Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktion von SPD, Bündnis90/Grüne und Die Linke

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Ergänzung im Beschlusspunkt 3:

Mit Inbetriebnahme weiterer Objekte oder bei sinkenden Zuweisungen  ist die Belegungsdichte in der Riebeckstraße 63 zu reduzieren.

Ergänzung im Beschlusspunkt 4:

Private Eigentümer bzw. deren Vertretungen werden dabei gezielt angesprochen. Dabei werden die Kriterien für die Nutzung der Objekte als Unterkünfte für Asylsuchende transparent gemacht.

Ergänzung im Beschlusspunkt 12:

Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung für die Rücknahme des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringungen von Asylbewerbern/ geduldeten Ausländern ein, um die prinzipielle Unterbringung von Asylsuchenden in Einzelwohnungen zu ermöglichen.

Änderungsvorschlag:

Für den Adler, als D-Zentrum im Sinne des Stadtentwicklungsplanes Zentren und als wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Leipzig, ist dem Stadtrat im 1. Halbjahr 2013 ein Konzept zur Konsolidierung und zur Weiterentwicklung vorzulegen. Das Konzept soll eine Bestandsanalyse enthalten und weitere Schritte mit zeitlicher Einordnung zur Entwicklung des D-Zentrums.

Begründung:

Der Adler wird im STEP Zentren als zu stabilisierendes D Zentrum ausgewiesen.
Sowohl Landesdirektion als auch der Westsächsische Planungsverband sehen in dem genehmigten Einkaufszentrum im Teilbereich 2 eine weitere destabilisierende Wirkung auf den Adler.

Änderungsvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig führt die Kampagne „Leipzig. Ort der Vielfalt / Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ fort und informiert Vereine, Institutionen, Religionsgemeinschaften, Unternehmen und Privatpersonen über die Möglichkeiten der Anbringung eines Schildes am eigenen Objekt.

2. Die Stadtverwaltung prüft, ob neben „Leipzig. Ort der Vielfalt / Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ der Zusatz „und gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus sowie Antisemitismus“ sinnvoll auf dem Schild eingebunden werden kann.

Begründung:

Im Rahmen des Lokalen Aktionsplans (LAP) hat die Stadt Leipzig mit „Leipzig. Ort der Vielfalt“ bereits seit Jahren eine Marke, mit der Orte und Organisationen ausgezeichnet werden, die sich für Demokratie, Toleranz und Vielfalt stark machen. Zwischen 2008 und 2011 wurden bereits 35 Akteure für ihr Engagement für Demokratieförderung als „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet.
Diese Praxis sollte verstärkt fortgesetzt werden, denn die Orte der Vielfalt in der Stadt sind Zentren zur Stärkung von Demokratie und Toleranz. Eine zusätzliche Marke „Kein Ort für Neonazis“ würde dem Anliegen der Aktion „Ort der Vielfalt“ zwar nicht widersprechen, würde aber nicht den Rahmen füllen können, der durch den Lokalen Aktionsplan gesetzt wurde. Schließlich sind aktive Orte der demokratischen Kultur per se Orte, an denen Neonazis und deren Gedankengut keinen Nährboden finden.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag 7 wird wie folgt geändert:

Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder vergleichbaren Finanzierungsformen, welche die Fortführung des Projekts „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig“ gefährden, werden die Fachausschüsse Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und Finanzen rechtzeitig hierüber informiert, Handlungsalternativen von Seiten der Stadtverwaltung hierzu erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erarbeitung eines CSR-Konzeptes (Corporate Social Responsibility = Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung) durch das Dezernat Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit regionalen Partnern zu veranlassen.

Die Konzeptentwicklung soll dabei durch externe Dienstleister und mit inhaltlicher sowie finanzieller Einbindung von regionalen Drittpartnern, z.B. Hochschulen und Unternehmen, erfolgen. Bestehende Initiativen sind entsprechend zu berücksichtigen. Für die Konzeptentwicklung und den Gesamtprozess ist ein 
entsprechendes Budget einzuräumen.

Städtische Mittel und Mittel von Unternehmen sollen, sofern möglich, durch Fördermittel von Freistaat, Bund und EU co-finanziert werden.

Das Konzept ist dem Stadtrat bis zum 31.03.2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Unternehmen leiden bereits heute unter einem ausgeprägten Fachkräftemangel. Dies wird perspektivisch weiter zunehmen und die Wachstumschancen regionaler Unternehmen bedrohen. Gerade regionale Unternehmen stehen vor einem grundlegenden Wandel bei der Gewinnung und Entwicklung von Fach- und Führungskräften. Die unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Stakeholder) achten darüber hinaus verstärkt auf das Image der Unternehmen, sowohl als Mitarbeiter als auch als Kunde. Die alleinige Positionierung als leistungsstarkes Unternehmen reicht zukünftig nicht mehr aus, um im nationalen oder gar internationalen Wettbewerb zu bestehen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen sich über ihre Rolle in der Gesellschaft und ihre daraus resultierende Verantwortung bewusst werden und in Folge dessen den Prozess der Verantwortungsübernahme systematisch steuern und entwickeln.

Dem Unternehmer fehlt im Tagesgeschäft jedoch häufig der kreative bzw. strategische Freiraum um scheinbare „Randthemen“ zu entwickeln. Können Großunternehmen bereits auf eigene Ansprechpartner und Abteilungen für das Thema Nachhaltigkeit und CSR verweisen, so fehlt im Mittelstand derzeit sowohl die zeitlichen als auch finanziellen und inhaltlichen Ressourcen. CSR wird perspektivisch immer wichtiger um im Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen langfristig zu bestehen; insbesondere der regionale Mittelstand muss auf diese Entwicklung noch besser vorbereitet und mit Maßnahmen zur Vermittlung von Knowhow bis hin zur Einführung von CSR-Konzepten und konkreten Aktivitäten begleitet werden.   

Auch der DIHK hat in seinen Wirtschaftspolitischen Positionen 2012  die Politik aufgefordert, Unternehmen z.B. durch Aufbau von Netzwerken bei strategischer Nutzung von CSR zu unterstützen.

Durch eine Sensibilisierung von CSR als Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum sollen Unternehmen begleitet werden, modernes Personalmanagement vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, als Ausgangspunkt für die Realisierung von Wachstum am Standort Leipzig zu nutzen. 

Darüber hinaus kann durch eine solche Maßnahme die Verknüpfung von Wirtschaft und Region perspektivisch erhöht und die ökologische wie auch ökonomische Nachhaltigkeit gesteigert werden.

So profitiert die Region Leipzig durch ein  CSR-Programm mehrfach: Neben den oben genannten Vorteilen kann sich Leipzig als innovativer und nachhaltiger Wirtschaftsstandort positionieren.

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, also auch CSR-Programme, durch den Freistaat ideell und finanziell unterstützt. Zudem entwickelt der Freistaat Sachsen aktuell eine Nachhaltigkeitsstrategie für Sachen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Ende 1. Quartal 2013 in Umsetzung des Sportprogramms 2015, gemeinsam mit einem geeigneten Partner/Verein, ein Konzept zur Weiterentwicklung des Areals der Leipziger Radrennbahn zur Kernsportanlage. Dabei ist auf bestehende Entwürfe und Konzeptskizzen zurückzugreifen.
Bei der schrittweisen Umsetzung ist auf die Partner/Vereine, die an der Konzepterstellung mitgewirkt haben, zurückzugreifen.
Die Sporthalle an der Radrennbahn bleibt ebenso unberührt, wie das Pachtgelände des LSV Südwest.

Begründung:
Im Sportprogramm 2015 ist die Weiterentwicklung des Geländes der Leipziger Radrennbahn zur Kernsportanlage vorgesehen. Mit dem Bau der Sporthalle wurde dafür der wichtigste Baustein realisiert. Darüber hinaus wurde mit der Sanierung des Daches der Radrennbahn diese Sportanlage langfristig gesichert. Die übrigen Maßnahmen zur Belebung dieser potentiellen Kernsportanlage wurden jedoch bisher nicht in Angriff genommen. Laut Amt für Sport besitzt das Areal Potential für unterschiedliche Sportarten über den Radsport hinaus. Im Sportprogramm 2015 wurden, neben der Realisierung der Dreifach-Sporthalle, folgende Anlagen und Nutzungen, die über den Radsport hinausgehen, vorgeschlagen:

• Mitnutzung der Radrennbahn für Inlineskaten (Skaterpark)
• Beach-Anlagen für Volleyball, Fußball, Handball im Innenbereich der Radrennbahn
• Mountainbike-Strecke im Innen- und Außenbereich der Bahn
• Trimm-Dich-Pfad
• attraktiver Bolzplatz im Außenbereich der Radrennbahn
• Kinderspielplatz/Kindersportplatz im Außenbereich der Radrennbahn

Über diese Nutzungen hinaus gibt und gab es weitere Vorschläge zur besseren Auslastung des Außengeländes und der Radrennbahn von Leipziger Sportvereinen.

Die Vorteile einer Weiterentwicklung des Geländes zur Kernsportstätte sind im Sportprogramm beschrieben. So heißt es: „Mit einer solchen Kernsportstätte wird das Sportangebot für den Stadtbezirk Südwest sinnvoll und attraktiv ergänzt und das Gelände der Leipziger Radrennbahn erheblich aufgewertet. Vorteile sind zum
Beispiel:

• Umsetzung eines ganzheitlichen Konzepts für das Gelände der Radrennbahn,
• intensive Nutzung des Geländes der Radrennbahn,
• Sicherung des Radsports,
• Öffnung des Geländes der Radrennbahn für weitere Sportarten des vereinsgebun-   denen und den vereinsungebundenen Sports,
• attraktive Sportangebote für die Bevölkerung des Stadtbezirks und darüber hinaus,
• Einbeziehung von Vereinen und weiteren Partnern und damit die Verteilung des finanziellen Risikos auf viele Schultern.“

Nachdem die Dreifach-Sporthalle und die Sanierung des Daches der Radrennbahn bereits vor einigen Jahren realisiert wurde müssen jetzt auch die folgenden Schritte angegangen werden. Ein Konzept bildet dafür die Grundlage.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

– in naher Zukunft alle derzeit als Wahllokal genutzten Räumlichkeiten barrierefrei umzugestalten. Ist dies nicht möglich, müssen barrierefreie alternative Standorte, welche als Wahllokal geeignet sind, gefunden werden.
– dass in jedem Wahllokal mindestens eine Wahlkabine so aufgestellt ist, dass diese auch von einem Rollstuhlfahrer problemlos genutzt werden kann.
– zu prüfen, ob in Alten- und Pflegeheimen Wahllokale eingerichtet werden können.
– bis zur Barrierefreiheit aller Wahllokale auf Wahlbenachrichtigungskarten einen Vermerk zu machen, ob das zugehörige Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist oder nicht.

Begründung:
Alle Wahllokale sollten barrierefrei sein.
Wir wollen, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit haben zur Wahl zu gehen. Denn die Wahl ist eine unserer vornehmsten Bürgerrechte.
Bei allen Wahlen bietet sich dem behinderten Wähler die Möglichkeit der Briefwahl. Aber Briefwahl als einzige Möglichkeit der Wahlteilnahme für behinderte Wähler ist nicht akzeptabel, da dies einer Ausgrenzung gleichkommt. Menschen mit einer Gehbehinderung wollen schließlich am Leben in der Gesellschaft teilnehmen, und das aktiv und vor Ort.