Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den zuständigen Gremien zu veranlassen, dass in den Jahren 2019 und 2020 keiner Wirtschaftsplanung der LVB GmbH zugestimmt wird, die eine Fahrpreissteigerung von über 2 Prozent vorsieht.

Begründung:

Seit Langem wird in der Stadt Leipzig bereits über die Neuorganisation des Verkehrs in unserer wachsenden Stadt diskutiert. Der ÖPNV ist hierbei ein ganz wichtiger Baustein, um verhindern zu können, dass die Stadt in ein paar Jahren einen Verkehrskollaps erlebt. Um mehr Menschen dazu zu bewegen, ihr eigenes Auto stehen zu lassen, wenn sie nicht unbedingt darauf angewiesen sind, muss der öffentliche Personennahverkehr attraktiver werden. Neben Qualitätsverbesserungen ist dafür auch eine attraktive/angemessene Preisgestaltung von zentraler Bedeutung.

Durch die mittlerweile fast schon traditionellen jährlichen Fahrpreissteigerungen, die zudem häufig auch noch deutlich über der Inflationsrate liegen, wird eigentlich genau das Gegenteil einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV erreicht. Eine zumindest temporäre Begrenzung des Preisanstieges auf die Höhe der allgemeinen Inflationsrate ist daher aus sozialpolitischen Gründen geboten und unter Mobilitäts- und Umweltaspekten mehr als sinnvoll.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für Viertel mit hohem Parkdruck eine Parkraumbewirtschaftung zu prüfen und dem Stadtrat bis zum Ende des 4. Quartals 2018 entsprechende Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Dabei sollen innovative (bspw. Parkscheinautomaten, mit Ladefunktion für Elektroautos) und digitale Lösungen geprüft werden, um entweder den Investitionsaufwand zu reduzieren oder zumindest den Nutzwert solcher Anlagen zu erhöhen. Weiterer Bestandteil der Prüfung soll sein, welche Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende (bspw. Handwerksbetriebe und Pflegedienste) getroffen werden können, um diese, während sie in den entsprechenden Vierteln ihrer Arbeit nachgehen, nicht mit zusätzlichen Parkkosten zu belasten.

 

  1. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, inwiefern ein kommunales Unternehmen mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt werden kann, um mit den Einnahmen den ÖPNV zu refinanzieren, oder, wenn die Stadtverwaltung die Einnahmen generiert, inwiefern diese dennoch in beihilferechtlich unbedenklich zur Finanzierung des ÖPNV genutzt werden können.

 

Begründung:

Zu BP 1: In verschiedenen Teilen der Stadt, bspw. am Zoo und in der Innenstadt, gehört die Parkraumbewirtschaftung bereits zum Alltag. Durch das Bevölkerungswachstum und die damit steigende Zahl an in Leipzig zugelassen Autos wird es in immer mehr Quartieren für die Anwohner schwierig, einen Parkplatz zu finden. Dabei sind Touristen und Pendler nicht berücksichtigt, die ebenfalls Parkraum in Leipzig beanspruchen. Aus unserer Sicht ist es daher sinnvoll, in Quartieren mit hohem Parkdruck auf Instrumente der Parkraumbewirtschaftung zurückzugreifen. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits verschiedene innovative und digitale Lösungen für die Parkraumbewirtschaftung, die den Investitions- und Wartungsaufwand auf längere Sicht möglicherweise verringern, aber dennoch den Nutzwert für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen und deren Aufwand reduzieren. Solche Lösungen sollen bei der Prüfung der Parkraumbewirtschaftung berücksichtigt werden. Auch sind Ausnahmeregelungen für Gewerbetreibende, die in diesen Vierteln zu tun haben, sinnvoll, um beispielsweise Handwerker und Pflegedienste nicht noch zusätzlich finanziell zu belasten.

Zu BP2: Von der Verwaltung soll auch geprüft werden, ob die Parkraumbewirtschaftung  von einem kommunalen Unternehmen übernommen werden kann und die generierten Einnahmen der Finanzierung des ÖPNV in der Stadt zugutekommen können oder wie die Einnahmen zur ÖPNV-Finanzierung beitragen können, wenn die Stadtverwaltung die Gelder selbst einnimmt.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

 

Leipzig ist Spitze – vor allem im Bereich Schulsozialarbeit. Das zeigen die UÜbersichten im Förderkonzept zur Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen im Freistaat Sachsen.

Leipzig ist aber auch Spitze bei der Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Abschluss verlassen und bei der Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schulschwänzen.

Wie passt das zusammen? Der Stadtrat hat ja vor allem wegen dieser Probleme die Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen. Wir haben uns in langen Diskussionen mit dem Steuerungskonzept befasst und werten die Angaben des Sozialreports gründlich aus- dennoch- Leipzig bleibt Spitze.

Schulsozialarbeiter an Oberschulen und Förderschulen können eben nicht zaubern. Sie sollen alle Unzulänglichkeiten des sächsischen Bildungssystems ausgleichen. Die Stellung dieser Schularten bei der Besetzung mit ausgebildeten Lehrkräften, die veränderten Regelungen beim Übertritt ins Gymnasium und nicht zuletzt auch die sozialen Problemlagen, die sich an diesen Schularten nicht nur häufen, sondern potenzieren.

Hier zeigen sich deutlich die Grenzen von Schulsozialarbeit auf.

Im Förderkonzept des Freistaates wird das als Zielkonflikt beschrieben. Mit ihren begrenzten zeitlichen Ressourcen sollen die sozialen Problemlagen gelöst werden, die Schulabbrecherquote gesenkt und die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrern und Kooperationspartnern organisiert werden. Nebenbei sollen noch Konzepte geschrieben und evaluiert werden.

Wir haben im Rat das Steuerungskonzept für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit beschlossen.

Für uns heißt steuern aber nicht gängeln und bedrängen, vielmehr ist es die Aufgabe der Verwaltung und der Politik, genau hinzuhören und zu analysieren, welche Problemlagen die Schulsozialarbeiter vor Ort aufzeigen. Und nicht nur zuhören- nein auch schnelles Handeln- sowohl vom ASD als auch vom Ordnungsamt und anderen Ämtern und Kooperationspartner ist notwendig.

So heißt es auch im Leitbild der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit: „Die Basis unseres gemeinsamen Handelns sind Fachlichkeit, Offenheit, Vertrauen und Wertschätzung. … Gemeinsames Handeln erzeugt eine größere Wirkung.“

Um die Schulabbrecherquote wirksam zu senken, braucht es viele Akteure. Vor allem muss noch deutlich früher gefördert, aber auch gefordert werden. Das heißt für meine Fraktion- Schulsozialarbeit gehört schnellstmöglich an alle Grundschulen und auch an den Kitas muss das System der Kinder-und Familienzentren deutlich ausgebaut werden.

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
liebe Kollegen im Stadtrat,
geehrte Gäste,

ich war ja schon leicht verärgert als hier im Rat verkündet wurde, die Stellungnahme wird erst in den Ausschüssen behandelt, wenn sie schon längst verschickt ist. Die Diskussion zur entsprechenden Einwohneranfrage im März haben ja alle mitbekommen. Wie ein Wunder ist dann, dass in dem Entwurf, der in die Ausschüsse ging, schon mal leicht nachjustiert wurde, weil man wohl bemerkt hatte, so geht es überhaupt nicht. Nun liegen wieder acht Änderungsanträge vor, sodass ich also davon ausgehe, dass die Stellungnahme in vielen Punkten so schlecht ist, dass sie überarbeitet werden muss.

 

Die SPD Fraktion beantragt in ihrem Änderungsantrag, dass alle Beschlüsse des Stadtrates und alle in die Fluglärmkommission eingebrachten Anträge, die aus den Debatten im Rat oder den Ausschüssen entstanden sind, in der Stellungnahme aufgegriffen und eingefügt werden.

Da sich der Ortschaftsrat Lindenthal die Mühe gemacht hat, genau das auszuformulieren, werde ich meiner Fraktion empfehlen, dem weitergehenden Antrag des OR Lindenthal zu zustimmen. Beschreibt er doch mit klaren Worten genau das, was wir weich formuliert hatten und von der Verwaltung in einer neuen Fassung erwartet hätten.

 

Aus Sicht des Ortschaftsrates bedeutet die Erweiterung des Siedlungsbeschränkungsbereichs, dass die Stadt und die Region die Missachtung aller Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss einfach akzeptieren und damit einen Missstand mit dem Mantel des Legalen versehen und dauerhaft machen.

Es muss doch klar sein, dass alles was der Rat beschlossen hat, sich dort wiederfinden muss. Ich möchte mal einen Blick nach vorn wagen: Ich möchte nicht in ein paar Jahren hier stehen und einen Versuch kontern müssen, die unrechtmäßig mit großem Gerät und von vor 6 bis nach 22 Uhr beflogene Südabkurvung als Grund für weitere Siedlungsbeschränkungen aufzuführen, nur weil sie jemand entgegen aller Beschlüsse benutzt.

 

Und wenn wir einmal bei sinnlosen Abkurvungen sind: Die kurze Nordabkurvung, egal von welcher Bahn, ist genauso eine unsägliche Gewinnmaximierungsmethode, die die Belastungen für die Menschen im Norden grundlos vergrößert, indem sie eine Lärm- und Schmutzschleppe über den ganzen Leipziger Nordwesten legt.

 

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

das vorliegende INSEK-Papier ist abstrakt und für viele nicht richtig greifbar, da es trotz seiner 520 Seiten wenig detaillierte Projekte enthält, sondern eher Zielvorgaben macht bzw. Richtungen vorgibt. Dennoch oder gerade weil es die Richtung vorgibt, ist es von großer Bedeutung für die Entwicklung unserer Stadt. Das INSEK bildet den strategischen Rahmen für die Entwicklung unserer Stadt für mindestens die nächsten 12 Jahre. Es war daher auch gut, dass dieser Prozess, der drei Jahre gedauert hat, von einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet wurde. Wenn das Konzept heute beschlossen wird, wird das 2009 beschlossene SEKo dadurch abgelöst.

Insgesamt kann sich das Ergebnis sehen lassen. Es zeigt die Stadtverwaltung kann dezernats- und ressortübergreifend arbeiten. Von grundsätzlichen Werten wie gesellschaftlichem Zusammenhalt und Demokratie über die Themen Wirtschaft und Arbeit, Stadtentwicklung, Umwelt, Klimaschutz, Bildung, Sport und Kultur bis hin zum Thema Ordnung und Sicherheit greift das Konzept alle Lebensbereiche bzw. Handlungsbereiche unserer Stadt auf. Ich danke daher allen Dezernaten und Ämtern, aber allen voran dem federführenden Dezernat von Frau Dubrau und hier insbesondere dem Stadtplanungsamt im Team von Herrn Heinig.

Das starke Bevölkerungswachstum und auch die positive wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt in den letzten Jahren haben uns alle vor neue Herausforderungen gestellt. Mussten wir vor einigen Jahren noch darüber nachdenken, wie wir eine schrumpfende Stadt organisieren, müssen wir heute für das Gegenteil davon Antworten finden. Diese Antworten lassen sich allerdings nicht allein in Teilbereichen der Verwaltungsarbeit finden, viel mehr ist hier ein ganzheitlicher Ansatz gefragt, denn bei der Stadtentwicklung hängt doch alles irgendwie miteinander zusammen. Das wird bei der Betrachtung der einzelnen Fachkonzepte, die in ihrer Gesamtheit das Integrierte Stadtentwicklungskonzept bilden, sehr deutlich.

Im Bereich Kitas und Schulen sind die Fachkonzepte da, wir schaffen es jedoch nicht, die Konzepte in dem Tempo umzusetzen, wie es nötig wäre, damit Eltern schnell und ohne zu klagen einen Kitaplatz finden oder es in Schulen eben nicht immer voller und enger wird. Hier müssen wir schneller werden. Wir haben eine Priorität und die lautet: Schnell genügend Betreuungsplätze zu schaffen.

In anderen Bereichen, wo es zunehmend klemmt, warten wir auf die Fortschreibung bzw. Präzisierung der Fachkonzepte, bzw. ist eines vorgestern gekommen. Herausgreifen möchte ich die in meiner Aufzählung oben noch nicht benannten Bereiche Verkehr und Wohnen.

Auch wenn wir bei den Mobilitätsszenarien 2030 auf einem guten Weg sind und es sicher einen guten Kompromiss im Rat geben wird, liegt die Fortschreibung des Nahverkehrsentwicklungsplans immer noch nicht vor. Ich habe inzwischen die Sorge, dass uns diese erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen vorgelegt wird und das wäre deutlich zu spät. Eng damit verbunden steht nämlich die Aufgabe der Finanzierung des ÖPNV. Der Antrag von Linke und Grünen zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag macht das Dilemma deutlich. Wie vor zwei Jahren werden Anträge geschrieben, ohne, dass die Grundlage vorliegt. Vielleicht geht es aber gar nicht mehr anders, weil die entsprechende Vorlage vom zuständigen Dezernat einfach nicht vorgelegt wird. Stichwort Stärkung des Umweltverbundes: Den Änderungsantrag der CDU werden wir ablehnen, denn wir müssen erkennen, dass ein Weiter so nicht funktioniert. Weitere 45.000 zusätzliche Pkws wie in den letzten 10 Jahren verkraftet die Stadt nicht. Dann stehen alle im Stau, die, die auf das Auto angewiesen sind, genauso wie jene, die den ÖPNV nutzen. Wir wollen niemandem das Auto verbieten, wir wollen, dass Anreize gesetzt werden, auf das Auto zu verzichten oder es häufiger stehen zu lassen, damit die, die auf das Auto angewiesen sind, gut durchkommen.

Die Fortschreibung der Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes liegt nun endlich vor, beschreibt zwar die verschiede Möglichkeiten zum Beispiel Mietpreissteigerungen einzudämmen, wird aber wenig konkret.  So unkonkret, dass selbst die Fraktion, die Sie, Frau Dubrau, sonst immer verteidigt ihren Aussagen aus der Pressekonferenz nicht zu vertrauen scheint und deshalb trotz ihrer Zusage, eine Milieuschutzsatzung für den Leipziger Osten zu erarbeiten, einen entsprechenden Antrag eingereicht hat. Ich hoffe, dass Sie bereits an der Satzung arbeiten, zumindest ist das meine Erwartungshaltung. Die Entwicklung am Wohnungsmarkt wartet nicht nämlich nicht auf Sie. Mit der vorliegenden Fortschreibung, die wir in den nächsten Wochen intensiv studieren werden, beginnt die eigentliche Arbeit und die muss zügig erledigt werden. In drei, vier Jahren brauchen wir über Instrumente bei stärkerem Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes, über Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzungen oder Zweckentfremdungsverbote vermutlich nicht mehr sprechen. Dann wurden Fakten geschaffen und das gilt es zu verhindern. Machen sie hier bitte Tempo, Frau Dubrau.

Die SPD wird darauf achten, dass das INSEK tatsächlich die Grundlage des Handelns der Stadtverwaltung abbildet und wir werden auch selbst versuchen, unsere Anträge danach auszurichten. Wir werden der Vorlage zustimmen.

 

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 20.06.2018

Das Ordnungsamt führt bei Heimspielen von RB Leipzig zum Schutz der Anwohner umfangreiche verkehrsorganisatorische Maßnahmen durch. Dazu werden Verkehrsschilder und Absperrungen aufgestellt.

Diese verbleiben zwischen den Heimspielen im Wohngebiet und werden z.T. sehr nachlässig und für Fußgänger hinderlich gelagert. Dadurch entstehen nicht nur Gefahrenquellen, sondern es entsteht auch ein nachteiliger Eindruck im öffentlichen Raum.

Wir möchten daher anfragen:

  1. Wer ist für den Auf- und Abbau sowie die Lagerung der Verkehrsschilder und   Absperrungen zuständig?
  2. Ist der jetzige Zustand so geplant oder, wenn nicht, wie wollen die Verantwortlichen in Zukunft damit umgehen?

Sachverhalt:
In der Freizeit Kajak und Ruderboote zu fahren wird immer beliebter. An sonnigen Tagen sind die Leipziger Gewässer inzwischen gut gefüllt mit Booten. Der Wassersport wird als sehr attraktive Freizeitbeschäftigung angesehen und erhöht so auch die Lebensqualität in der Stadt. In diesem Jahr wurden bei vielen Bootsverleihern die Gebühren erhöht. Dazu und rund um den Wassersport und die Wasserwege haben wir folgende Fragen:

Frage 1a:
Nach der Gewässerunterhaltungssatzung-Fortschreibung 2016 werden jetzt auch für gewerbliche Betreiber eines Bootsverleihes in Kubikmeter Wasserverdrängung der betriebenen Boote jeweils multipliziert mit den Nutzungstagen Gebühren erhoben. In der Gewässerunterhaltungssatzung ist nur eine Kalkulation und Berechnung der Beiträge für Nutzer ausgewiesen (Anlage II 4)?
Welche Werte für die Wasserverdrängung der Boote in Kubikmeter wurden nach den verschiedenen Bootstypen pro Boot festgelegt? (z. B. für Einer-, Zweier-Kajaks, Ruderboote, Drachenboote)

Antwort:
Die Werte wurden aufgrund der Auskünfte der Bootsverleiher und Fahrgastschiffbetreiber angesetzt. Mittels eines Formblattes wurde die Wasserverdrängung, die Anzahl der Boote und die Nutzungstage abgefragt.
Die Wasserverdrängung für den jeweiligen Bootstyp ergibt sich aus dem Gewicht des Bootes einschließlich des durchschnittlichen Gewichtes der Personen im Boot umgerechnet in Tonnen. Das ermittelte Tonnengewicht ist gleichzusetzen mit der Wasserverdrängung in Kubikmetern.
Da es unterschiedliche Fabrikate gibt, können die Gewichte bei den jeweiligen Bootstypen variieren. Es gibt beispielsweise Einer-Kajaks, die 13 kg schwer sind und andere die 25 kg wiegen. Es wird immer das tatsächliche Gewicht des Bootes angesetzt, entsprechend der Auskunft des Verleihers.
Beispiel Einer-Kajak: Gewicht 25 kg + 1 Person 75 kg = 100 kg Gesamtgewicht = 0,1 t
Daraus ergibt sich eine Wasserverdrängung von 0,1 Kubikmeter für ein Einer-Kajak.

Beispiel Zweier-Kajak: Gewicht 30 kg + 2 Personen 150 kg = 180 kg Gesamtgewicht = 0,18 t
Als Wasserverdrängung für ein Zweier-Kajak ergeben sich hier 0,18 Kubikmeter.
Analog dazu wurde bei Ruderbooten und Drachenbooten verfahren.

Frage 1b:
Haben alle gewerblichen Bootsverleiher inzwischen die Anzahl ihrer Boote nach Bootstyp und Öffnungszeiten der Stadt zugearbeitet?

Antwort:
Ja, die Angaben für das Jahr 2017 liegen vor und auf dieser Grundlage konnten rückwirkend die Bescheide für das Jahr 2017 erstellt und die Abgaben erhoben werden.

Frage 1c:
Mit welcher Abgabenhöhe rechnet die Stadt Leipzig insgesamt für 2018 von der Fahrgastschifffahrt und den Verleihbooten? (Bitte auch getrennt pro Nutzer angeben)

Antwort:
Die Abgabenhöhe für 2018 wird sich in ähnlicher Größenordnung wie im Jahr 2017 bewegen, da es keine Veränderungen bei den Beitragssätzen gibt.
Für das Jahr 2017 wurden für Fahrgastschifffahrt und Bootsverleih Abgaben in Höhe von insgesamt 10.173 EUR erhoben. Davon entfiel auf die Fahrgastschifffahrt ein Anteil von 2.779 EUR und auf den Bootsverleih ein Anteil von 7.394 EUR.

Frage 2:
Plant die Stadt Leipzig eine weitere Fortschreibung der Gewässerunterhaltungssatzung? Wenn ja, mit welchen Änderungen?

Antwort:
Eine Fortschreibung ist spätestens alle 5 Jahre erforderlich, entsprechend § 10 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes. Die Fortschreibung betrifft in erster Linie die Anpassung der Beitragssätze, wenn sich der Aufwand für die Gewässerunterhaltung erhöht oder reduziert. Stellt sich durch die Nachkalkulation heraus, dass eine Kostenüberdeckung besteht, muss diese im darauffolgenden Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen können im selben Zeitraum ausgeglichen werden.
Eine zusätzliche inhaltliche Anpassung der Satzung ist derzeit nicht geplant.

Frage 3a:
Nach § 32 des Sächsischen Wassergesetzes ist die Stadt Leipzig Träger der Unterhaltslast für Gewässer II. Ordnung. Der Umfang der Aufgaben ist in den §§ 31ff. SächsWG und § 39 Wasserhaushaltsgesetz konkretisiert. Hierzu gehören unter anderem der Erhalt, Räumen und Reinigen des Gewässerbettes zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses und der Erhaltung der Schiffbarkeit an schiffbaren Gewässern.
Welche Restriktionen seitens des Natur- und Umweltschutzes liegen bei der Instandhaltung der Leipziger Flüsse und Seen vor?

Antwort:
Naturschutzrechtliche Restriktionen ergeben sich insbesondere aus der Schutzgebietskulisse. Im Stadtgebiet Leipzig sind hier die Natura 2000-Gebiete – v. a. das FFH-Gebiet „Leipziger Auensystem“ und das EU-Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ -, Naturschutzgebiete (u.a. Elster-Pleiße-Auwald und Burgaue) und Landschaftsschutzgebiete – v.a. das sehr großflächige LSG „Leipziger Auwald“ – relevant.

Hinzu kommen artenschutzrechtliche Belange sowie sonstige Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und Sächsischen Naturschutzgesetzes (z. B. Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaft). Eine naturverträgliche „Instandhaltung“ der Flüsse und Seen – so z. B. die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses – ist in der Regel nicht mit naturschutzrechtlichen Risiken behaftet.
Ein Verfahren zur Schiffbarmachung der Leipziger Fließgewässer wurde seitens der Landesdirektion Sachsen aufgrund naturschutzrechtlicher Risiken eingestellt. Aufgrund der hohen ökologischen Bedeutung und Sensibilität der Leipziger Gewässer ergeben sich naturschutzrechtliche Restriktionen, wenn eine Intensivierung der wassertouristischen Nutzung angestrebt wird, die mit den Empfindlichkeitsprofilen der Arten und Lebensgemeinschaften nicht mehr vereinbar ist. Ein Beispiel hierfür ist die lokale Eisvogelpopulation im Floßgraben, einem Natura 2000-Kerngebiet für diese Art, die durch eine Allgemeinverfügung geschützt werden musste.

Frage 3b:
Warum werden oft große Algenansammlungen, wie beispielsweise am Karl-Heine-Kanal/Stelzenhaus, nicht regelmäßig gestutzt oder reduziert?

Antwort:
Der Karl-Heine-Kanal ist aufgrund der artenreichen Unterwasservegetation und Schwimmblattgesellschaften (besonders wertvoller Bestand am Stelzenhaus) von hoher Bedeutung für die Tier- und Pflanzenwelt, z. B. für die besonders geschützte Teichrose, zahlreiche Fisch- und Libellenarten. Größere Algenwatten treten hingegen lediglich in dem neuen und bislang wenig beschatteten Gewässerabschnitt zwischen Kanal 28 und dem Lindenauer Hafen auf.
Da ein Entfernen der Unterwasservegetation und der Schwimmblattgesellschaften einer artenschutzrechtlichen Befreiung bedarf, kann eine solche nur durchgeführt werden, wenn der Gemeingebrauch signifikant eingeschränkt ist. Dies war im Jahr 2017 im Abschnitt zwischen Kanal 28 und Lindenauer Hafen der Fall, weshalb hier auch eine Krautung mit artenschutzrechtlicher Befreiung erfolgte. In dem Bereich zwischen Weißer Elster und Kanal 28 ist die Situation so, dass durch den relativ starken Bootsverkehr eine ausreichend breite Fahrrinne erhalten bleibt, so dass der Gemeingebrauch nicht gefährdet ist.
Um zukünftige Beeinträchtigungen durch „Krautwuchs“ frühzeitig beseitigen zu können, arbeitet das Amt für Stadtgrün und Gewässer gemeinsam mit der zuständigen Naturschutzbehörde an einer einvernehmlichen Lösung. Hierzu fand am 07.05.2018 eine gemeinsame Befahrung des Karl-Heine-Kanals statt, um die Problembereiche zu erfassen und gemeinsam Lösungsansätze für die zukünftige Gewässerunterhaltung zu entwickeln.

Frage 3c:
In welchem Zeitraum versucht die Stadt Leipzig umgestürzte Bäume beziehungsweise querliegende Äste aus den Gewässern zu beseitigen? Wohin kann man solche Fälle melden?

Antwort:
Hindernisse im Gewässer, die eine Behinderung des Abflusses darstellen, werden durch vertraglich gebundene Firmen kurzfristig aus dem Gewässerprofil entfernt.
Umgestürzten Bäume oder abgebrochene Äste werden zum Teil als Strukturelemente im Gewässer belassen, entsprechend den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wenn dadurch der Wasserabfluss nicht beeinträchtigt wird. Die Befahrbarkeit der wassertouristisch genutzten Gewässer wird sichergestellt.

Informationen zu Hindernissen, gleich welcher Art, können an das Amt für Stadtgrün und Gewässer telefonisch (0341/123-6099) oder auch per Mail gemeldet werden (stadtgruen.gewaesser@leipzig.de).

Frage 4a:
Es wurde angekündigt, dass es ab 2016 möglich sein sollte bis zum Auensee mit dem Boot fahren zu können. Bis heute ist dies nicht mögliche. Ab wann ist mit der Fertigstellung dieses Streckenabschnittes zu rechnen?

Antwort:
Mit der Fertigstellung der kompletten Passage Stadthafen bis Auensee (Teil des Kurs 3) ist nach jetzigem Kenntnisstand 2022/23 zu rechnen.

Frage 4b:
Welche Probleme gibt es bei der Fertigstellung beziehungsweise bei der Öffnung für den Bootsverkehr auf dieser Strecke?

Antwort:
Die Offenlegung des verfüllten Elstermühlgrabens umfasst den Gesamtabschnitt vom Schreberbad bis zum Naturkundemuseum. Aus fördermitteltechnischen und technologischen Gründen ist die Realisierung nur abschnittsweise möglich. Zurzeit wird der Teilbauabschnitt von der Thomasiusstraße bis zur Lessingstraße realisiert und noch in 2018 baulich beendet.

In den nächsten Jahren müssen noch der Teilbauabschnitt zwischen Elsterstraße und Lessingstraße, die Elsterbrücke, die Poniatowskibrücke, das Angerwehr sowie entsprechende Steganlagen errichtet werden, um eine wassertouristische Nutzung zu ermöglichen. Die dafür notwendigen Eigenmittel der Stadt Leipzig sind im Mittelfristprogramm eingeplant. Die abschnittsweise Umsetzung wird in Abhängigkeit der Bereitstellung von Fördermitteln sukzessive erfolgen.