Sachverhalt:
„Krähenkrieg in Deutschlands Städten“ titelte die Tageszeitung „Die Welt“. „Krähen machen Städte unsicher“, schrieb das Wochenmagazin „STERN“.

Durch Flurbereinigung, Abholzung und den Einsatz von Bioziden werden die ländlichen Lebensräume der Tiere nach und nach zerstört. In Städten finden die Vögel dagegen ein großes und breites Nahrungsangebot. Deshalb ziehen viele dieser Vögel in die Städte. Heute bevölkern doppelt so viele Krähen die Ballungsräume wie noch vor zwei Jahrzehnten.

Die Krähen sind laut, rotten sich gern in größeren Gruppen zusammen und koten auf Autos, Fahrräder und Gehsteige. Viele deutsche Städte, wie Freiburg, Kempten, Laupheim oder Berlin klagen über diesen „Krähenterror“.  In Berlin zertrümmerten Sie sogar Glasscheiben am Hauptbahnhof und griffen Menschen an. Mit der Umsiedlung von Krähennestern durch die Feuerwehr, mittels ausgesetzter Raubvögel durch Falkner oder sogar durch Einsatz von Drohnen versucht man der Situation Herr zu werden.

Mittlerweile beschweren sich in den Wintermonaten auch immer mehr Bürger in Leipzig über diesen Lärm und Dreck, besonders im Musikviertel und in den Quartieren nah von Parkanlagen. Fahrzeuge, Gehwege und Straßen werden durch Vogelkot stark verschmutzt, in den Morgenstunden werden die Anwohner durch ohrenbetäubenden Lärm aus dem Schlaf gerissen. Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

  1. Hat die Stadtverwaltung Kenntnis von dieser Situation? Wenn ja, welche Stadtteile sind besonders betroffen?
  2. Gibt es Informationen, wie sich der Krähenbestand im Leipziger Stadtraum entwickelt hat?
  3. Was kann die Stadt unternehmen, um den betroffenen Anwohnern zu helfen?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt, starke Verunreinigungen durch Vogelkot auf Straßen, Wegen und dort abgestellten Fahrzeugen zu verhindern?
  5. Können dazu Erfahrungen von anderen großen Städten genutzt werden, und wenn ja welche?
  6. Sind ähnliche Problemlagen wie am Berliner Hauptbahnhof auch in Leipzig aufgetreten?

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen für die Wiedereinführung des dreijährigen Bildungsgangs für die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin und zum staatlich geprüften Sozialassistenten als Pilotprojekt für Absolventinnen und Absolventen mit qualifiziertem Hauptschulabschluss und für Migranten mit vergleichbaren ausländischen Abschlüssen ein.
  2. Die Stadt Leipzig wird beauftragt, Tagespflegepersonen, die eine berufsbegleitende Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher wünschen, diese anzubieten. Hierzu sucht die Stadt Leipzig einen geeigneten Bildungsträger. In diesem Rahmen soll geprüft werden, ob durch die Tätigkeit als Tagespflegeperson Ausbildungsinhalte anerkannt werden können und so die Ausbildungsdauer verkürzt werden kann.

Sachverhalt:
In der Vergangenheit gab es im Freistaat Sachsen sowohl einen zweijährigen Ausbildungsgang für Absolventinnen und Absolventen der Oberschule mit Realschulabschluss, als auch einen dreijährigen Ausbildungsgang für Absolventinnen und Absolventen mit Hauptschulabschluss für die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten. Vor dem Hintergrund eines Fachkräftemangels in diesen Fachbereich fordern wir den Oberbürgermeister auf, sich beim Freistaat Sachsen dafür einzusetzen, dass Personen mit qualifiziertem Hauptschulabschluss und Migranten mit einem vergleichbaren ausländischen Abschluss die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten ermöglicht wird, wie es auch in vielen anderen Bundesländern möglich ist.

Eine Abfrage unter den in der Tagespflege beschäftigten Personen hat ergeben, dass unter den Tagespflegepersonen ein hohes Interesse an einer Ausbildung zur Erzieherin bzw. Erziehern besteht. Der zunehmende Fachkräftemangel kann durch die Weiterbildung von Tagespflegepersonen teilweise begegnet werden. Hinzu kommt, dass diese Personen durch ihre Tätigkeit Berufserfahrung und ein hohes Interesse an der Arbeit mit Kindern haben. Dieses Potential sollte besser genutzt werden.

  1. Ist die Prüfung der Auswirkungen des Tarifmoratoriums sowie einer Festlegung von Preiserhöhungen auf max. 2 Prozent jährlich bereits abgeschlossen?
  2. Wenn nein: Wann ist damit zu rechnen, dass die Untersuchungsergebnisse dem Stadtrat vorgelegt werden?
  3. Werden die Prüfergebnisse, sofern sie der Stadt und der L-Gruppe schon bekannt sind, bereits in die Wirtschaftsplanung für 2019 eingearbeitet?

Antwort auf Fragen 1-3:

Die Prüfungen sind nahezu abgeschlossen. Es ist nach gegenwärtigem Stand geplant, über die wesentlichen Ergebnisse und deren Grundlagen zunächst im kommenden Verwaltungsausschuss, am 02.05.2017, im Beisein der Geschäftsführungen von MDV, LVV und LVB (ab 01.05. zugleich LVV), vorab zu informieren.

Die Ergebnisse liegen somit noch vor den finalen Verfahren zur Wirtschaftsplanung der L-Gruppe und der Vorlage des HH-Planentwurfes der Stadt vor.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stellungnahme der Stadt zum Beteiligungsentwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen 2017 dahingehend anzupassen, dass die vorhandenen Beschlusslagen der Ratsversammlung, insbesondere zur Abschaffung der kurzen Südabkurvung bei Ostwind-Wetterlage (RB-V- 282/10) und zur Verbesserung des aktiven Lärmschutzes am Flughafen Leipzig-Halle (RB-V- 650/11) sowie alle von der Stadt Leipzig in die Fluglärmkommission zu diesem Thema eingebrachten Anträge, darin explizit aufgegriffen werden

Begründung

Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlüsse des Rates RB-V- 282/10 und RB-V- 650/11 sowie die am 26.04.2017 erneut in der Fluglärmkommission eingebrachte Beschlusslage zu Lärmpausen und die gleichmäßige Nutzung der Landebahnen. Das soll vor allem mit Blick auf die vorgesehenen Siedlungsbeschränkungen im Nordwesten der Stadt geschehen, die der Weisheit letzter Schluss sein kann, solange es andere Möglichkeiten gibt, die Lärmbelastungen zu verringern.

Seit Jahren setzt sich die Stadt Leipzig basierend auf Beschlüssen des Stadtrates und seiner Gremien für eine gleichmäßige Nutzung der beiden Landesbahnen aus, um den Lärm, der nicht zu verhindern ist, wenigstens so zu verteilen, dass die Belastungen für viele Menschen erträglich bleiben. In der Stellungnahme der Stadt findet sich dazu kein Wort. Es wird vielmehr als völlig normal angesehen, dass der Planungsverband die heute tatsächliche Nutzung von 90 Prozent auf der südlichen und nur 10 Prozent auf der nördlichen Landebahn als Grundlage zur Berechnung der Siedlungsbeschränkung ansieht. Wir fordern, dass sich die Beschlusslage des Rates dazu in geeigneter Form in die Stellungnahme einfließt. Es soll nicht der Verdacht aufkommen, Leipzig würde sich nicht weiter für eine 50/50-Nutzung einsetzen.

Würde die Verwaltung die Beschlusslagen nicht anführen und damit dokumentieren, dass die Stadt weiterhin eine gleichmäßige Nutzung der Landesbahnen fordert, könnte man bei der Erstellung des nächsten Landesplanes auf die Idee kommen, die Südabkurvung wird entgegen dem Beschluss im Petitionsausschuss des Bundestages und entgegen dem Planfeststellungbeschluss wirklich geflogen. Gerade DHL reizt mit schwerem Fluggerät besonders die Nachtrandstunden aus und fliegt auch schon mal kurz nach 22 Uhr und kurz vor 6 Uhr mit Frachtfliegern über die Route und beeinträchtigt die Lebensqualität im Nordwesten. Überspitzt gesagt, bestünde dann die Sorge, komplette Teile von Lindenthal, Lützschena-Stahmeln bis hin zu Böhlitz-Ehrenberg würden im nächsten Plan für Westsachsen dann als Gebiete mit Siedlungsbeschränkung deklariert, weil der Flughafen mit DHL eine Route ausreizt, die es laut Planfeststellungsbeschluss in der Form nicht gibt und deren Abschaffung eigentlich Beschlusslage des Stadtrates ist.

Im Grunde muss konstatiert werden, dass die Lärmbelastung der Menschen im Nordwesten größer ist als angenommen. Da hilft allerdings keine Vergrößerung der  Siedlungsbeschränkung. Vielmehr müssen ehrliche Maßnahmen, den Lärm zu begrenzen und gleichmäßig zu verteilen, oder eben Lärmpausen eingeführt werden, solange man auf diese Lärmquelle nicht verzichten kann oder möchte.

Sachverhalt:

Am 22. März wurde nach einjähriger Bauzeit der moderne Fernbuster-minal an der Ostseite des Hauptbahnhofes eröffnet und am 24.03.2018 offiziell in Betrieb genommen. Mit Eröffnung des Fernbusterminals entfällt endlich auch die provisorische Haltestelle in der Goethestraße. Dies bedeutet für alle Beteiligten eine spürbare Qualitätsverbesserung. Um die Nutzung des Fernbusterminals noch attraktiver zu gestalten, möchten wir folgende Anfragen stellen:

1. Warum wurden die Bussteige nur im vorderen Fernbusterminal der Buseinstiegsmöglichkeiten behindertengerecht erhöht?

Das Fernbusterminal ist ein privates Investorenvorhaben.

Die Erhöhung der Buseinstiegsmöglichkeiten nur im vorderen Bereich erfolgte aus Gründen der Kurvenradien und Radgeometrien und ist der zur Verfügung stehenden Fläche im Fernbusterminal und der Anzahl der benötigten Bussteige geschuldet.

Ein Probebetrieb mit Flixbus ist erfolgt. Nach deren Angaben steigen 99% aller Fahrgäste ohnehin im vorderen Bereich ein.

2. Wann werden die notwendigen Hinweisschilder im Fernbusterminal zum Hauptbahnhof und zum lokalen ÖPNV nachgerüstet? Ebenso fehlen im Bereich des Hauptbahnhofes entsprechende Hinweisschilder zum Fernbusterminal – wann werden diese angebracht?

Die Notwendigkeit einer Hinweisbeschilderung wurde von allen Beteiligten bereits im Zuge der Planungen zur Umfeldgestaltung der Hotels / des Fernbusterminals erkannt.

Für die Bereiche des öffentlichen Raums ist eine Wegweisungsplanung aber nicht Bestandteil des Städtebaulichen Vertrags geworden, da der Vorhabenträger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht wusste, wer der Betreiber des Fernbusterminals sein wird und welche Vorstellungen dieser von einer Wegweisung hat. Entsprechend ist nun der Betreiber des Fernbusterminals am Zug, die notwendigen Abstimmungen mit dem Management des Hbf und der Stadt zu führen.

3. Wo parken die Fernbusse bis zur endgültigen Fertigstellung des neuen Busabstellplatzes Ende 2018 bzw. 2019?

Der Busabstellplatz und die Zufahrtsstraße werden von der Stadt Leipzig realisiert. Dazu ist der „Bau- und Finanzierungsbeschluss Busabstellplatz und Zufahrtsstraße Hauptbahnhof Ostseite“ (VI-DS-05217) im Verfahren und soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.04.2018 beschlossen werden. Baulich wurde die Maßnahme in zwei Abschnitte geteilt.

1. Bauabschnitt: Busabstellplatz, Bauzeit 06.08.2018 bis 14.12.2018

2. Bauabschnitt: Zufahrtsstraße (einschließlich Stützwand), Bauzeit 04.03.2019 bis 30.11.2019

Im 1. Bauabschnitt können ca. 15 Busse wie jetzt schon praktiziert entlang der vorhandenen Ladestraße (Zufahrtsstraße) abgestellt werden und im Baubereich des Busabstellplatzes wenden.

Nach Fertigstellung des Busabstellplatzes am 14.12.2018 kann dieser komplett für 31 Busse (+ 10 Busse auf der privaten Servicefläche) genutzt werden. Die private Servicefläche soll voraussichtlich schon im August 2018 in Betrieb gehen. Mit dem halbseitigen Bau des 2. Bauab-schnittes ab dem 04.03.2019 bleibt die Zufahrt zum Busabstellplatz und damit die komplette Nutzung des Busabstellplatzes erhalten.

Die Abfahrt soll über eine Baustraße mit Anbindung an den OBI-Parkplatz/Brandenburger Straße in stadteinwärtiger Richtung erfolgen.

  1. Worin liegen die Gründe für den Ausfall dieser Straßenbahnverbindungen?

Grundsätzlich können Abweichungen im Linienbetrieb und der Ausfall einzelner Fahrten (bspw. durch Streckenblockierungen, Unfälle, technische Defekte oder kurzfristige krankheitsbedingte Ausfälle beim Fahrpersonal) nicht immer verhindert werden, da nicht in jedem Falle sofort personelle Ressourcen bzw. Fahrzeugreserven für den Ersatz bereitstehen.

Insgesamt betrachtet sind im 1. Quartal 2018 knapp 0,4 % der planmäßigen Umlaufstunden ausgefallen. Zu einem großen Teil ist dies auf die außergewöhnlich starke und lange Grippewelle zurückzuführen.

Gleichzeitig lag für die LVB einer der betrieblichen Hauptschwerpunkte in der Abdeckung der Sonderleistungen und Leistungsspitzen. Mit 8 Heimspielen von RB Leipzig, diversen Konzerten und Veranstaltungen sowie der besucherstärksten Messeveranstaltung war das 1. Quartal 2018 auch in dieser Hinsicht eine Herausforderung.

  1. Warum konnten die Fahrgäste der LVB über die Ausfälle nicht informiert werden?

Oberstes Anliegen der LVB ist es, die Fahrgäste im Störungsfall schnell zu informieren. Seit 2012 gibt es dafür in der Leitstelle einen Kommunikationsdisponenten, um im Störungsfall alle zur Verfügung stehenden Kanäle wie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen, Verkehrsmeldungen über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie easy.GO und Leipzig mobil, Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen für die Fahrgastinformation zu nutzen.

Diese Kanäle wurden auch im konkreten Fall zur Information über Unregelmäßigkeiten aufgrund kurzfristiger Erkrankungen genutzt. Dabei ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen aufgrund der Vielzahl kurzfristiger verkehrlicher Ereignisse zu verspäteten Informationen gekommen ist. Unzureichend waren die Informationen für Kunden, die ausschließlich die Verbindungsauskunft über easy.GO oder Leipzig mobil nutzten, da es auf Grund der technischen Gegebenheiten des Auskunftssystems im Hintergrund nicht möglich war, derartige Ausfälle zeitnah ausreichend zu kommunizieren.

  1. Welche Maßnahmen sollen künftig dafür sorgen, dass die Fahrgäste zumindest besser informiert werden?

Um kurzfristige Störungen, Abweichungen und Ausfälle für Kunden in Zukunft auch in der Verbindungsauskunft sichtbarer und nachvollziehbarer zu machen, werden die LVB in den nächsten Monaten das bisher genutzte Auskunftssystem durch ein Neues ersetzen. Die komplexe technische Umstellung wird derzeit vorbereitet, muss jedoch ausgiebig getestet werden, bevor das neue Hintergrundsystem in Betrieb geht. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Umstellung des Systems im Herbst abgeschlossen werden kann.

Darüber hinaus erfolgt die Information der Fahrgäste auch weiterhin über die Webseite der LVB, soziale Netzwerke sowie durch die Hotline, Ansagen in den Fahrzeugen sowie Lauftexte der Abfahrtsanzeiger an den Haltestellen. Diesbezüglich investieren die LVB auch weiterhin kontinuierlich in die Aufstellung von Dynamischen Fahrgastanzeigen (DFI) an Haltestellen. Bspw. wird derzeit die Errichtung von DFI an den Bushaltestellen der Linien 60 und 74 an der Kreuzung Karl-Liebknecht-Straße/ Kurt-Eisner-Straße vorbereitet, welche im Sommer in Betrieb genommen werden sollen.

Ihre Anfrage bezüglich der im Jahr 2016 stattgefundenen Bauarbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes des „SportKlub Bar Kochba“ in Eutritzsch, kann wie folgt beantwortet werden:

1.        Was haben die Prüfungen bzgl. der Genehmigung der Baumaßnahmen ergeben? Sofern diese nicht genehmigt waren: Welche Schritte wurden mit welchem Ergebnis eingeleitet?

Nach Feststellung der Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung im März 2016, wurde die Genehmigungssituation hinsichtlich denkmalschutz- und bauordnungsrechtlicher Belange eingehend geprüft.

Die Prüfung ergab, dass das Gelände vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen nicht als Kulturdenkmal erfasst war oder ist und somit auch zu keinem Zeitpunkt den Bestimmungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes unterlag.

Weiter war die Beseitigung der Überreste der baulichen Anlagen, hier freistehende Mauerwerkswände oder Einfriedungen, nach § 61 Abs. 3 Nummern 1-3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) verfahrensfrei und konnten aus bauordnungsrechtlicher Sicht ohne Genehmigung durch den Eigentümer vorgenommen werden.

Die Herstellung der Aufschüttungen und Abgrabungen hingegen (mit einer Höhe oder Tiefe von mehr als zwei Metern und einer Fläche größer 30 Quadratmeter), musste entsprechend der sächsischen Bauordnung als baugenehmigungspflichtiges Vorhaben beurteilt werden, weshalb damals die Einstellung der Arbeiten angeordnet wurde.

Zuwiderhandlungen waren bisher, zuletzt geprüft am 11.04.2018, nicht feststellbar.

2.             Wurde die Inschrift, die zuletzt als Gedenkstein diente und der Teil der sogenannten „Judenmauer“ war, im Schutt wiedergefunden?

Die Bergung des Mauerabschnittes mit o.g. Inschrift war leider nicht mehr möglich, da der betreffende Bereich bereits zum Zeitpunkt der Kontrolle im März 2016 abgetragen und entsorgt worden war.

3.                  Wie soll an dem Ort zukünftig an das jüdische Erbe unserer Sportgeschichte gedacht werden und wann werden mögliche Planungen umgesetzt?

Entsprechend der Aussage des Kulturamtes soll der ehemalige Bar-Kochbar-Platz als Station Nr. 19 der geplanten „Leipziger Sportroute“ berücksichtigt werden. Als Zeitpunkt der Einweihung des Ortes wurde seitens des Stadtgeschichtlichen Museums der 100. Jahrestag der ursprünglichen Platzweihe am 29.10.1922 vorgeschlagen.