Beschlussvorschlag:

Das Budget für Lernmittel für Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache wird wie folgt erhöht:
Für die Phase 1 und 2 um 35 Euro pro Schüler und Jahr und
für Phase 3 um 20 Euro pro Schüler und Jahr.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Schülerinnen und Schüler brauchen in den DaZ-Klassen mehr Schulmaterialien.
In Phase 1 lernen die Schüler oft in eigenständigen DaZ-Klassen. Durch die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen werden viele verschiedene Unterrichtsmaterialien benötigt, um die individuelle Förderung zu ermöglichen.
In Phase 2 nehmen die Schüler am Regelunterricht und am DaZ-Unterricht teil. Hier werden die Bücher und Arbeitshefte der entsprechenden Klassen benötigt, aber auch zusätzliche Materialien für die DaZ- Förderung.
In Phase 3 sind die Schüler in die Regelklassen integriert, haben aber auch noch zusätzlichen Förderunterricht. Zur besseren Integration werden zusätzliche Materialien benötigt.

Beschlussvorschlag:

Für Brandschutzmaßnahmen im Werk 2, Kochstraße 132, werden 700.000 Euro in den Investitionshaushalt 2020 eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Das Werk 2 ist ein soziokulturelles Zentrum im Süden Leipzigs. Das Gebäudeensemble befindet sich seit 1996 im städtischen Besitz.
Die grundhafte Sanierung ist zu großen Teilen bereits in den letzten Jahren erfolgt, verschiedene Teilbereiche, wie die Beseitigung von Brandschutzmängeln und die Sanierung der Halle 5, müssen aber noch erfolgen.

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung der Nordtribüne des ehemaligen Schwimmstadions für die Nutzung als Sportmuseum werden in den Haushalt 2019 160.000 Euro als Planungsmittel eingestellt.
Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Für die Wiedererrichtung des Sportmuseums in Leipzig stellt der Freistaat 2,079 Millionen an Fördermitteln bereit. Die LESG ermittelte 2012 eine Kostenschätzung von ca. 3,2 Millionen Euro für die Sanierung der Nordtribüne. Der Grundsatzbeschluss zum Standort Sportmuseum liegt seit 2007 vor. Im Doppelhaushalt 2019/2020 sollten zumindest Planungsmittel eingestellt werden, um das Sportmuseum in fünf Jahren eröffnen zu können.

Beschlussvorschlag:

Für Investitionen in Funktionsgebäude von Sportpachtanlagen werden jeweils 500.000 Euro für die Jahre 2019 und 2020 in den Haushalt eingestellt.
Zur Gegenfinanzierung soll der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer entsprechend angepasst werden.

Begründung:

Der bauliche Zustand vieler Funktionsgebäude auf Sportpachtanlagen ist immer noch unbefriedigend. Im Sportprogramm 2016 – 2024 ist nachzulesen, dass 75 Prozent der Funktionsgebäude auf Sportpachtanlagen, in denen vor allem die Umkleiden und die Sanitärräume untergebracht sind, einen schlechten Bau- und Ausstattungszustand haben.
Die Zuschüsse der Stadt für Bauinvestitionen werden von vielen Vereinen dringend erwartet und entsprechende Anträge sind vielfach überzeichnet. Zudem werden die zu realisierenden Maßnahmen komplexer und damit teurer. Größere Maßnahmen können daher kaum noch in Angriff genommen werden, da der Fördertopf ganz schnell aufgebraucht ist. Ohne diese größeren Maßnahmen baut sich jedoch ein steigender Investitionsstau auf, sodass aus unserer Sicht ein Sonderprogramm für Funktionsgebäude auf Sportpachtanlagen angezeigt ist.

Beschlussvorschlag:

1. In den Haushalt für das Jahr 2019 werden 100.000 Euro für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie eingestellt.
2. Ab dem Jahr 2020 sichert die Stadtverwaltung weitere Planungsmittel zur Umsetzung des Konzeptes in erforderlicher Höhe zu.
Zur Gegenfinanzierung soll der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer entsprechend angepasst werden.

Begründung:

Die Sanierung der Radrennbahn im Leipziger Südwesten ist Bestandteil der Sportstättensanierung des Sportprogramms 2016-2024. Laut Sportprogramm soll die Sanierung der Radrennbahn auf der Grundlage eines Entwicklungskonzeptes mit folgenden Maßnahmen fortgesetzt werden:

• Pistensanierung,
• Schrittweise Sanierung des Sozialgebäudes,
• Neugestaltung des Außengeländes.

Die Leipziger Radrennbahn ist die einzige funktionstüchtige Anlage in der Region Leipzig und ist deshalb als Trainingsstätte betriebsbereit zu erhalten. Derzeit gibt es ca. 530 in Vereinen organisierte Radrennsportler/innen in Leipzig, Tendenz leicht ansteigend. Für die Gewährleistung der Betriebsfähigkeit sind in den nächsten Jahren o.g. Sanierungsmaßnahmen notwendig. Voraussetzung für die Abschätzung der Kosten und das Einwerben von Co-Finanzierungsmitteln ist eine Planung zur multifunktionalen Anlage mit dem Schwerpunkt Radsport, die nunmehr im Jahre 2019 erfolgen soll.
Auch zukünftig wird die Radrennbahn vorrangig durch den Radsport genutzt werden. Der Innenraum und das Umfeld bieten jedoch noch viel mehr Möglichkeiten. So wäre die Nutzung des Innenbereichs auch als Spielstätte für American Football oder andere Feldsportarten geeignet und im Außenbereich könnte eine BMX bzw. Mountainbike-Strecke und oder ein Skaterpark entstehen. Um eine Nachhaltige Entwicklung der Radrennbahn voranzutreiben, ist daher zunächst eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die ein zukünftiges Nutzungskonzept umfasst. Auf dieser Grundlage ist dann eine nachhaltige Sanierung voranzutreiben.

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Teichstraße sollen in den Haushalt für 2019 100.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie und für 2020 250.000 Euro Planungsmittel eingestellt werden.
Zur Gegenfinanzierung soll der Ansatz für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer entsprechend angepasst werden.

Begründung:

An der denkmalgeschützten Sporthalle in der Teichstraße wurde seit Jahren nichts gemacht, sodass die Halle dringend saniert werden muss, um sie auch weiterhin nutzen zu können. Aufgrund der räumlichen Nähe zu Schulen, könnte die Sporthalle nach einer Sanierung dem Schulsport zur Verfügung stehen, wie auch die angrenzende Sportpachtanlage, die bereits für den Schulsport genutzt wird. Zudem gibt es im Stadtbezirk Süd eine Unterversorgung mit Hallenkapazitäten.
In ihrem jetzigen Zuschnitt ist die Sporthalle in der Teichstraße allerdings recht klein, sodass eine Erweiterung der Hallenfläche geprüft werden soll. Hinter der Sporthalle ist ein größerer Parkplatz, wodurch sich dort eventuell Platzkapazitäten bieten, die für eine Erweiterung der Hallenfläche durch eine denkmalschutzgerechte Erweiterung bzw. einen Anbau genutzt werden könnten. Wir möchten daher, dass dies zunächst 2019 geprüft wird und ab 2020 dann die notwendigen Planungsmittel für Sanierung und möglicherweise auch für eine Erweiterung der Halle im Haushalt vorgehalten werden.

Beschlussvorschlag:

Um Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele einer mittelstandsfreundlichen Kommunalverwaltung zu verstetigen, wird das dafür notwendige Budget für die Jahre 2019 und 2020 auf 50.000 Euro jährlich festgesetzt.

Gegenfinanzierung: Anträge „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus der Gewerbesteuer“ und „Anhebung des Ansatzes für Einnahmen aus dem Gemeindeanteil Einkommenssteuer“

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat sich dezidiert zur Wirtschafts- und Mittelstandfreundlichkeit bekannt und auch im Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters das strategische Ziel, die Mittelstandsfreundlichkeit zu verbessern, im Unterpunkt „Leipzig besteht im Wettbewerb“ eingeordnet.
Allerdings stehen für die Jahre 2019 und 2020 im Amt für Wirtschaftsförderung keine Mittel zur Verfügung, um die angestrebte Mittelstandfreundlichkeit der Verwaltung auch weiterhin mit Leben zu füllen. Durch diesen Antrag soll hierfür ein Budget in Höhe von 50.000 Euro jährlich eingerichtet werden.