Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beauftragt die Verwaltung, die Entwidmung der Wegeverbindung Thomaskirchhof zwischen inneren und äußeren Dittrichring zu prüfen.
Somit kann eine geschlossene Grünanlage zwischen Mendelsohn-, Bach- und den Eduardstein Plato-Dolz-Denkmal der Ratsfreischule entstehen.

Begründung:
Die Wegeverbindung Thomaskirchhof zwischen inneren und äußeren Dittrichring ist seit langen durch einen Bretterzaun versperrt. Diese Wegeverbindung ist auch künftig für den fließenden Verkehr nicht relevant. Durch die Entwidmung der Straße entsteht eine geschlossenen Grünanlage, welches dieses Areal durch die dann unversperrte Blickachse vom Mendelsohn- über Bachdenkmal bis zum Eduardstein Plato-Dolz-Denkmal touristisch aufwertet. Zudem wird damit eine größere Parkfläche für die Touristenbusse vor der Thomaskirche geschaffen.

Ansprechpartner: Gerhard Pötzsch (Kontakt: 0341-4614411)

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschlussvorschlag mit folgendem Wortlaut nach Satz 1 zu ergänzen:

Von diesem Grundsatz kann nur im begründeten öffentlichen Interesse im Rahmen einer Einzelfallprüfung abgewichen werden.

Begründung:
In Einzelfällen lassen sich Absperrungen, z.B. aus Sicherheits- oder technischen Gründen nicht vermeiden, und zwar auch ohne oder kaum eine öffentliche Beeinträchtigung. Beispielhaft sei die teilweise Absperrung am Nordufer des Kulkwitzer Sees, im Rahmen der Wasserskianlage genannt. Da es sich dort um ein unwegsames und gefährliches Steilufer handelt und der höher gelegene, eigentliche Weg unangetastet bleibt, ist hier kein Entzug öffentlicher Räume zu erkennen. Im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten des Allgemeinwohls muss die Freiheit verbleiben, sinnvolle Ausnahmen herbeiführen zu können.

Änderungsvorschlag:
Beschlusspunkt 1 soll wie folgt abgeändert werden:
Kindertagespflegepersonen wird ab 01.01.2010 auf Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen der aktuelle Aufwendungsersatz (Aufwendungen und erzieherische Leistungen) von 448,60 € pro Kind bei ganztägiger Betreuungsleistung (5 Tage, 8-9 Stunden) ausgereicht.
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2010 entsprechend einzustellen.

Begründung:
Der Antrag Nr. IV/A 306 „Nachbesserung des Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen“ wird grundsätzlich befürwortet. Die zusätzlichen Mittel hierfür können jedoch erst im neuen Haushaltsplan 2010 veranschlagt werden.
Der Aufwendungsersatz von 448,60 € beruht auf der aktuellen Empfehlung des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales, Landesjugendamt vom 18. Februar 2009.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschlusspunkt 3 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
Für die bauliche Unterhaltung der Projekte sind entsprechende Mittel in den Haushalt der Stadt Leipzig einzustellen.

Begründung:
Mit dem Spielraumkonzept soll die Aufenthaltsqualität für Familien mit Kindern in der Innenstadt weiter erhöht werden.
Die Maßnahmen Spielangebot Labyrinth Reichsstraße und Neubau der Grimmaischen Straße zwischen Neumarkt und Augustusplatz werden in diesem Jahr realisiert. Andere Projekte befinden sich in Vorbereitung.
Neben der Einwerbung von Spenden durch Sponsoren sind daher notwendige Mittel für eine dauerhafte bauliche Unterhaltung der Projekte im Haushalt einzuplanen.

Ansprechpartner: Manfred Rauer (Kontakt: 0341-4864623)

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Leipzig dafür Sorge zu tragen, dass öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse trotz veränderter Rahmenbedingungen weiterhin angeboten werden und der von der Bundesagentur für Arbeit zugesicherte finanzielle Rahmen für geförderte Arbeitsmöglichkeiten in Leipzig maximal ausgeschöpft wird.

Begründung:
Die Stadt Leipzig hat in 2009 ihren finanziellen Beitrag für Beschäftigungsverhältnisse des 2. Arbeitsmarktes nennenswert erweitert. Insbesondere der Eigenanteil an den so genannten Kommunal-Kombi-Beschäftigungsverhältnissen führte zu einem umfangreicheren Engagement der Stadt Leipzig.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Leipzig hat die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Leipzig festgelegt, dass auch nach Beendigung der bisher geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen weitere Beschäftigungsmaßnahmen für den 2. Arbeitsmarkt angeboten werden.

Bisher konnte jedoch noch keine abschließende Einigung mit dem Tarifpartner für die Eingruppierung der so genannten Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante getroffen werden. Damit noch in 2009 sämtliche Mittel für Beschäftigungsmaßnahmen abgerufen werden können, sollten die Tarifpartner kurzfristig zu einer Einigung gelangen. Auch müssen freie Träger noch intensiver in die Planung mit einbezogen werden, da wichtige Vorhaben wie die Betreuung von Schulbibliotheken kurzfristig realisiert werden können.

Ansprechpartner: Gunter Müller (Kontakt: 0177-4970462)

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, einen neuen Beschlusspunkt 7 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Im Interesse der Wahrung der Anliegen des Mittelstandes ist in der Ausschreibung festzulegen, dass der private Auftragnehmer die Regelungen und Honorarsätze der HOAI beachtet. Dem privaten Projektpartner wird aufgegeben, dass bei Bau und Bewirtschaftung mittelstandsfreundliche Lose gebildet und die Ausschreibung und Vergabe auf Basis der VOL und VOB erteilt werden.

Begründung:
Mit oben benannten Regelungen soll den Belangen des Mittelstandes Rechnung getragen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch regionale Handwerker und Architekten von dem geplanten PPP-Pilotprojekt profitieren können.

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, einen neuen Beschlusspunkt 6 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Die für die Bewirtschaftung der 5 Schulen notwendigen Mittel gehen nicht zu Lasten der zu bereitstellenden Mittel für die Bewirtschaftung der anderen kommunalen Schulen.

Begründung:
Das PPP-Projekt ist vom Aspekt der Zusätzlichkeit geprägt.
Insofern dürfen gegebenenfalls höhere Betriebskosten für die 5 PPP-Schulen nicht zu Lasten der Bewirtschaftung und baulichen Unterhaltung der anderen kommunalen Schulen gehen (Vgl. Vorlage S. 20).