Antwort:

1. Kontrolle der Hygiene von Speiseräumen und Küchen

a. Was sind die Schwerpunkte der Kontrolle?

Die Kontrolle/Überwachung der Küchen in Schulen und Kitas obliegt dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt.

Sofern in der Einrichtung lediglich die Speisenausgabe, nicht jedoch die Herstellung erfolgt, werden vom VLA folgende Umstände schwerpunktmäßig überwacht:

–          Einhaltung der Temperaturanforderungen bei Speisen unter Berücksichtigung der Ausgabezeiten, inkl. Überprüfung der Übergabeprotokolle

–          Basishygiene Personal, Bedarfsgegenstände, Räume

–          bauhygienische Anforderungen

Sofern in den Einrichtungen zusätzlich eine Speisenherstellung erfolgt (Produktionsküche), fließen folgende Kriterien in die Beurteilung der guten Hygienepraxis ein:

–          Rohstoffkontrolle

–          Lagerungsbedingungen und –temperaturen

–          Kochprozesse (Arbeitsanweisungen, Protokolle)

–          HACCP-System

b. Wie oft wird kontrolliert?

Die amtliche Überwachung der Einrichtungen durch das VLA erfolgt planmäßig risikobasiert sowie anlassbezogen (Nachkontrolle nach Beanstandungen, Kontrolle nach Beschwerden, Kontrolle im Zusammenhang mit Erkrankungsmeldungen). Für die Risikobeurteilung der einzelnen Einrichtungen gelten betriebsstättenbezogen die Kriterien des Leitfadens zum sächsischen Erlass zur Risikobeurteilung von Betriebsstätten. Für die beschriebene Betriebsart resultieren aus den jeweiligen Risikobeurteilungen Einstufungen in die Risikoklasse 5 oder 6, was eine Regelkontrollfrequenz von 6 bzw. 12 Monaten bedeutet.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Bei festgestellten Mängeln ist im Einzelfall über erforderliche Korrekturmaßnahmen zu entscheiden. Maßgeblich hierfür sind Art und Grad der festgestellten Mängel. Adressat aller amtlichen Maßnahmen ist grundsätzlich der verantwortliche Lebensmittelunternehmer.

Bei bauhygienischen Mängeln in Gebäuden, die sich in kommunalem Eigentum befinden, wird das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, in der Regel über das Amt für Jugend, Familie und Bildung.

2. Schulen mit Wärmebuffets

a. Wie viele Grundschulen/weiterführende Schulen haben Wärmebuffets in Leipzig?

An Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erfolgt die Speisenausgabe an acht Grundschulen und an acht weiterführenden Schulen mittels sogenannter Buffettheken  (warme und kalte Speisenkomponenten) im Rahmen der Umsetzung des Ausgabesystems „Free Flow“.

b. Welche Standards müssen Wärmebuffets erfüllen?

Hier gelten die gleichen Überwachungsschwerpunkte, wie für konventionelle Speisenausga-ben. Schwerpunkt ist die Einhaltung der produktbezogenenTemperaturanforderungen.

Darüber hinaus sind die Buffettheken im Sinne der Sicherheit und Gefahrenvermeidung in der erforderlichen Arbeitshöhe der entsprechenden Altersstufe vorzuhalten, um eine problemlose Entnahme der Speisen durch die Schüler zu ermöglichen. Des Weiteren handelt es sich bei den Theken um ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche nach den geltenden Prüffristen einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen (6 Monate).

c. Wie oft werden die Wärmebuffets kontrolliert?

Meist ergänzt eine Free-Flow-Ausgabe die Thekenausgabe, im Rahmen der risikobasierten Hygieneüberwachung der Essenausgaben in Kitas und Schulen wird dann die Free-Flow-Ausgabe mit kontrolliert. Sofern in Einrichtungen ausschließlich eine Free-Flow-Ausgabe erfolgt, werden die Kontrollfrequenzen, wie bei anderen Betriebsarten, risikobasiert ermittelt

3. Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen zur Prüfung von Zutaten und Zusatzstoffen

a. Wie werden die Kontrollen zur Zusammensetzung von Mittagessen durchgeführt und welche Qualitätsstandards gelten hier?

Amtliche Planprobenahmen erfolgen im Rahmen des sächsischen Planprobenplans (Rahmenprobenplan). Dabei wird die Verzehrs- und Verkehrsfähigkeit der Gerichte und ggf. auch Suppen und Desserts überprüft. Überprüfungen der Zusammensetzung im Hinblick auf Nährwerte finden in diesem Rahmen nicht statt.

Eine Überprüfung auf Zusatzstoffe und Allergene sowie deren ordnungsgemäße Deklaration erfolgt sowohl im Rahmen der amtlichen Probenahme, als auch bei den Überprüfungen der Speisenversorger und ihrer Speisepläne.

b. Von wem und wie oft werden die Kontrollen durchgeführt?

Amtliche Probenahmen finden durch das Überwachungspersonal des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes statt. Die amtliche Untersuchung dieser Proben erfolgt in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, in der Regel am Standort Chemnitz. Die Häufigkeit der Probenahme für Planproben ergibt sich durch die Anforderungen des amtlichen Probenplans.

Zusätzlich erfolgen in Verdachtsfällen (Erkrankungsmeldungen, Beschwerden) in Einzelfällen Verdachtsprobenahmen. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Essenausgabe Rückstellmuster der verdächtigen Speisen vorhanden sind. Alternativ oder korrespondierend wird in derartigen Fällen eine Probenahme bei den Speisenversorgern angestrebt.

c. Bei der Feststellung von Mängeln, wie wird mit diesen umgegangen?

Mängel bezüglich der korrekten Kennzeichnung auf den Speiseplänen müssen mit Fristsetzung abgestellt werden. Sollten Mängel bezüglich der hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln festgestellt werden, erfolgt eine Ursachenforschung und -abklärung.

Als flankierende Maßnahmen sind entsprechende Mitarbeiterschulungen sowie ggf. Anpassungen von Arbeitsanweisungen vorgesehen.

  1. Wie viele Mittel standen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel und Taschenrechner zur Verfügung? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)

Die Aufwendungen für Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lernmittel sind in Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauschale) dargestellt. Zur Verfügung stehende Mittel werden in der Spalte mit dem Titel „ausgereichte Lernmittel“ aufgeführt. Folgende Haushaltsmittel wurden für die Schulen in kommunaler Trägerschaft für Taschenrechner je Schulart in den Haushaltsjahren 2015 bis 2017 zur Verfügung gestellt:

2015      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der Kamenzstatistik anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2015
Gymnasium Klasse 8 1.420 90,00 € 127.800,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 196 90,00 € 17.640,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 84 90,00 € 7.560,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.960 15,00 € 29.400,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 133 8,00 € 1.064,00 €
geplante Gesamtaufwendungen     244.484,00 €
2016      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der Kamenzstatistik anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2016
Gymnasium Klasse 8 1.455 90,00 € 130.950,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 196 90,00 € 17.640,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 84 90,00 € 7.560,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.960 15,00 € 29.400,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 133 8,00 € 1.064,00 €
geplante Gesamtaufwendungen     247.634,00 €

 

2017      
Ausstattung der Eingangsklassen je Schulart mit Taschenrechnern
       
Schulart Schülerzahlen der

Kamenzstatistik

anerkannte Pauschale für Taschenrechner geplante Aufwendungen 2017
Gymnasium Klasse 8 1.665 90,00 € 149.850,00 €
Kolleg (je 4 Klassen Vorklassen/Einführungsphase) 224 90,00 € 20.160,00 €
Abendgymnasium (je zwei Vorklassen/Einführungsphase) 112 90,00 € 10.080,00 €
Berufliches Gymnasium 11. Klasse /Fachoberschule 1. SJ 650 90,00 € 58.500,00 €
Oberschule Klasse 5 1.945 15,00 € 29.175,00 €
Abendoberschule (4 Klassen) 112 15,00 € 1.680,00 €
Gemeinschaftsschule (Oberschulbereich) 56 15,00 € 840,00 €
Lernförderschule Klasse 7 126 8,00 € 1.008,00 €
Gesamtaufwendungen für die Stadt Leipzig für Eingangsklassen 271.293,00 €

 

  1. Wie viele Mittel wurden von den Schulen in kommunaler Trägerschaft für Lern-mittel und Taschenrechner abgerufen? (bitte getrennt angeben für jede Schule für die Schuljahre 2015/16, 2016/17 und 2017/18 inklusive Schülerzahl)

Die Höhe der abgerufenen Lernmittel sind in der Anlage 1 (Auswertung Lernmittelpauscha-le) enthalten. Diese werden in der Spalte mit dem Titel „IST 2015“ bzw. 2016 und 2017 auf-geführt. Taschenrechner wurden zentral vom Amt für Jugend, Familie und Bildung beschafft. Hier wurden den Schulen keine Mittel zur Verfügung gestellt. Folgende Summen wurden vom Amt für Jugend, Familie und Bildung zur Beschaffung von Taschenrechnern aufgewen-det:

 

2016 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 209.980,86 Euro erworben.

2017 wurden insgesamt Taschenrechner im Wert von 167.393,30 Euro erworben.

Gemäß § 14 Abs. 3 VOL/A bzw. § 5 VgV sind die Ergebnisse von Vergabeverfahren vertrau-lich zu behandeln. Aufgrund der in den Jahren 2016 und 2017 gewählten Vergabeart können nur die Vergabesummen genannt werden.

  1. Welche Taschenrechner (Preis, Anzahl der Bestellungen nach Schuljahren) wurden über die Stadt Leipzig bestellt? Gab es Wünsche nach anderen Modellen?

Die Tabelle „Taschenrechner“ in Anlage 2 nennt Anzahl und Modell der Taschenrechner auf-gegliedert nach Schuljahr und Schule. Es ist zu beachten, dass im Jahr 2016 zuerst der Lagerbestand vom Vorjahr verteilt wurde. Für jede der aufgeführten Schulen wurde eine Bestellung pro Schuljahr ausgelöst. Zusätzlich waren einzelne Nachbestellungen aufgrund von Zugängen im laufenden Schuljahr erforderlich. Die Einzelpreise der Taschenrechner dürfen aufgrund der Vertraulichkeit des Vergabeverfahrens nicht veröffentlicht werden.

Von einem Teil der Schulen gab es Änderungswünsche des Taschenrechnermodells. Im Jahr 2015 wurden für die Gymnasien bzw. beruflichen Gymnasien zwei unterschiedliche Modelle (ohne Computer-Algebra-System – CAS) ausgeschrieben und den Schulen zur Auswahl gestellt. Auf Wunsch zahlreicher Eltern wurden im Jahr 2016 zusätzlich zwei wie-tere Taschenrechnermodelle mit CAS angeboten, so dass sich jede Schule ihrem Schulkonzept entsprechend aus vier Taschenrechnermodellen eines aussuchen konnte. Weitere Wünsche nach anderen Modellen liegen bislang nicht vor.

  1. Gab es in der Vergangenheit Rückmeldungen von den Schulen, dass das Schulbudget für Lernmittel als nicht ausreichend bezeichnet wurde? Wenn ja, wie oft ist die in den letzten drei Schuljahren geschehen und wie sah die Lösung aus?

Ja, es gab Rückmeldungen, dass das ausgereichte Schulbudget nicht ausreichend sei. Da-rüber wurde keine Statistik geführt. Die entsprechenden Sachverhalte wurden geprüft und die Schulen erhielten zusätzliche Haushaltsmittel.

  1. Wie werden neu entstehende Schulen mit Lernmitteln ausgestattet?

Auf eine Inbetriebnahme von neuen Schulen, wie zum Beispiel die Oberschule am Weiße-platz wird entsprechend reagiert. Die schülerrelevanten Mittel des Stadtratsbeschlusses A072/14 zur Lernmittelpauschale, sind nicht ausreichend um eine neu entstehende Schule unterrichtsfähig mit Lehr-, Lern- und Unterrichtsmitteln auszustatten. D.h. die 75 € Lernmittel-pauschale für Oberschüler ist nicht ausreichend um einen kompletten Klassensatz einer 5. Klasse zu erwerben. Alle Aufwendungen welche die Pauschale übersteigen, werden der Schule zur Verfügung gestellt. Dies erfolgt schrittweise jeweils nach Klassenstufe und Schul-jahr solange die Aufstockung der Schule stattfindet. In der Tabelle Auswertung Lernmittel (Anlage 1) wurden die Schulen entsprechend gekennzeichnet.

Anlagen

Anlage 1 – Ausertung Lernmittelpauschale

5602 Anlage1-AuswertungLernmittelpauschale-2

5602 Anlage2-AuflistungTaschenrechner-2

Anlage 2 – Auflistung Taschenrechner

Redner: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion und Vorsitzender FA Sport

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste!

Wir sind der Auffassung, dass Eishockey und öffentliches Eislaufen eine Zukunft haben sollen – in Leipzig. Wir sind auch der Auffassung, dass die Stadt dies fördern sollte. Wir sind nicht der Auffassung, dass die Stadt eine Eishalle bauen sollte – weder solitär noch im Paket mit Verwaltungsgebäuden oder weiteren Sporteinrichtungen. Das wäre in Anbetracht der notwendigen Investitionen anderen Vereinen gegenüber recht unfair und hätte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht viel gemein.

Wie stellen wir uns das vor?

Zunächst einmal soll die Stadt Leipzig in Verhandlungen mit Taucha und dem Landratsamt Nordsachsen treten, um vielleicht doch noch eine Nutzungsverlängerung für das Eiszelt in Taucha zu erreichen. Damit könnte Zeit gewonnen werden, um endlich eine langfristige Lösung zu finden. Favorisierte Variante ist ja nach wie vor, dass die Icefighter mit den Eigentümer des Kohlrabizirkus einig werden und – wie bereits vor längerer Zeit angekündigt – der südliche Teil des Gebäudes das neue Domizil des Eishockey-Clubs wird.

Sollten die Gespräche mit der Stadt Taucha und dem Landratsamt nicht erfolgreich und auch die bisher favorisierte Lösung dann noch nicht machbar sein, sollte die Stadt Leipzig durchaus einen einmaligen Zuschuss von bis zu 200.000 Euro für den Umzug der Icefighters nach Leipzig, in ein vom Verein angemietetes Objekt, bereitstellen. Weil dabei beihilferechtliche Belange zu beachten sind, kann die Summe auch nicht höher ausfallen. Das mag für den Verein vielleicht bitter sein, aber es lässt anderes nicht lösen.

Darüber hinaus soll die Stadt für den Fall prüfen, dass die Icefighters kein geeignetes Objekt finden, ob ein geeignetes städtisches Grundstück als Interimsstandort zur Verfügung gestellt werden kann. Wir haben eine recht konkrete Vorstellung, wo das sein könnte, wollen aber vorher prüfen lassen, ob anderweitige Planungen der Stadt oder der LEVG einem Eiszelt im Areal Semmelweißstraße/Deutscher Platz im Wege stehen würden.

Sollte das nicht der Fall sein, kann diese Fläche aus unserer Sicht vorübergehend für ein Eiszelt genutzt werden. Jedem von uns wird klar sein, ein solches Zelt kann nur eine Interimslösung sein. Wir wollen deshalb wir die Stadt beauftragen, dass bis zum Ende dieses Jahres eine langfristige Lösung erarbeitet wird. Das ist allerdings nicht allein eine Aufgabe der Stadt, hier sind auch die Icefighters gefragt.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Stadträtinnen und Stadträte, werte Gäste,

ein paar offene Worte vorweg. Wir haben es uns mit den vorliegenden Anträgen zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nicht leicht gemacht und ja wir haben dazu heftig diskutiert und teilweise unterschiedliche Ansichten. Wir werden deshalb auch nicht einheitlich abstimmen. Die eine Hälfte der Fraktion wird der Abschaffung zustimmen, die andere Hälfte favorisiert den Verwaltungsstandpunkt. Ich spreche für den Teil der SPD-Fraktion, der für die Abschaffung stimmen wird.

Keine andere kommunale Satzung ist in Deutschland so umstritten wie die Straßenausbaubeitragssatzung. Hunderte anhängige Klagen, überforderte Verwaltungsangestellte und Juristen, deutschlandweit zahlreiche Anwohner- und Bürgerinitiativen sprechen ein klare Sprache dafür, welche Akzeptanz- und Rechtsprobleme diese Satzungen verursacht haben. Die Meinungen reichen hier von grundsätzlicher Ablehnung, Straßenerneuerung sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und ist von der Allgemeinheit zu tragen, bis zur Ablehnung wegen vieler Ungerechtigkeiten im Detail. Eckgrundstücke, Grundstücke mit viel Hinterland oder Grundstücke an einseitig bebauten Straßen zahlen mehr, Straßen mit Durchgangsverkehr werden schneller abgenutzt, Straßen mit Instandhaltungsstau müssen viel teuer saniert werden, die Probleme sind sehr vielfältig und sehr emotional für die Betroffenen.

Daher haben die Länder Baden Württemberg, Berlin und Hamburg die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gänzlich abgeschafft, Bayern ist wegen der aufziehenden Landtagswahl gerade dabei. Schleswig Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Saarland, Rheinland Pfalz und Sachsen stellen es den Kommunen frei, diese Beiträge zu erheben. In Sachsen haben die beiden anderen großen kreisfreien Städte, Dresden und Chemnitz bereits von diesem Ermessenspielraum Gebrauch gemacht und erheben diese Beiträge seit geraumer Zeit nicht mehr. Ja und Leipzig hat auch diesen Ermessenspielraum, von der Landesdirektion bestätigt. Solange eine Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen aus der Liquidität oder durch Kreditaufnahme möglich ist, liegt es im Ermessen der Gemeinde, diese Beiträge zu erheben. Die größeren Spielräume aus der in 2016 geänderten Entschuldungskonzeption musste Leipzig bis jetzt noch nicht in Anspruch nehmen (größtenteils wegen der zeitlichen Verschiebung von Investitionen) und konnte weiter Schulden tilgen. Damit ist das Argument vom Tisch, Leipzig hätte gar keinen Ermessenspielraum und das Kommunale Abgabengesetz (KAG) müsste erst noch geändert werden.

Ein weiteres Argument für die Beibehaltung der Beiträge, welches immer angeführt wird, ist das der wirtschaftlichen Begünstigung der Anlieger aufgrund der Baumaßnahmen. Die Idee der Straßenausbaubeitragssatzung kommt aus der kommunalen Urzeit, aus der Ära der autogerechten Stadt. Damals galt die Auffassung, wird die Straße größer, schöner und breiter, dann ist das auch gut für den Anrainer. Aber heute gibt es immer mehr Menschen, gerade auch in Großstädten, die haben gar kein Auto mehr und nutzen andere Verkehrsmittel. Und die wollen dann nicht noch dafür zahlen, dass mehr Autos am eigenen Wohnzimmer vorbei rasen. Daher ist das mit der wirtschaftlichen Begünstigung für Anlieger ein sehr zweischneidiges Schwert und derjenige der sein Grundstück nicht verkaufen will und weiter dort wohnen will, kann von der Wertsteigerung des Grundstücks die Beiträge sowieso nicht bezahlen. Ganz zu Schweigen, was das Thema Wohneigentumsförderung angeht. Auch hier ist die Abgabe sehr kontraproduktiv.

Leipzig hat in den letzten Jahren ca. 1,8 Mio. Euro/Jahr eingenommen bei ca. 300.000 Euro Verwaltungsaufwand. Natürlich fehlen diese Mittel im Haushalt. Aber es sind auch 26 Klagen anhängig mit einer streitbehafteten Summe von 2,7 Mio. Euro und weiteren 700.000 Euro Außenständen. Mal ganz ehrlich, zur Haushaltskonsolidierung taugt diese Abgabe nicht, sie bewegt sich auf dem Niveau der Vermögensteuer. Entscheidend wird sein, wie es uns gelingt, den positiven Trend bei der Gewerbesteuer fortzuschreiben (in den letzten 10 Jahren eine Steigerung von über 100 Mio. Euro) und wie es den Kommunen in Sachsen bei der Neuordnung der Länderfinanzbeziehungen ab 2020 gelingt, ihren berechtigten Anteil aus den Gemeindesteuerkraftzuweisungen einzufordern. Genau dort, wird finanzpolitisch die Musik spielen. Dennoch empfehlen wir der Verwaltung, sich über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag beim Freistaat Sachsen für eine generelle Streichung aus dem KAG einzusetzen und statt dessen eine adäquate Gegenfinanzierung einzufordern, z.B. über einen Gemeindeanteil an der Kfz.-Steuer, die ja eine Landessteuer ist.

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
sehr geehrte Stadträte und Besucher und Zuschauer,

 

Der Leipziger Nordwesten erfreut sich vieler Belastungen aus Ansiedlungen und Verkehr, umso wichtiger sind Flächen die für einen gewissen Ausgleich an Lebensqualität sorgen.

Das Areal rund um den Auensee ist so eine Fläche, die zwar noch etwas im Dornröschenschlaf liegt, aber eine grüne Oase für Jung und Alt darstellt.

Umso bedauerlicher ist es, dass die am häufigsten benutzte Zuwegung direkt aus der Ortslage Wahren aktuell nicht benutzt werden kann und erst nach wiederholten Hinweisen vernünftig ausgeschildert wurde.

So können Senioren aus den anliegenden Residenzen sowie Schul- und Kitagruppen das Areal nur erreichen, indem sie einen bedeutenden Umweg über einen fast unzumutbaren Fußweg entlang der Rittergutsstrasse nehmen, zu schmal, unbefestigt und gefährlich sowie oft mit Dauerstau an Autos belastet.

Wir verstehen das Anliegen des SBBR und hätten bestimmt allen Punkten zugestimmt, aber wir glauben, dass im Baudezernat durch den Umgang mit dem Angebot des THW und die Diskussionen über zu schwere Teile der provisorischen Brücke so viel Zeit verspielt wurde, dass es unrealistisch geworden ist, mit Genehmigung und Aufbau noch viel von der aktuellen Saison zu retten. Dort hilft sicher auch keine nochmalige Prüfung.

Aber vielleicht kann ja Frau Bürgermeisterin diese Verschleppungstaktik mit Halbwahrheiten besser erklären.

Wir sollten jetzt alle Kraft und die zur Verfügung stehenden Mittel für die Ersatzbrücke einsetzen, sodass diese wirklich und wahrhaftig spätestens im März 2019 fertig und benutzbar dort steht.

Und weil wir diesen Zeitplan des Ersatzneubaus nicht gefährden wollen, lehnen wir als SPD-Fraktion den Punkt 1 der wichtigen Angelegenheit ab. Hier wurde schon zu viel Zeit verspielt.

Den Punkten 2 und 3 stimmen wir zu.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

Schulbibliotheken und Leseräume sind wichtige Lernorte an Schulen. Deshalb haben wir im Januar 2017 auch die Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für Schulbibliotheken und Leseräume beschlossen.

Die Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum einer Schule, Ort des Lernens und Unterrichtens, des Lesens und der Kommunikation. Durch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen konnten viele Schulbibliotheken in den letzten Jahren durchgängig besetzt werden.  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in die Aufgaben eingearbeitet und sind oft Teil des Teams an Schulen geworden. Es wird ein schmerzlicher Verlust, diese Mitarbeiter nach Auslaufen der Maßnahmen zu verabschieden.

Meine Fraktion setzt sich auch dafür ein, diese Stellen möglichst schnell wieder zu besetzen. Uns würde es auch gut gefallen, wenn sich der Freistaat endlich zu den Schulbibliotheken bekennen würde und Personal wenigstens mitfinanziert.

Trotzdem werden wir dem Antrag der Linken nicht zustimmen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt Leipzig, die Stellen dafür zu schaffen und vollständig zu finanzieren. Die Aufgabe der Kommune ist es, die Räume und die Ausstattung für Schulen zur Verfügung zu stellen. Sollte die Stadt über mir bisher nicht bekannte finanzielle Reserven verfügen, dann gäbe es bei der Ausstattung der Schulen, dem Aufstocken des Schulbudgets und der Sanierung der Gebäude reichlich zu tun.

Weil wir Stadträte die Verantwortung für die Finanzen der Stadt tragen, können wir nicht eben mal schnell die Stellen für Schulbibliothekare schaffen. Wir finden es scheinheilig, wenn die Kollegen der Linken bei den jetzigen Mitarbeitern die Hoffnung wecken, dass sie weiterbeschäftigt werden könnten. Das würde selbst dann nicht funktionieren, wenn ihr Antrag heute beschlossen werde würde, weil die Tätigkeitsbeschreibung und die Zugangsvoraussetzungen andere wären.

Außerdem verschweigt die Fraktion auch, woher denn das Geld für diese Stellen kommen soll.

Nun ist der Antrag auf dem Tisch und meine Fraktion hat sich Gedanken gemacht, wie es denn mit der Besetzung der Schulbibos weitergehen könnte. Dazu liegt Ihnen unseren Änderungsantrag vor:

  1. Die erste Wahl bei der Besetzung bleiben arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Hierzu hat die Bundesregierung auch schon Pläne und die Stadt wird bei der Zuteilung solcher Stellen natürlich an die Schulbibliotheken denken.
  2. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Stellen mit dem Programm „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzten. Die Möglichkeit muss aktiver beworben werden. Die Kosten für diese Stellen, die der Stadt entstehen, entnehmen Sie unserem Änderungsantrag. Diese Stellen laufen in der Regel ein Jahr.
  3. Wenn alle diese Maßnahmen nicht greifen, dann können die Schulen über Ganztagsangebote auch Honorarkräfte einstellen. Oft können die Mitarbeiter, die aus den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausscheiden, wenigsten für einige Stunden weiterbeschäftigt werden. Hierbei soll die Stadt 50% der Honorarkosten übernehmen.

Da wir nicht wissen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten ab Januar 2019 zur Verfügung stehen, soll die Stadt im Rahmen des Beschlusses zum Doppelhaushalt Vorschläge unterbreiten, welcher finanziellen Rahmen zur Verfügung steht und nach welchen Prioritäten die Stellen besetzt werden sollen.

Das sind alles keine Ideallösungen, aber unsere Vorschläge stellen einen akzeptablen finanziellen Rahmen dar. Ich bitte Sie darum, mit ihren Landtagsabgeordneten über Schulbibliotheken zu sprechen und dafür zu werben, Möglichkeiten für eine dauerhafte Besetzung zu schaffen.

 

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste,

wir haben in den letzten Wochen und Monaten eine hochemotionale Debatte um einzelne Personen der Stadtgeschichte und die Begrifflichkeit der Demokratie erlebt. Vieles davon war der Demokratie in der wir heute leben unwürdig. Gerade die Versuche der LINKEn die ersten demokratischen Schritte auf deutschem Boden zu verunglimpfen verurteilen wir deutlich. Dass die ersten Wahlen des Kaiserreichs selbstverständlich nicht den heutigen Ansprüchen genügten, steht außer Frage. Wenn Sie aber schon die ersten Gehversuche derart verunglimpfen, dann müssen Sie auch sagen, was Ihre Vorstellungen einer Demokratie sind: direkte Demokratie, repräsentative Demokratie oder gar die sozialistische Demokratie, die es zwischen 1948 und 1989 schon einmal gab? Das haben Sie bisher nicht getan.

Die Entscheidung darüber, dass es eine Galerie der Oberbürgermeister geben soll, hat der Ältestenrat vor acht Jahren entschieden, die genaue Gestaltung jedoch nicht. Hierzu können Sie auch Ihre damaligen Fraktionsvorsitzenden fragen. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass wir die Ausgestaltung die Präsentation hier im Konsens entscheiden um derartige Debatten und übertriebenen Profilierungen zu verhindern. Die Geschichte unserer Stadt ist durch seine zwei Diktaturen vielfältig, ebenso die Persönlichkeiten an der Spitze der Verwaltung. Hier brauchen wir aber keine parteipolitischen Debatten über das Für und Wider, sondern eine angemessene wissenschaftliche Grundlage für die Darstellung.

Mit der Erstellung einer solchen, möchten wir gern das Stadtgeschichtliche Museum beauftragen, denn zu unserer Stadtgeschichte gehören eben nicht nur demokratisch gewählte Bürgermeister. Hier eine Lösung zu finden, die keine Episode von vornherein ausklammert, sondern sie historisch einordnet, soll mit unserem Antrag erreicht werden. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.