Anfragen der SPD-Fraktion.

Seit vielen Jahren haben wir in der Georg-Schumann-Straße ein Magistralenmanagement.  Die Finanzierung und Ausgestaltung der Ziele wird am Stadtrat vorbei vom Dezernat 6 betrieben und gestaltet aus Mitteln des Stadtumbaus.

Im Verwaltungsausschuss wurde bereits Debatten geführt, ob eine Kenntnisnahme durch den Stadtrat ausreichend ist oder der Stadtrat aktiv mitgestalten sollte.

Zu dieser Zeit waren die Aktivitäten für die Vereine entlang der Georg-Schumann-Straße oder für die lokalen Politiker aus den Stadtbezirksbeiräten und für die lokalen Stadträte noch wahrnehmbar.

Aktuell nehmen wir aus den immer noch, aber anders gestalteten Räumen kaum noch Aktivitäten wahr.

Deshalb fragen wir an:

1. Was passiert in dem Büro des ehemaligen Magistralen Managements aktuell und wo kann man die Aktivitäten erleben und wahrnehmen?

2. In der Wahrnehmung hat sich die Georg-Schumann-Straße zwar gewandelt, aber viele bezweifeln, dass der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen stand. Was hat das Magistralenmanagement in den Jahren von 2012 bis 2022 effektiv erreicht, bitte mit Angabe der Jahreszahlen? 

3. Was von den erarbeiteten Maßnahmen aus Frage 2 wurde in das Heute und in die Zukunft transportiert und hat eine längerfristige Wirkung entfaltet als während der Finanzierungszeit?

4. Was macht das in den Räumen des Magistralen Managements untergebrachte Büro heute aktuell für die Magistrale?

Im Jahre 2020 startete die Umsetzung der Integrierten Wasserkonzeption der Stadt Leipzig auf Beschluss des Antrags der SPD- Fraktion, der schon bis zur eigentlichen Umsetzung Jahre gedauert hat.

In einem Ranking des Bundesumweltamtes konnte die Stadt Leipzig mit dieser eingereichten Planung einen beachtlichen vorderen Platz deutschlandweit belegen. 

siehe Integrierte Wasserkonzeption (InWako) für die Stadt Leipzig und die angrenzende Region | Umweltbundesamt

Damit sollten sämtliche Grundlagen für unser gemeinsames Handeln gelegt sein!

Wir fragen an:

1. Wie weit sind die Umsetzungsmaßnahmen der Integrierten Wasserkonzeption (InWako)? 

2. Welche konkreten Maßnahmen sind im HH-Plan der Jahre 2025/26 geplant und finanziell untersetzt, und welche Vorarbeiten und Planungen liegen aktuell vor?

3. Welche konkreten Ergebnisse konnten in den Gesprächen mit den großen Firmen und Gewerbegebieten im Sinne einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung erzielt werden? 

4. Welche Schwierigkeiten sieht die Stadt bei der Umsetzung der Vorlage?

5. Wie ist die Zusammenarbeit im Rahmen der InWako mit den Umlandkommunen und den beiden Landkreisen gestaltet?

6. In welcher Form sind die Leipziger Wasserwerke in die Umsetzung eingebunden bzw. kann man von der Zusammenarbeit gegenseitig profitieren?

Pflegefamilien erhalten Pflegegeld, mit dem monatliche Ausgaben, die der Pflegefamilie aufgrund der Versorgung eines Pflegekindes entstehen, gedeckt werden sollen. Zudem können für außergewöhnliche finanzielle Ausgaben, die durch das Pflegekind entstehen können, Kostenerstattungen beantragt werden. Zu den außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben zählen u.a. die Erstausstattung bei Aufnahme des Pflegekindes; Bekleidung, einmalige Anlässe (wie Kommunion oder Konfirmation); Klassenfahrten, Bildungsticket, schulische Nachhilfe in begründeten Fällen. Für die Auszahlung der außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt zuständig.

Wir fragen an:

1. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich für eine Pflegefamilie von der Antragsstellung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bis zur Rückerstattung der außergewöhnlichen finanziellen Ausgaben?

Eine statistische Erhebung zu Anträgen auf Erstattung außergewöhnlicher finanzieller Ausgaben und deren Bearbeitungsdauer erfolgt nicht. Detaillierte Angaben könnten nur sehr aufwendig manuell ermittelt werden.

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung werden Anträge von Pflegeeltern priorisiert bearbeitet, da es sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, die Sicherung des umfassenden Lebensunterhaltes nach § 39 SGB VIII, handelt.

Die Bearbeitungszeit im Sachgebiet ist zum einen von der Einreichung eines vollständigen, bearbeitungsfähigen Antrags sowie von Zuarbeiten und Autorisierungen durch den Pflegekinderdienst und den Allgemeinen Sozialdienst abhängig.

Die Anträge müssen, auch wenn sie direkt im Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung eingehen, zunächst vom Pflegekinderdienst und in vielen Fällen zusätzlich auch vom Allgemeinen Sozialdienst sachlich geprüft und bestätigt werden, so dass eine Gesamtbearbeitungsdauer von 15 Tagen ab Antragstellung bis zur Bewilligung daher als Idealbearbeitungszeit angesehen werden muss, wobei keinerlei Abwesenheiten von beteiligten Akteuren zum Tragen kommen und sämtliche Zuarbeiten sofort vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zu weiteren Verzögerungen dieses Prozesses kann es durch das Nachfordern von fehlenden Informationen/Unterlagen oder das Beseitigen von Unklarheiten in der Hilfegestaltung kommen. Eine übliche Bearbeitungszeit dürfte daher nach vorsichtiger Schätzung ungefähr zwei Monate betragen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auch länger sein. Hierbei handelt es sich jedoch um Einzelfälle mit besonderen Fallgestaltungen/Sachverhalten/Anliegen, welche mehrmalige Abstimmungsbedarfe zwischen den Beteiligten, ggf. zusätzliche Autorisierungen von Vorgesetzen oder zusätzliche Helferkonferenzen erfordern.

2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bearbeiten derzeit wie viele Anträge von Pflegefamilien?

Im zuständigen Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe Hilfen zur Erziehung sind 25 Mitarbeitende für die Betreuung von 517 (Stand 11/2024) Pflegeverhältnissen zuständig. Im 3. Quartal 2024 wurden hochgerechnet etwa 120 Anträge bearbeitet.

Der ASD ist für Pflegefamilien in den Bereichen Hilfeplanung und -verantwortung, Hilfegewährung, zusätzliche Hilfen sowie für die Betreuung der Herkunftsfamilien zuständig. Der Pflegekinderdienst dagegen ist für die reguläre Begleitung der Pflegefamilien und Pflegekinder zuständig.

Wir fragen an:

 

  1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (in VzÄ) sind im ASD mit den o.g. Bereichen der Betreuung von Pflegefamilien betraut?

Grundsätzlich verhält es sich so, dass alle ASD-Mitarbeitenden (derzeit 98,641 VZÄ im Kern-ASD ohne Pflegekinderdienst und ohne Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule) in den jeweiligen Planungsräumen Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreuen, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich Pflegeverhältnisse bestehen. Die Unterscheidung von Eingangs- und Fallmanagement wurde in Folge der Organisationsuntersuchung im ASD und der Anpassung der Planungsräume aufgehoben, sodass alle Mitarbeitenden seit 2024 die Vergabe und Begleitung von Hilfen zur Erziehung in Ihrem Zuständigkeitsportfolio haben.

  1. Wie hoch ist die Fallzahlbelastung pro Mitarbeiter/in?

Die Frage lässt zwei Antwortmöglichkeiten zu: Zum einen, wie viele Pflegeverhältnisse jede(r) Mitarbeitende betreut, zum anderen wie viele Hilfen zur Erziehung (Hilfen) die Mitarbeitenden insgesamt betreuen.

Beide Antwortmöglichkeiten werden nachfolgend aufgeführt.

Auf Grundlage der ASD-Statistik und des ASD-Stellenplans zum Stichtag 15.10.2024 ergibt sich eine rechnerische Fallbelastung von durchschnittlich 45 Hilfen zur Erziehung pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) Sozialarbeiter/-in. Dabei sind neben den Pflegeverhältnissen alle Hilfeformen mitgezählt, die ambulant (bspw. Familienhilfe), teilstationär (bspw. Tagesgruppe) oder stationär (bspw. Heimerziehung/Wohngruppe) vergeben sind. Nicht eingerechnet sind die vom Fachdienst Eingliederungshilfe im Kontext Schule vergebenen Eingliederungshilfen (§ 35a SGB VIII). Die Fallzahl ist jedoch nicht alleinig aussagekräftig, da insbesondere die Prävention im ASD im Vordergrund stehen muss. Zusätzlich hat jede/-r Beschäftigte/-r zusätzlich Fälle im Zusammenhang mit der Trennungs- Scheidungsberatung sowie Bedarfsprüfungen zu begleiten und verantwortet zusätzlich Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren.

Für Pflegeverhältnisse ergibt eine Durchschnittsberechnung, dass im Jahr 2024 auf 98,641 VzÄ ASD-Mitarbeitende bei einer Gesamtzahl von 709 Pflegeverhältnissen (Ist-Stand 09/2024) jede/-r ASD-Mitarbeitende (ohne die Fachdienste Eingliederungshilfe und Pflegekinderdienst) im Durchschnitt 7,2 Pflegeverhältnisse betreut. Jedoch lassen sich hieraus keine qualitativen oder quantitativen Rückschlüsse ziehen.

  1. Wie hoch waren die in Frage 1. und Frage 2. erfragten Sachverhalte in 2019? 

Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es 639 Pflegeverhältnisse im Amt für Jugend und Familie. Zu dieser Zeit war der ASD noch in Fall- und Eingangsmanagement unterteilt. Ausschließlich im Fallmanagement (77 VZÄ) wurden Hilfen zur Erziehung und demnach auch Pflegeverhältnisse gem. § 33 SGB VIII betreut. Durchschnittlich wurden 2019 je VZÄ Fallmanagement 8,3 Pflegeverhältnisse betreut. Insgesamt Es wurden 2019 im Durchschnitt 3.655 kostenpflichte Hilfen im ASD betreut, dies ergibt eine Fallbelastung von (aufgerundet) 44 Hilfen pro Mitarbeiter/-in bei 84 VzÄ (inklusive 7 VzÄ aus dem umA-FD).

    In Leipzig existieren eine Vielzahl von Förderschulen, die Kinder und Jugendliche mit verschiedensten Bedarfen beschulen und im Hort betreuen. Die Förderschulen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt, so dass Schülerinnen und Schüler längere Fahrzeiten zwischen Bildungseinrichtung und eige­nem Haushalt akzeptieren müssen. Diese werden oft durch Fahrdienste abgedeckt.

    Wir fragen an:

    1.                Wie viele Förderschulen für welche Bedarfe gibt es in Leipzig im Schuljahr 24/25?
    Förderschulen im SJ 2024/2025Anzahl Schulen
    Förderschwerpunkt Lernen6
    Förderschwerpunkt geistige Entwicklung8
    Förderschwerpunkt körperlich u. motorische Entwicklung1
    Förderschwerpunkt Sprache1
    Förderschwerpunkt Sehen1
    Förderschwerpunkt Hören (Landesschule)1
    Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entwicklung1
    Sonstige / freie Träger4
    Insgesamt22
    1.                Von wie vielen Schülerinnen und Schülern werden diese Schulen besucht (Aufschlüsselung pro Schule)? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt LernenSchülerzahlSJ 2024/2025
    A.-Diesterweg-Schule239
    Schule Engelsdorf110
    Schule zur Lernförderung „Fritz-Gietzelt“202
    Comeniusschule259
    J.-H.-Pestalozzi-Schule207
    Ernst-Zinna-Schule136
    Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung 
    Lindenhofschule90
    Martin-Schule108
    Kay-Espenhayn-Schule101
    Schule Rosenweg112
    Schule Thonberg
    Haus Mahlmannstraße
    8027
    Schule Zweenfurther Straße70
    Schloss Schönefeld (freier Träger)140
    Werner-Vogel-Schule (freier Träger)86
    Schulen mit weiteren Förderschwerpunkten 
    Förderzentrum für Erziehungshilfe „Kurt-Biedermann-Schule“177
    Wladimir-Filatow-Schule78
    Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“319
    Sacke Klinikschule 
    Albert-Schweitzer-Schule208
    Samuel-Heinicke-Schule200
    Wolfgang-Mutzek-Schule84
    Gesamtsumme2.997
    1.                Wie viele der Schülerinnen und Schüler benötigen einen Fahrdienst, um zur Schule zu gelangen und am Nachmittag wieder nach Hause? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Die Anzahl der Antragsteller bzw. bewilligten Anträge des Amts für Schule umfasst (Stand 04.11.2024):

    SJ 2024/2025
     
    Antragsteller Fahrdienstim Amt für SchuleBewilligungen
    für Fahrdienst
    Hin- und Rückfahrt945940
    Hin- oder Rückfahrt11252
    1.                Wie viele Fahrdienste (wie viele Busse und wie viele Fahrer und Fahrerinnen) decken die Nach­frage nach dem Schulwegtransport ab? Hier bitte die aktuellsten Zahlen zur Verfügung stellen.

    Insgesamt sind für das Amt für Schule sieben verschiedene Beförderungsunternehmen in insgesamt 15 Losen tätig. Folgende Informationen liegen nach Rückmeldung der vertrag­lich gebundenen Unternehmen vor (Stand 11.11.2024):

    FahrdienstLosAnzahl FahrzeugeAnzahl Personal(Fahrer/-innen + Begleitper­son)
    LPG Logistik GmbH1710191120382240
    H.-J.-Riebe e.K.3414(15)21247(+2)42487(+2)
    Malteser Hilfsdienst8911212910405015
    Taxibetrieb F. Harsleben2ca. 20ca. 25
    Robert Harsleben666
    ProLine12510
    Taxibetrieb U.Lehmann52226
    Fahrdienst D. Schmidt131516
      271(+2 Busse)385(+ 2 Busfahrer)
    1.                Wie lange dauern die durchschnittlichen Fahrzeiten für die Kinder und Jugendlichen?

    Diese Anfrage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden. Grundsätzlich ist die Fahrtzeit für jeden zu befördernden Schüler/Schülerin abhängig vom Wohnort, dem Standort der be­suchten Schule, der Betreuungs-/Unterrichtsbeginn- und -endzeiten, der Tourenplanung so­wie der allgemeinen Verkehrssituation. Folglich ergibt sich eine Varianz in der individuellen Beförderungszeit von bspw. 10 Minuten pro Strecke bis zu ggf. mehr als 60 Minuten pro Strecke.

    1.                Welche Qualifikation haben die Fahrer und Fahrerinnen, um auf die Bedürfnisse der mitunter mehrfach beeinträchtigten Kinder und Jugendlichen einzugehen?

    Für die Beförderung von Personen ist zwingend eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. Darüber hinaus ist für alle Beschäftigten regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis abzu­fordern (Pflicht des Auftragnehmers). Die eingesetzten Beförderungsunternehmen sind im Rahmen der Auftragsausführung sowie der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen u. a. zum Arbeitsschutz verpflichtet, ihre Arbeitnehmer zu unterweisen.

    Eine spezielle berufliche Qualifikation als „Fahrer im Schülerverkehr/ Schülerspezialver­kehr“ gibt es nicht. Auch für die Tätigkeit als Begleitperson in der Beförderung (Schülerspe­zialverkehr) gibt es keine staatlich geregelte oder anerkannte berufliche Qualifikation, die als Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeit gefordert werden kann.

    Die Auswahl und Schulung bzw. Vorbereitung des Personals gemäß den Anforderungen an die Tätigkeit im Rahmen der Beförderung Schülerspezialverkehr nach unternehmensinter­nen Kriterien erfolgt durch die beauftragten Unternehmen. Das Amt für Schule ist mit den beauftragten Unternehmen zu diesen Themen regelhaft im Austausch.

    1.                Welche Fahrdienste fahren die Schulen und Horte ganzjährig an (d.h. auch in den Ferien)? Bitte Aufschlüsselung nach Fahrdienst und Schule zur Verfügung stellen.

    Das Beförderungsunternehmen H.-J.-Riebe e.K. ist ganzjährig in der Beförderung von Schüler/-innen (Förderschulen) tätig. Während der Schulzeit wird es vom Amt für Schule beauftragt und in den Ferien, z. B. im Rahmen einer heilpädagogischen Ferienbetreu­ung, durch das Sozialamt. Eine Aufschlüsselung nach Schule ist nicht möglich, da die Beauftragung im jeweiligen Fachbereich auf Basis unterschiedlicher Kriterien erfolgt.

    Im September 2023 teilte die Stadt Leipzig per Medieninformation (663/mmb) mit, dass der „Fachdienst für Eingliederungshilfe im Kontext Schule“ gemäß § 35 a SGB VIII gegründet wurde, um Eingliederungshilfen an Schulen zukünftig besser begleiten und steuern zu können.

    Laut Medieninformation ist es das Ziel „die Fallbearbeitung zügig aufzunehmen; in den ersten Wochen der Neuorganisation kann es aber noch zu Verzögerungen kommen.“

    Nunmehr sind über zwölf Monate vergangen und es erreichen uns immer wieder Meldungen, dass die Umsetzung des o.g. Zieles bei den betroffenen Kindern und Eltern nicht ankommt. Das heißt konkret: Nur schwer erhalten betroffene Eltern Antworten auf Anfragen, immer wieder wird nach mehreren Monaten von Seiten des/der zuständigen Mitarbeiters/in nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist, ohne auf den aktuellen Bearbeitungsstand einzugehen.

    Wir fragen an:

    1. Wie viele Sozialarbeiter/innen sind in dem neu gegründeten Fachdienst tätig?

    Derzeit sind elf Mitarbeiter/-innen plus zwei Springerinnen, also insgesamt 13 Sozialarbeiter/-innen, im Fachdienst Eingliederungshilfe (FD EGH) tätig. Unterstützt werden die Kolleginnen und Kollegen durch zeitlich überlassenes Personal aus dem KEE (5,5 VzÄ), welches vor- und nachgelagerte Arbeiten im Verwaltungsverfahren übernimmt.

    2. Wie viele Teamleitungen sind für die Anzahl der Sozialarbeiter/innen zuständig?

    Es gibt eine Sachgebietsleitung für das gesamte Team.

    3. Wie häufig fanden Teamsitzungen von Oktober 2023-Oktober 2024 statt, in denen über die Anträge entschieden werden konnte?

    Es kann erst ab Einsatz der Sachgebietsleitung eine Aussage zu den erfolgten Teamsitzungen, sogenannte Fachteams, getroffen werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass keine Zählung der erfolgten Fachteams durch die vertretende Sachgebietsleitung erfolgte. Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 06.11.2023 bis 30.10.2024 mindestens 317 Fachteams durchgeführt.

    4. Wie viele unbearbeitete Anträge liegen dem Fachdienst derzeit vor?

    Zum Stand 06.11.2024 liegen dem FD EGH 631 noch nicht bewilligte Anträge (Bedarfsprüfungen) vor, die derzeit geprüft werden.

    5. Mit welcher Wartezeit muss der/die Antragsteller/in rechnen, nachdem der Antrag eingereicht wurde?

    Die Bearbeitungszeit wird von vielen Faktoren beeinflusst wird. Die Anträge haben unterschiedliche Bearbeitungsstände. Einerseits müssen alle benötigten Unterlagen vorliegen, die für die Prüfung des Antrages erforderlich sind. Andererseits müssen freie Kapazitäten beim FD EGH für eine Hospitation in der Schule vorhanden sein, damit abschließend über die Bewilligung entschieden werden kann. Aktuell werden Termine ab Januar 2025 vergeben, da bis dahin alle Terminkapazitäten erschöpft sind.

    6. Wie viele Fälle bearbeitet jede/r Sozialarbeiter/in durchschnittlich (Antragstellung sowie Begleitung bewilligter Anträge)?

    Zum Stichtag 30.09.2024 lag die durchschnittliche Fallzahl je Sozialarbeiter/-in bei 91 laufenden Fällen plus 48 noch nicht abgeschlossenen Bedarfsprüfungen. Insgesamt ergibt das eine durchschnittliche Fallbelastung von 139 Vorgängen (Anträge und bewilligte Anträge).

    Anfrage: Die sächsischen Regierungsparteien aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Ziel zur Schaffung eines sogenannten Kita-Moratoriums hat (Drucksache 7/17127).  

    Dabei soll auch künftig die Weiterentwicklung „der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken“. 

    Beantragt ist, den jährlichen Landeszuschuss für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in 2025 mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2024 fortzuschreiben. 

    Damit kann die Qualität der Betreuung in den Leipziger Einrichtungen verbessert werden. 

    Wir fragen an: 

    1. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister zum Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Schaffung eines Kita-Moratoriums? 2. Teilt der Oberbürgermeister die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes?

    Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Freistaat trotz zurückgehender Kinderzahlen seine Zuschüsse auf dem Niveau von 2024 halten will. Auch aus Sicht Leipzigs sollte die demographische Entwicklung genutzt werden, um die Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung zu verbessern, zumal die Zahl der in die Kita kommenden Kinder in den nächsten Jahren auch wieder nach oben gehen wird. Allerdings muss auch sehr deutlich gesagt werden, dass gleichbleibende Landes-Zuschüsse nichts daran ändern, dass die Kostenbelastung für Kommunen seit Jahren stärker steigt als die Unterstützung vom Land und dieser Trend sich fortsetzen wird. Wenn das Land darum Verbesserungen in der Betreuungsrelation nachhaltig gewährleisten will, dann muss auch die Finanzierung entsprechend aufgestockt und dynamisiert werden.

    Der jetzige Lösungsansatz wirkt nur kurzzeitig. Die Stellen in diesem wichtigen Aufgabenbereich können durch die Kommunen langfristig auf dem aktuellen Niveau nur erhalten werden, wenn auch die Finanzierung gleichermaßen langfristig gesichert ist. Das betrifft nicht nur das Thema Personalkosten, sondern auch die anfallenden Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtungen.

    Das Moratorium kann maximal eine Übergangslösung darstellen. Eine perspektivische Anpassung des Betreuungsschlüssels in Sachsen ist dringend notwendig, um nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen und auf die demografischen und sozialen Entwicklungen zu reagieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch gleichsam eine Anpassung und Dynamisierung der Landeszuschüsse zur Refinanzierung des Mehraufwandes auf Seiten der Kommunen. Das Moratorium ist hierfür kein geeignetes Mittel.

    3. Welche Kinderbedarfszahlen hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 an das Kultusministerium gemeldet?

    An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

    2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

    2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

    2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

    2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

    4. Welche Personalkapazitäten hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 gemeldet?

    An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

    2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

    2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

    2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

    2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

    5. Welche Mittel hat die Stadt 2024 vom Land erhalten und mit welchen Mitteln rechnet sie 2025 (incl. Inflationsbereinigung)?

    Die Stadt Leipzig erhielt für das Haushaltsjahr 2024 Landeszuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen (gemäß § 18 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung) in Höhe von 153.648.420,15 Euro. Entsprechend des Kita-Moratoriums wird diese Summe eingefroren und auch 2025 in selber Höhe ausgezahlt. Inflationsbereinigt – entsprechend aktueller Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes für den September 2024 in Höhe von 1,6% – bedürfte es einer Summe i. H. v. 156.106.794,87 Euro. Anzumerken ist hierbei, dass der eingefrorene Landeszuschuss jedoch unterhalb des veranschlagten Planansatzes von 154.192.350 Euro liegt, da dieser die geforderte Weiterführung des Ukraine-Erlasses beinhaltet. Zudem ist für das Jahr 2026 im Haushaltsplan eine Dynamisierung des Landeszuschusses eingeplant.

    6. Wie plant die Stadt, die Mittel zu verwenden?

    Die Mittel dienen der Gewährleistung des laufenden Kita-Betriebes. Mehrerträge für zusätzliche Aufgaben stehen hierdurch nicht zur Verfügung. Wie in Punkt 5 dargestellt, verbleiben trotz des Moratoriums Mindererträge.