Sachverhalt:

Im Juli 2017 hat die Ratsversammlung beschlossen, den Oberbürgermeister aufzufordern, ein Maßnahmepaket zur Verbesserung der Einhaltung der Verschwiegenheit, zur Dokumentensicherheit sowie einen Konzeptvorschlag für mehr Transparenz in der Stadtratsarbeit vorzulegen (Vorlage VI-A-02118-NF-02-Beschlüsse). Dazu sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:

1. Wie ist der Bearbeitungsstand der jeweiligen Maßnahmepakete und Konzeptvorschläge?

2. Wann kann mit einer Vorlage dazu gerechnet werden?

Wir dürfen die Anfrage wie folgt beantworten:

Zu 1.

In Abstimmung zwischen Dezernat Allgemeine Verwaltung, Büro für Ratsangelegenheiten und Referat Kommunikation wurden Vorschläge erörtert. Die Konzepte befinden sich in Erarbeitung.

Zu 2.

Da u. a. im Rahmen der Änderung der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung des Stadtrates Vorschläge mit eingearbeitet werden sollen, ist damit zu rechnen, dass die Vorlage nach der Vorlage zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht wird.

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Der Ausbildungsgrundsatz der Stadt Leipzig lautet: „Die Planung sichert die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung.“ Dies muss auch für Erzieherinnen und Erzieher gelten.

Mit der zur Abstimmung stehenden Vorlage bzw. dem Antrag der SPD-Fraktion wird auch die Stadt Leipzig demnächst eine berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher anbieten. Eine gute Nachricht, um den Personalmangel in den Kitas zu begegnen. Damit setzt die Stadtverwaltung endlich eine Forderung der SPD-Fraktion vom Mai 2012 um und macht einen Vorschlag zum Umgang mit einem erneuten Antrag unserer Fraktion vom Dezember 2017. In diesem wird die Stadt aufgefordert, 25 Stellen für eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise zum staatlich anerkannten Erzieher zu schaffen.

Bis 2020 müssen 832 Erzieherstellen in Leipzig nach- und neubesetzt werden, da zusätzliche Kindertagesstätten eröffnen und Mitarbeiter in den Ruhestand gehen. Es wird inzwischen immer schwieriger, vor allem neue Kitas schnell mit ausreichend Personal zu besetzen. Das vor diesem Hintergrund die berufsbegleitende Ausbildung bisher gar nicht genutzt wurde, bleibt unverständlich.

Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Auch deshalb macht es Sinn, die berufsbegleitende Ausbildung zu forcieren, denn gegenüber der rein schulischen Ausbildung werden angehende  Erzieherinnen und Erzieher früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden und  tragen damit auch direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Außerdem erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.“

Wir setzen darauf, dass die Stadtverwaltung auch unseren zweiten Beschlusspunkt, die freien Träger dabei zu unterstützen, so großzügig übernimmt und umsetzt, denn Stadt und freie Träger dürfen sich beim Anwerben von Fachkräften nicht kannibalisieren. Unbesetzte Stellen führen zu nicht belegbaren Kitaplätzen, unabhängig vom Träger.

Beim Änderungsantrag können wir weitestgehend mitgehen, wenn er so zu verstehen ist, dass die fünfzig Ausbildungsstellen als Maximalforderung zu verstehen ist, die ab dem Schuljahr 2019/20 als minimale Anzahl an Ausbildungsstellen greifen soll. Wir können nämlich nicht beurteilen, ob es so kurzfristig möglich ist, weitere 25 Stellen mit Auszubildenden zu besetzen, die auch einen Schulplatz finden. Das Schuljahr beginnt schließlich bereits in sechs Wochen.

 

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste der heutigen Ratsversammlung,

der Änderungsantrag 07 zur Sammelvorlage befasst sich mit Grundschulerweiterungen.

Es darf festgestellt werden, dass wir als Stadt gemeinsam nicht besonders mutig waren und bei der Kästner-, der Masur-, der Neruda-Schule sowie in Böhlitz-Ehrenberg usw. immer zu klein geplant, gebaut und danach mühevoll angebaut haben.

Das wollen wir uns, Ihnen und den Lindenthalern ersparen, denn wir vermuten schon heute einen größeren Bedarf.

Als die Planungen für einen Anbau an die Alfred-Kästner-Grundschule angeschoben wurden, sollte diese Grundschule in Lindenthal noch einen eigenen Grundschulbezirk behalten. Das dies völliger Unsinn gewesen wäre, dafür reicht ein Blick auf die alten Grundschulbezirke, wo z.B. die Reichsbahnsiedlung oder die Trift- und Damaschke-Siedlung zur Paul-Robeson-Grundschule gehörten, was heute Sinn macht, aber in Zukunft nicht mehr so geht.

Warum? Zwischen Lindenthal und Wahren, also zwischen Paul-Robeson-Grundschule heute, in der Jungmannstrasse, und Paul-Robeson-Grundschule nächstes Jahr, hoffentlich am Opferweg, gibt es nur eine Unterquerung der S-Bahn und eine Querung B6 neu mit einem sicheren Schulweg.

Die Kinder müssten große Strecken entlang des Bahndammes laufen und damit Umwege. Das macht es sehr wahrscheinlich, dass der Weg nach Lindenthal kürzer, für viele einfacher ist und damit die erste Wahl sein wird. Wir vermuten, dass die Mehrzahl der Eltern nördlich der B6 neu ihr durch gemeinsame Schulbezirke gewonnenes Wahlrecht für Lindenthal nutzen werden, und bitten dies sehr sorgfältig zu prüfen.

Das wird auch möglich, weil im Gemeinderat Lindenthal in den neunziger Jahren vorrausschauend gehandelt wurde. Den Gemeinderäten war klar, wenn sich das komplette Wohngebiet füllt, braucht es mehr Platz für Kita und Schule. Deshalb hat man die Flächen hinter Schule und Kita, entlang der Straße „Zur Lindenhöhe“, eben nicht zur Bebauung freigegeben, sondern als Vorbehaltsfläche für eine Schule im Besitz der Kommune gelassen, auch wenn sie heute temporär durch einen Basketballplatz zwischengenutzt wird.

Durch die neuen Schulbezirke und das Wachstum der Stadt –  auch am Rand, sind wir jetzt in der Lage, das zu prüfen und wenn nötig umzusetzen, und zwar ggf. mit bis zu 8 Unterrichtsräumen plus einer Zweifeldsporthalle.

Drei Bemerkungen seien mir noch erlaubt:

  • Dadurch könnte sich die Baustelleneinfahrt in der Straße „Zur Lindenhöhe“ befinden und Baubetrieb und Schulbetrieb getrennt verlaufen, auch ohne Störungen für beide Kitas.
  • Und so ehrlich sollte man auch sein, eine neue Sporthalle für Lindenthal würde auch etwas an Lebensqualität in eine Region zurückgeben, die für die Entwicklung der Stadt große Lasten auf sich nehmen muss.
  • Und in Lindenthal wird seit dem Bau der alten Sporthalle sehr erfolgreich Radball gespielt, was einen Parkettboden bedingt. Eventuell findet man dafür eine Lösung oder überlässt die alte Halle dem TSV Lindenthal und/oder dem Hort, falls man das Gebäude nicht als Mensa braucht.

 

Der Änderungsantrag des OR Lindenthal, eine Sporthalle neben dem Gelände des Sportplatzes zu prüfen, hätte auch einen gewissen Reiz, aber aus schulpolitischer Sicht wäre alles in einem Grundstück bzw. direkt nebeneinander sinnvoller. Deshalb werben wir hier für unseren Antrag.

Ein paar ehrliche Worte zu einem Gymnasium im Norden: Zwei weiterführende Schulen so nah an die Neue Messe zu bauen, wo es keinerlei Bauplätze oder Bauentwicklung mehr gibt und wo ringsum durch Sachsenpark, Messe, Bundestrasse, Autobahn und Gewerbeflächen kein Wohnungsbau zu erwarten ist, und wo es keine tangentialen Buslinien gibt, ist Wahnsinn.

Nördlich der Max-Liebermann-Straße bis hin zur Endstelle der Straßenbahnlinie 4 zum Beispiel, da wäre man immer noch im Norden und in diesem Bereich sollte ein Gymnasium für den Leipziger Norden gebaut werden. Schließlich entstehen dort heute schon in den alten Kasernenanlagen Wohnhäuser, weshalb dort auch Schüler wohnen werden. Zudem warten da noch freie Flächen geradezu darauf, die Lücken zwischen eingemeindeten Ortsteilen zu schließen.

Die Oberschule für Wiederitzsch ist sicher völlig unstrittig.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Was muss, das muss.

Es gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt, ausreichend Plätze in Schulen zur Verfügung zu stellen. Seit Jahren reden die Schulpolitiker, ja sogar ein Amtsleiter und ein Bürgermeister über Kapazitätsengpässe, ungenaue Schülerprognosen, Bauverzuge und strategische Flächenbevorratung.

Und jetzt, fünf vor 12- oder eher zwei vor 12 kommt der Notstand in der obersten Stadtverwaltung an.

 

Es wird uns ein Sofortprogramm im Umfang von atemberaubenden über 150 Mio. Euro vorgelegt, einhergehend mit weitreichenden Ermächtigungen des Oberbürgermeisters. Aber anhand der zahlreichen Änderungsanträge kann man schon sehen, dass der Stadtrat trotz aller Zeitnot genau hinschaut, was die Stadt da so bauen will.

 

Einige Maßnahmen grenzen an Verzweiflungstaten. Hierbei meine ich besonders die beiden Mietobjekte in der Torgauer- und Eutritzscher Straße. Diese winken wir keinesfalls in diesem Maßnahmenpaket durch. Die Linken wollen in ihrem ÄA 16 den gesamten Punkt 3 streichen. In der Synopse zu den Änderungsanträgen sah die Stadtverwaltung schon ein, dass man die Torgauer Straße aus dieser Vorlage herauslösen muss, wir wollen auch die Herauslösung der Eutrizscher Straße, dazu unser ÄA 20. Ich habe erhebliche Zweifel, ob diese beiden Objekte die Voraussetzung für die Nutzung als Oberschule erfüllen. Keinesfalls werden wir Einschränkungen besonders bei dieser Schulart bei den baulichen Standards hinnehmen.

Durch die Übernahme der Verwaltung der ÄA 16 und 20 wird ein Punkt erfüllt, um dieser Sammelvorlage überhaupt zustimmen zu können.

 

Im Punkt 2 der Vorlage werden einige größere Baumaßnahmen aufgeführt. Hier haben wir vor allem Probleme mit dem verwaltungsintern diskutierten Schulstandort für das Gymnasium im Leipziger Norden. Jedes Jahr zeigt sich, dass sich einige Schulen offensichtlich an weniger attraktiven Standorten befinden, denn dort melden sich immer deutlich weniger Schüler an, als es vorhandene Plätze gibt. Und nun will die Stadt einen weiteren Schulstandort an einer noch weiter abgelegenen Stelle bauen. Wir bestehen daher auf unserem ÄA 06, dass in diesem Bereich verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen sind- und nicht wie im Verwaltungsstandpunkt, ein von uns vorgeschlagener Standort einfach abgebügelt wird.

 

Weiterhin schlägt meine Fraktion die zügige Beschaffung einiger Schulcontainer vor. Diese sehen wir zum einen als Alternative für die Mitobjekte Torgauer-/ Eutritzscher- Straße, aber auch als schnell einsetzbare Varianten, wenn es mal wieder bei einigen Maßnahmen Bauverzug gibt.

In den nächsten Jahren müssten auch noch zahlreiche Bestandsgebäude saniert werden, dafür benötigt man auch Auslagerungsobjekte, die flexibel einsetzbar sind. Dass sich das Anmieten solcher Container nicht lohnt, sah kürzlich die Stadtverwaltung auch ein und kaufte diese für die Grundschule 5.

Meine Fraktion bringt im ÄA 08 auch einige Stadtorte zu Prüfung ins Spiel. Dazu wird mein Fraktionskollege Christopher Zenker noch näher ausführen. Weiter wollen wir das sichergestellt wird, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden.

 

Außerdem fordern wir in unserm ÄA 09, dass alle Bauvorhaben des Schulentwicklungsplanes nachdrücklich forciert werden. Das will die Stadtverwaltung auch tun. Wäre das bisher mit dem gebotenen deutlichen Druck passiert, müssten wir heute nicht diese  Sammelvorlage beschließen. Ich bin ganz besonders gespannt, wie die nachdrückliche Forcierung bei den Karteileichen Bayrischer Bahnhof und Jahrtausendfeld aussehen wird. Von der Umsetzung durch private Investoren habe ich jedenfalls länger nichts gehört. Wir erwarten, dass alle Bauvorhaben aus dem letzten Schulentwicklungsplan in die monatliche Berichterstattung aufgenommen werden.

Der Fachausschuss JSGS und der Unterausschuss Schulnetzplanung werden sich sehr gründlich mit der angekündigten Berichterstattung befassen. Dazu werden wir klare Forderungen nach der Struktur und Verfahrensweise des Berichtes vorgeben.

 

Grundvoraussetzung für die Zustimmung meiner Fraktion sind die Herauslösung der Mietobjekte und eine Standortprüfung für das Gymnasium im Planungsraum Nord. Wenn Sie, Herr OBM, die herausgelösten Mietobjekte als Standorte für Oberschulen prüfen, dann erwarten wir nicht nur einen kritischen Blick auf die entstehenden Kosten, sondern vor allem grundlegende Überlegungen, ob Sie solche Standorte mit solchen Bedingungen Oberschülern zumuten wollen.

In welchen Bereichen meine Fraktion dem OBM Ermächtigungen erteilt, und vor allem, in welchen nicht, habe ich schon ausgeführt.

Besonders bei den bereits vorgeplanten und vordiskutierten Komplexsanierungen und Erweiterungsbauten der Punkte 2 und 4 hoffen wir auf eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung durch die Ermächtigung des OBM. Die Oberschule am Barnet-Licht-Platz kann nur in der avisierten Zeit gebaut werden, wenn wir heute dieser Vorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Ich möchte auf zwei Aspekte unserer Änderungsvorschläge eingehen. Zum einen geht es mir um unseren ÄA 5, der eine tatsächliche Nachnutzung der Container auf dem Barnet-Licht-Platz anstoßen soll. Wir möchten, dass mindestens ein Teil der Container, wie in der Vorlage beschrieben, anderen sozialen Zwecken, also beispielsweise Sportvereinen, zur Verfügung gestellt wird. Der Rückbau dieses Containerstandortes ist notwendig, weil dort eine Schule entstehen soll. Das bietet eine gute Gelegenheit, Vereine dabei zu unterstützen, ihre Funktionsgebäude und Sanitärtrakte auf einen besseren Stand zu bringen bzw. überhaupt ausreichend Kapazitäten zu schaffen. Sie kennen es: Auf vielen Sportplätzen stehen in die Jahre gekommene Baracken, die sowohl Büros als auch Umkleiden und Sanitärräume beherbergen.

 

Dabei sollten 80 Prozent der Kosten für Transport und Anschluss von der Stadt, wenn möglich auch durch Landesförderung übernommen werden, wobei wir zunächst eine Deckelung bei 400.000 Euro vorschlagen. Lediglich maximal 20 Prozent der Kosten sollten die Vereine selbst tragen müssen, durch Eigenleistung oder Eigenmittel. Wir bewegen uns damit im Bereich der üblichen Sportinvestitionsförderung.

 

Den Verwaltungsvorschlag einer separaten Vorlage dazu unterstützen wir, auch wenn es noch mindestens bis nach der Sommerpause dauert, bis wir darüber abstimmen können. Es ist deshalb notwendig, dass eine Zwischenlagerung der Container an einem anderen Standort ermöglicht wird, denn der Bau der Schule soll zügig beginnen und deshalb muss dort auch Bau- bzw. Containerfreiheit geschaffen werden. Wir werden unter dieser Bedingung dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.

 

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist Beschlusspunkt 1 unseres Änderungsantrags 8, der die Prüfung innerstädtischer Brachflächen als Interimsstandorte für Schulen in Containerbauweise vorsieht. Ja, wir wollen, dass der Leuschner-Platz, der Matthäikirchhof und der ehemalige Containerstandort am Deutschen Platz für Interimsschulstandorte intensiv geprüft werden. Uns treibt die Befürchtung um, dass wir Bauverzögerungen erleben werden und dadurch zusätzlich zentrumsnahe und verkehrlich gut angebundene Interimsstandorte vorhalten müssen. Denn das Einzige, was wirklich schnell geht, wenn es zu Bauverzögerungen an anderen Standorten kommt, sind Container. Die Verwaltungsmeinung, dass sei alles unwirtschaftlich und würde die weitere Entwicklung der Flächen bremsen, ist uns zu pauschal und falsch. Es geht um eine Zwischennutzung von 5 bis 6 Jahren. In diesem Zeithorizont sehen wir aktuell keine richtungsweisenden Fortschritte auf diesen Grundstücken. Wir werden allerdings diese drei Standorte getrennt voneinander abstimmen lassen.

 

Den Leuschner-Platz sehen wir beispielsweise auch als Mahnung, dass wir schneller auf die Entwicklungen reagieren müssen. Es ist uns seit Jahren bekannt, dass Schulplätze fehlen werden, aber das notwendige Tempo bei Neubau und Erweiterung von Schulen haben wir nie aufgenommen. Das rächt sich jetzt und kann auf dem Leuschner-Platz deutlich sichtbar werden, denn mindestens Teile der Verwaltung hätten jeden Arbeitstag einen schönen Blick auf diesen Standort. Der Leuschner-Platz hat auch noch einen praktischen Vorteil, zwei wunderbare Sporthallen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Antwort: 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und ausreichenden ambulanten vertragsärzt-lichen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und erfolgt durch das gesetzlich vorgegebene Instrument der Bedarfsplanung. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen erlassene Bedarfsplanungs-Richtlinie, die bundesweit Gültigkeit besitzt.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt deshalb auf Grundlage einer Antwort der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig vom 11. Juni 2018.

1)        Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schreibt, dass in Leipzig derzeit 56,75 Kinderärzte zugelassen bzw. bedarfsplanungsrelevant angestellt sind. Die Verhältniszahl für Kinder- und Jugendärzte für die Stadt Leipzig ist 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt.

Die Kassenärztliche Vereinigung berichtet weiter, dass der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen am 2. Mai 2018 den Planungsbereich Leipzig um eine Kinderarztstelle erweitert und eine bislang an abrechenbaren Leistungen begrenzte Anstellung automatisch in eine vollwertige Anstellung ohne Leistungsbeschränkungen gewandelt habe. Da diese Stelle bei der Berechnung des Versorgungsgrades unmittelbar berücksichtigt wurde, sei damit der Zustand „gesperrter Planungsbereich“ wieder hergestellt.

1a) Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?

Wie viele Kinder jeder Kinderarzt tatsächlich versorgt, ist der Stadt Leipzig nicht bekannt.

2)        Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?

Entsprechend der Bedarfsplanungs-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses sind die Kinderärzte eine Arztgruppe der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Insofern wird für die Stadt Leipzig insgesamt geplant und eine Bedarfsplanung nach Ortsteilen nicht durchgeführt.

3)        Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztliche Versorgungsstruktur ein?

3a) Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet, auch als problematisch?

Ohne eine aussagekräftige Datengrundlage kann hier von Seiten der Stadt Leipzig keine seriöse Einschätzung abgegeben werden.

3b)  Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier benannt?

In den letzten Jahren haben sich vereinzelt Bürger an die Stadt Leipzig gewandt, die Schwierigkeiten hatten mit ihrem Neugeborenen einen behandelnden Kinderarzt zu finden. Der Stadt Leipzig liegen keine stadtweiten Zahlen vor.

3c) Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen erhöht werden kann?

Der Beigeordnete für Jugend, Soziales und Gesundheit hat sich im Februar 2016 in einem persönlichen Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die Schaffung neuer Vertragsarztsitze eingesetzt.
4)        Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016 haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt, einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungs- Richtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.

4a) Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt?

4b)Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

„Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat bereits in Abstimmung mit den Landesver­bänden der Krankenkassen eine an die realen Verhältnisse in Sachsen gegenüber der bundesweiten Verhältniszahl (2.405 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt) angepasste Verhältniszahl von 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt berechnet, die erstmals durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur Feststellung von Zulassungs­beschränkungen im Oktober 2016 angewendet wurde. Die Anwendung dieser angepassten Verhältniszahl, mit der die häufigere Inanspruchnahme des Kinderarztes in den ostdeut­schen Bundesländern berücksichtigt wird, hatte eine deutliche Absenkung der Versorgungs­grade zur Folge. Damit konnte die Gefahr, dass Nachbesetzungen von kinderärztlichen Praxen vom Zulassungsausschuss hätten abgelehnt werden müssen, wenn der Versor­gungsgrad – wie vom Gesetzgeber verlangt – einen Wert von 140 % übersteigt, weitest­gehend abgewendet werden. Zulassungsmöglichkeiten haben sich unmittelbar im Zusammenhang mit der Anwendung der angepassten Verhältniszahl nicht ergeben. Allerdings sind im Nachhinein, partielle Öffnungen für Kinderärzte erfolgt.“

Sachverhalt:

Die Einzelanfragen können wie folgt beantwortet werden:

Frage 1: Wie viele Menschen haben sich für o. g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?

Zum Stand 18. Juni 2018 waren 625 Empfänger für SMS-Nachrichten und 241 Empfänger von E-Mail-Nachrichten im System registriert.

Inwieweit sich einzelne Personen für beide Nachrichtenwege registriert haben, ist nicht bekannt.

Die Stadt Leipzig schätzt die Informationsmöglichkeit über das SMS-Warnsystem als sicher und zielführend ein. Damit werden Menschen, die ein besonderes Informationsbedürfnis zur Hochwasserlage in der Stadt Leipzig (z. B. auf Grund ihrer Wohn- oder Arbeitsorte oder ihrer Freizeitinteressen) besitzen, schnell und direkt erreicht.

Frage 2: Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?

Auf die Möglichkeit der kostenfreien Registrierung für das System wurde mehrfach über die Medien aufmerksam gemacht. Auch im Leipziger Amtsblatt wurde und wird darauf hingewiesen.

Auf der Internetseite der Stadt Leipzig findet sich dauerhaft eine ausführliche Beschreibung und Registrierungsanleitung.

Erfahrungen anderer Städte (z. B. Chemnitz) haben gezeigt, dass die Zahl der Neuanmeldungen (erst dann) sprunghaft ansteigt, wenn sich konkrete Hochwassergefahren einstellen.

Frage 3: Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z. B. bei drohenden Unwettern?

Das SMS-Warnsystem ist wenig flexibel im Hinblick auf die zu übermittelnden Nachrichteninhalte. Für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen ist dies ausreichend. Um vor Unwettergefahren zu warnen, ist jedoch die Übermittlung ganz spezifischer Informationen erforderlich. Dafür ist das SMS-Warnsystem nicht ausgelegt. Für Unwetterwarnungen steht als gute Alternative die Warn-App NINA des Bundes zur Verfügung. Die Informationen werden hier direkt vom Deutschen Wetterdienst übernommen und mit Vorsorge- und Verhaltenstipps ergänzt. In der App lässt sich individuell einstellen, für welche Orte (z. B. nur die Stadt Leipzig) die Warnungen ausgegeben werden sollen. Außerdem warnt die App vor weiteren Gefahren.

Die Stadt Leipzig empfiehlt ihren Bürgern daher, die Warn-App zu installieren.

Auf aktuelle Unwetterwarnungen entsprechender Schwere wird auch auf der Internetseite der Stadt Leipzig aufmerksam gemacht.

Frage 4: Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z. B. Schulen und Kindertagesstätten?

Das SMS-Warnsystem wird auch für die Warnung städtischer Führungskräfte genutzt – allerdings ausschließlich für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen.

Für die Warnung von anderen Unwettergefahren kommt dieses System aus den oben genannten Gründen nicht zur Anwendung.

Stattdessen erfolgt die Verbreitung von Unwetterwarnungen in der Stadtverwaltung nach einem entsprechenden Einsatz- und Informationsplan per Fax und über ein automatisches Telefonalarmierungssystem, welches in der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig betrieben wird.

Frage 5: Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?

Starkregenereignisse sind gekennzeichnet durch eine schwere Vorhersagbarkeit, ggf. örtlich begrenztes Auftreten und eine sehr hohe Dynamik. Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr sind unter diesen Umständen schwierig.

Die Vermeidung bzw. Verminderung möglicher Schäden gelingt nur im Zusammenspiel von Kommune, Abwasserentsorger und Grundstückseigentümern.

Aus diesem Grund erteilte die Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 1. August 2016 den Auftrag zur Erstellung einer „Kommunalen Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen“ (KAWI-L).

Im Mittelpunkt des gemeinsamen Projektes der Stadt und der Leipziger Wasserwerke steht die Entwicklung eines integrierten Starkregenprogrammes mit dem Fokus auf den drei Säulen Risikomanagement (Überflutungsvorsorge), Öffentlichkeitsarbeit und Stadtentwicklung.

Es ist vorgesehen, Ende Juni im Rahmen eines Pressetermins die Vertreter der Medien über das Projekt zu informieren.

Frage 6: Sensibilisiert die Stadt Grundstückseigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen werden durch Flächenversiegelungen begünstigt. Die Stadt sensibilisiert daher Grundstückseigentümer grundsätzlich und regelmäßig, das Maß der Versiegelung zu reduzieren bzw. wenn möglich zu entsiegeln.

Mit der geplanten Gründachstrategie für Leipzig soll die Errichtung von Gründächern für Leipzig für flache und flachgeneigte Dächer – sowohl auf Bestandsgebäuden als auch bei der Errichtung von Neubauten – verbindlich werden. Damit kann auf versiegelten Flächen u. a. ein wichtiger Beitrag zur Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung geleistet werden.

Im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Kommunale Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig – Projekt Starkregen“ (KAWI-L) wurde eine Informationsbroschüre für Grundstückeigentümer zur Sensibilisierung und zum Aufzeigen eigener Maßnahmen (u. a. zur Regenwasserableitung) erarbeitet, die in Kürze zur Verfügung gestellt wird.