Durch die Hitzewelle und Trockenheit im Sommer sind einige sogenannte Stillgewässer im Stadtgebiet trocken gefallen. Der Teich im vorderen Rosental an der Emil-Teich-Straße ist immer noch ohne Wasser. Dazu haben wir folgende Fragen:

Beantwortung:

  1. Wie ist der aktuelle Stand des Teiches im Rosental?
    • Ist geplant den Teich wieder mit Wasser zu befüllen oder ist eine andere Gestaltung dieses Teils des Areals geplant? Wenn ja, welche?

Es ist nicht geplant, den Teich künstlich mit Wasser zu befüllen oder umzugestalten. Sofern es ausreichend Niederschläge gibt, wird sich der Teich auf natürliche Weise wieder mit Wasser füllen.

  • In der Mitte des Teiches gibt es ein achteckiges Betonteil. Hat die Stadt inzwischen herausgefunden, was dies genau ist und was damit geschehen soll?

Hierbei handelt es sich wohl um das Fundament einer Fontäne, welche in den 1960er Jahren errichtet werden sollte. Ob diese Fontäne jemals in Betrieb war, ist dem Amt für Stadtgrün und Gewässer nicht bekannt.

  1. Im Sommer rechnete die Stadt damit, dass zirka 10 Prozent der Leipziger Stillgewässer unter anderen Löschteiche trocken fallen könnten:
    • Wie viele und welche Stillgewässer sind im Stadtgebiet trocken gefallen während des Sommers 2018?

Im Sommer 2018 sind nach Kenntnisstand des Amtes für Stadtgrün und Gewässer folgende 13 Stillgewässer im Stadtgebiet gänzlich trockengefallen.

– Vorderer Rosentalteich

– Schäfereiteich Lößnig-Dölitz

– Weiher Dösener Straße

– Teich an der Badeanlage

– Teich KGV Naturfreunde

– Dorfteich Göbschelwitz

– Dorfteich Portitz

– Dorfteich Seehausen

– Kirchteich Hohenheida

– Sperlingsteich Hohenheida

– Angerteich Rehbach

– Teich an der Gypsbergstraße

– kleiner Silbersee Lößnig-Dölitz (nicht Stauteich Lößnig-Dölitz!)

Der Dorfteich Lausen ist bereits seit mehreren Jahren trocken.

 

13 weitere Stillgewässer wiesen erhebliche Wasserstandsdefizite auf. Dabei handelt es sich um folgende Gewässer:

– Dorfteich Hohenheida

– Sperlingsteich Hohenheida

– Parkteich Abtnaundorf

– Waldteich Rehbach

– Großer Dösener Teich

– Kleiner Teich Dösen

– Teich am Zuckelhausener Ring

– Dorfteich Kleinpösna

– Parkteich Stünz

– Langer Teich Göbschelwitz

– Angerteich Gottscheina

– Parkteich Knauthain

– Dorfteich Rückmarsdorf (wurde zwischenzeitlich 1x künstlich befüllt in Eigeninitiative des Anglerverbandes Leipzig)

  • Welche Stillgewässer sind immer noch trocken und was plant die Stadt hier?

Eine aktuelle Begehung der Gewässer findet zurzeit statt. Momentan liegt allerdings noch kein Gesamtüberblick zu den Gewässern vor. Nach derzeitigem Stand wird auf eine natürliche Befüllung der Gewässer über Grund- und Regenwasserzufuhr gesetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen, um die Sicherung und Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung zu schaffen und voranzutreiben. Dabei soll zunächst beispielhaft die Musikclubszene behandelt werden und darauf aufbauend auch die weiteren Cluster der Kultur- und Kreativwirtschaft.

  1. In Zusammenarbeit mit der IHK und der IG Livekommbinat Leipzig (Interessengemeinschaft Leipziger Live-Musik-Spielstätten) erfolgt eine Erfassung der derzeit genutzten Standorte und die Entwicklungsperspektiven der Clubszene (Clubkataster).
  2. Es sind Handlungsempfehlungen und Instrumente gemeinsam mit der IHK, der IG Livekommbinat Leipzig und der LTM  zu entwickeln und darzustellen, wie die Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung in städtebaulichen Planungen unter folgenden Maßgaben und Zielsetzungen berücksichtigt werden können

    a. Sicherung von kreativen Räumen der Musik- und Clubkultur in urbanen Quartieren, sowie Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Instrumenten bei Nutzungskonflikten im Bestand, z.B. Einbeziehung in ein Quartiersmanagement.

    b. Entwicklung und Etablierung von kreativen Räumen, insbesondere der Musik- und Clubkultur, bei der städtebaulichen Planung neuer Stadtquartiere sowie Sicherung von bereits vorhandenen Musikclubs bzw. anderweitigen Kreativnutzungen.

    c. Identifizierung potenzieller „Eroberungs- und Erprobungsräume“ für kreative Szenen in altindustriellen und in Umwandlung befindlichen Stadtlagen.

    d.  Auswertung der Erfahrungen und der Handlungspraxis andere Großstädte, wie z.B. Hamburg, Berlin und Köln, zu Fragen des Lärmschutzes (Lärmschutzbord, Lärmschutzfonds) sowie Kulturraumschutzmaßnahmen (Freiraumkataster).

    e. Mobilisierung von Knowhow und Verstetigung des Austauschs mit der Kreativszene durch Aufbau eines Netzwerks, z.B. in Form eines Beirats.

    f. Analyse und Darstellung von Förderprogrammen des Freistaates Sachsen, des Bundes und der EU zur Unterstützung dieser Zielsetzungen

  3. Für die Umsetzung dieses Antrags soll auch externe fachliche Beratung genutzt werden. Hierfür sind entsprechende Mittel einzustellen.

 

Begründung:

Leipzig hat eine lebendige Kreativ- und Kulturszene. Aber Leipzig wächst und damit nimmt auch der Nutzungsdruck auf die nur begrenzt verfügbaren Flächen vor allem in urban geprägten Lagen mit Entwicklungspotenzial zu.

Kreativen Szenen droht schleichende Verdrängung. Dies wird aktuell am Beispiel der Musikclubszene deutlich, betrifft aber auch die übrigen Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft. Leipzig übt eine große Anziehungskraft auf Kulturschaffende und Kreative aus. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist längst ein relevanter Wirtschaftsfaktor für Leipzig, dessen Bedeutung zunimmt. Das gilt auch für die Musikszene.

Aufgabe einer integrierten Stadtentwicklung ist es kreative Räume, z.B. für die Musik- und Clubkultur, nicht nur zu sichern sondern neue Entfaltungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Untersuchungs- und Handlungsempfehlungen dienen den städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und den in Arbeit befindlichen Stadtentwicklungskonzepten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung per Gesellschafteranweisung zu beauftragen, nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit für neue Schulen und Kindertagesstätten sowie Wohnungsbau oder Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig oder auch anderen kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig zum Verkehrswert zum Kauf anzubieten. Sollten die Kommune oder andere kommunale Gesellschaften kein Interesse an einem solchen Grundstück haben, verbleibt es vorerst im Portfolio des Ursprungsunternehmens.

Begründung:

Die kommunalen Beteiligungsunternehmen verfügen auf dem Leipziger Stadtgebiet über zahlreiche Grundstücke in unterschiedlichen Stadtbezirken und Ortsteilen. Bereits im Jahr 2013 hatte die SPD-Fraktion über ihren  Antrag  A 434/13 „Grundstücksverkäufe transparenter gestalten“ eine engere und vor allem frühzeitige Abstimmung zwischen Stadt und kommunalen Unternehmen gefordert, um eine Veräußerung von stadtstrategischen Grundstücken an Dritte zu verhindern. Als Erweiterung dieser Forderung ist dieser Antrag zu verstehen, indem sämtliche nicht betriebsnotwendige Grundstücke, die nach Lage, Größe und Bebaubarkeit grundsätzlich für die Erweiterung der Sozial- und Bildungsinfrastruktur bzw. den Bau von Wohnungen oder hochwertige Gewerbeansiedlungen geeignet sind, der Stadt Leipzig bzw. kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig angeboten zum Verkehrswert angeboten werden.

Die Stadt Leipzig erhält so die Möglichkeit, den Aufbau einer Flächenreserve zu beschleunigen, und kommunale Unternehmen werden dadurch auf Veräußerungsabsichten anderen kommunaler Unternehmen aufmerksam und könne so eigene Flächenbedarfe unkompliziert decken.

Da in den vergangenen Jahren die Gelder für den strategischen Grunderwerb mitunter nicht ausgeschöpft worden sind, soll die Stadt diese Mittel auch hierbei einsetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2020 das durch die Stadt Leipzig an die LVV gegebene Gesellschafterdarlehen in der Höhe von rund 238 Millionen Euro in Eigenkapital der LVV GmbH umzuwandeln.

Der L-Gruppe soll damit zusätzlicher Handlungsspielraum eröffnet werden, um den anstehenden Herausforderungen gestärkt begegnen zu können.

Begründung:

Hintergrund dieses Antrags ist der Ende Oktober 2018 durch eine Mehrheit aus CDU, Linke und AfD gefasste Ratsbeschluss, welcher neben einem Tarifmoratorium weitere finanzielle Bürden für den gesamten Konzern mit sich bringen wird. So soll die Erhöhung des Zuschusses an die LVB in Höhe von jährlich 10 Millionen Euro allein durch den Stadtkonzern erfolgen und zusätzlich das Gesellschafterdarlehen mit jährlich 5 Millionen Euro getilgt werden. Diese Mehrbelastung i.H.v. 15 Mio. Euro jährlich stellt die LVV und die Konzernunternehmen aus Sicht der Leipziger SPD-Fraktion vor große Herausforderungen, insbesondere vor dem Hintergrund der gerechten und konkurrenzfähigen Entlohnung der Beschäftigten und nötiger Investitionen in das Anlagevermögen.

 

In den nächsten Jahren muss die Leipziger Gruppe in vielen Bereichen wichtige Weichen für die Zukunft stellen, die ohne notwendige Eigenmittel nicht zu realisieren sind. Hier gehören unter anderem:

  • der weitere Ausbau der regenerativen Energien mit dem Ziel, bis 2025 im Mittel ausreichend Strom aus regenerativen Quellen und der umweltfreundlichen erdgasbasierten Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen,
  • die Leipziger Wärmewende mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Fernwärmeversorgung auf Braunkohlebasis möglichst schnell, sofern technisch und wirtschaftlich vertretbar bereits mit Auslaufen des aktuellen Fernwärmeliefervertrages mit dem Kraftwerk Lippendorf im Jahr 2023, zu realisieren,
  • die Umsetzung des durch die Ratsversammlung beschlossenen Nachhaltigkeitsszenarios im Rahmen der Leipziger Verkehrsstrategie 2030,
  • Realisierung notwendiger Investitionen in das Wasser- und Abwassernetz für die weiterhin sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Bereitstellung von Wasser bzw. Entsorgung von Abwasser,
  • Verbesserung der Finanzierungsfähigkeit auf dem Kapitalmarkt, um die notwendigen Investitionen abzusichern,
  • Aufrechterhaltung des Status als attraktiver regionaler Arbeitgeber, welcher auch vor dem Hintergrund des demographisch determinierten Fachkräftemangels am Arbeitsmarkt bestehen kann und in der Lage ist, konkurrenzfähige Löhne und Gehälter zu bieten.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung und Betreibung von mindestens drei Giveboxen im Stadtgebiet als zweijähriges Modellprojekt zu ermöglichen. Bei den mit den verantwortlichen „Betreibern“ (Verein oder Privatpersonen) zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen sollen folgende Prämissen zur Anwendung kommen:

  • a)      Erlass der Genehmigungs- und Sondernutzungsgebühren, sofern hinsichtlich Ziel und Zweck Ausnahmetatbestände erfüllt sind,
  • b)     Im Rahmen ehrenamtlicher Betreibung zumutbare Rahmenbedingungen zur äußeren Gestaltung,
  • c)      Verzicht auf Schließzeiten, sofern für Nutzer*innen der Tauschbox Verhaltensregeln hinsichtlich einzuhaltender Ruhezeiten (Vermeidung von Lärm beim Befüllen/Entleeren) erfüllt sind,
  • d)     Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im unmittelbar zurechenbaren Umkreis der Tauschbox (etwa 5m)
  • e)      durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung, wobei insbesondere die Abfallhierarchien mit in den Fokus gerückt werde

2. Im zweiten Jahr des Modellprojektes erfolgt eine mit den jeweiligen Betreibern der Tauschbox gemeinsam zu organisierende Evaluation und Entscheidung zur Verstetigung und Ausweitung des Projektes auf weitere Standorte

Begründung:

Im Zuge der Diskussionen um die Anträge 5905 und 5949 und den gemeinsamen Verwaltungsstandpunkt wurde bereits seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt, dass man im Falle von Tauschboxen einen Gebührenerlass aufgrund geltender und erfüllter Ausnahmetatbestände bereits im Zuge einer notwendigen vertraglichen Vereinbarungen mit den Betreibern festschreiben könnte. Forderungen nach geeignetem Standort (z. B. außerhalb einer Baumscheibe), einem angemessenen äußeren Erscheinungsbild und festen Ansprechpartnern sind nachvollziehbar und im Konsens mit den Betreibern bereits vorbesprochen.

 

Hingegen sind Forderungen nach Schließzeiten in den Abendstunden und Sonn-/Feiertagen sowie einer Verantwortung für Ordnung und Sauberkeit im Umkreis von 50m nicht nachvollziehbar. Auf den städtischen Glas- und Kleidungs-Sammelstellen ist auch eine regelmäßige Verunreinigung zu verzeichnen, auf Schließzeiten wird lediglich mit Aufklebern auf den Behältern hingewiesen, statt den Einwurf durch Klappen und Vorhängeschlösser zu unterbinden, wie dies von den Givebox-Betreibern erwartet wird. Hier würde mit zweierlei Maß gemessen, dies ist inakzeptabel. Ablagerungen um eine Tauschbox herum werden sich nicht vermeiden lassen. Erfahrungsgemäß bemühen sich die Betreiber jedoch um schnellstmögliche Beräumung, sollten tatsächlich entgegen der Regeln Tauschgegenstände neben der Box deponiert werden. Das zur Tauschbox zurechenbare Umfeld sollte man jedoch mit Augenmaß und gemeinsam mit den Betreibern festlegen, dies sollte eher 5 als 50m entsprechen.

 

Tauschboxen wie die Givebox in Schleußig, tragen zur Müllvermeidung bei und sind andererseits nachbarschaftsfördernde Aktivitäten mit sozialem Charakter. Diese sollten gefördert werden , statt sie durch Regularien und überbordende Anforderungen zu behindern oder gar zu gefährden. Die Betreiber der Givebox in Schleußig haben sich seit über fünf  Jahren  ehrenamtlich um den Bau, das Erscheinungsbild und die Betreibung der Tauschbox gekümmert, bis letztlich Beschwerden über angebliche Ruhestörung und illegale Müllablagerungen das städtische Amt zum Handeln bewegte. Gegenteilige Aussagen direkter Anwohner*innen wurde dabei leider wenig Glauben geschenkt, sodass teilweise der Eindruck entstanden ist, dass dieses Gemeinschaftsprojekt auf Grundlage strittiger Behauptungen gefährdet wird. Seitdem werden immer mehr Forderungen an die Betreiber herangetragen. Beispielhaft sei die Forderung nach nächtlichen Schließzeiten, der äußeren Erscheinung, dem Standort sowie der regelmäßigen Beräumung des Umfeldes von illegalen Müllablagerungen erwähnt.

 

Wir sind davon überzeugt, dass dieses und vergleichbare Projekte eine nachhaltig positive Wirkung hinsichtlich Müllvermeidung und solidarischem Miteinander erzielen. Deshalb sollte die Stadt Leipzig den Ansatz proaktiv unterstützen, indem ihm ein offizieller Modellcharakter und ein Erlass von Gebühren bereits im Zuge der Vereinbarung eingeräumt wird. Zudem sind weitere Unterstützungsleistungen durch die Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieb Stadtreinigung als sinnvoll und dienlich anzustreben. Hierbei ist die Begleitung einer Öffentlichkeitskampagne zur Müllvermeidung nur ein Beispiel, das es umzusetzen gilt.

Redner: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

ich weiß nicht mehr wie oft ich schon hier stand und eingefordert habe, dass die Stadt Leipzig einen Medienentwicklungsplan für Schulen braucht und diesen umsetzen muss. Was ist seit dem passiert – nicht viel.

Nun ist die Digitalisierung von Schulen in aller Munde. Die Bundesregung fordert sie, der Freistaat Sachsen will sie auch und die Stadt Leipzig vielleicht auch ein bisschen. Gemeinsam mit der CDU haben wir nun einen umfänglichen Antrag zur planvollen Umsetzung von Medienentwicklung in Schulen vorgelegt.

Denn unsere Schulen in Deutschland, Sachsen und natürlich auch in Leipzig hängen bei der Digitalisierung weit hinterher. So sind in Leipzig gerade mal 55 Schulen komplett vernetzt,  7 Schulen haben ein vollfunktionierendes WLAN-Netz und an 24 Schulen gibt es partiell WLAN.

Wir fordern in einem 1. Schritt, dass die Verlegung von leistungsstarken  Netzen nicht an der Schulmauer endet, sondern dass innerhalb der nächsten Jahre der Netzwerkaufbau planvoll erfolgt. Schließlich können wir nicht warten, bis alle Schulen saniert sind.

Um die Schulen in diesem Bereich kompetent zu unterstützen und zu beraten, bedarf es professioneller Beratung. Dafür fordern wir die Schaffung einer Stelle eines IT Gestalters/Planers, um die Querschnittsaufgaben zwischen Planung und Netzausbau in den einzelnen Schulen zu koordinieren. Diese Aufgabe kann man nicht auch noch den Schulen übertragen, dort ist die primäre Aufgabe, den Unterricht abzudecken und nicht Planungsaufgaben zu übernehmen.

Außerdem müssen noch weitere Stellen geschaffen werden, um die laufende Wartungs- und Servicearbeiten an Schulen zu übernehmen und die Arbeiten der Servicedienstleister zu koordinieren. In der Stadtverwaltung gibt es ca. 4000 Computer, in den Schulen sind es schon knapp 8.000 PCs, die deutlich besser gewartet und betreut werden müssen, als bisher. Informatiklehrer sind keine IT- Wartungs- und Servicekräfte, sondern Lehrer.

Die Stadt muss sich außerdem unbedingt mit dem Sicherheitskonzept für Hardware gegen Diebstahl auseinandersetzen, aber auch mit Sicherung der Netzwerke.

Ganz besonders wichtig ist meiner Fraktion, den Schulen keine IT- Ausstattung überzustülpen. Wir setzten auf Eigenverantwortung. Jede Schule soll eigenständig entscheiden, ob sie lieber mit PS`s oder Laptops, Tablets oder interaktive Tafeln arbeiten möchten. Das Konzept muss zur Schule passen. Eine sinnvolle Digitalisierung des Unterrichts wird nur funktionieren, wenn die Lehrer diese Medien nach pädagogischen und methodischen Gesichtspunkten einsetzen. Für die Ausstattung der Schulen soll nach unseren Vorstellungen ein ansparbares Medienbudget zur Verfügung stehen.

Zur Umsetzung dieses Antrags liegen auch Haushaltsanträge verschiedener Fraktionen vor.

Uns ist klar, dass die Umsetzung dieses Antrags sehr viel Geld kosten wird. Aber die Stadt muss endlich anfangen, sich um die Medienausstattung der Schulen strukturiert und planvoll zu kümmern, damit unsere Schulen endlich im digitalen Zeitalter ankommen können. Kein Wirtschaftsunternehmen funktioniert mehr ohne Computer und auch die Ratsarbeit ist ohne digitale Unterstützung kaum noch vorstellbar.

Unterstützen Sie daher diesen Antrag!

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
liebe Gäste,

eine Schule, die es gerade mal seit etwas mehr als einem Jahr gibt, macht sich auf den Weg, ein Konzept zu entwickeln.

Gemeinsam mit Schülern, Lehrern und Eltern entstand so das Konzept „Klasse(n) kochen“. Bereits jetzt, im Vorinterimsstandort in der Uhlandstraße, werden unterschiedliche Projekte durchgeführt, die perspektivisch im Schulkonzept verankert werden sollen.

In einem Brief erklären die Eltern – Zitat:

„Wir Eltern möchten daher das Thema Gesundheit als nachhaltiges Bildungsangebot verankern. Dieses Thema soll zum Beispiel durch die Implementierung einer Lehrküche erfolgen, …“

Meine Fraktion unterstützt ausdrücklich die Konzeptidee. Wir finden es unterstützungswert, wenn sich Schulen auf den Weg machen, Konzepte zu entwickeln. Die Qualität von Bildungsangeboten wird dadurch nachhaltig verbessert und das steht besonders einer Schule in Trägerschaft der Stadt Leipzig gut zu Gesicht.

Im Verwaltungsstandpunkt unterstützt auch die Stadtverwaltung das Konzept, benennt die Kosten und Auswirkungen auf den Bau.

Bitte unterstützen sie das Engagement der Schüler, Lehrer und Eltern, ihre neue Schule inhaltlich zu gestalten und stimmen Sie dem Verwaltungsstandpunkt zu.