Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

1. In das Programm werden weitere Umsetzungskategorien aufgenommen:

– Kurzfristumbau/-gestaltung (Umsetzung innerhalb eines Jahres)

– Pop-up-Plätze (Umsetzung innerhalb eines Jahres).

Die Stadtverwaltung untersetzt diese Umsetzungskategorien mit Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung innerhalb eines Jahres und ordnet die bereits aufgeführten Dorf- und Gartenplätze entsprechend zu.

Darüber hinaus wird die Priorisierung in der Umsetzung dahingehend geändert, dass mindestens zwei Garten- oder Dorfplätze im Jahr über das gesamte Stadtgebiet mit Maßnahmen aufgewertet werden.

Die Ergebnisse sind im FA Stadtentwicklung und Bau sowie Umwelt/Ordnung/Klima bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

2. Die Verwaltung erstellt eine Zeitschiene für die einzelnen Maßnahmen, damit ersichtlich wird, wann die Stadtteilplätze umgebaut werden sollen. Wenn Maßnahmen mit einer hohen Priorisierung nicht umgesetzt werden können, sollen andere Maßnahmen (entsprechend der Bepunktung) vorgezogen werden.

Die einzelnen Maßnahmen (sowohl Kurzfrist-, Komplett- als auch Teilumbau) werden im FA S+B, sowie in den jeweils zuständigen Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten vorgestellt und erörtert.

Begründung:

Die Vorlage eines Stadtplatzprogrammes begrüßt die SPD-Fraktion sehr. Die Priorisierung der Plätze nach Komplett- und Teilumbaumaßnahmen ist nachvollziehbar, lässt aber gerade die Garten- und Dorfplätze – die oft nicht im Innenstadtbereich liegen – in der Gestaltung außen vor. Oftmals sind hier mit kleinen Maßnahmen ohne Ausschreibung und komplexer Vorplanung Aufwertungen möglich.

Die Neuaufnahme von Pop-up-Plätzen in die Umsetzung versetzt die Stadt Leipzig in die Lage, kurzfristig in Quartieren neue Formen der Straßenraumgestaltung durch Aufbringen von Farbe und Möblierungen auszuprobieren, Flächen an den Klimawandel anzupassen und somit schnell nutzbar zu machen.

Beschlussvorschlag:

Änderung und Ergänzung des Beschlusspunktes 2 (fett gedruckt):

Jeder Stadtbezirk, für den die Stadtbezirksverfassung gemäß § 29 Abs. 1 der Hauptsatzung eingeführt ist, erhält ein pauschales Budget pro Haushaltsjahr in Höhe von 55.000 Euro. Mit Beschluss jedes Doppelhauhalts wird über eine mögliche Inflationsanpassung entschieden.

Begründung:

Durch eine allmähliche Inflation würden die Möglichkeiten der SBBe stetig kleiner werden. Deshalb soll bewusst im Rahmen der Abwägung innerhalb des zur Verfügung stehenden Stadthaushalts über Anpassungen entschieden werden. Für den Doppelhaushalt 2025/26 schlägt die SPD-Fraktion eine Erhöhung auf 55.000 Euro je SBB vor, um die letzte Teuerungswelle auszugleichen.

Link zur Vorlage

Beschlussvorschlag:

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

Link zur Vorlage.

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt (fettgedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 1. Quartals 2024 Handlungsoptionen zur nachhaltigen Stärkung der Leipziger Wirtschaft, und zwar in einer Größenordnung in Höhe der Hälfte der Nettoinvestitionsmittel des Jahres 2023 (d.h. Cash-Flow lfd. Verwaltungstätigkeit abzgl. ordentliche Tilgung einschließlich Tilgungsanteil für kreditähnliche Rechtsgeschäfte).

Begründung

Die Handlungsoptionen sollen sich dabei auf langfristige, strukturelle Standortverbesserungen konzentrieren, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Infrastruktur sowie verbesserte Finanzierungsangebote für lokale Unternehmen. Dabei sind auch bereits vorgestellte und geplante Projekte der Wirtschaftsförderung, wie die EnergyCity, die Wasserstoffringleitung und die Empfehlungen der kurzfristig erwarteten Evaluation der Clusterförderung besonders zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Die Regelungen zur Mitgliedschaft im Sachverständigenforum werden wie folgt geändert (fett und kursiv):

TEIL Richtlinie

Abschnitt 4.2. Sachverständigenforum Kunst im öffentlichen Raum und Kunst am Bau

Dem Sachverständigenforum gehören als ständige Mitglieder an:  

Mit Stimmrecht:

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Kultur (i. d. R. die/der Bürgermeister/in für Kultur

     und die/der Direktor/in des Museums der bildenden Künste)

– 2 Vertreter/innen des Dezernates Stadtentwicklung und Bau (i. d. R. die/der

    Bürgermeister/in für Stadtentwicklung und Bau und die/der Koordinator/in für Baukultur)

– 2 Vertreter/in des Fachausschusses Kultur 

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau

– 1 Vertreter/in des Fachausschusses Jugend, Schule und Demokratie

– 4 Künstler/innen (unter Berücksichtigung Bund Bildender Künstler Leipzig e. V.,

     sowie Freier Szene – Sparte bildende Kunst) 

– 1 Vertreter/-in der Galerie für Zeitgenössische Kunst (i. d. R. die/der Direktor/in)

– 1 Kunstsachverständige/r bzw. Kunsthistoriker/in bzw. Kurator/in

– 1 Architekt/-in (u. B. Bund Deutscher Architekten BDA e.V.)  

– 1 Landschaftsarchitekt/-in (u. B. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten) 

Die übrigen Mitglieder der Fachausschüsse Kultur, Stadtentwicklung und Bau sowie des Jugend, Schule und Demokratie haben das Recht an den Sitzungen des Sachverständigengremiums beratend teilzunehmen. Ihnen werden die Sitzungsunterlagen zur Einsicht im Allris zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Mitglieder ist auf 15 begrenzt.

Mit beratender Stimme gehören dem Sachverständigenforum an:

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Gebäudemanagement (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

– 1 Vertreter/-in des Amtes für Schule (i. d. R. die/der Amtsleiter/in)

In den folgenden Absätzen wird „Beirat“ jeweils ersetzt durch „SF KiöR“.

Gemeinsam mit den Fraktionen von Die Linke und Büdnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Die Stadtverwaltung gewährleistet eine Bescheid-Erstellung zur Förderentscheidung innerhalb von vier Wochen ab dem Zeitpunkt vollständig eingereichter Antragsunterlagen.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Förderprogramm mit einer niedrigschwelligen Öffentlichkeitsarbeit in leicht verständlicher Sprache und mehrsprachig unter Benennung aller relevanten Fristen und Antragsmodalitäten und vor allem an Anlaufstellen für potentielle Zuwendungsempfänger*innen zu bewerben.

4. Die Anlage 1 „Fachförderrichtlinie zur Förderung von Stecker-Solar-Geräten“ wird wie folgt geändert (ggf. erforderliche Änderungen der Anlagen der Fachförderrichtlinie werden sinngemäß vorgenommen):

a) 5 Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzung für den Zuwendungsempfänger:

  • […]
  • Bei Einsatz in Miets-/ bzw. Mehrfamilienhäuser gilt solange die Gesetzgebung dies erfordert: Der Antragsteller hat mit der Beantragung nachzuweisen, dass entweder:
    • das Einverständnis des Vermieters zur Nutzung von Stecker-Solar-Geräten oder
    • ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt

Anmerkung: Voraussichtlich ab 2024 gelten gesetzliche Regelungen, die die Zustimmung des Vermieters bzw. den Beschluss der Eigentümergemeinschaft erübrigen.

8 Bewilligungsverfahren

Über die Gewährung von Zuwendungen entscheidet das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz nach fachlicher Prüfung innerhalb einer angemessenen Frist.

b) Die Auszahlungsmodalitäten der Fachförderrichtlinie werden klar formuliert, auch in Hinblick auf Zuwendungsempfänger*innen, die nicht in finanzielle Vorleistung gehen können. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises wird eindeutig geregelt.

5. Der Oberbürgermeister beauftragt die LWB per Gesellschafterweisung, das Anbringen von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen und die Mieter*innen in geeigneter Form auf das Bestehen der Sächsischen und Leipziger Förderrichtlinien hinzuweisen. Weitere Leipziger Wohnungsgesellschaften werden um das gleiche Vorgehen gebeten. Bei Sanierungs- und Neubauvorhaben der LWB sind Außensteckdosen an Balkonen in den Planungen zu berücksichtigen.

6. Sollten bis zum 20.08. eines Jahres die eingestellten Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, wird die Beschränkung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen aufgehoben. Alle Leipziger*innen mit niedrigen Einkommen sowie Pächter*innen von Kleingärten können dann eine Förderung von 200 € pro Stecker-Solar-Gerät beantragen. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2024 eine Zwischenevaluation und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag für die Erweiterung nach Satz 2 u.a. mit einer Definition von niedrigen Einkommen (z.B. Wohngeldbescheid, Wohnberechtigungsschein oder anderes) und zur Thematik Kleingärten vor. Die entsprechenden Textstellen in der Fachförderrichtlinie und ihren Anlagen werden entsprechend angepasst. 

7. Sollten die Mittel zum Jahresende nicht vollständig abgerufen werden, wird der übrige Betrag der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (LWB) und/oder der Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH (LKE) für konkrete Projekte zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen zur Verfügung gestellt.

8. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.3.2025 eine Evaluation einschließlich der Mittelverwendung gemäß Pt. 7 vor.

Beschlussvorschlag:

Die Beschlusspunkte 1 und 2 des Änderungsantrags 4 (Seniorenbeirat) werden wie folgt (Streichungen und Ergänzungen [fett gedruckt]) geändert:

  1. Die Seniorentreffs werden als strukturelle Zentren der Begegnung, Beratung und Begleitung ab 2025 weiter ausgebaut. Hierfür werden ab 2025 findet, wie bereits im Fachplan Offene Seniorenarbeit beschlossen, eine Evaluierung der offenen Seniorentreffs statt. Auf Grundlage der Evaluation, in der auch die Annahme und der Inhalt des offenen Angebots analysiert werden sollen, wird eine Erhöhung der zeitlichen und personellen Ressourcen schrittweise erhöht angestrebtZielstellung ist dabei ein Ausbau der und dann die Öffnungszeiten von 25 auf 30 Stunden sowie bei der Assistenz von 10 auf 15 Stunden wöchentlich angepasst. Die Ergebnisse der Evaluierung des Fachplans Offene Seniorenarbeit (in 2024) werden dabei berücksichtigt. Bedarfsgerechte Anpassungen sind möglich. Alternativ ist auch ein Ausbau von notwendiger Vor- und Nachbereitung möglich.
  1. Die Stadt erarbeitet auf der Grundlage der Kommunalpauschalenverordnung (KommpauschVO) sowie der Fachempfehlungen des Sozialministeriums bis 12/2024 unter Einbeziehung von Interessenvertretungen und Fachexperten aus den pflegerischen und vorpflegerischen Bereichen ein regional abgestimmtes Konzept einen regional abgestimmten Maßnahmeplan zur Verwendung der Mittel aus dem Regionalen Pflegebudget des Landes.

    Ausgehend von dem Konzept „Pflegebudget“ werden die in Maßnahme 51 eingestellten Mittel basierend auf einer transparenten Kalkulation signifikant nach unten korrigiert.