Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Verein „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ bei der Realisierung seines inklusiven Wohnprojekts in der Probstheidaer Straße 40a angemessen zu unterstützen. Dies soll auch vor dem Hintergrund der mit der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts beschlossenen Leitlinie 3 geschehen, worin Menschen mit Behinderungen besonders unterstützt werden sollen, in dem insbesondere auch Pilot- bzw. Modellprojekte von Behinderten-Wohngemeinschaften im Wohnungsbestand für mehr Integration vor allem junger geistig und körperlich behinderter Menschen gefördert werden sollen.

Sachverhalt:

Das ambulante Wohnen stellt eine wichtiger werdende Form des selbstbestimmten Wohnens für Menschen mit Behinderungen dar. Das vom „Wohngemeinschaft Connewitz e.V.“ initiierte Projekt ist ein entsprechendes Modellprojekt, das die Integration von geistig und körperlich behinderten Menschen fördern soll. Dadurch können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, wie Aufbau und Umsetzung weiterer inklusiver Wohnprojekte in Leipzig stattfinden kann.

Um das Projekt auf sichere Füße zu stellen und ihm zum Erfolg zu verhelfen, soll die Stadtverwaltung mit der Erarbeitung von Förderszenarien beauftragt werden. Aktuell geht der Verein von einem Finanzbedarf von 180.000 Euro aus.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

zum 10. Mal soll heute eine Änderung der Schulbezirke stattfinden, sicherlich nicht zum letzten Mal.

Wofür hat die Stadt Leipzig so viele Schulbezirke, während Chemnitz auf diese verzichtet und Dresden noch 18 unterschiedlich große Schulbezirke hat?

  • Durch Schulbezirke wird die Länge des Schulweges reguliert.
  • Für jeden Schulbezirk gibt es Schulwegpläne, die sichere Wege aufzeigen.
  • Schulbezirke richten sich nach der Größe der Schule.

Warum sollen nun einige Schulen einen gemeinsamen Schulbezirk bekommen?

  • Weil die Kapazitäten der Grundschulen nicht ausreicht, um alle Kinder des Schulbezirks aufzunehmen und
  • die Ausstattung mit Lehrkräften ja auch recht problematisch ist.

Deshalb haben die Stadt und das Land ein erhebliches Interesse, die Schulbezirke zusammenzulegen, um Räume und Lehrkräfte optimal und effektiv einzusetzen. Das führt dazu, dass die Klassen mit mehr Kindern aufgefüllt werden. So schön ist das nicht, weil ja immer noch die weitverbreitete Meinung vorherrscht, dass eine geringere Klassengröße automatisch einen besseren Unterricht garantiert.

Wenn aber vor der Klasse kein ausgebildeter Grundschullehrer steht, sondern ein motivierter Mensch ohne pädagogische Ausbildung oder ein Gymnasiallehrer, ohne passende methodische Ausbildung, leidet die Qualität des Unterrichts trotzdem, auch wenn nur 18 Kinder in der Klasse lernen.

Die Aufenthaltsqualität aller Schüler der Grundschule leidet aber auch, wenn noch ein Hortraum in ein Klassenzimmer umgewandelt wird, falls überhaupt noch Horträume vorhanden sind.

Da würden nur erhebliche Kapazitätserweiterung der betreffenden Schulen helfen, aber ich bin lange genug Stadträtin, um zu wissen, dass solche zusätzlichen Räume nicht so schnell erschaffen werden können, manchmal dauert es sogar länger, als ein Grundschüler in einer Bildungseinrichtung verweilt.

Also muss über die Zusammenlegung von Schulbezirken diskutiert werden. Die heute zu beschließenden Veränderungen sind ganz unterschiedlich zu betrachten, deshalb beantragen wir Einzelabstimmung.

Die Zusammenlegung der Bezirke der 90. und 91. Grundschule ist für uns nachvollziehbar, die 90. Grundschule ist eine einzügige Schule im Gebäude der Schule für Erziehungshilfe. Horträume können nicht in Klassenzimmer umgewandelt werden, da diese GS keine Horträume hat. Im nächsten Schuljahr könnten sich dort einige Schüler mehr anmelden, daher müssten zwei erste Klassen gebildet werden, dafür gibt es keine Räume. Die 91. Schule wird erweitert, diese kann die Kinder aufnehmen, der Schulweg ist mit Ampeln gesichert und nicht über 2 Kilometer lang.

Die Zusammenlegung der Marienbrunner Grundschule und der 9. Grundschule hat ähnliche Gründe, die 9. Schule hat noch freie Kapazitäten. Sicherlich wird es für die Eltern schwierig, aber die beiden Schulen müssen gemeinsame Konzepte entwickeln, sei es für das vorschulische Angebot oder die Angebote an den Schulen.

Im Bereich der Grundschulen „Wilhelm Busch“ und „August Bebel“ gibt es auch erhebliche Kapazitätsengpässe. Der Schulentwicklungsplan weist aus, dass hier die Zusammenlegung der Schulbezirke nur eine kurzfristige Lösung darstellt, ein Schulneubau muss entstehen. Die Stadt hat ein passendes Grundstück gefunden, die Planung muss nun zügig umgesetzt werden – sehr, sehr zügig!!!

Gemeinsame Schulbezirke haben Vor- und Nachteile. Im Moment sehen wir diese als Steuerungsinstrument, um die steigenden Schülerzahlen zu bewältigen. Zukünftig kann man über mehr gemeinsame Schulbezirke reden, um den Eltern mehr Wahlfreiheit zu bieten. Das wird aber erst funktionieren, wenn so viele Kapazitäten vorhanden sind, dass Eltern auch wirklich nach pädagogischen Konzepten entscheiden können. Weder in Kitas, noch an weiterführenden Schulen ist das bisher möglich.

Meiner Fraktion ist wichtig, dass die Regeln, die die Sächsische Bildungsagentur Leipzig für die Zuweisung von Schulplätzen aufgestellt hat, nachvollziehbar und transparent umgesetzt werden. Über die Auswahl der Kinder an einer Grundschule entscheidet der Schulleiter anhand des sichern Schulweges.

Unter diesen Voraussetzungen kann die SPD-Fraktion den vorgeschlagenen Änderungen zustimmen. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, Änderungen der Schulbezirke für das Schuljahr 2019/20 vor der Sommerpause in den Stadtrat einzubringen, damit die Eltern vor der Schulanmeldung die Möglichkeit haben, sich über die entsprechenden Schule zu informieren.

Redner: Christopher Zenker, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Bürgermeister,
liebe Kollegen,
werte Gäste,

auch die SPD-Fraktion ist gegen die jährlichen Preissteigerungen bei den LVB-Fahrscheinen, die mit den angekündigten 3,5 bis 5 Prozent zudem weit über der Inflationsrate liegen.

Allerdings halten wir ein Tarifmoratorium, vor allem unter der Maßgabe, dass eine Kompensation der Einnahmeverluste ausschließlich aus dem städtischen Haushalt erfolgen soll, für den falschen Weg. Wir laufen damit Gefahr, unseren Haushalt über die Jahre hinweg kumulativ mit immensen Summen zu belasten und ihn auf Dauer auch zu überlasten. Schon die Kosten, die im ersten Jahr des Moratoriums anfallen, dürften schwer zu stemmen sein. Interessant ist  auch, was mit „bis auf weiteres“ gemeint ist? Soll es das Tarifmoratorium nur 2018 geben, um jetzt einen Effekt bei der Bundestagswahl zu haben und möglicherweise auch bei den Kommunalwahlen 2019 damit punkten zu können? Wir sind für langfristig tragfähige Lösungen, ein Tarifmoratorium ist das nicht.

Auch wir wollen uns mit Preissteigerungen in dem Maße wie jetzt nicht abfinden. Wir möchten aber bis zum Ende des 1. Quartals 2018 zunächst konkrete Zahlen vorgelegt bekommen, wie sich ein Tarifmoratorium in den nächsten Jahren auf die Leipziger Gruppe und möglicherweise auf die Stadt auswirken würde. Zudem erwarten wir alternative Berechnungen welche Auswirkungen beispielsweise eine Deckelung der Fahrpreiserhöhungen, ähnlich der Inflationsrate, bei 2 Prozent hat.

Der Finanzbedarf für die Abdeckung des ÖPNV wird steigen, zumindest solange das autonome Fahren im Verkehr noch nicht funktioniert. Dass der Finanzbedarf steigt, ist folgerichtig, denn wir wollen auch, dass die LVB-Mitarbeiter ordentlich entlohnt werden. Kostensteigerungen bei Treibstoff und Fahrstrom brauche ich sicher nicht weiter erwähnen. Wir werden diese Erhöhungen nicht alleine stemmen können!

Entsprechend der Eigentümerziele, die der LVV mit auf den Weg gegeben wurden, gehört es zu den Aufgaben des Stadtkonzerns  „Versorgungssicherheit bei hoher Qualität der Leistungen zu möglichst günstigen Preisen“ zu gewährleisten. Natürlich ließe sich jetzt über die Formulierung „möglichst günstige Preise“ diskutieren. Definitiv nicht günstig sind bzw. werden die Preiseanstiege jenseits der Inflationsrate oder von Gehaltssteigerungen sein.  Aber gerade vor dem Hintergrund, dass unsere Stadt wächst und der Verkehr auf unseren Straßen immer dichter wird, brauchen wir einen preiswerten öffentlichen Nahverkehr. Deshalb ist es aus unserer Sicht unumgänglich, dass in der Leipziger Gruppe Synergien gehoben und Einsparungen realisiert werden müssen, um letztendlich Fahrkostensteigerungen abzufedern. Im Übrigen kann vielleicht auch über ein besseres Ticketing gegengesteuert werden, indem z.B. die nicht mehr zeitgemäße 4-Haltestellen-Karte durch ein attraktiveres Angebot abgelöst wird.

Wir brauchen komplexe Lösungen. Neben der Stadt und der LVV sind hierbei auch Bund und Land gefragt, wenn es um die ÖPNV-Finanzierung geht – und das nicht nur in und für Leipzig. Vielleicht hat der Dieselskandal an dieser Stelle etwas Gutes, denn möglicherweise wird endlich erkannt, dass man bessere Luft in den Städten vor allem durch einen guten, attraktiven und finanzierbaren ÖPNV erreicht. Die Aufstockung des Mobilitätsfonds auf eine Milliarde Euro ist vielleicht ein erster Schritt, zu einer besseren Finanzierung des ÖPNV zu kommen.

Wir fordern getrennte Abstimmung der Punkte.

ÄA 1 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Ertüchtigung der Wegeverbindung vom Rennbahnsteg durch die Nonne bis zur Industriestraße als Zuwegung zum Clara-Zetkin-Park vorzunehmen.

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die o.g. Wegeverbindung ist eine wichtige Relation für den Fuß- und Radverkehr. Durch zum Teil massive Pfützenbildung durch Starkregenereignissen und Hochwasser (wie auch in der Küchenholzallee) ist die Nutzung eingeschränkt, zuweilen gar nicht möglich ohne negative Beeinflussung für den Auwald.

 

ÄA 2 – SR M. Weber

Beschlussvorschlag:

Durch eine entsprechende Angebotsplanung soll der Alltagsradverkehr durch Anreize vermehrt auf öffentlich gewidmete Straßen im Nahumfeld des Clara-Zetkin-Parks mit Ausnahme der Anton-Bruckner- und Max-Reger-Allee geführt werden.

Insbesondere wird der Oberbürgermeister beauftragt, bis Ende 2017 zu prüfen, inwieweit eine Vervollständigung der Radverkehrsanlagen in der Karl-Tauchnitz-Str. möglich sind. Das Prüfergebnis ist den Ausschüssen Umwelt/Ordnung und Stadtentwicklung/Bau vorzustellen und hiernach in das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr zu integrieren.

Begründung:

Vor allem der südliche und nördliche Hauptweg durch den Johanna-Park wird intensiv durch den Radverkehr genutzt. Ein Verweilen an diesen Hauptwegen ist durch die hohe Verkehrsbelegung und durch eine massive Staubaufwirbelung kaum möglich. Durch eine geeignete Angebotsplanung sollen mehr Radfahrende des Alltagsradverkehrs animiert werden, Radverkehrsanlagen am Rande des Parks parallel zur Straße zu nutzen.

 

ÄA 3 – SPD-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine bauliche Veränderung der Wegeverbindung vom M.-Luther-Ring zur F.-Ebert-Straße, verbunden mit einer Trennung des Rad- vom Fußverkehrs, zu prüfen. Damit einhergehend ist eine Veränderung der Radverkehrsführung am Beginn der Grünanlage am M.-Luther-Ring (aus Fahrtrichtung Lotterstraße).

Der Entwurf der Maßnahme wird im Ausschuss Umwelt und Ordnung vorgestellt und hiernach in  das Teilkonzept 1 Wege und Verkehr integriert.

Begründung:

Die Wegeverbindung Lotterstraße-Grünanlage parallel zur Rudolphstraße/Manetstraße-Johannapark ist eine sowohl vom Fuß- als auch vom Radverkehr stark frequentierte Achse. Häufig kommt es zu Konfliktsituationen zwischen Fußgängern und Radfahrenden, insbesondere am Beginn der Grünanlage, da hier der Radverkehr direkt auf den Fußweg geführt wird. Eine nachhaltige Trennung der Verkehre ist aus unserer Sicht dringend notwendig.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung & die Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass
a) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat-)Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund entsprechend angehoben werden
b) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden

Begründung:
Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß
Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach Haltungsbeginn und Polizeiverordnung anzumelden und für sie ist Hundesteuer zu entrichten. Darüber hinaus bestehen weitere
Pflichten der Hundehalter in Bezug auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des Kotes, etc.
Die Einhaltung dieser Regelungen durch HundehalterInnen findet allerdings nur sehr unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über unangeleinte
Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen und nicht verwendete Maulkörbe im ÖPNV.
Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit der Hunde mittels einer Chipflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass der
illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden.
Um die Sicherheit in den Ortsteilen des Stadtgebietes zu erhöhen, soll geprüft werden, inwieweit die dort zur Sicherung des Grundstücks eingesetzten Hunde durch eine
Ermäßigung der Hundesteuer weiter bezahlbar bleiben.

Antwort:

1. An wie vielen Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig gibt es Wasserspender mit Gallonen (bottled Watercooler) und leitungsgebundene Trinkwasseranlagen (POUWasserspender)? (Bitte Schulen nach Art des Wasserspenders einzeln auflisten)

An 52 Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig sind Wasserspender vorhanden. Dabei handelt es sich ausschließlich um leitungsgebundene Wasserspender. Eine Übersicht der Schulen ist in Anlage 1 aufgeführt.

1a. Durch wen werden die Wasserspender betrieben und gepflegt? (Bitte nach Schulen einzeln auflisten)?

Da es sich bei den vorhandenen Wasserspendern ausschließlich um leitungsgebun-dene Wasserspender handelt und diese demnach mit dem Gebäude verbunden sind, erfolgt eine „Betreibung“ durch die Stadt Leipzig.

An 16 Schulen werden Wasserspender durch die Stadt Leipzig bereit gestellt. Die KWL hat im Rahmen eines Projekts 30 Schulen Wasserspender geschenkt. Ein Versorgungsunternehmen hat an sieben Schulen für die Vertragslaufzeit zur Speisenversorgung einen Wasserspender installiert.

Sofern sich der Aufstellungsort der Wasserspender im Speiseraum bzw. in unmittelbarer Nähe zum Speisenversorgungsbereich befindet, erfolgt die Reinigung durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen.

Wasserspender, welche an anderweitigen Orten innerhalb des Schulgebäudes installiert sind, werden durch das vertraglich gebundene Reinigungsunternehmen gereinigt.

1b. Welche Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig haben keine Wasserspender? Was sind die Gründe hierfür und ist das Aufstellen von Wasserspendern an diesen Schulen demnächst geplant? Wenn ja, wann und an welchen Schulen?

Die 72 Schulen, welche nicht in der Anlage 1 enthalten sind, haben keinen Wasserspender. Eine Ausgabe von Trinkwasser erfolgt dennoch. Durch das vertraglich gebundene Versorgungsunternehmen wird täglich Trinkwasser in Kannen zur Mittagessenversorgung zur Verfügung gestellt. Die Entnahme des Trinkwassers erfolgt aus den durch die Stadt Leipzig geprüften Wasserleitungen im Küchenbereich. Das Aufstellen von weiteren Wasserspendern an bestehenden Schulen ist demnächst nicht geplant.

2. Werden bei Schulneubau beziehungsweise umfangreichen Sanierungen von Schulen Wasserspender mitgeplant? Wenn nein, warum nicht?

Grundsätzlich werden im Rahmen von Schulneubauten bzw. Sanierungsmaßnahmen im Speisenversorgungsbereich der Schulen Trinkwasserspender vorgesehen.

Wasserspender

Redner: Andreas Geisler, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeister,

werte Kollegen Stadträte, liebes Publikum,

Heizstrahler verbieten scheint wohl eine der Glaubensfrage der heutigen Zeit zu sein.

Von einem ursprünglichen und zudem rechtswidrigen Ansatz, den Betrieb von Heizstrahlern, egal ob elektrisch oder mit Gas betrieben, gänzlich zu verbieten, sind wir mittlerweile nach einer Neufassung und vier Änderungsanträgen da angekommen, dass jetzt eine Sondernutzungsgebühr für Heizstrahler der Kompromiss zwischen den Fraktionen ist. Die Streitfrage ist jetzt noch, auf wie vielen Quadratmetern eines Freisitzes ein Heizstrahler zulässig ist und zu welcher Gebühr und wie direkt diese in Bäume umgesetzt wird.

Für uns sind Sondernutzungsgebühren die Option, die gezogen werden soll, wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Gastronomen, pro Heizpilz, der auf öffentlichem Grund betrieben wird, jährlich einen Baum zu pflanzen, nicht eingehalten wird. Uns geht es hierbei vor allem, das Verantwortungsgefühl der Gastronomen der Umwelt gegenüber stärken, denn zum Nulltarif sind auch die zu pflanzenden Bäume nicht zu bekommen.

Möglicherweise erhöht es ja auch den Druck auf die Heizungsbranche saubere Lösungen anzubieten die Dieselaffäre hat gelernt es braucht Druck. Biogas oder Infrarotstrahler betrieben mit Ökostrom können Lösungsansätze sein. Also bitte keine typische Bevormundungspolitik.

Zu den anderen Anträgen:

Der Verwaltungsaufwand bei den Freibeutern, die immer auf Bürokratieabbau setzen, ist nicht beherrschbar und deshalb gibt es von uns hierfür keine Zustimmung.

Den Änderungsantrag der Grünen und Linken von heute lehnen wir auch ab. Uns stellt sich hier die Frage, wozu eigentlich Vorberatungen in den Ausschüssen stattfinden, wenn der Antragssteller am Tage der Beschlussfassung mit einer neuen Idee kommt.

Wir setzen weiter auf Freiwilligkeit. Und,  wo wir uns, glaube ich, alle einig sind: Die Heizpilze als reine Werbemittel müssen weg und der Rest bewusst im Sinne der Gäste eingesetzt werden.

Ich möchte daher noch einmal für unseren Änderungsantrag werben und betonen, dass wir, also Linke und Grüne, die CDU und die SPD-Fraktion an diesem Punkt mittlerweile gar nicht mehr so weit voneinander weg sind. Lassen Sie uns doch zunächst die Selbstverpflichtung ins Auge fassen, denn die Sondernutzungsgebühren sollen auch nach unserer Auffassung erhoben werden, aber nur als letztes Mittel, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Wir verschenken uns dort nichts.

Aus unserer Sicht ist das der weitest gehende Antrag, der Selbstverpflichtung vor Bevormundung setzt.