Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „Sankt Georg“ führt die Investition Poliklinik am Standort Delitzscher Str. durch. Die Investition kostet ca. 15 Millionen Euro und umfasst die Jahre 2019-2021. Für das Haushaltjahr 2019 werden 1 Mio. € für die Planung und für das Haushaltjahr 2020 3 Mio. € an Eigenmitteln bereitgestellt.

Begründung:
Um die Wettbewerbsfähigkeit für das städtische Krankenhaus zu sichern, ist als Eingangsportal auch eine Poliklinik oder ein MVZ notwendig. Alle Krankenhäuser in Leipzig verfügen seit einigen Jahren darüber. Es ist wichtig, dass diese Investition nicht durch die gGmbH sondern den Eigenbetrieb finanziert wird. Dadurch gewinnt die gGmbH finanzielle Spielräume. Für die Poliklinik ist ein Neubau, der kreditfinanziert wird, notwendig. Die 3 Mio. € sind der Eigenmittelzuschuss zur Kreditfinanzierung.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Vereinen und Verbänden im Bereich des Sozialamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI-DS-03794) wird in 2019 und 2020 um je 500.000 € erhöht.

Die Dynamisierung der Fördermittelsumme wird ab 2020 auf Basis des jeweiligen Vorjahres um jährlich 2,5 % erhöht.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. Betreuung von Senior/innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. a.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVöD, so liegen diese bei ca. 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.

Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig. Ein permanent gleichbleibendes Förderniveau hätte hingegen Leistungseinschränkungen und einen eklatanten Fachkräftemangel bei steigendem Eigenmitteleinsatz zur Folge.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen im Bereich des Gesundheitsamtes (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI –DS– 03773) wird 2019 und 2020 um je 100 000 € erhöht.

Diese Summe wird wie folgt verwendet:
– 80 000 € zur Erhöhung der Personalkosten festangestellter Mitarbeiter/innen und Erhöhung von Aufwandsentschädigungen bei Honorarkräften
– 20 000 € für Projekte von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen, die aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen notwendig sind.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune z. B. AIDS-Hilfe, Schwangerschaftskonfliktberatung u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/ innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. ä.) Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVÖD, so liegen diese bei 75 – 80 %. Mit dieser Personalkostenerhöhung sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.
Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Das Budget zur Förderung der Vereine und Verbände im Bereich der Jugendhilfe entsprechend der §§ 11, 12, 13, 14 und 16 SGB VIII wird in 2019 um 3 Mio. Euro und in 2020 um 3,5 Mio. Euro erhöht.

Begründung:
Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass entsprechend § 79 SGB VIII „Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet, dass die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen entsprechend des Bedarfs rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.“ Die derzeitige Bevölkerungsentwicklung stellt insbesondere auch die Kinder- und Jugendhilfe vor große Herausforderungen. Die jährlich steigende Zahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen führt dazu, dass die Leistungen und Angebote der Jugendhilfe verstärkt nachgefragt werden. Um auch zukünftig eine niedrigschwellige Verfügbarkeit des Leistungsangebots zu sichern, ist entsprechend des wachsenden Bedarfs ein Ausbau der Jugendhilfeinfrastruktur dringend geboten.

Mit dem Ziel, die Qualität innerhalb der Leistungsbereiche zu sichern und zu verbessern, indem optimale Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Inhalten und Zielen vorgehalten werden, wurden Fachstandards entwickelt und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Diese müssen an die gegenwärtigen personellen und sächlichen Bedingungen angepasst werden. Das bedeutet aber, dass das Budget der Kinder- und Jugendförderung zwingend erhöht werden muss, wenn notwendige Angebote nicht wegbrechen sollen.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Mittel für Honorare für der freiberuflichen Musikpädagogen und Begleitmusiker der Schola Cantorum werden um 50.000 € p.a. erhöht.

Begründung:
Die städtischen Chöre der Schola Cantorum bringen hervorragende Leistungen sowohl in der Breiten- als auch in der Begabtenförderung. Zur Zeit erhalten dort 345 Kinder und Jugendliche eine umfassende Förderung. Als Einrichtung der Stadt Leipzig sind die Chöre dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als besondere pädagogische Einrichtung angegliedert. Die Schola Cantorum widmet sich der musikalischen Bildung von Kindern der Stadt Leipzig besonders niederschwellig und mit großer Breitenwirkung. Besonders mit der Arbeit für die musikalische Frühförderung leistet die Schola Cantorum einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung für Kinder. Die Angebote fördern nicht nur musikalische Fähigkeiten, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und ist über die gesamte Schullaufbahn hinweg möglich. Die Honorare für die Musikpädagogen liegen jedoch deutlich unter denen der ebenfalls städtischen Musikschule und sollen angeglichen werden. Drohende Abwanderung beeinträchtigt die Qualität der Chöre. Zudem ist der Gleichbehandlungsgrundsatz gefährdet.

Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion/ Fraktion die Linke/ Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Fördermittel für Projekte nach der Fachförderrichtlinie Chancengleichheit von Frau und Mann sind auf 100.000 € aufzustocken.

Begründung:
Die Fördertöpfe für Mikroprojekte auf Landes- und Bundesebene verfügen über einen Gesamtetat von 100.000 €. Das sind Erfahrungswerte für die Entfaltung einer nachhaltigen Wirkung.
Mit der bisherigen Ausstattung in Höhe von ca. 25.000 € ist die städtische Förderung im Bereich der Chancengleichheit nicht in der Lage, innovative und neue Projekte in der Startphase zu unterstützen. Das können Studien, Konferenzen, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit oder Festivals sein. Als Beispiel dient die Landesrichtlinie zur Förderung der Chancengleichheit. Sie fördert Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Charakter, allerdings mit überregionalem Wirkungskreis.
In der städtischen Richtlinie für Chancengleichheit sollte die Konzentration auf die Stadt Leipzig und Umgebung liegen und die Dauer nicht länger als drei Jahre sein.
Zurzeit fehlen aber zum Beispiel kommunale Eigenmittel zur Inanspruchnahme von Landesfördermitteln, die eine 50%ige Eigenmittelquote erfordern.

Antrag einzelner Stadträte:

Katharina Krefft
Dr. Sabine Heymann
Christopher Zenker

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die institutionelle Förderung der Koordinierungsstelle LeipzigGrün – Netzwerk für Stadtnatur und Landschaftskultur mit 82.000 € jährlich.

Begründung:
Für die Koordinierungsstelle LeipzigGrün läuft 2018 die Bundesförderung, die seit 2014 für die konzentrierte Arbeit in der Parthenaue über das Projekt stadtPARTHEland erfolgt, aus. Die Koordinierungsstelle hat bisher eine sinn- und wertvolle Arbeit zur Erhaltung, Förderung Leipziger Gartenkultur, Parks und unterstützender Initiativen und Netzwerkarbeit geleistet, die eine adäquate Förderung aus dem städtischen Haushalt verlangt, ansonsten müsste diese Arbeit ohne Ersatz eingestellt werden. (siehe www.leipziggruen.de)

Die Kosten für die Koordinierungsstelle setzen sich wie folgt zusammen:

Personalkosten – 45.000 €
Büro mit Buchhaltung und Miete – 6.500 €
Magazin – 15.000 €
Webseite und Newsletter – 4.500 €
Honorare Bildungsveranstaltungen – 4.000 €
Information Netzwerk – 2.000 €
Betreuung Umweltkalender – 5.000 €
gesamt – 82.000 €

Die Aufgaben des Netzwerkes sind kulturelle Bildung, Umwelt- und Naturschutz, Stadt- und Regionalentwicklung sowie Förderung von bürgerschaftlichen Engagement im Freiraum. LeipzigGrün ist eine Plattform unterschiedlicher Partner, die zur Förderung nachhaltiger Landnutzung zusammen arbeiten. Hier sind Partner aus Kommunen, von Landnutzern und dem Naturschutz vertreten, die Wertschätzung und Wertschöpfung im Umgang mit Kulturlandschaft verbinden.

Das Netzwerk organisiert mit dem Gartenprogramm ein jährliches Bildungsprogramm als Brücke zwischen Stadt und Land und wurde dafür 2012 mit dem Deutschen Naturschutzpreis ausgezeichnet. LeipzigGrün wird von einem Fachbeirat begleitet und hat unterschiedliche Arbeitsgruppen u.a. die Obstgenossen, Park- und Gartenkultur, Musikkultur im Grünen, Initiative Parkbogen Ost und AG Essbare Stadt Leipzig.

LeipzigGrün – Netzwerk für Stadtnatur und Landschaftskultur ist eine Initiative des Grünen Ring Leipzig, der Stiftung Bürger für Leipzig und der DGGL Sachsen, vertreten 2012 bis 2014 über die Stiftung, 2015 bis 2018 über die culturtraeger GmbH, ab 2019 durch einen eigenen Verein – LeipzigGrün Landschaftspflegeverband Leipzig i.G.

Aus den bisherigen, vielfältigen Handlungsfeldern des Leipziger Gartenprogramms sind zu nennen:

– Gartenprogramm – Bildungsprogramm für nachhaltige Landnutzung seit 2011
– Magazin zum Gartenprogramm mit 30.000 Auflagen, erscheint 1 x jährlich
– Beratung für Garten- und Landschaftskultur u.a. Wettbewerb naturnaher Kleingarten, schönste Streuobstwiese
– Beratung für bürgerschaftliches Engagement im Freiraum u.a. Parkpflegeseminare im Volkshain Stünz und im agra-Park
– Stadt-und Regionalentwicklung u.a. Parkbogen Ost (2012 bis 2016), Radschnellweg Leipzig-Halle 2018
– Musikkultur im Grünen u.a. Bürgersingen im Johannapark, Notenweg und Notenrad
– Leipziger Interessengemeinschaft für Streuobst – Obstgenossen – Betreuung und Weiterbildung
– AG Essbare Stadt Leipzig und Gemeinschaftsgärten in Leipzig – Betreuung und Weiterbildung

thematische Schwerpunkte im Gartenprogramm:

2011 Mariannenpark
2012 Gemeinschaftsgärten
2013 Richard-Wagner-Hain
2014 agra Park
2015 Wildnis in der Stadt
2016 Grüner Ring Leipzig
2017 Partheland
2018 Kleingärten
2019 Musikkultur im Grünen
2020 Gartenkultur in der Region