Anfragen der SPD-Fraktion.

  1. Wie viele Schulbegleiter wurden vom Sozialamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 finanziert? (Bitte unterteilt nach Schule und Amt)

Im Schuljahr 2014/15 wurden durch das Sozialamt 50 Fälle Schulbegleitung bewilligt. Davon erfolgte in 20 Fällen die Betreuung in Regelschulen und in 30 Fällen in Förderschulen. Im Schuljahr 2015/16 waren es 55 Schulbegleiter, davon 24 Fälle in Regelschulen und 31 Fälle in Förderschulen.

Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung gewährten Schulbegleitungen für seelisch behinderte bzw. von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche werden unabhängig von Beginn und Ende des Schuljahres  entsprechend dem individuellen Bedarf vergeben, so dass keine schuljahresbezogenen Daten vorliegen. Durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung erhielten 2014 insgesamt 120 Schüler Schulbegleitung. Im Jahr 2015 wurde für 152 Schüler Schulbegleitung gewährt. Im Jahr 2016 wurden bisher an 174 Schüler Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung vergeben, aktuell befinden sich weitere 19 Anträge in der Prüfung.

Eine nach Schulstandorten unterteilte Liste wird erstellt und dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis gegeben.

  1. Für wie viele Wochen und Stunden pro Woche wurden die Schulbegleiter im Durch­ schnitt pro Fall in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 genehmigt?

Die Betreuungszeit der durch das Sozialamt vergebenen Eingliederungshilfen richtet sich in den meisten Fällen nach dem Schulstundenumfang. Bei der Mehrzahl der Assistenzfälle wurden 20 bis 25 Stunden wöchentlich bewilligt. In Einzelfällen waren Assistenzen bis zu 30 Stunden pro Woche erforderlich. Bewilligt wurde die Leistung in der Regel für das gesamte Schuljahr.

Die Sozialarbeiter des ASD des Amtes für Jugend, Familie und Bildung  prüfen und steuern die Hilfen entsprechend dem individuellen Hilfebedarf des Kindes/Jugendlichen. Der Umfang der beauftragten Stunden variiert daher von Einzelfall zu Einzelfall sowie im Fallverlauf deutlich. Zum Teil ist die sozialpädagogische Betreuung ganztags mit bis zu 40 Stunden notwendig, um den Schulbesuch überhaupt zu ermöglichen. Dies gilt auch in Einzelfällen, in denen Schulen sich außer Stande sehen, die betreffenden Kinder ohne Schulbegleitung, wenigstens stundenweise, zu beschulen. In anderen Fällen besteht Bedarf in wesentlich geringerem Umfang, z.B. darin, Kinder/Jugendliche gezielt in einzelnen Unterrichtsfächern oder punktuell in bestimmten Situationen im Tagesverlauf in ihrer Teilhabe zu unterstützen.

Eine Auswertung der Betreuungszeiten wird dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zur Kenntnis gegeben.

  1. Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Schulbegleitern, wenn dies medizinisch notwendig ist?

Der Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII hat die sachliche Zuständigkeit zu prüfen. Sofern sich die Bedarfslage auf Krankenbehandlung/Krankenpflege erstreckt, ist der SGB V-Leistungsträger, also die jeweilige Krankenkasse, zuständig.

  1. Wie regeln die beiden Landkreise Nordsachsen und Leipzig und die Stadt Leipzig die Problematik der ein- und auspendelnden Schüler im Hinblick aus die Schulbegleiter und zwar so, dass betroffene Schüler und Schülerinnen die Hilfe bekommen, die sie brauchen, ohne Unterschied, welcher Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt verantwortlich zeichnet?

Für Leistungen nach SGB XII (Eingliederungshilfe aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung) ist derjenige Sozialhilfeträger örtlich zuständig, in dessen Bereich sich der Leis­ tungsberechtigte tatsächlich aufhält. Das heißt der Wohnort der Eltern ist entscheidend und nicht der Stand­ ort der Schule.

Die Zuständigkeit für Leistungen des SGB VIII (Eingliederungshilfe aufgrund  seelischer Behinderung) richtet sich bundeseinheitlich nach § 86 SGB VIII, im               Regelfall nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern des betreffenden Kindes.

1. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen befinden sich in der Stadt Leipzig?
Von ursprünglich 282 Handschwengelpumpen im Stadtgebiet von Leipzig sind noch 123 Standorte nachweisbar zumeist als Deckplatte in Gehweg. Die Erfassung der Standorte erfolgte 2012.

 
2. Wie viele der unter 1. genannten Pumpen fördern tatsächlich noch Wasser?

Mit 18 Pumpen kann Wasser gefördert werden. Zurzeit funktionieren nur 17 Pumpen.

 
3. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen sind restaurierungs- beziehungsweise sanierungsbedürftig (bitte Standorte dazu schriftlich angeben)?
Zurzeit ist eine Pumpe sanierungsbedürftig. Der Standort ist Lobstädter Straße/Ernst-Toller-Straße. Die Sanierung ist für 2017 vorgesehen.

 
4. Was unternimmt die Stadt gegenwärtig, um die bestehenden historischen Pumpen zu erhalten und die restaurierungsbedürftigen Wasserpumpen wieder in Stand zu setzen?
Per Wartungsvertrag kontrolliert eine beauftragte Firma regelmäßig die Verkehrssicherheit der Standorte. Die funktionsfähigen Pumpen werden im Frühjahr und im Herbst jeweils in- bzw. außer Betrieb genommen, einschließlich Funktionskontrolle. Bei Bedarf werden Schäden beseitigt und Reparaturen durchgeführt. Eine Instandsetzung bzw. ein Wiederaufbau weiterer Pumpen ist mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht möglich.

 
5. Im September 2015 wurde der Antrag „Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften aufmerksam“ von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Dies wurde inzwischen auch von der Verwaltung umgesetzt. Wie viele Spenden und Patenschaften wurden seitdem für Springbrunnen eingeworben beziehungsweise abgeschlossen? Ist hier nach Meinung der Stadtverwaltung eine Erweiterung auf handbetriebenen historischen Wasserpumpen möglich?
Seit Veröffentlichung der Internetseite mit der Möglichkeit für Spenden und Patenschaften sind keine neuen Spenden oder Patenschaften eingegangen. Eine Erweiterung der Internetseite um handbetriebene historische
Wasserpumpen ist grundsätzlich möglich.

 

Informationen zu Patenschaften und Spenden für Springbrunnen, Fontänen und hoffentlich zukünftig historische Wasserpumpen findet ihr hier: http://www.leipzig.de/freizeit-kultur-und-tourismus/parks-waelder-und-friedhoefe/spenden-und-patenschaften/brunnenpatenschaften/

1. Wann wurde der Grundstückstausch zwischen dem Liegenschaftsamt mit der LWB vereinbart, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können?
Zum gegebenen Zeitpunkt ist eine abschließende Vereinbarung zum Grundstückstausch das Grundstück Haydnstraße betreffend zwischen der Stadt Leipzig und der LWB noch nicht geschlossen. Zur Schaffung der Voraussetzung, der LWB in der Haydnstraße ein zusammenhängendes Grundstück für einen Kindergarten anbieten zu können, war es für die Stadt zunächst einmal notwendig, mit den Grundstücksnachbarn einen Tauschvertrag zu schließen. Mit Urkundennummer 1787/2015 vom 04.08.2015 wurden die städtischen Flurstücke 844h und 844l gegen die privaten Flurstücke 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig mit Wertausgleich getauscht. Der Grundstückstausch wurde mit Eigentumsumschreibung am 15.01.2016 grundbuchwirksam. Die Flurstücke 844i, 844k, 844/1, 844/3 und 844/5 der Gemarkung Leipzig sollen durch einen Tauschvertrag in das Eigentum der LWB übergehen. Eine Verständigung über das in Plagwitz gelegene Tauschgrundstück ist im April 2016 zwischen LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit erfolgt.

 
2. Wann erfolgt die Bewertung des Grundstückes, welche für den Grundstückstausch vorgesehen ist? Welche weiteren Voraussetzungen braucht es noch, bevor der Grundstückstausch stattfinden kann?
Die als Grundlage für die Abstimmungen des Tauschgeschäfts erforderlichen Grundstücksbewertungen laufen derzeit. Dazu liegt seit Juli diesen Jahres ein Wertgutachten vor, dass vom Amt für Geoinformation und Bodenordnung erstellt worden ist. Zu diesem Wertgutachten gibt es aber noch Diskussionsbedarf. Die Diskussion wird derzeit geführt. Sobald die Modalitäten für das Tauschgeschäft zwischen der LWB und dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit
abgestimmt sind, bedarf es zur Umsetzung des Tauschgeschäftes auf Seiten LWB entsprechend der im Gesellschaftervertrag verankerten Wertgrenzen der Zustimmung des Aufsichtsrates der LWB.

 
3. Sowohl im Ratsbeschluss von 2013, wie auch 2015 wurde die kommunale Trägerschaft der künftigen Kita Haydnstraße beschlossen. Warum steht in der Sammelvorlage Kita-Investitionen
(DS-02530) in Trägerschaft als offen drin?
Zunächst war geplant, die Kita Haydnstraße in kommunaler Trägerschaft zu betreiben. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein
Ersatzobjekt für einen freien Träger benötigt, da das von ihm genutzte Objekt saniert werden muss. Aufgrund der Verzögerung der Fertigstellung einer Kita in der Haydnstraße wurde ein anderes Objekt gesucht und gefunden. Insofern kann die Kita Haydnstraße nach Fertigstellung in kommunaler Trägerschaft betrieben werden.

 
4. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) ist auch der Investor für den Bau der Kita im Erdgeschoss und den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes darüber noch offen. Wann und wie soll hier eine Ausschreibung erfolgen?
Für den Fall, dass der Grundstückstausch zustande kommt, ist vorgesehen, dass die LWB selbst das Wohngebäude mit integrierter Kita errichten wird. Auch für dieses Vorhaben bestehen auf Seiten LWB gremienrechtliche Zustimmungserfordernisse.

 
5. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn sein und wannist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäude zu rechnen?

Mit einer Fertigstellung des Wohngebäudes mit integrierter Kita ist nach Auskunft der LWB frühestens im Jahr 2020 zu rechnen.

Christopher Zenker

Christopher Zenker

Die SPD-Fraktion forderte in einem Antrag zum Haushalt 2013 die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Haydnstraße. Hierauf folgte ein Planungsbeschluss (BS 154/13), welcher am 03.04.2013 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde und den Neubau einer Kindertagesstätte vorsah. Danach stockte der Prozess. Mit dem Haushaltsbeschluss 2015/16 wurde erneut die Errichtung einer städtischen Kindertagesstätte Haydnstraße (HP 153/15/16) am 18.03.2015 beschlossen. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen Stand 01/2015 sollte die Eröffnung am 01.09.2018 sein. In der aktuellen Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) sind aber momentan sowohl der künftige Träger, der Investor und auch das Eröffnungsdatum völlig offen. Im aktuellen Stand der Umsetzung steht „das Liegenschaftsamt hat mit der LWB einen Grundstückstausch vereinbart, der dazu führt, dass in der Haydnstraße dann ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes errichtet werden kann. Eine Voraussetzung für den Grundstückstausch ist die Bewertung des Grundstückes, welche noch aussteht“. Folgende Fragen haben wir hierzu:

  1. Wann wurde der Grundstückstausch zwischen dem Liegenschaftsamt mit der LWB vereinbart, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können?
  2. Wann erfolgt die Bewertung des Grundstückes, welche für den Grundstückstausch vorgesehen ist? Welche weiteren Voraussetzungen braucht es noch bevor der Grundstückstausch stattfinden kann?
  3. Sowohl im Ratsbeschluss von 2013, wie auch 2015 wurde die kommunale Trägerschaft der künftigen Kindertagesstätte Haydnstraße beschlossen. Warum steht in der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) die Trägerschaft als offen drin?
  4. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) ist auch der Investor für den Bau der Kita im Erdgeschoss und den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes darüber noch offen. Wann und wie soll hier eine Ausschreibung erfolgen?
  5. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn sein und wann ist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäudes zu rechnen?

Katharina_Schenk2

 

 

 

 

 

 

 

Für viele Eltern ist es ein Balanceakt, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Dies trifft ganz besonders auf Berufe zu, in denen Eltern im Schichtdienst oder sehr früh morgens, in den Abendstunden und an Wochenenden arbeiten. Hierzu hat unter anderem die Bundesregierung das Programm Kitaplus aufgelegt. An diesem nimmt aus Leipzig die Kita der Awo in der Garske-Straße teil. Folgende Fragen haben wir zu diesem Themenkomplex:

  1. Wie begegnet die Stadt Leipzig dem steigenden Bedarf nach flexibleren Öffnungszeiten von Leipziger KiTas?
  1. Wie hoch ist der Bedarf nach flexibleren Öffnungszeiten in Leipzig? Auf welchen Erhebungen beruhen diese Bedarfe?
  1. Inwieweit ist es möglich, dass Eltern mit nachweislichem Bedarf für Öffnungszeiten bis in die Abendstunden in eine Kita wechseln bzw. diese zugewiesen bekommen, die solche Öffnungszeiten anbietet?
  1. Wie viele Kindertagesstätten in Leipzig bieten erweiterte Öffnungszeiten an? (Bitte unterteilt nach Kindertagesstätte mit Angabe der täglichen Öffnungszeiten – schriftliche Beantwortung)
  1. Hat die Stadt Leipzig Erkenntnis darüber, wie viele private Träger erweiterte Öffnungszeiten anbieten und wie viele Eltern diese nutzen? Wenn ja, bitte angeben.
Ute Köhler-Siegel

Ute Köhler-Siegel

Andreas Geisler

Andreas Geisler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag. Die Kosten dieser Leistung werden vom Sozialamt oder dem Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Schulbegleiter wurden vom Sozialamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 finanziert? (Bitte unterteilt nach Schule und Amt)
  2. Für wie viele Wochen und Stunden pro Woche wurden die Schulbegleiter im Durchschnitt pro Fall in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 genehmigt?
  3. Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Schulbegleiter, wenn dies medizinisch notwendig ist?
  4. Wie regeln die beiden Landkreise Nordsachsen und Leipzig und die Stadt Leipzig die Problematik der ein- und auspendelnden Schüler im Hinblick auf Schulbegleiter und zwar so das betroffene Schüler und Schülerinnen die Hilfe bekommen die sie brauchen ohne Unterschied, welcher Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt verantwortlich zeichnet?

Katharina_Schenk2

Handbetriebene Wasserpumpen gehören als historische Artefakte ins Stadtbild. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen befinden sich in der Stadt Leipzig?
  2. Wie viele der unter 1. genannten Pumpen fördern tatsächlich noch Wasser?
  3. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen sind restaurierungs- beziehungsweise sanierungsbedürftig (Bitte Standorte dazu schriftlich angeben)?
  4. Was unternimmt die Stadt gegenwärtig um die bestehenden historischen Pumpen zu erhalten und die restaurierungsbedürftigen Wasserpumpen wieder in Stand zu setzen?
  5. Im September 2015 wurde der Antrag „Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften aufmerksam“ von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Dies wurde inzwischen auch von der Verwaltung umgesetzt. Wie viele Spenden und Patenschaften wurden seitdem für Springbrunnen eingeworben beziehungsweise abgeschlossen? Ist hier nach Meinung der Stadtverwaltung eine Erweiterung auf handbetriebenen historischen Wasserpumpen möglich?