Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag für eine bundesweite Reform des Paragraphen 265a StGB einzusetzen.

Begründung:

Wir denken, dass der veraltete Paragraph §265a StGB aus dem Jahr 1935 endlich gestrichen werden sollte. Unter der Drucksache 20/14257 wurde im Dezember 2024 u.a. dazu ein Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafrechts in den Bundestag eingebracht.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein verkehrsrechtliches Gutachten zur Prüfung der Vereinbarkeit des Konzepts Schulstraße in Leipzig – temporäre Sperrung von Straßenabschnitten vor Schulzugängen zu Schulbeginn und Schulende – mit dem deutschen Straßenverkehrsrecht erstellen zu lassen. 

Mit dem Gutachten sollen 

◦ die grundsätzliche verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts untersucht, 

◦ Möglichkeiten der verkehrsrechtlichen Anordnung aufgezeigt sowie 

◦ Umsetzungsmöglichkeiten für temporäre Absperrungen der Straßen dargestellt

werden. 

Außerdem sollen allgemeine Rahmenbedingungen von Schulstandorten aufgezeigt werden, die eine verkehrsrechtliche Zulässigkeit des Konzepts darlegen.

Begründung:

Sogenannte „Schulstraßen“ werden aktuell durch einige deutsche Kommunen als Instrument zur Entschärfung des Bring- und Holverkehrs im Sinne der Schulwegsicherheit und zur Förderung des aktiven Schulwegs erprobt. 

Als Schulstraßen werden im derzeitigen Sprachgebrauch Straßenabschnitte im unmittelbaren Einzugsbereich von Zugängen zu Schulen bezeichnet, die zeitlich beschränkt vor Schulbeginn für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Sperrungen können auch bei Schulschluss erfolgen. Ziel ist die Förderung der selbstständigen und sicheren Teilnahme von Kindern am Straßenverkehr auf ihrem Schulweg.

Die Stadt Wien hat das Konzept Schulstraße bereits in Piloten erprobt und evaluiert und richtet seitdem Schritt für Schritt weitere Schulstraßen ein. In Frankfurt am Main wird derzeit eine Schulstraße in einem Verkehrsversuch erprobt. München hat aktuell die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen geprüft, unter denen erste Schulstraßen erprobt werden können.

[Es gilt das gesprochene Wort]

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Anwesende und Gäste,

das Thema Schulwegsicherheit an der Parkstadt Portitz beschäftigt den Rat schon seit vielen Jahren. Mehrere Anfragen und Anträge der CDU, durch meine Fraktion als auch durch den ortsansässigen Bürgerverein, der Grundschule, des Elternrats und von Anwohnerinnen werden bis heute mit dem Verweis auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Investor von der Stadtverwaltung abgewiesen.

Zum besseren Verständnis schauen wir mal auf die Zeitachse sowie Daten und Fakten:

Der Bebauungsplan für das Gebiet in Portitz wurde 1997 als Satzung gefasst. Dieser ist somit schon 28 Jahre alt. Die Verhandlung eines städtebaulichen Vertrags könnte demnach schon so weit fortgeschritten sein, dass man zumindest in Teilbereichen schon in die Umsetzung gehen könnte.

Mittlerweile ist die Einwohnerzahl in Portitz weiter gewachsen; in 2020 hatte Portitz 2 928 und in 2024 bereits 3 441Einwohnerinnen und Einwohner. Es gehen aus dem Gebiet der Parkstadt Portitz ca. 70 Kinder in die Grundschule und queren täglich die Tauchaer Straße in Höhe der Straße Am Künstlerbogen.

Ich sehe ein, dass die bisherige Auslastung des Baugebiets und die Einwohnerzahlen bis 2020 der Einschätzung der Verwaltung entsprechen, jedoch mit Zuzug nun nicht mehr tragbar ist.

Somit ist es jetzt an der Zeit, die Situation vor Ort neu zu bewerten.

Die Argumente von der Verwaltung, wie z.B.

Anja Feichtinger
  • Die Querungssituation über die Tauchaer Straße wird grundsätzlich als sicher eingeschätzt, mit Verweis auf den bestehenden Fußgängerüberweg an der Krätzbergstraße (etwa 200 Meter entfernt).
  • Eine temporäre Lichtsignalanlage oder ein Fußgängerüberweg in der Tauchaer Straße/Am Künstlerbogen sowie eine Querungsinsel wurden geprüft, jedoch als nicht durchführbar bewertet.
  • Verhandlungen über einen städtebaulichen Vertrag zur Resterschließung des BP 25 laufen, aber ein Vertragsabschluss mit der Verpflichtung zur Herstellung einer Lichtsignalanlage ist derzeit nicht durchsetzbar.

zeigen oder stellen klar, dass sie nicht Willens sind, die Situation vor Ort anzupacken und pragmatisch zu lösen.

Ich jedenfalls kann diese Argumente, auch aufgrund des Zeitablaufs (28 Jahre Baugebiet) nicht hinnehmen.

Es liegen viele Vorschläge auf dem Tisch.

Aus meiner Sicht könnte die Einrichtung bzw. die Ausweitung der Tempo-30-Zone und der schnellstmögliche Abschluss des städtebaulichen Vertrages ein Bestandteil einer kurzfristigen Lösungsfindung sein. Ich habe gehört, der Investor ist durchaus gesprächsbereit.

Lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden. Elternvertreter, Schulleitung, Bürgerverein, die Fraktionen und Sie als Verwaltung. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen um Unterstützung des Antrags. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Es gilt das gesprochene Wort]

Pia Heine

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Gäste auf der Tribüne und im Livestream,

ich möchte heute zunächst als Leipziger Gästeführerin zu Ihnen sprechen. Leipzig ist eine auch touristisch attraktive Stadt. Ein Großteil der Menschen, die an meinen Führungen teilnehmen, sind auswärtige Touristinnen und Touristen. Wenn ich sie frage, warum sie Leipzig besuchen, dann ist es entweder die Neugier auf ostdeutsche Städte, manchmal sind es die Kinder, die hier studieren – und sehr, sehr häufig fällt dabei auch der gute Ruf als weltoffene, bunte Stadt, explizit übrigens auch in Abgrenzung zur Landeshauptstadt Dresden.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass es die hiesige Zivilgesellschaft vor einigen Jahren erfolgreich geschafft hat, fremdenfeindliche Bündnisse wie Legida von der Straße zu fegen. Dass wir einen Oberbürgermeister haben, der sich seinerzeit vor die Gegenproteste gestellt hat und klar gemacht hat: Wir sind und bleiben eine weltoffene, eine solidarische Stadt. Und: Zum guten Ruf Leipzigs gehört auch die zusätzliche Aufnahmebereitschaft für Menschen in Not im Rahmen des Bündnisses Sicherer Häfen.

Nun wissen wir: Dresden hat mithilfe der konservativen Mehrheit im dortigen Rat das Bündnis Sicherer Häfen vor einiger Zeit verlassen. Dass die AfD das begrüßt, ist wenig verwunderlich.

Im Begründungstext der AfD-Fraktion tauchen Worthülsen wie „gefährliche moralgetriebene und gesinnungsethische Symbolpolitik“ auf. Solche Formulierungen schmerzen mich nicht nur moralisch, sondern tun mir auch als Germanistin weh. Meine Damen und Herren, die einzigen, die hier „gesinnungsethische Symbolpolitik“ betreiben, sind Sie, und zwar im Geiste Ihrer völkischen, abschottenden Grundüberzeugungen! Und wenn Sie in Bezug auf Seenotrettung schreiben, dass allein der Verdacht auf strafwürdiges Verhalten die Mitgliedschaft im Bündnis zu „einem Ding der Unmöglichkeit“ mache, dann muss ich sagen: Chapeau, wenn’s um Verdachtsfälle geht, sind Sie als Partei ja normalerweise ganz vorne dabei. Deswegen sollten Sie vielleicht an dieser Stelle mal besser ganz kleine Brötchen backen.

Dass die CDU-Fraktion den ohnehin schon unsäglichen Originalantrag der AfD aber noch verschärft, zeigt deutlich, dass man anscheinend auch weiterhin versucht, die AfD hier sogar noch rechts zu überholen. Sie behaupten, der „Aspekt der Ordnung“ sei nicht mehr gegeben und die überplanmäßige Aufnahme geflüchteter Menschen überlaste unsere Stadt. Laut offiziellem Verteilungsschlüssel übernimmt Leipzig 15,1% der dem Freistaat Sachsen zugewiesenen Geflüchteten. Auch mit unserer Mitgliedschaft im Bündnis nehmen wir aber derzeit nur wenige – etwa 3-5 – Personen mehr auf, als der Verteilungsschlüssel vorsieht. Sieht so für Sie schon Überlastung aus?

Im Verwaltungsstandpunkt wird sehr gut dargelegt, welche Vorteile die Mitgliedschaft im Bündnis für die Stadt bringt – ohne dabei übrigens auch nur einen Cent zu kosten. Und es wird deutlich, welche fatalen Folgen ein Austritt aus dem Bündnis auch in Hinblick auf unser Standing im nationalen und internationalen Kontext hätte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin froh, in Leipzig und nicht in Dresden zu leben. Dass unsere Stadt sich als „sicherer Hafen“ versteht, ist für mich Ausdruck von Humanität und Solidarität und darauf bin ich stolz. Als altehrwürdige Messe- und Universitätsstadt steht Leipzig wie kaum eine andere deutsche Metropole für Weltoffenheit und interkulturelle Verständigung.

Ja, die Mitgliedschaft im Bündnis und das damit verbundene Bekenntnis zur Seenotrettung ist selbstverständlich zugleich auch ein Symbol: Ein Symbol dafür, dass wir Menschen nicht im Mittelmeer ertrinken lassen. Dass wir Menschen hier ein sicheres Leben ermöglichen wollen und sie nicht in Länder zurückschicken, in denen ihnen Verfolgung und Tod drohen. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein sicheres Leben. Kein Mensch ist illegal!

Ein Austritt aus dem Bündnis wäre in aller erster Linie ebenfalls ein Symbol und zwar dafür, künftig den Kurs der Abschottung einzuschlagen und Menschen, die in Not sind, abzuweisen.

Nun bin ich nicht nur Stadtführerin, sondern auch Historikerin. Und als solche sage ich Ihnen ganz klar: Deutschland war, ist und wird ein Einwanderungsland sein, ob Ihnen das nun gefällt oder nicht. Und solange weltweit Menschen auf der Flucht sein müssen, wird sich an dieser Situation auch vorerst nichts ändern.

Wenn Sie, liebe CDU, das C in ihrem Parteinamen ernst nehmen, dann lassen Sie uns doch bitte dafür sorgen, dass Menschen, die bei uns Schutz suchen, diesen hier erhalten. Dass sie schnellst- und bestmöglich hier integriert werden. Lassen Sie uns in menschenwürdige Unterbringung, in Begegnung und interkulturelle Verständigung investieren, statt zu spalten. Und hören Sie bitte auf, mit populistischen Anträgen auf Kosten von Menschenleben die Stimmung weiter anzuheizen.

Wir lehnen sowohl den Originalantrag wie auch den Änderungsantrag der CDU selbstverständlich ab – Humanität ist für uns nicht verhandelbar.

Die Klingerbrücke ist in einem schlechten Zustand und wird unter allen Leipziger Brücken als „Sorgenkind“ bezeichnet. Nicht erst seit dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden muss befürchtet werden, dass auch in Leipzig Brücken über ihre Belastungsgrenzen hinaus verschlissen werden. Seit 2021 ist daher die Nutzung der Klingerbrücke für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht untersagt. Allerdings wird diese Anordnung häufig ignoriert und es fahren weiterhin täglich Schwerlastfahrzeuge über die Brücke. So ist weiterer Verschleiß vorprogrammiert und eine durchgängige Nutzung bis zur geplanten Sanierung 2028 nicht garantiert.

Auch wenn ein Einsturz laut MTA vorerst nicht zu befürchten ist, wäre allein schon eine Sperrung der Brücke für Straßenbahnen fatal für die Anbindung des Leipziger Westens mit dem ÖPNV. Insbesondere während der Bauphase der Zeppelinbrücke mit nur einem Straßenbahngleis für beide Richtungen könnte eine Sperrung der Klingerbrücke schlichtweg nicht kompensiert werden. Daher muss die Klingerbrücke effektiv vor einer weiteren Befahrung mit LKW zu schützen, um die Zeit bis zur Sanierung noch gefahrlos zu überbrücken.

Eine wichtige Möglichkeit im Bereich der Verkehrsüberwachung sehen wir in Enforcement Trailern, die laut Hersteller in der Lage sind, Fahrzeugklassen zu erkennen und somit LKW von PKW zu unterscheiden. Die Stadt Lüdenscheid hat beispielgebend damit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies kann und muss auch in Leipzig zur Anwendung kommen, um unsere Infrastruktur wirksam zu schützen und die Nutzung der Klingerbrücke für den Umweltverbund weiterhin zu ermöglichen.

Wir fragen an:

  1. In welchem Turnus erfolgt die Verkehrsüberwachung im Bereich der Klingerbrücke?
  2. Wie oft wurde das Nutzungsverbot für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gewicht im Jahr 2024 missachtet und erfasst?
  3. Werden Enforcement Trailer im Bereich der Klingerbrücke zur Verkehrsüberwachung eingesetzt? Wenn nein, wird diese Möglichkeit geprüft?
  4. Wie sieht die aktuelle Umleitungsführung für LKWs über 3,5 Tonnen aus? Wo und wie erfolgt dafür die Beschilderung?
  5. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Stadt Leipzig, um LKWs mit über 3,5 Tonnen Gewicht von einer Befahrung der Klingerbrücke – durch eine frühzeitige Umleitung auf andere Straßenabschnitte – abzuhalten?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Der Antrag „Bewältigung der Verkehrsflut in den Ortsteilen Mölkau und Stötteritz“ wurde in der Ratsversammlung am 19.09.24 im Sinne des Verwaltungsstandpunktes beschlossen. Danach sollen die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen geprüft und ein entsprechender Prüfbericht bis Ende 2024 vorgelegt werden. Weiterhin soll eine Verkehrsuntersuchung 2025 beginnen und die langfristige verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz prüfen.

Wir fragen an:

  1. Warum konnte der Prüfbericht nicht bis Ende 2024 vorgelegt werden?
  2. Wie ist der aktuelle Stand zur Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnungen und Maßnahmen?
  3. Wie weit ist die Beauftragung der Verkehrsuntersuchung und wie werden der Ortschaftsrat Mölkau und örtliche Bürgerinitiativen, wie die Verkehrsgruppe der Initiative pro Mölkau, eingebunden?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage

Der Stadtrat hat im Juni 2024 mehrheitlich beschlossen, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer kommunalen Take-Away-Steuer unverzüglich – spätestens jedoch bis zum 30.09.2025 – nach Abwägung der mit der Take-Away-Steuer verbundenen Vor- und Nachteile eine Informationsvorlage bezüglich der Bewertung der Steuer, sowie daraus abgeleiteter Pläne und Schritte der Stadt Leipzig vorzulegen. Die entsprechende Info-Vorlage ist den zuständigen Ausschüssen, sowie dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.

Im Falle einer positiven Bewertung, soll die Einführung der Verpackungssteuer an die Etablierung eines möglichst in ganz Leipzig gültigen Mehrweg- bzw. Pfandsystems gekoppelt und dem Stadtrat mit dem Satzungsbeschluss über eine Take-Away-Steuer auch eine Vorlage über ein solches Mehrwegsystem vorgelegt werden. Dieses System soll flächendeckend und einheitlich genutzt werden, um zu vermeiden, dass Systeme entstehen, die nur in einem oder wenigen Geschäften gültig sind. Dafür ist es gemeinsam mit den Umweltverbänden und der IHK zu entwickeln.

Das diese Woche veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt nunmehr Städten und Kommunen in Deutschland grundsätzlich eine eigene Abgabe auf Einwegverpackungen.

Auf dieses Urteil haben wir schon lange gewartet und freuen uns, dass es nun Rechtssicherheit bringt. Angesichts der Müllberge, die wir in unserer Stadt durch Einwegverpackungen jedes Jahr erzeugen, ist es höchste Zeit gegenzusteuern. Allein die gestiegenen Kosten für immer mehr Mülleimer und Einsatzkräfte bei der Stadtreinigung machen das notwendig. Diese steigenden Kosten trägt momentan die ganze Stadtgesellschaft. Mit einer Verpackungssteuer legen wir das auf die Nutzer um, die tatsächlich den Müll verursachen. Um auch den Einzelhandel dabei zu unterstützen, setzen wir uns gleichzeitig für ein stadtweit gültiges Mehrweg-System ein. Das ist die Zukunft, mit der man Müll vermeidet und bewusst konsumiert.

Wir fragen an:

1.       Wie beurteilt die Stadtverwaltung das aktuell veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts?

2. Teilt die Stadt die Einschätzung, dass eine Abgabe auf Einwegverpackungen und ein stadtweit gültiges Mehrweg-System dazu beitragen können, die Müllmengen – auch im öffentlichen Raum – zu minimieren?

3.       Was sind die nächsten Schritte in Leipzig hinsichtlich Take-Away-Steuer und Mehrwegsystem?

4. Wann können die entsprechenden Vorlagen dem Stadtrat vorgelegt werden?

Die schriftliche Antwort der Verwaltung finden Sie hier: Ratsinformationssystem Stadt Leipzig – Vorlage