Beschlussvorschlag:

Das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit wird im Punkt 2.1 Sozialindikative und ressourcenorientierte Steuerung – Unterpunkt Gymnasien wie folgt geändert:

Die Steuerungsindikatoren für das Gymnasium umfassen:

Zg Größe der Schule
Zwdh Anteil an Klassenwiederholungen
Zi Anteil der Integrationsschüler/-innen
Zmh Anteil der Schüler/-innen mit Migrationshintergrund
Zwechs         . Anteil der Schüler/-innen, die auf die Oberschule wechseln
ZSGB Anteil der unter 15-jährigen mit Leistungsbezug SGB-II

 

Die Wichtung der Steuerungsindikatoren  (ZSSA) berät die Stadt Leipzig gemeinsam mit der SBAL und stellt diese den entsprechenden Ausschüssen vor.

Die Liste in Anlage 3- Ergebnis Verteilschlüssel Gymnasien wird nach Festlegung der überarbeiteten Steuerindikatoren überarbeitet.

Sachverhalt:
Die auf Seite 9 vorgelegten Indikatoren für die Ermittlung des Bedarfes an Schulsozialarbeit für Gymnasien sind nicht aussagekräftig. An dieser Schulart ist besonderes Augenmerk auf die Wechselquoten an Oberschulen, aber auch auf Klassenwiederholungen zu legen.

Sicherlich ist der Anteil der Schüler/-innen mit Integrationsbedarf, mit Migrationshintergrund und mit Bezug von SGB II nicht so hoch wie an Oberschulen, dennoch müssen diese Punkte bei der Ermittlung des Bedarfes in angemessener Weise berücksichtigt werden, da es an den einzelnen Gymnasien deutliche Unterschiede gibt.

Ergänzungsvorschlag:

  1. Zusätzlich sollen in Zukunft die Gebühren der Musikschule automatisch einer zweijährigen Dynamisierung in Höhe des sächsischen Verbraucherpreisindexes unterliegen. Die aktualisierte Kursgebührenliste wird dem Stadtrat jeweils ein Quartal vorher zur Kenntnis gegeben.
  2. Die Musikschule verweist auf allen ihren Verträgen und anderen Schriftstücken auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Freundeskreis der Musikschule und dem Förderverein des Jugendsinfonieorchesters.
Sachverhalt:

Die Kosten der Musikschule „Johann-Sebastian-Bach“ verändern sich jährlich. Dies liegt vor allem an Tarifanpassungen und Veränderungen der Nebenkosten. Um große Schritte bei der Gebührenerhebung künftig zu vermeiden, schlagen wir eine automatische Dynamisierung der Gebühren aller zwei Jahre vor. So besteht mehr Planungssicherheit.

Der Freundeskreis der Musikschule und der Förderverein des Jugendsinfonieorchesters unterstützen die Musikschüler und Musikschülerinnen sowohl finanziell als auch materiell. Damit werden unter anderem Probelager, Konzertreihen und Fahrten zu Orchesterwettbewerben unterstützt. Dies ist eine sehr wichtige Unterstützung für die jungen Musiker. Um auf die Möglichkeit der Mitgliedschaft im Förderverein und Freundeskreis verstärkt aufmerksam zu machen, halten wir es für sinnvoll, diese in allen Verträgen und anderen Schriftstücken der Musikschule anzugeben.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Das Mittelfristige Straßen- und Brückenbauprogramm wird durch eine priorisierte Maßnahmeliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung ergänzt, welche dem Stadtrat mit der Einbringung des Haushaltes übergeben wird (beginnend mit dem Doppelhaushalt für 2019/2020).

Sachverhalt:
Da der Verwaltungsstandpunkt grundsätzlich die Intention des Originalantrages anerkennt, dennoch Ablehnung empfiehlt, soll mit diesem Änderungsantrag dem berechtigten Wunsch der Ratsversammlung nach einer Maßnahmenübersicht im Bereich Straßeninstandsetzung und Deckensanierung entsprochen werden, gleichwohl die Argumentation, dass ein langfristiges Programm sachlich nicht zielführend ist und auch die Fördermittelsituation nicht hinreichend berücksichtigen kann, aufgreifen.

Die Erstellung einer Maßnahmenliste für Straßeninstandsetzung und Deckensanierung mit Prioritätseinschätzungen durch die Stadtverwaltung parallel mit dem Haushalt könnte unserer Auffassung nach ein geeigneter Kompromiss sein, um den berechtigten Auskunftsinteresse gegenüber dem Stadtrat nachzukommen.

Beschlussvorschlag:

Der Schulhof der 8. Schule in der Wincklerstraße 3/5 wird nach dem Schulunterricht und am Wochenende für die Bevölkerung geöffnet. Die Stadtverwaltung organisiert die Öffnung und Schließung des Schulhofes.

Sachverhalt:

Durch den Bau einer Kita in der Eigenheimstraße verlieren die Kinder und Jugendliche des Gebietes eine bis jetzt genutzte Freizeitfläche. Durch die Öffnung des Schulhofes der 8. Schule kann der Nutzungsdruck auf Freiflächen in diesem Gebiet verringert werden. Auch im zur Beratung vorliegenden Stadtentwicklungskonzept 2030 (INSEK) befürwortet die multifunktionale Nutzung von Flächen.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, inwieweit eine straßenbegleitende Bebauung im Geltungsbereich des B-Plans festgeschrieben werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, wie die Anzahl der ebenerdigen Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob Parkplätze flächensparend ober- oder unterirdisch am Gebäude des Bau- und Gartenfachmarktes angeordnet werden können.

 

Begründung:

Zu 1. Zwischen Zwickauer Straße und Eisenbahnüberführung ist die Richard-Lehmann-Straße beidseitig von einer straßenbegleitenden wahrnehmbaren mehrgeschossigen Bebauung geprägt. Diese sollte zur städtebaulich-räumlichen Ordnung der Bebauungsplan aufnehmen und mit Ausweisung einer entsprechenden bebaubaren Fläche fortführen.

Zu 2. Nach der Ansiedlung von Porta und Fahrrad Stadler mit umfangreichen Pkw-Stellplatzflächen sollen mit der geplanten Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem Areal der Alten Messe weitere Flächen für ebenerdige Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden.

Beschlussvorlagen: 572/14, 1652, 587/14

Neue Beschlusspunkte 5 und 6

5.
Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages“ (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor.

6.
In den städtischen Leipziger Museen wird eine Besucherforschung durchgeführt. Hierbei soll erfragt werden, wie sich das Publikum zusammensetzt, was es vorfindet, versteht und was es erwartet. Die Besucherforschung kann in Kooperation mit Hochschulen oder Forschungsinstituten durchgeführt werden und ist dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2016 vorzulegen.

Begründung:
„Zahle so viel du willst“ – „Pay as you wish“ – ist ein interessantes Konzept, Bürgerinnen und Bürgern einen sehr kostengünstigen Besuch von kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch an den Wert von Kultur zu erinnern. Die mögliche Ausgestaltung des „Zahle so viel du willst-Tags“ sollen die städtischen Museen zusammen mit der Stadtverwaltung dem Stadtrat darstellen. Hierbei soll auch auf die Häufigkeit des „Zahle so viel du willst-Tages“ – wöchentlich oder monatlich -, das Ersetzen des monatlich kostenfreien Mittwochs durch den „Zahle so viel du willst-Tages“ und die Möglichkeit der erworbenen Spenden/Einnahmen am „Zahle so viel du willst-Tages“ für Erwerbungen oder Veranstaltungen der Museen zu nutzen, eingehen.
Die Leipziger städtischen Museen arbeiten gut. Die Besucherforschung soll dabei helfen Veränderungen der Struktur des Museumspublikums und Wirkungsanalysen bestimmter, auch didaktischer und medialer, Angebote zu erhalten. Hierzu können Trendanalysen von Museumsbesuchen, Besucherbefragungen, Erhebungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Forschungen zu museumspädagogischen Angeboten und zur Nutzung neuer Medien im Museum zählen. Hierbei sollte auch ein besonderer Fokus der Untersuchung auf der kulturelle Bildung und der Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen gelegt werden. Auch die Attraktivität von Tages- und Jahreskarten für alle Leipziger städtischen Museen soll hierbei erfragt werden.

Aktualisierung 17.3.2017

Besucherbefragung 2016 ist erschienen und unter http://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/buergerbeteiligung-und-einflussnahme/buergerumfrage/?eID=dam_frontend_push&docID=66457 einsehbar.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Endfassung des STEP Zentren die Gestaltung und die städtebauliche Einfügung – auch vor dem Hintergrund eines angemessenen Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) – bei neuen Einzelvorhaben zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Diskussionen in der Vergangenheit um die städtebauliche Einfügung von Supermärkten, wie u.a. der Ersatzneubau des REWE in der Riebeckstraße haben gezeigt, dass künftig Aussagen zur besseren Einfügung in Bezug auf die Geschossflächenzahl, die Grundflächenzahl und die Baukultur erwartet werden, um damit eine höhere Akzeptanz der Vorhaben zu implizieren.