Anfrage zur Ratsversammlung 13.03.2019

Der zunehmende Radverkehr in Leipzig wirft vermehrt die Frage nach sicheren Abstellmöglichkeiten auf, vor allem an Knotenpunkten des Nahverkehrs. Laut werden zunehmend Forderungen nach einer Radstation am Hauptbahnhof geäußert, aber auch generell besteht ein steigender Bedarf nach sicheren Abstellmöglichkeiten. Deshalb fragen wir an:

  1. Wie viele Straftaten haben sich in den vergangenen Jahren gegen Fahrräder als Fahrraddiebstahl, Vandalismus u.Ä. gerichtet? Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtkriminalität und wie verhält sich die Anzahl zur Anzahl der Fahrräder in der Stadt?
  2. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass ober- und unterirdische Fahrradstationen zu mehr Sicherheit vor Diebstählen und Vandalismus führen?
  3. Welche Maßnahmen hat die Stadt Leipzig in den letzten fünf Jahren unternommen, um die Anzahl der Radstationen und –garagen in Leipzig zu erhöhen?
  4. Plant die Stadt Leipzig zukünftig eigene Fahrradgaragen, bspw. im Rahmen der Neugestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes?
  5. Sind der Stadt Leipzig Pläne Dritter bekannt, Fahrradstationen und –garagen in Leipzig zu errichten und wenn ja, wo, mit welchen Konzepten und in welchen Umsetzungszeiträumen?

Die derzeitige Debatte fokussiert sich vor allem auf eine Fahrradstation am Hauptbahnhof. Im August 2018 meldete die Stadtverwaltung, dass es im Umfeld des Hauptbahnhofes künftig mehr Service für Radfahrer geben soll, da Stadt und Deutsche Bahn eine enge Zusammenarbeit vereinbart haben, um mehr nutzerfreundliche, sichere und bequeme Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen.

Konkret sollten bis Jahresende 2018 Standorte an der West- und Ostseite sowie in reduziertem Umfang im Bereich westlich des ehemaligen Gleises 1 innerhalb der Bahnhofshalle umgesetzt werden. Die geplanten Abstellflächen sollen insgesamt über eine Kapazität für rund 1.500 Fahrräder verfügen und die Nutzung gebührenfrei bleiben.

In einem nächsten Schritt soll eine Fahrradstation mit Serviceangeboten im Bahnhof errichtet werden, die aktuell auch von einer Petition gefordert wird.

Wir fragen an:

  1. Wie viele der geplanten zusätzlichen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder wurden inzwischen realisiert?
  2. Warum konnten die geplanten Abstellflächen innerhalb der Bahnhofshalle noch nicht zur Verfügung gestellt werden?
  3. Ab wann kann die kommunizierte Fahrradstation im Bahnhof konkret geplant werden?
  4. Gibt es Überlegungen zu alternativen Standorten, bspw. im Umfeld des Willy-Brandt-Platzes?

Mit Bezug auf die Anfrage VI-F-03284 „Kita Haydnstraße“ von 2016 werden nun folgende Nachfragen gestellt:

1. Ist inzwischen der Grundstückstauch zwischen der Stadt Leipzig mit der LWB vollzogen, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

Die Grundstücksübertragung an die LWB ist noch nicht erfolgt. Das Ziel der Stadt einer Errichtung einer Kita integriert in ein Wohnhaus mit 100 % gefördertem Wohnungsbau ist aufgrund der Anforderungen an die Miethöhe, Kita-Freiflächen sowie baurechtlicher Anforderungen (Herstellung einer Tiefgarage) bei einer Veräußerung zum Verkehrswert für die LWB entsprechend der Eigentümerziele nicht wirtschaftlich darstellbar. Zudem hatte die LWB baurechtliche Restriktionen angeführt.
Verschiedene Vorschläge zur Lösung (z.B. Erbbaurecht) erwiesen sich zwischenzeitlich als ungeeignet, sodass nunmehr eine Vorlage erarbeitet wurde, die eine Sacheinlage zum Zweck der Errichtung einer Kita integriert in ein Wohnhaus mit anteiligem gefördertem Wohnungsbau vorsieht. Diese soll dem Stadtrat im II. Quartal 2019 vorgelegt werden.

2. Warum taucht die Kita Haydnstraße nicht mehr in der Übersicht Kita-Bauprogramm nach Jahren auf?
Aufgrund der ungeklärten Situation können gegenwärtig keine konkreten Platzzahlen benannt werden, auch ist noch kein Realisierungszeitraum bekannt.

3. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn der Kita sein und wann ist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäude zu rechnen?
Da noch keine konkrete Vorhabenplanung vorliegt, kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

Antwort

1. Wie viele Schüler und Schülerinnen sind in Leipzig berechtigt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beziehen im Schuljahr 2018/19?
Anspruchsberechtigt nach dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt/ Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz und seit 01.04.2015 Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz.
Eine statistische Auswertung nach Altersgruppen liegt nicht vor. Insgesamt waren im Kalenderjahr 2018 in Leipzig 35.484 Personen im Alter bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres anspruchsberechtigt.

2.Wie viele Leistungsberechtigte nutzen momentan die folgenden Leistungen?
a) Zuschuss zum Mittagessen: In 2018 nutzten 11.844 Personen (einschließlich der Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) den Zuschuss zum Mittagessen.

b) Schülerbeförderungskosten: 2018 nutzten 2.856 Schülerinnen und Schüler diese Leistung.

c) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: 2018 wurde das Angebot von 6.518 Personen (einschließlich Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege) in Anspruch genommen.

d) Lernförderung: 1.660 Schülerinnen und Schüler nutzen das Angebot der Lernförderung in 2018.

e) Schulbedarf: 2018 nahmen im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes 2.312 Schülerinnen und Schüler die Leistung „Schulbedarf“ in Anspruch. Im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters gab es 2018 2.302 Neuanträge. (Folgeanträge werden statistisch nicht erfasst.)

f) Schulausflüge: 2018 gab es 6.303 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können dabei mehrere Schulausflüge pro Person bewilligt wurden sein.

g) Klassenfahrten: In 2018 gab es 4.106 Anträge. Innerhalb eines Kalenderjahres können mehrere Klassenfahrten pro Person bewilligt wurden sein.

3. Das Bundeskabinett hat den Wegfall der Eigenbeteiligung beim Mittagessen in Kitas und Schulen sowie der Schülerbeförderung beschlossen.

a) Verändert sich die Beantragung dieser Leistungen dadurch?
Mit der Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“ ist vorgesehen, dass Leistungen wie etwa die Schülerbeförderung sowie die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung künftig vom Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) beim Jobcenter erfasst sind. Es wird also eine gesonderte Antragsstellung entfallen.
Im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes bleibt das Antragsverfahren unverändert, da das „Starke-Familien-Gesetz“ nur das SGB II bezüglich des Antragsverfahrens geändert hat.

b)Gilt der Wegfall der Eigenbeteiligung zur Schülerbeförderung sowohl für die SchülerMobilCard als auch die SchülerCard? Gilt weiterhin die Entfernung Wohnort – Schule von zwei Kilometern?

Der Wegfall der Eigenbeteiligung gilt für alle berücksichtigungsfähigen Fahrtkosten von Schülern. Sind Schülerinnen oder Schüler auf die SchülerCard oder SchülerMobilCard (bei Nachweis der Schule, dass die SchülerMobilCard erforderlich ist) angewiesen, entfällt künftig der Eigenanteil. Die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule für eine Bewilligung beträgt unverändert mindestens einen Kilometer.

4. Wie informiert die Stadt über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und wie und wo diese beantragt werden können? Gibt es Informationsangebote in den Schulen? Besteht die Möglichkeit die Anträge direkt in den Schulen zu stellen?
Anträge mit Informationsmaterial sowie die Broschüre „Bildungspaket“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in verschiedenen Sprachen werden in den Bürgerämtern und im Sozialamt der Stadt Leipzig ausgelegt und Schulen und Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt.
Unter www.leipzig.de/bildungspaket stehen alle Informationen zu den Bildungs-und Teilhabeleistungen und Antragsformulare zu Verfügung.

Frage 1: Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?

In Umsetzung der Ratsbeschlüsse „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ sowie „Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzepts“ aus dem Juni bzw. September letzten Jahres, wird derzeit eine Untersuchung zur Erfassung der Zweckentfremdung von Wohnraum durchgeführt. Ergebnisse sollen spätestens im 2. Quartal 2019 vorliegen und dem Freistaat für die von Ihnen angeführte Anhörung zur Verfügung gestellt werden.

Frage 2: Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?

2017 wurden vier Bauanträge zur Nutzungsänderungen von insgesamt 20 Wohnungen in Ferienwohnungen gestellt und alle vier genehmigt.
2018 wurden neun Nutzungsänderungen von insgesamt 24 Wohnungen in Ferienwohnungen beantragt. Davon wurden drei mit insgesamt 4 Wohnungen genehmigt, drei mit insgesamt 12 Wohnungen abschlägig beschieden und über die drei übrigen Anträge mit insgesamt 8 Wohnungen wurde noch nicht entschieden.

 

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

die uns vorliegende Beschlussvorlage zu den Maßnahmen zur Verwendung der Gästetaxe ist nicht nur äußerlich sehr dünn, ihr Inhalt ist es auch. Ich denke, wir alle im Rat haben da mehr erwartet.

Es werden viele Maßnahmen vorgeschlagen, die ohnehin umgesetzt worden wären, wie die Podiumsbeleuchtung im Gewandhaus, die Umrüstung auf LED Beleuchtung im MdbK oder die Sanierung des Coffee Baums. Aber unser Ziel sollte doch sein, dass wir mit der Gästetaxe neue, innovative Angebote und Maßnahmen finanzieren, die den Tourismusstandort Leipzig nachhaltig stärken und somit die Besucherzahlen weiter gesteigert werden können. So hatten wir das ja auch im Herbst letzten Jahres beschlossen.

Okay, vielleicht lässt sich dieser holprige Start ja damit erklären, dass die Gästetaxe gerade erst eingeführt wurde, vieles Neuland ist und es erstmal um die technische Umsetzung der Gästetaxerhebung ging. Umso wichtiger ist es daher, dass wir für den anschließenden Zeitraum 2021/2022 bessere und sinnvollere Maßnahmen vorschlagen.   Daher fordern wir in unserem Änderungsantrag, dass die Verwaltung ein transparentes Verfahren zur Auswahl neuer gästetaxfähiger Projekte vorschlagen soll, in dem möglichst viele betroffene Akteure mit einbezogen werden. Dass mit der Beschlussvorlage vom 27.09.2018 ins Leben gerufene Forum Gästetaxe kann da eine wichtige Rolle spielen.  Dort sitzen viele wichtige Akteure drin, wie IHK, Hotelallianz, DEHOGA und die Fachdezernate. Wir halten es aber hier für wichtig, dass in diesem Forum auch diejenigen mit vertreten sind, die über diese Projekte abschließend entscheiden müssen.  Deshalb wollen wir, dass das Forum um jeweils einen Stadtrat aus jeder Ratsfraktion ergänzt wird. So sind die politisch Verantwortlichen bereits von Anfang an in den Diskussionsprozess mit eingebunden.

Noch abschließend ein paar Worte zum ÄA bezüglich Festivallandschaft. Wir glauben, dass ein durch die Hochkultur organisiertes internationale Festival, wenn das gut vermarktet wird, viele zusätzliche Touristen anziehen kann. Das schlägt ja im wesentlichen die Verwaltung vor. Ein Festival, welches durch die lokale und freie Kulturszene getragen und organisiert wird, wird dieses Ziel eher nicht erreichen. Wir haben mit dem beschlossenen Doppelhaushalt 2019/20120 die freie Kulturszene erheblich finanziell gestärkt. Mittel aus der Gästetaxe eignen sich dagegen weniger, um zusätzliche Projekte der freien Kulturszene zu finanzieren.

Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2018 „Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von privatem Wohnraum“ wurde unter den BP 2 und 4 eine Datengrundlage, die durch die Stadt Leipzig erarbeitet und dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau im 2. Quartal 2018 berichtet werden sollte, beschlossen. Ziel ist ein Antrag auf Erlass einer Rechtsverordnung/Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum durch die sächsische Staatsregierung. Für den Mai 2019 ist im Innenausschuss des Landtages zum Thema eine Anhörung geplant.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der Stand hinsichtlich dieser Datengrundlage?
  2. Wie viele Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren legal zu Ferienwohnungen umgewidmet bzw. für wie viele Ferienwohnungen wurde eine Umwidmung beantragt?

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum Ende des 2. Quartals 2020 gemeinsam mit dem City Leipzig Marketing e.V. und dem Amt für Wirtschaftsförderung sowie geeigneten Partnern ein Konzept zu erarbeiten, wie in der Leipziger Innenstadt und an den Magistralen die Einzelhandelsvielfalt durch kleine Läden erhöht werden kann, damit Monotonie und Leerstand vermieden werden kann.

Ziel ist, eine Vision oder Neuausrichtung für die Innenstadt und die Magistralen zu entwickeln, die mehr Mut zur Kleinteiligkeit im Bestand in den neu zu planenden Teilen und auch beim Sprung über den Ring beweist.

Es geht vor allem darum, dass bestehende Geschäfte sowie neue und innovative Läden und Geschäftsideen beraten und unterstützt werden sollen, wie bspw. Pop-up-Stores, Läden mit Waren aus Manufakturen oder Handwerkerläden, kleine Produktionsstätten mit Verkauf, nachrangig auch Showräume oder Filialen von interessanten Onlineshops.

Das Konzept soll auch beinhalten, wie man mit guten Geschäftsideen oder durch das Zusammenlegen von Geschäften mit ähnlicher Zielgruppe, wie bspw. Handwerkerpassagen oder Manufaktur-Straßen, Besucherströme leiten kann, um damit auch kleine Innenstadtstraßen und Passagen interessanter für Geschäfte zu machen.

Eine Art „Spin Lab“ für die beste Einzelhandelsidee, gern aus ganz Deutschland, wäre ein wichtiger erster Schritt auf diesem Weg.

Das Dezernat Wirtschaft stellt gemeinsam mit den Partnern aus dem Magistralenmanagement deren Bemühungen zu dem Thema im FA Wirtschaft/Arbeit und Digitales und den entsprechenden SBBR, um dort Bedarfe zu erfragen, vor.

Begründung:

Durch die Schließung der Karstadt-Filiale wurde ein Loch in die Einzelhandelsstruktur der Leipziger Innenstadt gerissen, die möglichst so geschlossen werden sollte, dass die Innenstadt nicht der Beliebigkeit und Eintönigkeit preisgegeben wird.

Durch die Mietpreisentwicklung der letzten Jahre ist es für mittelständische Einzelhändler schwieriger geworden, in der Innenstadt Fuß zu fassen. Wenn neue Geschäfte eröffnet werden, sind es oft Filialen größerer Handelsketten, wodurch nicht nur die Innenstadt nach und nach ihren Charakter einbüßt sondern auch die Angebotsbreite im Einzelhandel zurückgeht. Wir sehen den Bedarf, hier mit entsprechenden Konzepten zu reagieren, um mehr Vielfalt und wieder eine größere Angebotsbreite in der Innenstadt zu ermöglichen.

In Deutschland gibt es viele Produkte aus handwerklicher Herstellung, die viel zu selten in Innenstädten erworben werden können. Der Kauf in Ladengeschäften hat noch einmal eine andere Dimension als der Erwerb in Internet, denn die Produkte können angefasst und ausprobiert werden, der Einkauf bekommt dadurch auch eine emotionale Komponente. Wir wollen, dass auch Möglichkeiten geschaffen werden, wo sich künftige Gewerbetreibende ausprobieren können. Gemeinsam mit den Vermietern und dem City Leipzig Marketing e.V. sollen Möglichkeiten für Manufakturpassagen, die Belebung der Handwerkerpassage, die Schaffung von Pop-up-Stores oder das Probieren von Geschäftsideen erarbeitet werden.

Als eine Art Vorbild dafür kann der Weihnachtsmarkt dienen, wo natürlich Glühwein und Fressbuden am meisten profitieren und die höchsten Standgebühren zahlen, wo es aber auch einen Mindestbestand an Kunstgewerbe und Verkaufsständen geben muss, die geringere Standmieten zahlen müssen, durch die der Weihnachtsmarkt an Attraktivität gewinnt.

In diesem Zusammenhang sehen wir auch Potenziale an den Magistralen, die im Hinblick auf einen vielfältigen Einzelhandel noch Nachholbedarf haben, obwohl es dort durchaus die räumlichen Möglichkeiten gebe, auch einmal alternative Konzepte auszuprobieren. Dieser Aspekt soll in der Konzeption deshalb auch Berücksichtigung finden.

Die Stadt München hat dieses Thema beispielsweise bereits in ihrer Innenstadtkonzeption aufgegriffen, weil auch dort das Problem erkannt worden ist, dass die Attraktivität der Innenstadt leidet, wenn die Angebotsvielfalt im Einzelhandel auch durch einen steigenden Filialisierungsgrad  abnimmt.