Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig sorgt dafür, dass das für eine sportliche Nutzung durch die Stadt erworbene Grundstück an der Albrechtshainer Straße bis Ende des ersten Quartals 2018 medientechnisch erschlossen und provisorisch eingezäunt wird. Mit der Erschließung soll die Voraussetzung für eine parallel vorzubereitende Verpachtung an den Sportverein Mölkau 04 e.V. geschaffen werden.

2. Die Realisierung eines Kunstrasenkleinfeldes sowie eines Funktionsgebäudes ist nach Priorisierung im Rahmen der investiven Sportförderung in Bauabschnitten einzuordnen.

 

Begründung:

Bereits seit einigen Jahren bemüht sich der SV Mölkau 04 e.V. um Kapazitätserweiterung seiner Trainings- und Spielflächen. Die Stadt Leipzig hat daher ein Grundstück an der Albrechtshainer Straße (liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans E-215) erworben. Es ist dort als private Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz gekennzeichnet. Flächen für ein Funktionsgebäude und Stellplätze sind ausgewiesen. Nach Zuordnung dieser Fläche an das Fachamt Amt für Sport soll diese an den SV Mölkau 04 e.V. verpachtet werden. Der Verein ist bereit, infrastrukturell zu investieren und hat dafür bereits entsprechende Bauvorplanungen eingeholt, damit ein Kunstrasenkleinfeld mit Funktionsgebäude errichtet werden kann. Mit der Erweiterung soll dem wachsenden Bedarf an freizeitsportlicher Betätigung, der sich in einem deutlichen Mitgliederzuwachs des SV Mölkau 04 e.V.  (Kinder, Jugendliche Abt. Fußball: 2010 = 43 | 2017 = 148) widerspiegelt, entsprochen werden. Um das Gelände verpachtungsfähig zu machen, muss es medientechnisch erschlossen und zumindest provisorisch eingezäunt werden. Ziel ist, dass der Verein die Chance hat im Rahmen der investiven Sportförderung des Jahres 2018 berücksichtigt zu werden, um ggf. schon 2018 den ersten Bauabschnitt umsetzen zu können.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, inwieweit eine straßenbegleitende Bebauung im Geltungsbereich des B-Plans festgeschrieben werden kann.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren B-Plan-Verfahren zu prüfen, wie die Anzahl der ebenerdigen Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden können. Dabei soll auch geprüft werden, ob Parkplätze flächensparend ober- oder unterirdisch am Gebäude des Bau- und Gartenfachmarktes angeordnet werden können.

 

Begründung:

Zu 1. Zwischen Zwickauer Straße und Eisenbahnüberführung ist die Richard-Lehmann-Straße beidseitig von einer straßenbegleitenden wahrnehmbaren mehrgeschossigen Bebauung geprägt. Diese sollte zur städtebaulich-räumlichen Ordnung der Bebauungsplan aufnehmen und mit Ausweisung einer entsprechenden bebaubaren Fläche fortführen.

Zu 2. Nach der Ansiedlung von Porta und Fahrrad Stadler mit umfangreichen Pkw-Stellplatzflächen sollen mit der geplanten Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem Areal der Alten Messe weitere Flächen für ebenerdige Pkw-Parkplätze auf ein Minimum begrenzt werden.

Die Stadt Leipzig erhebt in ihrem Mietspiegel die Kosten je qm Wohnraum und weist bezogen auf diese die Mittelwerte je qm aus. Im Mietspiegel von 2016 sind die Wohnflächenstreuung und die Bruttokaltmieten nicht nach Haushaltsgrößen ausgewiesen. Dies wäre jedoch ein wichtiger Wert, um beispielsweise die Anzahl Haushalte mit mehr als vier Personen beziehungsweise mit Familien mit mehr als drei Kindern, deren Zahl zwischen 2012 und 2016 stark gestiegen ist, zu erheben. Daher fragen wir an:

  1. Warum wurden im Leipziger Mietspiegel 2016 nicht die Haushaltsgrößen erhoben?
  2. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern wohnen in der Stadt Leipzig? (Bitte nach Haushalten und Personenanzahl aufschlüsseln, für 2015 und 2016)?
  3. Wie viele Familien mit mindestens drei Kindern, welche Anspruch auf Wohngeld/KdU-Leistungen haben, lebten in einer  zu teuren Wohnung? (Bitte nach Personen und Anzahl Räume sowie der Überschreitung der qm-Anzahl, für die Jahre 2015 und 2016 angeben)
  4. Steigen die Kosten pro qm, je größer eine Wohnung ist beziehungsweise je mehr Wohnräume eine Wohnung hat? Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Grundmiete und Kosten pro qm am Beispiel von 3-Raum- und 5-Raumwohnungen? (Bitte Daten vom Mietspiegel 2016 verwenden)

Leipzigs Bevölkerung wird immer internationaler. Dies hat auch Auswirkungen auf die Vorlieben für bestimmte Freizeitaktivitäten. Eine Folge ist, dass der Cricket-Sport auch in Leipzig immer beliebter wird und die Nachfrage steigt diese Sportart auch in Leipzig spielen zu können, permanent ansteigt. Da ein Cricketfeld üblicherweise einen Durchmesser von rund 137 bis 150 Meter hat, sind besondere Anforderungen an die Spielfeldgröße notwendig.

Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Cricket-Vereine gibt es in Leipzig? (Bitte auch Anzahl der Mitglieder angeben)
  2. Auf welchen Flächen besteht in Leipzig die Möglichkeit Cricket zu spielen?
  3. Besteht aus Sicht der Stadt Leipzig die Möglichkeit, dass bei bereits bestehenden Vereinen eine Abteilung Cricket aufgebaut werden könnte? Wenn ja, bei welchen Vereinen?
  4. Welche weiteren Sportarten gewinnen durch die zunehmende Internationalisierung Leipzigs an Bedeutung? Inwieweit bezieht die Stadt solche Trends mit in ihre Planungen ein? Kann die Stadtverwaltung hierfür Beispiele nennen?

Die Anzahl an Haushalten mit mehr als vier Personen, die nach SGB II leistungsberechtigt sind, ist zwischen 2012 und 2016 um 174 Haushalte gestiegen. Sofern man annimmt, dass es sich dabei um Haushalte mit mindestens fünf Personen handelt, betrifft dies mindestens 870 Personen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es darüber hinaus entsprechend größere Haushalte gibt, die nicht leistungsberechtigt sind, aber ebenfalls größere Wohnungen benötigen und die Nachfrage am Markt erhöhen.

1) Wie beurteilt die Stadtverwaltung die Lage des Wohnungsmarkts im Segment für Haushalte mit mehr als vier Personen?

2) Wie lange suchen die genannten Haushalte, die leistungsberechtigt sind, durchschnittlich nach einer angemessenen Wohnung?

3) Welche Spielräume hat der einzelne Fallmanager des Jobcenters bei der Bewilligung?

In der letzten Ratsversammlung berichtete Sozialbürgermeister Thomas Fabian, dass durch die Veränderung beim Unterhaltsvorschuss bei der Stadt 25 neue Stellen geschaffen werden müssen. Die SPD-Fraktion hat sich gemeinsam mit den sozialdemokratischen Fraktionen aus Dresden und Chemnitz direkt an sächsische Bundestagsabgeordnete gewandt und sich für eine Verschiebung des Starttermins der UVG-Reform eingesetzt. Ursprünglich war ein Inkrafttreten für den 1.1.2017 geplant, was die Kommunen organisatorisch überfordert hätte. Nun soll das neue Unterhaltsvorschussgesetz am 1.7.2017 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund haben wir in Bezug auf die erreichte längere Vorbereitungszeit von sechs Monaten folgende Nachfragen:

  1. Werden die 25 neuen Mitarbeiter pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes ihre Tätigkeit aufnehmen können?
  2. Hat die Stadtverwaltung bereits die notwendigen organisatorischen (Planung von Schulungen etc.) und infrastrukturellen Voraussetzungen (Büros, Technik etc.) dafür geschaffen und wie stellen sich diese dar? Wenn nein: Wie sehen die Vorbereitungen dafür aus?

Die Nachfrage von uns bezieht sich u.a. auch eine Anfrage aus der Ratsversammlung vom 8.3.2017, die Sie hier einsehen können.

2001 bzw. 2007 wurden im Rat Beschlüsse (RBIII-831/01 und RBIV-864/07) gefasst, die eine Erhöhung des ökologischen und des umweltgerechten Landbaus auf städtischen Ackerflächen erreichen sollten. Mittlerweile sind seit dem jüngsten Beschluss von 2007 knapp 10 Jahre vergangen, in denen sich auf dem Gebiet etwas getan haben sollte, deshalb fragen wir:

  1. Wie hat sich der Anteil der ökologischen und der der umweltgerechten Landwirtschaft auf den städtischen Ackerflächen in den letzten 10 Jahren entwickelt?
  1. Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen, um den Anteil des ökologischen und umweltgerechten Landbaus auf städtischen Flächen zu erhöhen? Wurden Landwirte dezidiert auf die bestehenden Möglichkeiten hingewiesen?
  1. Sind in den letzten 10 Jahren Pachtverträge ausgelaufen, sodass die Flächen entsprechend der Regelungen aus den Ratsbeschlüssen RBIII-831/01 und RBIV-864/07 an Landwirte, die ökologischen und umweltgerechten Landbau betreiben, neu vergeben werden konnten?
  1. Bei wie vielen Flächen laufen in der nächsten Zeit die Pachtverträge aus und welche Planungen gibt es dafür?