Der öffentliche Verkehrsraum wird für Werbezwecke immer öfter missbraucht, indem Anhänger rein zu Werbezwecken an Straßen abgestellt werden. Auf den Seitenflächen dieser Anhänger prangt großflächig Werbung. Damit wird der rare Parkraum in der Stadt weiter reduziert. Auch das großflächige Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern, gerade in der Innenstadt, nimmt immer mehr zu. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung:
    1. In wie vielen Fällen hat das Ordnungsamt das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung in 2015 und 2016 genehmigt (bitte wenn möglich angeben nach Ortsteil)?
    2. In wie vielen Fällen stellte das Ordnungsamt bei Kontrollen oder durch Hinweise fest, dass Fahrzeuge und Anhänger zum Zweck der Werbung abgestellt wurden, welche keine Genehmigung hatten (bitte angeben für 2015 und 2016)? Welche Ordnungsstrafen werden in diesen Fällen verhängt?
    3. Aus welchen Gründen wird das Aufstellen von Fahrzeugen und Anhängern zum Zweck der Werbung vom Ordnungsamt nicht genehmigt?
    4. Welche Regelungen gibt es für das Aufstellen von Werbefahrrädern?
  1. Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrräder
    1. Wie ist das Verteilen von Werbekarten an Autos und Fahrrädern rechtlich geregelt?
    2. Können die Besitzer der Autos/der Fahrräder es den Werbern verbieten, an ihren Fahrzeugen Werbung anzubringen, ähnlich wie dies bei Briefkästen der Fall ist?
    3. Müssen die Werber für das Verteilen des Werbematerials einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bei der Stadt stellen?

Reder: Christopher Zenker, Vorsitzender der SPD-Fraktion Leipzig

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Podiumsgäste,

ich begrüße Sie im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich zu unserer Diskussionsrunde rund um das Wohnungspolitische Konzept. Worum geht es uns?

Im Oktober 2015 wurde die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts für die Stadt Leipzig im Stadtrat beschlossen. Diese Fortschreibung wurde dringend nötig, weil unsere Stadt seit einigen Jahren ein sehr dynamisches Wachstum erlebt. Immer mehr Menschen ziehen in unsere Stadt und immer mehr Kinder kommen in Leipzig auf die Welt. Das ist toll und das zeigt, dass die Kommunalpolitik in den vergangenen 27 Jahren vieles richtig gemacht hat und viele Weichen so gestellt hat, dass sich unsere Stadt gut entwickelt. Allerdings sorgt dieses starke Wachstum dafür, dass sich einige Rahmenbedingungen in unserer Stadt verändern müssen. Schließlich soll Leipzig auch in den nächsten Jahrzehnten noch ein attraktiver Standort bleiben. Dazu gehören Aus- und Neubau von Schulen und Kindertagesstätten, die Anpassung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV, aber eben auch der Wohnungsmarkt.

War unsere Stadt noch bis vor einigen Jahren ein wahres Mieterparadies, in dem es gut sanierte Wohnungen in allen möglichen Größen zum kleinen Preis gab, hat sich das mittlerweile geändert. Einerseits zum Glück, denn auf Dauer geht es nicht gut, wenn Vermieter bei nahezu gleich hohem Unterhaltungsaufwand weniger Einnahmen haben. Anderseits ist es natürlich ein Nachteil für die Mieter, denn der Anteil des Einkommens, der für Miete aufgebracht werden muss, ist gestiegen und steigt weiter.

Schon im Herbst 2013 hat sich meine Fraktion dafür stark gemacht, dass das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig fortgeschrieben wird. Unsere Intention war damals schon, dass wir nicht mehr allein die Reduktion des Wohnungsleerstands oberstes Ziel sein darf, sondern auch die Schaffung neuen preiswerten Wohnraums stärker in den Fokus rücken soll. Dass dies nicht allein mit dem Konzept geht, haben wir schon damals erklärt. Es musste unter anderem auch um die Stadterneuerung, die Unternehmensziele für die LWB, den Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept gehen.

Für die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts haben wir dann auch entsprechende Vorschläge gemacht, dass es auch eine Wirkung erzeugen kann. So enthielt der Beschluss zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts auf unsere Initiative hin einen Passus, durch den der Oberbürgermeister aufgefordert wurde, sich bei der Staatsregierung für ein Förderprogramm zum sozialen Wohnungsbau einzusetzen und gleichzeitig auch die Voraussetzungen zu schaffen, dass ein mögliches Förderprogramm auch zügig umgesetzt werden kann. Unsere Initiative war erfolgreich. Es gibt ein Förderprogramm des Freistaats, das – ich gebe das gern zu –  sicher nicht allein wegen unseres Antrags aufgelegt wurde, und die Stadt Leipzig steckt mitten in der Umsetzung. Für uns ist das bis hier hin schon mal ein Erfolg.

Die Aktualisierung der Unternehmensziele für die LWB war in der letzten Ratsversammlung Thema. Hierbei konnten wir uns mit unserer Forderung, dass die LWB ihren Wohnungsbestand bis 2026 auf 40.000 Wohneinheiten ausbauen soll, durchsetzen. Wir haben uns auch erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Stadt den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten unterstützt. Diese Regelung ist jetzt Teil der Eigentümerziele. Die Unterstützung der Stadt kann durch die Bereitstellung von freien Flächen, die für die Wohnbebauung geeignet sind, oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB erfolgen. Letzteres haben wir schon lange gefordert, aber bislang wurden entsprechende Beschlüsse nicht umgesetzt. Erfolg wird sich aus unserer Sicht hier nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Der LWB kommt schon allein durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Kriterien zum Gesellschaftszweck die Aufgabe zu, vorrangig eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Bevölkerungsschichten zu gewährleisten. Künftig soll beispielsweise mindestens ein Drittel des Bestands den Kriterien der Richtlinie „Kosten der Unterkunft“ entsprechen.  Auch im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30 Prozent dieser Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen. Das geht natürlich nur, wenn hierfür Fördermittel des Freistaates zur Verfügung stehen. Aktuell ist das glücklicherweise der Fall und der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung auch das städtische Konzept zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum beschlossen. Mit diesem Konzept wird ein Fördermittelantrag der Stadt, bei dem es bis 2019 um Fördermittel in Höhe von  20 Millionen Euro jährlich geht, untersetzt. Sie sehen, die Umsetzung ist in vollem Gang, jetzt muss es eben nur mit der Bautätigkeit losgehen.

Das kann allerdings die LWB nicht allein schaffen, hier sind genauso private Investoren wie auch die Wohnungsbaugenossenschaften gefragt. Schließlich geht es darum, dass Leipzig auch weiterhin eine Stadt für alle bleibt.

Soviel von mir zur Einleitung. Ich freue mich nun auf eine anregende Diskussion.

Die Straßen, auch die Nebenstraßen, in Leipzig werden immer mehr genutzt von Autos. Das Spielen auf der Straße beziehungsweise das Erlernen, üben oder praktizieren von rad-, rollschuh- oder skatefahren ist hier kaum noch sicher möglich. Dies ist vor allem für Kinder und Jugendliche ein Problem. Autofreie öffentliche Straßen/Wege geben hier Sicherheit für lernende Rad- oder Skatefahrer, wie die Strecke am Sportforum (Friedrich-Ebert-Straße/Jahnallee). Als autofreie öffentliche Straßen meinen wir Verkehrsflächen, welche nach der Straßenwidmung nur eingeschränkt durch Fußgänger- oder Radfahrerverkehr genutzt werden dürfen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele öffentliche autofreie asphaltierte Straßen/Wege gibt es in Leipzig? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben) Wie ist der bauliche Zustand dieser Straßen?

 

  1. Wie viele dieser öffentlichen autofreien asphaltierten Straßen haben eine Straßenbeleuchtung? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

 

  1. Wie viele Skateparks gibt es in Leipzig und welche sind davon beleuchtet? (Bitte nach Stadtbezirk und Adresse angeben)

Im Ratsbeschluss „Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie) wurde der Punkt 6.2 neu aufgenommen. Dieser besagt „Im Falle einer Zuständigkeitsmehrheit ist darüber Einvernehmen herzustellen, welches der beteiligten Ämter den Zuwendungsbescheid erlässt und den Verwendungsnachweis prüft. Wird ein Zuwendungsempfänger institutionell von einem Fachamt der Stadt Leipzig gefördert und erhält er für Projekte weitere Zuwendungen der Stadt Leipzig, so kann die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen durch das Fachamt, welches institutionell fördert, erfolgen…“. Der Punkt 6.2 dürfte vor allem für die vom Kulturamt geförderten sozio-kulturellen Zentren, welche außerdem unter anderem vom Jugendamt gefördert werden, interessant sein. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Gilt dieser Beschlusspunkt für die Förderung 2017? Wenn ja, wie werden die potenziellen Zuwendungsempfänger darüber informiert?
  2. Wie beantragt der Zuwendungsempfänger, welcher Zuwendungen von mehreren städtischen Ämtern erhält, dass die Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei dem Fachamt, wo er eine institutionelle Förderung erhält, erfolgt?
  3. Wie viele Zuwendungsempfänger haben beantragt, dass ihre Nachweisprüfung aller städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt)
  4. Bei wie vielen Zuwendungsempfängern wurde genehmigt, dass die Nachweisprüfung aller ihrer städtischen Zuwendungen bei einem Fachamt erfolgt? (Bitte angeben für 2017 und nach Fachamt) Im Falle einer Nichtgenehmigung, warum wurde die Zusammenlegung der Nachweisprüfung bei einigen Zuwendungsempfängern nicht genehmigt?

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

 Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Die erfolgreiche Entwicklung Leipzigs verbunden mit einem rasanten Bevölkerungswachstum  führt auch zu einer  atemberaubenden Entwicklung am Leipziger Immobilienmarkt. Bereits in meiner letzten Rede zur Anpassung der Eigentümerziele LWB im März 2014 hatte ich darauf hingewiesen, auch wenn die Datenlage damals noch widersprüchlich war. Nun bestätigt sich dieser Trend. In den letzten fünf Jahren kamen 62.000 Menschen neu hinzu, der Leerstand ging auf 9000 WE im marktaktiven Bestand zurück (von ehemals 69.000 im Jahr 2000), die Bautätigkeit nimmt zu (von 1000 auf jetzt 2000 WE im Neubau) und die Baugenehmigungen steigen stark an. Und diese Entwicklung hält an, ja gewinnt sogar noch an Fahrt. Viele Akteure stehen jetzt in den Startlöchern und beginnen mit der Planung mittlerer und großer Bauprojekte. Denn der Bedarf an neuen Wohnraum ist riesig. Laut dem Amt für Statistik und Wahlen wird allein in den nächsten drei Jahren in Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten gerechnet.

Für die LWB bedeutet dies, dass sie ihre Kehrtwende von einer Entschuldungs- und Konsolidierungsstrategie hin zu einer Wachstums- und Investitionsstrategie noch schneller hinbekommen muss. Dafür muss der Gesellschafter Stadt Leipzig jetzt die Weichen stellen. Die aktualisierten Eigentümerziele sehen zwar vor, dass die LWB ihren bisherigen Marktanteil von 10,5% halten sollen, um weiterhin gewisse Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten auf dem Leipziger  Immobilienmarkt zu behalten. Doch was heißt das konkret in Zahlen für die LWB? 37.000 Wohnungen bis 2026 wie es die Unternehmensplanung der LWB vorsieht? Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Verwaltung unser Anliegen aufgegriffen hat nun eine klare absolute anzustrebende Zielgröße zu benennen, die für die LWB und den Gesellschafter abrechenbar und steuerbar ist. Ob ein Ziel von 38.000 Wohneinheiten ausreichend ist den Marktanteil zu halten,  wie es die Verwaltung jetzt vorschlägt, bezweifeln wir aber.

Bereits bei der Diskussion zur Anpassung der Eigentümerziele im Jahr 2014 forderte Die Fraktion die Linke eine mittelfristige Festschreibung des Wohnungsbestandes auf 40.000 Wohneinheiten. Das hielt meine Fraktion damals für eine richtige aber verfrühte Forderung. Angesichts des bereits beschriebenen dynamischen Immobilienmarktes und der gesunden wirtschaftlichen Entwicklung der LWB kommen wir jetzt nicht mehr an dieser Festschreibung vorbei, wenn wir das Ziel, den Marktanteil halten zu wollen, wirklich ernst meinen.

Es ist richtig und wichtig bei der Formulierung von Eigentümerzielen Sachziele und Finanzziele möglichst in Einklang zu bringen. Auch wir kennen den anstrengenden Weg der LWB von einem insolvenzbedrohten hin zu einem gesunden Unternehmen. Aber man darf auch nicht vor jedem Sachziel den Vorbehalt der finanziellen Leistungs- und Investitionsfähigkeit wie ein Mantra vor sich her schieben. Wenn man ein Sachziel als sehr wichtig für die Stadt erachtet, dann sind Gesellschaft und Gesellschafter gefordert alles zu tun um dies auch umzusetzen. Das ist in der Privatwirtschaft auch nicht anders. Jeder Firmeninhaber wird letztendlich seine Gesellschaft so mit Mitteln ausstatten, dass sie auch die vom Gesellschafter beschlossene Unternehmensstrategie umsetzten kann. Deshalb haben wir in unserem Änderungsantrag auch klar die Verantwortung des Gesellschafters benannt. Nämlich alle Mittel und Wege zu prüfen, den Wachstumskurs der LWB hin zu 40.000 Wohneinheiten zu unterstützen. Das kann die Bereitstellung von freien Flächen sein, die für die Wohnbebauung geeignet sind oder die Übertragung von  Wohnimmobilien der Stadt und anderer kommunaler Unternehmen auf die LWB, wie von uns schon lange gefordert und immer noch nicht umgesetzt. Erfolg wird sich nur einstellen, wenn LWB und Stadt ganz eng an einem Strang ziehen.

Abschließend möchte ich meine Freude darüber ausdrücken, dass jetzt endlich die lange geforderte Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen in Gang kommt. Dies wird es der LWB ermöglichen ca. ein Drittel der neu zu schaffenden Wohnungen im Segment Sozialwohnungen anzubieten. Hier wäre es wichtig, diese im besonders nachgefragten Bereich der 1 und 4 Raumwohnungen möglichst über das gesamte Stadtgebiet verteilt anzubieten.

Rednerin: Ingrid Glöckner, Baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste!

Gemäß der vorliegenden Konzeption sollen 1500 Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus für Haushalte mit geringem Einkommen in Leipzig zeitnah errichtet werden, entweder durch Neubauvorhaben oder Altbaumodernisierung.  Jeweils ca. 20 Millionen Euro stehen dafür in den Jahren 2017, 2018 und 2019 gemäß den Förderbedingungen des Freistaates zur Verfügung.

Insbesondere die LWB, aber auch die Genossenschaften und private Partner sollen die Maßnahmen umsetzen. Wichtig ist uns, dass der Stadtraumbedarf – wo erfolgt sozialer Wohnungsbau – und die Langfristigkeit der so genannten Belegungsbindung – möglichst länger als 15 Jahre – bei der Umsetzung ausreichend beachtet werden. Angesichts des weiter prognostizierten  Wachstums der Leipziger Bevölkerung, dem starken Rückgang des Leerstandes an Wohnungen und der deutlichen Steigerung bei den Angebotsmieten ist die jetzt geplante Wohnungsbauförderung ein wichtiger erster Schritt.

Wir fordern schon heute: Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss aber über 2019 hinausgehen und das Volumen deutlich ansteigen, da der Bedarf in Leipzig jetzt schon fast viermal so hoch ist. Insbesondere bei den Einpersonenhaushalten und bei großen Haushalten (4 Personen und mehr) wird eine weiter steigende Nachfrage prognostiziert.

1. Welche Aufgaben hat das Medienpädagogische Zentrum noch?

Das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) hat neben dem Support für IT-Systeme (pädago­ gisches Netzwerk und Verwaltungsnetzwerk der Schulen und Verwaltungsnetz der Kitas) weitere Aufgabenschwerpunkte. Diese sind:

  • Koordination und Begleitung des IT-Technik-Rollouts in den Schulverwaltungen und des geplanten Schul-IT-Technik-Rollouts,
  • Federführung bei der kommunalen Medienentwicklungsplanung für Schulen und Kinder­ tageseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig,
  • Unterstützung bei der Erstellung der schulischen Medienentwicklungspläne,
  • Beratung im Bereich des Einsatzes von schulischen IT-Systemen sowie bei der Vorbe­ reitung und Durchführung von Modell- und Pilotprojekten (z.B. Tablet-Projekte)
  • Führung einer modernen Mediathek mit dem Schwerpunkt der Onlinedistribution,
  • Durchführung von Lehrer- und Erzieherfortbildungen durch die pädagogischen Mitarbei­ ter und Gastreferenten,
  • Mitarbeit in der Steuergruppe zur Weiterentwicklung der elektronischen Distribution von Bildungsmedien – MeSax (Online-Mediendistribution) und LernSax (Online-Lernplatt­ form für sächsische Bildungseinrichtungen),
  • pädagogische und technische Begleitung von medienpädagogischen Schulprojekten mit dem Medienmobil und die
  • Mitarbeit im Arbeitskreis Medienpädagogik der Stadt Leipzig.

2. Gibt es noch weitere Firmen, die Wartungsarbeiten an der PC- und Netzwerktechnik durchführen?

Die Lecos GmbH führt im Auftrag des MPZ Leipzig Servicearbeiten an den IT-Systemen in den Schul- und Schulverwaltungsnetzwerken und an den Verwaltungs-PCs der Kinderta­ geseinrichtungen durch. Grundlage dafür ist ein 2010 mit der Lecos GmbH geschlossener Servicevertrag.

3. Wer betreut die PC-Kabinette in den Schulen? Wie erfolgt die Ausschreibung?

Die technische Betreuung der Schul-IT (der Kabinette und der weiteren PCs/mobilen End­ geräte) sowie der IT in den Verwaltungsbereichen erfolgt durch zwei Mitarbeiter im MPZ. Die Ausschreibung der IT-Systeme erfolgt durch das Sachgebiet „Beschaffung“ im Amt für Jugend, Familie und Bildung unter Zuarbeit der Leistungsbeschreibungen für die techni­ schen Parameter der IT-Systeme durch das MPZ. Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen ei­ nes wiederkehrenden offenen europaweiten Vergabeverfahrens.

4. Ist jeder Schule ein fester IT-Koordinator zugeordnet? Für wie viele Schulen ist ein IT-Koordinator zuständig?

Den Schulen ist kein fester IT-Koordinator zugeordnet. Die technische IT-Koordination er­ folgt durch die beiden Mitarbeiter des MPZ und zum Teil durch den Leiter des MPZ für alle Schulen und Kindertageseinrichtungen.

5. Wie viel kostet die Betreuung der PC- und Netzwerktechnik jährlich?

Im Jahr 2016 stand dem MPZ ein Budget von 30.000 € im Ergebnis-haushalt für Service­ aufträge zur Verfügung. Damit konnten ca. 200 Dienstleistungsaufträge für Supportleistun­ gen, Umsetzung von IT-Systemen bei Schulumzügen und Havarien an die Lecos GmbH ge­ geben werden. Regelmäßig wiederkehrende Wartungsarbeiten an Netzwerken in den Schu­ len konnten nur im sehr begrenzten Umfang an den Schulnetzwerken aus dem Budget mit finanziert werden. Weiterhin wurden für die Beschaffung von Reparaturersatzteilen und ak­ tiver Netzwerktechnik im Ergebnishaushalt 2016 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 € und für die Beschaffung von Virenschutz- und Internetfiltersoftware 57.000 € bereitgestellt. So­ mit stand 2016 ein Gesamtbudget von insgesamt 107.000 € im Ergebnishaushalt des MPZ Leipzig für IT-Support-Leistungen zur Verfügung.

6. Plant die Stadt, durch den Ausbau der IT-Infrastruktur an Schulen in den nächsten Jahren, eine Erhöhung des Stellenanteils bei IT-Koordinatoren? Wenn ja, was plant die Stadt hier genau?

Im Doppelhaushalt 2017/18 ist keine Erhöhung der Stellenanteile für IT-Koordinatoren vor­ gesehen.

7. Sind die Organisation und Wartung der IT-Technik an Schulen in kommunaler Trägerschaft Bestandteil des Medienentwicklungsplanes

Service und Support sind Bestandteil des Medienentwicklungsplanes.