Anfragen der SPD-Fraktion.

1. Welche Neuerungen gibt es konkret bei der Stellenbemessung von Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen seit dem 01.01.2017?

Bisher wurde als Berechnungsgrundlage für die Bemessung der Schulhausmeister ein Modell der KGSt von 1986 genutzt. Da dies nicht mehr zeitgemäß war, wurde eine Untersuchung zur Stellenbemessung durchgeführt und ein aktueller Bericht der KGSt von 2010 herangezogen.

Datengrundlage bisher:

– Nettoreinigungsfläche

– Anzahl der Gebäude

– diverse Anrechnungen (z.B. Rasenpflege, Inventar- und Gebäudereinigung)

Datengrundlage neu:

– Bruttogrundfläche

– Außenfläche

– diverse Zuschläge (z.B. Überprüfung ortsveränderlicher elektr. Geräte, Spülung der Trinkwasserleitungen oder außerschulische Angebote/ Ganztagsangebote)

In enger Zusammenarbeit mit am Prozess Beteiligten (Hauptamt, Personalrat und Schulhausmeister) wurden diese Grundlagen erarbeitet.

2. Wie viele VzÄ mit wie vielen Angestellten bei Schulhausmeistern/ Schulhausmeisterinnen gab/gibt es in den Jahren 2016/2017 und 2018?

Soll Soll Geplant
2016 2017 2018
Anzahl Dienst- und Fach-

aufsicht

2 2 2
Anzahl gem. Stellenplan

Schulhausmeister/innen           .

136 138 143

 

3. Bitte stellen Sie uns für alle Schulen in städt. Trägerschaft die Berechnung für 2016 und nach der neuen Stellenbemessung zur Verfügung.

Vergleich siehe Anlage.

Zur Auffüllung der Mehr-/Minderbedarfe ist ein Einsatz der Schulhausmeister an anderen Schulobjekten notwendig.

Uebersicht_Schulen

Der Museumskomplex Grassi besteht aus drei Museen, dem Museum für angewandte Kunst in städtischer Trägerschaft, dem Völkerkundemuseum in Landesträgerschaft und dem Museum für Musikinstrumente in Trägerschaft der Universität Leipzig. Den meisten Besuchern ist diese spezielle Konstruktion der Museen nicht bewusst. Laut Auskunft der Museumsdirektoren kommt es auch häufig vor, dass Besucher Probleme haben, die Kasse für den Kauf der Tickets zu finden. Zudem wird das Museum im innerstädtischen Bereich von Touristen wenig als Angebot wahrgenommen. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie gestaltet sich aus Sicht der Stadt Leipzig die Zusammenarbeit der drei Grassi-Museen und der drei Träger?
  2. Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den gemeinsamen Kassen/Ticketbereich an einen zentraleren Ort im Museumskomplex zu verlegen? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es hier genau und wie weit ist die Planung?
  3. Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den Museumskomplex mehr für die sich gerade sehr stark in Entwicklung befindliche Nachbarschaft zu öffnen und diesen Ort als einen sozialen und kulturellen Treffpunkt zu entwickeln? Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?
  4. Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, durch eine künstlerische Aufwertung des öffentlichen Raumes die gefühlte Distanz vom Augustusplatz zu den Museen zu verkürzen und so die Wahrnehmbarkeit am touristischen Knotenpunkt Augustusplatz und in seinem Umfeld für die Museen zu erhöhen?

Im April 2016 wurde den Fachausschüssen Allgemeine Verwaltung und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule der „Ergebnisbericht der Stellenbemessung für Schulhausmeister und Hausmeister in Kindertagesstätten sowie Evaluation der Hallenwartdienstleistungen“ vorgelegt. Nach dieser Beschlussvorlage der Dienstberatung des Oberbürgermeisters sollte ein Zeit- und Umsetzungsplan bis zum 30.6.2016 vom AGM erstellt werden. Von Schulen ist uns bekannt, dass die Stellenbemessung bei Schulhausmeistern zum 01.01.2017 geändert wurde. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Welche Neuerungen gibt es konkret bei der Stellenbemessung von Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen seit dem 01.01.2017?
  2. Wie viele Vollzeitäquivalente (VzÄ) mit wie vielen Angestellten bei Schulhausmeistern/Schulhausmeisterinnen gab/gibt es in den Jahren 2016, 2017 und 2018?
  3. Bitte stellen Sie uns für alle Schulen in städtischer Trägerschaft die Stellenbemessungsberechnung (VzÄ) für 2016 und nach der neuen Stellenbemessung in 2017 zur Verfügung. Bei größeren Änderungen der VzÄ einzelner Schulen bitten wir um eine kurze Information.

Die geplante Kita in der Windscheidstraße 45 soll laut der Übersicht Kitabauprojekte durch die LESG realisiert und im Jahr 2019 eröffnet werden. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wurde das Grundstück in der Windscheidstraße 45 inzwischen an die LESG übertragen? Wenn nein, warum nicht?
  2. Nach jetzigem Stand wird die Kita Windscheidstraße 45 weiterhin vom Investor LESG gebaut? Wenn nicht, gibt es bereits einen neuen Inverstor?
  3. Wie sieht der aktuelle Zeitplan für den Baubeginn und für die Eröffnung der Kita Windscheidstraße 45 aus?

Anfragestellerinnen:

Beate Ehms
Gesine Märtens
Katharina Schenk

Frage 1: Wie wird Gender Mainstreaming in die Arbeit der städtischen Verwaltung seitdem integriert?

In unterschiedlichen Fachbereichen ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz unterschiedlich stark integriert.

Der Umgang mit Sprache und Bildkommunikation ist geschlechtersensibler geworden.

Einen guten Zuspruch findet der Leitfaden für Geschlechtergerechte Sprache.

Auf die Arbeitshilfe „Datenerhebung und Dokumentation – geschlechterdifferenziert, geschlechtersensibel, gleichstellungsorientiert“ muss die Gleichstellungsbeauftragte immer wieder aufmerksam machen.

Verschiedene Themen mit Bezug zum Gender Mainstreaming sind kontinuierlich auf der Tagesordnung des Beirates für Gleichstellung.

Frage 2: Hat die Verwaltung die Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes evaluiert? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Eine Evaluation wurde nicht gesondert in Auftrag gegeben.

Eine Auswertung erfolgte in verwaltungsinternen Klausuren (wie u. a. den jährlichen Klausuren des Dezernates Allgemeine Verwaltung).

Über die Umsetzung wurde der Stadtrat im Rahmen der Tätigkeitsberichte des Beirates für Gleichstellung informiert.

Fazit: Die Beschlüsse aus dem Jahr 2002, konkret die projektbezogenen Aufträge an die Verwaltung, sind umgesetzt worden.  Das prozessorientierte Handeln (s. dazu RBIII-1078/02 – Beschlusspunkt 2) ist immer wieder neu zu formulieren und an veränderte Bedingungen anzupassen. Im Ersten Gleichstellungsaktionsplan für Leipzig sind Erfahrungen aus dem Prozess zur Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes berücksichtigt und Einzelmaßnahmen wesentlich weiterentwickelt worden.

Frage 3: Werden die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Anwendung des Gender Mainstreaming-Ansatzes geschult? Wenn ja, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aus welchen Ämtern werden pro Jahr geschult? Und in welcher Art und Weise wird diese Weiterbildung durchgeführt (Bitte angeben in wie vielen Stunden und durch wenn diese Weiterbildungen erfolgen)?

Ja. 2003 gab es eine Informationsveranstaltung für Führungskräfte.

Das Seminar „Datenerhebung und Dokumentation der Stadtverwaltung nach den Grundsätzen des Gender Mainstreaming“ fand im Juni 2010 statt. Die Dauer war 1 Tag und 14 Mitarbeiter/-innen haben teilgenommen.

Einige Ämter und Referate absolvieren fachspezifische externe Schulungen, die Gender Mainstreaming thematisieren.

Laut Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2015 sind Frauen in den oberen Führungsebenen (ab Abteilungsleiter/-in aufwärts) unterrepräsentiert.

Derzeit laufen drei Maßnahmen des Führungskräfteentwicklungsprogramms:

–          zwei für Sachgebietsleiter/-innen (24 Teilnehmer/-innen)

–          eine für Abteilungsleiter/-innen (10 Teilnehmer/-innen)

Die Anteile von Frauen und Männern liegen bei 50 % je Maßnahme.

Um nachhaltig den Anteil von Frauen in den oberen Führungsebenen zu erhöhen, wurden spezielle Trainings für Frauen in künftigen Führungspositionen angeboten

Frage 4: Wie schätzt die Stadtverwaltung die Gleichstellung der Geschlechter in der Stadt Leipzig ein? Welche Bereiche weisen aus Sicht der Stadt große Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern aus und welche Anstrengungen unternimmt die Stadt diesen Ungleichheiten entgegen zu wirken?

Die Stadtverwaltung schätzt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Leipzig insgesamt als relativ gut ein. Einerseits gibt es Bereiche im städtischen Leben, in denen Frauen oder Männer benachteiligt sind. Andererseits existiert in Leipzig ein modernes und Gleichstellung förderndes Klima.

Die Situation von Frauen und Männern ist unterschiedlich in Bereichen wie:

–          Arbeit, Bildung, Wirtschaft,

–          Sozial- und Familienstrukturen,

–          Kommunalpolitik.

In Abhängigkeit von Geschlechterdominanz in verschiedenen Bereichen, von Familienfreundlichkeit der jeweiligen Strukturen und von Gesellschaftsnormvorstellungen über Rollenverteilung kommt es zu Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern.

Beim Indikator Einkommen ist eine Ungleichheit zwischen Frauen und Männern festzustellen. Das persönliche monatliche Nettoeinkommen betrug im Jahr 2016 im Median 1.280 € und lag bei Männern (1.398 €) höher als bei Frauen (1.163 €). Die Differenz beträgt 235 € zugunsten der Männer bzw. 17 % mehr.

(Quelle: Kommunale Bürgerumfrage 2016; Einkommensbegriff – S. 10)

Ein Blick auf die Statistik zu Lebensformen in Leipzig zeigt:

Es gibt 21 300 Alleinerziehende, darunter 17 600 Frauen (83 % Frauen).

(Quelle: Statistisches Jahrbuch 2016) Das monatliche Durchschnittseinkommen im Haushalt von Alleinerziehenden ist 1.675 €, im Vergleich dazu im Haushalt von Paaren mit Kind(ern) im Haushalt: 3.281 €

(Quelle: Kommunale Bürgerumfrage 2016; Einkommensbegriff – S. 10).

Beim Thema Gewalt werden signifikante geschlechterbezogene Unterschiede sichtbar.

Die Gruppen der Gewalttäter und Opfer von Gewalt im öffentlichen Raum sind männlich geprägt. 2015 gab es insgesamt 20.157 Tatverdächtige. Davon waren drei Viertel Männer und ein Viertel Frauen. 2.169 Menschen wurden 2015 Opfer von Gewaltverbrechen. Das Verhältnis gestaltete sich wie bei den Tatverdächtigen – drei Viertel Männer : ein Viertel Frauen.

(Quelle: Statistisches Jahrbuch 2016)

Anders gestaltet sich die Situation im häuslichen Umfeld. Männer dominieren stark bei den Tatverdächtigen, allerdings sind die Opfer von häuslicher Gewalt fast ausschließlich Frauen.

1.795 Fälle von häuslicher Gewalt wurden 2016 in Leipzig erfasst. Die Statistik liefert für  Erwachsene (ab 21 Jahre) als Opfer folgende Zahlen: 837 Frauen und 344 Männer, d. h. fast 60 % der Opfer sind Frauen.

(Quelle: Landeskriminalamt Sachsen, Lagebild 2016, Straftaten der „häuslichen Gewalt“ im Freistaat Sachsen)

Um Ungleichheiten entgegen zu wirken, hat der Oberbürgermeister die EU-Charta für Gleichstellung unterschrieben und der Stadtrat den Ersten Gleichstellungsaktionsplan für Leipzig beschlossen. Die fünf Handlungsfelder in diesem Plan sind:

–          Wissenschaft

–          Geschlechtsspezifische Antigewaltarbeit

–          Lokale Wirtschaft

–          Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung

–          Kommunalpolitik

In 28 Einzelmaßnahmen, die den (o. g.) 5 Handlungsfeldern zugeordnet sind, sind konkret Inhalte, Aufgaben und Verantwortliche benannt. Über die Umsetzung des Ersten Gleichstellungsaktionsplanes wird 2018 die Verwaltung den Stadtrat informieren. Und bezüglich der Fortschreibung wird ein überarbeiteter Maßnahmekatalog zur Entscheidung vorgelegt.

Bezogen auf die Stadtverwaltung kann auch die Gleichstellung von Frauen und Männern als sehr gut eingeschätzt werden. Die Stadtverwaltung hat dreimal das Prädikat TOTAL E-QUALITY – für Personalpolitik mit Chancengleichheit im Fokus – erhalten. Das ist ein Indikator für die kontinuierliche Arbeit der Verwaltung am Thema „Gleichstellung“ und eine Verpflichtung für regelmäßige Überprüfung der eigenen Zielstellungen und Umsetzung.

Laut Personalbericht der Stadtverwaltung Leipzig 2015 sind Frauen in den oberen Führungsebenen (ab Abteilungsleiter/-in aufwärts) unterrepräsentiert:

–          Amts/Referatsleiter/-in 21 (m)   12 (w)  33 (gesamt)

–          Abteilungsleiter/-in57 (m)51 (w)108 (gesamt)

Unterschiedlich ist die Verteilung von Frauen und Männern auf die Fachbereiche.

Männer sind unterrepräsentiert in der Gruppe Erzieher/-innen (11,6%). Allerdings erhöht(e) sich der Anteil der Erzieher durch die Neuanstellungen.

Frauen sind stark unterrepräsentiert in den Bereichen Feuerwehrtechnischer Dienst (1,1 %) und (Fach)Arbeiter/-innen (6,4 %).

Ausführliche Informationen über die ungleiche Verteilung der Geschlechter enthält der aktuelle Frauenförderplan. Darin sind auch verschiedene Maßnahmen festgelegt.

Frage 5:Wie steht die Stadt Leipzig zur Umsetzung des Gender Mainstreamings im Haushaltprozess? Findet im bestehenden Haushaltsprozess die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter Berücksichtigung und wenn ja wie?

Gender Budgeting einzuführen ist derzeit kein Gegenstand von Verwaltungsplanungen. Es gibt Überlegungen im Dezernat I eine gendersensible Haushaltssteuerung mittels Schlüsselprodukte zu testen: Die Genderrelevanz von Pilotschlüssenprodukten wird überprüft und geschlechtsspezifische Kennzahlen werden eingearbeitet.

Gegenwärtig wird eine gendersensible Förderung nicht abgelehnt, aber meist als Sondersparte innerhalb von Fördertöpfen praktiziert. Ein Beispiel für diese Förderpraxis ist die Förderung im Bereich der Jugendhilfe.

Antwort:

1. An wie vielen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig gibt es Wasserspender mit Gallonen (bottled Watercooler) und leitungsgebundene Trinkwasseranlagen (POUWasserspender)? (Bitte Schulen nach Art des Wasserspenders einzeln auflisten)

An 52 Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig sind Wasserspender vorhanden. Dabei handelt es sich ausschließlich um leitungsgebundene Wasserspender. Eine Übersicht der Schulen ist in Anlage 1 aufgeführt.

1a. Durch wen werden die Wasserspender betrieben und gepflegt? (Bitte nach Schulen einzeln auflisten)?

Da es sich bei den vorhandenen Wasserspendern ausschließlich um leitungsgebun-dene Wasserspender handelt und diese demnach mit dem Gebäude verbunden sind, erfolgt eine „Betreibung“ durch die Stadt Leipzig.

An 16 Schulen werden Wasserspender durch die Stadt Leipzig bereit gestellt. Die KWL hat im Rahmen eines Projekts 30 Schulen Wasserspender geschenkt. Ein Versorgungsunternehmen hat an sieben Schulen für die Vertragslaufzeit zur Speisenversorgung einen Wasserspender installiert.

Sofern sich der Aufstellungsort der Wasserspender im Speiseraum bzw. in unmittelbarer Nähe zum Speisenversorgungsbereich befindet, erfolgt die Reinigung durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen.

Wasserspender, welche an anderweitigen Orten innerhalb des Schulgebäudes installiert sind, werden durch das vertraglich gebundene Reinigungsunternehmen gereinigt.

1b. Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben keine Wasserspender? Was sind die Gründe hierfür und ist das Aufstellen von Wasserspendern an diesen Schulen demnächst geplant? Wenn ja, wann und an welchen Schulen?

Die 72 Schulen, welche nicht in der Anlage 1 enthalten sind, haben keinen Wasserspender. Eine Ausgabe von Trinkwasser erfolgt dennoch. Durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen wird täglich Trinkwasser in Kannen zur Mittagessenversorgung zur Verfügung gestellt. Die Entnahme des Trinkwassers erfolgt aus den durch die Stadt Leipzig geprüften Wasserleitungen im Küchenbereich. Das Aufstellen von weiteren Wasserspendern an bestehenden Schulen ist demnächst nicht geplant.

2. Werden bei Schulneubau beziehungsweise umfangreichen Sanierungen von Schulen Wasserspender mitgeplant? Wenn nein, warum nicht?

Grundsätzlich werden im Rahmen von Schulneubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen im Speisenversorgungsbereich der Schulen Trinkwasserspender vorgesehen.

Wasserspender

Antwort

Durch die neue Flüchtlingssituation sind freie Kapazitäten in erheblichem Umfang in ehemaligen Flüchtlingsunterkünften entstanden. Bei einigen derzeit nicht genutzten Unterkünften handelt es sich ehemalige Kitas.  Auf der anderen Seite braucht die Stadt Leipzig kurzfristige Maßnahmen, um schnell Kitaplätze zu schaffen.  Dazu haben wir folgende Fragen:

  • Hat die Stadtverwaltung geprüft, welche Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, als Kindertagesstätten geeignet wären?

Durch die Stadtverwaltung wurden insgesamt 10 ehemalige bzw. noch in Nutzung befindliche Flüchtlingsunterkünfte auf ihre Eignung als Kindertagesstätte hin geprüft.

  • Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte Angabe der Standorten)

Im Ergebnis der Prüfung wurden die drei folgenden Einrichtung für die sofortige Umnutzung als Kindertagesstätte als geeignet befunden:

– Gustav-Mahler-Straße 21

– Riebeckstraße 63

– Helenenstraße 26

Weitere zwei Einrichtungen wurden aufgrund der für die Umnutzung notwendigen hohen wirtschaftlichen Aufwendungen sowie ihrer zentrumsfernen Lage als bedingt geeignet eingeschätzt und stehen für eine mittelfristige Umnutzung zur Verfügung:

  • Deiwitzweg 1
  • Liliensteinstraße 1

Für weitere vier Einrichtungen ist ein Umbau nicht oder nur mit einem außerordentlich unwirtschaftlichen Aufwand möglich. Weitere Kriterien sind u.a. eine Tankstelle in der direkten Nachbarschaft, unzulässige Schallimmission in Größenordnung bzw. eine nur sehr geringe nutzbare Grundfläche am Gesamtgebäude:

  • Waldstraße 74-80
  • Lindenthaler Straße 61/63
  • Messehalle 13
  • Bornaische Straße 215

Derzeit wird für ein Objekt die Option der Umnutzung als Räumlichkeiten für Kindertagespflege geprüft. Eine Umnutzung zur Kita kann aufgrund der Bauweise aus kleinen freistehenden Modulen mit Obergeschoss, der nur bedingt möglichen Veränderbarkeit der Grundrisse und der fehlenden Möglichkeit zur Schaffung eines zentralen Speisebereiches der direkt mit Gruppenräumen verbunden werden müsste, nicht realisiert werden:

  • An den Tierkliniken

Wenn ja, wie viele Kitaplätze könnten hier zusätzlich entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21: ca. 60 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)
  • Riebeckstraße 63: ca. 170 Plätze (ca. 2/3 Kindergartenplätze, 1/3 Kinderkrippenplätze)
  • Helenenstraße 26: ca. 75 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)

Wenn ja, in welchen Zeitraum könnten hier zusätzliche Kitaplätze entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21 / Januar – Februar 2018
  • Riebeckstraße 63 / IV Quartal 2018
  • Helenenstraße 26 / Januar – Februar 2018
2. Sind einige der Standorte der Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, auch für die Kindertagespflege geeignet? Wenn ja, welche?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine dieser Gebäude dafür geeignet.