Anfragen der SPD-Fraktion.

Sachverhalt:

In der Freizeit Kajaks und Ruderboote zu fahren wird immer beliebter. Am sonnigen Tagen sind die Leipziger Gewässer inzwischen gut gefüllt mit Booten. Der Wassersport wird als sehr attraktive Freizeitbeschäftigung angesehen und erhöht so auch die Lebensqualität in der Stadt. In diesem Jahr wurden bei vielen Bootsverleihern die Gebühren erhöht. Dazu und rund um den Wassersport und die Wasserwege haben wir folgende Fragen:

  1. Nach der Gewässerunterhaltungssatzung – Fortschreibung 2016 werden jetzt auch für gewerbliche Betreiber eines Bootsverleihes in m³ Wasserverdrängung der betriebenen Boote jeweils multipliziert mit den Nutzungstagen Gebühren erhoben. In der Gewässerunterhaltungssatzung ist nur eine Kalkulation und Berechnung der Beiträge für Nutzer ausgewiesen (Anlage II 4)?
  1. Welche Werte für die Wasserverdrängung der Boote in m³ wurden nach dem verschieden Bootstypen pro Boot festgelegt? (z.B. für 1-, 2-Kajaks, Ruderboote, Drachenboote)
  2. Haben alle gewerblichen Bootsverleiher inzwischen die Anzahl ihrer Boote nach Bootstyp und Öffnungszeiten der Stadt Leipzig zugearbeitet?
  3. Mit welcher Abgabehöhe rechnet die Stadt Leipzig insgesamt für 2018 von der Fahrgastschifffahrt und Verleihbooten? (Bitte auch getrennt pro Nutzer angeben)
  1. Plant die Stadt Leipzig eine weitere Fortschreibung der Gewässerunterhaltungssatzung? Wenn ja, mit welchen Änderungen?
  2. Nach § 32 des Sächsischen Wassergesetzes ist die Stadt Leipzig Träger der Unterhaltungslast für Gewässer II. Ordnung. Der Umfang der Aufgaben ist in den §§ 31ff. SächsWG und § 39 Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert. Hierzu gehören unter anderen der Erhalt, Räumen und Reinigen des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und der Erhaltung der Schiffbarkeit an schiffbaren Gewässern.
    1. Welche Restriktionen seitens des Natur- und Umweltschutzes liegen bei der Instandhaltung der Leipziger Flüsse und Seen vor?
    2. Warum werden oft große Algenansammlungen, wie beispielsweise am Karl-Heine-Kanal/Stelzenhaus, nicht regelmäßig gestutzt oder reduziert?
    3. In welchen Zeitrahmen versucht die Stadt Leipzig umgestürzte Bäume beziehungsweise querliegende Äste aus den Gewässern zu beseitigen? Wohin kann man solche Fälle melden?
  1. Es wurde angekündigt, dass es ab 2016 möglich sein sollte bis zum Auensee mit dem Boot fahren zu können (siehe Foto). Bis heute ist dies nicht möglich.    
    1. Ab wann ist mit der Fertigstellung dieses Streckenabschnittes zu rechnen?
    2. Welche Probleme gibt es bei der Fertigstellung beziehungsweise bei der Öffnung für den Bootsverkehr auf dieser Strecke?

Sachverhalt:
„Krähenkrieg in Deutschlands Städten“ titelte die Tageszeitung „Die Welt“. „Krähen machen Städte unsicher“, schrieb das Wochenmagazin „STERN“.

Durch Flurbereinigung, Abholzung und den Einsatz von Bioziden werden die ländlichen Lebensräume der Tiere nach und nach zerstört. In Städten finden die Vögel dagegen ein großes und breites Nahrungsangebot. Deshalb ziehen viele dieser Vögel in die Städte. Heute bevölkern doppelt so viele Krähen die Ballungsräume wie noch vor zwei Jahrzehnten.

Die Krähen sind laut, rotten sich gern in größeren Gruppen zusammen und koten auf Autos, Fahrräder und Gehsteige. Viele deutsche Städte, wie Freiburg, Kempten, Laupheim oder Berlin klagen über diesen „Krähenterror“.  In Berlin zertrümmerten Sie sogar Glasscheiben am Hauptbahnhof und griffen Menschen an. Mit der Umsiedlung von Krähennestern durch die Feuerwehr, mittels ausgesetzter Raubvögel durch Falkner oder sogar durch Einsatz von Drohnen versucht man der Situation Herr zu werden.

Mittlerweile beschweren sich in den Wintermonaten auch immer mehr Bürger in Leipzig über diesen Lärm und Dreck, besonders im Musikviertel und in den Quartieren nah von Parkanlagen. Fahrzeuge, Gehwege und Straßen werden durch Vogelkot stark verschmutzt, in den Morgenstunden werden die Anwohner durch ohrenbetäubenden Lärm aus dem Schlaf gerissen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von dieser Situation? Wenn ja, welche Stadtteile sind besonders betroffen?
  2. Gibt es Informationen, wie sich der Krähenbestand im Leipziger Stadtraum entwickelt hat?
  3. Was kann die Stadt unternehmen, um den betroffenen Anwohnern zu helfen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, starke Verunreinigungen durch Vogelkot auf Straßen, Wegen und dort abgestellten Fahrzeugen zu verhindern?
  5. Können dazu Erfahrungen von anderen großen Städten genutzt werden, und wenn ja welche?
  6. Sind ähnliche Problemlagen wie am Berliner Hauptbahnhof auch in Leipzig aufgetreten?
  1. Ist die Prüfung der Auswirkungen des Tarifmoratoriums sowie einer Festlegung von Preiserhöhungen auf max. 2 Prozent jährlich bereits abgeschlossen?
  2. Wenn nein: Wann ist damit zu rechnen, dass die Untersuchungsergebnisse dem Stadtrat vorgelegt werden?
  3. Werden die Prüfergebnisse, sofern sie der Stadt und der L-Gruppe schon bekannt sind, bereits in die Wirtschaftsplanung für 2019 eingearbeitet?

Antwort auf Fragen 1-3:

Die Prüfungen sind nahezu abgeschlossen. Es ist nach gegenwärtigem Stand geplant, über die wesentlichen Ergebnisse und deren Grundlagen zunächst im kommenden Verwaltungsausschuss, am 02.05.2017, im Beisein der Geschäftsführungen von MDV, LVV und LVB (ab 01.05. zugleich LVV), vorab zu informieren.

Die Ergebnisse liegen somit noch vor den finalen Verfahren zur Wirtschaftsplanung der L-Gruppe und der Vorlage des HH-Planentwurfes der Stadt vor.

Sachverhalt:

Am 22. März wurde nach einjähriger Bauzeit der moderne Fernbuster-minal an der Ostseite des Hauptbahnhofes eröffnet und am 24.03.2018 offiziell in Betrieb genommen. Mit Eröffnung des Fernbusterminals entfällt endlich auch die provisorische Haltestelle in der Goethestraße. Dies bedeutet für alle Beteiligten eine spürbare Qualitätsverbesserung. Um die Nutzung des Fernbusterminals noch attraktiver zu gestalten, möchten wir folgende Anfragen stellen:

1. Warum wurden die Bussteige nur im vorderen Fernbusterminal der Buseinstiegsmöglichkeiten behindertengerecht erhöht?

Das Fernbusterminal ist ein privates Investorenvorhaben.

Die Erhöhung der Buseinstiegsmöglichkeiten nur im vorderen Bereich erfolgte aus Gründen der Kurvenradien und Radgeometrien und ist der zur Verfügung stehenden Fläche im Fernbusterminal und der Anzahl der benötigten Bussteige geschuldet.

Ein Probebetrieb mit Flixbus ist erfolgt. Nach deren Angaben steigen 99% aller Fahrgäste ohnehin im vorderen Bereich ein.

2. Wann werden die notwendigen Hinweisschilder im Fernbusterminal zum Hauptbahnhof und zum lokalen ÖPNV nachgerüstet? Ebenso fehlen im Bereich des Hauptbahnhofes entsprechende Hinweisschilder zum Fernbusterminal – wann werden diese angebracht?

Die Notwendigkeit einer Hinweisbeschilderung wurde von allen Beteiligten bereits im Zuge der Planungen zur Umfeldgestaltung der Hotels / des Fernbusterminals erkannt.

Für die Bereiche des öffentlichen Raums ist eine Wegweisungsplanung aber nicht Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags geworden, da der Vorhabenträger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht wusste, wer der Betreiber des Fernbusterminals sein wird und welche Vorstellungen dieser von einer Wegweisung hat. Entsprechend ist nun der Betreiber des Fernbusterminals am Zug, die notwendigen Abstimmungen mit dem Management des Hbf und der Stadt zu führen.

3. Wo parken die Fernbusse bis zur endgültigen Fertigstellung des neuen Busabstellplatzes Ende 2018 bzw. 2019?

Der Busabstellplatz und die Zufahrtsstraße werden von der Stadt Leipzig realisiert. Dazu ist der „Bau- und Finanzierungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hauptbahnhof Ostseite“ (VI-DS-05217) im Verfahren und soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.04.2018 beschlossen werden. Baulich wurde die Maßnahme in zwei Abschnitte geteilt.

1. Bauabschnitt: Busabstellplatz, Bauzeit 06.08.2018 bis 14.12.2018

2. Bauabschnitt: Zufahrtsstraße (einschließlich Stützwand), Bauzeit 04.03.2019 bis 30.11.2019

Im 1. Bauabschnitt können ca. 15 Busse wie jetzt schon praktiziert entlang der vorhandenen Ladestraße (Zufahrtsstraße) abgestellt werden und im Baubereich des Busabstellplatzes wenden.

Nach Fertigstellung des Busabstellplatzes am 14.12.2018 kann dieser komplett für 31 Busse (+ 10 Busse auf der privaten Servicefläche) genutzt werden. Die private Servicefläche soll voraussichtlich schon im August 2018 in Betrieb gehen. Mit dem halbseitigen Bau des 2. Bauab-schnittes ab dem 04.03.2019 bleibt die Zufahrt zum Busabstellplatz und damit die komplette Nutzung des Busabstellplatzes erhalten.

Die Abfahrt soll über eine Baustraße mit Anbindung an den OBI-Parkplatz/Brandenburger Straße in stadteinwärtiger Richtung erfolgen.

  1. Worin liegen die Gründe für den Ausfall dieser Straßenbahnverbindungen?

Grundsätzlich können Abweichungen im Linienbetrieb und der Ausfall einzelner Fahrten (bspw. durch Streckenblockierungen, Unfälle, technische Defekte oder kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle beim Fahrpersonal) nicht immer verhindert werden, da nicht in jedem Falle sofort personelle Ressourcen bzw. Fahrzeugreserven für den Ersatz bereitstehen.

Insgesamt betrachtet sind im 1. Quartal 2018 knapp 0,4 % der planmäßigen Umlaufstunden ausgefallen. Zu einem großen Teil ist dies auf die außergewöhnlich starke und lange Grippewelle zurückzuführen.

Gleichzeitig lag für die LVB einer der betrieblichen Hauptschwerpunkte in der Abdeckung der Sonderleistungen und Leistungsspitzen. Mit 8 Heimspielen von RB Leipzig, diversen Konzerten und Veranstaltungen sowie der besucherstärksten Messeveranstaltung war das 1. Quartal 2018 auch in dieser Hinsicht eine Herausforderung.

  1. Warum konnten die Fahrgäste der LVB über die Ausfälle nicht informiert werden?

Oberstes Anliegen der LVB ist es, die Fahrgäste im Störungsfall schnell zu informieren. Seit 2012 gibt es dafür in der Leitstelle einen Kommunikationsdisponenten, um im Störungsfall alle zur Verfügung stehenden Kanäle wie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen, Verkehrsmeldungen über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie easy.GO und Leipzig mobil, Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen für die Fahrgastinformation zu nutzen.

Diese Kanäle wurden auch im konkreten Fall zur Information über Unregelmäßigkeiten aufgrund kurzfristiger Erkrankungen genutzt. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen aufgrund der Vielzahl kurzfristiger verkehrlicher Ereignisse zu verspäteten Informationen gekommen ist. Unzureichend waren die Informationen für Kunden, die ausschließlich die Verbindungsauskunft über easy.GO oder Leipzig mobil nutzten, da es auf Grund der technischen Gegebenheiten des Auskunftssystems im Hintergrund nicht möglich war, derartige Ausfälle zeitnah ausreichend zu kommunizieren.

  1. Welche Maßnahmen sollen künftig dafür sorgen, dass die Fahrgäste zumindest besser informiert werden?

Um kurzfristige Störungen, Abweichungen und Ausfälle für Kunden in Zukunft auch in der Verbindungsauskunft sichtbarer und nachvollziehbarer zu machen, werden die LVB in den nächsten Monaten das bisher genutzte Auskunftssystem durch ein Neues ersetzen. Die komplexe technische Umstellung wird derzeit vorbereitet, muss jedoch ausgiebig getestet werden, bevor das neue Hintergrundsystem in Betrieb geht. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Umstellung des Systems im Herbst abgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus erfolgt die Information der Fahrgäste auch weiterhin über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie durch die Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen sowie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen. Diesbezüglich investieren die LVB auch weiterhin kontinuierlich in die Aufstellung von Dynamischen Fahrgastanzeigen (DFI) an Haltestellen. Bspw. wird derzeit die Errichtung von DFI an den Bushaltestellen der Linien 60 und 74 an der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/ Kurt-Eisner-Straße vorbereitet, welche im Sommer in Betrieb genommen werden sollen.

Ihre Anfrage bezüglich der im Jahr 2016 stattgefundenen Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes des „SportKlub Bar Kochba“ in Eutritzsch, kann wie folgt beantwortet werden:

1.        Was haben die Prüfungen bzgl. der Genehmigung der Baumaßnahmen ergeben? Sofern diese nicht genehmigt waren: Welche Schritte wurden mit welchem Ergebnis eingeleitet?

Nach Feststellung der Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung im März 2016, wurde die Genehmigungssituation hinsichtlich denkmalschutz- und bauordnungsrechtlicher Belange eingehend geprüft.

Die Prüfung ergab, dass das Gelände vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen nicht als Kulturdenkmal erfasst war oder ist und somit auch zu keinem Zeitpunkt den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes unterlag.

Weiter war die Beseitigung der Überreste der baulichen Anlagen, hier freistehende Mauerwerkswände oder Einfriedungen, nach § 61 Abs. 3 Nummern 1-3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) verfahrensfrei und konnten aus bauordnungsrechtlicher Sicht ohne Genehmigung durch den Eigentümer vorgenommen werden.

Die Herstellung der Aufschüttungen und Abgrabungen hingegen (mit einer Höhe oder Tiefe von mehr als zwei Metern und einer Fläche größer 30 Quadratmeter), musste entsprechend der sächsischen Bauordnung als baugenehmigungspflichtiges Vorhaben beurteilt werden, weshalb damals die Einstellung der Arbeiten angeordnet wurde.

Zuwiderhandlungen waren bisher, zuletzt geprüft am 11.04.2018, nicht feststellbar.

2.             Wurde die Inschrift, die zuletzt als Gedenkstein diente und der Teil der sogenannten „Judenmauer“ war, im Schutt wiedergefunden?

Die Bergung des Mauerabschnittes mit o.g. Inschrift war leider nicht mehr möglich, da der betreffende Bereich bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle im März 2016 abgetragen und entsorgt worden war.

3.                  Wie soll an dem Ort zukünftig an das jüdische Erbe unserer Sportgeschichte gedacht werden und wann werden mögliche Planungen umgesetzt?

Entsprechend der Aussage des Kulturamtes soll der ehemalige Bar-Kochbar-Platz als Station Nr. 19 der geplanten „Leipziger Sportroute“ berücksichtigt werden. Als Zeitpunkt der Einweihung des Ortes wurde seitens des Stadtgeschichtlichen Museums der 100. Jahrestag der ursprünglichen Platzweihe am 29.10.1922 vorgeschlagen.

Antwort:

1. Kontrolle der Hygiene von Speiseräumen und Küchen

a. Was sind die Schwerpunkte der Kontrolle?

Die Kontrolle/Überwachung der Küchen in Schulen und Kitas obliegt dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.

Sofern in der Einrichtung lediglich die Speisenausgabe, nicht jedoch die Herstellung erfolgt, werden vom VLA folgende Umstände schwerpunktmäßig überwacht:

–          Einhaltung der Temperaturanforderungen bei Speisen unter Berücksichtigung der Ausgabezeiten, inkl. Überprüfung der Übergabeprotokolle

–          Basishygiene Personal, Bedarfsgegenstände, Räume

–          bauhygienische Anforderungen

Sofern in den Einrichtungen zusätzlich eine Speisenherstellung erfolgt (Produktionsküche), fließen folgende Kriterien in die Beurteilung der guten Hygienepraxis ein:

–          Rohstoffkontrolle

–          Lagerungsbedingungen und –temperaturen

–          Kochprozesse (Arbeitsanweisungen, Protokolle)

–          HACCP-System

b. Wie oft wird kontrolliert?

Die amtliche Überwachung der Einrichtungen durch das VLA erfolgt planmäßig risikobasiert sowie anlassbezogen (Nachkontrolle nach Beanstandungen, Kontrolle nach Beschwerden, Kontrolle im Zusammenhang mit Erkrankungsmeldungen). Für die Risikobeurteilung der einzelnen Einrichtungen gelten betriebsstättenbezogen die Kriterien des Leitfadens zum sächsischen Erlass zur Risikobeurteilung von Betriebsstätten. Für die beschriebene Betriebsart resultieren aus den jeweiligen Risikobeurteilungen Einstufungen in die Risikoklasse 5 oder 6, was eine Regelkontrollfrequenz von 6 bzw. 12 Monaten bedeutet.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Bei festgestellten Mängeln ist im Einzelfall über erforderliche Korrekturmaßnahmen zu entscheiden. Maßgeblich hierfür sind Art und Grad der festgestellten Mängel. Adressat aller amtlichen Maßnahmen ist grundsätzlich der verantwortliche Lebensmittelunternehmer.

Bei bauhygienischen Mängeln in Gebäuden, die sich in kommunalem Eigentum befinden, wird das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, in der Regel über das Amt für Jugend, Familie und Bildung.

2. Schulen mit Wärmebuffets

a. Wie viele Grundschulen/weiterführende Schulen haben Wärmebuffets in Leipzig?

An Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erfolgt die Speisenausgabe an acht Grundschulen und an acht weiterführenden Schulen mittels sogenannter Buffettheken  (warme und kalte Speisenkomponenten) im Rahmen der Umsetzung des Ausgabesystems „Free Flow“.

b. Welche Standards müssen Wärmebuffets erfüllen?

Hier gelten die gleichen Überwachungsschwerpunkte, wie für konventionelle Speisenausga-ben. Schwerpunkt ist die Einhaltung der produktbezogenenTemperaturanforderungen.

Darüber hinaus sind die Buffettheken im Sinne der Sicherheit und Gefahrenvermeidung in der erforderlichen Arbeitshöhe der entsprechenden Altersstufe vorzuhalten, um eine problemlose Entnahme der Speisen durch die Schüler zu ermöglichen. Des Weiteren handelt es sich bei den Theken um ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche nach den geltenden Prüffristen einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen (6 Monate).

c. Wie oft werden die Wärmebuffets kontrolliert?

Meist ergänzt eine Free-Flow-Ausgabe die Thekenausgabe, im Rahmen der risikobasierten Hygieneüberwachung der Essenausgaben in Kitas und Schulen wird dann die Free-Flow-Ausgabe mit kontrolliert. Sofern in Einrichtungen ausschließlich eine Free-Flow-Ausgabe erfolgt, werden die Kontrollfrequenzen, wie bei anderen Betriebsarten, risikobasiert ermittelt

3. Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen zur Prüfung von Zutaten und Zusatzstoffen

a. Wie werden die Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen durchgeführt und welche Qualitätsstandards gelten hier?

Amtliche Planprobenahmen erfolgen im Rahmen des sächsischen Planprobenplans (Rahmenprobenplan). Dabei wird die Verzehrs- und Verkehrsfähigkeit der Gerichte und ggf. auch Suppen und Desserts überprüft. Überprüfungen der Zusammensetzung im Hinblick auf Nährwerte finden in diesem Rahmen nicht statt.

Eine Überprüfung auf Zusatzstoffe und Allergene sowie deren ordnungsgemäße Deklaration erfolgt sowohl im Rahmen der amtlichen Probenahme, als auch bei den Überprüfungen der Speisenversorger und ihrer Speisepläne.

b. Von wem und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt?

Amtliche Probenahmen finden durch das Überwachungspersonal des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes statt. Die amtliche Untersuchung dieser Proben erfolgt in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, in der Regel am Standort Chemnitz. Die Häufigkeit der Probenahme für Planproben ergibt sich durch die Anforderungen des amtlichen Probenplans.

Zusätzlich erfolgen in Verdachtsfällen (Erkrankungsmeldungen, Beschwerden) in Einzelfällen Verdachtsprobenahmen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Essenausgabe Rückstellmuster der verdächtigen Speisen vorhanden sind. Alternativ oder korrespondierend wird in derartigen Fällen eine Probenahme bei den Speisenversorgern angestrebt.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Mängel bezüglich der korrekten Kennzeichnung auf den Speiseplänen müssen mit Fristsetzung abgestellt werden. Sollten Mängel bezüglich der hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln festgestellt werden, erfolgt eine Ursachenforschung und -abklärung.

Als flankierende Maßnahmen sind entsprechende Mitarbeiterschulungen sowie ggf. Anpassungen von Arbeitsanweisungen vorgesehen.