Anfragen der SPD-Fraktion.

Im April 2024 wurde – infolge eines gemeinsamen Prozesses von Zivilgesellschaft, Verwaltung, Stadtbezirksbeirat und Stadtrat – der Teilabschnitt der Merseburger Straße zwischen Karl-Heine- und Aurelienstraße, die sogenannte „kleine, feine Merse“, in eine Fußgängerzone umgewandelt.

Obwohl die kleine, feine Merse nun schon ein Jahr nur noch mit Einschränkungen für den motorisierten Individualverkehr genutzt werden darf, berichten Anwohnende immer wieder von durchfahrendem Verkehr, teils mit überhöhter Geschwindigkeit. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die trotz des geltenden Parkverbots kurz oder auch über Nacht in der Straße abgestellt oder geparkt werden. Auf Hinweise der Anwohnenden, dass eine Durchfahrt in der Straße sowie das Parken dort nicht zulässig ist, wird zum Teil beleidigend reagiert. 

Wir fragen deswegen an:

  1. Welche Kontrollmaßnahmen hat das Ordnungsamt bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass die „kleine, feine Merse“ nicht mehr als Durchfahrtsstraße und als Abstellfläche für PKW genutzt wird?
  2. Wurden bauliche Möglichkeiten geprüft, um eine bessere Sichtbarkeit des Einfahrtverbots vonseiten der Karl-Heine-Straße wie auch vonseiten der Aurelienstraße zu gewährleisten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Wie wird mit Beschwerden von Anwohnenden umgegangen, die das Ordnungsamt auf die Problemlagen hinweisen?

Die Ratsversammlung hatte im Mai 2024 einen Beschluss gefasst, die Absenkung der Kappungsgrenze weiterhin zu sichern, um Mieterhöhungen zu deckeln. Mit dem Ratsbeschluss wird der Oberbürgermeister aufgefordert, bei der Sächsischen Staatsregierung unverzüglich den Antrag auf Erlass einer zum 30. Juni 2025 in Kraft tretenden Verordnung gemäß § 558 Abs. (3) Satz 3 BGB (Kappungsgrenzenverordnung) zur Fortsetzung der Senkung der Kappungsgrenze zu stellen. Außerdem soll der Oberbürgermeister den Stadtrat im 1. Quartal 2025 zum aktuellen Sachstand informieren. 

Die aktuelle Kappungsgrenzenverordnung regelt die Absenkung der Kappungsgrenzen für die Städte Dresden und Leipzig und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2025 außer Kraft. Die Kappungsgrenze nach §558 Abs. (3) des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass Erhöhungen der Nettokaltmiete von insgesamt über 20 Prozent in drei Jahren unzulässig sind. Mit der Absenkung der Kappungsgrenze wurde bekanntlich die zulässige Erhöhung der Miete für die Dauer der Verordnung auf 15 Prozent in drei Jahren abgesenkt. Die Kappungsgrenze ist ein Baustein, um stark steigende Mieten ein Stück einzudämmen.

Die Kappungsgrenze wurde eingeführt, um Mieter vor zu schnell steigenden Mieten zu schützen. Neben dem regionalen Mietspiegel ist die Kappungsgrenze somit eine weitere Regulierung der Miethöhe und eine Einschränkung für Vermieter. Die Kappungsgrenze beugt uneingeschränkten Mieterhöhungen vor.

In den zuständigen Gremien hat die Verwaltung informiert, dass die Stadt Leipzig eine Verlängerung der Kappungsgrenzen-Verordnung für die Stadt Leipzig über den 30. Juni 2025 hinaus beim zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung beantragt hat. Anfang Februar 2025 hat die Stadt Leipzig dem zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) Daten zugearbeitet, die aus Sicht der Stadt Leipzig belegen, dass in Leipzig eine ausreichende Wohnraumversorgung besonders gefährdet ist und ein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt. Die Regierungskoalition hatte sich im Koalitionsvertrag pro Fortsetzung der Kappungsgrenze positioniert, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung vorliegen.

Wir fragen an:

  1. Hat die Stadt Informationen, ob die Kappungsgrenzenverordnung verlängert wird?
  2. Wann erwartet die Stadt Leipzig einen Bescheid vom zuständigen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung?

Laut Presseberichten (https://www.lvz.de/lokales/leipzig/leipzig-gruenschnitt-container-ueberfuellt-warum-die-stadt-nichts-macht-DT2DRBPFMNH6DMJE6ZWXDXMABM.html)
werden aktuell zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an den Wertstoffhöfen der
Stadtreinigung abgewiesen, weil nicht genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Insbesondere Grünschnitt kann häufig nicht abgegeben werden. Als Gründe werden ein
erhöhtes Aufkommen an Gartenabfällen, Streiks, Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten von
der Stadtreinigung benannt. Wenn die Abfälle an den Wertstoffhöfen nicht abgegeben
werden können, steigt – neben dem Ärger – auch die Gefahr für eine illegale Entsorgung.

Wir fragen an:

  1. Wie können sich Bürgerinnen und Bürger informieren, ob sie ihre Abfälle an den
    Wertstoffhöfen auch tatsächlich loswerden? Können künftig z.B. auch
    Induktionsschleifen, die die aktuelle Auslastung der Wertstoffhöfe erfassen und im
    Internet oder über eine App anzeigen, bei der Stadtreinigung eingesetzt werden?
  2. Gibt es seitens der Stadtreinigung eine Kommunikationsstrategie für die
    Mitarbeitenden der Wertstoffhöfe, wenn die Bürgerinnen und Bürger ihren Abfall
    nicht abgeben können und fragen, welche alternativen Wertstoffhöfe angefahren
    werden können?
  3. Wie viele Bürgerinnen und Bürger mussten in diesem Jahr an den Wertstoffhöfen
    abgewiesen werden, weil die Kapazitäten nicht zur Verfügung standen oder aus
    anderen Gründen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtreinigung, damit die Anzahl der Container
    kurzfristig aufgestockt werden kann?

Die Klingerbrücke ist in einem schlechten Zustand und wird unter allen Leipziger Brücken als „Sorgenkind“ bezeichnet. Nicht erst seit dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden muss befürchtet werden, dass auch in Leipzig Brücken über ihre Belastungsgrenzen hinaus verschlissen werden. Seit 2021 ist daher die Nutzung der Klingerbrücke für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht untersagt. Allerdings wird diese Anordnung häufig ignoriert und es fahren weiterhin täglich Schwerlastfahrzeuge über die Brücke. So ist weiterer Verschleiß vorprogrammiert und eine durchgängige Nutzung bis zur geplanten Sanierung 2028 nicht garantiert.

Auch wenn ein Einsturz laut MTA vorerst nicht zu befürchten ist, wäre allein schon eine Sperrung der Brücke für Straßenbahnen fatal für die Anbindung des Leipziger Westens mit dem ÖPNV. Insbesondere während der Bauphase der Zeppelinbrücke mit nur einem Straßenbahngleis für beide Richtungen könnte eine Sperrung der Klingerbrücke schlichtweg nicht kompensiert werden. Daher muss die Klingerbrücke effektiv vor einer weiteren Befahrung mit LKW zu schützen, um die Zeit bis zur Sanierung noch gefahrlos zu überbrücken.

Eine wichtige Möglichkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung sehen wir in Enforcement Trailern, die laut Hersteller in der Lage sind, Fahrzeugklassen zu erkennen und somit LKW von PKW zu unterscheiden. Die Stadt Lüdenscheid hat beispielgebend damit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies kann und muss auch in Leipzig zur Anwendung kommen, um unsere Infrastruktur wirksam zu schützen und die Nutzung der Klingerbrücke für den Umweltverbund weiterhin zu ermöglichen.

Wir fragen an:

  1. In welchem Turnus erfolgt die Verkehrsüberwachung im Bereich der Klingerbrücke?
  2. Wie oft wurde das Nutzungsverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht im Jahr 2024 missachtet und erfasst?
  3. Werden Enforcement Trailer im Bereich der Klingerbrücke zur Verkehrsüberwachung eingesetzt? Wenn nein, wird diese Möglichkeit geprüft?
  4. Wie sieht die aktuelle Umleitungsführung für LKWs über 3,5 Tonnen aus? Wo und wie erfolgt dafür die Beschilderung?
  5. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um LKWs mit über 3,5 Tonnen Gewicht von einer Befahrung der Klingerbrücke – durch eine frühzeitige Umleitung auf andere Straßenabschnitte – abzuhalten?

Der Antrag „Bewältigung der Verkehrsflut in den Ortsteilen Mölkau und Stötteritz“ wurde in der Ratsversammlung am 19.09.24 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Danach sollen die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen geprüft und ein entsprechender Prüfbericht bis Ende 2024 vorgelegt werden. Weiterhin soll eine Verkehrsuntersuchung 2025 beginnen und die langfristige verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz prüfen.

Wir fragen an:

  1. Warum konnte der Prüfbericht nicht bis Ende 2024 vorgelegt werden?
  2. Wie ist der aktuelle Stand zur Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen?
  3. Wie weit ist die Beauftragung der Verkehrsuntersuchung und wie werden der Ortschaftsrat Mölkau und örtliche Bürgerinitiativen, wie die Verkehrsgruppe der Initiative pro Mölkau, eingebunden?

Der Stadtrat hat im Juni 2024 mehrheitlich beschlossen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 30.09.2025 – nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Info-Vorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.

Im Falle einer positiven Bewertung, soll die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems gekoppelt und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorgelegt werden. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

Das diese Woche veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt nunmehr Städten und Kommunen in Deutschland grundsätzlich eine eigene Abgabe auf Einwegverpackungen.

Auf dieses Urteil haben wir schon lange gewartet und freuen uns, dass es nun Rechtssicherheit bringt. Angesichts der Müllberge, die wir in unserer Stadt durch Einwegverpackungen jedes Jahr erzeugen, ist es höchste Zeit gegenzusteuern. Allein die gestiegenen Kosten für immer mehr Mülleimer und Einsatzkräfte bei der Stadtreinigung machen das notwendig. Diese steigenden Kosten trägt momentan die ganze Stadtgesellschaft. Mit einer Verpackungssteuer legen wir das auf die Nutzer um, die tatsächlich den Müll verursachen. Um auch den Einzelhandel dabei zu unterstützen, setzen wir uns gleichzeitig für ein stadtweit gültiges Mehrweg-System ein. Das ist die Zukunft, mit der man Müll vermeidet und bewusst konsumiert.

Wir fragen an:

1.       Wie beurteilt die Stadtverwaltung das aktuell veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

2. Teilt die Stadt die Einschätzung, dass eine Abgabe auf Einwegverpackungen und ein stadtweit gültiges Mehrweg-System dazu beitragen können, die Müllmengen – auch im öffentlichen Raum – zu minimieren?

3.       Was sind die nächsten Schritte in Leipzig hinsichtlich Take-Away-Steuer und Mehrwegsystem?

4. Wann können die entsprechenden Vorlagen dem Stadtrat vorgelegt werden?

Im Jahr 2004 wurde das Leipziger Stadtbad aufgrund bauordnungsrechtlicher Mängel
geschlossen und dem Liegenschaftsamt zur Vermarktung übergeben. Das Stadtbad ist nach
Prüfung für den „Schulsport“ und „Schwimmvereine“ aufgrund der Beckengrößen
ungeeignet.
Grundsätzlich wurde der Verbleib des Gebäudes des ehemaligen Stadtbades im städtischen
Eigentum und die Untersuchung von verschiedenen Nutzungsvarianten in der Vorlage VIIDS-02065 „Leipziger Stadtbad – Variantenvergleich zur Wiederinbetriebnahme“ in der
Ratsversammlung im Juli 2021 im Rat beschlossen. Die Machbarkeitsstudie und eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die zwei Nutzungsvarianten sind erfolgt und
verwaltungsintern ausgewertet.


Wir fragen an:

  1. Zu welchen Ergebnissen kommt die Machbarkeitsstudie und die
    Wirtschaftlichkeitsberechnung der Nutzungsvarianten?
  2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus der im Grundstücksverkehrsausschuss vor
    über einem Jahr vorgestellten Präsentation?
  3. Wann kommt eine Vorlage mit Vorschlägen zur weiteren Nutzung oder Verwertung
    der Immobilie?