenarbeit der Städte Leipzig und Schkeuditz und wesentlich gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz, ist dabei ein erster
wichtiger Baustein. Das Projekt Lebendige Luppe als Mosaikstein entfaltet eine nachhaltige Wirkung jedoch nur, wenn zugleich die
Randbedingungen für eine dauerhafte Verbesserung des Wasserhaushalts geklärt und mit notwendigen Folgemaßnahmen untersetzt sind.

Dieser strategische Planungsansatz sichert nicht nur die Wirksamkeit des Projektes Lebendige Luppe, sondern hält zugleich die notwendigen
Optionen für eine umfassendere Auenvision als lebendige und erlebbare Aue bei gleichzeitigem Hochwasserschutz offen, hin zu einer weitgehend
intakten Flussauenlandschaft als integraler Bestandteil einer attraktiven, wachsenden Großstadt wie Leipzig.

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung schafft die notwendigen Voraussetzungen zumindest für eine Zwischennutzung der ehemaligen Feuerwache Ost durch die IG Ostwache.

Vorbehaltlich einer Klärung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung soll eine langfristige Lösung für das Objekt im Sinne des Konzeptes der IG geschaffen werden.

 

Begründung:

Eine Zwischennutzung verhindert zum einen wahrscheinliche Vandalismusschäden am Objekt und damit verbundene  Folgekosten.

Zum anderen hat die IG Ostwache als finanziell eigenständige Genossenschaft ein unterstützenswertes Konzept für ein soziokulturelles „Nachbarschaftszentrum“ erarbeitet, welches Arbeiten, Kultur und nachbarschaftlichen Austausch miteinander verbindet.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie der Schwimmhallenneubau in einem mehrgeschossigen Mehrzweckbau realisiert werden kann.

Außerdem wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, in welchem Umfang Zuschauerplätze in den Schwimmhallenneubau integriert werden kann.

Die Prüfergebnisse sollen den zuständigen Gremien und Ausschüssen bis Ende II. Quartal 2017 vorgelegt werden.

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Stadtteilpark im Bereich Schulze-Delitzsch-Straße zu schaffen und die notwendigen Mittel im Doppel-Haushalt 2019/20 zu berücksichtigen.

Begründung:

Angesichts einer optimalen Ausnutzung der immer knapper werdenden freien Flächen in Leipzig ist ein mehrgeschossiger Bau mit einer multifunktionalen Nutzung wünschenswert. Dabei ist beispielsweise eine Kombination aus Schwimmhalle mit einem Einkaufsmarkt, gastronomischer Nutzung oder einem Spielplatz denkbar.

Insbesondere bei Schulwettkämpfen wollen zunehmend Eltern, Großeltern und Bekannte ihre Schützlinge vor Ort unterstützen. Dazu soll beim jetzt anstehenden Schwimmhallenneubau eine kleine Zuschauertribüne integriert werden. Keine der derzeit von der Sportbäder Leipzig GmbH betriebenen Schwimmhallen besitzt solche Zuschauerplätze.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Entwicklung einer öffentlichen Parkanlage an der Schulze-Delitzsch-Straße begrüßen wir. Die dafür notwendigen Mittel für Personal, Planung und Realisierung müssen in der städtischen Finanzplanung Berücksichtigung finden.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  • BP 3.1. wird wie folgt ergänzt:
  • Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass beim Neubau bzw. der Sanierung einer Drei-Feld-Sporthalle im Stadtbezirk West (Grünau) – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Sanierung des Klinger-Gymnasiums – die technischen Voraussetzungen für Mannschaftsballsportarten erfüllt werden. ,
  • BP 3.4 wird wie folgt geändert:

Das jährliche Budget für die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie wird auf 1,2 Millionen Euro für das Jahr 2017 angehoben. Für die folgenden Jahre wird bis zum Ende der Laufzeit des Sportprogramms eine jährliche Dynamisierung von 50.000 Euro beginnend mit dem Jahr 2018 vorgenommen.

  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Stadt Leipzig bemüht sich verstärkt einen privaten Investor für den Bau einer Eishalle zu finden.
  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Für das Controlling der Pachtverträge, der getätigten Investitionen und zur Vereinsberatung wird im Amt für Sport mindestens eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
  • Über das Bundesprogramm FIM – Flüchtlings Integrationsmaßnahmen – richtet das einen Personenpool für die Pflege von Sportanlagen unter Leitung des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf ein und stattet diesen entsprechend aus. Auf diesen Pool können Sportvereine zur Unterstützung von Pflegemaßnahmen zurückgreifen.
  • Punkt 1.4 Sport und Bewegung im öffentlichen Raum wird wie folgt ergänzt:

Maßnahme: Ausbau und Ertüchtigung des Radweges westlich der Pleiße im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Schleuse Connewitz (Kapitel 3.3.2.1) und Ausstattung des Leibnizweges im Rosental mit Beleuchtung (Kapitel 3.3.2.1).

 

Begründung:

Der Leipziger Westen verfügt insgesamt über zu wenig geeignete Sporthallen für Ballsportarten, zum Beispiel für Handball. Neben der geplanten Dreifeldsporthalle im Stadtbezirk Alt-West wird auch eine weitere Halle im Stadtbezirk West (Grünau) für den Vereins- und Schulsport dringend benötigt. Im Zuge der Errichtung bzw. Sanierung einer bestehenden Schulsporthalle, ist daher darauf zu achten, dass diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und anfallende Mehrkosten für notwendige Ausstattung eingeplant werden.

Der bauliche Zustand vieler Sportvereinseinrichtungen ist immer noch unbefriedigend. Ca. 75 Prozent aller Sportanlagen müssen kurz- bis mittelfristig saniert werden, allen voran Sanitär- und Umkleideräume. Darüber hinaus müssen, um eine erhöhte Nutzungsintensität möglich zu machen, weitere Kunstrasenplätze geschaffen werden. Die zu realisierenden Maßnahmen werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Die Zuschüsse der Stadt für Bauinvestitionen werden von vielen Vereinen dringend erwartet und das vorhandene Budget ist durch entsprechende Anträge vielfach überzeichnet. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie deutlich erhöht werden. Großprojekte, wie zuletzt das Bootshaus der SG LVB oder der Sozialtrakt des Roten Stern Leipzig, sollen nicht aus diesem Topf finanziert werden, sondern einen eigenen Haushaltstitel bekommen, da das Budget sonst bereits durch diese Einzelmaßnahmen aufgebraucht wird.

Leipzig ist seit einigen Jahren eine der wenigen Großstädte in Deutschland ohne eine Eishalle. Daher sollen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um zusammen mit einem privaten Investor eine solche Eisfläche errichten und betreiben zu können. Auch wenn die Prioritäten der Stadt auf den Ausbau der vorhandenen Schwimmfläche bzw. den Ausbau von Sporthallen liegt, ist eine Eisfläche, die auch für den Freizeitsport, insbesondere in den Wintermonaten nutzbar ist, wünschenswert. Eine entsprechende Petition im Frühjahr dieses Jahres fand zahlreiche Unterstützer.

Die Stadt Leipzig gibt viel Geld an die Sportvereine, anteilig für die Pachtzahlungen, aber auch als Investitionszuschüsse. Da in Leipzig viele kleine Vereine existieren, ergibt sich ein sehr hoher Betreuungsaufwand, der mit den derzeit vorhandenen Personalstellen kaum zu schaffen ist. Mit dem zusätzlichen Personal soll sichergestellt werden, dass das Geld der öffentlichen Hand auch gut eingesetzt wird.

Mitte Juli dieses Jahres hat das Bundeskabinett das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ beschlossen, das im August gestartet ist. Ziel des Programms soll es sein, bundesweit 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens zu bieten. Damit sollen sie an den deutsche Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche sowie gesellschaftliche Leben in Deutschland bekommen. Diese Arbeitsgelegenheiten sollen für eine sinnvolle Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen sorgen und auch die Flüchtlinge die Möglichkeit bieten, zum Gemeinwohl beizutragen. Der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf soll einen über das FIM-Programm finanzierten Personalpool aus Flüchtlingen aufbauen, der künftig von den Sportvereinen für verschiedene Maßnahmen auf den Sportanlagen angefordert werden kann.

Neben den im Sportprogramm geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Sports und der Bewegung im öffentlichen Raum soll auch der o.g. kurze Abschnitt südlich des Schleußiger Weges ertüchtigt werden. Der o.g. Radweg westlich der Pleiße ist eine der zentralen Routen von der Leipziger Innenstadt in die Naherholungsgebiete im Leipziger Süden und wird tagtäglich von zahlreichen Radfahrern, aber auch von Laufgruppen und Nordic-Walking-Sportlern genutzt.

Die Ausstattung des Leibnizweges im Leipziger Rosental mit einer Beleuchtung ist notwendig, da diese zentrale Nord-Süd-Verbindung auch in den Abend- und Nachtstunden von vielen Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt wird. Neben dem Bewegungsaspekt spielt hier auch der Sicherheitsaspekt eine wichtige Rolle.

Der Beschluss wird die folgt geändert:

Im Doppelhaushalt soll für die Jahre 2017 und 2018 ein zusätzlicher Investitionszuschuss von jeweils zwei Millionen Euro pro Jahr an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) eingeplant werden.

Darüber hinaus soll dieser zusätzliche Investitionszuschuss auch in die mittelfristigen Planungen der LVV aufgenommen werden.

Begründung:

Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) wird derzeit im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überprüft und soll bis Ende nächsten Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Daher sehen wir für die beantragte Erhöhung bzw. einen Ausgleichsbetrag bis September 2016 den falschen Zeitpunkt.

Da aber eine bessere und vor allem nachhaltigere finanzielle Ausstattung der LVB unstrittig ist, soll für die Jahre 2017 und 2018 ein Investitionszuschuss – analog zum Doppelhaushalt 2015/16 – in o.g. Höhe erfolgen, der auch in den folgenden Mittelfristplanungen der LVV Niederschlag finden soll.