Anfragen der SPD-Fraktion.

Sachverhalt:

Am 22. März wurde nach einjähriger Bauzeit der moderne Fernbuster-minal an der Ostseite des Hauptbahnhofes eröffnet und am 24.03.2018 offiziell in Betrieb genommen. Mit Eröffnung des Fernbusterminals entfällt endlich auch die provisorische Haltestelle in der Goethestraße. Dies bedeutet für alle Beteiligten eine spürbare Qualitätsverbesserung. Um die Nutzung des Fernbusterminals noch attraktiver zu gestalten, möchten wir folgende Anfragen stellen:

1. Warum wurden die Bussteige nur im vorderen Fernbusterminal der Buseinstiegsmöglichkeiten behindertengerecht erhöht?

Das Fernbusterminal ist ein privates Investorenvorhaben.

Die Erhöhung der Buseinstiegsmöglichkeiten nur im vorderen Bereich erfolgte aus Gründen der Kurvenradien und Radgeometrien und ist der zur Verfügung stehenden Fläche im Fernbusterminal und der Anzahl der benötigten Bussteige geschuldet.

Ein Probebetrieb mit Flixbus ist erfolgt. Nach deren Angaben steigen 99% aller Fahrgäste ohnehin im vorderen Bereich ein.

2. Wann werden die notwendigen Hinweisschilder im Fernbusterminal zum Hauptbahnhof und zum lokalen ÖPNV nachgerüstet? Ebenso fehlen im Bereich des Hauptbahnhofes entsprechende Hinweisschilder zum Fernbusterminal – wann werden diese angebracht?

Die Notwendigkeit einer Hinweisbeschilderung wurde von allen Beteiligten bereits im Zuge der Planungen zur Umfeldgestaltung der Hotels / des Fernbusterminals erkannt.

Für die Bereiche des öffentlichen Raums ist eine Wegweisungsplanung aber nicht Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags geworden, da der Vorhabenträger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht wusste, wer der Betreiber des Fernbusterminals sein wird und welche Vorstellungen dieser von einer Wegweisung hat. Entsprechend ist nun der Betreiber des Fernbusterminals am Zug, die notwendigen Abstimmungen mit dem Management des Hbf und der Stadt zu führen.

3. Wo parken die Fernbusse bis zur endgültigen Fertigstellung des neuen Busabstellplatzes Ende 2018 bzw. 2019?

Der Busabstellplatz und die Zufahrtsstraße werden von der Stadt Leipzig realisiert. Dazu ist der „Bau- und Finanzierungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hauptbahnhof Ostseite“ (VI-DS-05217) im Verfahren und soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.04.2018 beschlossen werden. Baulich wurde die Maßnahme in zwei Abschnitte geteilt.

1. Bauabschnitt: Busabstellplatz, Bauzeit 06.08.2018 bis 14.12.2018

2. Bauabschnitt: Zufahrtsstraße (einschließlich Stützwand), Bauzeit 04.03.2019 bis 30.11.2019

Im 1. Bauabschnitt können ca. 15 Busse wie jetzt schon praktiziert entlang der vorhandenen Ladestraße (Zufahrtsstraße) abgestellt werden und im Baubereich des Busabstellplatzes wenden.

Nach Fertigstellung des Busabstellplatzes am 14.12.2018 kann dieser komplett für 31 Busse (+ 10 Busse auf der privaten Servicefläche) genutzt werden. Die private Servicefläche soll voraussichtlich schon im August 2018 in Betrieb gehen. Mit dem halbseitigen Bau des 2. Bauab-schnittes ab dem 04.03.2019 bleibt die Zufahrt zum Busabstellplatz und damit die komplette Nutzung des Busabstellplatzes erhalten.

Die Abfahrt soll über eine Baustraße mit Anbindung an den OBI-Parkplatz/Brandenburger Straße in stadteinwärtiger Richtung erfolgen.

  1. Worin liegen die Gründe für den Ausfall dieser Straßenbahnverbindungen?

Grundsätzlich können Abweichungen im Linienbetrieb und der Ausfall einzelner Fahrten (bspw. durch Streckenblockierungen, Unfälle, technische Defekte oder kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle beim Fahrpersonal) nicht immer verhindert werden, da nicht in jedem Falle sofort personelle Ressourcen bzw. Fahrzeugreserven für den Ersatz bereitstehen.

Insgesamt betrachtet sind im 1. Quartal 2018 knapp 0,4 % der planmäßigen Umlaufstunden ausgefallen. Zu einem großen Teil ist dies auf die außergewöhnlich starke und lange Grippewelle zurückzuführen.

Gleichzeitig lag für die LVB einer der betrieblichen Hauptschwerpunkte in der Abdeckung der Sonderleistungen und Leistungsspitzen. Mit 8 Heimspielen von RB Leipzig, diversen Konzerten und Veranstaltungen sowie der besucherstärksten Messeveranstaltung war das 1. Quartal 2018 auch in dieser Hinsicht eine Herausforderung.

  1. Warum konnten die Fahrgäste der LVB über die Ausfälle nicht informiert werden?

Oberstes Anliegen der LVB ist es, die Fahrgäste im Störungsfall schnell zu informieren. Seit 2012 gibt es dafür in der Leitstelle einen Kommunikationsdisponenten, um im Störungsfall alle zur Verfügung stehenden Kanäle wie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen, Verkehrsmeldungen über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie easy.GO und Leipzig mobil, Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen für die Fahrgastinformation zu nutzen.

Diese Kanäle wurden auch im konkreten Fall zur Information über Unregelmäßigkeiten aufgrund kurzfristiger Erkrankungen genutzt. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen aufgrund der Vielzahl kurzfristiger verkehrlicher Ereignisse zu verspäteten Informationen gekommen ist. Unzureichend waren die Informationen für Kunden, die ausschließlich die Verbindungsauskunft über easy.GO oder Leipzig mobil nutzten, da es auf Grund der technischen Gegebenheiten des Auskunftssystems im Hintergrund nicht möglich war, derartige Ausfälle zeitnah ausreichend zu kommunizieren.

  1. Welche Maßnahmen sollen künftig dafür sorgen, dass die Fahrgäste zumindest besser informiert werden?

Um kurzfristige Störungen, Abweichungen und Ausfälle für Kunden in Zukunft auch in der Verbindungsauskunft sichtbarer und nachvollziehbarer zu machen, werden die LVB in den nächsten Monaten das bisher genutzte Auskunftssystem durch ein Neues ersetzen. Die komplexe technische Umstellung wird derzeit vorbereitet, muss jedoch ausgiebig getestet werden, bevor das neue Hintergrundsystem in Betrieb geht. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Umstellung des Systems im Herbst abgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus erfolgt die Information der Fahrgäste auch weiterhin über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie durch die Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen sowie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen. Diesbezüglich investieren die LVB auch weiterhin kontinuierlich in die Aufstellung von Dynamischen Fahrgastanzeigen (DFI) an Haltestellen. Bspw. wird derzeit die Errichtung von DFI an den Bushaltestellen der Linien 60 und 74 an der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/ Kurt-Eisner-Straße vorbereitet, welche im Sommer in Betrieb genommen werden sollen.

Ihre Anfrage bezüglich der im Jahr 2016 stattgefundenen Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes des „SportKlub Bar Kochba“ in Eutritzsch, kann wie folgt beantwortet werden:

1.        Was haben die Prüfungen bzgl. der Genehmigung der Baumaßnahmen ergeben? Sofern diese nicht genehmigt waren: Welche Schritte wurden mit welchem Ergebnis eingeleitet?

Nach Feststellung der Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung im März 2016, wurde die Genehmigungssituation hinsichtlich denkmalschutz- und bauordnungsrechtlicher Belange eingehend geprüft.

Die Prüfung ergab, dass das Gelände vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen nicht als Kulturdenkmal erfasst war oder ist und somit auch zu keinem Zeitpunkt den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes unterlag.

Weiter war die Beseitigung der Überreste der baulichen Anlagen, hier freistehende Mauerwerkswände oder Einfriedungen, nach § 61 Abs. 3 Nummern 1-3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) verfahrensfrei und konnten aus bauordnungsrechtlicher Sicht ohne Genehmigung durch den Eigentümer vorgenommen werden.

Die Herstellung der Aufschüttungen und Abgrabungen hingegen (mit einer Höhe oder Tiefe von mehr als zwei Metern und einer Fläche größer 30 Quadratmeter), musste entsprechend der sächsischen Bauordnung als baugenehmigungspflichtiges Vorhaben beurteilt werden, weshalb damals die Einstellung der Arbeiten angeordnet wurde.

Zuwiderhandlungen waren bisher, zuletzt geprüft am 11.04.2018, nicht feststellbar.

2.             Wurde die Inschrift, die zuletzt als Gedenkstein diente und der Teil der sogenannten „Judenmauer“ war, im Schutt wiedergefunden?

Die Bergung des Mauerabschnittes mit o.g. Inschrift war leider nicht mehr möglich, da der betreffende Bereich bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle im März 2016 abgetragen und entsorgt worden war.

3.                  Wie soll an dem Ort zukünftig an das jüdische Erbe unserer Sportgeschichte gedacht werden und wann werden mögliche Planungen umgesetzt?

Entsprechend der Aussage des Kulturamtes soll der ehemalige Bar-Kochbar-Platz als Station Nr. 19 der geplanten „Leipziger Sportroute“ berücksichtigt werden. Als Zeitpunkt der Einweihung des Ortes wurde seitens des Stadtgeschichtlichen Museums der 100. Jahrestag der ursprünglichen Platzweihe am 29.10.1922 vorgeschlagen.

Antwort:

1. Kontrolle der Hygiene von Speiseräumen und Küchen

a. Was sind die Schwerpunkte der Kontrolle?

Die Kontrolle/Überwachung der Küchen in Schulen und Kitas obliegt dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.

Sofern in der Einrichtung lediglich die Speisenausgabe, nicht jedoch die Herstellung erfolgt, werden vom VLA folgende Umstände schwerpunktmäßig überwacht:

–          Einhaltung der Temperaturanforderungen bei Speisen unter Berücksichtigung der Ausgabezeiten, inkl. Überprüfung der Übergabeprotokolle

–          Basishygiene Personal, Bedarfsgegenstände, Räume

–          bauhygienische Anforderungen

Sofern in den Einrichtungen zusätzlich eine Speisenherstellung erfolgt (Produktionsküche), fließen folgende Kriterien in die Beurteilung der guten Hygienepraxis ein:

–          Rohstoffkontrolle

–          Lagerungsbedingungen und –temperaturen

–          Kochprozesse (Arbeitsanweisungen, Protokolle)

–          HACCP-System

b. Wie oft wird kontrolliert?

Die amtliche Überwachung der Einrichtungen durch das VLA erfolgt planmäßig risikobasiert sowie anlassbezogen (Nachkontrolle nach Beanstandungen, Kontrolle nach Beschwerden, Kontrolle im Zusammenhang mit Erkrankungsmeldungen). Für die Risikobeurteilung der einzelnen Einrichtungen gelten betriebsstättenbezogen die Kriterien des Leitfadens zum sächsischen Erlass zur Risikobeurteilung von Betriebsstätten. Für die beschriebene Betriebsart resultieren aus den jeweiligen Risikobeurteilungen Einstufungen in die Risikoklasse 5 oder 6, was eine Regelkontrollfrequenz von 6 bzw. 12 Monaten bedeutet.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Bei festgestellten Mängeln ist im Einzelfall über erforderliche Korrekturmaßnahmen zu entscheiden. Maßgeblich hierfür sind Art und Grad der festgestellten Mängel. Adressat aller amtlichen Maßnahmen ist grundsätzlich der verantwortliche Lebensmittelunternehmer.

Bei bauhygienischen Mängeln in Gebäuden, die sich in kommunalem Eigentum befinden, wird das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, in der Regel über das Amt für Jugend, Familie und Bildung.

2. Schulen mit Wärmebuffets

a. Wie viele Grundschulen/weiterführende Schulen haben Wärmebuffets in Leipzig?

An Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erfolgt die Speisenausgabe an acht Grundschulen und an acht weiterführenden Schulen mittels sogenannter Buffettheken  (warme und kalte Speisenkomponenten) im Rahmen der Umsetzung des Ausgabesystems „Free Flow“.

b. Welche Standards müssen Wärmebuffets erfüllen?

Hier gelten die gleichen Überwachungsschwerpunkte, wie für konventionelle Speisenausga-ben. Schwerpunkt ist die Einhaltung der produktbezogenenTemperaturanforderungen.

Darüber hinaus sind die Buffettheken im Sinne der Sicherheit und Gefahrenvermeidung in der erforderlichen Arbeitshöhe der entsprechenden Altersstufe vorzuhalten, um eine problemlose Entnahme der Speisen durch die Schüler zu ermöglichen. Des Weiteren handelt es sich bei den Theken um ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche nach den geltenden Prüffristen einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen (6 Monate).

c. Wie oft werden die Wärmebuffets kontrolliert?

Meist ergänzt eine Free-Flow-Ausgabe die Thekenausgabe, im Rahmen der risikobasierten Hygieneüberwachung der Essenausgaben in Kitas und Schulen wird dann die Free-Flow-Ausgabe mit kontrolliert. Sofern in Einrichtungen ausschließlich eine Free-Flow-Ausgabe erfolgt, werden die Kontrollfrequenzen, wie bei anderen Betriebsarten, risikobasiert ermittelt

3. Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen zur Prüfung von Zutaten und Zusatzstoffen

a. Wie werden die Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen durchgeführt und welche Qualitätsstandards gelten hier?

Amtliche Planprobenahmen erfolgen im Rahmen des sächsischen Planprobenplans (Rahmenprobenplan). Dabei wird die Verzehrs- und Verkehrsfähigkeit der Gerichte und ggf. auch Suppen und Desserts überprüft. Überprüfungen der Zusammensetzung im Hinblick auf Nährwerte finden in diesem Rahmen nicht statt.

Eine Überprüfung auf Zusatzstoffe und Allergene sowie deren ordnungsgemäße Deklaration erfolgt sowohl im Rahmen der amtlichen Probenahme, als auch bei den Überprüfungen der Speisenversorger und ihrer Speisepläne.

b. Von wem und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt?

Amtliche Probenahmen finden durch das Überwachungspersonal des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes statt. Die amtliche Untersuchung dieser Proben erfolgt in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, in der Regel am Standort Chemnitz. Die Häufigkeit der Probenahme für Planproben ergibt sich durch die Anforderungen des amtlichen Probenplans.

Zusätzlich erfolgen in Verdachtsfällen (Erkrankungsmeldungen, Beschwerden) in Einzelfällen Verdachtsprobenahmen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Essenausgabe Rückstellmuster der verdächtigen Speisen vorhanden sind. Alternativ oder korrespondierend wird in derartigen Fällen eine Probenahme bei den Speisenversorgern angestrebt.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Mängel bezüglich der korrekten Kennzeichnung auf den Speiseplänen müssen mit Fristsetzung abgestellt werden. Sollten Mängel bezüglich der hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln festgestellt werden, erfolgt eine Ursachenforschung und -abklärung.

Als flankierende Maßnahmen sind entsprechende Mitarbeiterschulungen sowie ggf. Anpassungen von Arbeitsanweisungen vorgesehen.

  1. Wie viele Mittel standen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner zur Verfügung? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)

Die Aufwendungen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel sind in Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauschale) dargestellt. Zur Verfügung stehende Mittel werden in der Spalte mit dem Titel „ausgereichte Lernmittel“ aufgeführt. Folgende Haushaltsmittel wurden für die Schulen in kommunaler Trägerschaft für Taschenrechner je Schulart in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 zur Verfügung gestellt:

2015      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der Kamenzstatistik anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2015
Gymnasium Klasse 8 1.420 90,00 € 127.800,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 196 90,00 € 17.640,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 84 90,00 € 7.560,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.960 15,00 € 29.400,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 133 8,00 € 1.064,00 €
geplante Gesamtaufwendungen     244.484,00 €
2016      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der Kamenzstatistik anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2016
Gymnasium Klasse 8 1.455 90,00 € 130.950,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 196 90,00 € 17.640,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 84 90,00 € 7.560,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.960 15,00 € 29.400,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 133 8,00 € 1.064,00 €
geplante Gesamtaufwendungen     247.634,00 €

 

2017      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der

Kamenzstatistik

anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2017
Gymnasium Klasse 8 1.665 90,00 € 149.850,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 224 90,00 € 20.160,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 112 90,00 € 10.080,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.945 15,00 € 29.175,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 126 8,00 € 1.008,00 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt Leipzig für Eingangsklassen 271.293,00 €

 

  1. Wie viele Mittel wurden von den Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lern-mittel und Taschenrechner abgerufen? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)

Die Höhe der abgerufenen Lernmittel sind in der Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauscha-le) enthalten. Diese werden in der Spalte mit dem Titel „IST 2015“ bzw. 2016 und 2017 auf-geführt. Taschenrechner wurden zentral vom Amt für Jugend, Familie und Bildung beschafft. Hier wurden den Schulen keine Mittel zur Verfügung gestellt. Folgende Summen wurden vom Amt für Jugend, Familie und Bildung zur Beschaffung von Taschenrechnern aufgewen-det:

 

2016 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 209.980,86 Euro erworben.

2017 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 167.393,30 Euro erworben.

Gemäß § 14 Abs. 3 VOL/A bzw. § 5 VgV sind die Ergebnisse von Vergabeverfahren vertrau-lich zu behandeln. Aufgrund der in den Jahren 2016 und 2017 gewählten Vergabeart können nur die Vergabesummen genannt werden.

  1. Welche Taschenrechner (Preis, Anzahl der Bestellungen nach Schuljahren) wurden über die Stadt Leipzig bestellt? Gab es Wünsche nach anderen Modellen?

Die Tabelle „Taschenrechner“ in Anlage 2 nennt Anzahl und Modell der Taschenrechner auf-gegliedert nach Schuljahr und Schule. Es ist zu beachten, dass im Jahr 2016 zuerst der Lagerbestand vom Vorjahr verteilt wurde. Für jede der aufgeführten Schulen wurde eine Bestellung pro Schuljahr ausgelöst. Zusätzlich waren einzelne Nachbestellungen aufgrund von Zugängen im laufenden Schuljahr erforderlich. Die Einzelpreise der Taschenrechner dürfen aufgrund der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens nicht veröffentlicht werden.

Von einem Teil der Schulen gab es Änderungswünsche des Taschenrechnermodells. Im Jahr 2015 wurden für die Gymnasien bzw. beruflichen Gymnasien zwei unterschiedliche Modelle (ohne Computer-Algebra-System – CAS) ausgeschrieben und den Schulen zur Auswahl gestellt. Auf Wunsch zahlreicher Eltern wurden im Jahr 2016 zusätzlich zwei wie-tere Taschenrechnermodelle mit CAS angeboten, so dass sich jede Schule ihrem Schulkonzept entsprechend aus vier Taschenrechnermodellen eines aussuchen konnte. Weitere Wünsche nach anderen Modellen liegen bislang nicht vor.

  1. Gab es in der Vergangenheit Rückmeldungen von den Schulen, dass das Schulbudget für Lernmittel als nicht ausreichend bezeichnet wurde? Wenn ja, wie oft ist die in den letzten drei Schuljahren geschehen und wie sah die Lösung aus?

Ja, es gab Rückmeldungen, dass das ausgereichte Schulbudget nicht ausreichend sei. Da-rüber wurde keine Statistik geführt. Die entsprechenden Sachverhalte wurden geprüft und die Schulen erhielten zusätzliche Haushaltsmittel.

  1. Wie werden neu entstehende Schulen mit Lernmitteln ausgestattet?

Auf eine Inbetriebnahme von neuen Schulen, wie zum Beispiel die Oberschule am Weiße-platz wird entsprechend reagiert. Die schülerrelevanten Mittel des Stadtratsbeschlusses A072/14 zur Lernmittelpauschale, sind nicht ausreichend um eine neu entstehende Schule unterrichtsfähig mit Lehr-, Lern- und Unterrichtsmitteln auszustatten. D.h. die 75 € Lernmittel-pauschale für Oberschüler ist nicht ausreichend um einen kompletten Klassensatz einer 5. Klasse zu erwerben. Alle Aufwendungen welche die Pauschale übersteigen, werden der Schule zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt schrittweise jeweils nach Klassenstufe und Schul-jahr solange die Aufstockung der Schule stattfindet. In der Tabelle Auswertung Lernmittel (Anlage 1) wurden die Schulen entsprechend gekennzeichnet.

Anlagen

Anlage 1 – Ausertung Lernmittelpauschale

5602 Anlage1-AuswertungLernmittelpauschale-2

5602 Anlage2-AuflistungTaschenrechner-2

Anlage 2 – Auflistung Taschenrechner

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr 2015/2016 und 2016/2017, Schulart, Anzahl der Schüler)
  Fälle pro Kalenderjahr
Schuleinrichtung

2015

2016    .
2017      .
Berufliche Schulzentren

615

847

952

Grundschulen

65

145

205

Mittelschulen/Oberschulen   .

723

925

957

Förderschulen

235

236

137

Gymnasien

15

16

29

Jugendamt*

Keine Angaben   .

17

23

Insgesamt:

1.653

2.186

2.303

* Anzeigen zu versäumten Anmeldungen zur pflichtigen Beschulung des Kindes ab dem 6. Lebensjahr

Eine Aufschlüsselung nach Schuljahren ist nicht möglich.

  1. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

Der Zentralen Bußgeldbehörde obliegt die Bearbeitung aller Ordnungswidrigkeiten-anzeigen zu Schulpflichtverletzungen im sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt nach Maßgabe des gesetzlich normierten Verfahrensablaufes. Eine zügige Verfahrensführung und damit eine zeitnahe Ahndung aller angezeigten Verstöße wird angestrebt und dazu zu Lasten anderer Vorgänge die Bearbeitung vorgezogen. Jedoch haben Faktoren wie zu wahrende Fristen oder der fehlende Einfluss auf den Zeitpunkt gerichtlicher Entscheidungen Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer von derzeit durchschnittlich drei Monaten.

  1. Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?

Siehe Beantwortung der Frage 3.

  1. Gibt es vereinheitlichte Meldebögen?

Den Schulleiter/innen wurden für bestimmte als Ordnungswidrigkeit ahndbare Lebenssachverhalte – wie Schulpflichtverletzungen – Handlungsanleitungen übergeben, die entsprechend der Verwaltungsvorschrift des SMK im Freistaat Sachsen einheitlich anzuwenden sind. So wurde neben einem einheitlichen und mit den Schulleitern abgestimmten, online verfügbaren Anzeigenformular für festgestellte Schulpflichtverletzungen (mit beigefügten Erläuterungen) auch ein in Papierform und online abrufbarer Flyer „Verletzungen der Schulpflicht wirksam vorbeugen und begegnen“ von der Zentralen Bußgeldbehörde erarbeitet und bereits seit 2007 zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde für einen zeitnahen und effektiven Kontakt ein   E-Mail-Fach unter schulpflicht@leipzig.de eingerichtet.

  1. Wie hoch ist der Bußgeldbescheid im Durchschnitt pro Fehltag? Werden hier neben dem Einkommen der Eltern auch andere Faktoren mit einbezogen? Wenn ja, welche?

Schulpflichtverletzungen sind nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) mit einer Geldbuße von 5 bis 1.250 EUR bei vorsätzlichen Handlungen bewehrt, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis 625 EUR. Innerhalb dieses Rahmens ist durch die Bußgeldbehörde nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles der Umfang und die Intensität der Schulpflichtverletzung zu bewerten um somit eine tat- und schuldangemessene Entscheidung zur Bußgeldhöhe zu treffen. Ein Pauschalsatz der Geldbuße pro Fehltag kommt nicht zur Anwendung. Vielmehr ist eine sachgerechte Relation zu anderen Fällen herzustellen. Die Einkommen der Eltern finden in den Fällen der Ahndung der über 14-jährigen Schüler/innen keine Berücksichtigung. Jedoch können rechtskräftige Vorverfahren in die abschließende Entscheidung mit einbezogen und das Bußgeld entsprechend erhöht werden. In Bußgeldbescheiden gegenüber Eltern, die als Personensorgeberechtigte nicht den nach § 31 Abs. 1 und 2 SächsSchulG auferlegten Pflichten nachgekommen sind, finden ab einer Bußgeldhöhe über 200 EUR die wirtschaftlichen Verhältnisse Berücksichtigung.

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuchs für schulpflichtige Personen? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Ämtern der Stadt Leipzig und dem Landesamt für Schule und Bildung (früher SBA L)?

Im Sächsischen Schulgesetz wird unterschieden zwischen Schulbesuchs-pflichtverletzung und Anmeldepflichtverletzung (§ 31 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz). Verletzungen der Schulbesuchspflichten werden gemäß VwV Schulverweigerer durch die Schulen selbständig an das Ordnungsamt gemeldet. Des Weiteren erfolgen Meldungen an den Allgemeinen Sozialdienst um ggf. Hilfen für die Familien zu installieren. Das Landesamt für Schule und Bildung prüft in diesen Fällen geeignete Beschulungsmöglichkeiten oder die Teilnahme an alternativen Beschulungsformen (Schulersatzprojekte bei Schulverweigerung).

Werden Schülerinnen und Schüler durch die Eltern von der Schule abgemeldet, übernimmt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Anmeldepflichtüberwachung. Maßnahmen sind hier unter anderem Ordnungswidrigkeitsverfahren, Zwangsgelder, Ermittlungen durch den Stadtordnungsdienst und Meldebehörden, Meldungen an den Allgemeinen Sozialdienst. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Übergang in die       5. Klasse und den Wechsel von einer Oberschule an eine berufsbildende Schule gelegt.

Hier wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung ein Verfahren entwickelt, um die Schüler/-innen zu unterstützen: Die Oberschulen begleiten die Anmeldung der Schüler/-innen an einer berufsbildenden Schule. Die Oberschulen melden dem Amt für Jugend, Familie und Bildung Schüler/-innen ohne Abschluss, seitens der Berufsbildenden Schulen werden wiederum die Anmeldedaten der BVJ- und BGJ-Klassen gemeldet. Sofern Schüler/-innen die Oberschule ohne Abschluss verlassen und nicht für ein BVJ oder BGJ angemeldet werden, erfolgt eine Anmeldeaufforderung durch die Anmeldepflichtüberwachung.

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt über eine Projektförderung aus dem ESF-Modellprogramm „Jugend stärken im Quartier“ zwei Projekte zur Sicherung des Schulerfolgs („PRO Schulabschluss“ und „Chance Plus!“). Daneben werden über die Kinder- und Jugendförderung Projekte gegen Schulverweigerung unterstützt. Weiterhin hält die Jugendberufsagentur Leipzig unter Beteiligung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Beratungsmöglichkeiten zur Sicherung von Schulerfolg vor und stellt über das Modellprojekt „InVest“ zusätzliche Ressourcen an der 20. Schule und der 94. Schule bereit.

  1. Mit welchen Maßnahmen versucht Schulsozialarbeit Schulverweigerung entgegenzuwirken? Gibt es schon erste Erfolge durch den Einsatz von Schulsozialarbeitern?

Schulsozialarbeit wendet keine standardisierte Methode an, um Schulverweigerung entgegenzuwirken. Die Ursachen für Schulverweigerung sind vielfältig, Schulsozialarbeit unterbreitet individuelle Angebote. Um Schulverweigerung entgegenzuwirken, können je nach Fall Einzelgespräche mit Schüler/-innen und ggf. Eltern ebenso zielführend sein wie die Arbeit am Klassen- und/oder Schulklima. Evaluationsdaten zur Schulsozialarbeit liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewertet vor. Eine Zwischenauswertung der Monate August bis Dezember 2017 wird für den Zwischenbericht an das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bzw. an den Kommunalen Sozialverband Sachsen als Bewilligungsbehörde erstellt. Eine Rückschau auf das Schuljahr 2017/18 erfolgt in Verbindung mit den Planungen für das Schuljahr 2018/19 bis zum Jahresende 2018.

Zu Kontrollen von Speiseräumen, Küchen und Mittagessen in Schulen und Kitas haben wir folgende Fragen. Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

  1. Zur Kontrolle der Hygiene von Speiseräumen und Küchen wollen wir folgendes wissen:
    1. Was sind die Schwerpunkte der Kontrolle?
    2. Wie oft wird kontrolliert?
    3. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?
  1. Zu Schulen mit Wärmebuffet haben wir folgende Fragen:
    1. Wie viele Grundschulen/ weiterführende Schulen haben Wärmebuffets in Leipzig?
    2. Welche Standards müssen Wärmebuffets erfüllen?
    3. Wie oft werden die Wärmebuffets kontrolliert?
  1. Zu den Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen in Schulen und kommunalen Kitas zur Prüfung von Zutaten und Zusatzstoffen haben wir folgende Fragen:
    1. Wie werden die Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen durchgeführt und welche Qualitätsstandards gelten hier?
    2. Von wem und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt?
    3. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?