Beschlussvorschlag:

Auf den kw-Vermerk der 3,75 VZÄ für die Berufs- und Studienorientierung im Referat Beschäftigungspolitik wird ab dem Haushaltsjahr 2017 verzichtet.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der steigenden Schülerzahlen und nach wie vor hoher Abbruchquoten vor allem bei der Schul- und Berufsausbildung ist es nicht zu rechtfertigen, dass die entsprechenden Stellen entsprechend der ESF-Förderperioden ein kw-Vermerk erhalten. Derzeit sind dieser Stellen aufgrund der ESF-Förderung finanziell bis 2020 gesichert, dennoch ist eine Verstetigung der Berufs- und Studienorientierung auch darüber hinaus aus unserer Sicht sinnvoll, um auf längere Sicht Schülerinnen und Schülern den Übergang in Berufsausbildung und Studium zu erleichtern. Die Verwaltung wird zudem angehalten, bei weiterhin steigenden Schülerzahlen zusätzliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Absicherung der Berufs- und Studienorientierung in Erwägung zu ziehen.

Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschlussvorschlag:

Die Zuwendungen des Sozialamtes für Vereine und Verbände werden 2017 und 2018 um je 100.000 Euro erhöht.
Die Zuwendungen des Gesundheitsamtes für Vereine und Verbände werden 2017 und 2018 um je 10.000 Euro erhöht.

Begründung:

Die Vereine und Verbände im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesen leisten einen wichtigen Beitrag für gesellschaftliche Teilhabe, soziales Miteinander und Beratung. Durch das Bevölkerungswachstum in der Stadt steigt auch die Anzahl der Leipzigerinnen und Leipziger, die Angebote und Hilfeleistungen der Verbände und Vereine im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesen in Anspruch nehmen. Die Förderung von Vereinen und Verbänden stagniert seit einigen Jahren im Wesentlichen – eine Erhöhung betraf zweckgebunden die Migrantenarbeit. Gleichzeitig steigen aber die Tariflöhne und Sachmittelkosten bei den Vereinen und Verbänden. Allgemein gilt: Auch wenn die Finanzaufwendungen im geplanten Haushalt nicht gekürzt wurden, haben wir es mit einer realen Kürzung zu tun, d. h. einer versteckten Kürzungspolitik. Dieser Entwicklung soll mit einer kontinuierlichen Anpassung der Fördermittel zukünftig entgegen gewirkt werden

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsansatz für die Sanierung von Sanitäranlagen in Schulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Leipzig wird 2017 um 330.000 Euro und 2018 um 1.000.000 Euro angehoben. Damit stehen pro Jahr für die Sanierung von Sanitäranlagen, die noch nicht mit Fördermittel untersetzt sind, 1.000.000 Euro zur Verfügung.
Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet in den zuständigen Fachausschüssen, JSGS und S+B, einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.

Begründung:

Zahlreiche Sanitäranlagen in Leipziger Schulen befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand und entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen. Hygienische und zeitgemäße Toiletten in Schulen stellen für viele Schüler, Lehrer und Eltern ein Qualitätsmerkmal dar. Für die Gesunderhaltung sind hygienische Schultoiletten von entscheidender Bedeutung. Durch „Toilettenvermeidung“ treten gesundheitliche Probleme wie Blasenfunktionsstörungen, Verdauungsprobleme und Verstopfungen auf. Viele Schüler vermeiden es, während der Schulzeit ausreichend zu trinken, um sich einen Gang zur Toilette zu ersparen, was gesundheitsgefährdende Dehydratisierungen nach sich ziehen kann. Der Flüssigkeitsmangel kann zumindest jedoch zu Müdigkeit, Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten führen. Schüler und Lehrer verbleiben, unter anderen durch die Einführung der Ganztagesangebote, immer länger in den Schulen. Mit dem Sanierungsprogramm für Schultoiletten sollen über einen längeren Zeitraum finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Sanierungsbedarf abzubauen. Dabei werden die Schulen nach einer von der Stadtverwaltung erstellten Dringlichkeitsliste abgearbeitet, um alle Schularten gleichmäßig und nach Bedarf zu berücksichtigen.
Im Haushaltsplanenwurf für 2017 sind für die Unterhaltung von Sanitäranlagen in kommunalen Schulen und Kindertagesstätten nur noch 668.000 Euro eingestellt und für 2018 liegt der Ansatz bei 0 Euro. Wir fordern als Ansatz in beiden Jahren eine Million Euro in den Haushalt einzustellen.
Nach Aussage der Stadtverwaltung von 2014 liegt der Gesamtbedarf für die Sanierung der Sanitäranlagen in Leipziger Schulen bei ca. 13.000.000 Euro. Davon kurzfristig 6.800.000 Euro, mittelfristig 3.400.000 Euro und langfristig 2.800.000 Euro.

Beschlussvorschlag:

Für die Umsetzung der sächsischen Wohnungsbaurichtlinie, die in Leipzig Anwendung finden soll, wird eine zusätzliche Stelle im Stellenplanentwurf beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung befristet bis Ende 2019 eingerichtet.

Begründung:    

Die sächsische Landesregierung aus SPD und CDU hat sich auf eine Förderung von neuem sozialen Wohnraum geeinigt. Vor allem in den Regionen mit massiven Zuzug wie Leipzig und Dresden soll die Wohnungsbaurichtlinie (Richtlinie zweckgebundener Mietwohnraum – RL zMW) zur Anwendung kommen. Ziel der Förderung ist es, durch Zuschüsse Wohneinheiten im unteren bis mittleren Mietpreissegment mit Belegungsbindung zu schaffen. Erst durch eine Förderung ist es überhaupt möglich, in der Bauleitplanung  sozialen Wohnungsbau festzusetzen.
Da die Mittel für die soziale Wohnraumförderung derzeit bis 2019 zur Verfügung stehen sollen und das Gelingen der Richtlinie auch maßgebend von den bürokratischen Abläufen abhängt, soll hierfür 1 VzÄ beim Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung angesiedelt werden. Hinzu kommt, dass durch die Richtlinie die Kommunen in hohem Maße an der Antragsbearbeitung und -bewilligung beteiligt werden sollen, was nicht nur die kommunale Verantwortung stärkt, sondern auch mit zusätzlichen Aufgaben verbunden sein wird.

Beschlussvorschlag:

In die Haushalte für 2017 und 2018 sind jeweils 0,5 Mio. Euro für die Sanierung und Instandhaltung von Außensportanlagen an Schulen und für die Instandhaltung und Sanierung von Spielplätzen an Kindertagesstätten und Schulen in kommunaler Trägerschaft zusätzlich einzustellen. Hierzu wird eine Maßnahmenliste von der Stadtverwaltung erarbeitet. Die Stadtverwaltung berichtet weiterhin in den ständigen Fachausschüssen, JSGS, U/O und S+B, einmal jährlich schriftlich über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Weiterhin soll dem Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum I. Quartal 2017 dargelegt werden, wie Schenkungen von Spielgeräten an Schulen und Kitas schneller aufgebaut und genutzt werden können.

Begründung:

Zahlreiche Spielplätze und Sportanlagen an Kindertagesstätten und Schulen in kommunaler Trägerschaft müssen saniert werden. Die Nutzungsquote steigt durch höhere Schülerzahlen, der Doppelnutzung von Schule und Hort und durch die längere Verweildauer durch Ganztagesangebote.
Im gerade verabschiedeten Sportprogramm 2024 wurde die Öffnung von Schulsportanlagen beschlossen. Hierfür müssen aber auch die Sportanlagen in einem guten Zustand sein und durch die dann entstehende intensivere Nutzung sind höhere Instandhaltungskosten einzukalkulieren.

Beschlussvorschlag:

Es werden jeweils 3.000.000 Euro zusätzlich in die städtische Haushalte 2017 und 2018 als Planungsmittel für den Schulbau eingestellt.

Begründung:

Die Bevölkerungsprognose für Leipzig sagt bis 2030 eine weitere deutliche Bevölkerungszunahme voraus. Gleichzeitig sind weiterhin viele Leipziger Schulen in einen sanierungsbedürftigen Bauzustand. In den kommenden Jahren muss die Stadt Leipzig also weiter sanieren und gleichzeitig zusätzliche Schulen beziehungsweise Schulanbauten realisieren. Bevor Schulhöfe umgestaltet, Toilettenstränge saniert oder ganze Schulen neugebaut oder komplettsaniert werden können, sind Planungen notwendig, um diese Maßnahmen später umsetzen zu können. Hierfür sind Planungsmittel und ein Topf für kurzfristige, notwendig werdende Planungen dringend erfordlich. Eines der größten Probleme ist momentan, dass die Stadt so gut wie keinen Planungsvorlauf mehr hat. Um dies zu ändern und ab 2019 mehr Schulbau betreiben zu können, sind Planungsmittel in Höhe von drei Millionen Euro jährlich unumgänglich.
Auch die Überarbeitung des Schulentwicklungsplans entsprechend der aktuellen Bevölkerungsprognose wird weitere Bedarfe nach Kapazitätserweiterung von Schulplätzen aufzeigen. Diese Erweiterungen müssen zügig umgesetzt werden. Dafür sind Planungsmittel einzustellen, auch um in der Folge Fördermittel beantragen zu können.

Beschlussvorschlag:

Es werden für 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 20.000 Euro für eine sachgerechte Ausstattung von Schulbibliotheken und Leseräumen an Schulen in städtischer Trägerschaft in den Haushalt eingestellt. Die Mittelvergabe soll durch die schulbibliothekarische Arbeitsstelle auf Grundlage der von den Schulen eingereichten Konzepte erfolgen.

Begründung:

Die Arbeitsfähigkeit der Schulbibliotheken und Leseräume konnte nach dem Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie der Bürgerarbeitdurch durch viele Einzelmaßnahmen abgesichert werden. Es fehlt in vielen Schulbibliotheken und Leseräumen jedoch eine zeitgemäße Ausstattung an Regalen, Arbeitsplätzen, Arbeitsmaterialien und Sitzgelegenheiten. In vielen Schulbibliotheken und Leseräumen sind diese Ausstattungsgegenstände verschlissen bzw. gar nicht erst vorhanden. Durch den Antrag soll hier zumindest teilweise Abhilfe geschaffen werden.
Schulbibliotheken sind innerschulische Lernorte, die selbstbestimmtes und individuelles Lernen fördern. Medienangebote und Ausstattung ebenso wie Öffnungszeiten und personelle Ausstattung bestimmen das Bild der Schulbibliotheken. Schulbibliotheken sind auch Orte für Veranstaltungen, Präsentationen, ein Aufenthaltsraum, Rechercheort, Rückzugs- und Entspannungsraum. Ein Budget zum Ausbau des Medienbestandes ist eingestellt. Die Schulbibliothekarische Arbeitsstelle hat 2013 ein Musterraumprogramm für Schulbibliotheken in allen Schultypen erstellt. Bei Schulneubauten und Sanierungen von Schulgebauten wird dies bereits umgesetzt. Für die Umgestaltung in Bestandsgebäuden ist derzeit kein Budget vorhanden (siehe auch Vorlage DS-00035/15 „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig).