Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Endfassung des STEP Zentren die Gestaltung und die städtebauliche Einfügung – auch vor dem Hintergrund eines angemessenen Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) – bei neuen Einzelvorhaben zu berücksichtigen.

Begründung:

Die Diskussionen in der Vergangenheit um die städtebauliche Einfügung von Supermärkten, wie u.a. der Ersatzneubau des REWE in der Riebeckstraße haben gezeigt, dass künftig Aussagen zur besseren Einfügung in Bezug auf die Geschossflächenzahl, die Grundflächenzahl und die Baukultur erwartet werden, um damit eine höhere Akzeptanz der Vorhaben zu implizieren.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Projektes Lebendige Luppe zu prüfen:

1. Wie durch eine angepasste Steuerung des Gewässerknotens die Wasserzufuhr für die Lebendige Luppe entsprechend dem natürlichen
Wasserdargebot realisiert werden kann.

2. Welche Auswirkungen die derzeitige und angepasste Steuerung des Gewässerknotens sowie Maßnahmen und Konzepte im Stadtgebiet auf den
Wasserhaushalt der Nordwestaue haben. Dabei sind für die Aue positive Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, insbesondere bei Maßnahmen zur
Siedlungsentwässerung, des Hochwasserschutzes sowie bei anstehenden Brückenbauvorhaben.

Die Prüfergebnisse sind dem Stadtrat bis Ende April 2017 vorzulegen.

Begründung:

Die Revitalisierung der Leipziger Nordwestaue ist ein prioritäres Schwerpunktprojekt von nationalem Rang. Das Projekt Lebendige Luppe, in
Zusammenarbeit der Städte Leipzig und Schkeuditz und wesentlich gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz, ist dabei ein erster
wichtiger Baustein. Das Projekt Lebendige Luppe als Mosaikstein entfaltet eine nachhaltige Wirkung jedoch nur, wenn zugleich die
Randbedingungen für eine dauerhafte Verbesserung des Wasserhaushalts geklärt und mit notwendigen Folgemaßnahmen untersetzt sind.

Dieser strategische Planungsansatz sichert nicht nur die Wirksamkeit des Projektes Lebendige Luppe, sondern hält zugleich die notwendigen
Optionen für eine umfassendere Auenvision als lebendige und erlebbare Aue bei gleichzeitigem Hochwasserschutz offen, hin zu einer weitgehend
intakten Flussauenlandschaft als integraler Bestandteil einer attraktiven, wachsenden Großstadt wie Leipzig.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauleitplanungen mit geplanter Wohnbebauung zu prüfen, inwiefern und in welcher Größenordnung Festsetzungen nach § 9 Abs.1 Nr. 7 BauGB für angemessenen Wohnraum gemäß DS-0687/14 (Kosten der Unterkunft und Heizung: Methodenwechsel beim „Schlüssigen Konzept“ und Anpassung der Eckwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII) anwendbar sind.

Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat mindestens drei Monate vor der behördlichen Erklärung der Zulässigkeit des Vorhabens, spätestens jedoch mit dem zu beschließenden Satzungsbeschluss, schriftlich vorzulegen.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei sämtlichen Bauanträgen zu Wohnungsbauvorhaben nach §34 BauGB zum Geschosswohnungsbau bei Bauherren darauf hinzuwirken, das eine von drei geschaffenen Wohneinheiten im Sinne der Vorlage DS-0687/14 errichtet werden. Im jährlich
erscheinenden Monitoringbericht Wohnen ist darüber zu informieren, wie viel Wohneinheiten im Sinne des Beschlusses DS-0687/14 im Verhältnis zu allen genehmigt Wohneinheiten nach §34 BauGB genehmigt worden sind.

Begründung:

Der Quartalsbericht III/2016 zeigt auf, dass der marktaktive Leerstand in Leipzig Ende 2015 auf 3 Prozent abgeschmolzen ist. Bereits der Monitoringbericht 2013/2014 wies darauf hin, das „die Nachfrage nach Einraumwohnungen und Wohnungen mit mindestens vier Räumen größer ist als
das Wohnungsangebot“ (Berichtszeitrum 2012). Auf Grund der Einwohnerentwicklung Leipzigs im Verhältnis zur Neubautätigkeit ist davon auszugehen, dass sich die Lage bei diesen Wohnungsgrößen weiter dramatisch zugespitzt hat. Das führt u.a. dazu, dass Bezieher von Transferleistungen als Einpersonenhaushalte in zu große Wohnungen ziehen und die Mehrkosten in vielen Fällen selbst tragen müssen. Damit kann man zumindest in Teilbereichen eine Erfüllung von § 556d Abs. 2
Satz 2 BGB für Leipzig erkennen.

Der Bund stellt für die Jahre 2017 und 2018 dreimal mehr Mittel als zuvor – also jeweils 1,5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau – zur Verfügung.
Der Landtag Sachsen hat im November 2016 wiederum die „Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum“ (RL gMW) beschlossen. Den Städten Leipzig und Dresden stehen mit Beschluss des sächsischen Doppelhaushaltes für 2017
und 2018 demnach jeweils jährlich 20 Millionen Euro zur Verfügung. Damit ist ab sofort die Möglichkeit gegeben, in Bebauungsplänen Festsetzungen nach Baugesetzbuch §9 Abs.1 Nr. 7 zu treffen, wonach
Wohngebäude mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können. Aber auch §34 BauGB Vorhaben sollten von der sozialen Wohnraumförderung profitieren können.

Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte sich eine Förderung nahezu an den Kriterien zu  Ausstattungsmerkmalen und Wohnungsgrößen nach DS-0687/14 respektive §22 SGB II orientieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass mittelfristig Transferleistungsempfänger und Haushalte mit geringem Einkommen von der RL gMW partizipieren können. Klar ist aber auch, das eine Förderung durch die RL gMW auf das Leipziger KdU-Niveau – anders als in Dresden – nicht realistisch ist. Diese Diskrepanz kann dieser Antrag nicht auflösen.

Redner: Fraktionsvorsitzender Christopher Zenker

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bereits im März 2016 hatte die SPD-Fraktion ein Antrag zur Aufstockung des Pflegeelterndienstes ins Verfahren gebracht. Obwohl der Verwaltungsstandpunkt dazu sehr deutlich gemacht hat, dass eine Aufstockung für die betroffenen Kinder und finanziell für die Stadt sinnvoll wäre, war er ablehnend.

Gerade für kleine Kinder ist das Aufwachsen in einer Familie sehr wichtig. Jedes Kind braucht Geborgenheit, Liebe, Hilfe, Verständnis, Sicherheit, Anerkennung aber auch das Setzen von Grenzen. Sicher bekommen das Kinder auch in stationären Einrichtungen, familienähnlich können die Einrichtungen in den meisten Fällen jedoch nicht sein. Feste Bezugspersonen, mit denen Kinder jeden Tag einen geregelten Alltag erleben, sind hierbei sehr wichtig. Wenn dies aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht die leibliche Familie sein kann, sind Pflegefamilien eine Alternative. Wir waren daher froh, dass die Stadtverwaltung im Jahr 2016 zwei zusätzliche Stellen geschaffen hat, um Kinder in Pflegefamilien zu vermitteln. Zirka 40 Pflegekinder betreut eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter im Durchschnitt. Da jedoch immer noch 80 Kinder unter sechsen Jahren in Kinderheimen oder Wohngruppen untergebracht sind und ein Aufwachsen in familienähnlichen Situationen gerade in diesem Alter von herausragender Bedeutung ist, fordern wir eine weitere Aufstockung.

Es gibt viele Familien, die gerne die Aufgabe als Pflegefamilien übernehmen wollen. Die Stadt hat aber im Moment immer noch zu wenig Personal, um die Beratung, die Vermittlung und die Betreuung von Pflegekindern und Pflegefamilien auskömmlich zu übernehmen. Diese Situation muss durch mehr Personal dringend verbessert werden.

Dass die Stadtverwaltung, entgegen bisheriger Planungen, die Streichung von zwei Stellen rückgängig macht, begrüßen wir. Dennoch fordern wir angesichts des hohen Bedarfs mindestens eine Stelle mehr als 2016. Zur Erinnerung: Eine Vollzeitkraft im Pflegekinderdienst vermittelt pro Jahr zirka 40 Kinder und Jugendliche an Pflegeeltern oder betreut 25 Pflegefamilien.

Ende 2018 sollten wir überprüfen, wie sich die Zahlen von Kindern in stationären Einrichtungen entwickelt haben, und dann erneut über die Anzahl der Stellen bei Pflegekinderdienst diskutieren. Möglicherweise stellt es sich dabei als sinnvoll heraus, erneut Stellen im Kinderpflegedienst aufstocken.

Wir lassen zum neuen Verwaltungsstandpunkt abstimmen, der die Schaffung einer zusätzlichen Stelle ab dem 1. Juli 2017 vorsieht und ein regelmäßiges Berichtswesen in den betreffenden Fachausschüssen einführt.

Redner: Stadtrat Andreas Geisler

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

liebe Kollegen Stadträte,

liebe Bürger auf der Tribüne,

 

Verstetigung Berufs- und Studienorientierung durch eine Streichung des KW-Vermerkes das ist das Ziel des Antrages.

Sie schreiben in ihrem Verwaltungsstandpunkt: Es ist eine freiwillige Aufgabe die auch woanders zum Beispiel bei der SBAL oder den Kammern angesiedelt sein könnte.

Ja könnte und wenn das Schulsystem so funktionieren würde wie gewünscht würden wir heute nicht darüber reden, ein System das darauf abstellt, das selbstbewusste und fleißige Kinder von Eltern, die massiv auf dem Bildungsweg unterstützen, erfolgreich sind, das zu früh teilt und zulässt, das sich die Oberschulen abgehängt fühlen.

Wir reden hier immer über eine Senkung der Quote ohne Schulabschluss und über die Gestaltung von Übergängen im Bildungssystem, weil wir gerade dort am meisten Kinder verlieren schon von der Kita in die Schule, bei der Trennung nach der vierten Klasse und massiv beim Weg ins Berufsleben. Wir erleben viele Schüler die überhaupt nicht aufs Berufsleben vorbereitet sind und wir nehmen zur Kenntnis, dass fast jeder Dritte seine Lehre und über ein Drittel ihr Studium abbrechen.

In der Berufs- und Studienorientierung der Stadt wurde über Jahre eine starke Vertrauensbasis innerhalb der sensiblen Kooperation mit den Leipziger Schulen, der Leipziger Wirtschaft und dem Mittelstand sowie den Eltern- und Schülerräten aufgebaut. Ein Abbruch, auch personell, würde der Stadtverwaltung sehr stark schaden und dieses wichtige Thema für Eltern, Schüler, Schule und Kammern, aber auch für Ansiedlungspolitik um Jahre zurückwerfen.

Gerade eine kommunale Studien- und Berufsorientierung  bietet die Chance gerade auf Trends, die für die Stadt wichtig sind, einzugehen und Bereiche, die sich in der Stadt gut entwickeln, in den Fokus zu bringen, aber auch niedrigschwellige Angebote für nicht so starke Schüler und Elternhäuser die sich aus verschieden Gründen nicht kümmern, zu entwickeln und Hindernisse für Alle aus dem Weg zu räumen.

Der Geschäftsführer der IRL (Invest Region Leipzig) hat ausgeführt, ich zitiere „ Natürlich wird bei Werbe- und Ansiedlungsgesprächen  immer noch nach Kultur und Infrastruktur, besonders Breitbrandausbau, gefragt, aber die klar wichtigste Frage gilt seit kurzen immer der Fachkräftesituation in Leipzig und dem was Leipzig dafür tut, das diese für Ansiedlungen weiter gut bleibt oder besser wird.

Manchmal sollten wir dann innehalten und Kultur und andere Maßnahmen in eine gesunde Relation setzen.

Wir behaupten ja nicht das die Studien- und Berufsorientierung perfekt ist, wahrscheinlich müssen wir diese größer denken für die ganze Region und nicht für Stadt und Kreise einzeln und wahrscheinlich müssen wir mehr Player einbinden und für eine ganze Region und ihre Anliegen kämpfen, evtl. kann die Zusammenarbeit an der ein oder anderen Stelle besser werden, denn auch Kammern, SBAL und Universitäten müssen ihre Aktivitäten und Personalstärken dort verstärken, aber wir sollten in dieser sich so schnell entwickelnden Stadt voran gehen.

Für die nächsten Jahre wäre unser Vorschlag haushaltsneutral und auch darüber hinaus wird sich diese Stadt in dem Bereich engagieren müssen und es wäre töricht von uns, kompetente Mitarbeiter, die bestimmt sofort eine Stelle bei privaten Arbeitsvermittlern finden würden, bei ihren Netzwerken heute  befristet einzusetzen und damit zu riskieren, dass sie samt ihres Wissens die Verwaltung verlassen.

Stimmen Sie für eine Verstetigung der Studien- und Berufsorientierung und streichen sie den KW-Vermerk und lassen Sie uns dann trotzdem sehen, wie wir es noch in der Qualität steigern können.

Rednerin: Nicole Wohlfarth, Stadträtin der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Beigeordnete,
werte Stadtratskollegen und Gäste,

 

den vorliegenden Antrag zur Einführung der Ortschaftsverfassung wird meine Fraktion mehrheitlich ablehnen, was ich Ihnen nachfolgend begründen möchte.

Die Ausdehnung der Ortschaftsverfassung auf das Stadtgebiet Leipzig ist zwar rein theoretisch möglich, führt aber in der Praxis zu erheblichen Veränderungen in der städtischen Organisation und verfehlt den Ansatz, die von der LINKEN postulierte demokratische „Ungleichstellung der Bürger zu überwinden.“

Betrachten wir zunächst einmal die Historie: Die 10 Stadtbezirke Leipzigs sind willkürlich festgelegte Verwaltungseinheiten ohne historischen Bezug zueinander und höchst unterschiedlichen Prägungen innerhalb ihrer Grenzen. Wunderbar sichtbar wird dies bei der vergleichenden Betrachtung vom innerstädtischen Reudnitz mit Meusdorf, das überwiegend von Einfamilienhäusern geprägt ist. Weder lassen sich die Stadtbezirke untereinander noch die Ortsteile innerhalb eines Stadtbezirks räumlich voneinander abgrenzen. Bei Ortschaften sieht das anders aus. Den historisch eigenständig gewachsenen, oftmals räumlich abgrenzbaren Ortschaften, sollte mittels Sonderrechten eine Brücke gebaut werden, um im Stadtgebiet anzukommen. Die Intention des Gesetzgebers war hier, das Zusammenwachsen zu fördern.

Genau dem läuft der Antrag, der Fraktion die LINKE entgegen und schafft nur neue Unsicherheiten in den Zuständigkeiten. Sie suggerieren hier, dass mehr Entscheidungen vor Ort getroffen werden können, was aber de facto nicht zutrifft. Stattdessen erwartet uns ein Gezänk darüber, wer nach  §67 (2) SächsGemO zuständig ist. In jedem Einzelfall müsste geprüft werden, ob das Vorhaben gesamtstädtische Bedeutung hat oder nicht. Die Hoffnung manches Stadtbezirksbeirates, mit der Ausdehnung der Ortschaftsverfassung eine Schule bauen zu können, lässt sich so nicht erfüllen. Auch für die Menschen in den Stadtbezirken entsteht ein undurchdringliches Chaos, wer für ihr Anliegen zuständig ist. Hier entsteht keine stärkere lokale demokratische Einbindung, sondern bereits eine unnötige Verwirrung, die alle Beteiligten frustrieren und unser Demokratie schaden wird.

Bisher reicht es aus, dass die Stadträte das Wohl der gesamten Stadt im Blick behalten müssen, auch wenn es  so vorkommen kann, dass örtliche sehr begrenzte Wünsche nicht erfüllt werden können. Die Entscheidungen, die dann tatsächlich vor Ort getroffen werden können, werden  dazu führen, dass wir weitere Ehrenamtliche mit den Fragen nach rechtlichen Rahmenbedingungen, Vergaberecht und Rechungsprüfung beauftragen müssen und das Ehrenamt nicht nur ausbauen sondern auch belasten. Bitte bedenken Sie dass auf diesem Weg auch bedeutend mehr Personal in der Verwaltung notwendig sein wird, um die Rechte vor Ort abzusichern und somit unserem Haushalt höhere Kosten entstehen werden.

Eine theoretisch zwar mögliche Lösung wäre es, für jeden Ortsteil des Stadtgebietes

einzelne Ortsteilräte einzurichten. Bei 95 Ortsteilen innerhalb des Stadtgebietes zerfasern wir uns allerdings selbst, weil Vorlagen, die überall beraten werden müssen, dann ewig durch die Gremien unterwegs sind. Schnelles Reagieren oder Agieren würde auf diese Weise unmöglich. Und nicht in jedem Fall ist ein ehrenamtlicher Vorsitz ein Zugewinn für das betreffende Gremium. Die Verwaltungsmitarbeiter, die selbst unentgeltlich und neben ihrer vollen Berufstätigkeit in der Stadtverwaltung für die Anliegen der Stadtbezirksbeiräte da sind, sind ein großer Gewinn. Haben Sie doch oft einen großen Erfahrungsschatz und wissen genau, wer zuständig ist und wie Verfahren ablaufen.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass von Seiten der Verwaltung der Schritt auf Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte zugegangen wird, um die Verbesserung und vielleicht auch Veränderung der Arbeit gemeinsam zu erarbeiten. Für dieses Vorgehen, das längst überfällig war und  alle Beteiligten einbindet, anstatt Ihnen etwas überzustülpen, möchte ich Herrn Bürgermeister Hörning an dieser Stelle ausdrücklich danken. Als Fraktion steht für uns das Verbindende im Fokus, Leipzig soll nicht nur gemeinsam wachsen, sondern auch zusammenwachsen.

Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ergänzt:

Die Stadtverwaltung schafft die notwendigen Voraussetzungen zumindest für eine Zwischennutzung der ehemaligen Feuerwache Ost durch die IG Ostwache.

Vorbehaltlich einer Klärung mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung soll eine langfristige Lösung für das Objekt im Sinne des Konzeptes der IG geschaffen werden.

 

Begründung:

Eine Zwischennutzung verhindert zum einen wahrscheinliche Vandalismusschäden am Objekt und damit verbundene  Folgekosten.

Zum anderen hat die IG Ostwache als finanziell eigenständige Genossenschaft ein unterstützenswertes Konzept für ein soziokulturelles „Nachbarschaftszentrum“ erarbeitet, welches Arbeiten, Kultur und nachbarschaftlichen Austausch miteinander verbindet.