Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2008

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz Sachverständigenleistungen (Steuerberatung) wird um 100.000 € auf 181.900 € reduziert.

Begründung:

Für die steuerliche Betreuung und Optimierung der Eigenbetriebe, Betriebe gewerblicher Art etc. sind bereits zwei Stellen geschaffen worden. Daher werden 181.900 € für externe Beratung für ausreichend gehalten.

Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2008

Beschlussvorschlag:

In den Haushalt werden zusätzlich 600.000 Euro für Beschäftigungsmaßnahmen durch Kommunal-Kombi eingestellt. Davon sollen 287.150 Euro mit einem Sperrvermerk versehen werden. Dieser Sperrvermerk soll bei Bedarf im Zuge der von der Verwaltung angekündigten Vorlage zur Organisation der Beschäftigungsmaßnahmen durch Kommunal-Kombi über freie Träger aufgehoben werden.

Deckungsvorschlag: siehe Änderungsanträge der SPD-Fraktion zum HH-Plan 2008, die entsprechende Einsparungen vorschlagen

Begründung:

Erfolgt mündlich

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der aus dem Jahr 2000 stammende Informationsflyer „Schul- und Kinderspeisung der Stadt Leipzig“ ist zu überarbeiten und mehrsprachig zu erstellen.

Begründung:

Für eine gesunde Entwicklung brauchen Kinder eine ausgewogene Ernährung. Besonders im Kindesalter birgt Fehlernährung über einen längeren Zeitraum die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Der Flyer ist für die Eltern sehr informativ und hilft bei der Entscheidung, ihr Kind an der Essensversorgung teilnehmen zu lassen. Besonders für Eltern mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache nicht oder nur unzureichend beherrschen, sind diese Informationen wichtig.

Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Ergänzungsvorschlag:

Die SPD-Fraktion beantragt, im Beschlusstext zu Punkt 2 folgende Ergänzung aufzunehmen:
Die Stadt Leipzig strebt an, Personen mit Migrationshintergrund entsprechend ihres Anteils an ALG II-Empfängern angemessen zu berücksichtigen.

Begründung:

Erfolgt mündlich

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung des Freistaates Sachsen seinen Einfluss dahingehend geltend zu machen, dass die Finanzierung von Quartiers- und Stadtteilmanagements im Programm „Soziale Stadt“ langfristig gesichert wird.

Begründung:

Im Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Städtebauliche Erneuerung im Freistaat Sachsen finden Quartiers- und Stadtteilmanagements keine Berücksichtigung.
In Leipzig wird das Quartiersmanagement als ein zentrales Instrument der Stadterneuerung begriffen, dessen Bestand in den Stadterneuerungsgebieten im Leipziger Westen, Osten und in Grünau zu sichern ist. Das Quartiersmanagement ist von besonderer Bedeutung, weil durch die Kommunikation und Beratung vor Ort private Ressourcen finanzieller und personeller Art mobilisiert werden können.
Mit dem Wegfall würde die Grundlage für den Aufbau bürgerschaftlicher Netzwerke, aber auch für Investitionsabstimmungen in den Schwerpunktgebieten der Stadterneuerung entzogen, und der Anschubeffekt für private Folgeinvestitionen schwächt sich ab. Damit wird die notwendige Entwicklung des lokalen Investitionsklimas und des sozialen Zusammenhalts enorm gebremst.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Anlässlich des Todes der ehemaligen Bundestagspräsidentin Annemarie Renger soll die AG Straßenbenennung der Stadt Leipzig bis zum 31.12.2008 einen Vorschlag für die Benennung einer Straße nach Annemarie Renger unterbreiten.

Begründung:

Annemarie Renger kam am 7. Oktober 1919 in Leipzig zur Welt. Hier verbrachte sie ihre frühe Kindheit. 1924 siedelte ihre Familie nach Berlin über.
Nach 1945 hatte sich Annemarie Renger um den Wiederaufbau der Demokratie und um die Verfassungsordnung der Bundesrepublik verdient gemacht. Von 1953 bis 1990 war sie Mitglied des Deutschens Bundestages. Nachdem die SPD nach der Bundestagswahl 1972 erstmals die stärkste Fraktion stellte, wurde sie am 13. Dezember 1972 als erste Frau in das Amt des Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt und übte dieses Amt bis 1976 aus.
Nach der politischen Revolution in der DDR war Annemarie Renger regelmäßig in Leipzig zu Gast. Insbesondere bemühte sie sich um eine Rückübertragung der Bundesschule des Arbeiter-Turn- und Sportbundes in der Leipziger Fichtestraße.
Annemarie Renger verstarb am 03.03.2008.

Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD- und Linksfraktion

Änderungsvorschlag:

Der Beschlusstext im Punkt 1 wird folgendermaßen geändert:

  1. Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt gem. § 15 i.V.m. § 14 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) entsprechend nach einer neuen Variante IV. Für Tagespflege gelten die Elternbeiträge einer dem Alter des Kindes entsprechenden Kindertagesstätte.
  2. In der Vorlage wird ein neuer Abschnitt „3.1.4 Variante IV“ eingefügt: „Bei der Berechnung der ungekürzten Elternbeiträge in der Variante IV wurde der prozentuale Anteil für die Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten in der Kinderkrippe je Kita-Platz weiter gesenkt. In diesem Bereich kommt es zu keiner Erhöhung. Der Betriebskostenanteil liegt unter dem gesetzlich möglichen Höchstprozentsatz für die Kostenbeteiligung der Eltern. Damit wird die Stadt Leipzig dem Anspruch an die Kinder- und Familienfreundlichkeit weiterhin in besonderem Maße gerecht.“
  3. Im folgenden Jahr wird der Elternbeitrag nicht erhöht.

Begründung:

Seit dem Jahr 2000 werden die Elternbeiträge in den Leipziger Kindertagesstätten in ständiger Regelmäßigkeit – mit einer Ausnahme im Jahr 2004 – angehoben. Als Ursache werden die steigenden Betriebskosten genannt, die entsprechend Sächsischen Kindertagesstättengesetz durch die Kommune und die Eltern aufzubringen sind.
Der Stadtrat hat sich das strategische Ziel gesetzt, dass Handeln der Stadt auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern auszurichten. Mit den jährlichen Anhebungen der Elternbeiträge wird ein falsches, familienunfreundliches Signal gesetzt. Grundsätzlich sollten Kindertagesstätten, die umfassende Bildungsangebote unterbreiten, kostenfrei sein. Da sowohl die gesetzlichen als auch die finanziellen Rahmenbedingungen dies nicht zulassen, erwarten wir, dass die Stadt ihre Möglichkeiten nutzt, um neben einem bedarfsgerechten auch ein finanzierbares Angebot an Plätzen zu schaffen.
Um einer weiteren Erhöhung entgegenzuwirken fordern wir deshalb, dass der prozentuale Anteil der Eltern an den Betriebskosten, der in der Krippe zwischen 20 und 23 % und im Kindergarten und Hort zwischen 20 und 30 % liegt, weiter abgesenkt wird.
Mit der Variante IV schlagen wir vor, im Krippenbereich keine weiteren Erhöhungen durchzuführen. Hier sind die Elternbeiträge mit 190,33 € extrem hoch. Für den Kindergarten- und Hortbereich schließen wir uns dem veränderten gegenüber Variante II wesentlich verbesserten Vorschlag der Verwaltung (siehe Variante III) an.  
Eine weitere Erhöhung im nächsten Jahr sollte ausgeschlossen werden.