Beschlussvorschlag:

Zur Verbesserung der Sicherheit bei der Überquerung der Koburger Straße am Haupteingang des Wildparks werden Investitionsmittel für die Jahre2017/18 in Höhe von 50.000 Euro eingestellt.

Begründung:    

Der Wildpark ist ein stark frequentiertes Naherholungsgebiet insbesondere für viele Familien. Die Querung der vielbefahrenen Koburger Straße zur stadtwärtigen LVB-Haltestelle bzw. zum Pkw-Parkplatz ist aufgrund der großen Straßenbreite problematisch, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.
In den Vorplanungen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) zum behindertengerechten Ausbau der beiden Haltestellen Wildpark wird eine geeignete Querungsmöglichkeit untersucht.
Zu beachten ist der Beschluss des Stadtrates, dass bis zur Fortschreibung des Nahverkehrsplanes kein Rückbau der Straßenbahninfrastruktur in diesem Bereich erfolgt.

Beschlussvorschlag:

  1. Zur Aufwertung des öffentlichen Raumes werden jeweils investive Mittel in H.v. 150.000 Euro für die beiden Haushaltsjahre 2017 und 2018 eingestellt.
  2. Für Unterhaltungsmaßnahmen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (ASG) werden jeweils zusätzlich 100.000 Euro für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 eingestellt.

Begründung:    

  1. Das deutliche Bevölkerungswachstum führt dazu, dass zunehmend Zwischennutzungen des gefühlten öffentlichen Raumes wegfallen, dadurch entsteht in der Perspektive eine noch höhere Nutzungsdichte auf den vorhanden Flächen (Anlagen). Dies ist bereits heute in vielen Anlagen zu beobachten. Um die Qualität der bestehenden Anlagen auszubauen, müssen aus Sicht der SPD-Fraktion mehr Mittel aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Mit dem Geld sollen weitere Möglichkeiten in der Stadt geschaffen werden für Tischtennis, Boule, Skaten, Grillen, Discgolf und legale Graffitiwände.
  2. Die derzeit im Doppelhaushalt eingestellten Mittel reichen eigentlich nur aus, um die innenstadtnahen Grünflächen und die Parkanlagen Johannapark und Clara-Zetkin-Park in einem optimalen Zustand zu erhalten. Sollen keine signifikanten Abstriche bei der Qualität der Pflege und Erhaltung der Grünflächen und Parkanlagen deutlich werden, ist eine Erhöhung des Haushaltsansatzes notwendig.

Beschlussvorschlag:

Für die Erarbeitung einer Voruntersuchung für eine begründete Voraussetzung zum Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung), im Zusammenhang sich abzeichnender städtebaulicher Aufwertung mit Verdrängungstendenzen einer angestammten Bevölkerung (nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB) sollen 60.000 Euro für das Haushaltsjahr 2017 eingestellt werden.

Begründung:    

Leipzig wächst rasant und die einhergehenden Herausforderungen sollen bewältigt werden. Eine Trendumkehr ist nicht zu erkennen. Das Wohnungspolitisches Konzept (WoPoKo) reagiert in seiner obersten Prognosevariante mit dem Szenario “Starkes Wachstum”, welches wir, die SPD-Fraktion, bei den beschlossenen Indikatoren – Mieten, Bestandsinvestitionen, Leerstand und stadträumliche Entwicklung – als erfüllt ansehen.
Als eine wesentliche Reaktion auf das Szenario “Starkes Wachstum” sieht das Wohnungspolitische Konzept die Einführung von Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen) vor (vgl. WoPoKo S.49). Mit dem Haushaltsantrag fordern wir die Stadtverwaltung auf, eine Voruntersuchung für die Anwendung einer Erhaltungssatzung durchzuführen.
Auszug Erhaltungssatzung Nr. 47 – Frankfurt am Main:
Eine Gefährdung der sozialen Mischung besteht insbesondere in den Gebietsteilen, die durch gründerzeitliche Baustrukturen geprägt sind. Aus der Entwicklung vom Jahr 2000 bis heute ist ablesbar, dass mit der baulichen Aufwertung eine Veränderung der sozialen Struktur einhergegangen ist und einhergeht. Diese drückt sich darin aus, dass sozialstrukturelle Merkmale zur Alters- und Haushaltsstruktur, der Erwerbsbeteiligung und der sozialen Lage eine Veränderung anzeigen. Diese sozialstrukturelle Verschiebung erklärt sich nicht aus allgemeinen Entwicklungstrends, sondern sind ursächlich auch auf die Verdrängung durch bauliche Aufwertungen, die Gründung von Wohneigentum und die damit bewirkte Mietentwicklung zurückzuführen. Die hauptsächlich Betroffenen einer solchen Verdrängung sind in der Regel vor allem Sozialgruppen, deren Einkommen aus Unterhaltsleistungen, Transferleistungen zur Existenzsicherung (SGB II- und SGB III-Leistungen) oder Einkommen aus Renten und Pensionen besteht. Die von Verdrängung bedrohten Bevölkerungsgruppen reichen über einkommensschwächere Haushalte bis in die Einkommensmittelschichten hinein, vor allem, wenn Kinder im Haushalt leben.
Ziel einer solchen Milieuschutzsatzung nach  § 172 (1) Nr. 2 BauGB soll die Erhaltung von in Ausstattung und Mietpreis angemessenem Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen und  die Vermeidung der Verdrängung dieser Sozialgruppen sein.

Beschlussvorschlag:

Die vom Freistaat Sachsen eingestellten Fördermittel für die Schulsozialarbeit werden genutzt, um ein Sachgebiet Schulsozialarbeit im Amt für Jugend, Familie und Bildung einzurichten. Hierfür werden 5 VzÄ  ab 01.08.2017 und weitere 5 VzÄ ab 01.08.2018 für Schulsozialarbeit neu im Stellenplan der Stadt Leipzig geschaffen. Gemeinsam mit der Bildungsagentur Leipzig werden die Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig nach den sozialindikativen Verteilungsschlüssel ausgewählt, in denen die zwölf Schulsozialarbeiter (je 0,8 VzÄ) tätig sein werden. Eine 0,5 VzÄ wird im Amt für Jugend, Familie und Bildung für das Sachgebiet Steuerung Schulsozialarbeit eingerichtet. Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen wird hierbei angewendet.

Begründung:    

Im Planentwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 des Freistaates Sachsens sind insgesamt 15 Millionen Euro zur Förderung von Schulsozialarbeit eingestellt worden. Der Anteil der in den allgemeinbildenden Schulen in Leipzig unterrichteten Schülerinnen und Schülern an der Gesamtzahl der in diesen Schularten erfassten Schüler im Freistaat Sachsen beträgt ca. 14 Prozent. Dies würde einer Förderhöhe von zirka 2,1 Millionen Euro pro Jahr entsprechen. Durch die Schaffung von zwölf zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen könnte die maximale Fördersumme komplett abgerufen werden. Gefördert werden bis maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
In der Stadt Leipzig sind bisher alle Angebote der Schulsozialarbeit bei freien Trägern angesiedelt. Dies ist bei vielen anderen Leistungsbereichen anderes. So gibt es unter anderem sowohl kommunale wie freie Erziehungs- und Suchtberatungsstellen, Kindertagesstätten, Straßensozialarbeit und offene Freizeittreffs. Wir halten es für sinnvoll, dass es auch kommunale Schulsozialangebote gibt. So könnte die Stadt Leipzig eigene Erfahrungen in diesem Angebotsfeld sammeln, die Hilfe zur Erziehung gemeinsam mit Schulsozialarbeit steuern und die Schulsozialarbeit konzeptionell weiterentwickeln. Mit der Schaffung von zehn Personalstellen für Schulsozialarbeit im Stellenplan der Stadt Leipzig, würde der Anteil der Schulsozialarbeiter bei freien Trägern immer noch bei über 80 Prozent liegen.
Das Wirkungsfeld Schulsozialarbeit strahlt unter anderen auf die Bereiche Eltern- und Familienarbeit, Schulabstinenz und Integration aus.
Gemeinsam mit der Bildungsagentur Leipzig sollen Schulen mit hohem Bedarf nach Schulsozialarbeit ausgesucht werden. Schulen mit einen hohem sozialindikativen Verteilungsschlüssel, welche noch keine Schulsozialarbeit an ihrer Schule haben sind: in Grünau die Friedrich-Fröbel-Schule, die 85. Grundschule, die Joachim-Ringelnatz-Schule und die 78. Schule, in Ost die Hans-Christian-Andersen Schule und die 24. Schule, in Nord die 39. Schule, in Nordost die 66. Schule, in Südost die 77. Grundschule und in Mitte die Pablo-Neruda Schule. Möglich ist auch Schulsozialarbeiter an den vier Förderschulen für geistig Behinderte (gB Schulen) einzusetzen.

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Leipzig richtet drei Lern- und Spielgruppen mit je acht Kindern im Alter zwischen 3 und 6 Jahren und deren Familien ein. Dafür sind in den Haushalten 2017 und 2018 jeweils 45.000 Euro zusätzlich einzustellen. Ziel ist es, Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen, deren 3-6 jährigen Kinder noch nicht einen Kindergarten besuchen. Darüber hinaus stehen die Förderung der Erziehungskompetenz in der Familie, Förderung des Spracherwerbs beziehungsweise der Anwendung der deutschen Sprache und der Kontakt mit anderen Familien im Vordergrund.

Begründung:
Bei den drei- bis sechs Jahre alten Kindern mit Migrationshintergrund gehen nur zirka 70 Prozent in eine Kindertageseinrichtung (zum Vergleich: bei Kindern ohne Migrationshintergrund sind dies 98,5 Prozent). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Mit dem Einrichten von Lern- und Spielgruppen wollen wir ein niedrigschwelliges Familienangebot in Stadtteilen mit einer besonders niedrigen Quote an 3 – 6 jährigen Kindern, die in Kindertagesstätten gehen, aufbauen. Die Gruppen sollten in einer Kita oder im direkten Umfeld einer Kita angesiedelt werden und jeweils von zwei pädagogischen Fachkräften á 200 Stunden und zwei Hilfskräften á 150 Stunden pro Jahr und Gruppe betreut werden. Zielgruppe sind 3 – 6 jährige Kinder und deren Familien, die bislang keinen Kindergartenplatz in Anspruch nehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadt Leipzig stellt jeweils für 2017 und 2018 zusätzlich 100.000 Euro für 100 neue Sitzbänke beziehungsweise Sitzgelegenheiten und der Sanierung von Bänken im öffentlichen Stadtraum ein.
  2. Die Stadt Leipzig bemüht sich um die Gewinnung von Sponsoren für Bänke. Dies kann zum Beispiel durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Patenschaftsprogramm „eine Bank für Leipzig“ der „Stiftung Bürger für Leipzig“ realisiert werden.
  3. Den Fachausschüssen Umwelt und Ordnung und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ist bis zum II. Quartal 2017 beziehungsweise 2018 vorzulegen, wo die zusätzlichen Bänke aufgestellt werden.

Begründung:

Die Stadt Leipzig wächst, nicht nur an jungen Familien sondern auch der Anteil älterer Personen nimmt zu. Von diesen Bevölkerungsgruppen kommt immer wieder die Forderung beziehungsweise die Bitte mehr Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum zu schaffen. Nach Recherche kosten die meisten Parkbänke zwischen 1.000 bis 2.000 Euro. Die 100.000 Euro sollen für die Anschaffung, Aufbau und Instandhaltung von 100 neuen, hochwertigen Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum mit langer Nutzungsdauer und der Sanierung von bestehenden Sitzgelegenheiten eingesetzt werden. Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums muss auch das Konzept „Stadt der kurzen Wege“ mitgedacht und umgesetzt werden. Strategisch gesetzte Sitzgelegenheiten über die gesamte Stadt verteilt können dazu betragen. Weiterhin bietet der Ausbau von öffentlichen Sitzgelegenheiten eine Alternative zu den kommerziellen Angeboten in Cafés und Gaststätten.
Die „Stiftung Bürger für Leipzig“ hat ein Patenschaftsprogramm „eine Bank für Leipzig“. Hier zahlen die Bankpaten 250 Euro, damit kann eine Bank 10 Jahre gepflegt werden. Neue Bänke können dadurch allerdings nicht aufgestellt werden.

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts werden zu Förderung des Umbaus zu barrierearmen Wohnungen für das Haushaltsjahr 2017 und für das Haushaltsjahr 2018 jeweils 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt. Die Mittel werden bis zur Verabschiedung der entsprechenden Richtlinie der Landesregierung mit einem Sperrvermerk versehen.

Begründung:    

Laut dem aktuellen Sozialreport der Stadt leben in Leipzig ca. 154.000 Menschen, die über 60 Jahre alt sind. Bei den über 80-jährigen sind es knapp 38.000 Bürgerinnen und Bürgern, laut Prognose wird ihre Zahl bis zum Jahr 2025 auf knapp 50.000 ansteigen.
Ziel der Förderung des Umbaus zu barrierearmen Wohnungen ist der Erhalt von Selbstständigkeit und Lebensqualität für Menschen mit körperlicher Einschränkung.
Durch eine Unterstützung des Umbaus soll es möglich sein, länger in der eigenen Wohnung zu leben, was die übergroße Anzahl von Menschen auch so möchte.
Maßnahmen zur Schaffung barrierearmen Wohnraums (Wohnungsanpassungsmaßnahmen)  sind beispielsweise der Einbau bodengleicher Duschen und Haltegriffe, die Beseitigung von Hindernissen und Schwellen oder der Anbau von Treppenlift und Rampe. In vielen Fällen übernehmen Kranken- und Pflegekassen in Absprache mit dem Vermieter anteilig die Kosten für entsprechende Maßnahmen. Insbesondere Personen mit ungenügenden finanziellen Voraussetzungen, die nicht in der Lage sind die notwendigen Eigenmittel aufzubringen, sollen von dieser Förderung profitieren.