Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine zügige Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie den „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen, dem sächsischen Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften ein.

Folgende Ausstattungsmerkmale werden besonders berücksichtigt:

  • Räume für Inklusion  (Gruppenräume)
  • die Aufnahme und damit Fördermöglichkeit von Räumen für Schulsozialarbeiter beziehungsweise zusätzliches pädagogisches Personal
  • Fachunterrichtsräume für Kunst und Musik an Grundschulen
  • Richtlinien für digitale Medien
  • Gleichbehandlung von Oberschulen und Gymnasien bei der Förderfähigkeit der Größe von Speiseräumen und Schulbibliotheken
  1. Die Stadt Leipzig führt an jedem Schulneubau beziehungsweise an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durch. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter werden in die Befragung einbezogen.

Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Vorlage Musterraumprogramm Schulen sollen der Stadt Leipzig als Instrument zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, welche die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewendet.  Aus unserer Sicht müsste der Freistaat Sachsen diese Empfehlungen dringend aktualisieren um auf Themen wie Inklusion und Ganztagsschule eingehen zu können. Die nun vorliegende Vorlage ist aus unserer Sicht, aus dem oben genannten Grund, nicht so innovativ und zukunftsorientiert wie es aus unserer Sicht nötig und wünschenswert wäre.

Weiterhin fordern wir eine Evaluation von allen Neubauten beziehungsweise sanierten Schulbauten. Hier sollen vor allem die Nutzer der Gebäude über ihre Erfahrungen im neuen Schulbau befragt werden um für eventuelle „Kinderkrankheiten“ Lösungen zu finden und um für zukünftige Schulbauten zu lernen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 2. Quartals 2018 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeit der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte, damit die Umsetzung im Jahre der Demokratie 2018 starten kann. Als Vorarbeiten begrüßen wir dabei ausdrücklich die gemachten Vorschläge der Verwaltung, die unsere ursprünglichen Punkte b, c, f und zu einem Teil den Punkt d erfüllen.
  2. Zur Verbesserung sind aus unserer Sicht folgende Punkte im Maßnahmenkatalog zu konkretisieren bzw. aufzunehmen:

a) Verbesserung der elektronischen Gremienarbeit.

Die Ausstattung der Gremienmitglieder mit einheitlichen Email-Adressen erfolgt analog zu den Ratsmitgliedern. Den Mitgliedern der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte wird eine IT-Berechtigungsrolle im Ratsinformationssystem Allris eingerichtet. Mit dem Hersteller der Ratsinformationssoftware werden weitere Anpassungen (Farbschema zum Status der Bearbeitung) vereinbart.

b) Verbesserung der fachlichen Gremienarbeit.

Den Gremienmitgliedern sollen regelmäßige Schulungsangebote angeboten werden. Gleiches gilt für die Vorsitzenden der Gremien (Methodik der Sitzungsleitung, Diskussionsleitung, Geschäftsordnung und Vorgaben der Hauptsatzung, etc.) und Verwaltungsmitarbeiter (Vortrag vor politischen Gremien, Sachverhalte für Laien verständlich darstellen, etc.). Angestrebt wird, dass die Schulung zu Grundlagen der Tätigkeit der Gremienvorsitzenden obligatorisch ist. Darüber hinaus werden Maßnahmen getroffen um einheitliche Standards der Qualität der Gremienprotokolle zu sichern.

c) Lage und Ausstattung der Sitzungsräume von Gremien.

Umsetzung einheitlicher Standards hinsichtlich Lage (Erreichbarkeit ÖPNV, Zugang zum Sitzungssaal, Auffindbarkeit der Sitzungsräume, Barrierefreiheit, etc.) und Ausstattung (u.a. WLAN, Beamer, Leinwand, Laptop, Steckdosen, etc.).

d) Demokratiekalender 2018 – Öffentlichkeitsarbeit.

Vorbereitung und Planung eines s.g. „Demokratiekalenders 2018“.

Der Kalender soll regionalspezifische (stadt- und ortsteilbezogene) Informationen und Kontaktdaten zu den wichtigen Akteuren der lokalen Demokratie (SBBs, OR, SR, etc.) vermitteln.

Gemeinsam mit dem Referat für Kommunikation wird ein Konzept zur stärkeren Wahrnehmung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erarbeitet. Dieses kann u.a. vorsehen, dass ein begrenztes Budget für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung, Druckerzeugnisse, o.ä. vorgesehen ist. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der breiteren Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft werden (Stadtteilrundgänge, Bürgerdialoge, etc.).

e) Politische Teilhabe.

Die Beratungsfolge soll dahingehend geändert werden, dass Vorlagen und Anträge, die direkt den Wirkungskreis der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte betreffen, umgehend nach der Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung in diese lokalen Gremien verwiesen werden. Bevor jene Anträge und Vorlagen in 2. Lesung in den Fachausschüssen behandelt werden, sollen die Voten der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vorliegen und den Ratsmitgliedern deutlich sichtbar zur Kenntnis gegeben werden. Dies gilt auch für Voten mit Vermerken oder Voten unter bestimmten Bedingungen. In diesem Kontext sollen einheitliche Verfahrensregeln für die Zuweisung in die Gremien erarbeitet werden, die ebenfalls beinhalten, dass keine Vorlage und kein Antrag ohne Votum des zuständigen Stadtbezirksbeirates oder Ortschaftsrates in der Ratsversammlung beraten werden.

Den Stand der Umsetzung und Einhaltung der Beratungsfolge gibt die Verwaltung 1x jährlich zur Kenntnis.

f) Dienstleistungsfunktion des Rathauses.

Es werden Vorgaben für ein einheitliches und transparentes Verfahren in Form eines standardisierten Verfahrens mit Laufzeiten und Benachrichtigungen über den Sachstand der Antragssteller erstellt. In diesem Zusammenhang überprüft der OBM die personelle Ausstattung des BfR und berichtet in der Ratsversammlung vor den kommenden Haushaltsverhandlungen dazu. Ziel dabei ist es, das BfR als „Lotse“ für die Gremien zu etablieren.

Dabei ist auch zu prüfen, wie das Referat Kommunikation, die Außenwirkung der Gremien verbessern kann, damit eine gleichmäßige Information aller Bürger über die Arbeit der lokalen Gremien sichergestellt wird. Dieses kann u.a. vorsehen das über gemeinsame Dinge im Amtsblatt informiert wird, den Gremien abwechselnd Platz im Amtsblatt angeboten und die redaktionelle Arbeit für die Ortsteilblätter bei Bedarf unterstützt wird sowie die Möglichkeit der Abbildung der Gremien auf Leipzig.de. In diesem Rahmen werden die Struktur und personelle Ausstattung des Referates für Kommunikation überprüft.

 

Begründung

Die Arbeit der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte soll nachhaltig verbessert werden. Dazu gehört u.a. eine verbindliche frühere Einordnung dieser Gremien in die Beratungsfolge des Rates. Darüber hinaus differieren die Arbeitsbedingungen einzelner Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte sehr deutlich, was neben den Tagungsräumen auch deren technische Ausstattung (WLAN etc.) betrifft. Hier ist die Stadtverwaltung gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Gremien die gleichen Arbeitsbedingungen haben und ihren Beitrag zur Meinungsbildung im Rat leisten können.

Redner: Claus Müller, Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt/Ordnung

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Unserer Meinung nach müssen die Kompetenzen bezüglich Ordnung und Sicherheit auch auf kommunaler Seite gestärkt und verbessert werden. Deshalb haben wir gemeinsam mit der CDU-Fraktion eine Neufassung des Antrages „Aufwertung des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit“  erarbeitet. Der SPD-Fraktion liegt eine Verbesserung der Situation schon lange am Herzen. Erinnert sei nur an unseren Haushaltsantrag einer Fahrradstaffel für den Stadtordnungsdienst und den Antrag Einführung eines Pilotprojektes den Kommunalpräventiven Rat auch auf Stadtbezirksebene einzuführen.

Wie wir alle wissen, ist die Polizei auf Grund der derzeitigen Personallage, an ihre Grenzen gestoßen, jeden, also auch sogenannte Bagatellfälle, zügig zu lösen.  Hier könnte der Stadtordnungsdienst aktiv unterstützen und  die Polizei bei verschiedenen Aufgaben entlasten. Beispielhaft seien  genannt:  Ahndung von nächtlichen Ruhestörungen, Überprüfung des Fahrradverkehrs, Dokumentation von Blechschäden bei Unfällen.

Detailliert kann man dies im Antrag nachlesen und nachempfinden. Um diese Aufgaben zu bewältigen ist es natürlich notwendig, dass  die Dienstzeiten der Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes auch auf die Abend- bzw. Nachstunden und das Wochenende ausgedehnt werden und dass eine personelle Aufstockung erfolgt.

Die kriminalpräventive Wirkung durch die erweiterte Präsenz des Stadtordnungsdienstes als Polizeibehörde in der Stadt Leipzig ist uns wichtig.

Nun ist der Freistaat Sachsen an der Reihe, endlich mehr Polizisten in den Dienst zu stellen und die öffentliche Sicherheit in unserer Stadt weiter nachhaltig zu stärken.

Stimmen Sie deshalb diesem Antrag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes bitte zu.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt

  1. Die Zugänglichkeit des Amtsblattes für alle Leipziger Bürger zu erhöhen. Dabei ist zu prüfen:

 

  1. wie das Amtsblatt prominenter auf der Startseite der Stadt Leipzig bewerben werden kann,
  2. in welchem Rahmen der Vertrag mit der Zustellungsfirma geändert werden muss, um eine Auslage an zentralen und stark frequentierten Orten in bisher nur mangelhaft abgedeckten Bereichen (v.a. Ortschaften) zu ermöglichen,
  3. ob eine Vertragsänderung in oben genannten Maß eine Kündigung und erneute Ausschreibung der Dienstleistung unter Ermöglichung der Auslage zur Folge hat,
  4. ob eine stadtweite Auslage bei rechtlicher Verbindlichkeit der digitalen Bekanntmachung ohne Zustellung in die Haushalte effizient und kostensparend sein könnte,
  5. bis wann eine Reform der Amtsblattzustellung und der Bekanntmachungssatzung umgesetzt werden kann.

Begründung:

Die amtlichen Bekanntmachungen der Stadtverwaltung Leipzig werden den Einwohnern und Einwohnerinnen über das Amtsblatt der Stadt Leipzig öffentlich bekannt gemacht. Seit Jahren sind allerdings konstant Beschwerden der Bürgerschaft über fehlende Zustellung zu verzeichnen. Diesen konnte die Stadtverwaltung mit der beauftragten Firma zur Verteilung nicht beikommen. So sind teilweise ganze Ortschaften seit Jahren ohne Belieferung mit dem Amtsblatt der Stadt Leipzig. Da gerade dieses aber frühzeitig auf Vorhaben und auf die Beteiligungsmöglichkeiten jedes Einwohners und jeder Einwohnerin hinweist, ist es von herausgehobener Wichtigkeit diese Information allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Dies geschieht entweder durch die Zustellung in jeden Haushalt oder aktuell über das digitale Amtsblatt. Da es aber regional deutliche Unterschiede in der Zugänglichkeit des Amtsblattes gibt und dies maßgeblich vom Austräger bzw. der Internetaffinität des intendierten Nutzers abhängt, sollten auch andere Varianten geprüft werden.

Die sächsischen Vorgaben zur amtlichen Bekanntmachung haben sich in den letzten Jahren entscheidend verändert, sodass §4 SächsEGovG eine Bekanntmachung durch ausschließlich digitale Publikationen erlaubt. Damit korrespondiert auch § 2 Abs.1 KommBekVO von 2015, die hier ausdrücklich auf §4 SächsEGovG verweist. Eine haushaltsgerechte Zustellung entfällt damit. Somit könnte die Bekanntmachungssatzung dahingehend geändert werden, dass die Bekanntmachung im Online-Amtsblatt als rechtlich verbindlich gilt und die Printvariante als optionale Informationsmöglichkeit an zentralen Auslagepunkten (Bürgeramt, LVB-Ticket-Shops, Bäckereien, Nahversorger, Museen, etc.) angeboten werden kann. Dies sichert auch eine Alltagsnahe Zugänglichkeit für Menschen ohne digitale Anbindung oder Liebhaber der Printversion.

Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag (Dritte Neufassung):

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde zum wirksamen Schutz der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzuwerten.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehören insbesondere:
– die Verwendung des Begriffes Polizeibehörde in der Außenwirkung (Dienstkleidung, Fahrzeuge usw.) auf Grundlage des § 80 Sächsisches Polizeigesetz, so wie bereits in Dresden
und Chemnitz praktiziert;
– eine finanzielle Untersetzung der 25 zusätzlichen Stellen beim Stadtordnungsdienst im Nachtragshaushalt;
– eine Ausweitung der Einsatzzeiten bis in die Nachtstunden hinein und an Wochenenden;
– ein entsprechende Ausbildung der betreffenden Mitarbeiter in enger Kooperation mit der Polizei;
– eine wirksame Ausrüstung der Bediensteten zum Selbstschutz und zur Erfüllung der Vollzugsaufgaben(z.B. mobile Endgeräte zur effizienten Erfassung und Verarbeitung von
Ordnungswidrigkeiten, stichsichere Weste, Handfessel und Rettungsmehrzweckstock, wie in Chemnitz);
– für die beschlossene Fahrradstaffel sind zeitnah zusätzlich entsprechende Fahrräder und die notwendige Ausrüstung zu beschaffen;
– Prüfung der Anschaffung von Diensthunden;
– Ahndung von Verkehrsdelikten auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, wobei die genauen Zuständigkeiten in Absprache mit Polizei bzw. SMI zu regeln sind;
– die Entlastung der Bediensteten des Ordnungsdienstes von zeitraubenden sachfremden Aufgaben wie Zeugendiensten.

 

Begründung:

Nach wie vor sind die Defizite bei der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ein Thema, das die Leipziger bewegt. Die Bürgerumfrage „Sicherheit in Leipzig 2016“ belegt dies: das allgemeine Unsicherheitsgefühl ist vergleichsweise groß, ebenso die Verärgerung vieler Leipziger über ruhestörenden Lärm, Hundekot auf Gehwegen, Graffitischmiererei und so weiter.
Im Rahmen der gesetzlichen Sicherheitsarchitektur trägt die Stadt Leipzig als örtliche Polizeibehörde genauso Verantwortung wie die Polizei des Freistaates Sachsen. Eine Schlüsselstellung hat hier der Stadtordnungsdienst als kommunaler Vollzugsdienst.
Seit der Diskussion um den Antrag A-02158 „Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes erhöhen!“ hat sich wenig getan: im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017/18 konnte eine Stellenaufstockung für den Stadtordnungsdienst durchgesetzt werden, dessen praktische Umsetzung verläuft nach unserer Kenntnis jedoch schleppend.
Gleichzeitig wächst die Stadt Leipzig weiter, mehr Einwohner auf gleichem Raum bedeuten höhere Einwohnerdichte, zunehmendes Konfliktpotenzial und höheres Risiko von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ein politischer Handlungsauftrag an den Oberbürgermeister, die Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes zu erhöhen, ist vor diesem Hintergrund überfällig.

Zu den einzelnen im Beschluss angesprochenen Maßnahmen:
– Genau wie die kreisfreien Städte Chemnitz und Dresden ist die Stadt Leipzig die örtliche Polizeibehörde im Sinne des § 80 Sächsisches Polizeigesetz. Dieser Paragraph bestimmt in
Absatz 1: „Die Ortspolizeibehörden können sich zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher
Vollzugsbediensteter bedienen…“ und in Absatz 2: „Die gemeindlichen Vollzugsbediensteten haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Stellung von Polizeibediensteten im Sinne dieses Gesetzes.“
Beide genannten Städte haben daraus die Schlussfolgerung gezogen, ihre kommunalen Vollzugsdienste als Polizeibehörde zu titulieren und Dienstfahrtzeuge sowie Dienstkleidung
entsprechend zu beschriften.
Die Verwendung des Begriffes „Polizeibehörde“ ist rechtlich zutreffend und folgerichtig, stärkt das Selbstvertrauen und die Motivation der Bediensteten, wertet diese in der
Wahrnehmung der Bürger auf und führt vor allem potenziellen Tätern vor Augen, dass es sich bei den Bediensteten eben um Polizeibedienstete im Sinne des Polizeigesetzes und nicht nur um einen quasi „zahnlosen“ Wachschutz handelt. In Kombination mit den anderen beantragten Maßnahmen kann somit die Streifentätigkeit wirksamer und das allgemeine
Unsicherheitsgefühl in der Bürgerschaft verringert werden.
– Die fehlende nächtliche Präsenz des Stadtordnungsdienstes ist seit Jahren Diskussionsthema. Besonders problematisch ist dies bei nächtlichen Ruhestörungen, etwa durch Trinkergruppen in Wohngebieten oder durch illegale sogenannte Spontanpartys. Einziger Ansprechpartner für betroffene Bürger ist dann die Polizei, für die solche Sachverhalte logischerweise nachgeordnete Priorität haben.
– Es ist angebracht die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes in enger Abstimmung mit der Polizei entsprechend zu schulen und zielgerichtet auf ihre Aufgaben und Befugnisse
vorzubereiten. Die Tätigkeit der Mitarbeiter im Stadtordnungsdienst unterscheidet sich schließlich doch oft deutlich von der regulären Verwaltungsarbeit.
– Die ungenügende Ausrüstung der Bediensteten mit lediglich Pfefferspray wurde bereits im Antrag A-02158 thematisiert. Der Stadtrat Chemnitz hat im Juni 2016 einstimmig eine „Konzeption Stadtordnungsdienst“ beschlossen. Darin enthalten ist u.a. die Ergänzung der vorhandenen Ausrüstung Reizstoffsprühgerät und Handfessel um Rettungsmehrzweckstöcke, um zum Beispiel aggressive Hunde abwehren zu können. Auch stichsichere Westen erhöhen den Selbstschutz für die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes.
– Im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 wurde der Aufbau einer Fahrradstaffel beim Ordnungsamt beschlossen. Die Antwort auf die Anfrage VI-F-04810
(Nutzung von Dienstfahrrädern für die Streifentätigkeit des Stadtordnungsdienstes) machte deutlich, dass hier noch Nachholbedarf besteht, sodass die Beschaffung der notwendigen
Ausrüstung für die Fahrradstaffel beschleunigt werden muss.
– Dass die Stadt Leipzig Verkehrsdelikte von Kraftfahrern wie z.B. Geschwindigkeitsübertretungen ahndet, nicht jedoch solche von anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. Fahren in Fußgängerzonen, ist logisch nicht erklärbar. Nach unserer Kenntnis vertritt die Stadt Dresden hierzu eine andere Rechtsauffassung als die Stadt Leipzig. Wie sich inzwischen herausstellte, handelt die Stadt Dresden auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitengesetzes, das bekanntlich in der Stadt Leipzig genauso gilt.
– Nach Auskunft des zuständigen Amtsleiters wird die Arbeitszeit der Bediensteten im Stadtordnungsdienst in erheblichem Maß durch zeitaufwendige und eigentlich sachfremde
Zeugendienste, etwa bei polizeilichen Durchsuchungen beansprucht. Hier sollte durch Heranziehung anderer städtischer Mitarbeiter eine Lösung gefunden werden, damit sich die
Bediensteten des Stadtordnungsdienstes auf ihre Kernkompetenz, die Präsenz im öffentlichen Raum, konzentrieren können. Auch dieses Ziel wird in der o.g. „Konzeption
Stadtordnungsdienst“ der Stadt Chemnitz thematisiert.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung richtet jährlich 25 berufsbegleitende Ausbildungsplätze zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern ab dem Schuljahr 2018/19 bei der Stadt Leipzig ein.
  2. Die Stadt Leipzig unterstützt freie Träger bei der dualen Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher.

Sachverhalt:
In Leipzig bilden 16 Fachschulen aktuell 1.539 Personen zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern aus, davon 260 Personen berufsbegleitend. Nach Auskunft des sächsischen Kultusministeriums wird Leipzig einen Personalzuwuchs von 832 Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten zwischen 2018 – 2020 brauchen. Zusätzlich werden nach jetzigem Stand 236 Erzieherinnen und Erzieher zwischen 2018 – 2020 in den Ruhestand gehen. Diese Stellen müssen nachbesetzt werden.

Die berufsbegleitende Ausbildung wird derzeit an sechs Fachschulen in Leipzig angeboten.

Dies entspricht dem derzeitigen Bedarf. Die exemplarische Nachfrage bei einer Fachschule

ergab, dass diese flexibel auf ein Ansteigen des Bedarfs an berufsbegleitenden

Ausbildungen reagieren könnte.

Die noch zu besetzenden Stellen in kommunalen und freien Kitas machen deutlich, dass der Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte weiter steigen wird. Die Stadt Leipzig nutzt aktuell noch nicht alle Optionen, die im Ausbildungsbereich möglich sind. Aus unserer Sicht hat die berufsbegleitende Ausbildung, bei der die Auszubildenden von Anfang an in einer Kita  mitarbeiten, noch nicht den Stellenwert, den sie unserer Ansicht nach haben müsste. Kurz- bis mittelfristig wird die Stadt Leipzig ihren Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern nicht mehr decken können, wenn sie in kommunalen Kitas nicht auch die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung anbietet.

Darüber hinaus hat diese Form der Ausbildung auch Vorteile gegenüber der rein schulischen Ausbildung: Angehende Erzieherinnen und Erzieher können früh in die Abläufe der Kindertagesstätten eingebunden werden und tragen direkt zur Senkung des Personalmangels bei. Die berufsbegleitende Ausbildung führt außerdem zur frühen Bindung der Auszubildenden an die Stadt Leipzig. Ferner erleichtert die berufsbegleitende Ausbildung auch Quereinsteigern einen Berufswechsel, da während der Ausbildung kein kompletter Gehaltsausfall zu Buche schlägt.

Sachverhalt:

Frage 1: Wie gestaltet sich aus Sicht der Stadt Leipzig die Zusammenarbeit der drei Grassi-Museen und der drei Träger?

Antwort:

Die Zusammenarbeit der drei Museen ergibt sich schon aus der Nutzung eines Gebäudes. Träger und Direktor/innen arbeiten regelmäßig gemeinsam in der Eigentümerversammlung Grassimuseum Leipzig, wo grundsätzliche Sachverhalte der Bewirtschaftung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums des Grassimuseums Leipzig besprochen und entschieden werden und die sich aus der Eigentümergemeinschaft ergibt. Hintergrund für deren Bildung war die Generalsanierung des Gebäudes mit jeweils hoher finanzieller Beteiligung der Stadt Leipzig und des Freistaates Sachsen.

In der Direktorenkonferenz werden u.a. Ausstellungsplanungen vorgestellt, über Abläufe im Museum gesprochen und gemeinsame Veranstaltungen konzipiert. Die Zusammenarbeit auf Mitarbeiterebene zu verschiedenen Fachthemen ist ausgeprägt. Herausforderungen ergeben sich aufgrund der unterschiedlichen administrativen Anbindungen, der verschiedenen Haushalte mit den jeweiligen Vorschriften und Vorgaben der entsprechenden Träger. Mitunter ist es schwer und langwierig, für Entscheidungen rasche und effiziente Lösungen zu finden.

Hinsichtlich der baulichen und technischen Unterhaltung, für Pflegemaßnahmen und der sonstigen Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums ist im Auftrag der Eigentümerversammlung Grassimuseum Leipzig der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) als Verwalter verantwortlich. Der SIB ist damit ein Bindeglied für die drei Träger der Einrichtungen einschließlich der Museen.

Frage 2: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den gemeinsamen Kassen/Ticketbereich an einen zentraleren Ort im Museumskomplex zu verlegen? Wenn ja, welche Überlegungen gibt es genau und wie weit ist die Planung?

Antwort:

Seitens der drei Museen und ihrer Besucher wird seit langem übereinstimmend Kritik an der Form und am Standort des gegenwärtigen Ticketbereichs geübt. Der Standort ist nicht optimal. Eine Verlagerung an einen anderen Ort im Museumskomplex wurde untersucht. Im Ergebnis wurde kein Standort gefunden, der eine Verbesserung bringen würde.

Da hinsichtlich der angesprochenen Entwicklungsmöglichkeiten/-potenziale des Ticketbereichs Handlungsbedarf besteht, muss langfristig entschieden werden, wie eine Verbesserung am gegenwärtigen Standort umgesetzt werden soll oder ob eine andere Lösung zu favorisieren wäre. Dies verbindet sich auch mit der Diskussion um zusätzlichen Raumbedarf beispielsweise für museumspädagogische Aktivitäten.

Erste Überlegungen gehen dahin, die Fläche vor der Eingangsarkade auf dem Areal des Johannisplatzes – in Kombination mit anderen, ebenfalls durch Einschränkungen limitierten Servicefunktionen (Café, Shop, etc.) dafür einzubinden.

Um auszuloten, ob eine solche Lösung architektonisch-städtebaulich vorstellbar wäre, werden Architekturstudenten der TU Dortmund in Masterarbeiten im Herbst-semester 2017/2018 Vorschläge erarbeiten. Da die Fläche des Johannisplatzes eine städtische Liegenschaft ist, liegt die Initiative beim GRASSI Museum für Angewandte Kunst.

Die Aufgabenstellung wurde durch das GRASSI Museum für Angewandte Kunst in Abstimmung und mit Unterstützung durch das Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig und das Amt für Stadtgrün und Gewässer (ASG) und unter Berücksichtigung der besonderen historischen Bedeutung des Areals formuliert.

Hierbei handelt es sich nicht um eine Planung, sondern im Ergebnis werden mit Abschluss der Masterarbeiten im Frühjahr 2018 lediglich Studien/Vorschläge vorgelegt werden. Diese sollen dazu dienen, eine weitere Diskussion mit einer besseren fachlichen Grundlage und Visualisierung zu untermauern.

Frage 3: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, den Museumskomplex mehr für die sich gerade stark in Entwicklung befindliche Nachbarschaft zu öffnen und diesen Ort als einen sozialen und kulturellen Treffpunkt zu entwickeln?  Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?

Antwort:

Mit den gemeinsamen Museumsfesten, der Museumsnacht, übergreifenden Ausstellungen und Projekten öffnen sich die Museen bereits jetzt in die Stadtgesellschaft.

So wurde von Mai bis Juli 2017 mit dem Projekt „Meyouwedo“ eine interaktive Begegnungsstätte, die Werkstatt, Lernort, Spielwiese und Bühne für eine breite Zielgruppe war, durchgeführt. In ähnlicher Weise wollen die Museen auch künftig ihr Programm öffnen. Darüber hinaus sehen die drei Museen die Notwendigkeit, den Komplex stärker als „Wohlfühlort“ (Third Place) sowie zum sozialen und kulturellen Treffpunkt zu entwickeln. Dies entspricht den sich entwickelnden Erwartungen des Publikums und den sich daraus ergebenden erweiterten Anforderungen an Museen. Bürger/innen und Besucher suchen an solchen Orten ein „Mehr“ an Interaktion und Beteiligung. Auch diese Aspekte fließen in das Projekt mit den Dortmunder Architekturstudenten ein.

Das GRASSI Museum für Angewandte Kunst hat mit der Leipziger Agentur kocmoc.net, die das Corporate Design des Museums erarbeitet hatte, einen Workshop veranstaltet, um nach über 10 Jahren Potentiale zur Weiterentwicklung in diesem Bereich herauszufiltern. Es wird auch der Kontakt zu verschiedenen, am Areal interessierten Partnern gesucht, um deren Vorstellungen kennenzulernen und um mögliche Synergieeffekte herauszuarbeiten.

Frage 4: Gibt es Überlegungen der drei Träger der Museen, durch eine künstlerische Aufwertung des öffentlichen Raumes die gefühlte Distanz vom Augustusplatz zu den Museen zu verkürzen und so die Wahrnehmbarkeit am touristischen Knotenpunkt Augustusplatz und in seinem Umfeld für die Museen zu erhöhen?

Antwort:

Bereits mit der Planung der Generalsanierung des Grassimuseums war vorgesehen, auf der Spitze des Johannisplatzes eine Installation (Kunstwerk oder Stele für Informationen) für die bessere Sichtbarkeit des Museums von der Innenstadt aus, zu realisieren, aus dem Grund sind auch Stromanschlüsse geschaffen worden.

Im Zuge der Sanierung konnte kein Budget dafür bereitgestellt werden. Mit der Wiedererrichtung der sogenannten „Goldenen Ananas“ mit Hilfe von Spenden auf dem Dach des Grassimuseums war die Sichtbarmachung vom Augustusplatz her deutlich verbessert worden.

Im Zusammenhang mit dem Leibniz Jubiläum 2015 war erneut versucht worden, ein Kunstwerk auf der Spitze des Johannisplatzes zu realisieren bzw. ein temporäres Kunstwerk zu schaffen. Die Bemühungen scheiterten aus unterschiedlichen Gründen. Gegenwärtig gibt es keine diesbezüglichen Planungen.

Aus städtebaulicher Perspektive, wie auch für die drei Museen selbst wäre eine Teilbebauung des Johannisplatzes eine denkbare Lösung. Dadurch könnte gleichzeitig die „gefühlte Distanz“ zum Augustusplatz abgebaut werden, eine städtebaulich-architektonische Aufwertung und eine angemessene Erinnerung an die Historie des Ortes erfolgen und letztlich den funktionalen Defiziten der Museen Abhilfe geschaffen werden.

Es wäre sinnvoll, kalkulierbare Visionen zu entwickeln, die gegen andere Lösungen gerechnet werden können, um langfristig zu einer nachhaltigen Planung zu gelangen. Seitens der Verwaltung wird eine Erweiterung mittelfristig nicht als prioritär eingeordnet.