Anfragen der SPD-Fraktion.

Anfrage: Die sächsischen Regierungsparteien aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Ziel zur Schaffung eines sogenannten Kita-Moratoriums hat (Drucksache 7/17127).  

Dabei soll auch künftig die Weiterentwicklung „der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken“. 

Beantragt ist, den jährlichen Landeszuschuss für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in 2025 mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2024 fortzuschreiben. 

Damit kann die Qualität der Betreuung in den Leipziger Einrichtungen verbessert werden. 

Wir fragen an: 

1. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister zum Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Schaffung eines Kita-Moratoriums? 2. Teilt der Oberbürgermeister die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes?

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Freistaat trotz zurückgehender Kinderzahlen seine Zuschüsse auf dem Niveau von 2024 halten will. Auch aus Sicht Leipzigs sollte die demographische Entwicklung genutzt werden, um die Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung zu verbessern, zumal die Zahl der in die Kita kommenden Kinder in den nächsten Jahren auch wieder nach oben gehen wird. Allerdings muss auch sehr deutlich gesagt werden, dass gleichbleibende Landes-Zuschüsse nichts daran ändern, dass die Kostenbelastung für Kommunen seit Jahren stärker steigt als die Unterstützung vom Land und dieser Trend sich fortsetzen wird. Wenn das Land darum Verbesserungen in der Betreuungsrelation nachhaltig gewährleisten will, dann muss auch die Finanzierung entsprechend aufgestockt und dynamisiert werden.

Der jetzige Lösungsansatz wirkt nur kurzzeitig. Die Stellen in diesem wichtigen Aufgabenbereich können durch die Kommunen langfristig auf dem aktuellen Niveau nur erhalten werden, wenn auch die Finanzierung gleichermaßen langfristig gesichert ist. Das betrifft nicht nur das Thema Personalkosten, sondern auch die anfallenden Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtungen.

Das Moratorium kann maximal eine Übergangslösung darstellen. Eine perspektivische Anpassung des Betreuungsschlüssels in Sachsen ist dringend notwendig, um nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen und auf die demografischen und sozialen Entwicklungen zu reagieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch gleichsam eine Anpassung und Dynamisierung der Landeszuschüsse zur Refinanzierung des Mehraufwandes auf Seiten der Kommunen. Das Moratorium ist hierfür kein geeignetes Mittel.

3. Welche Kinderbedarfszahlen hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 an das Kultusministerium gemeldet?

An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

4. Welche Personalkapazitäten hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 gemeldet?

An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

5. Welche Mittel hat die Stadt 2024 vom Land erhalten und mit welchen Mitteln rechnet sie 2025 (incl. Inflationsbereinigung)?

Die Stadt Leipzig erhielt für das Haushaltsjahr 2024 Landeszuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen (gemäß § 18 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung) in Höhe von 153.648.420,15 Euro. Entsprechend des Kita-Moratoriums wird diese Summe eingefroren und auch 2025 in selber Höhe ausgezahlt. Inflationsbereinigt – entsprechend aktueller Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes für den September 2024 in Höhe von 1,6% – bedürfte es einer Summe i. H. v. 156.106.794,87 Euro. Anzumerken ist hierbei, dass der eingefrorene Landeszuschuss jedoch unterhalb des veranschlagten Planansatzes von 154.192.350 Euro liegt, da dieser die geforderte Weiterführung des Ukraine-Erlasses beinhaltet. Zudem ist für das Jahr 2026 im Haushaltsplan eine Dynamisierung des Landeszuschusses eingeplant.

6. Wie plant die Stadt, die Mittel zu verwenden?

Die Mittel dienen der Gewährleistung des laufenden Kita-Betriebes. Mehrerträge für zusätzliche Aufgaben stehen hierdurch nicht zur Verfügung. Wie in Punkt 5 dargestellt, verbleiben trotz des Moratoriums Mindererträge.

Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

Vom 27.09. bis 03.11. findet aktuell die Herbst-Kleinmesse 2024 am Cottaweg statt. In der Juni-Ratsversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine ordnungsgemäße Durchführung von zwei Kleinmessen im Jahr wie bisher üblich, zu bisher üblichen Terminen auch nach 2024 und ohne Unterbrechung sicherzustellen. Außerdem soll ein Weihnachts-/Winterzirkus im Jahr 2024 und auch danach durchgeführt werden können. 

Im August stellte die Stadt Leipzig die Grundzüge des überarbeiteten Rahmenplans für das Sportforum vor. 2025 und 2026 könnten dann Detailplanungen folgen und finanzielle Mittel organisiert werden, damit 2027 als erstes größeres Vorhaben der Bau des Parkhauses neben der Arena starten kann.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-/Winterzirkus?
  2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?
  3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-Winterzirkus?

Da zuletzt zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig keine einvernehmliche Lösung zur Nutzung des Geländes am Cottaweg während Veranstaltungen in der RB-Arena gefunden werden konnte, wurde die konsequente Umsetzung der Regelungen gemäß der getroffenen Vertraglichkeiten festgelegt. Das bedeutet, ab 2025 ist die Freihaltung des Festgeländes Cottaweg während einer Nutzung (insbesondere Spieltage RB Leipzig und Championsleague) sicherzustellen. Eine Nutzung des Festgeländes ist damit nur während der Spielpausen möglich.

Die Verwaltung hat am 27.08.2024 ein Auftaktgespräch mit RBL zur gemeinsamen Flächensuche für einen Alternativstandort geführt. Aktuell befinden sich leider keine geeigneten Alternativstandorte für eine dauerhafte Umsiedlung der Kleinmesse bzw. keine Standorte für einen zentralen Festplatz, der für verschiedene Freiluftveranstaltungsformate genutzt werden könnte, im Bestand der Stadt Leipzig. Eine Sondernutzungsfläche „Festplatz“ wird nur in Kombination aus Grunderwerb, Planung, Erschließung und Entwicklung in geeigneter Lage realisierbar sein. RBL wird daher zunächst bei der Suche von Potenzialflächen im Eigentum Dritter unterstützen. Sobald eine in Umfang und Qualität ausreichende Standortliste vorliegt, wird eine erweiterte, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe initiiert, um die Realisierung voranzubringen.

2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?             

Nein, es gibt kein aktuelles, einheitliches Format. Den auch vom Stadtrat geforderten „Runden Tisch“ zum Thema Cottaweg/Kleinmesse hat die Verwaltung zweimal initiiert, alle Fraktionen waren beteiligt, es erfolgte ein reger Austausch.

Aufgrund der zunehmend komplexeren Situation rund um das Stadion hat die Aufstellung des Masterplanes zur weiteren Gestaltung des Stadionumfeldes Priorität.

Danach können wieder Gespräche geführt werden.

3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

Der überarbeitete Rahmenplan Stadionumfeld wird dem Stadtrat alsbald, möglichst noch im Dezember 2024, zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 hat gezeigt, wie besucherfreundlich sich das Umfeld des Hauptbahnhofes präsentieren kann: Englischsprachige Ausschilderungen und mobile Toiletten stellte beispielsweise die Stadt Leipzig für die Besucher und Besucherinnen temporär zur Verfügung. 

Wir fragen an:

1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen? 

3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

Antwort der Verwaltung:

Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024, die vom 14.06.2024 bis zum 14.07.2024 in der Bundesrepublik Deutschland stattfand, wurden sowohl der Innenbereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig als auch der dortige Außenbereich temporär für diese Großveranstaltung umgestaltet.

Dies war erforderlich, da mit hohen nationalen und internationalen Besucherzahlen gerechnet werden konnte. Auch musste die Stadtverwaltung den konkret formulierten Turnieranforderungen seitens des externen Ausrichterverbandes Folge leisten und diese entsprechend umsetzen. Zusätzlich war davon auszugehen, dass während der vier Spiele, die im Stadion Leipzig ausgetragen wurden, weitere sehr hohe Personenströme, beispielsweise durch die FAN WALKS, hinzukommen würden.

Sowohl der innere als auch äußere Bereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig sind für derartige Großveranstaltungen und Menschenaufkommen nicht ausgelegt.

1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

Auf der Westseite am PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig wurden 8 mobile Unisex-Urinale kostenfrei bereitgestellt. Die bereitgestellten Kabinen waren im gesamten Zeitraum von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet und wurden täglich einmal gereinigt. Für diese Anmietung inklusive Betreuung entstanden Kosten in Höhe von ca. 17.000 €. Im Inneren der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig stellte der Betreiber bzw. das Centermanagement die dortigen Sanitärräume zusätzlich mit erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung.

2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen?

Die beauftrage Dienstleistung umfasste nur den Zeitraum der Europameisterschaft und wurde mit den dafür vorhandenen Mitteln finanziert. Bei den beauftragten Modellen handelt es sich um Produkte, die für den Veranstaltungsbereich (Open Airs, Festivals etc.) konzipiert wurden und regulär vor allem dort genutzt werden. Die Beschaffenheit und Ausstattung der genutzten Unisex-Urinale eignen sich nicht für einen dauerhaften Betrieb als öffentliches Sanitärangebot, da diese Modelle beispielsweise kein Waschbecken besitzen und nur bedingt abgeschlossen werden können.

Gleichzeitig unterliegt das direkte Umfeld des Hauptbahnhofes einer Vielzahl von komplexen Nutzungsansprüchen, die sich aus den verschiedenen Belangen der Verkehrsplanung (ÖPNV, Carsharing, Fußgänger- und Radverkehr), den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Denkmalschutz, Umgebungsschutz), den Anliegen dort ansässiger Unternehmen und dem täglichen An- und Zulieferverkehr ergeben.

So konnte kurzfristig und in Abstimmung mit dem Centermanagement des PROMENADEN Hauptbahnhofes Leipzig vorerst nur ein Standort abgestimmt werden, der mittels Sondernutzungsgenehmigung für dieses Anliegen befristet vorgehalten wurde. Es mussten Fahrradstellplätze abgesperrt und die Fläche mithilfe von Absperrelementen und Baustrom hergerichtet werden.

3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

Ja, im Rahmen des Gesamtstädtischen Umsetzungskonzeptes für öffentliche Sanitäranlagen der Stadt Leipzig sind Angebote im Umfeld des PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzigs vorgesehen. Über die Anzahl und avisierten Modelle kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden, da sich die entsprechende Vorlage im Verfahren befindet und stadtintern abgestimmt wird.

4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

Die Wegeführung war Teil der sogenannten „Tournament Requirements“ (Turnieranforderungen) zur UEFA EURO 2024 und somit eine veranstaltungsbezogene Umsetzung von Anforderungen seitens eines externen Ausrichterverbands.

Das Sportforum wird aktuell ausgeschildert und umfasst mehrere touristisch relevante Sportstätten, so die QI-Arena und die Red Bull Arena. Hierbei wurde jedoch auf die konkrete Namensnennung verzichtet, um im Falle eines Betreiber- oder Namenswechsels keine Aktualisierung vornehmen zu müssen.

In Anlehnung an die Kfz-Fernwegweisung werden Fußwegweiser bereits schrittweise mit international gängigen Symbolen für beispielsweise Hauptbahnhof, Stadion oder Stadtzentrum ergänzt. Seit 2020 wird geplant, das Fußgängerleitsystem vollständig neu zu gestalten und den touristischen Bedürfnissen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird auch die zweisprachige Beschilderung geprüft. Eine Realisierung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Artikel von Frank Franke für das Amtsblatt vom 19.10.2024

Schon seit langem setzt sich die SPD in Sachsen dafür ein, dass sich die Qualität der Kindertagesbetreuung stetig verbessert und die finanziellen Mittel für Kindertagesstätten steigen. 

Mit dem im September im Landtag beschlossenen Kita-Moratorium stehen im nächsten Jahr die gleichen Haushaltsmittel zur Verfügung wie im Jahr 2024, obwohl die Anzahl der zu betreuenden Kinder rückläufig ist. 

Es stehen also mehr Mittel für frühkindliche Bildung zur Verfügung. So soll ein großer Teil des pädagogischen Personals für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung gehalten werden.

Mit einer Anfrage im Leipziger Stadtrat wollen wir als SPD-Fraktion von der Verwaltung wissen, wie sich die Stadt Leipzig zum Kita-Moratorium positioniert. Hintergrund ist, dass es aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag Kritik am Beschluss im Landtag gibt.  Wir wollen sichergehen, dass die Stadt Leipzig die finanziellen Mittel in 2025 in gleicher Höhe verwendet wie in diesem Jahr. Die Arbeitsplätze der Erzieherinnen und Erzieher sollen trotz sinkender Kinderzahlen erhalten bleiben. Wir wollen die Pädagoginnen und Pädagogen entlasten und die Arbeit mit den Kindern beständig qualitativ verbessern.

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten

      Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

      Auf der Brachfläche am Eutritzscher Freiladebahnhof sollen rund 2.600 Wohnungen entstehen, ebenso geplant sind 100.000 Quadratmeter an Gewerbe- und Büroflächen sowie Einrichtungen für Soziales und Kultur. Nach unseren Informationen waren erste Leitungsarbeiten für den Herbst geplant.

      Das größte Bauvorhaben der Stadt ist schon häufig verschoben worden. Mehrfach wechselte es den Besitzer, bis die Wiener Imfarr das Gelände im Jahr 2019 von der CG-Gruppe erworben hatte. Der Preis war über die Jahre immer wieder angestiegen, Imfarr hatte seinerzeit knapp 200 Millionen Euro gezahlt. Nun ist der Hedgefonds Oaktree Capital Management am Projekt beteiligt.

      Die Pleite des Wiener Immobilienentwicklers Imfarr hat nun neue Unruhe um das Areal auf dem ehemaligen Eutritzscher Freiladebahnhof ausgelöst. Das österreichische Unternehmen, zuletzt Grundstücksbesitzerin und Hauptinvestorin des Projektes, hat beim Handelsgericht Wien nach Medienberichten ein Insolvenzverfahren beantragt.

      Wir fragen an:

      1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahrens?
      2. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?
      3. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?
      4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?
      5. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

      Antwort der Verwaltung:

      1. Wie beurteilt die Stadt Leipzig die derzeitige rechtliche Situation bezüglich des Insolvenzverfahren?

      Die Insolvenz betrifft zunächst lediglich die IMFARR Beteiligungs GmbH mit Sitz in Wien. Die primären Verpflichtungen aus den Städtebaulichen Verträgen zur Quartiersentwicklung des Eutritzscher Freiladebahnhofs hat die Leipzig 416 GmbH als Vorhabenträgerin übernommen. Die Leipzig 416 GmbH ist nach derzeitigem Kenntnisstand von der Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH nicht betroffen.

      Nach Informationen der Stadt Leipzig haben sich durch Oaktree beratene Fonds und die Seniorgläubiger die Gesellschaftsanteile der Leipzig 416 GmbH und der Leipzig 416 Management GmbH als Sicherheit für die Finanzierung verpfänden lassen. Die entsprechenden vertraglichen Absprachen sind der Stadt nicht im Detail bekannt. Die Rechtspositionen der Stadt werden derzeit vor dem Hintergrund des österreichischen lnsolvenzrechts unter Einbindung entsprechender externer Expertise geprüft.

      1. Welche Risiken entstehen durch die Insolvenz von Imfarr für das Bauprojekt und die damit verbundenen Verpflichtungen des Investors?

      Die Verpflichtungen der Vorhabenträgerin Leipzig 416 GmbH bestehen derzeit unverändert fort. Die Stadt verhandelt derzeit mit der Vorhabenträgerin über den 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 03.07.2023 sowie zur Ausübung des Erwerbsrechts für das Schulgrundstück im Gebiet.

      Die IMFARR Beteiligungs GmbH hat gegenüber der Stadt Leipzig eine Patronatserklärung des Inhalts abgegeben, dass sie die Leipzig 416 GmbH mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatten wird, damit diese den Erschließungs­verpflichtungen aus dem Städtebaulichen Vertrag (Ergänzungsvereinbarung zur Planungs- und Entwicklungsvereinbarung vom 15.12.2020) mit der Stadt nach­kommen kann. Darüber hinaus sind Sekundäransprüche mit Patronatserklärung gesichert (Vertragsstrafe, Rückkaufverpflichtung von vertragswidrig veräußerten Grundstücken). Derzeit sind lediglich diese Patronatserklärungen von der Insolvenz direkt betroffen und werden ggf. als Forderung zur Masse im Rahmen des lnsolvenzverfahrens angemeldet werden.

      Inwieweit die Insolvenz schließlich auf die Vorhabenträgerin „durchschlägt” ist derzeit nicht absehbar.

      1. Hat die Insolvenz von Imfarr Auswirkungen auf den Baubeginn? Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf die Einzahlungen der Sicherheiten?

      Zunächst hat die Insolvenz der IMFARR Beteiligungs GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Derzeit wird der 1. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag verhandelt, zu dem auch die Erschließungsplanung gehört. Der Abschluss des Vertrages ist Voraussetzung für die Erteilung von Baugenehmigungen und damit den Baubeginn. Die der Stadt bereits vorliegenden Bürgschaften und Sicherheitszahlungen sind von der Insolvenz der IMFARR ebenfalls nicht direkt betroffen, mit Ausnahme der bereits erwähnten Patronatserklärungen.

      1. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, das Projekt zu unterstützen, damit zeitnah die Bagger rollen können?

      Die Stadt Leipzig wird alles unternehmen, um zeitnah den Abschluss der Nachtragsverhandlungen zu erreichen, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist. Hierzu wird sie alle Möglichkeiten nutzen, erforderliche Verfahren und Prozesse zu beschleunigen. Bauanträge werden in enger Abstimmung mit den Bauherren zügig bearbeitet werden.

      Eine finanzielle Unterstützung durch die Stadt erfolgt nicht.

      1. Kann sich die Stadt Leipzig einen zeitnahen Einstieg in das Projekt für die ohnehin reservierten Flächen vorstellen?

      Es bestehen Erwerbsvorverträge für Kita- und Schulflächen, Lok- und Ladeschuppen sowie öffentliche Grün- und Verkehrsflächen.

      Für die Gemeinbedarfsflächen wird ein zeitnaher Einstieg angestrebt. Die Entwicklung weiterer Flächen steht in unmittelbarer Abhängigkeit vom baulichen Fortschritt bei Erschließung und Hochbau im neuen Stadtquartier.

      Darüber hinaus hat die Vorhabenträgerin für die einzelnen Baufelder gegenüber der Stadt Leipzig eine schuldrechtliche Erstandienungs­verpflichtung abgegeben, wonach die Vorhabenträgerin diese zunächst der Stadt zum Erwerb anbieten muss.

      Anfrage zur Ratsversammlung am 21./22.08.2024

      Seit dem 3. Juli ist die Zeppelinbrücke für den Verkehr bis Ende 2026 gesperrt, vom 08.07. bis 01.09.24 auch komplett für den ÖPNV.

      Vorangestellt: Baustellen sind immer mit Einschränkungen verbunden und Umleitungen eine Herausforderung für alle Verkehrsteilnehmer.

      In der Karl-Heine-Straße im Bereich zwischen Felsenkeller und Klingerbrücke staut sich der Verkehr derzeit im Prinzip den ganzen Tag, wovon natürlich auch die LVB aktuell mit ihren Tram-Linien 7, 8, 15 und 34 betroffen ist, die Linie 14 bzw. 34 längerfristig. Nach Ende der Ferienzeit wird die Situation wahrscheinlich nicht besser. 

      Wir fragen an:

      1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Situation?
      2. Kann durch veränderte Ampelschaltungen kurzfristig ein besseres Abfließen des Verkehrs – insbesondere stadtauswärts an der Kreuzung am Felsenkeller – ermöglicht werden?
      3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt, um einen Teil des Umleitungsverkehrs aus der Karl-Heine-Straße herauszunehmen und den Verkehr weiträumig umzuleiten?

      Antwort der Verwaltung:

      Sie fragen zur Verkehrssituation in Folge der sanierungsbedingten Sperrung der Zeppelinbrücke an:

      1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die derzeitige Situation?

        Mit der Sperrung der Zeppelinbrücke wurde eine Bundesstraße und Hauptverkehrsader der Stadt für den Verkehr voll gesperrt. Zwangsläufig überlagert sich auf den (wenigen) alternativen Routen der Auenquerung das dort üblicherweise auftretende Verkehrsaufkommen mit von der Jahnallee verlagertem Verkehr. Insbesondere in der Käthe-Kollwitz-, Karl-Heine- und Hans-Driesch-Straße wird ein hohes Verkehrsaufkommen verzeichnet. Auch der Straßenbahnverkehr ist stark betroffen, es entstehen insbesondere am Nachmittag Verspätungen von 15-30 Minuten. Es wird erwartet, dass sich die Situation nach Inbetriebnahme des Baugleises auf der Zeppelinbrücke in Teilen verbessert. Ab 2.9. verkehren vier Straßenbahnlinien wieder eingleisig über die Zeppelinbrücke, was zu einer deutlich besseren Fahrplanstabilität der Straßenbahnen und zur Entlastung auch für den Kfz-Verkehr in der Käthe-Kollwitz-Straße / Karl-Heine-Straße führen sollte, in der die Straßenbahnen bis dahin verkehren und wo die Kfz z.T. im Gleisbereich mitverkehren.

        2. Kann durch veränderte Ampelschaltungen kurzfristig ein besseres Abfließen des Verkehrs – insbesondere stadtauswärts an der Kreuzung am Felsenkeller – ermöglicht werden?

          Die Ampelschaltungen wurden im Vorfeld der Baumaßnahme durch mehrere Anhörungsverfahren geprüft. Da die Karl-Heine-/ Käthe-Kollwitz-Straße keine ausgewiesene Umleitungsstrecke für das BV Zeppelinbrücke ist und die Ampelschaltung den ÖPNV bevorrechtigt, sollen keine Änderung an den Ampelschaltungen vorgenommen werden.

          3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt, um einen Teil des Umleitungsverkehrs aus der Karl-Heine-Straße herauszunehmen und den Verkehr weiträumig umzuleiten?

            Die Hinweistafeln, als auch die öffentliche Kommunikation durch LVB und Stadt, weisen eine weiträumige Umleitung für die B87 über Am Sportforum, Hans-Driesch-Straße, Rückmarsdorfer Straße und für die Ost-West-Verbindung über Marschnerstraße, Karl-Tauchnitz-Straße, Wundtstraße, Schleußiger Weg, Rödelstraße, Antonienstraße, Zschochersche Straße bzw. im weiteren Verlauf Brünner Straße aus.

            Umleitungen sind jedoch Empfehlungen, es gibt keinen „Routenzwang“ für die Verkehrsteilnehmenden. Es ist daher immer davon auszugehen, dass Ortskundige häufig die aus ihrer Sicht günstigste Route zur Umfahrung des gesperrten Bereiches nutzen. Hierauf hat die Verwaltung keinen Einfluss. Letztlich kann bei einer sehr begrenzten Zahl von Straßenverbindungen über die Leipziger Aue die Sperrung einer Hauptverbindung nicht ohne Auswirkungen auf den anderen Verbindungen bleiben.