Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Änderungsvorschlag:
Beschlusspunkt 1 soll wie folgt abgeändert werden:
Kindertagespflegepersonen wird ab 01.01.2010 auf Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen der aktuelle Aufwendungsersatz (Aufwendungen und erzieherische Leistungen) von 448,60 € pro Kind bei ganztägiger Betreuungsleistung (5 Tage, 8-9 Stunden) ausgereicht.
Die Mittel sind im Haushaltsplan 2010 entsprechend einzustellen.

Begründung:
Der Antrag Nr. IV/A 306 „Nachbesserung des Aufwendungsersatzes für Tagespflegepersonen“ wird grundsätzlich befürwortet. Die zusätzlichen Mittel hierfür können jedoch erst im neuen Haushaltsplan 2010 veranschlagt werden.
Der Aufwendungsersatz von 448,60 € beruht auf der aktuellen Empfehlung des Sächsischen Landesamtes für Familie und Soziales, Landesjugendamt vom 18. Februar 2009.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, den Beschlusspunkt 3 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
Für die bauliche Unterhaltung der Projekte sind entsprechende Mittel in den Haushalt der Stadt Leipzig einzustellen.

Begründung:
Mit dem Spielraumkonzept soll die Aufenthaltsqualität für Familien mit Kindern in der Innenstadt weiter erhöht werden.
Die Maßnahmen Spielangebot Labyrinth Reichsstraße und Neubau der Grimmaischen Straße zwischen Neumarkt und Augustusplatz werden in diesem Jahr realisiert. Andere Projekte befinden sich in Vorbereitung.
Neben der Einwerbung von Spenden durch Sponsoren sind daher notwendige Mittel für eine dauerhafte bauliche Unterhaltung der Projekte im Haushalt einzuplanen.

Ansprechpartner: Manfred Rauer (Kontakt: 0341-4864623)

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Leipzig dafür Sorge zu tragen, dass öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse trotz veränderter Rahmenbedingungen weiterhin angeboten werden und der von der Bundesagentur für Arbeit zugesicherte finanzielle Rahmen für geförderte Arbeitsmöglichkeiten in Leipzig maximal ausgeschöpft wird.

Begründung:
Die Stadt Leipzig hat in 2009 ihren finanziellen Beitrag für Beschäftigungsverhältnisse des 2. Arbeitsmarktes nennenswert erweitert. Insbesondere der Eigenanteil an den so genannten Kommunal-Kombi-Beschäftigungsverhältnissen führte zu einem umfangreicheren Engagement der Stadt Leipzig.
Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Leipzig hat die Stadt Leipzig in der Trägerversammlung der Arbeitsgemeinschaft Leipzig festgelegt, dass auch nach Beendigung der bisher geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen weitere Beschäftigungsmaßnahmen für den 2. Arbeitsmarkt angeboten werden.

Bisher konnte jedoch noch keine abschließende Einigung mit dem Tarifpartner für die Eingruppierung der so genannten Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante getroffen werden. Damit noch in 2009 sämtliche Mittel für Beschäftigungsmaßnahmen abgerufen werden können, sollten die Tarifpartner kurzfristig zu einer Einigung gelangen. Auch müssen freie Träger noch intensiver in die Planung mit einbezogen werden, da wichtige Vorhaben wie die Betreuung von Schulbibliotheken kurzfristig realisiert werden können.

Ansprechpartner: Gunter Müller (Kontakt: 0177-4970462)

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, einen neuen Beschlusspunkt 7 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Im Interesse der Wahrung der Anliegen des Mittelstandes ist in der Ausschreibung festzulegen, dass der private Auftragnehmer die Regelungen und Honorarsätze der HOAI beachtet. Dem privaten Projektpartner wird aufgegeben, dass bei Bau und Bewirtschaftung mittelstandsfreundliche Lose gebildet und die Ausschreibung und Vergabe auf Basis der VOL und VOB erteilt werden.

Begründung:
Mit oben benannten Regelungen soll den Belangen des Mittelstandes Rechnung getragen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass auch regionale Handwerker und Architekten von dem geplanten PPP-Pilotprojekt profitieren können.

Ergänzungsvorschlag:
Die SPD-Fraktion beantragt, einen neuen Beschlusspunkt 6 mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Die für die Bewirtschaftung der 5 Schulen notwendigen Mittel gehen nicht zu Lasten der zu bereitstellenden Mittel für die Bewirtschaftung der anderen kommunalen Schulen.

Begründung:
Das PPP-Projekt ist vom Aspekt der Zusätzlichkeit geprägt.
Insofern dürfen gegebenenfalls höhere Betriebskosten für die 5 PPP-Schulen nicht zu Lasten der Bewirtschaftung und baulichen Unterhaltung der anderen kommunalen Schulen gehen (Vgl. Vorlage S. 20).

Ergänzungsvorschlag:
Auf Seite 1 nach dem Absatz „Besondere Aufmerksamkeit gilt … bei der Stadt Leipzig zu gewinnen“ wird folgender Text eingefügt:

Um die Anzahl der Bewerber und Bewerberinnen dieses Klientels zu erhöhen, sind Werbemaßnahmen zur vermehrten Gewinnung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu konzipieren und umzusetzen. Hierbei sind Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz, Fähigkeiten, die Mitarbeiter einer Verwaltung haben sollten, besonders wenn sie im Kundenkontakt stehen, als besonders positive Eigenschaften, hervorzuheben.

Begründung:

Die Erfahrungen, die in anderen Städten, wie z.B. München, bereits gemacht wurden zeigen, dass durch eine bloße Willenserklärung zur vermehrten Einstellung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund, wenig bis gar nichts erreicht wird.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Ein entscheidender Grund ist die oftmals mangelhafte Kenntnis der Eltern, bei allem was mit Ausbildung und vor allem dem Stellenwert einer guten Ausbildung in Deutschland, zu tun hat. Die Ursache hierfür liegt u. a. darin, dass dieses in ihren Heimatländern ganz anders und oftmals viel ungeplanter gehandhabt wird. Das führt dazu, dass der Stellenwert einer Ausbildung nicht erkannt wird, Fristen versäumt werden und die Vielfalt der Ausbildungsberufe in diesen Familien gar nicht bekannt ist. Zu vermuten ist, dass auch deshalb nicht an eine Ausbildung in der Verwaltung gedacht wird, weil viele Migrantinnen und Migranten mit unserem Verwaltungsapparat nicht unbedingt die besten Erfahrungen gemacht haben.
Hier ist Aufklärung absolut notwendig, z.B. in Zusammenarbeit mit Schulen über mehrsprachige Elternbriefe, Plakate oder gedolmetschte Elternabende.
Denkbar wäre auch die Jugendlichen über Kinospots oder fetzige Internetauftritte zu sensibilisieren.

Ansprechpartnerin: Dr. Anke Kästner (Kontakt: 0341-6511060)

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 31. Dezember 2009 ein Konzept zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung vorzulegen.

Begründung:
Ein wesentlicher Beitrag der Kommunen bei der Integration von Migrantinnen und Migranten liegt in der interkulturellen Orientierung und Öffnung der Stadtverwaltung. Die Verwaltung nimmt hierbei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion wahr.
„Die interkulturelle Orientierung hat eine strategische Funktion. Darunter wird eine sozialpolitische Haltung von Personen beziehungsweise Institutionen verstanden, die anerkennt, dass unterschiedliche Gruppen mit unterschiedlichen Interessen in einer Stadtgesellschaft leben und dass diese Gruppen sich in ihren Kommunikations- und Repräsentationsmitteln unterscheiden“ (entnommen aus: Interkulturelles Integrationskonzept der Stadt München, 2008).
Eine interkulturelle Orientierung zielt auf Anerkennung als Grundlage dessen, dass eine Begegnung auf „gleicher Augenhöhe“ möglich ist.
Interkulturelle Öffnung bezeichnet die Umsetzung dieser interkulturellen Orientierung. Angebote und Maßnahmen der Verwaltung werden so geplant, dass sie Menschen mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen wirksam erreichen. So müssen z. B. Aufbau- und Ablauforganisationen dahingehend optimiert werden, dass Zugangsbarrieren abgebaut werden.
„Der Anspruch der interkulturellen Öffnung richtet sich (dabei) sowohl nach innen, an die Verwaltung selbst, wie nach außen an die von Kommunen geförderten freien Träger sowie die städtischen Gesellschaften“ (entnommen aus: Interkulturelles Integrationskonzept der Stadt München, 2008).
Es sollen Indikatoren benannt werden, anhand derer der Stand der Umsetzung der Interkulturellen Öffnung überprüft werden kann, wie z.B. operationalisierte Ziele aller Verwaltungseinheiten, Anteil der Führungs- und Nachwuchskräfte mit Migrationshintergrund, Anteil der interkulturell geschulten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen etc.

Ansprechpartner: Dr. Anke Kästner (Kontakt: 0341-6511060) und Christopher Zenker (Kontakt: 0157-73863649)