Frage 1: Gibt es in öffentlichen Gebäude der Stadt Leipzig (Neues Rathaus, Technisches Rathaus, Bürgerämter, Bibliotheken, Volkshochschule usw.) öffentliche Bücherschränke? Wenn ja, wo sind diese? Gibt’s es darüber hinaus öffentliche Bücherschränke im öffentlichen Raum?

In den Verwaltungsgebäuden der Stadt gibt es aktuell keine öffentlichen Bücherschränke. Einen öffentlichen Bücherschrank bietet bisher lediglich die Volkshochschule in der Löhrstraße an. Alle weiteren öffentlichen Bücherschränke in Leipzig befinden sich nicht in öffentlichen Gebäuden.

Frage 2:

Wenn es in öffentlichen Gebäuden der Stadt Leipzig keine öffentlichen Bücherschränke gibt, welche Gründe gibt es dafür? Kann sich die Stadt Leipzig grundsätzlich vorstellen, das Aufstellen von Bücherschränken im öffentlichen Raum bzw. öffentlichen Räumen zu ermöglichen?

Für einen öffentlichen Bücherschrank bedarf es als Grundvorraussetzung immer eines Initiators desselben und eines regelmäßigen Betreuers. Die Möglichkeit zum Aufstellen weiterer öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden wäre grundsätzlich gegeben und zu begrüßen. Im Rahmen der räumlichen Kapazitäten in dem jeweiligen Gebäude und entsprechend der rechtlichen Vorgaben (z.B. Brandschutz, Fluchtwege) steht die Stadt Leipzig entsprechenden Initiative offen gegenüber.

Eigene personelle und organisatorische Kapazitäten dafür sieht die Verwaltung aber derzeit nicht.

Frage 3:

Wenn die Stadt generell dazu bereit ist, öffentliche Bücherschränke in öffentlichen Gebäuden bzw. im öffentlichen Raum aufstellen zu lassen, wohin können sich Privatpersonen und Vereine für das Aufstellen der Bücherschränke wenden?

Für das Aufstellen öffentlicher Bücherschränke in öffentlichen Verwaltungsgebäuden können sich Initiatoren an das Amt für Gebäudemanagement wenden. Die Prüfung von langfristigen Sondernutzungen für den öffentlichen Raum (Straßen, Wege, Plätze) obliegt dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der sächsischen Staatsregierung für eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung einzusetzen und wirkt dabei darauf hin, dass die Kommunen auch Eingriffsmöglichkeiten bekommen, wenn vermietbarer Wohnraum lange Zeit leer steht und nicht vermietet wird.
  2. Der Oberbürgermeister schafft umgehend eine Datengrundlage für die Stadt Leipzig, durch die ersichtlich wird, in welchem Ausmaß Wohnraum zweckentfremdet wird und wie sich das auf den Mietwohnungsmarkt auswirkt. Dafür werden bereits unterjährig sowie im kommenden Doppelhaushalt entsprechende Mittel eingestellt. Der Oberbürgermeister setzt
    sich in diesem Zusammenhang bei der sächsischen Staatsregierung dafür ein, dass die Kommunen bei der Erarbeitung dieser Datengrundlage unterstützt werden.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Immobilienwirtschaft ins Gespräch zu kommen und sie für dieses Thema zu sensibilisieren.
  4. Der Oberbürgermeister berichtet noch im 2. Quartal 2018 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau über die Zahl der in den vergangenen anderthalb Jahren legal zu
    Ferienwohnungen umgewidmeten Wohnungen sowie über die Zahl der Wohnungen für die eine Umwidmung, vor allem in Ferienwohnungen, beantragt worden ist.

 

Begründung:

Über kommerzielle Übernachtungsplattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats werden auch in Leipzig immer häufiger Mietwohnungen als Touristenunterkünfte angeboten. Dabei handelt es sich oft auch um Wohnungen, die eigens dafür angemietet wurden, um sie dann an Touristen unterzuvermieten. Durch diese Praxis wird dem Mietwohnungsmarkt vor allem in den Ballungsräumen und insbesondere in innerstädtischen Quartieren Wohnraum dauerhaft entzogen. Auch die im vergangenen Jahr auf Bundesebene vorgenommene Änderung der Baunutzungsverordnung, durch die legale Zweckentfremdungen von Wohnraum vereinfacht worden sind, trägt ihren Teil dazu bei, dass Wohnungen über legale Umwidmungen zu Ferienwohnungen werden können. Hierzu gibt es auch in Leipzig mindestens ein aktuelles Beispiel, in dem ein großer Immobilienentwickler in der Karl-Heine-Straße Mietwohnungen auf legale Weise umgewidmet hat, wodurch eben Mietwohnraum verloren geht.

Noch im April 2017 sah der Freistaat auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im sächsischen Landtag (Drs.-Nr.: 6/8891), wegen einer in Sachsen hohen Leerstandsquote, noch kein Problem. Er räumte jedoch ein, dass das Thema der Zweckentfremdung von Wohnraum speziell in Leipzig und Dresden diskutiert werde. Ferner teilte der Innenminister in  seiner Antwort auf die Anfrage mit, dass die Staatsregierung eine gesetzliche Regelung zum Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum prüfen würde, sollten die Kommunen dies vorschlagen.

Um ein mögliches Zweckentfremdungsverbot einführen zu können, braucht die Stadt eine verlässliche Datengrundlage, wie sich die Zweckentfremdung auf den Leipziger Mietwohnungsmarkt auswirkt. Damit soll Notwendigkeit einer solchen Regelung nachgewiesen werden. Da sich die Lage am Wohnungsmarkt weiter zuspitzt, sollte hier vonseiten der Stadtverwaltung schnell gehandelt werden, weshalb auch eine unterjährige Bereitstellung von Mitteln angezeigt ist. Schließlich soll diese Studie zeitnah in Auftrag geben werden. Ferner sollen die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts auch bei der Aufstellung des kommenden Doppelhaushalts entsprechend berücksichtigt werden.

Die Versorgung mit regulärem Wohnraum ist eine der großen Aufgaben, vor denen wachsende Städte stehen. Mit Blick auf Leipzig liegt die Leerstandsquote bei vermietbarem Wohnraum aktuell bei unter 2 Prozent, wodurch es besonders für einkommensschwächere Haushalte schwierig geworden ist, eine adäquate Wohnung auf dem Markt zu finden. Die  Situation wird durch eine dauerhafte Zweckentfremdung von Wohnraum als Touristenunterkünfte noch zusätzlich verschärft.

Vor diesem Hintergrund ist ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, dass von Land erlassen werden muss, ein Instrument, um mehr Wohnraum an den Markt zu bringen. Großstädte wie Hamburg und München haben bereits seit Jahren gültige Zweckentfremdungsverbote, auch vor dem Hintergrund, dass die Lage am Wohnungsmarkt dort noch deutlich problematischer ist als in Leipzig. Im Hamburg beispielsweise können Mietwohnungen, die der Vermieter lange Zeit leer stehen lässt, temporär enteignet werden, um diese wieder dem Mietwohnungsmarkt zuzuführen. Es ist zu befürchten, dass sich auch in Leipzig der Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren noch schwieriger gestalten wird, wodurch auch solche Handlungsoptionen eine Rolle spielen könnten.

 

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

auf der Grundlage der „Fachempfehlungen zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen“ legt nun die Stadtverwaltung das Steuerungskonzept für diesen Leistungsbereich vor.

Dieses wichtige Konzept liegt nur als Informationsvorlage vor, obwohl meine Fraktion ausdrücklich eine Beschlussvorlage eingefordert hat.

Nun liegen einige Änderungsanträge verschiedener Parteien mit sehr unterschiedlichen Prämissen zum Beschluss vor. Das zeigt, wie wichtig für die Vertreter der entsprechenden Ausschüsse dieses Konzept ist.

Dieses Konzept zeigt ein akzeptables Instrument, um Schulsozialarbeit zu koordinieren, bedarfsorientiert und effizient einzusetzen und zu evaluieren.

Eine jährliche bilaterale Zielvereinbarung zwischen der jeweiligen Schule und dem Träger der Schulsozialarbeit ist eine Grundlage der Zusammenarbeit, die Stadt steuert mit jährlichen, trägerspezifischen Zielvereinbarungen. Das wird durch die Schaffung von zwei Stellen im Amt für Jugend, Familie und Bildung unterstützt, die auf Antrag meiner Fraktion nun etabliert werden können.

Mit besonderer Aufmerksamkeit befasste sich meine Fraktion mit der sozialindikativen und ressourcenorientierten Steuerung. Es wurde eine Formel entwickelt, um den Bedarf einer Schule zu berechnen. Das klingt sehr merkwürdig, aber es ist sinnvoll, schulinterne Faktoren und schulexterne Rahmenbedingungen sachlich zu vergleichen und nicht nach gefühlten Bedarf der Lehrer und Eltern die Stellen zu besetzen. Solange nicht an allen Schulen Schulsozialarbeit etabliert werden kann, muss eine Auswahl getroffen werden.

Die Größe der Schule, Anteil an Klassenwiederholungen, Anteil an Schülern mit Migrationshintergrund und SGB-II Bezug sind einige Kriterien.

Die Stadt differenziert auch nach Schularten und betrachtet für Grundschulen noch die Übertrittquote ans Gymnasium und bei Oberschulen die Anzahl der Schulabbrecher.

Bei der Aufstellung der Formel für die Berechnung der Schulsozialarbeit an Gymnasien tut sich die Stadt sehr schwer. Einige unserer Vorschläge wurden bereits übernommen, aber der Größe Faktor mit 0,6 von 1 ist immer noch die Größe der Schule.

In unserem Änderungsantrag haben wir die zu betrachtenden Kriterien aufgeschrieben. Meine Fraktion ist der Meinung, dass es auch an Gymnasien Schüler mit Migrationshintergrund, SGB-II Bezug und Integrationskinder gibt. Wir sind auch der Meinung, dass auch Schüler dieser Fallgruppen nicht an allen Gymnasien der Stadt im gleichen Umfang vertreten sind. Deshalb halten wir unseren Antrag aufrecht und fordern die Einbeziehung dieser Indikatoren. Bei der Berechnung muss der Faktor der Schüler, die vom Gymnasium an die Oberschule wechseln, eine größere Rolle spielen.

Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Nun zu den Anträgen der anderen Fraktionen:

Die CDU fordert, dass das Entgegenwirken von Schulabstinenz in die Zieldefinition aufgenommen wird. Dem ÄA der CDU- Fraktion können wir zustimmen. Wir fanden den Schwerpunkt der Erlangung eines Schulabschlusses in den Zielen der Schulsozialarbeit wieder, aber bei der Definition wurde dieser Schwerpunkt nicht explizit aufgeführt.

Der Antrag der Linken beschäftigt sich mit der Bewertung der Zielerreichung. Die Stadt erwähnt explizit den Indikator III – Bildungsteilhabe und Bildungserfolg.

Das ist aber nicht der einzige Indikator, an dem der Erfolg von Schulsozialarbeit messbar ist, aber ein wichtiger. Das Erreichen von Schulabschlüssen ist eine wesentliche Grundlage für den Schritt in Berufsleben. Wir finden, dass dieser Abschnitt aus dem Gesamtzusammenhang gerissen wurde und würden in diesem Fall eher der Vorgelegten Fassung der Verwaltung folgen.

Die Grünen wollen in ihrem Antrag „nur“ etwas streichen, aber das hat entscheidende Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Leipzig. Im ersten Abschnitt sollen nun alle Grundschulen mit Schulsozialarbeitern ausgestattet werden, egal welche Dringlichkeit vorliegt.

Um das deutlich klar zu stellen: Auch das Ziel meiner Fraktion ist es, dass Schulsozialarbeiter an alle Schulen in allen Schularten gehören. Aber meiner Fraktion ist auch die Klärung der Finanzierung wichtig.

In der Stadt gibt es 66 Grundschulen, wenn die Stellen mit 0,8 VZÄ ausgestattet werden ergibt das einen Bedarf an ca. 53 Stellen, die auch finanziert werden müssen. Inhalt dieser Vorlage ist es, eine Rangfolge nach Indikatoren zu entwickeln, bis für alle Schulen eine Finanzierungsmöglichkeit gefunden wurde. Im Rahmen einer Info- Vorlage werden wir solch weitreichende Entscheidungen nicht treffen können.

Die zweite Streichung bei den Gymnasien können wir unterstützen, denn wenn eine Schule den Index-Wert von 2,0 überschreitet, ist dringender Handlungsbedarf zu erkennen.

Insgesamt zeigen die Anträge der Fraktionen deutlichen Gesprächs- und Beratungsbedarf. Diese Vorlage hätte eine Beschlussvorlage sein müssen.

Vielen Dank.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

die Vorlage Musterraumprogramm Schulen soll der Stadt Leipzig zur Qualitäts- und Kostensicherung bei Eigenbau/Sanierung und Anmietung von Schulgebäuden dienen. Der Freistaat Sachsen empfiehlt für den Schulbau die Anwendung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie die „Raumprogrammempfehlung für Schulen“. Diese Empfehlungen wurden im Jahr 1993 letztmalig aktualisiert. Mittlerweile sind diese zwar formal außer Kraft getreten, werden aber von der Sächsischen Aufbaubank, die die Fördermittelanträge bearbeitet und genehmigt, weiter angewandt.

Diese Vorlage wurde den Stadträten bereits im Oktober in den verschiedenen Ausschüssen vorgestellt. Mit besonderem Interesse befasste sich der Fachausschuss Jugend, Soziales, Bildung und Schule und der Unterausschuss Schulnetzplanung mit dieser Vorlage.

Dabei ist das grundsätzliche Problem, dass die Stadt Leipzig Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und die Optimierung der Bewirtschaftungskosten in Blick hat, die Stadträte und Elternvertreter visionäre Vorstellungen von modernen Schulgebäuden haben.

Letztendlich siegte die Einsicht, dass die Stadt Leipzig die Vielzahl an Bauvorhaben auch noch finanzieren können muss, so dass pragmatische und effiziente Ansätze im Mittelpunkt standen. Besonders schwierig war, dass zahlreiche Verwaltungsvorschriften des Freistaates seit längerer Zeit nicht aktualisiert wurden oder es diese gar nicht gibt. Als Beispiel sei hier angeführt, dass der Freistaat Sachsen zwar jetzt Schulsozialarbeit fördert und diese auch jeder Oberschule zusteht, es aber keine Empfehlungen zur Ausstattung mit Räumen gibt.

Besonders kritisch sahen die Stadträte und Elternvertreter die Planungsgrundlagen für die Mensa. An den Oberschulen wurde mit einer Essen-Teilnehmerquote von 30% geplant, an Gymnasien mit 50%. Ebenso problematisch war das Fehlen eines Raums für einen Schulsozialarbeiter an Gymnasien.

Außerordentlich konstruktiv erwies sich dann die Zusammenarbeit mit der Verwaltung. In mehreren Gesprächen mit Vertretern des AGM und des AfJFB wurden alle Fragen besprochen und Änderungen in der Vorlage vorgenommen.

Die Verwaltung übernahm alle Vorschläge, die Mensen für Oberschüler und Gymnasiasten werden für die gleiche Teilnehmerquote von 50% in drei Essensdurchgängen entsprechend der Schülerzahlen ausgelegt. Ein notwendiger Raum für den möglichen Einsatz von Schulsozialarbeiter an Gymnasien wird nun auch ausgewiesen.

Als Lehrerin an einer Grundschule wies ich auf die spezifische und intensive Nutzung der Werkräume an Grundschulen hin und konnte die Verwaltung auch überzeugen, dass in diesen Schulen ein Zimmer für den Fachunterricht Kunsterziehung eingeplant wird.

Auch wenn alle Anregungen und Vorschläge (Frau Hollick setzte sich besonders für Ausstattung der Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften mit flexiblen Digestorien ein, damit die Experimente auch in den Nebenräumen vorbereitet werden können) von der Verwaltung übernommen wurden, stellt meine Fraktion einen Änderungsantrag zur Abstimmung. Darin fordern wir den Freistaat auf, zügig die Fortschreibung und Aktualisierung der „Allgemeinen Schulbauempfehlungen“ sowie der „Raumempfehlungen für Schulen“ des Freistaates Sachsen nach den aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen voranzutreiben. Außerdem ist es für uns wichtig, dass an jedem Schulneubau oder an jeder vollsanierten Schule eine Evaluation des Schulbaus durchgeführt wird. Schulleitung, Lehrer-, Schüler- und Elternvertreter müssen zukünftig in solche Befragungen einbezogen werden.

Fast könnte man die Vorlage als gelungen Kompromiss zwischen den Visionen für modernen Schulhausbau und möglichen finanziellen Ressourcen der Stadt Leipzig bezeichnen, wäre da nicht die Festlegung, dass alle Räume mit einer grünen Pylonen-Klappschiebetafel ausgestattet werden (außer einige FUR, die bekommen immerhin ein Whiteboard). Hier wird an der gegenwärtigen Realität im Bildungswesen vorbei geplant, zukünftige Anforderungen müssen im Medienentwicklungsplan der Stadt Leipzig festgeschrieben werden.

Dieser Medienentwicklungsplan ist eben nicht Bestandteil dieser Vorlage. Ich weiß, dass Sie Herr OBM nicht so viel von diesen digitalen Kram halten- schließlich haben Sie in Ihrer Zeit als Lehrer den Unterricht noch mit einem Stück Kreide und Ihrer Klampfe gerockt- aber die Zeiten ändern sich und digitale Medien gehören zur Alltagswelt der Schüler. Auch an dieser Stelle versäumt es der Freistaat, klare Anforderungen für die Ausstattung zu definieren. Trotzdem kann die Stadt dieses Thema nicht aussitzen und abwarten- deshalb noch einmal ganz deutlich und zu Protokoll:

Herr OBM, legen Sie einen Medienentwicklungsplan für die Ausstattung von Schulen vor der Haushaltsbeschlussfassung, also noch in diesem Jahr vor.

Bitte stimmen Sie unserem ÄA zu.

Redner: Heiko Oßwald, stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste,

wir beschließen heute den Nachtragshaushalt für das Jahr 2018 oder, vielleicht besser ausgedrückt, den Kitabaubeschleunigungshaushalt 2018.

Denn die zusätzliche Errichtung von 12 Kitas auf städtischen Grund und Boden mit einem Finanzvolumen von rund 45 Millionen Euro sind der Grund dafür, weshalb dieser Nachtragshaushalt aufgesellt werden musste und heute von uns beschlossen werden soll. Das ist ein großer finanzieller und verwaltungsorganisatorischer Kraftakt für Leipzig und wird für eine spürbare Entspannung in Sachen Kitaplatznachfrage sorgen. Die Fraktionen waren sich allesamt einig darüber, auf ein geordnetes Haushaltsplanaufstellungsverfahren mit Fristen für die Anträge der Fraktionen und gesonderten Sitzungen der Fachausschüsse und des Finanzausschusses zu verzichten, weil keine weiteren Anträge eingebracht werden sollten. So war die Absprache mit der Verwaltung.

Und jetzt werden ausgerechnet durch eine Fraktion 12 Anträge eine Woche vor dem Haushaltsbeschlusstermin eingereicht, der Transparenz und eine angemessene Beratungsfolge bei der Haushaltsdiskussion immer sehr wichtig waren. Zwölf Anträge, die Mehrausgaben im Millionenbereich sowie Stellenaufstockungen zum Ziel haben, sollen jetzt ohne eine Beratung in den Fachausschüssen und Fraktionen einfach mal so beschlossen werden.

An dieser Stelle sage ich für meine Fraktion ganz klar und deutlich: Nicht mit uns! Das geht so nicht! Das Budgetrecht ist das höchste Recht des Stadtrates. Mit ihm ist sehr verantwortungsvoll und angemessen umzugehen. Das heißt an dieser Stelle auch, fair in der Zusammenarbeit miteinander zu sein.

Wenn Bündnis 90/Die Grünen der Meinung sind, das noch zusätzliche Korrekturen am Nachtragshaushalt 2018 erfolgen müssen und es daher für notwendig erachtet wird, viele eigen Anträge zu stellen, dann gebietet es die Fairness, dies rechtzeitig zu kommunizieren, um auch eine angemessene Beratungsfolge organisieren zu können. Doch das Gegenteil war der Fall. Man hat hier bewusst grob foul gespielt, um einen kurzfristigen populistischen Erfolg zu feiern.

Daher will ich jetzt an dieser Stelle die Änderungsanträge auch nicht inhaltlich bewerten. Auch mir würden auf Anhieb bestimmt ein Dutzend Anträge einfallen, die jetzt unbedingt umgesetzt werden müssten. Doch dafür gibt es andere Wege, diese politisch zu diskutieren. Entweder bringt man Anträge ins normale Verfahren ein, mit erster und zweiter Lesung in den Fachausschüssen, oder man wartet bis zum nächsten Doppelhaushalt, wo wir in der Februarsitzung einen transparenten Terminplan mit angemessenen Fristen für die Haushaltsdiskussion wieder beschließen werden.

Daher wird meine Fraktion alle Änderungsanträge ablehnen, nicht weil wir die inhaltliche Auseinandersetzung scheuen, sondern weil für uns ein fairer und berechenbarer Umgang in der Ratsarbeit wichtig ist, der hier seitens der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ nicht gegeben war.

Rednerin: SPD-Stadträtin Nicole Wohlfarth

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,
werte Kolleginnen und Kollegen,
werte Gäste,

 

in den letzten Wochen sind meine Fraktionskollegen und ich in die verschiedenen Gremien in dieser Stadt gegangen, damit wir möglichst in jedem Ortschaftsrat und Stadtbezirksbeirat persönlich unsere Ideen vorstellen können. Dabei haben wir nach Sitzungsorten gesucht, da die angegebenen Sitzungsorte nicht mit den tatsächlichen übereinstimmten, was uns in unserem Ansinnen bestärkt hat. Wir haben Sitzungsräume gesehen, die für Interessierte Bürger und Bürgerinnen nicht auffindbar oder Personen mit Einschränkungen nicht zugänglich waren. Wir haben berechtigte Kritik an der Arbeitsweise und den Arbeitsbedingungen vor Ort erfahren. Wir wollen die Bedingungen verändern und das Ehrenamt würdigen.

 

Unser zentrales Anliegen ist es daher, die lokale Demokratie für alle Menschen zugänglich zu machen und das Ehrenamt der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte zu würdigen. Das ist uns ein ehrliches Anliegen, deswegen haben wir über mehrere Monate hinweg mit den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten der SPD gesprochen, um zu erfahren, was dort wichtig ist.

Daher geht es uns um eine Verbesserung der Arbeit der Ehrenamtlichen vor Ort – papierloses Arbeiten, damit keine schweren Vorlagenpackungen herumgetragen werden müssen, und eine Veränderung der Beratungsreihenfolge. Das war einer unser Kernpunkte: Vorlagen müssen so frühzeitig beraten werden, dass wir Stadträte mehr als 24 Stunden Zeit haben, uns über Voten und Anmerkungen Gedanken zu machen. Wie sollen wir das schaffen, wenn Gremien erst am Vorabend der Ratsversammlung beraten?

 

Wir brauchen die Ergebnisse aus den Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten nicht nur, um sachkundige Entscheidungen treffen zu können, sondern auch, um die Vertreterinnen und Vertreter vor Ort ernst zu nehmen. Dazu brauchen wir aber auch die Protokolle der Gremien, die uns oft nicht zur Verfügung stehen, weil sie das Rathaus schlicht nicht erreichen. Wir brauchen aber auch eine Übersicht der ergangenen Voten und Anmerkungen. Hier sind nicht nur die Gremien vor Ort gefragt, sondern auch das Büro für Ratsangelegenheiten. Dieses wollen wir zu einem stärkeren Lotsen in der Struktur der Verwaltung ausbauen. Ebenso soll das Referat für Kommunikation die Öffentlichkeitsarbeit der Gremien unterstützen. Bitte, lassen Sie uns unabhängig von den Änderungen der Sächsischen Gemeindeordnung verbessern, was wir verbessern können.

 

Vielen Dank!

 

Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.

Beschlussvorschlag:

Die städtischen Grundstücke Newtonstraße/Wincklerstraße, das bestehende Schulgelände der Ernst-Zinna-Schule sowie der 8. Grundschule an der Wincklerstraße/Newtonstraße/Leinestraße werden zu einem Bildungscampus inklusive weiterführender Schule und Kindertagesstätte weiter entwickelt.

Die Maßnahme wird in den nächsten Schulentwicklungsplan aufgenommen. Dem Stadtrat wird im Rahmen der Überarbeitung des Schulentwicklungsplanes ein Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt.

 

Begründung:

Die Stadt Leipzig muss weiterhin ihre Kita- und Schulkapazitäten erweitern. Bis 2030 müssen die Neubauten bzw. Erweiterungen 39 Grundschulen, 21 Oberschulen und 11 Gymnasien entsprechen. Außerdem müssen bis 2030 etwa 70 Kindertagesstätten gebaut werden.

Das Gesamtareal – Brachfläche an der Newtonstraße und Schulhof der bestehenden Schulen – ist ausreichend, um an dem Standort eine Erweiterung der Grundschul- und Oberschulkapazitäten inkl. zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-6-Jährige zu realisieren. Die bestehende öffentliche Grünfläche an der Wincklerstraße sollte erhalten bleiben.

Denkbar wäre beispielweise, auf dem bisher ungenutzten bzw. brachliegenden  Grundstück an der Newtonstraße eine neue Oberschule zu errichten und für eine Erweiterung der bestehenden Grundschule teile des Schulhofes zu nutzen. In einem der beiden Neubauten könnte auch eine Kindertagesstätte realisiert werden.

Die Alternativvorschläge, die bisher im Zuge der Diskussion um einen Kita-Neubau in der Eigenheimstraße gemacht wurden, sahen solitäre Lösungen vor, die entweder andere Grünflächen, Sportflächen oder Flächen verbaut hätten, die auch für eine Schulische Nutzung geeignet wären.

Die Realisierung eines Bildungscampus‘ zielt daher darauf ab, bei der Errichtung von Bildungsinfrastruktur in Dölitz integriert zu denken, um möglichst wenig Fläche zu versiegeln und das Einziehen von öffentlichem Grün zu vermeiden.