Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung & die Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass
a) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat-)Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund entsprechend angehoben werden
b) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden

Begründung:
Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß
Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach Haltungsbeginn und Polizeiverordnung anzumelden und für sie ist Hundesteuer zu entrichten. Darüber hinaus bestehen weitere
Pflichten der Hundehalter in Bezug auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des Kotes, etc.
Die Einhaltung dieser Regelungen durch HundehalterInnen findet allerdings nur sehr unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über unangeleinte
Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen und nicht verwendete Maulkörbe im ÖPNV.
Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit der Hunde mittels einer Chipflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass der
illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden.
Um die Sicherheit in den Ortsteilen des Stadtgebietes zu erhöhen, soll geprüft werden, inwieweit die dort zur Sicherung des Grundstücks eingesetzten Hunde durch eine
Ermäßigung der Hundesteuer weiter bezahlbar bleiben.

Antwort:

1. An wie vielen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig gibt es Wasserspender mit Gallonen (bottled Watercooler) und leitungsgebundene Trinkwasseranlagen (POUWasserspender)? (Bitte Schulen nach Art des Wasserspenders einzeln auflisten)

An 52 Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig sind Wasserspender vorhanden. Dabei handelt es sich ausschließlich um leitungsgebundene Wasserspender. Eine Übersicht der Schulen ist in Anlage 1 aufgeführt.

1a. Durch wen werden die Wasserspender betrieben und gepflegt? (Bitte nach Schulen einzeln auflisten)?

Da es sich bei den vorhandenen Wasserspendern ausschließlich um leitungsgebun-dene Wasserspender handelt und diese demnach mit dem Gebäude verbunden sind, erfolgt eine „Betreibung“ durch die Stadt Leipzig.

An 16 Schulen werden Wasserspender durch die Stadt Leipzig bereit gestellt. Die KWL hat im Rahmen eines Projekts 30 Schulen Wasserspender geschenkt. Ein Versorgungsunternehmen hat an sieben Schulen für die Vertragslaufzeit zur Speisenversorgung einen Wasserspender installiert.

Sofern sich der Aufstellungsort der Wasserspender im Speiseraum bzw. in unmittelbarer Nähe zum Speisenversorgungsbereich befindet, erfolgt die Reinigung durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen.

Wasserspender, welche an anderweitigen Orten innerhalb des Schulgebäudes installiert sind, werden durch das vertraglich gebundene Reinigungsunternehmen gereinigt.

1b. Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben keine Wasserspender? Was sind die Gründe hierfür und ist das Aufstellen von Wasserspendern an diesen Schulen demnächst geplant? Wenn ja, wann und an welchen Schulen?

Die 72 Schulen, welche nicht in der Anlage 1 enthalten sind, haben keinen Wasserspender. Eine Ausgabe von Trinkwasser erfolgt dennoch. Durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen wird täglich Trinkwasser in Kannen zur Mittagessenversorgung zur Verfügung gestellt. Die Entnahme des Trinkwassers erfolgt aus den durch die Stadt Leipzig geprüften Wasserleitungen im Küchenbereich. Das Aufstellen von weiteren Wasserspendern an bestehenden Schulen ist demnächst nicht geplant.

2. Werden bei Schulneubau beziehungsweise umfangreichen Sanierungen von Schulen Wasserspender mitgeplant? Wenn nein, warum nicht?

Grundsätzlich werden im Rahmen von Schulneubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen im Speisenversorgungsbereich der Schulen Trinkwasserspender vorgesehen.

Wasserspender

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

werte Kollegen Stadträte, liebes Publikum,

Heizstrahler verbieten scheint wohl eine der Glaubensfrage der heutigen Zeit zu sein.

Von einem ursprünglichen und zudem rechtswidrigen Ansatz, den Betrieb von Heizstrahlern, egal ob elektrisch oder mit Gas betrieben, gänzlich zu verbieten, sind wir mittlerweile nach einer Neufassung und vier Änderungsanträgen da angekommen, dass jetzt eine Sondernutzungsgebühr für Heizstrahler der Kompromiss zwischen den Fraktionen ist. Die Streitfrage ist jetzt noch, auf wie vielen Quadratmetern eines Freisitzes ein Heizstrahler zulässig ist und zu welcher Gebühr und wie direkt diese in Bäume umgesetzt wird.

Für uns sind Sondernutzungsgebühren die Option, die gezogen werden soll, wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomen, pro Heizpilz, der auf öffentlichem Grund betrieben wird, jährlich einen Baum zu pflanzen, nicht eingehalten wird. Uns geht es hierbei vor allem, das Verantwortungsgefühl der Gastronomen der Umwelt gegenüber stärken, denn zum Nulltarif sind auch die zu pflanzenden Bäume nicht zu bekommen.

Möglicherweise erhöht es ja auch den Druck auf die Heizungsbranche saubere Lösungen anzubieten die Dieselaffäre hat gelernt es braucht Druck. Biogas oder Infrarotstrahler betrieben mit Ökostrom können Lösungsansätze sein. Also bitte keine typische Bevormundungspolitik.

Zu den anderen Anträgen:

Der Verwaltungsaufwand bei den Freibeutern, die immer auf Bürokratieabbau setzen, ist nicht beherrschbar und deshalb gibt es von uns hierfür keine Zustimmung.

Den Änderungsantrag der Grünen und Linken von heute lehnen wir auch ab. Uns stellt sich hier die Frage, wozu eigentlich Vorberatungen in den Ausschüssen stattfinden, wenn der Antragssteller am Tage der Beschlussfassung mit einer neuen Idee kommt.

Wir setzen weiter auf Freiwilligkeit. Und,  wo wir uns, glaube ich, alle einig sind: Die Heizpilze als reine Werbemittel müssen weg und der Rest bewusst im Sinne der Gäste eingesetzt werden.

Ich möchte daher noch einmal für unseren Änderungsantrag werben und betonen, dass wir, also Linke und Grüne, die CDU und die SPD-Fraktion an diesem Punkt mittlerweile gar nicht mehr so weit voneinander weg sind. Lassen Sie uns doch zunächst die Selbstverpflichtung ins Auge fassen, denn die Sondernutzungsgebühren sollen auch nach unserer Auffassung erhoben werden, aber nur als letztes Mittel, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Wir verschenken uns dort nichts.

Aus unserer Sicht ist das der weitest gehende Antrag, der Selbstverpflichtung vor Bevormundung setzt.

Rednerin: Stadträtin Ute Köhler-Siegel, Schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Bürgermeister,

verehrte Stadträte,

werte Gäste,

ich verzichte aufgrund der Länge der Tagesordnung und der allgemein bekannten Argumente über die Vorteile und Notwendigkeiten der Schulsozialarbeit, diese zu erläutern.

Immerhin hat selbst der Freistaat erkannt, dass Schulsozialarbeit notwendig ist und fördert nun an jeder Oberschule einen Schulsozialarbeiter ab dem Schuljahr 2018/19. Das beschert der Stadt Zuwendungen, die bisher aus der eigenen Tasche bezahlt werden mussten.

Mit unserem Antrag möchten wir wissen:

  1. Wieviel spart die Stadt Leipzig ein, denn die Mittel fließen ab dem 01.08.2018 und die Stadt hatte die eigene Finanzierung der Stellen bis Ende 2018 eingestellt.
  2. Was macht die Stadt mit dem eingesparten Geld.

In diesem Zusammenhang wollen wir eigentlich nicht darüber diskutieren, ob diese Mittel für Schulsozialarbeit verwendet werden, sondern wissen, wie die Stadt die freigewordenen  Mittel einsetzt und für welche Schulen.

Falls die Stadt ein paar Ideen braucht: Das neue Schulgesetz bietet  noch ein paar andere Veränderungen: z. B. soll im Grundschulbereich zunehmend auf die Diagnostizierung von Schülern mit Lernbehinderung oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung verzichtet werden. Diese Kinder werden dann regulär in die Grundschule eingeschult und erst im Laufe der Zeit diagnostiziert. Also werden auch die Grundschulen zunehmend mehr Schulsozialarbeit brauchen. Für weitere Ideen können Sie jederzeit bei den entsprechend interessierten Stadträten und in meiner Fraktion nachfragen. Wir hätten gern einen Vorschlag im VI. Quartal dieses Jahres, damit die Mittel pünktlich und zielgerichtet ab dem 01.08.18 verwendet werden können.

Antwort

Durch die neue Flüchtlingssituation sind freie Kapazitäten in erheblichem Umfang in ehemaligen Flüchtlingsunterkünften entstanden. Bei einigen derzeit nicht genutzten Unterkünften handelt es sich ehemalige Kitas.  Auf der anderen Seite braucht die Stadt Leipzig kurzfristige Maßnahmen, um schnell Kitaplätze zu schaffen.  Dazu haben wir folgende Fragen:

  • Hat die Stadtverwaltung geprüft, welche Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, als Kindertagesstätten geeignet wären?

Durch die Stadtverwaltung wurden insgesamt 10 ehemalige bzw. noch in Nutzung befindliche Flüchtlingsunterkünfte auf ihre Eignung als Kindertagesstätte hin geprüft.

  • Wenn ja, mit welchen Ergebnissen (bitte Angabe der Standorten)

Im Ergebnis der Prüfung wurden die drei folgenden Einrichtung für die sofortige Umnutzung als Kindertagesstätte als geeignet befunden:

– Gustav-Mahler-Straße 21

– Riebeckstraße 63

– Helenenstraße 26

Weitere zwei Einrichtungen wurden aufgrund der für die Umnutzung notwendigen hohen wirtschaftlichen Aufwendungen sowie ihrer zentrumsfernen Lage als bedingt geeignet eingeschätzt und stehen für eine mittelfristige Umnutzung zur Verfügung:

  • Deiwitzweg 1
  • Liliensteinstraße 1

Für weitere vier Einrichtungen ist ein Umbau nicht oder nur mit einem außerordentlich unwirtschaftlichen Aufwand möglich. Weitere Kriterien sind u.a. eine Tankstelle in der direkten Nachbarschaft, unzulässige Schallimmission in Größenordnung bzw. eine nur sehr geringe nutzbare Grundfläche am Gesamtgebäude:

  • Waldstraße 74-80
  • Lindenthaler Straße 61/63
  • Messehalle 13
  • Bornaische Straße 215

Derzeit wird für ein Objekt die Option der Umnutzung als Räumlichkeiten für Kindertagespflege geprüft. Eine Umnutzung zur Kita kann aufgrund der Bauweise aus kleinen freistehenden Modulen mit Obergeschoss, der nur bedingt möglichen Veränderbarkeit der Grundrisse und der fehlenden Möglichkeit zur Schaffung eines zentralen Speisebereiches der direkt mit Gruppenräumen verbunden werden müsste, nicht realisiert werden:

  • An den Tierkliniken

Wenn ja, wie viele Kitaplätze könnten hier zusätzlich entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21: ca. 60 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)
  • Riebeckstraße 63: ca. 170 Plätze (ca. 2/3 Kindergartenplätze, 1/3 Kinderkrippenplätze)
  • Helenenstraße 26: ca. 75 Krippenplätze, inkl. Übergangsgruppe, Kinder über 2 Jahre)

Wenn ja, in welchen Zeitraum könnten hier zusätzliche Kitaplätze entstehen?

  • Gustav-Mahler-Straße 21 / Januar – Februar 2018
  • Riebeckstraße 63 / IV Quartal 2018
  • Helenenstraße 26 / Januar – Februar 2018
2. Sind einige der Standorte der Flüchtlingsunterkünfte die aktuell nicht gebraucht werden, auch für die Kindertagespflege geeignet? Wenn ja, welche?

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine dieser Gebäude dafür geeignet.

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, stadtbezirksbezogene Aspekte verstärkt in die Arbeit des Kommunalpräventiven Rates einzubinden. Möglich wäre dies durch eine zusätzliche Arbeitsgruppe des KPR, in der Stadtteilakteure ( Bürgervereine, großer Vermieter, Magistralen- oder Quartiersmanagements etc.) eingebunden werden und ggf. die Verantwortung übernehmen oder durch einen intensiveren Austausch des KPR mit Stadtbezirksakteuren auf Arbeitsebene.
  2. Die Stadtverwaltung unterbreitet bis Ende 2017 einen Vorschlag, wie die stadtbezirksbezogene Arbeit im KPR mit dem Ziel besser verankert werden kann, Themen und Aufgabenfelder, die in den Stadtbezirken vorrangig sind, stärker in den Fokus zu nehmen, sowie eine Abschätzung des langfristig dafür nötigen zusätzlichen Personal- und/oder Sachmittelbedarfs.

Begründung:

Wir haben in der Stadt Leipzig ein Problem mit zunehmender Kriminalität. Oftmals spielen dabei konkrete Räume und Strukturen vor Ort eine Rolle. Lokalen Akteuren im Stadtbezirk, wie großen Vermietern und Einkaufszentren mit eigenen Sicherheitskräften, mobilen Jugend- und Sozialarbeitern, Quartiers- und Magistralenmanagements, Bürgerpolizisten und Polizeirevierführer, Betreibern öffentlicher Einrichtungen, dem Stadtordnungsdienst usw. sind diese gut bekannt. Durch gemeinsames Agieren und abgestimmtes Handeln kann zeitnah auf aktuelle Herausforderungen und Kriminalitätsschwerpunkte reagiert werden.

So zeigen Beispiele aus dem Stadtbezirk West, wie durch entsprechende Aktivitäten mehrerer Akteure kriminellem Handeln von Kinder- und Jugendbanden an großen Einkaufszentren entgegengewirkt werden konnte. Das Gleiche gilt in ersten Ansätzen auch für den Bereich Stuttgarter Allee bezüglich Ordnungs- und Sicherheitsproblemen. Dennoch gibt es dort und im Stadtbezirk allgemein noch weitere problembehaftete Orte z.B. am Kulkwitzer See. Mehrere Grünauer Stadtteilakteure haben in ersten Gesprächen bereits Interesse an einer intensiveren Zusammenarbeit mit dem Kommunalpräventiven Rat gezeigt.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert/beauftragt, die Sperrzeit entsprechend § 9 Absatz 2 Nummer 1 für die Stadt Leipzig aufzuheben.

Sachverhalt:

Im Frühsommer diesen Jahres entbrannte in Leipzig eine Debatte über die so genannte Sperrstunde. Anlass war, dass das Gewerbe- und Sicherheitsamt der Stadt Leipzig dem „Institut für Zukunft“, einem renommierten Zentrum für elektronische Kultur und Bildung, übermittelte, dass von nun an die Sperrstunde einzuhalten ist.

Die Sperrstunde ist ein Relikt vergangener Zeiten. Einige Bundesländer haben sie ganz abgeschafft, in Sachsen gilt sie formal laut § 9 Sächsisches Gaststättengesetz und beginnt „bei öffentlichen Vergnügungsstätten um 5 Uhr und endet um 6 Uhr“. In dieser Zeit müssen die Einrichtungen ihren Betrieb einstellen. Allerdings kann die Sperrstunde von der Gemeinde „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse“ (§ 9 Absatz 2 Nummer 1) aufgehoben werden.

Leipzig warb und wirbt an verschiedenen Stellen damit, dass die Sperrstunde in Leipzig nicht angewendet wird (z. B. in der Imagebroschüre „Leipzig lohnt sich“, Seite 10 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/ImagebroschuereLeipzig2010.pdf oder im Wirtschaftsbericht 2016, Seite 42 http://www.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.7_Dez7_Wirtschaft_und_Arbeit/80_Amt_fuer_Wirtschaftsfoerderung/1_Unternehmensservice/wibericht2015-de.pdf). Der in zahlreichen Publikationen verwendete Satz „Und das Beste: Das junge Leipziger Nachtleben kennt keine Sperrstunde.“ fand sich bis vor kurzem auch auf der Tourismus- und Gastgewerbe-Seite der Stadt Leipzig. Sogar auf Wikipedia ist nachzulesen: „In vielen anderen Städten wie z. B. Leipzig, Berlin und Hamburg gibt es keine generelle Sperr- oder Putzstunde.“

Offensichtlich wurden diese Aussagen der Stadt vor dem Hintergrund der Debatte um das „Institut für Zukunft“ revidiert.

Um Rechtsklarheit für alle Einrichtungen und Lokalitäten zu schaffen, begehren die AntragstellerInnen die grundsätzliche Aufhebung der Sperrstunde in Leipzig. Probleme mit Lärmbelästigung, wie sie im Fall des Instituts für Zukunft und in der Vergangenheit zum Beispiel auch der Distillery als Grund zur Bekräftigung der Sperrstunde angeführt wurden, können auch anders, vorzugsweise durch Kommunikation und Moderation, gelöst werden. Im Fall der Fälle gibt das Gesetz hier Möglichkeiten in die Hand (vgl. § 9 Absatz 2 Nummer 2 Satz 2: „In den Fällen der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit können jederzeit Auflagen erteilt werden.“).

Grundsätzlich bleiben Sinn und Nutzen der Sperrstunde mehr als zweifelhaft. Für Veranstaltungs- und Party-Einrichtungen ist sie geschäftsschädigend, weil der Betrieb zumeist um die Zeit der Sperrstunde auf Hochtouren läuft. Für diese Einrichtungen bedeutet die Sperrstunde BesucherInnenschwund und damit das Wegbrechen von Einnahmen, was wiederum Arbeitsplätze bedroht und im schlimmsten Fall zur Schließung führen kann. Gegen Lärmbeschwerden kann die plötzliche Präsenz der VeranstaltungsbesucherInnen im öffentlichen Raum zudem gar nichts ausrichten.

Das „Institut für Zukunft“ schreibt in seinem Offenen Brief an die Fraktionen des Stadtrats: „Die Durchsetzung der Sperrstunde bewirkt das komplette Gegenteil von dem, was sich die Stadt Leipzig unverkennbar auf die Fahnen schreibt – Weltoffenheit, unternehmerische Attraktivität, Förderung von Kreativen und Kultur.“ Dem schließen sich die AntragsstellerInnen an.

Einreicher: Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen