Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister setzt sich im weiteren Verlauf des Verfahrens dafür ein, dass auf dem Areal eine Sportfreifläche geplant und eingerichtet wird, die mindestens die Größe eines Fußballspielfeldes hat und sowohl für die öffentliche Nutzung als auch den Vereins- und den Schulsport zur Verfügung steht. Dabei soll geprüft werden, ob und wie sich die Sportfreifläche in den neuen Schulcampus integrieren ließe.

 

Begründung:

Derzeit existiert zwischen Dösner Weg und Tarostraße ein großer Fußballplatz mit Leichtathletiklaufbahnen, der von vielen Bürgern, wie auch von Schulklassen regelmäßig genutzt wird.

Bei der weiteren Entwicklung des Quartiers Bayrischer Bahnhof soll daher ein für die Öffentlichkeit und den Vereinssport nutzbarer Sportplatz mitgeplant und errichtet werden, z.B. auch in Verbindung mit dem neuen Schulcampus in diesem Bereich.

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1).
  2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
    1. Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019
    2. Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 12.2018.
    3. Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation wird bis zum 01.01.2019 umgesetzt.

Der bisherige Punkt 3 wird gestrichen und ersetzt

3. Die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, wird im Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 30.09. erfolgen. 

Der OBM berichtet der Ratsversammlung regelmäßig bis zum 30.06. des Folgejahres über die Verwendung des Gästetaxaufkommens und die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Projekte.

Der bisherige Punkt 4 wird gestrichen und ersetzt

 4. (1) (NEU) In einem zusätzlichen Paragraphen „Befreiung von der Gästetaxepflicht“ zur „Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig“  sind folgende Ausnahmereglungen  aufzunehmen:

Von der Gästetaxepflicht sind befreit:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  1. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
  1. Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis,
  1. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird,
  1. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben,
  1. Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlungaufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird,
  1. jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird,

(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxepflicht sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.

 

 5. Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxsatz wird wie folgt ersetzt:

Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 6. Die Verwaltung prüft bis zum 31.12.2018 nochmals die Ausgabe einer Gästecard. Dies auch unter der Maßgabe, dass ggf. das Finanzamt II bzw. das das Landesamt für Steuern und Finanzen ohnehin die Einführung der  Gästetaxe in Leipzig für umsatzsteuerpflichtig erklärt.

 

Begründung:

Die Einführung einer Gästetaxe kann wesentlich zur Stärkung des Kultur- und Touristik- und somit des Wirtschaftsstandortes Leipzig beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gewisse Akzeptanz bei Gästen und Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grunde halten wir eine Reihe von Befreiungstatbeständen für eine sozialpolitische Ausgewogenheit für unverzichtbar. Die Stadt Meißen, als Vorreiter bei der Einführung einer Gästetaxe in Sachsen, hat bereits ähnliche Ausnahmetatbestände in ihrer Gästetaxsatzung aufgenommen. Mit Hinblick auf Übernachtungsgäste im Niedrigstpreisbereich, wie Jugendherbergen, Zeltplätze etc. , halten wir eine Absenkung auf 1 Euro pro Übernachtung und Person als sachlich geboten und vertretbar. Aus unserer Sicht kann die Einführung einer attraktiven Gästecard die Akzeptanz der Gästetaxe weiter erhöhen. Daher sollte dies ernsthaft geprüft werden für den Fall, dass die Gästetaxpflicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der Gästetaxe durch den Stadtrat sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, durch den Stadtrat bestätigt und dieser auch über die Verwendung des Gästetaxaufkommens regelmäßig informiert werden muss.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines städtischen Beauftragten bzw. Delegierten für das Nachtleben (in anderen Städten bereits unter dem Titel „Nachtbürgermeister“ bzw. „Night Mayor“ bekannt) für die Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei sollen sich insbesondere das Kulturdezernat und das Ordnungsamt mit ähnlich gelagerten Konzepten verschiedener deutscher und europäischer Städte auseinandersetzen, sowie mit Clubbetreibern, Gastronomen und Kultureinrichtungen in Leipzig eruieren, wie so eine Stelle sinnvoll implementiert werden kann.

 

Begründung:

In der Stadtforschung wird von einer Mediterranisierung der Städte gesprochen, das heißt, dass immer mehr Menschen viele ihrer Aktivitäten vor allem in den sommerlichen Abendstunden nach draußen verlegen. Es finden u.a. vermehrt Partys oder Straßenfeste statt und auch die vielfältige Klublandschaft in Leipzig sowie die Freisitze von vielen Kneipen sorgen dafür, dass viele Menschen abends und nachts in der Stadt unterwegs sind.

Die Abschaffung der Sperrstunde begrüßen wir ausdrücklich, weil wir uns gemeinsam mit anderen Fraktionen dafür eingesetzt haben, aber es gab auch negative Rückmeldung aus der Bevölkerung zu diesem Vorhaben. Dabei geht es in der Regel um Lärmbelästigungen, die Anwohner auf Grund von Klubs oder Freisitzen in ihrer Nachbarschaft empfinden. Wir sehen deshalb den Ansatz, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen, den verschiedene deutsche und europäische Städte bereits verfolgen, als sinnvoll an, um hier eine vermittelnde Instanz zu schaffen, um Konflikte zwischen Nachtschwärmern und Anwohnern möglichst zu vermeiden.

Seit dem 19. Juli dieses Jahren ist Mannheim die erste deutsche Stadt, die offiziell einen Nachtbürgermeister hat, der als Verbindungsmann zwischen Gastronomen, Anwohnern, Stadtverwaltung und „Partygängern“ vermitteln soll, um u.a. mit konkreten Maßnahmen das Nachtleben sicherer zu machen und auch die Lärmbelästigung durch das Nachtleben in Grenzen zu halten.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:

Um den Standort zu entwickeln, werden die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende abgebaut und deren Bereitstellung für andere soziale Zwecke (Sportvereine) geprüft. Die Kosten für den Transport und Anschluss übernimmt die Stadt Leipzig zu 80 Prozent bis zu einer Grenze von maximal insgesamt 400.000 Euro, wenn die Container für soziale Zwecke genutzt werden.

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen

– Neubau 5-zügige Oberschule im Leipziger Norden

– Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden*

– Neubau eines Gymnasiums in zentraler Lage**

–  Mannheimer Straße 128 (Komplexsanierung, 3- bis 4-zügiges Gymnasium)

– Schraderhaus (Komplexsanierung, 4-zügige Oberschule)

– Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Anbau mit 6 allg. Unterrichtsräumen)

– Schule am Adler (Komplexsanierung und Erhöhung um 1 Zug)

– Hainbuchenstraße (Komplexsanierung, 3-zügige Oberschule)

– Georg-Schumann-Schule (Komplexmodernisierung und Erweiterung)

– Telemann-Gymnasium (Modularer Erweiterungsbau mit allg. Unterrichtsräumen)

– Sportoberschule (8 allg. Unterrichtsräumen in Modulbauweise/Schulcontainer)

vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).

*Für den Neubau eines 5-zügigen Gymnasiums im Leipziger Norden sind verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen und dem Stadtrat bis Ende Juli 2018 vorzulegen.

**Dieser Beschlusspunkt ist in Zusammenhang mit VI-DS-05899-ÄA-08, der Beschleunigung der Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg und einen Interimsstandort, zu betrachten.

Der Beschlusspunkt 4 wird wie folgt geändert:

Der Oberbürgermeister wird zur Erweiterung von Schulkapazitäten an Grundschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 beauftragt, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten, die Baumaßnahmen

-Grundschule Böhlitz-Ehrenberg, Bauabschnitt 2.1 (Neubau Mensa mit Verlegung Kleinspielfeld)

-91. Schule, Grundschule, Grünau (Erweiterungsbau mit 7 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)

-Alfred-Kästner-Schule, Lindenthal (Erweiterungsbau mit 8 allg. Unterrichtsräumen, Mensa, 2-Feld-Sporthalle)

-172. Schule, Leutzsch (Erweiterungsbau mit 8 – 10 allg. Unterrichtsräumen, Mensa)

vorzubereiten und alle dafür erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen (Planungs- und Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Nr. 18).

Zur Umsetzung dieser Projekte wird die LESG als Projektsteuerer eingesetzt.

Neuer Beschlusspunkt 8:

  1. Die Stadt Leipzig prüft einen Interimsstandort in zentraler Lage für eine weiterführende Schule in Modulbauweise/Containerbauweise. Hierfür sollen unter anderem die Standorte Wilhelm-Leuschner-Platz, Deutscher Platz (ehemaliger Zeltstandort Asyl) und Matthäikirchhof geprüft werden. Dem Stadtrat ist das Prüfergebnis bis zum Ende des III. Quartals 2018 vorzulegen. Bei positiver Prüfung wird der Oberbürgermeister zur Schaffung zusätzlicher Schulkapazitäten an weiterführenden Schulen beauftragt, Module/Container für den Interimsstandort schnellstmöglich zu erwerben.
  2. Es wird sichergestellt, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden. 

    Neuer Beschlusspunkt 9:

     

    Die Stadt Leipzig forciert nachdrücklich die Umsetzung aller Bauvorhaben des Schulentwicklungsplanes 2017.

     

    In die Berichterstattung werden alle Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes 2017 aufgenommen.

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag des ÄA-01 der CDU-Fraktion wird wie folgt ergänzt (fett gedruckt):

„Auch das Potenzial von 120 Betreuungsplätzen am Standort Newtonstraße/Wincklerstraße/Bornaische Straße/Leinestraße (Flurstücke 183/14, 183/s und 183/x) ist zwingend erforderlich.“

 

Begründung:

Die Stadt Leipzig muss weiterhin ihre Kita- und Schulkapazitäten erweitern. Bis 2030 müssen die Neubauten bzw. Erweiterungen 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien entsprechen. Außerdem müssen bis 2030 etwa 70 Kindertagesstätten gebaut werden.

Das Gesamtareal – Brachfläche an der Newtonstraße und Schulhof der bestehenden Schulen – ist ausreichend, um an dem Standort eine Erweiterung der Grundschul- und Oberschulkapazitäten inkl. zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-6-Jährige zu realisieren. Die bestehende öffentliche Grünfläche an der Wincklerstraße sollte erhalten bleiben.

Denkbar wäre beispielweise, auf dem bisher ungenutzten bzw. brachliegenden  Grundstück an der Newtonstraße eine neue Oberschule zu errichten und für eine Erweiterung der bestehenden Grundschule teile des Schulhofes zu nutzen. In einem der beiden Neubauten könnte auch eine Kindertagesstätte realisiert werden.

Die Realisierung eines Bildungscampus‘ zielt darauf ab, bei der Errichtung von Bildungsinfrastruktur in Dölitz integriert zu denken, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln und das Einziehen von öffentlichem Grün zu vermeiden.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 dahingehend anzupassen, dass die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig-Halle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten Anträge, darin explizit aufgegriffen werden

Begründung

Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlüsse des Rates RB-V- 282/10 und RB-V- 650/11 sowie die am 26.04.2017 erneut in der Fluglärmkommission eingebrachte Beschlusslage zu Lärmpausen und die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen. Das soll vor allem mit Blick auf die vorgesehenen Siedlungsbeschränkungen im Nordwesten der Stadt geschehen, die der Weisheit letzter Schluss sein kann, solange es andere Möglichkeiten gibt, die Lärmbelastungen zu verringern.

Seit Jahren setzt sich die Stadt Leipzig basierend auf Beschlüssen des Stadtrates und seiner Gremien für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Landesbahnen aus, um den Lärm, der nicht zu verhindern ist, wenigstens so zu verteilen, dass die Belastungen für viele Menschen erträglich bleiben. In der Stellungnahme der Stadt findet sich dazu kein Wort. Es wird vielmehr als völlig normal angesehen, dass der Planungsverband die heute tatsächliche Nutzung von 90 Prozent auf der südlichen und nur 10 Prozent auf der nördlichen Landebahn als Grundlage zur Berechnung der Siedlungsbeschränkung ansieht. Wir fordern, dass sich die Beschlusslage des Rates dazu in geeigneter Form in die Stellungnahme einfließt. Es soll nicht der Verdacht aufkommen, Leipzig würde sich nicht weiter für eine 50/50-Nutzung einsetzen.

Würde die Verwaltung die Beschlusslagen nicht anführen und damit dokumentieren, dass die Stadt weiterhin eine gleichmäßige Nutzung der Landesbahnen fordert, könnte man bei der Erstellung des nächsten Landesplanes auf die Idee kommen, die Südabkurvung wird entgegen dem Beschluss im Petitionsausschuss des Bundestages und entgegen dem Planfeststellungbeschluss wirklich geflogen. Gerade DHL reizt mit schwerem Fluggerät besonders die Nachtrandstunden aus und fliegt auch schon mal kurz nach 22 Uhr und kurz vor 6 Uhr mit Frachtfliegern über die Route und beeinträchtigt die Lebensqualität im Nordwesten. Überspitzt gesagt, bestünde dann die Sorge, komplette Teile von Lindenthal, Lützschena-Stahmeln bis hin zu Böhlitz-Ehrenberg würden im nächsten Plan für Westsachsen dann als Gebiete mit Siedlungsbeschränkung deklariert, weil der Flughafen mit DHL eine Route ausreizt, die es laut Planfeststellungsbeschluss in der Form nicht gibt und deren Abschaffung eigentlich Beschlusslage des Stadtrates ist.

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der  Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt prüft die Möglichkeit der Weiterführung der Stellen in den Schulbibliotheken über arbeitsmarktpolitische Maßnahmenprogramme des Bundes und legt dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2018 einen Vorschlag zur Weiterführung der Stellen vor.
  2. Die Stadt Leipzig setzt sich dafür ein, dass der „Freiwilligendienst aller Generationen“ in der Schulbibliothek  gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Berufseinstiegsberatern an den Schulen aktiv beworben wird. Dafür wird ab 2019 die Anzahl an Stellen für den Freiwilligendienst aller Generationen erhöht.
  3. Gelingt es nicht, die Stellen mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder anderen Projekten wie „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzen, unterstützt die Stadt Leipzig die Beschäftigung von Honorarkräften mit 50% Zuschuss zu den Mitteln, die die Schulen aufbringen.
  4. Zu den Beschlusspunkten 2 und 3 legt die Stadtverwaltung im Rahmen des Haushaltsplanes 2019/20 einen Finanzierungsvorschlag und eine Prioritätenliste zur Besetzung vor.

Sachverhalt:
Die Besetzung der Schulbibliotheken und Leseräume mit Beschäftigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

Die Schaffung von Stellen für Mitarbeiter in Schulbibliotheken stellt nicht nur einen erheblichen finanziellen Aufwand für diese freiwillige Aufgabe dar, es müsste auch grundlegend über die Struktur der Schulbibliotheken im Kontext mit den Städtischen Bibliotheken nachgedacht werden. Zum einen muss dann die Zusammenführung im Dezernat Kultur erfolgen (Schulbibliotheken fallen bisher in den Verantwortungsbereich von Dezernat V), aber auch alternative Bibliotheksformen wie Onlinebibliotheken an weiterführenden Schulen müssen geprüft werden.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde die Einführung des Regelinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ vereinbart. Über Lohnkostenzuschüsse sollen sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnisse für bis zu 150.000 Personen gefördert werden. Die Beschreibung dieses Instrumentes ähnelt stark dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt, welches noch bis Ende 2018 läuft und momentan in 42 Schulbibliotheken angewendet wird. Die genauen Programmdetails sollen bis zum Sommer 2018 vorliegen.

Freiwilligendienst aller Generationen

Derzeit werden 9 geförderte Stellen in Schulbibliotheken über die Stadt Leipzig kofinanziert. Die Einsatzstellenbeiträge betragen für:

–          40 Stunden/Monat =100€

–          60 Stunden/ Monat = 125€

–          80 Stunden/ Monat = 150€

Bei der Besetzung weiterer Stellen müsste die Stadt folgende Einsatzstellenbeiträge leisten:

–          40 Stunden/Monat  = 240€

–          60 Stunden/ Monat = 280€

–          80 Stunden/ Monat = 320€

Rechenbeispiel Honorarkraft im SGB-II-Bezug

Ein Mitarbeiter, der den Regelsatz des SGB-II bezieht, darf 100€/Monat abschlagsfrei dazuverdienen. Einige Schulen zahlen aus GTA- Mitteln (z.B. ehemaligen Mitarbeitern der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen) 100€/Monat Honorar für 10 Stunden/ Monat.

Die Spanne der Honorarsätze für offene Ganztagsangebote oder thematische Angebote beträgt 10€ bis 26,50€.