Sachverhalt: 

1: Gibt es ein Budget für Schulen für die Renovierung beziehungsweise Malerarbeiten? Wenn ja, wie hoch ist dies?

Ein spezielles Budget für Renovierung / Malerarbeiten gibt es nicht. Leistungen der Instandhaltung jeglicher Art (von Havarien bis Schönheitsreparaturen) werden aus dem Budget 51_UH1 finanziert.

2: Wie viel kostet das professionelle renovieren beziehungsweise Malerarbeiten für ein Klassenzimmer durchschnittlich?

Ein pauschaler Ansatz ist nicht zu kalkulieren und kann nicht angegeben werden, da es vielfältige Leistungsbedingungen gibt, die zu einer großen Kostenspanne (niedriger vierstelliger bis mittlerer fünfstelliger Betrag) führen:

– Die Art des Untergrunds ist zu beachten,

– ist es ein Alt- oder Neubau,

– sind Belange des Denkmalschutzes relevant,

– sind Fenster, Türen und Fußboden einzubeziehen,

– welche korrespondierenden Leistungen z. B. an Beleuchtung, Tafel- und Ausstattungssystemen (besonders in Fachunterrichtsräumen) sind notwendig,

– welche Kubatur hat ein Raum u.s.w.

3: Aller wie viele Jahre wird ein Klassenzimmer im Durchschnitt professionell gemalert beziehungsweise renoviert?

Feste Fristen zur Durchführung von Malerarbeiten gibt es nicht und ein tatsächlicher Durchschnittswert über alle Klassenräume ist nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln. Maßnahmen dieser Art sind immer auch in Abhängigkeit vom weiteren Leistungsbedarf im Schulbereich zu betrachten, in dessen Fokus vor allem die Beseitigung von sicherheitsrelevanten Mängeln steht.

1. Welche Mittel sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/20 für Querungshilfen eingeplant?

Im Ergebnishaushalt werden jährlich 100.000 € für den Bau von Querungshilfen eingestellt. Lediglich im Jahr 2018 wurden durch verschiedene Haushaltsanträge zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

2. Welche Maßnahmen können damit realisiert werden bzw. sind geplant?

Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Querungshilfe Baalsdorfer Straße in Höhe Mühle
  • Gehwegnasen Arthur-Polenz-Straße/Wiesenblumenweg
  • Gehwegnasen Knoten Industriestraße/Nonnenstraße
  • Querungshilfen Schönauer Straße/Goldrutenweg
  • Querungshilfe An der Tabaksmühle/Richard-Lehmann-Straße

Darüber hinaus ist geplant, 2019 drei weitere Querungshilfen umzusetzen, die im Jahr 2018 durch fehlende bzw. überhöhte Angebote nicht realisiert werden konnten. Im Einzelnen betrifft das die Querungshilfen Bahnhofstraße, Windscheidstraße in Höhe Scheffelstraße sowie Brandstraße in Höhe Mathildenstraße.

3. Wann kann eine Querungshilfe im Bereich des Goethesteiges geschaffen werden?

Der Ausbau des Goethesteigs ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 als Maßnahme Nr. 37 enthalten. Die Einordnung in den städtischen Haushalt kann in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel voraussichtlich ab dem Jahr 2022 erfolgen.

Neben der Erneuerung der Fahrbahn ist die Anlage eines durchgängigen südlichen Gehweges sowie Radverkehrsanlagen und die Einordnung von zwei Querungsstellen geplant. Um das Queren am Goethesteig/Im Dölitzer Holz bereits jetzt zu erleichtern, wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h bis zum Querungsbereich Sportplatz – Agra Gelände erweitert.
Die planerischen Randbedingungen, die einen vorgezogenen Bau einer Querungshilfe leider nicht möglich machen, wurden zurückliegend bereits ausführlich im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau erläutert.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig aufzuwerten und ein Bündnis für bezahlbares Wohnen in der Stadt Leipzig zu initiieren, um Lösungen und Wege zu suchen, wie mehr preiswerter Wohnraum in der Stadt entstehen kann. Mitglieder des Bündnisses sollen neben  der Stadtverwaltung und des Stadtrates auch Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft, des Mieterbunds sowie weiterer stadtgesellschaftlich relevanter Akteure sein.

 

Begründung:

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen, allerdings wird es in einer wachsenden Stadt wie Leipzig auf dem Mietwohnungsmarkt enger und die Mietpreise kennen seit Jahren nur die Richtung nach oben. Preisgünstiger Wohnraum wird dadurch knapper, was sich auf längere Sicht auch negativ auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Stadt auswirken wird.

Wir schlagen daher vor, dass die Stadtverwaltung ein Bündnis für bezahlbares Wohnen initiiert, um gemeinsam mit Vertretern der Immobilien- und Bauwirtschaft sowie Vereinen und Verbänden Wege zu suchen, wie mehr bezahlbarer Wohnraum in Leipzig geschaffen werden kann. Es gibt in der Bundesrepublik verschiedene Beispiele für solche Bündnisse. Eines wurde seinerzeit durch die Bundesministerin Hendricks ins Leben gerufen, andere sind von Landesregierungen (Bsp. Niedersachsen), Landkreisen (Bsp. Stormarn) oder Stadtteilvereinen (Bsp. München) eingerichtet worden.

Der Akteurs- und Expertenworkshop zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig könnte für ein solches Bündnis aufgewertet werden. Das Gremium soll mindestens einmal jährlich tagen und weiterhin unter Federführung des Stadtplanungsamtes, Abteilung Stadtentwicklung, organisiert werden.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung der Intention des Antrags der Fraktionen von SPD, Linken und Bündnis90/Die Grünen zur Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig gefolgt ist und nun eine entsprechende Rechtsverordnung im Rat zur Abstimmung steht.

Ich hatte schon in meinem Statement zum Antrag in der Ratsversammlung am 28. Februar gesagt, dass ich Sperrstunden für ein Relikt vergangener Tage halte, weil wir Kneipen, Diskos und Klubs eben nicht vorschreiben müssen, wann sie Reinigungsarbeiten durchführen müssen. Außerdem erscheint es wenig zielführend, zu regeln, dass das gerade zwischen 5 und 6 Uhr passieren muss. An Problemen beim Lärmschutz ändert eine Sperrstunde auch nichts, sie kann sogar mehr Lärm in Wohnquartieren  verursachen, wenn die Nachtschwärmer dann alle zur gleichen Zeit die Clubs verlassen, weil Sperrstunde ist.

Dennoch und das können wir nicht von der Hand weisen, kann es sein, dass es im Umfeld von gastronomischen Einrichtungen oder Clubs zu Lärmschutzprobleme kommt. Die Probleme sollten wir daher ernst nehmen, aber daran ändert, wie bereits erwähnt auch eine Sperrstunde, die eben nur eine Stunde dauerte, wenig bis gar nichts. Dennoch glauben wir, dass sich für einige Lärmschutzprobleme ernsthafte, einvernehmliche und zielführende Lösungen finden lassen. Vor diesem Hintergrund haben wir einen Änderungsantrag ins Verfahren gebracht, durch den die Stadtverwaltung aufgefordert wird, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen. Um eventuellen Vermutungen vorzubeugen: Der Nachtbürgermeister soll nicht über die Nachtstunden hinweg den Schreibtisch des Oberbürgermeisters hüten. Vielmehr geht es darum, dass eine vermittelnde Instanz zwischen Verwaltung, Gastronomen und Anwohnern geschaffen werden soll, um unter anderem auch bei Fragen des Lärmschutzes Kompromisse zu finden. Ein Nachtbürgermeister wäre also ein guter Ansprechpartner, um mit seiner Hilfe Konflikten vorzubeugen oder bestehende Probleme zu lösen. Auch geht es darum, mit Hilfe des Nachtbürgermeisters konkrete Maßnahmen zu entwickeln, wie das Nachtleben in Leipzig noch sicherer gemacht werden kann.

Lassen sie mich zum Schluss, weil der anstehende Beschluss zur Aufhebung der Sperrstunde damit in engen Zusammenhang steht, noch einige Sätze zum Thema Clubsterben in Leipzig verlieren. Wie einige von Ihnen vielleicht bereits mitbekommen haben, läuft vor dem Rathaus die Aktion „Aus Freude am Tanzen“, die von mehreren Leipziger Klubs initiiert wird. Einerseits sprechen sich die Teilnehmer damit für eine Abschaffung der Sperrstunde aus, andererseits machen sie auf eine für die Kulturszene problematische Entwicklung aufmerksam, denn durch die Entwicklung unserer Stadt, die rege Bautätigkeit und das Entstehen neuer Quartiere, durch den Neubau von Schulen und aus anderen ganz unterschiedlichen Gründen sind die Standorte mehrerer Klubs in Gefahr bzw. sind bereits verschwunden. Der Club im Westwerk ist ebenso Vergangenheit wie das 4rooms. Der alten Damenhandschuhfabrik wurde bereits zu Ende August gekündigt und auch die Zukunft des TV-Clubs und des „So&So“ ist ungewiss. Lebendige Städte bestehen nicht nur aus Arbeits- und Schlafquartieren. Ich selber gehe inzwischen straff auf die 40 zu und bin eher seltener in Clubs zu treffen. Die meisten im Stadtrat sind etwa so alt wie ich oder sogar älter. Dennoch sollten wir die Jugendlich und jungen Erwachsenen, die nicht in unsere geförderten Jugendeinrichtungen gehen, nicht aus dem Auge verlieren. Denn Leipzig ist auch deshalb so beliebt bei jungen Menschen, weil wir eine lebendige wohnortnahe Clubkultur haben. Wir brauchen auch im urbanen Bereich notwendige Freiräume, in denen sich Klubs entwickeln können. Es darf nicht passieren, dass das Nachtleben, wie teilweise jetzt schon in Berlin, dadurch vielfach an den Stadtrand verdrängt wird. Diesen Appell verbinde ich mit der Aufforderung an die zuständigen Ämter und Eigentümer, aber auch an uns, Lösungen zu finden, um Klubs die Existenz auch im innerstädtischen Bereich zu ermöglichen. Es geht nämlich nicht immer nur um direkte Fördermittel, sondern auch um Rahmenbedingungen, die wir in einer Stadt schaffen. Clubs benötigen nicht zwangsläufig Fördermittel, sie benötigen aber Rahmenbedingungen, die ihnen auch in einer wachsenden Stadt erhalten werden können. Ich möchte daher auch das Kulturamt darum bitte sich grundsätzlich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Ein Nachbürgermeister kann dabei sicher auch eine hilfreiche Instanz sein.

Vielen Dank!

Redner: Stadtrat Andreas Geisler

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

laut Unterlagen der Stadtwerke Leipzig sind über 99 Prozent aller Stromleitungen im alten Stadtgebiet unterirdisch verlegt und der Rest nur noch in einigen Kleingartenanlagen am Strommast.

Laut Unterlagen der Envia M, Konzessionär in den eingemeindeten Ortsteilen, sind in deren Netz Versorgungsleitungen noch zu 15-20 Prozent am Strommast und in einigen Leipziger Ortsteilen sind es sogar bis zu 25 Prozent.

Soweit die Ausgangslage, denn die Envia M hat ein Programm, Stromkabel in die Erde zu bringen, aus den neunziger Jahren nach der Eingemeindungswelle nicht fortgesetzt. Aus welchen Gründen auch immer.

Sturmtief Friederike hat am 18./19. Januar klargemacht, so wenig Wartung und Pflege geht nicht, denn in meiner Nachbarstrasse beispielsweise fielen mehrere Masten um und es dauerte im Einzelfall bis zu 4 Tage bis alles wieder hergestellt war. Das darf in einer Stadt wie Leipzig nicht passieren!

Nach diesem „Jahrhundertsommer“ entstanden einzelne leichte Gewitter rund um Leipzig, bei denen wir eigentlich glimpflich davongekommen sind, es aber auch wieder massive, teilweise tagelange Stromausfälle in den Randlagen gegeben hat. Genauer betraf das am 27. Juli den Leipziger Norden und am 8. August den Südosten.

Wir wollen die Verbrauchersicherheit wieder herstellen und dazu die Masten sowie die Leitungen überprüfen und wieder sicher machen lassen. Die Verwaltung meint in Ihrem Standpunkt, sie würden das bereits tun.

Wir glauben, das ist Unsinn. Schließlich hätte man erwarten können, dass die Verwaltung sich bereits jetzt bei Envia M dafür eingesetzt hat, für mehr Versorgungssicherheit zu sorgen. Wir haben deshalb anfänglich unseren Antrag abstimmen lassen wollen. Dass der Verwaltungsstandpunkt allerdings ausführt, dass die Verwaltung bereits mit den Stadtwerken im Gespräch sind, den Übergang der Netze an die Stadtwerke zu planen und damit auch die Versorgungssicherheit sowie eine notwendige Erdverkabelung auf der Agenda stehen, werden wir heute den Verwaltungsstandpunkt abstimmen lassen.

 

Punkt 2, der besagt, dass, wo immer möglich, im Zuge von Baumaßnahmen und Leitungsverlegungen die Leitungen unter die Erde zu bringen sind, sowie Punkt 3 des Verwaltungsstandpunktes, der endlich das Gerangel um Zuständigkeiten für Pflege und Instandhaltung rund um die Schaltschränke mit einem gemeinsamen Pflegekonzept beenden soll, greifen unsere Vorschläge in leicht modifizierter Form auf. Wir hoffen nun, dass nach Übergang der Netze an die Stadtwerke auch zeitnah spürbare Verbesserungen zu bemerken sind. Wir werden das kritisch begleiten und ein Auge darauf haben, ob passiert, was angekündigt wird.

Ein Schlusssatz sei mir noch gestattet:

Wenn unsere Justiz noch eine Weile mit dem Fall beschäftigt ist, braucht es vielleicht doch noch mal die Bemühungen der Stadt und des Stadtrates, Envia M als derzeitigen Konzessionär an seine Pflichten zu erinnern.

Wir lassen im Sinne des Verwaltungsstandpunktes abstimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Einführung einer Gästetaxe ab 01.2019 mit der vorliegenden Gästetaxesatzung (Anlage 1).
  2. Der Oberbürgermeister wird zur Erhöhung der Rechtssicherheit der Erhebung der Gästetaxe zu folgenden Maßnahmen beauftragt:
    1. Fortschreibung des Touristischen Entwicklungsplans (TEP) ab 2019
    2. Entwicklung eines Konzepts für eine koordinierte und repräsentative Befragung, die alle touristisch relevanten Einrichtungen und Angebote der Stadt Leipzig umfasst, bis zum 12.2018.
    3. Implementierung einer einheitlichen Methodik für die Kalkulation wird bis zum 01.01.2019 umgesetzt.

Der bisherige Punkt 3 wird gestrichen und ersetzt

3. Die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, wird im Jahr der Einbringung des Doppelhaushaltes bis zum 30.06. durch die Ratsversammlung mittels Beschlussvorlage bestätigt. Im Jahr 2018 wird dies bis zum 30.09. erfolgen. 

Der OBM berichtet der Ratsversammlung regelmäßig bis zum 30.06. des Folgejahres über die Verwendung des Gästetaxaufkommens und die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Projekte.

Der bisherige Punkt 4 wird gestrichen und ersetzt

 4. (1) (NEU) In einem zusätzlichen Paragraphen „Befreiung von der Gästetaxepflicht“ zur „Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig“  sind folgende Ausnahmereglungen  aufzunehmen:

Von der Gästetaxepflicht sind befreit:

  1. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
  1. Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr,
  1. Schwerbehinderte mit den vorgedruckten Merkzeichen BL oder aG im Schwerbehindertenausweis,
  1. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliche Bescheinigung, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird,
  1. Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat; das Zeugnis ist dem Vorlegenden nach Einsichtnahme zurückzugeben,
  1. Personen, die in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zur vollstationären Behandlungaufgenommen wurden oder denen Eingliederungshilfe nach § 55 SGB XII gewährt wird,
  1. jede weitere Person einer Familie, wenn für drei Familienmitglieder Gästetaxe entrichtet wird,

(2) Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Gästetaxepflicht sind, sofern sie nicht offensichtlich vorliegen, durch Vorlage eines geeigneten Nachweises zu bestätigen. Der Nachweis ist dem Betroffenen nach Einsichtnahme zurückzugeben.

 

 5. Der § 3 (1), Satz 1 zum Gästetaxsatz wird wie folgt ersetzt:

Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag bei einem Übernachtungspreis bis einschließlich 30,00 Euro 1,00 Euro sowie bei einem Übernachtungspreis von über 30,00 Euro 3,00 Euro, ggf. jeweils incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 6. Die Verwaltung prüft bis zum 31.12.2018 nochmals die Ausgabe einer Gästecard. Dies auch unter der Maßgabe, dass ggf. das Finanzamt II bzw. das das Landesamt für Steuern und Finanzen ohnehin die Einführung der  Gästetaxe in Leipzig für umsatzsteuerpflichtig erklärt.

 

Begründung:

Die Einführung einer Gästetaxe kann wesentlich zur Stärkung des Kultur- und Touristik- und somit des Wirtschaftsstandortes Leipzig beitragen. Wichtige Voraussetzung dafür ist eine gewisse Akzeptanz bei Gästen und Beherbergungsbetrieben. Aus diesem Grunde halten wir eine Reihe von Befreiungstatbeständen für eine sozialpolitische Ausgewogenheit für unverzichtbar. Die Stadt Meißen, als Vorreiter bei der Einführung einer Gästetaxe in Sachsen, hat bereits ähnliche Ausnahmetatbestände in ihrer Gästetaxsatzung aufgenommen. Mit Hinblick auf Übernachtungsgäste im Niedrigstpreisbereich, wie Jugendherbergen, Zeltplätze etc. , halten wir eine Absenkung auf 1 Euro pro Übernachtung und Person als sachlich geboten und vertretbar. Aus unserer Sicht kann die Einführung einer attraktiven Gästecard die Akzeptanz der Gästetaxe weiter erhöhen. Daher sollte dies ernsthaft geprüft werden für den Fall, dass die Gästetaxpflicht der Umsatzsteuer unterliegt.

Um die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle der Gästetaxe durch den Stadtrat sicherzustellen, ist es notwendig, dass die Auswahl neuer, gästetaxfähiger Projekte, durch den Stadtrat bestätigt und dieser auch über die Verwendung des Gästetaxaufkommens regelmäßig informiert werden muss.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einführung eines städtischen Beauftragten bzw. Delegierten für das Nachtleben (in anderen Städten bereits unter dem Titel „Nachtbürgermeister“ bzw. „Night Mayor“ bekannt) für die Stadt Leipzig zu prüfen. Dabei sollen sich insbesondere das Kulturdezernat und das Ordnungsamt mit ähnlich gelagerten Konzepten verschiedener deutscher und europäischer Städte auseinandersetzen, sowie mit Clubbetreibern, Gastronomen und Kultureinrichtungen in Leipzig eruieren, wie so eine Stelle sinnvoll implementiert werden kann.

 

Begründung:

In der Stadtforschung wird von einer Mediterranisierung der Städte gesprochen, das heißt, dass immer mehr Menschen viele ihrer Aktivitäten vor allem in den sommerlichen Abendstunden nach draußen verlegen. Es finden u.a. vermehrt Partys oder Straßenfeste statt und auch die vielfältige Klublandschaft in Leipzig sowie die Freisitze von vielen Kneipen sorgen dafür, dass viele Menschen abends und nachts in der Stadt unterwegs sind.

Die Abschaffung der Sperrstunde begrüßen wir ausdrücklich, weil wir uns gemeinsam mit anderen Fraktionen dafür eingesetzt haben, aber es gab auch negative Rückmeldung aus der Bevölkerung zu diesem Vorhaben. Dabei geht es in der Regel um Lärmbelästigungen, die Anwohner auf Grund von Klubs oder Freisitzen in ihrer Nachbarschaft empfinden. Wir sehen deshalb den Ansatz, einen sogenannten Nachtbürgermeister zu schaffen, den verschiedene deutsche und europäische Städte bereits verfolgen, als sinnvoll an, um hier eine vermittelnde Instanz zu schaffen, um Konflikte zwischen Nachtschwärmern und Anwohnern möglichst zu vermeiden.

Seit dem 19. Juli dieses Jahren ist Mannheim die erste deutsche Stadt, die offiziell einen Nachtbürgermeister hat, der als Verbindungsmann zwischen Gastronomen, Anwohnern, Stadtverwaltung und „Partygängern“ vermitteln soll, um u.a. mit konkreten Maßnahmen das Nachtleben sicherer zu machen und auch die Lärmbelästigung durch das Nachtleben in Grenzen zu halten.