Anträge, die von der SPD-Fraktion Leipzig in den Stadtratssitzungen gestellt wurden.

Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2006

Beschlussvorschlag:

Für den Ersatzneubau des Behindertenheimes in der Rosenstraße werden 250.000 Euro in den Haushalt 2006 eingestellt.
Die auf der HH-Stelle 987/002/1 für die Rosenstraße eingetragene Summe für den Haushalt 2007/2008 soll auf den Ersatzneubau in Böhlitz-Ehrenberg übertragen werden.

Begründung:

Die Heimplätze für geistig Behinderte werden dringend benötigt. Die Stadt hatte das Heim in freie Trägerschaft gegeben, mit der Auflage eines Ersatzneubaus.
Die Heimmindestbauverordnung kann derzeit nicht eingehalten werden. Aus diesem Grund sollen zwei kleinere Heime mit den erforderlichen Standards entstehen. Als Standort ist die Rosenstraße und als zweiter Standort Böhlitz-Ehrenberg vorgesehen.
Der Verein hat sich um Fördermittel bemüht und sie sind auch in Aussicht gestellt worden, wenn die Kommune  einen Beitrag von 10% (250.000 Euro) leistet. Vom RP werden 80% ausgereicht und 10 % sind als Eigen-anteil des Vereins aufzubringen.
Es gibt Signale seitens der Staatsregierung, dass die Schlüsselzuweisungen für investive Maßnahmen erhöht werden.

Antrag der SPD-Fraktion zum Haushaltsplan 2006

Beschlussvorschlag:

Die acht Stellen in der Stadtbibliothek werden nicht gestrichen.
Die Deckung erfolgt durch Umschichtung im Dezernat Kultur.

Begründung:

Die in der Ratsversammlung am 17.12.2003 beschlossene Bibliotheksentwicklungskonzeption trägt einerseits der notwendigen Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Leipzig Rechnung und sichert andererseits die Qualität der Stadtbibliothek für die Leipziger Bürger.
Ein Wegfallen der Stellen hat eine Reduzierung der Öffnungszeiten und Dienstleistungen für die Nutzer zur Folge.
Die Stadtbibliothek richtet – neben anderen Anbietern – ihre Aktivitäten auf eine breite Bildungsförderung der Bürger, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Sie leistet damit einen Beitrag zum vielfältigen Bildungsangebot. Das ist wiederum ein wesentlicher Standfaktor für Leipzig.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 4 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Speisung in Kindertagesstätten und in kommunalen Schulen wird mit einem Festbetrag gefördert. Für Leipzig-Passinhaber wird folgender kommunaler Zuschuss pro Portion Speisung festgelegt:
 a) Verpflegung in Kindertagesstätten 0,75 € b) Schülerspeisung 0,75 €

Begründung:

Aus der Vorlage geht deutlich hervor, dass mehrere Gründe einen Speisungszuschuss im Rahmen des Leipzig-Passes auch weiterhin erforderlich machen (siehe Seite 6). Der Speisungszuschuss erfüllt jedoch erst dann seinen Zweck, wenn er in einer relevanten Höhe erfolgt. Eine erhebliche Kürzung dieses Zuschusses ist also in gesundheits- und sozialpolitischer Hinsicht nicht vertretbar und widerspricht zudem Zielsetzungen der strategischen Kommunalpolitik in Leipzig.
Eine Änderung der Subventionierung in einen Festbetrag ist sinnvoll. Allerdings soll dieser Festbetrag in beiden Bereichen auf dieselbe Höhe von 0,75 € festgelegt werden, da die Kosten für eine Portion in der Kindertagesstätte unwesentlich geringer sind als für eine Portion in der Schule. Außerdem ist das Essen in der Kindertagesstätte aus gesundheitlichen Gründen mindestens ebenso wichtig, wie das Essen in der Schule.

Änderungsantrag der SPD-Fraktion

Änderungsvorschlag:

Der Punkt 1 „Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit einzelnen Abfallarten“ der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt ist bis zu 200 Liter pro Haushalt und Jahr gebührenfrei. Die „Berechtigungskarte zur Nutzung der Leipziger Wertstoffhöfe“ wird um vier Mengenbons (a 0,05 m³) für Gartenabfall ergänzt.
Bürgerinnen und Bürger, die einen Pflegevertrag für öffentliche Grünflächen mit der Stadt geschlossen haben, sollen dafür anfallenden Grünabfall generell kostenlos entsorgen können.

Begründung:

Die Ausgabe von vier Mengenbons a 50 Liter, statt zwei Mengenbons a 100 Liter für Grünabfall ist für viele Bürgerinnen und Bürger vorteilhafter, da meistens keine 100 Liter Grünabfall auf einmal abgegeben werden. Die beabsichtigte Begrenzung der gebührenfreien Abgabe von Grünabfall, die eine größere Gebührengerechtigkeit für viele bedeutet, wird dadurch nicht verändert.
Für Bürgerinnen und Bürger, die öffentliche Grünflächen pflegen, ist eine gesonderte Regelung notwendig, da diese Pflegeleistung nicht durch eine zusätzliche Gebühr belastet werden sollte.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit das Neue Rathaus/Stadthaus rauchfrei wird. Kurzfristig soll ein Rauchverbot in allen Hallen, Gängen und Treppenhäusern des Neuen Rathauses/Stadthauses durchgesetzt werden. Mittelfristig soll bis zum 30. Juni 2006 ein Konzept vorgelegt werden, in dem dargelegt wird, wie das Neue Rathaus/Stadthaus völlig rauchfrei werden soll.

Begründung:

Mit diesen Maßnahmen sollen die nicht rauchenden Personen, die sich im Rathaus/Stadthaus aufhalten, vor dem Passivrauchen geschützt werden. Die Besucherinnen und Besucher – auch die Schülerinnen und Schüler, die als Zuschauer die Ratversammlungen beobachten – sollen ein rauchfreies Rathaus/Stadthaus antreffen.
Stadtverwaltung und Ratsversammlung sollen sich im Hinblick auf gesundheitsbewusstes Verhalten und Suchtprävention vorbildlich zeigen.
Mit dem Ziel „Rauchfreies Rathaus/Stadthaus Leipzig“ soll ein entsprechendes Signal gesetzt werden.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, an zentraler Stelle in Leipzig eine weitere Kindertagesstätte zu bauen, einen Investor für den Bau solch einer Einrichtung zu suchen oder durch ein PPP-Projekt zu realisieren.

Begründung:

In Leipzig ist laut Statistik eine ausreichende Anzahl von KITA-Plätzen vorhanden. In einigen Stadtbezirken gibt es jedoch Wartelisten zur Aufnahme der Kinder in die Einrichtungen. Die Stadt Leipzig hat sich zu einer kinder- und familienfreundlichen Stadt bekannt und ist bestrebt, junge Familien in die Stadt zu holen bzw. in der Stadt zu halten. Dazu gehören auch die nötigen Betreuungsplätze, um den Eltern den Einstieg in das Arbeitsleben zu ermöglichen. Mit dem Bildungsauftrag ist die Stadt gehalten, alle Möglichkeiten für eine optimale Kinderbetreuung zu nutzen.
Über die Betreibung der neuen Einrichtung ist mit freien Trägern zu gegebener Zeit zu verhandeln.

Antrag der SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, innerhalb des Schulnetzplanes in Anlehnung an die Novellierung des Schulgesetzes und in enger Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht, einen Standort für eine weitere oder mehrere Gemeinschaftsschulen als Modellprojekt festzulegen.

Begründung:

Aus Sicht der SPD-Fraktion ist eine frühe Aufteilung der Schüler in Hauptschüler, Realschüler und Gymnasialschüler nicht förderlich. Die Chancengleichheit für alle Schüler ist so nicht gegeben. Wir begrüßen deshalb die Novellierung des Schulgesetzes, das die Schulform „Gemeinschaftsschule“ vorsieht. Positiv hervorzuheben ist, dass nunmehr für die in der Koalitionsvereinbarung verankerte Gemeinschaftsschule, mit einer Zeitschiene und Rahmensetzung klare Bedingungen vorliegen.
Die in Leipzig seit mehren Jahren gut funktionierende „Nachbarschaftsschule“ sollte dazu als Beispiel dienen.