Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

werte Stadträtinnen und Stadträte, werte Gäste,

ein paar offene Worte vorweg. Wir haben es uns mit den vorliegenden Anträgen zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nicht leicht gemacht und ja wir haben dazu heftig diskutiert und teilweise unterschiedliche Ansichten. Wir werden deshalb auch nicht einheitlich abstimmen. Die eine Hälfte der Fraktion wird der Abschaffung zustimmen, die andere Hälfte favorisiert den Verwaltungsstandpunkt. Ich spreche für den Teil der SPD-Fraktion, der für die Abschaffung stimmen wird.

Keine andere kommunale Satzung ist in Deutschland so umstritten wie die Straßenausbaubeitragssatzung. Hunderte anhängige Klagen, überforderte Verwaltungsangestellte und Juristen, deutschlandweit zahlreiche Anwohner- und Bürgerinitiativen sprechen ein klare Sprache dafür, welche Akzeptanz- und Rechtsprobleme diese Satzungen verursacht haben. Die Meinungen reichen hier von grundsätzlicher Ablehnung, Straßenerneuerung sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und ist von der Allgemeinheit zu tragen, bis zur Ablehnung wegen vieler Ungerechtigkeiten im Detail. Eckgrundstücke, Grundstücke mit viel Hinterland oder Grundstücke an einseitig bebauten Straßen zahlen mehr, Straßen mit Durchgangsverkehr werden schneller abgenutzt, Straßen mit Instandhaltungsstau müssen viel teuer saniert werden, die Probleme sind sehr vielfältig und sehr emotional für die Betroffenen.

Daher haben die Länder Baden Württemberg, Berlin und Hamburg die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gänzlich abgeschafft, Bayern ist wegen der aufziehenden Landtagswahl gerade dabei. Schleswig Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Saarland, Rheinland Pfalz und Sachsen stellen es den Kommunen frei, diese Beiträge zu erheben. In Sachsen haben die beiden anderen großen kreisfreien Städte, Dresden und Chemnitz bereits von diesem Ermessenspielraum Gebrauch gemacht und erheben diese Beiträge seit geraumer Zeit nicht mehr. Ja und Leipzig hat auch diesen Ermessenspielraum, von der Landesdirektion bestätigt. Solange eine Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen aus der Liquidität oder durch Kreditaufnahme möglich ist, liegt es im Ermessen der Gemeinde, diese Beiträge zu erheben. Die größeren Spielräume aus der in 2016 geänderten Entschuldungskonzeption musste Leipzig bis jetzt noch nicht in Anspruch nehmen (größtenteils wegen der zeitlichen Verschiebung von Investitionen) und konnte weiter Schulden tilgen. Damit ist das Argument vom Tisch, Leipzig hätte gar keinen Ermessenspielraum und das Kommunale Abgabengesetz (KAG) müsste erst noch geändert werden.

Ein weiteres Argument für die Beibehaltung der Beiträge, welches immer angeführt wird, ist das der wirtschaftlichen Begünstigung der Anlieger aufgrund der Baumaßnahmen. Die Idee der Straßenausbaubeitragssatzung kommt aus der kommunalen Urzeit, aus der Ära der autogerechten Stadt. Damals galt die Auffassung, wird die Straße größer, schöner und breiter, dann ist das auch gut für den Anrainer. Aber heute gibt es immer mehr Menschen, gerade auch in Großstädten, die haben gar kein Auto mehr und nutzen andere Verkehrsmittel. Und die wollen dann nicht noch dafür zahlen, dass mehr Autos am eigenen Wohnzimmer vorbei rasen. Daher ist das mit der wirtschaftlichen Begünstigung für Anlieger ein sehr zweischneidiges Schwert und derjenige der sein Grundstück nicht verkaufen will und weiter dort wohnen will, kann von der Wertsteigerung des Grundstücks die Beiträge sowieso nicht bezahlen. Ganz zu Schweigen, was das Thema Wohneigentumsförderung angeht. Auch hier ist die Abgabe sehr kontraproduktiv.

Leipzig hat in den letzten Jahren ca. 1,8 Mio. Euro/Jahr eingenommen bei ca. 300.000 Euro Verwaltungsaufwand. Natürlich fehlen diese Mittel im Haushalt. Aber es sind auch 26 Klagen anhängig mit einer streitbehafteten Summe von 2,7 Mio. Euro und weiteren 700.000 Euro Außenständen. Mal ganz ehrlich, zur Haushaltskonsolidierung taugt diese Abgabe nicht, sie bewegt sich auf dem Niveau der Vermögensteuer. Entscheidend wird sein, wie es uns gelingt, den positiven Trend bei der Gewerbesteuer fortzuschreiben (in den letzten 10 Jahren eine Steigerung von über 100 Mio. Euro) und wie es den Kommunen in Sachsen bei der Neuordnung der Länderfinanzbeziehungen ab 2020 gelingt, ihren berechtigten Anteil aus den Gemeindesteuerkraftzuweisungen einzufordern. Genau dort, wird finanzpolitisch die Musik spielen. Dennoch empfehlen wir der Verwaltung, sich über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag beim Freistaat Sachsen für eine generelle Streichung aus dem KAG einzusetzen und statt dessen eine adäquate Gegenfinanzierung einzufordern, z.B. über einen Gemeindeanteil an der Kfz.-Steuer, die ja eine Landessteuer ist.

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister und Bürgermeisterinnen,
sehr geehrte Stadträte und Besucher und Zuschauer,

 

Der Leipziger Nordwesten erfreut sich vieler Belastungen aus Ansiedlungen und Verkehr, umso wichtiger sind Flächen die für einen gewissen Ausgleich an Lebensqualität sorgen.

Das Areal rund um den Auensee ist so eine Fläche, die zwar noch etwas im Dornröschenschlaf liegt, aber eine grüne Oase für Jung und Alt darstellt.

Umso bedauerlicher ist es, dass die am häufigsten benutzte Zuwegung direkt aus der Ortslage Wahren aktuell nicht benutzt werden kann und erst nach wiederholten Hinweisen vernünftig ausgeschildert wurde.

So können Senioren aus den anliegenden Residenzen sowie Schul- und Kitagruppen das Areal nur erreichen, indem sie einen bedeutenden Umweg über einen fast unzumutbaren Fußweg entlang der Rittergutsstrasse nehmen, zu schmal, unbefestigt und gefährlich sowie oft mit Dauerstau an Autos belastet.

Wir verstehen das Anliegen des SBBR und hätten bestimmt allen Punkten zugestimmt, aber wir glauben, dass im Baudezernat durch den Umgang mit dem Angebot des THW und die Diskussionen über zu schwere Teile der provisorischen Brücke so viel Zeit verspielt wurde, dass es unrealistisch geworden ist, mit Genehmigung und Aufbau noch viel von der aktuellen Saison zu retten. Dort hilft sicher auch keine nochmalige Prüfung.

Aber vielleicht kann ja Frau Bürgermeisterin diese Verschleppungstaktik mit Halbwahrheiten besser erklären.

Wir sollten jetzt alle Kraft und die zur Verfügung stehenden Mittel für die Ersatzbrücke einsetzen, sodass diese wirklich und wahrhaftig spätestens im März 2019 fertig und benutzbar dort steht.

Und weil wir diesen Zeitplan des Ersatzneubaus nicht gefährden wollen, lehnen wir als SPD-Fraktion den Punkt 1 der wichtigen Angelegenheit ab. Hier wurde schon zu viel Zeit verspielt.

Den Punkten 2 und 3 stimmen wir zu.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

Schulbibliotheken und Leseräume sind wichtige Lernorte an Schulen. Deshalb haben wir im Januar 2017 auch die Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes für Schulbibliotheken und Leseräume beschlossen.

Die Schulbibliothek ist das Medien- und Informationszentrum einer Schule, Ort des Lernens und Unterrichtens, des Lesens und der Kommunikation. Durch die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen konnten viele Schulbibliotheken in den letzten Jahren durchgängig besetzt werden.  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in die Aufgaben eingearbeitet und sind oft Teil des Teams an Schulen geworden. Es wird ein schmerzlicher Verlust, diese Mitarbeiter nach Auslaufen der Maßnahmen zu verabschieden.

Meine Fraktion setzt sich auch dafür ein, diese Stellen möglichst schnell wieder zu besetzen. Uns würde es auch gut gefallen, wenn sich der Freistaat endlich zu den Schulbibliotheken bekennen würde und Personal wenigstens mitfinanziert.

Trotzdem werden wir dem Antrag der Linken nicht zustimmen. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt Leipzig, die Stellen dafür zu schaffen und vollständig zu finanzieren. Die Aufgabe der Kommune ist es, die Räume und die Ausstattung für Schulen zur Verfügung zu stellen. Sollte die Stadt über mir bisher nicht bekannte finanzielle Reserven verfügen, dann gäbe es bei der Ausstattung der Schulen, dem Aufstocken des Schulbudgets und der Sanierung der Gebäude reichlich zu tun.

Weil wir Stadträte die Verantwortung für die Finanzen der Stadt tragen, können wir nicht eben mal schnell die Stellen für Schulbibliothekare schaffen. Wir finden es scheinheilig, wenn die Kollegen der Linken bei den jetzigen Mitarbeitern die Hoffnung wecken, dass sie weiterbeschäftigt werden könnten. Das würde selbst dann nicht funktionieren, wenn ihr Antrag heute beschlossen werde würde, weil die Tätigkeitsbeschreibung und die Zugangsvoraussetzungen andere wären.

Außerdem verschweigt die Fraktion auch, woher denn das Geld für diese Stellen kommen soll.

Nun ist der Antrag auf dem Tisch und meine Fraktion hat sich Gedanken gemacht, wie es denn mit der Besetzung der Schulbibos weitergehen könnte. Dazu liegt Ihnen unseren Änderungsantrag vor:

  1. Die erste Wahl bei der Besetzung bleiben arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Hierzu hat die Bundesregierung auch schon Pläne und die Stadt wird bei der Zuteilung solcher Stellen natürlich an die Schulbibliotheken denken.
  2. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Stellen mit dem Programm „Freiwilligendienst aller Generationen“ zu besetzten. Die Möglichkeit muss aktiver beworben werden. Die Kosten für diese Stellen, die der Stadt entstehen, entnehmen Sie unserem Änderungsantrag. Diese Stellen laufen in der Regel ein Jahr.
  3. Wenn alle diese Maßnahmen nicht greifen, dann können die Schulen über Ganztagsangebote auch Honorarkräfte einstellen. Oft können die Mitarbeiter, die aus den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausscheiden, wenigsten für einige Stunden weiterbeschäftigt werden. Hierbei soll die Stadt 50% der Honorarkosten übernehmen.

Da wir nicht wissen, welche Beschäftigungsmöglichkeiten ab Januar 2019 zur Verfügung stehen, soll die Stadt im Rahmen des Beschlusses zum Doppelhaushalt Vorschläge unterbreiten, welcher finanziellen Rahmen zur Verfügung steht und nach welchen Prioritäten die Stellen besetzt werden sollen.

Das sind alles keine Ideallösungen, aber unsere Vorschläge stellen einen akzeptablen finanziellen Rahmen dar. Ich bitte Sie darum, mit ihren Landtagsabgeordneten über Schulbibliotheken zu sprechen und dafür zu werben, Möglichkeiten für eine dauerhafte Besetzung zu schaffen.

 

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

sehr geehrte Ratsmitglieder,

werte Gäste,

wir haben in den letzten Wochen und Monaten eine hochemotionale Debatte um einzelne Personen der Stadtgeschichte und die Begrifflichkeit der Demokratie erlebt. Vieles davon war der Demokratie in der wir heute leben unwürdig. Gerade die Versuche der LINKEn die ersten demokratischen Schritte auf deutschem Boden zu verunglimpfen verurteilen wir deutlich. Dass die ersten Wahlen des Kaiserreichs selbstverständlich nicht den heutigen Ansprüchen genügten, steht außer Frage. Wenn Sie aber schon die ersten Gehversuche derart verunglimpfen, dann müssen Sie auch sagen, was Ihre Vorstellungen einer Demokratie sind: direkte Demokratie, repräsentative Demokratie oder gar die sozialistische Demokratie, die es zwischen 1948 und 1989 schon einmal gab? Das haben Sie bisher nicht getan.

Die Entscheidung darüber, dass es eine Galerie der Oberbürgermeister geben soll, hat der Ältestenrat vor acht Jahren entschieden, die genaue Gestaltung jedoch nicht. Hierzu können Sie auch Ihre damaligen Fraktionsvorsitzenden fragen. Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass wir die Ausgestaltung die Präsentation hier im Konsens entscheiden um derartige Debatten und übertriebenen Profilierungen zu verhindern. Die Geschichte unserer Stadt ist durch seine zwei Diktaturen vielfältig, ebenso die Persönlichkeiten an der Spitze der Verwaltung. Hier brauchen wir aber keine parteipolitischen Debatten über das Für und Wider, sondern eine angemessene wissenschaftliche Grundlage für die Darstellung.

Mit der Erstellung einer solchen, möchten wir gern das Stadtgeschichtliche Museum beauftragen, denn zu unserer Stadtgeschichte gehören eben nicht nur demokratisch gewählte Bürgermeister. Hier eine Lösung zu finden, die keine Episode von vornherein ausklammert, sondern sie historisch einordnet, soll mit unserem Antrag erreicht werden. Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr 2015/2016 und 2016/2017, Schulart, Anzahl der Schüler)
  Fälle pro Kalenderjahr
Schuleinrichtung

2015

2016    .
2017      .
Berufliche Schulzentren

615

847

952

Grundschulen

65

145

205

Mittelschulen/Oberschulen   .

723

925

957

Förderschulen

235

236

137

Gymnasien

15

16

29

Jugendamt*

Keine Angaben   .

17

23

Insgesamt:

1.653

2.186

2.303

* Anzeigen zu versäumten Anmeldungen zur pflichtigen Beschulung des Kindes ab dem 6. Lebensjahr

Eine Aufschlüsselung nach Schuljahren ist nicht möglich.

  1. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

Der Zentralen Bußgeldbehörde obliegt die Bearbeitung aller Ordnungswidrigkeiten-anzeigen zu Schulpflichtverletzungen im sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Leipzig. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt nach Maßgabe des gesetzlich normierten Verfahrensablaufes. Eine zügige Verfahrensführung und damit eine zeitnahe Ahndung aller angezeigten Verstöße wird angestrebt und dazu zu Lasten anderer Vorgänge die Bearbeitung vorgezogen. Jedoch haben Faktoren wie zu wahrende Fristen oder der fehlende Einfluss auf den Zeitpunkt gerichtlicher Entscheidungen Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer von derzeit durchschnittlich drei Monaten.

  1. Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?

Siehe Beantwortung der Frage 3.

  1. Gibt es vereinheitlichte Meldebögen?

Den Schulleiter/innen wurden für bestimmte als Ordnungswidrigkeit ahndbare Lebenssachverhalte – wie Schulpflichtverletzungen – Handlungsanleitungen übergeben, die entsprechend der Verwaltungsvorschrift des SMK im Freistaat Sachsen einheitlich anzuwenden sind. So wurde neben einem einheitlichen und mit den Schulleitern abgestimmten, online verfügbaren Anzeigenformular für festgestellte Schulpflichtverletzungen (mit beigefügten Erläuterungen) auch ein in Papierform und online abrufbarer Flyer „Verletzungen der Schulpflicht wirksam vorbeugen und begegnen“ von der Zentralen Bußgeldbehörde erarbeitet und bereits seit 2007 zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wurde für einen zeitnahen und effektiven Kontakt ein   E-Mail-Fach unter schulpflicht@leipzig.de eingerichtet.

  1. Wie hoch ist der Bußgeldbescheid im Durchschnitt pro Fehltag? Werden hier neben dem Einkommen der Eltern auch andere Faktoren mit einbezogen? Wenn ja, welche?

Schulpflichtverletzungen sind nach dem Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) mit einer Geldbuße von 5 bis 1.250 EUR bei vorsätzlichen Handlungen bewehrt, bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen bis 625 EUR. Innerhalb dieses Rahmens ist durch die Bußgeldbehörde nach Maßgabe des jeweiligen Einzelfalles der Umfang und die Intensität der Schulpflichtverletzung zu bewerten um somit eine tat- und schuldangemessene Entscheidung zur Bußgeldhöhe zu treffen. Ein Pauschalsatz der Geldbuße pro Fehltag kommt nicht zur Anwendung. Vielmehr ist eine sachgerechte Relation zu anderen Fällen herzustellen. Die Einkommen der Eltern finden in den Fällen der Ahndung der über 14-jährigen Schüler/innen keine Berücksichtigung. Jedoch können rechtskräftige Vorverfahren in die abschließende Entscheidung mit einbezogen und das Bußgeld entsprechend erhöht werden. In Bußgeldbescheiden gegenüber Eltern, die als Personensorgeberechtigte nicht den nach § 31 Abs. 1 und 2 SächsSchulG auferlegten Pflichten nachgekommen sind, finden ab einer Bußgeldhöhe über 200 EUR die wirtschaftlichen Verhältnisse Berücksichtigung.

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuchs für schulpflichtige Personen? Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit den Schulen, den Ämtern der Stadt Leipzig und dem Landesamt für Schule und Bildung (früher SBA L)?

Im Sächsischen Schulgesetz wird unterschieden zwischen Schulbesuchs-pflichtverletzung und Anmeldepflichtverletzung (§ 31 Absatz 1 Sächsisches Schulgesetz). Verletzungen der Schulbesuchspflichten werden gemäß VwV Schulverweigerer durch die Schulen selbständig an das Ordnungsamt gemeldet. Des Weiteren erfolgen Meldungen an den Allgemeinen Sozialdienst um ggf. Hilfen für die Familien zu installieren. Das Landesamt für Schule und Bildung prüft in diesen Fällen geeignete Beschulungsmöglichkeiten oder die Teilnahme an alternativen Beschulungsformen (Schulersatzprojekte bei Schulverweigerung).

Werden Schülerinnen und Schüler durch die Eltern von der Schule abgemeldet, übernimmt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Anmeldepflichtüberwachung. Maßnahmen sind hier unter anderem Ordnungswidrigkeitsverfahren, Zwangsgelder, Ermittlungen durch den Stadtordnungsdienst und Meldebehörden, Meldungen an den Allgemeinen Sozialdienst. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Übergang in die       5. Klasse und den Wechsel von einer Oberschule an eine berufsbildende Schule gelegt.

Hier wurde gemeinsam mit dem Landesamt für Schule und Bildung ein Verfahren entwickelt, um die Schüler/-innen zu unterstützen: Die Oberschulen begleiten die Anmeldung der Schüler/-innen an einer berufsbildenden Schule. Die Oberschulen melden dem Amt für Jugend, Familie und Bildung Schüler/-innen ohne Abschluss, seitens der Berufsbildenden Schulen werden wiederum die Anmeldedaten der BVJ- und BGJ-Klassen gemeldet. Sofern Schüler/-innen die Oberschule ohne Abschluss verlassen und nicht für ein BVJ oder BGJ angemeldet werden, erfolgt eine Anmeldeaufforderung durch die Anmeldepflichtüberwachung.

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt über eine Projektförderung aus dem ESF-Modellprogramm „Jugend stärken im Quartier“ zwei Projekte zur Sicherung des Schulerfolgs („PRO Schulabschluss“ und „Chance Plus!“). Daneben werden über die Kinder- und Jugendförderung Projekte gegen Schulverweigerung unterstützt. Weiterhin hält die Jugendberufsagentur Leipzig unter Beteiligung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Beratungsmöglichkeiten zur Sicherung von Schulerfolg vor und stellt über das Modellprojekt „InVest“ zusätzliche Ressourcen an der 20. Schule und der 94. Schule bereit.

  1. Mit welchen Maßnahmen versucht Schulsozialarbeit Schulverweigerung entgegenzuwirken? Gibt es schon erste Erfolge durch den Einsatz von Schulsozialarbeitern?

Schulsozialarbeit wendet keine standardisierte Methode an, um Schulverweigerung entgegenzuwirken. Die Ursachen für Schulverweigerung sind vielfältig, Schulsozialarbeit unterbreitet individuelle Angebote. Um Schulverweigerung entgegenzuwirken, können je nach Fall Einzelgespräche mit Schüler/-innen und ggf. Eltern ebenso zielführend sein wie die Arbeit am Klassen- und/oder Schulklima. Evaluationsdaten zur Schulsozialarbeit liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausgewertet vor. Eine Zwischenauswertung der Monate August bis Dezember 2017 wird für den Zwischenbericht an das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz bzw. an den Kommunalen Sozialverband Sachsen als Bewilligungsbehörde erstellt. Eine Rückschau auf das Schuljahr 2017/18 erfolgt in Verbindung mit den Planungen für das Schuljahr 2018/19 bis zum Jahresende 2018.

Beschlussvorschlag:

    1. Die Stadtverwaltung prüft, vor dem Hintergrund der Bewerbung um die Fußball-EM 2024, die Einrichtung eines Sonderprogramms zum Bau von Kunstrasenplätzen bzw. entsprechenden Alternativen. Das Förderprogramm ist zusätzlich zur bestehenden Investitionsförderung aufzulegen und sollte jährlich 500.000 Euro umfassen. Bei der Einrichtung des Förderprogramms soll auch versucht werden, zusätzliche Mittel des Bundes bzw. von Stiftungen und Unternehmen einzuwerben. Das Prüfergebnis ist dem Sportausschuss bis Ende September 2018 vorzulegen. Es soll weiterhin geprüft werden, wie die Sportvereine hinsichtlich einer langfristigen Nutzung bei der Pflege unterstützt werden können.
    2. Die Sportförderrichtlinie des Freistaates Sachsen unterscheidet in der Förderhöhe zwischen gedeckten und ungedeckten Sportstätten. Die Stadtverwaltung setzt sich daher gegenüber dem Freistaat Sachsen für eine einheitliche Förderquote von 50 Prozent ein.

 

Begründung:

  1. Die im aktuellen Sportprogramm beschlossenen Mittel für investive Großmaßnahmen werden aufgrund des hohen Bedarfes und aufgrund der in der Höhe fest geschriebenen Mittel im Haushalt fast ausschließlich für den Bau bzw. die Sanierung von Kunstrasenplätzen für Fußball verwendet. Für die notwendige Sanierung von Funktionsgebäuden, sowie den Bau/die Sanierung von Rasenplätzen für andere Sportarten, könnte durch ein Sonderprogramm Kunstrasenplätze entsprechender Spielraum geschaffen werden. Kunstrasenplätze haben den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit. Vor dem Hintergrund der Kritik bzgl. einer umweltschädlichen Wirkung durch Kunstrasenplätze soll nach Möglichkeit die vorrangige Verwendung von ökologisch verantwortungsvollem Material, z.B. Korkgranulat, geprüft werden.
  2. Derzeit werden durch die sächsische Sportförderrichtlinie gedeckte Sportstätten, also alle Sporthallen mit einem Dach, zu 50 Prozent gefördert. So genannte ungedeckte Sportstätten, also alle Sportarten mit Sportstätten unter freiem Himmel, werden dagegen derzeit nur mit einer Förderquote von 30 Prozent vom Freistaat bedacht. Hier ist eine Vereinheitlichung auf eine 50 prozentige Förderung wünschenswert.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung dafür einzusetzen, dass die Voraussetzungen zur Umsetzung des Medienentwicklungsplanes an den Leipziger Schulen geschaffen werden. Es muss geklärt werden, welche rechtlichen Anforderungen  für die Nutzung digitaler Endgeräte in Abschlussprüfungen gelten.
  2. Die Stadt Leipzig schafft dafür sofort die Stelle eines IT Gestalters/Planers für Schule und Kita der die  Querschnittsaufgabe zwischen Planung und Netzausbau  in den einzelnen Schulen koordiniert. Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes werden innerhalb der Stadtverwaltung  stufenweise Stellen für IT- Koordinatoren/Medienassistenten (im Zuge des Doppelhaushaltes 2019/20) geschaffen, die laufende Wartungs- und Servicearbeiten an Schulen übernehmen und die Arbeiten der Servicedienstleister koordinieren.
  3. Die Stadt erstellt ein Sicherheitskonzept für die Nutzung digitaler Medien. Dies umfasst zum einen die Sicherung der Hardware gegen Diebstahl/Missbrauch, zum anderen die Sicherung der Netzwerke und der verwendeten Software in den Gebäuden. Auch Versicherungsfragen für die Nutzer müssen dabei geklärt werden.
  4. Die Stadt Leipzig entwickelt eine Planung, wie bis 2022 an allen kommunalen Schulen in einem ersten Schritt ausreichend Datenverbindungen bis zu den Schulen, in einem zweiten Schritt der passive Netzausbau in den Schulen und in einem dritten Schritt die aktive Netzfreischaltung in allen Schulen finanziert, organisiert und umgesetzt  werden kann.
  5. Die Beschaffung geeigneter IKT-Systeme (Informations- und Kommunikationstechnik) für Schulen muss im Gesamtzusammenhang der zukünftig geplanten Einsatzmöglichkeiten betrachtet werden. Dabei werden die künftigen Anforderungen an die verschiedenen Netzwerke für Personal des Landes und der Stadt, für Unterricht und Prüfungen, aber auch für Eltern- und Schülerrat, Gastnutzer und Haustechnik (Schließanlage, Heizungstechnik, etc.) berücksichtigt.
  6. Jeder Schule soll ein flexibles, ansparbares Medienbudget im Rahmen des Schulbudgets zur Verfügung gestellt werden, damit die Schulen selber entscheiden können, welche digitalen Medien angeschafft werden (Tablets, interaktive Tafeln, digitale Taschenrechner, digitale Atlanten, digitale Wörterbücher etc.). Die Schulen formulieren als Voraussetzung dafür ihre Konzepte in einem Medienentwicklungskonzept passgenau für ihre Schule.

Sachverhalt:
Die sächsische Landesregierung beschreibt in den Lehrplänen, welche Kenntnisse die Schüler im Umgang mit Medien entwickeln sollen. Hierbei fehlen Empfehlungen für die Schulträger zur Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien.

Durch den wachsenden Ausstattungsgrad der Schulen mit IT-Technik sind weder das MPZ (Medienpädagogische Zentrum) noch die Pitkos (Pädagogische IT-Koordinatoren) in der Lage, die komplexen Systeme zu warten und den technischen Support durchzuführen. Das entspricht auch nicht ihren Aufgabenstellungen. Analog der Datenverarbeitungs- Koordinatoren der Ämter der Stadt Leipzig  sollten IT-Koordinatoren/ Mediengestalter je nach Schulart mehrere Schulen betreuen. Das MPZ könnte die Dienst- und Fachaufsicht übernehmen.

Für die Hardware an Schulen muss ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Oft kommt es zu Verlusten durch Diebstahl. Sicherheitskonzepte werden auch in Hinsicht auf diverse Schadprogramme, Viren und sonstige Angriffe von außen und innen für sämtliche Hard- und Software innerhalb der Netzwerke benötigt. Das beinhaltet auch die Ausstattung mit Kinder- und Jugendschutzprogrammen, welche über Internetverbindungen ständig aktualisiert und angepasst werden müssen.

In Leipzig verfügen nur wenige Schulen über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss und über eine vollständige Dateninfrastruktur aufbauend auf W-LAN-Netzen. Um digitale Medien nutzen zu können, ist das eine unabdingbare Voraussetzung. Die Stadt Leipzig ermittelt die benötigten Kosten und stellt diese in den Haushaltsplan 2019 und 2020 ein. Sie stellt einen Zeitplan auf, wann die Arbeiten an welcher Schule erfolgen. Bei der rasanten Entwicklung in diesem Bereich und dem Rückstand bei der Ausstattung kann nicht gewartet werden, bis die Schulen grundlegend saniert wird. Die Anforderungen an die Anschlüsse sind im Musterraumprogramm für Schulen festgehalten worden.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplanes und des Schulkonzeptes befasst sich jede Schule mit ihrem Konzept zur digitalen Medienausstattung. Innerhalb des Schulbudgets wird ein Medienbudget ausgereicht. Damit können die Schulen selbst entscheiden, ob sie Tablets mit digitalen Atlanten, Wörterbüchern, Taschenrechnern,… anschaffen wollen oder eher Laptops oder interaktive Tafeln benötigen. Das Budget für Medien und alle ergänzende Technik und Ausstattung muss ansparbar sein.