Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion


Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Was muss, das muss.

Es gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt, ausreichend Plätze in Schulen zur Verfügung zu stellen. Seit Jahren reden die Schulpolitiker, ja sogar ein Amtsleiter und ein Bürgermeister über Kapazitätsengpässe, ungenaue Schülerprognosen, Bauverzuge und strategische Flächenbevorratung.

Und jetzt, fünf vor 12- oder eher zwei vor 12 kommt der Notstand in der obersten Stadtverwaltung an.

 

Es wird uns ein Sofortprogramm im Umfang von atemberaubenden über 150 Mio. Euro vorgelegt, einhergehend mit weitreichenden Ermächtigungen des Oberbürgermeisters. Aber anhand der zahlreichen Änderungsanträge kann man schon sehen, dass der Stadtrat trotz aller Zeitnot genau hinschaut, was die Stadt da so bauen will.

 

Einige Maßnahmen grenzen an Verzweiflungstaten. Hierbei meine ich besonders die beiden Mietobjekte in der Torgauer- und Eutritzscher Straße. Diese winken wir keinesfalls in diesem Maßnahmenpaket durch. Die Linken wollen in ihrem ÄA 16 den gesamten Punkt 3 streichen. In der Synopse zu den Änderungsanträgen sah die Stadtverwaltung schon ein, dass man die Torgauer Straße aus dieser Vorlage herauslösen muss, wir wollen auch die Herauslösung der Eutrizscher Straße, dazu unser ÄA 20. Ich habe erhebliche Zweifel, ob diese beiden Objekte die Voraussetzung für die Nutzung als Oberschule erfüllen. Keinesfalls werden wir Einschränkungen besonders bei dieser Schulart bei den baulichen Standards hinnehmen.

Durch die Übernahme der Verwaltung der ÄA 16 und 20 wird ein Punkt erfüllt, um dieser Sammelvorlage überhaupt zustimmen zu können.

 

Im Punkt 2 der Vorlage werden einige größere Baumaßnahmen aufgeführt. Hier haben wir vor allem Probleme mit dem verwaltungsintern diskutierten Schulstandort für das Gymnasium im Leipziger Norden. Jedes Jahr zeigt sich, dass sich einige Schulen offensichtlich an weniger attraktiven Standorten befinden, denn dort melden sich immer deutlich weniger Schüler an, als es vorhandene Plätze gibt. Und nun will die Stadt einen weiteren Schulstandort an einer noch weiter abgelegenen Stelle bauen. Wir bestehen daher auf unserem ÄA 06, dass in diesem Bereich verschiedene Grundstücksalternativen zu prüfen sind- und nicht wie im Verwaltungsstandpunkt, ein von uns vorgeschlagener Standort einfach abgebügelt wird.

 

Weiterhin schlägt meine Fraktion die zügige Beschaffung einiger Schulcontainer vor. Diese sehen wir zum einen als Alternative für die Mitobjekte Torgauer-/ Eutritzscher- Straße, aber auch als schnell einsetzbare Varianten, wenn es mal wieder bei einigen Maßnahmen Bauverzug gibt.

In den nächsten Jahren müssten auch noch zahlreiche Bestandsgebäude saniert werden, dafür benötigt man auch Auslagerungsobjekte, die flexibel einsetzbar sind. Dass sich das Anmieten solcher Container nicht lohnt, sah kürzlich die Stadtverwaltung auch ein und kaufte diese für die Grundschule 5.

Meine Fraktion bringt im ÄA 08 auch einige Stadtorte zu Prüfung ins Spiel. Dazu wird mein Fraktionskollege Christopher Zenker noch näher ausführen. Weiter wollen wir das sichergestellt wird, dass die Planungen für die Schulstandorte Prager Dreieck und Dösner Weg beschleunigt und finanziell durchgehend abgesichert werden.

 

Außerdem fordern wir in unserm ÄA 09, dass alle Bauvorhaben des Schulentwicklungsplanes nachdrücklich forciert werden. Das will die Stadtverwaltung auch tun. Wäre das bisher mit dem gebotenen deutlichen Druck passiert, müssten wir heute nicht diese  Sammelvorlage beschließen. Ich bin ganz besonders gespannt, wie die nachdrückliche Forcierung bei den Karteileichen Bayrischer Bahnhof und Jahrtausendfeld aussehen wird. Von der Umsetzung durch private Investoren habe ich jedenfalls länger nichts gehört. Wir erwarten, dass alle Bauvorhaben aus dem letzten Schulentwicklungsplan in die monatliche Berichterstattung aufgenommen werden.

Der Fachausschuss JSGS und der Unterausschuss Schulnetzplanung werden sich sehr gründlich mit der angekündigten Berichterstattung befassen. Dazu werden wir klare Forderungen nach der Struktur und Verfahrensweise des Berichtes vorgeben.

 

Grundvoraussetzung für die Zustimmung meiner Fraktion sind die Herauslösung der Mietobjekte und eine Standortprüfung für das Gymnasium im Planungsraum Nord. Wenn Sie, Herr OBM, die herausgelösten Mietobjekte als Standorte für Oberschulen prüfen, dann erwarten wir nicht nur einen kritischen Blick auf die entstehenden Kosten, sondern vor allem grundlegende Überlegungen, ob Sie solche Standorte mit solchen Bedingungen Oberschülern zumuten wollen.

In welchen Bereichen meine Fraktion dem OBM Ermächtigungen erteilt, und vor allem, in welchen nicht, habe ich schon ausgeführt.

Besonders bei den bereits vorgeplanten und vordiskutierten Komplexsanierungen und Erweiterungsbauten der Punkte 2 und 4 hoffen wir auf eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung durch die Ermächtigung des OBM. Die Oberschule am Barnet-Licht-Platz kann nur in der avisierten Zeit gebaut werden, wenn wir heute dieser Vorlage zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und  Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

 

Ich möchte auf zwei Aspekte unserer Änderungsvorschläge eingehen. Zum einen geht es mir um unseren ÄA 5, der eine tatsächliche Nachnutzung der Container auf dem Barnet-Licht-Platz anstoßen soll. Wir möchten, dass mindestens ein Teil der Container, wie in der Vorlage beschrieben, anderen sozialen Zwecken, also beispielsweise Sportvereinen, zur Verfügung gestellt wird. Der Rückbau dieses Containerstandortes ist notwendig, weil dort eine Schule entstehen soll. Das bietet eine gute Gelegenheit, Vereine dabei zu unterstützen, ihre Funktionsgebäude und Sanitärtrakte auf einen besseren Stand zu bringen bzw. überhaupt ausreichend Kapazitäten zu schaffen. Sie kennen es: Auf vielen Sportplätzen stehen in die Jahre gekommene Baracken, die sowohl Büros als auch Umkleiden und Sanitärräume beherbergen.

 

Dabei sollten 80 Prozent der Kosten für Transport und Anschluss von der Stadt, wenn möglich auch durch Landesförderung übernommen werden, wobei wir zunächst eine Deckelung bei 400.000 Euro vorschlagen. Lediglich maximal 20 Prozent der Kosten sollten die Vereine selbst tragen müssen, durch Eigenleistung oder Eigenmittel. Wir bewegen uns damit im Bereich der üblichen Sportinvestitionsförderung.

 

Den Verwaltungsvorschlag einer separaten Vorlage dazu unterstützen wir, auch wenn es noch mindestens bis nach der Sommerpause dauert, bis wir darüber abstimmen können. Es ist deshalb notwendig, dass eine Zwischenlagerung der Container an einem anderen Standort ermöglicht wird, denn der Bau der Schule soll zügig beginnen und deshalb muss dort auch Bau- bzw. Containerfreiheit geschaffen werden. Wir werden unter dieser Bedingung dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen.

 

Der zweite Punkt, auf den ich eingehen möchte, ist Beschlusspunkt 1 unseres Änderungsantrags 8, der die Prüfung innerstädtischer Brachflächen als Interimsstandorte für Schulen in Containerbauweise vorsieht. Ja, wir wollen, dass der Leuschner-Platz, der Matthäikirchhof und der ehemalige Containerstandort am Deutschen Platz für Interimsschulstandorte intensiv geprüft werden. Uns treibt die Befürchtung um, dass wir Bauverzögerungen erleben werden und dadurch zusätzlich zentrumsnahe und verkehrlich gut angebundene Interimsstandorte vorhalten müssen. Denn das Einzige, was wirklich schnell geht, wenn es zu Bauverzögerungen an anderen Standorten kommt, sind Container. Die Verwaltungsmeinung, dass sei alles unwirtschaftlich und würde die weitere Entwicklung der Flächen bremsen, ist uns zu pauschal und falsch. Es geht um eine Zwischennutzung von 5 bis 6 Jahren. In diesem Zeithorizont sehen wir aktuell keine richtungsweisenden Fortschritte auf diesen Grundstücken. Wir werden allerdings diese drei Standorte getrennt voneinander abstimmen lassen.

 

Den Leuschner-Platz sehen wir beispielsweise auch als Mahnung, dass wir schneller auf die Entwicklungen reagieren müssen. Es ist uns seit Jahren bekannt, dass Schulplätze fehlen werden, aber das notwendige Tempo bei Neubau und Erweiterung von Schulen haben wir nie aufgenommen. Das rächt sich jetzt und kann auf dem Leuschner-Platz deutlich sichtbar werden, denn mindestens Teile der Verwaltung hätten jeden Arbeitstag einen schönen Blick auf diesen Standort. Der Leuschner-Platz hat auch noch einen praktischen Vorteil, zwei wunderbare Sporthallen befinden sich in unmittelbarer Nähe.

Antwort: 

Die Sicherstellung einer flächendeckenden und ausreichenden ambulanten vertragsärzt-lichen Versorgung ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und erfolgt durch das gesetzlich vorgegebene Instrument der Bedarfsplanung. Grundlage hierfür ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen erlassene Bedarfsplanungs-Richtlinie, die bundesweit Gültigkeit besitzt.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt deshalb auf Grundlage einer Antwort der Kassen-ärztlichen Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig vom 11. Juni 2018.

1)        Wie viele Kinderärzte gibt es aktuell in Leipzig?

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen schreibt, dass in Leipzig derzeit 56,75 Kinderärzte zugelassen bzw. bedarfsplanungsrelevant angestellt sind. Die Verhältniszahl für Kinder- und Jugendärzte für die Stadt Leipzig ist 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt.

Die Kassenärztliche Vereinigung berichtet weiter, dass der Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen am 2. Mai 2018 den Planungsbereich Leipzig um eine Kinderarztstelle erweitert und eine bislang an abrechenbaren Leistungen begrenzte Anstellung automatisch in eine vollwertige Anstellung ohne Leistungsbeschränkungen gewandelt habe. Da diese Stelle bei der Berechnung des Versorgungsgrades unmittelbar berücksichtigt wurde, sei damit der Zustand „gesperrter Planungsbereich“ wieder hergestellt.

1a) Wie viele Kinder versorgen diese durchschnittlich?

Wie viele Kinder jeder Kinderarzt tatsächlich versorgt, ist der Stadt Leipzig nicht bekannt.

2)        Sind die Kinderarztpraxen über die Stadt gleichmäßig verteilt und gibt es Ortsteile, die unterversorgt sind? Wenn ja, welche?

Entsprechend der Bedarfsplanungs-Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses sind die Kinderärzte eine Arztgruppe der allgemeinen fachärztlichen Versorgung. Planungsbereich für die allgemeine fachärztliche Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion. Insofern wird für die Stadt Leipzig insgesamt geplant und eine Bedarfsplanung nach Ortsteilen nicht durchgeführt.

3)        Wie schätzt die Stadt Leipzig die kinderärztliche Versorgungsstruktur ein?

3a) Betrachtet die Stadt Leipzig, dass keine Wichtung innerhalb der 0- bis 18-jährigen Bevölkerung stattfindet, auch als problematisch?

Ohne eine aussagekräftige Datengrundlage kann hier von Seiten der Stadt Leipzig keine seriöse Einschätzung abgegeben werden.

3b)  Sind der Stadt Leipzig Fälle bekannt, wo Kinderarztpraxen keine neuen Patienten mehr aufnehmen? Wenn ja, wie viele Fälle sind hier benannt?

In den letzten Jahren haben sich vereinzelt Bürger an die Stadt Leipzig gewandt, die Schwierigkeiten hatten mit ihrem Neugeborenen einen behandelnden Kinderarzt zu finden. Der Stadt Leipzig liegen keine stadtweiten Zahlen vor.

3c) Wenn die Stadt Leipzig eine Unterversorgung bei Kinderärzten in Leipzig annimmt, inwiefern kann sich die Stadt Leipzig dafür einsetzen, dass die Anzahl der Kinderarztpraxen erhöht werden kann?

Der Beigeordnete für Jugend, Soziales und Gesundheit hat sich im Februar 2016 in einem persönlichen Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die Schaffung neuer Vertragsarztsitze eingesetzt.
4)        Nach Presseberichten zur sächsischen Bedarfsplanung 2016 haben sich die KV und die Landesverbände der Kassen darauf geeinigt, einen eigenen Weg in der kinderärztlichen Versorgung in Sachsen zu gehen. Abweichend von der bundesweiten Bedarfsplanungs- Richtlinie sollen mehr Kinderärzte in die sächsische Bedarfsplanung aufgenommen werden.

4a) Wurde diese Änderung der Bedarfsplanung bereits umgesetzt?

4b)Wenn ja, wurden daraufhin in der Stadt Leipzig bereits mehr Kinderärzte zugelassen und wenn ja, wie viele?

Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen

„Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen hat bereits in Abstimmung mit den Landesver­bänden der Krankenkassen eine an die realen Verhältnisse in Sachsen gegenüber der bundesweiten Verhältniszahl (2.405 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt) angepasste Verhältniszahl von 1.740 Einwohner unter 18 Jahren pro Arzt berechnet, die erstmals durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zur Feststellung von Zulassungs­beschränkungen im Oktober 2016 angewendet wurde. Die Anwendung dieser angepassten Verhältniszahl, mit der die häufigere Inanspruchnahme des Kinderarztes in den ostdeut­schen Bundesländern berücksichtigt wird, hatte eine deutliche Absenkung der Versorgungs­grade zur Folge. Damit konnte die Gefahr, dass Nachbesetzungen von kinderärztlichen Praxen vom Zulassungsausschuss hätten abgelehnt werden müssen, wenn der Versor­gungsgrad – wie vom Gesetzgeber verlangt – einen Wert von 140 % übersteigt, weitest­gehend abgewendet werden. Zulassungsmöglichkeiten haben sich unmittelbar im Zusammenhang mit der Anwendung der angepassten Verhältniszahl nicht ergeben. Allerdings sind im Nachhinein, partielle Öffnungen für Kinderärzte erfolgt.“

Sachverhalt:

Die Einzelanfragen können wie folgt beantwortet werden:

Frage 1: Wie viele Menschen haben sich für o. g. Hochwasser-Warnsystem registriert? Wie schätzt die Stadtverwaltung diese Informationsmöglichkeit ein?

Zum Stand 18. Juni 2018 waren 625 Empfänger für SMS-Nachrichten und 241 Empfänger von E-Mail-Nachrichten im System registriert.

Inwieweit sich einzelne Personen für beide Nachrichtenwege registriert haben, ist nicht bekannt.

Die Stadt Leipzig schätzt die Informationsmöglichkeit über das SMS-Warnsystem als sicher und zielführend ein. Damit werden Menschen, die ein besonderes Informationsbedürfnis zur Hochwasserlage in der Stadt Leipzig (z. B. auf Grund ihrer Wohn- oder Arbeitsorte oder ihrer Freizeitinteressen) besitzen, schnell und direkt erreicht.

Frage 2: Wie kann der Personenkreis des Warnsystems ggf. vergrößert werden?

Auf die Möglichkeit der kostenfreien Registrierung für das System wurde mehrfach über die Medien aufmerksam gemacht. Auch im Leipziger Amtsblatt wurde und wird darauf hingewiesen.

Auf der Internetseite der Stadt Leipzig findet sich dauerhaft eine ausführliche Beschreibung und Registrierungsanleitung.

Erfahrungen anderer Städte (z. B. Chemnitz) haben gezeigt, dass die Zahl der Neuanmeldungen (erst dann) sprunghaft ansteigt, wenn sich konkrete Hochwassergefahren einstellen.

Frage 3: Gibt es Überlegungen oder Pläne, die Warnmöglichkeit zu erweitern, z. B. bei drohenden Unwettern?

Das SMS-Warnsystem ist wenig flexibel im Hinblick auf die zu übermittelnden Nachrichteninhalte. Für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen ist dies ausreichend. Um vor Unwettergefahren zu warnen, ist jedoch die Übermittlung ganz spezifischer Informationen erforderlich. Dafür ist das SMS-Warnsystem nicht ausgelegt. Für Unwetterwarnungen steht als gute Alternative die Warn-App NINA des Bundes zur Verfügung. Die Informationen werden hier direkt vom Deutschen Wetterdienst übernommen und mit Vorsorge- und Verhaltenstipps ergänzt. In der App lässt sich individuell einstellen, für welche Orte (z. B. nur die Stadt Leipzig) die Warnungen ausgegeben werden sollen. Außerdem warnt die App vor weiteren Gefahren.

Die Stadt Leipzig empfiehlt ihren Bürgern daher, die Warn-App zu installieren.

Auf aktuelle Unwetterwarnungen entsprechender Schwere wird auch auf der Internetseite der Stadt Leipzig aufmerksam gemacht.

Frage 4: Funktioniert das Warnsystem für städtische Einrichtungen, wie z. B. Schulen und Kindertagesstätten?

Das SMS-Warnsystem wird auch für die Warnung städtischer Führungskräfte genutzt – allerdings ausschließlich für die Information über ausgelöste Hochwasseralarmstufen.

Für die Warnung von anderen Unwettergefahren kommt dieses System aus den oben genannten Gründen nicht zur Anwendung.

Stattdessen erfolgt die Verbreitung von Unwetterwarnungen in der Stadtverwaltung nach einem entsprechenden Einsatz- und Informationsplan per Fax und über ein automatisches Telefonalarmierungssystem, welches in der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig betrieben wird.

Frage 5: Auf welche Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr, insbesondere bei Starkregen, ist die Stadt Leipzig vorbereitet?

Starkregenereignisse sind gekennzeichnet durch eine schwere Vorhersagbarkeit, ggf. örtlich begrenztes Auftreten und eine sehr hohe Dynamik. Maßnahmen der schnellen und kurzfristigen Gefahrenabwehr sind unter diesen Umständen schwierig.

Die Vermeidung bzw. Verminderung möglicher Schäden gelingt nur im Zusammenspiel von Kommune, Abwasserentsorger und Grundstückseigentümern.

Aus diesem Grund erteilte die Dienstberatung des Oberbürgermeisters am 1. August 2016 den Auftrag zur Erstellung einer „Kommunalen Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen“ (KAWI-L).

Im Mittelpunkt des gemeinsamen Projektes der Stadt und der Leipziger Wasserwerke steht die Entwicklung eines integrierten Starkregenprogrammes mit dem Fokus auf den drei Säulen Risikomanagement (Überflutungsvorsorge), Öffentlichkeitsarbeit und Stadtentwicklung.

Es ist vorgesehen, Ende Juni im Rahmen eines Pressetermins die Vertreter der Medien über das Projekt zu informieren.

Frage 6: Sensibilisiert die Stadt Grundstückseigentümer dafür, Versiegelungen zu reduzieren, um die Abnahme der natürlichen Regenzurückhaltung zu reduzieren und wenn ja, wie?

Überflutungen in Folge von Starkregenereignissen werden durch Flächenversiegelungen begünstigt. Die Stadt sensibilisiert daher Grundstückseigentümer grundsätzlich und regelmäßig, das Maß der Versiegelung zu reduzieren bzw. wenn möglich zu entsiegeln.

Mit der geplanten Gründachstrategie für Leipzig soll die Errichtung von Gründächern für Leipzig für flache und flachgeneigte Dächer – sowohl auf Bestandsgebäuden als auch bei der Errichtung von Neubauten – verbindlich werden. Damit kann auf versiegelten Flächen u. a. ein wichtiger Beitrag zur Regenwasserrückhaltung, -speicherung und -nutzung geleistet werden.

Im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Kommunale Anpassungsstrategie für wassersensible Infrastrukturen in Leipzig – Projekt Starkregen“ (KAWI-L) wurde eine Informationsbroschüre für Grundstückeigentümer zur Sensibilisierung und zum Aufzeigen eigener Maßnahmen (u. a. zur Regenwasserableitung) erarbeitet, die in Kürze zur Verfügung gestellt wird.

Antwort:
1. Bisher wurde aus den finanziellen Mitteln für den strategischen Flächenerwerb „Wachsende Stadt“ das Schraderhaus für 10,3 Mio. € erworben. Es ist eine Nutzung als Schule vorgesehen.

Weitere Grunderwerbe befinden sich aktuell in der Endphase der Verhandlungen bzw. befinden sich auf dem Weg zur Beschlussfassung durch den Stadtrat. Dabei handelt es sich u.a. um vier Grundstücke für eine Schul- oder Kita Nutzung. Das Gesamtvolumen dieser weiteren Ankäufe beträgt rund 13,1 Mio. €.

Überdies steht ein Grundstückstauschvertrag mit der LWB mbH mit einem Tauschvolumen von 5,5 Mio. € kurz vor Abschluss. Schwerpunkt ist dabei das Schulgrundstück „Prager Dreieck“. Durch den Tausch werden liquiditätsneutral Flächen für kommunale Aufgaben erworben. Bei einem Ankauf wären diese Grundstücke aus dem Budget „Wachsende Stadt“ finanziert worden.

2.Die Haushaltsmittel 2017 wurden vollständig in das Jahr 2018 übertragen, da im Jahr 2017 keine zahlungswirksamen Ankäufe aus diesem Budget erfolgen konnten. Im Jahr 2018 standen somit im Etat „Wachsende Stadt“ Mittel in Höhe von 25 Mio. € zur Verfügung.

Im Februar 2017 wurde dem Liegenschaftsamt das bisher höchste Ankaufsbudget bewilligt. Umgehend wurden organisatorische Veränderungen mit der Fokussierung auf den Ankauf umgesetzt. Mit dem Erwerb von Grundstücken bewegt sich das Liegenschaftsamt auf dem freien Immobilienmarkt und steht in Konkurrenz zu anderen Marktakteuren. Eigentümer sind in Zeiten rasant steigender Bodenpreise aus spekulativen Gründen nur sehr schwer zum Verkauf zu bewegen. Die Ankaufsverhandlungen, vom Identifizieren eines geeigneten Grundstückes über die Verhandlungen mit den Eigentümern, bis hin zum Vertragsabschluss ziehen sich meist über einen längeren Zeitpunkt hin. Auch endet nicht jede Verhandlung mit einem erfolgreichen Ankauf. Aufgrund dessen wurden die Ankäufe, die in diesem Jahr dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wurden und werden, bereits zum Großteil in 2017 anverhandelt.

Parallel dazu werden durch das Liegenschaftsamt ca. 300 weitere Ankaufsvorgänge verhandelt, um auch in den nächsten Jahren erfolgreich die durch das INSEK gesetzten Ziele erfolgreich zu unterstützten.

3.Für die unter Punkt 1 genannten Grunderwerbe werden Haushaltmittel in Höhe von 23,4 Mio. € veranschlagt. Damit stehen nur noch 1,6 Mio. € für den Rest des Jahres 2018 im Budget „Wachsende Stadt“ zur Verfügung.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

im Februar dieses Jahres ist unser Antrag zum Zweckentfremdungsverbot von privatem Wohnraum ins Ratsverfahren gegangen.  Das Thema scheint zu bewegen, denn nachdem wir den Antrag  eingereicht haben, bekamen wir weitere Hinweise von Leipzigerinnen und Leipzigern auf zweckentfremdeten Wohnraum, denen die LWB bzw. die Stadtverwaltung jetzt nachgehen. Auch Airbnb als größte Plattform meldete sich, weil sie befürchteten, wir wollten ihr Geschäftsmodell torpedieren. Das wollen wir insgesamt natürlich nicht. Oder um präziser zu werden, wir wollen dort nicht eingreifen, wo jemand seine Wohnung untervermietet, wenn er oder sie selbst nicht da ist, oder einzelne Zimmer vorübergehend Touristen überlassen werden. Allerdings wollen wir dort einen Riegel vorschieben, wo Wohnraum eigens zum Zweck der Untervermietung an Touristen angemietet bzw. umgenutzt wird. Damit wird dem Wohnungsmarkt regulärer Wohnraum entzogen und das teilweise sogar illegal, weil es oft sowohl den Bedingungen der meisten Mietverträge und auch der baurechtlich genehmigten Nutzung  widerspricht.

Auch Leerstand kann Zweckentfremdung sein. Beispielhaft sind hier Hamburg und München zu nennen: Wenn in der Hansestadt Wohnungen längere Zeit leerstehen und damit dem Wohnungsmarkt ebenfalls nicht zur Verfügung stehen, kann die Kommune den Eigentümer unter bestimmten Bedingungen temporär enteignen, die Wohnungen notfalls herrichten und vermieten. Der ursprüngliche Eigentümer bekommt die Wohnungen dann nach eine gewissen Frist samt Mietern und einer möglichen Sanierungsrechnung wieder zurück. In München geht man nicht ganz so weit, dort können aber Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängt werden. Auch in Leipzig gibt es noch Wohnraum, der als aktuell nicht marktaktiv bezeichnet werden kann.  Nicht selten handelt es sich dabei vor allem um Spekulationsobjekte und diese haben für die Stadtgesellschaft keinen Nutzen. Wir können uns deshalb vorstellen, dass der Freistaat Sachsen seinen Kommunen ähnliche Möglichkeiten einräumt, wie es sie Hamburg oder München gibt.

Der Wohnungsmarkt in Leipzig hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Konnte man vor wenigen Jahren noch geräumige, sanierte Wohnungen zu einem günstigen Preis finden, wir es heute schon für Durchschnittsverdiener schwierig, adäquaten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das brauche ich Ihnen eigentlich nicht zu sagen, denn Sie alle waren ja dabei, als wir über die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts diskutiert haben und sie alle haben nun die Vorlage zur Fortschreibung der Instrumente des Wohnungspolitischen Konzepts bekommen. In dieser Vorlage sind Zweckentfremdungsverbote unter den möglichen Instrumenten erwähnt. Das ist gut, aber generell bleibt die Vorlage zum Instrumentarium der Wohnungspolitik aus meiner Sicht noch sehr vage. Unter anderem werden uns dort Prüfungen von Maßnahmen vorgeschlagen, die eigentlich schon seit Jahren hätten umgesetzt sein sollten, wie beispielsweise die Übertragung städtischer Wohnimmobilien an die LWB. Unser Antrag dazu ist von 2013, also schon hornalt, und auch ein entsprechender Beschluss wurde 2015 schon gefasst. Das ist in Anbetracht der Entwicklungen am Wohnungsmarkt auch schon eine halbe Ewigkeit her. Auch bezüglich Erhaltungssatzungen bzw. Milieuschutzsatzungen bleibt die Vorlage noch sehr unbestimmt. Eine mutigere Vorlage wäre an dieser Stelle besser gewesen.

Ich möchte mich allerdings wieder auf die Zweckentfremdungsverbote konzentrieren und nach all der Kritik auch ein Lob aussprechen: Ich freue mich, dass die Stadtverwaltung in ihrem Verwaltungsstandpunkt drei von vier Beschlusspunkten unseres Antrags zustimmt und den vierten Punkt, konkret den BP2, noch direkt mit finanziellen Mitteln untersetzt, um die Datengrundlage, die wir für den Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung bräuchten, zeitnah schaffen zu können. Vielen Dank! Je eher wir die Grundlage schaffen und wenn wir parallel dazu auf den Freistaat Sachsen einwirken, dass ein entsprechendes Gesetz erlassen wird, desto eher können wir zweckentfremdete Wohnungen zurückgewinnen. In München waren es immerhin 1100 Wohnungen, die so seit 2013 wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden konnten.

Abschließend: Das Thema Wohnen bewegt die Menschen sehr, das zeigt auch die aktuelle Bürgerumfrage. Zweckentfremdungsverbote dürfen daher nur eine Maßnahme bleiben, wir müssen die gesamte Palette wohnungspolitischer Maßnahmen nutzen, wie den Mietspiegel, Kappungsgrenzen, Erhaltungssatzungen oder Konzeptvergaben. Wir benötigen darüberhinaus eine wirkungsvolle Mietpreisbremse – hier ist der Bund gefragt – , müssen auch mal Vorkaufsrechte nutzen und es müssen vor allem neue Wohnungen entstehen, auch kommunale.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Vielen Dank!

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr OBM,

werte Stadträtinnen und Stadträte,

werte Gäste!

Seit Januar 2016 treten die Unternehmen der LVV als Leipziger Gruppe auf. Als Unternehmen der Leipziger Daseinsvorsorge wollen sie damit auch bildhaft nach außen tragen, dass sie Bestandteil unserer Stadtgesellschaft sind, dass sie ihre Kompetenzen noch mehr bündeln wollen, zum gegenseitigen Nutzen für unsere Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen.

Meine Fraktion unterstützt diese neue Stoßrichtung der LVV-Gruppe ausdrücklich und will mit diesem Antrag die Stadtverwaltung beauftragen, zu prüfen, wie auf verschiedenen Handlungsfeldern weitere nennenswerte Beiträge der LVV-Unternehmen zum Nutzen der Stadt Leipzig generiert werden können. Ich möchte jetzt nicht auf alle Punkte, die im Antrag dazu vorgeschlagen werden, eingehen. Jeder wird dazu in seiner subjektiven Sicht auch andere Standpunkte zur Geeignetheit der Vorschläge haben. Wichtig ist vielmehr, wie können wir eine bessere Verwurzelung unsere kommunalen Unternehmen mit der Stadt und Region erreichen, wie können wir Kundenbindungen verbessern, wie können wir die vielen Beschäftigten dieser Unternehmen motivieren, die ja auch Teil unserer Stadtgesellschaft sind.

Wie uns das gelingen kann, möchte ich anhand zwei unserer Vorschläge verdeutlichen. So schlagen wir unter anderem vor zu prüfen, ob Kunden der Stadtwerke preiswertere LVB-Fahrscheine bekommen können und weniger für die Nutzung städtischer Schwimmhallen und Freibäder zahlen müssen. Somit würden die Leipziger, die als Kunden der Stadtwerke indirekt zum Wohle unserer Stadt beitragen, einen Teil wieder über günstigere Angebote von städtischen Unternehmen zurückbekommen. Die Kundenbindungen zu den Stadtwerken würden enorm verbessert, die wichtig sind, denn die Leipziger Stadtwerke befinden sich in einem immer härteren Wettbewerb. Zum anderen kann es durch eine noch engere Verzahnung in der Personalpolitik, durch die Etablierung eines gemeinsamen Arbeitsmarktes und die Einführung von Job-Rotationsprogrammen zu einem flexibleren und effizienteren Personaleinsatz und einem besseren Wissensaustausch zwischen den Unternehmen der LVV und der Stadtverwaltung kommen.

Die Prüfergebnisse, die laut Verwaltungsstandpunkt Ende des zweiten Quartals 2019 vorliegen sollen, könnten dann idealerweise bei der nächsten Aktualisierung der Eigentümerziele der LVV-Gruppe als neue Sachziele, soweit geeignet, mit einfließen.

Durch viele kleine Dinge aber auch große Maßnahmen sorgt die LVV als Unternehmen der Daseinsvorsorge täglich für mehr Lebensqualität in unserer Stadt. Ob das aufstellen von Trinkwasserbrunnen durch die KWL im Innenstadtbereich, die eingeführte L-Card, das vielfältige Sponsoring in Kultur und Sport oder die immensen Investitionen, die viel zur Wertschöpfung und Arbeitsplatzerhalt in der Region beitragen.

Wir denken, dass eine noch bessere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligungsunternehmen der LVV-Gruppe untereinander als auch mit der Stadt, der Schlüssel zum weiteren wirtschaftlich Erfolg liegt, zum Nutzen unserer Stadt.