Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2019 ein Konzept vorzulegen, welches das Ziel verfolgt, im Rahmen der Umsetzung des im Herbst 2018 beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios auch die Einführung eines 365-Euro-Tickets zu realisieren. Dies soll für verschiedene Zeitpunkte bewertet werden: 1.1.2021, 1.1.2024 und 1.1.2027. Darüber hinaus sollen Erfahrungen aus anderen deutschen Städten in diese Betrachtung einfließen, die aktuell mit Fahrpreissenkungen arbeiten. Bei der Prüfung und Erstellung des Konzepts sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:

a) Verbindung zum Nachhaltigkeitsszenario. Es soll dargelegt werden, ob die Ziele des Nachhaltigkeitsszenarios wirklich allein durch eine Erweiterung des ÖPNV-Angebots erreicht werden können oder ob zur Zielerreichung nachfrageseitige Maßnahmen durch günstigere Tickets erforderlich sind. Dies soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der geänderten Bevölkerungsprognosen betrachtet werden.

b) Induzierte Nachfrage. Es soll abgeschätzt werden, wie viele Kundinnen und Kunden der Leipziger ÖPNV durch ein 365-Euro-Ticket gewinnen kann. Bei der zu Grunde gelegten Preiselastizität soll besonders das insgesamt niedrige Einkommensniveau in Leipzig berücksichtigt werden.

c) Nötige Angebotserweiterungen. Basierend auf der induzierten Nachfrage sollen Vorschläge für die Angebotserweiterung entwickelt werden. Dabei soll ausdrücklich geprüft werden, ob mit Einführung des 365 € Tickets weitere Angebotserweiterungen, über die im Nachhaltigkeitsszenario bereits geplanten hinaus, erforderlich sind. Falls weitere Angebotserweiterungen nötig sind, soll untersucht werden, ob diese bereits vor 2024 mit einer Busnetzreform erreicht werden können, weil diese vor allem Verbindungen im Außenbereich und Radialverbindungen stärken würde.

d) Finanzielle Auswirkungen. Es soll kalkuliert werden, welche finanziellen Auswirkungen ein 365-Euro-Ticket hat. Dabei sollen die unmittelbaren Kosten und die Kosten der Kapazitätserweiterung berücksichtigt und jeweils dargestellt werden.

Abschließend legt der Oberbürgermeister ebenfalls bis 31.12.2019 ein Finanzierungskonzept über das Nachhaltigkeitsszenario für den Zeitraum 2021 bis 2030 vor, sowohl für die Stadt als auch für die LVV Gruppe. Dabei sind für die einzelnen Haushaltsjahre bzw. Wirtschaftsjahre die benötigten finanziellen Mittel in einen laufenden Zuschuss (Ausgleichsbedarf ÖPNV) und in einen Investitionszuschuss (Zusätzlicher Investitionsbedarf) aufzuschlüsseln.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem MDV die Einführung eines 365-Euro-Tickets für Leipzig zu sondieren und Gespräche mit Land und Bund über Fördermöglichkeiten zu führen.

 

Begründung

Der Stadtrat hat im Herbst 2018 das Nachhaltigkeitsszenario als Grundlage der Restrukturierung des urbanen Verkehrs beschlossen. Die Umsetzung ist eine große Herausforderung, denn vor allem die Ziele für den Ausbau und die attraktivere Gestaltung des ÖPNV sind sehr ambitioniert. Es geht darum, das Nachhaltigkeitsszenario energisch umzusetzen und dazu dient auch die Idee eines 365-Euro-Jahrestickets sowie der o.g. Antrag.

Zu a.: Das Nachhaltigkeitsszenario sieht eine Steigerung der Fahrgastzahlen auf 220 Millionen vor, was etwa einer Zunahme um 38 Prozent im Vergleich zu heute entspricht. Gleichzeitig wird aktuell von einem geringeren Bevölkerungswachstum ausgegangen (Zunahme um ca. 10%), sodass der Anstieg der Fahrgastzahlen nicht allein durch das Anwachsen der Stadtbevölkerung erreicht werden wird. Wir gehen davon aus, dass allein eine Verbesserung des ÖPNV-Angebots aufgrund des in der Stadt nach wie vor recht geringen Einkommens nicht zielführend sein kann. Vielmehr müssen Impulse gesetzt werden, um die Nachfrage nach dem ÖPNV zu erhöhen. Es soll allen gleichermaßen möglich sein, Busse und Bahnen zu nutzen.

Zu b: Die aktuellen Fahrpreise in Leipzig und das hier verfügbare Einkommen stehen in einem deutlichen Kontrast zu einander. Aus unserer Sicht ist es nicht zielführend gesamtdeutsche Durchschnittswerte beim Einkommen in die Untersuchung nach möglichen Kundenpotenzialen für den Leipziger ÖPNV einfließen zu lassen.

Zu c: Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung zur induzierten Nachfrage soll geklärt werden, ob und welche zusätzlichen Investitionen in Angebotserweiterungen erforderlich sind. Dabei soll berücksichtigt werden, dass das Nachhaltigkeitsszenario schon umfangreiche Investitionen in den Ausbau des ÖPNV vorsieht, mit denen eine Fahrgastzahl von 220 Millionen Kunden erreicht werden soll. Weitere sinnvolle Angebotserweiterungen sollen im Rahmen einer Busnetzreform geprüft werden. Der Vorteil einer Ergänzung des Busnetzes liegt vor allem darin, dass dafür geringere Investitionen notwendig sind und sich dies schneller umsetzen ließe. Sie kann vor allem da ansetzen, wo das aktuelle Angebot nicht ausreichend ist, so beispielsweise in den Außenbereichen der Stadt und auf den Radialen. Maßgabe hierfür ist, dass jeder Bus mindestens zwei Umstiegshaltestellen auf einem neuen Busring anfahren soll (siehe als ersten Vorschlag Grafik), um so unkomplizierte Übergänge zu S-Bahn oder Straßenbahn zu ermöglichen. Zudem soll die Einführung reiner Radial-Busse als Expressbusse geprüft werden, die nur markierte Umstiegspunkte miteinander verbinden. Im Außenbereich der Stadt ist ein Takt von 20 Minuten anzustreben.

Zu d: Bei der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen soll berücksichtigt werden, dass ein 365-Euro-Ticket dem heutigen Abo light entspricht. Das Abo light müsste, um das Ziel eines 365-Euro-Tickt mit den definierten Leistungsspektrum zu erhalten, um 281,80 € günstiger werden. Andere Abos sollen erhalten bleiben und ebenfalls günstiger werden, aber keinesfalls über diesen Betrag hinaus. Die Kalkulation soll zwei Zwischenergebnisse beinhalten:

    • Die unmittelbaren Kosten des Tickets. Bei den unmittelbaren Kosten sind zunächst Mindereinnahmen aus den bestehenden Abos zu berücksichtigen, Mindereinnahmen aus Tarifwechslerinnen und -wechslern (Personen, die heute andere Ticketangebote nutzen, für die sich der Wechsel des Tarifs mit einem 365-Euro-Ticket aber lohnt). Dem soll gegenüber gestellt werden, welche zusätzlichen Einnahmen durch Umsteigerinnen und Umsteiger zu erwarten sind, die den ÖPNV bisher kaum oder nicht nutzen.
    • Die geschätzten Kosten für Kapazitätserweiterungen. Dies bezieht sich zunächst auf das bestehende Netz, insbesondere durch die Anschaffung oder den Einsatz größerer Fahrzeuge. Zudem sind möglichen Netzerweiterungen, etwa durch eine Busnetzreform oder neue Straßenbahnstrecken, in den Blick zu nehmen. Es ist darzustellen, von welchen Fördermöglichkeiten die Stadt Leipzig heute schon Kenntnis hat, sie sind den Berechnungen zu Grunde zu legen.

Der Oberbürgermeister soll ein Finanzierungskonzept sowohl für die Stadt als auch die LVV für den Zeitraum 2021 bis 2030 vorlegen. Dabei sind für die einzelnen Haushaltsjahre bzw. Wirtschaftsjahre die benötigten finanziellen Mittel in einen laufenden Zuschuss (Ausgleichsbedarf ÖPNV) und in einen Investitionszuschuss (Zusätzlicher Investitionsbedarf) aufzuschlüsseln.

Anfrage zur Ratsversammlung 15.05.2019

Aktuell wird das vom Stadtrat beschlossene Mittelfristige Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020 abgearbeitet und muss sicherlich in Bälde fortgeschrieben werden.

Wir fragen an:

  1. Wann erfolgt die Überarbeitung des Mittelfristigen Investitionsprogrammes im Straßen- und Brückenbau und die Einbeziehung/Übergabe an den Stadtrat?
  2. Wie ist der aktuelle Stand zum Ausbau der Kreuzungen Essener/Delitzscher Straße und Max-Liebermann-Str./Virchowstraße? Mit welcher Priorität werden diese Maßnahmen in das überarbeitete Programm eingeordnet?

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema, wie mit Grundstücken der Stadt Leipzig und jenen kommunaler Unternehmen umgegangen werden soll, treibt uns schon seit Jahre um. Das begann unter anderem 2012, wo wir einen Fachplan für soziale Infrastruktur angeregt haben, der seinen Fokus auf die Flächenentwicklung und die Flächenbevorratung legen sollte. Es folgten dann mehrere Initiativen, die den Erhalt von kommunalen Flächen, eine Flächenbevorratung sowie eine strategische Liegenschaftspolitik im Allgemeinen vorsahen. Uns war und ist wichtig, dass die Stadt Leipzig sorgsam mit ihren Grundstücken umgeht, denn Grund und Boden lässt sich bekanntlich nicht vermehren. Und das, was wir leichtfertig verkaufen, fehlt irgendwann an entscheidender Stelle. Diese Erfahrung haben wir nach Jahren, in denen wir Immobilien und Grundstücke verkauft haben, um den Haushalt decken zu können, machen müssen.

2013 wurde hier im Rat unser Antrag für mehr Transparenz und einen besseren Informationsaustausch zwischen Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen bei Grundstücksgeschäften beschlossen. Wir wollten damit eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen sowie kommunalen Unternehmen untereinander installieren, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Unseren heutigen Antrag verstehen wir als Erweiterung bzw. Verschärfung unseres damaligen Beschlusses, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, zunächst der Stadt Leipzig bzw. anderen städtischen Unternehmen zum Verkehrswert angeboten werden müssen.

Der Vorteil liegt auf der Hand: Die 2013 angeregten Prüfungen werden ganz verbindlich festgezurrt und die Stadt erhält dadurch beispielsweise die Möglichkeit, den Aufbau ihrer Flächenreserven zu beschleunigen. Die kommunalen Unternehmen werden dadurch auch auf Veräußerungsabsichten anderer kommunaler Unternehmen aufmerksam und können so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Um es noch einmal zusammenzufassen: Wir wollen, dass auch unsere kommunalen Unternehmen keine Grundstücke mehr verkaufen, die für soziale Infrastruktur und Wohnen geeignet sind. Denn Grund und Boden sind nicht mehrbar. Wir wollen mit dem Antrag erreichen, dass kommunale Unternehmen Grundstücke, die sie für nicht betriebsnotwendig erachten, als Flächenreserve zum Verkehrswert an die Stadt verkaufen. Sollte die Stadt eine schnelle Bebauung nicht realisieren können, kann eine langfristige Verpachtung nach Konzeptverfahren erfolgen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag, denn das was wir von Unternehmen des Bundes erwarten, müssen wir vor Ort auch vorleben.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Einzelhandelsvielfalt in der Innenstadt und auf den Magistralen:
Ich fasse mich dazu möglichst kurz, denn es sollte nie ein Thema in Wahlkampfzeiten werden. Dafür ist es zu wichtig und mir persönlich auch zu ernst.
Leipzig hat noch eine tolle und belebte Innenstadt. Es lässt sich aber nicht verleugnen, dass der Leerstand bei Antragstellung bei über 20 Prozent lag und zwar leicht wachsend und einige Passagen und Straßen dringend einer Aufwertung bedürfen.

Dazu kommt, dass die Gastronomie und die kulturellen Angebote im Stadtzentrum immer noch auf hohem Niveau vorhanden sind, aber die Einzelhandelsvielfalt langsam schwächelt.
Das ist ein seit Jahren schleichender und langsamer Prozess, dem spätestens heute entgegenzuwirken ist, denn zuschauen und danach wieder eine Einzelhandelsvielfalt aufzubauen erscheint illusorisch. Der sechste Drogeriemarkt X oder Y lockt niemanden mehr vom Baum und auch nicht mehr in unsere tolle Innenstadt. Was ist das Ziel unseres Antrages? Die Verwaltung soll alle relevanten Akteure ins Boot holen und ein Konzept, eine Vision entwickeln für unsere Innenstadt,aber auch mit dem Blick auf den Sprung über den Ring. Uns ist klar, dass wir dort auf das Mitwirken der Vermieter, der Kammern und Verbände angewiesen sein werden und das die Wirtschaftsförderung dort anfangs eher als Berater, Vermittler oder Faktensammler aktiv werden muss. Aber eigentlich müsste das Interesse bei allen Beteiligten hoch sein, so dass wir doch glauben, viele werden mitmachen.

„Weltweit gleichen sich die Innenstädte immer mehr an, und große Handelsketten bestimmen das Bild. Der einzigartige Charme Münchens wird aber vor allem durch die kleinen und traditionsreichen Geschäfte geprägt, die es so in anderen Städten nicht gibt.“ Das hat Münchens Oberbürgermeister bei der Einbringung seiner Vorlage zur Einzelhandelsvielfalt in seiner Stadt gesagt und dem ist kaum etwas hinzuzufügen.

Wir entscheiden zusammen mit denen, die einkaufen, wie unser Viertel und in dem Fall unsere Innenstadtviertel aussehen soll. Lassen Sie uns die Bekanntheit dieser Stadt, die neue Erreichbarkeit im S-Bahn-Netz und den Tourismusfaktor nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam mehr Mut zur Kleinteiligkeit beweisen, dort, wo wir es selber in der Hand haben, als Vorbild und dort, wo wir mitgestalten können, als Helfer und Berater. Es gibt leider keine Mietpreisbremsen bei den Gewerbemieten und das macht die Sache so schwer, den Vermietern zu erklären, dass es funktioniert, kleine Geschäfte als langfristige, sichere Partner zu haben, statt auf schnellen Profit zu setzen. Lassen Sie uns gemeinsam den kleinen Geschäften eine Chance einräumen, den neuen genauso wie den alteingesessenen. Lassen Sie Einkaufen in Leipzig wieder mehr zum Erlebnis und zum Event werden. Lassen Sie uns nach neuen Ideen suchen, Produkte auch in ihrer Entstehung zu erleben oder anzufassen und auszuprobieren. Lassen Sie uns überlegen, ob man thematische Straßen oder Passagen schaffen kann, um damit auch Besucherströme zu lenken. Eine Gründerinitiative wäre eine tolle Idee, aber auch die Einrichtung von Läden, wo Konzepte oder Produkte ausgetestet werden können, ohne lange Mietverträge und teure Einrichtungen zu kaufen.

Den Zeitplan haben wir gestreckt, um der Verwaltung für diesen schwierigen Weg Spielraum zu geben. Die Magistralen und die wirtschaftspolitischen Aufgaben der Magistralenmanagments wollen wir uns im Fachausschuss und den Stadtbezirksbeiräten vorstellen lassen, denn die dort leer stehenden Geschäfte hätten auch Potenziale, sich auszuprobieren. Auch dort verödet es mit dem sechsten Döner oder dem vierten Bestattungsunternehmen. Lassen Sie uns alle mal etwas innehalten und über unser Einkaufsverhalten nachdenken, bevor wir immer mehr online bestellen. Denken wir an den Weihnachtsmarkt! Wenn dort die ganzen Buden, die mit ihren tollen festlichen Produkten Glanz in die Augen bringen, weg sind, machen auch Grill und Glühweinbuden keinen Spaß mehr.

In dem Sinne unterstützen Sie unseren Antrag.

Den dazugehörigen Antrag finden Sie hier.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

uns ist daran gelegen, dass das Wackerbad wieder für die Öffentlichkeit zugänglich ist und das Gelände auch weiterhin als Bad genutzt wird. Im Norden der Stadt ist die Versorgung mit öffentlichen Freibädern gering, der Erhalt des Wackerbads ist uns deshalb wichtig. Wie hoch die Nachfrage nach Freibädern, insbesondere bei Familien mit Kindern, ist, hat der Sommer 2018 eindrucksvoll gezeigt.

Viele Jahre hat das Betreiben des Bades durch viele Ehrenamtliche funktioniert, ihnen gilt ein großer Dank dafür. Inzwischen erfüllt der Pächter, der SV Wacker, aber seine Aufgaben nur unzureichend und befindet sich deshalb im Zusammenhang mit mehreren gepachteten Grundstücken im Rechtsstreit mit der Stadt. Anders als mit der Stadt vereinbart, ist die vereinbarte Wiederinbetriebnahme im letzten Sommer gescheitert. Ein regulärer Badebetrieb ist seit 2016 nicht mehr erfolgt.

Wir halten es deshalb für wichtig, dass das Wackerbad wieder in die Obhut der Sportbäder GmbH übergeht, um so den Betrieb des Bades dauerhaft absichern zu können. Wir wollen, dass es wieder fit gemacht wird, um es hoffentlich in absehbarer Zeit wiedereröffnen zu können. Wir bitten um Abstimmung im Sinne des Verwaltungsstandpunktes.

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Flurstück 267 in der Gemarkung Connewitz (Wolfgang-Heinze-Straße) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemäß der „Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken“ (VerbR 2018) für die Stadt Leipzig, bzw. die LWB als Erstzugriffsberechtigte zum Zwecke des sozialen Wohnungsbaus zu erwerben.
  2. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, zu prüfen, welche Grundstücke in Leipzig ebenfalls dem Bund gehören, von diesem nicht weiter benötigt werden und sich für Vorhaben der Stadt Leipzig eigenen, um daraufhin mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über deren Erwerb zu verhandeln.

 

Begründung:

Das benannte Grundstück befindet sich in Connewitz und gehört der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Durch das Wachstum der letzten Jahre hat sich der Wohnungsmarkt in Leipzig drastisch geändert. Wohnraum wird knapp und die Mieten steigen. Damit verbunden steigen auch die Preise für Grund und Boden. Zwar kann die Stadt Vorkaufsrechte auch bei privaten Anbietern nutzen, muss jedoch hier zum Höchstangebot kaufen. Anders verhält es sich bei Grundstücken der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Auf diese Grundstücke hat die Stadt Leipzig ein Erstzugriffsrecht/Direktkaufrecht ohne Bieterverfahren (Siehe Antwort zur Anfrage NR. VI-F-06570-AW-01), zudem würde maximal der Verkehrswert als Kaufpreis anfallen. Das Grundstück ist von Größe und Lage für Wohnungsbau sowie soziale Infrastruktur, wie bpsw. eine Kindertagesstätte, geeignet.

Die Stadt könnte das Grundstück mit dem Ziel der Errichtung sozialen Wohnraums und gegebenenfalls auch von sozialer Infrastruktur erwerben. Damit ließe sich der Kaufpreis nach „Richtlinie des Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR 2018)“ noch einmal weit unter den Verkehrswert senken. Die Preisminderung beträgt laut Richtlinie 25.000 Euro Abschlag je Wohneinheit im sozialen Wohnungsbau.

Connewitz gehört zu den Stadtteilen in denen Bauland nicht nur rar ist, sondern auch die Mieten in den letzten Jahren über den städtischen Durchschnitt gestiegen sind. Um die soziale Durchmischung auch von Stadtteilen sicherzustellen, wäre der Standort für unbefristeten sozialen Wohnungsbau geeignet und könnte einen Beitrag leisten, sozialen Wohnraum in Connewitz zu schaffen. Zudem ist der Standort auf Grund seiner Nähe zum Herderpark geeignet, um im Erdgeschoss eines der Gebäude eine Kindertagesstätte zu integrieren.

Die Stadt Leipzig hat den Auftrag Flächenreserven zu schaffen, um Wohnungsbau, die Errichtung von sozialer und Bildungsinfrastruktur sowie Gewerbeansiedlungen ermöglichen zu können. Eine enge Abstimmung mit der BImA wäre hierbei eine gute Möglichkeit, abzuklären, ob sich weitere für die Stadt Leipzig nützliche Grundstücke im Besitz des Bundes befinden, die dort auch zur Veräußerung vorgesehen sind, um so eine gezieltere strategische Liegenschaftspolitik betreiben zu können.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir stimmen heute über den Masterplan für die Entwicklung des Areals auf dem Freiladebahnhof ab und eigentlich hätte das locker über die Bühne gehen können, vielleicht mit Änderung zu Radwegeverbindung. Ich sage eigentlich, wäre da nicht der heimliche Verkauf des Grundstückes. Auch wenn versucht wird, mir weiß zu machen, dass das ein ganz „normaler Vorgang“ sei, habe ich da erhebliche Zweifel. Normale Vorgänge sind für mich zum Beispiel, dass man keine Steuerhinterziehung begeht, dass man keine Insolvenzverschleppung begeht und das man sich an Verträge hält, wozu auch städtebauliche Verträge gehören.

Der heimliche Verkauf ist also nicht nur eine Frage des Stils, sondern Vertragsbruch. Ich halte es daher für folgerichtig, dass nun zunächst sehr genau geprüft, ob alle gemachten Vereinbarungen auch mit den neuen Eigentümern eingehalten werden.

Wir konnten uns nicht mit allem durchsetzen, weil der Eigentümer bei privatrechtlichen Verträgen am längeren Hebel sitzt. Bei den Gewerbetreibenden darunter dem „So&So“ und der Bowlingbahn wären wir auf ein Entgegenkommen angewiesen gewesen. Ein Entgegenkommen, was auch in der Verlängerung von Verträgen hätte bestehen können, denn in den nächsten zwei Jahren wird nicht viel passieren auf dem Gelände. Ich bin davon überzeugt, dass die Ursache für schnelle Kündigung bzw. nicht Verlängerungen von Mietverträgen in den Verkaufsabsichten liegt, denn ein mieterfreies Grundstück verkauft sich wahrscheinlich besser und schneller. Hier zeigt sich ansatzweise das Gesicht des Finanzkapitalismus.

Trotzdem wurde in die Verträge viel hineinverhandelt: 30 Prozent sozialer Wohnungsbau, zwei Kitas mit 300 Plätzen, ein Schulcampus, eine Kulturmeile und Sportplätze. Darüber hinaus soll sich der Eigentümer an den Kosten des Baus für Schule und Kitas beteiligen und die Grundstücke für Kitas, Schulen, Kultur, Grün und Sport sollen an die Stadt übertragen bzw. maximal zum Verkehrswert verkauft werden. Ein Teil davon konnte erst durch den Änderungsantrag von SPD und Grünen wieder aufgenommen werden.

Doch, was nützt uns das Verhandlungsergebnis, wenn wir nicht wissen ob sich daran gehalten wird? Wir werden dem heute vorliegenden Masterplan daher nur vorbehaltlich einer intensiven Prüfung zustimmen. Wir wollen wissen, ob die neuen Eigentümer bzw. das dahinter stehende Firmenkonstrukt auch willens und in der Lage sind, die gemachten Vereinbarungen einzuhalten. Was nützt uns am Ende ein Vertrag, wenn er nicht eingehalten wird?

Wir möchten daher die Stadt auch auffordern, zügig, wie im Vertrag vereinbart, auf die Übertragung, bzw. den Verkauf zum Verkehrswert der Grundstücke für soziale Infrastruktur und Kultur zu bestehen.

Alle Verzögerungen, die aktuell eintreten, sei es durch nicht gelieferte Gutachten zum Artenschutz, wie der „Ökolöwe“ anmahnt, oder durch den heimlichen Verkauf, der nun eine juristische Prüfung nach sich zieht, gehen auf das Konto der CG-Gruppe.

Ich muss zugeben, bei unserer Zustimmung haben wir ein mulmiges Gefühl und unser Unbehagen ist nach dem ersten Vertragsbruch größer geworden. Zeigt dieses Beispiel doch wieder, dass wir, wenn wir nicht in die Hände von Finanzjongleuren bzw. Finanzkapitalisten geraten wollen, viel stärker als in der Vergangenheit darauf achten müssen, Grundstücke für die Stadt zu sichern und erst recht keine mehr zu verkaufen. Grund- und Boden sind nicht vermehrbar und auf die Entwicklung von Grundstücken, die uns nicht gehören, können wir nur mit komplexen Verträgen Einfluss nehmen.

Ich möchte noch kurz auf den Änderungsantrag eingehen, den wir zusammen mit Linken und Grünen ins Verfahren gebracht haben: Wir setzen uns darin dafür ein, dass entlang der im östlichen Bereich des Gebiets verlaufenden Bahngleise eine durchgehende Radwegeverbindung geschaffen wird, bei der der Rad- und der Gehweg baulich getrennt sein sollen. Eine durchgehender Radwegs vom Zentrum über Gohlis bis in den Leipziger Norden ist bereits lange angedacht und hier bietet sich die Möglichkeit, ihn auch umzusetzen. Bitte stimmen Sie dem Änderungsantrag zu.

Vielen Dank!