Anfrage: Die sächsischen Regierungsparteien aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD haben einen Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in den Sächsischen Landtag eingebracht, der das Ziel zur Schaffung eines sogenannten Kita-Moratoriums hat (Drucksache 7/17127).  

Dabei soll auch künftig die Weiterentwicklung „der Kita-Finanzierung den Schwerpunkt auf die Personalausstattung der Kindertageseinrichtungen legen, um so die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter zu stärken“. 

Beantragt ist, den jährlichen Landeszuschuss für die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in 2025 mindestens auf dem finanziellen Niveau von 2024 fortzuschreiben. 

Damit kann die Qualität der Betreuung in den Leipziger Einrichtungen verbessert werden. 

Wir fragen an: 

1. Wie positioniert sich der Oberbürgermeister zum Antrag von CDU, Grünen und SPD zur Schaffung eines Kita-Moratoriums? 2. Teilt der Oberbürgermeister die Position des Sächsischen Städte- und Gemeindebundes?

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass der Freistaat trotz zurückgehender Kinderzahlen seine Zuschüsse auf dem Niveau von 2024 halten will. Auch aus Sicht Leipzigs sollte die demographische Entwicklung genutzt werden, um die Betreuungsqualität in der frühkindlichen Bildung zu verbessern, zumal die Zahl der in die Kita kommenden Kinder in den nächsten Jahren auch wieder nach oben gehen wird. Allerdings muss auch sehr deutlich gesagt werden, dass gleichbleibende Landes-Zuschüsse nichts daran ändern, dass die Kostenbelastung für Kommunen seit Jahren stärker steigt als die Unterstützung vom Land und dieser Trend sich fortsetzen wird. Wenn das Land darum Verbesserungen in der Betreuungsrelation nachhaltig gewährleisten will, dann muss auch die Finanzierung entsprechend aufgestockt und dynamisiert werden.

Der jetzige Lösungsansatz wirkt nur kurzzeitig. Die Stellen in diesem wichtigen Aufgabenbereich können durch die Kommunen langfristig auf dem aktuellen Niveau nur erhalten werden, wenn auch die Finanzierung gleichermaßen langfristig gesichert ist. Das betrifft nicht nur das Thema Personalkosten, sondern auch die anfallenden Kosten für die Erhaltung und den Betrieb der Einrichtungen.

Das Moratorium kann maximal eine Übergangslösung darstellen. Eine perspektivische Anpassung des Betreuungsschlüssels in Sachsen ist dringend notwendig, um nachhaltige Verbesserungen herbeizuführen und auf die demografischen und sozialen Entwicklungen zu reagieren. Voraussetzung hierfür ist jedoch gleichsam eine Anpassung und Dynamisierung der Landeszuschüsse zur Refinanzierung des Mehraufwandes auf Seiten der Kommunen. Das Moratorium ist hierfür kein geeignetes Mittel.

3. Welche Kinderbedarfszahlen hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 an das Kultusministerium gemeldet?

An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

4. Welche Personalkapazitäten hat die Stadt Leipzig für die Jahre 2022, 2023, 2024 und 2025 gemeldet?

An das Kultusministerium werden keinerlei Bedarfszahlen geschickt. Im Rahmen der Beantragung des Landeszuschusses nach § 18 SächsKitaG wurden folgende Kinderzahlen (ohne Kindertagespflege) an die Sächsische Landesdirektion gemeldet:

2022: 7.050 Kinderkrippe, 22.014 Kindergarten, 2.423 Kindertagespflege

2023: 7.377 Kinderkrippe, 20.569 Kindergarten, 2.212 Kindertagespflege

2024: 7.482 Kinderkrippe, 21.796 Kindergarten, 1.966 Kindertagespflege

2025: 7.520 Kinderkrippe, 21.502 Kindergarten, 1.504 Kindertagespflege

5. Welche Mittel hat die Stadt 2024 vom Land erhalten und mit welchen Mitteln rechnet sie 2025 (incl. Inflationsbereinigung)?

Die Stadt Leipzig erhielt für das Haushaltsjahr 2024 Landeszuschüsse zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen (gemäß § 18 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über Kindertagesbetreuung) in Höhe von 153.648.420,15 Euro. Entsprechend des Kita-Moratoriums wird diese Summe eingefroren und auch 2025 in selber Höhe ausgezahlt. Inflationsbereinigt – entsprechend aktueller Inflationsrate des Statistischen Bundesamtes für den September 2024 in Höhe von 1,6% – bedürfte es einer Summe i. H. v. 156.106.794,87 Euro. Anzumerken ist hierbei, dass der eingefrorene Landeszuschuss jedoch unterhalb des veranschlagten Planansatzes von 154.192.350 Euro liegt, da dieser die geforderte Weiterführung des Ukraine-Erlasses beinhaltet. Zudem ist für das Jahr 2026 im Haushaltsplan eine Dynamisierung des Landeszuschusses eingeplant.

6. Wie plant die Stadt, die Mittel zu verwenden?

Die Mittel dienen der Gewährleistung des laufenden Kita-Betriebes. Mehrerträge für zusätzliche Aufgaben stehen hierdurch nicht zur Verfügung. Wie in Punkt 5 dargestellt, verbleiben trotz des Moratoriums Mindererträge.

Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

Vom 27.09. bis 03.11. findet aktuell die Herbst-Kleinmesse 2024 am Cottaweg statt. In der Juni-Ratsversammlung wurde die Stadtverwaltung beauftragt, eine ordnungsgemäße Durchführung von zwei Kleinmessen im Jahr wie bisher üblich, zu bisher üblichen Terminen auch nach 2024 und ohne Unterbrechung sicherzustellen. Außerdem soll ein Weihnachts-/Winterzirkus im Jahr 2024 und auch danach durchgeführt werden können. 

Im August stellte die Stadt Leipzig die Grundzüge des überarbeiteten Rahmenplans für das Sportforum vor. 2025 und 2026 könnten dann Detailplanungen folgen und finanzielle Mittel organisiert werden, damit 2027 als erstes größeres Vorhaben der Bau des Parkhauses neben der Arena starten kann.

Wir fragen an:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-/Winterzirkus?
  2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?
  3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

Antwort der Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Stand zu den Themen Kleinmesse und Weihnachts-Winterzirkus?

Da zuletzt zwischen der Stadt Leipzig und RB Leipzig keine einvernehmliche Lösung zur Nutzung des Geländes am Cottaweg während Veranstaltungen in der RB-Arena gefunden werden konnte, wurde die konsequente Umsetzung der Regelungen gemäß der getroffenen Vertraglichkeiten festgelegt. Das bedeutet, ab 2025 ist die Freihaltung des Festgeländes Cottaweg während einer Nutzung (insbesondere Spieltage RB Leipzig und Championsleague) sicherzustellen. Eine Nutzung des Festgeländes ist damit nur während der Spielpausen möglich.

Die Verwaltung hat am 27.08.2024 ein Auftaktgespräch mit RBL zur gemeinsamen Flächensuche für einen Alternativstandort geführt. Aktuell befinden sich leider keine geeigneten Alternativstandorte für eine dauerhafte Umsiedlung der Kleinmesse bzw. keine Standorte für einen zentralen Festplatz, der für verschiedene Freiluftveranstaltungsformate genutzt werden könnte, im Bestand der Stadt Leipzig. Eine Sondernutzungsfläche „Festplatz“ wird nur in Kombination aus Grunderwerb, Planung, Erschließung und Entwicklung in geeigneter Lage realisierbar sein. RBL wird daher zunächst bei der Suche von Potenzialflächen im Eigentum Dritter unterstützen. Sobald eine in Umfang und Qualität ausreichende Standortliste vorliegt, wird eine erweiterte, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe initiiert, um die Realisierung voranzubringen.

2. Gibt es ein Gesprächsformat mit allen Beteiligten, um eine gemeinsame Lösung zu finden?             

Nein, es gibt kein aktuelles, einheitliches Format. Den auch vom Stadtrat geforderten „Runden Tisch“ zum Thema Cottaweg/Kleinmesse hat die Verwaltung zweimal initiiert, alle Fraktionen waren beteiligt, es erfolgte ein reger Austausch.

Aufgrund der zunehmend komplexeren Situation rund um das Stadion hat die Aufstellung des Masterplanes zur weiteren Gestaltung des Stadionumfeldes Priorität.

Danach können wieder Gespräche geführt werden.

3. Kann der nunmehr überarbeitete Rahmenplan für das Sportforum Ende 2024 in den Stadtrat zur Diskussion und Beschlussfassung übergeben werden?

Der überarbeitete Rahmenplan Stadionumfeld wird dem Stadtrat alsbald, möglichst noch im Dezember 2024, zur Beschlussfassung vorgelegt.

Anfrage zur Ratsversammlung am 23./24.10.2024

Die Fußball-Europameisterschaft 2024 hat gezeigt, wie besucherfreundlich sich das Umfeld des Hauptbahnhofes präsentieren kann: Englischsprachige Ausschilderungen und mobile Toiletten stellte beispielsweise die Stadt Leipzig für die Besucher und Besucherinnen temporär zur Verfügung. 

Wir fragen an:

1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen? 

3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

Antwort der Verwaltung:

Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024, die vom 14.06.2024 bis zum 14.07.2024 in der Bundesrepublik Deutschland stattfand, wurden sowohl der Innenbereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig als auch der dortige Außenbereich temporär für diese Großveranstaltung umgestaltet.

Dies war erforderlich, da mit hohen nationalen und internationalen Besucherzahlen gerechnet werden konnte. Auch musste die Stadtverwaltung den konkret formulierten Turnieranforderungen seitens des externen Ausrichterverbandes Folge leisten und diese entsprechend umsetzen. Zusätzlich war davon auszugehen, dass während der vier Spiele, die im Stadion Leipzig ausgetragen wurden, weitere sehr hohe Personenströme, beispielsweise durch die FAN WALKS, hinzukommen würden.

Sowohl der innere als auch äußere Bereich der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig sind für derartige Großveranstaltungen und Menschenaufkommen nicht ausgelegt.

1. Wie viele mobile Toiletten standen während der Fußball-Europameisterschaft den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung? Welche Kosten waren damit verbunden?

Auf der Westseite am PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig wurden 8 mobile Unisex-Urinale kostenfrei bereitgestellt. Die bereitgestellten Kabinen waren im gesamten Zeitraum von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet und wurden täglich einmal gereinigt. Für diese Anmietung inklusive Betreuung entstanden Kosten in Höhe von ca. 17.000 €. Im Inneren der PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzig stellte der Betreiber bzw. das Centermanagement die dortigen Sanitärräume zusätzlich mit erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung.

2. Warum können diese mobilen Toiletten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen?

Die beauftrage Dienstleistung umfasste nur den Zeitraum der Europameisterschaft und wurde mit den dafür vorhandenen Mitteln finanziert. Bei den beauftragten Modellen handelt es sich um Produkte, die für den Veranstaltungsbereich (Open Airs, Festivals etc.) konzipiert wurden und regulär vor allem dort genutzt werden. Die Beschaffenheit und Ausstattung der genutzten Unisex-Urinale eignen sich nicht für einen dauerhaften Betrieb als öffentliches Sanitärangebot, da diese Modelle beispielsweise kein Waschbecken besitzen und nur bedingt abgeschlossen werden können.

Gleichzeitig unterliegt das direkte Umfeld des Hauptbahnhofes einer Vielzahl von komplexen Nutzungsansprüchen, die sich aus den verschiedenen Belangen der Verkehrsplanung (ÖPNV, Carsharing, Fußgänger- und Radverkehr), den bauordnungsrechtlichen Anforderungen (Denkmalschutz, Umgebungsschutz), den Anliegen dort ansässiger Unternehmen und dem täglichen An- und Zulieferverkehr ergeben.

So konnte kurzfristig und in Abstimmung mit dem Centermanagement des PROMENADEN Hauptbahnhofes Leipzig vorerst nur ein Standort abgestimmt werden, der mittels Sondernutzungsgenehmigung für dieses Anliegen befristet vorgehalten wurde. Es mussten Fahrradstellplätze abgesperrt und die Fläche mithilfe von Absperrelementen und Baustrom hergerichtet werden.

3. Sind Toiletten am Hauptbahnhof im Rahmen des Toilettenkonzeptes vorgesehen? Wenn ja, wie viele Toiletten und an welchen Standorten?

Ja, im Rahmen des Gesamtstädtischen Umsetzungskonzeptes für öffentliche Sanitäranlagen der Stadt Leipzig sind Angebote im Umfeld des PROMENADEN Hauptbahnhof Leipzigs vorgesehen. Über die Anzahl und avisierten Modelle kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden, da sich die entsprechende Vorlage im Verfahren befindet und stadtintern abgestimmt wird.

4. Warum gibt es keine dauerhafte englischsprachige Beschilderung am Hauptbahnhof zu den wichtigen Sportstätten, sowie zu touristischen Zielen in Leipzig? Ist hier eine besucherfreundliche Lösung künftig möglich?

Die Wegeführung war Teil der sogenannten „Tournament Requirements“ (Turnieranforderungen) zur UEFA EURO 2024 und somit eine veranstaltungsbezogene Umsetzung von Anforderungen seitens eines externen Ausrichterverbands.

Das Sportforum wird aktuell ausgeschildert und umfasst mehrere touristisch relevante Sportstätten, so die QI-Arena und die Red Bull Arena. Hierbei wurde jedoch auf die konkrete Namensnennung verzichtet, um im Falle eines Betreiber- oder Namenswechsels keine Aktualisierung vornehmen zu müssen.

In Anlehnung an die Kfz-Fernwegweisung werden Fußwegweiser bereits schrittweise mit international gängigen Symbolen für beispielsweise Hauptbahnhof, Stadion oder Stadtzentrum ergänzt. Seit 2020 wird geplant, das Fußgängerleitsystem vollständig neu zu gestalten und den touristischen Bedürfnissen anzupassen. In diesem Zusammenhang wird auch die zweisprachige Beschilderung geprüft. Eine Realisierung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt: im Haushaltsplanverfahren 2023/2024 einen Vorschlag vorzulegen, wie die „Straßenreinigung“ für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, in direkter Beauftragung durch das VTA an den Eigenbetrieb Stadtreinigung realisiert werden können. In dieser Direktbeauftragung sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.

a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal

b) alle weiteren Radwege, sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst, mit einmal halbjährlicher Reinigung. Das beinhaltet die Prüfung und notwendige Ertüchtigung der ausgebauten mit Bitumen versehenen Radwege für eine Reinigung mit Kehrmaschinen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Strategie- und Maßnahmenplan zu entwickeln, wie mit Neobiota (Neozoen, Neophyten und Neomyzeten), also Tier-, Pflanzen- oder Pilzarten, die sich aufgrund menschlicher Einflussnahme in Gebieten etabliert haben, in denen sie vorher nicht heimisch waren, auf dem Gebiet der Stadt Leipzig umgegangen werden soll. Dies soll vor allem für Tier- und Pflanzenarten geschehen, die nach 1492 hierher kamen, wobei die sich ändernden klimatischen Verhältnisse besonders berücksichtigt werden sollten.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die dazu nötige Zusammenarbeit mit beiden anliegenden Landkreisen zu suchen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.
     
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt sich dafür einzusetzen, dass die Staatsregierung den sächsischen Kommunen bei der Umsetzung der bereits 2015 von der EU beschlossenen und in den Jahren 2017, 2019, 2022 und 2024 erweiterten Liste der invasiven Arten und der daraus resultierenden Durchführungsverordnungen mit Personal und Ressourcen unterstützt um eine flächige Umsetzung zu ermöglichen.
     
  4. Der Oberbürgermeister legt dem Stadtrat bis Ende 2024 einen Maßnahmenplan vor, der sich an dem Deutschen Bundesamt für Naturschutz und dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten orientiert. Darin sollen folgende Themen enthalten sein:
    1. Vorsorge, Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsarbeit und Prävention,
    2. Monitoring, Früherkennung sowie Sofortmaßnahmen bei angezeigten oder selbst entdeckten Problemen,
    3. Akzeptanz, Kontrolle aber auch Informationen zu Beseitigung und Bekämpfung,
    4. Ermittlung des Aufwandes und der daraus resultierenden Bedarfe, beispielsweise an Biotoppflegern, Umwelt-, Wasserwirtschafts- oder Gärtnerpersonal im Verhältnis zu den vorhandenen Möglichkeiten der Fachgebiete und Bauhöfe.

Begründung:

Zur Genese dieser Neufassung ist zu sagen, dass die Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt von Mitte 2022 darauf verwiesen hat, dass der Freistaat seine Hausaufgaben bei diesem Thema noch nicht umfänglich gemacht habe und die Stadt dem deshalb nicht vorgreifen wolle. Der Freistaat hat das Landeskonzept  im November 2021 beschlossen und inzwischen veröffentlicht. Nun ist es an der Stadt Leipzig und der Region, einen eigenen Umsetzungsplan zu entwickeln. Das ist Gegenstand des Antrags.

Einige invasive Arten, die hier ohne natürliche Feinde aufwachsen, gefährden unsere natürliche Vielfalt bei Pflanzen und Tieren. Rund 10-20 Prozent der invasiven Arten stellen eine tatsächliche Gefährdung für die heimische Flora und Fauna dar. Der Klimawandel könnte hierbei ohnehin schon problematische Prozesse beschleunigen und verstärken.

Aktuell scheint es bei der Stadt keine Richtlinien zu geben, wie mit diesem Thema umgegangen werden soll. Seit Anfang der 2000er-Jahre wurden auf europäischer und Bundesebene zahlreiche Verordnungen verabschiedet, die sich mit der Problematik befassen. Die Stadtverwaltung muss klären, wie hier vor Ort diese Verordnungen umgesetzt werden können. 

Folgende Beispiele (nicht abschließend, denn die Liste der EU umfasst deutlich mehr Neobiota) zeigen den mitunter negativen Einfluss von Neobionten auf die heimische Flora und Fauna:

  •         Riesenbärenklau oder Beifussblättrige Ambrosie: Beide Pflanzen können heftige allergische Reaktionen bei Menschen und Tieren auslösen. Hier muss entschieden werden, ob und wo solche Pflanzen wachsen dürfen bzw. wann sie zu beseitigen sind und was für Mittel oder Maßnahmen eingesetzt werden.
  •         Japanischen Knöterich: Durch ihre schnelle Ausbreitung stellt diese Pflanze eine Gefahr für heimische Gewächse dar und deshalb muss beispielsweise auch hier geklärt werden, wie damit umgegangen werden soll. Vor allem bei der Beseitigung übersehene oder beim Abtransport gar breit gestreute Pflanzenteile kann eine massive Ausbreitung befördert werden. In Uferbereichen, wo der Japanische Knöterich optimale Bedingungen findet, ist er dann unter anderem ausschlaggebend für die Vertreibung von Bruttieren, besonders von im Schilf brütenden Vögeln. Deshalb müssen beispielsweise Bauhöfe oder die Stadtreinigung Handreichungen bekommen, wie mit diesen Pflanzen umgegangen werden soll.
  •         Gemeiner Sonnenbarsch: In sehr vielen privaten Teichen oder Schwimmteichen ist der Gemeine Sonnenbarsch zu finden und wurde bewusst eingesetzt. In natürlichen Gewässern ist er praktisch ohne Fressfeinde, sodass er sich ungehindert vermehren kann und heimische Arten verdrängt. Hier ist zu klären, wie verhindert werden kann, dass der Gemeine Sonnenbarsch in öffentlichen Gewässer ausgesetzt wird.
  •         Waschbär: Die Population der Waschbären wächst immer stärker an, deshalb fallen ihm immer mehr brütende Vögel und andere Tiere zum Opfer. In den Gebieten der Aue die wir vernässen und wo flache Gewässer entstehen fressen Waschbären alle Amphibien die sie bekommen und stören so das Ökosystem und befeuern die Ausbreitung und Vermehrung von Stechinsekten. Eine AG Waschbär macht sich seit Jahren auf diese Folgen zu untersuchen und einzudämmen.

Potenzielle Fragen wären hier zum Beispiel auch, welche Insekten eine potenzielle Gefahr durch eine Vernässung des Auenwaldes im Zusammenspiel mit der Klimaerwärmung darstellen.

Quellen:    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,

Pia Heine

„Kommt zu Potte!“, fordern uns die Petentinnen auf und das mit Recht.

Im 3. Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig, der im Sommer hier in der Ratsversammlung beschlossen wurde, wird als Handlungsziel 2 „Leipzig als sichere Stadt“ formuliert.

Bei der 45. Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrates in der vergangenen Woche wurden auch aktuelle Zahlen zum Thema sexualisierte Gewalt in Leipzig vorgestellt. Die offiziellen Zahlen müssen alarmieren, zeigen sie doch, dass die Deliktzahlen in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen sind.

Wer jetzt aber automatisch den dunklen Waldweg oder Ähnliches im Kopf hat, dem muss ich entgegnen: Nein, das Gros insbesondere der schweren Delikte spielt sich nicht im öffentlichen Raum, sondern in geschlossenen Räumen ab.

Es ist nicht neu, aber doch möchte ich es nochmal in aller Deutlichkeit sagen: Der unsicherste Ort für Frauen ist und bleibt das eigene Zuhause. Die Zahl der Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt hat sich in Leipzig seit 2021 verdreifacht.

Als Kommune sind wir dahingehend auf einem zumindest einigermaßen soliden Weg. Leipzig, so formuliert es auch die Verwaltung, verfügt über ein differenziertes und gut aufgestelltes Hilfesystem für Gewaltbetroffene. Die Angebote des Gewaltschutzes wurden in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.

Dafür bin ich zuallererst dankbar und möchte auch an dieser Stelle insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen und Beratungsstellen meinen großen Respekt für ihre herausfordernde Arbeit aussprechen.

Ich möchte dennoch auch ein paar Zahlen auf Sie wirken lassen:

  • der Verein FRAUEN FÜR FRAUEN e.V. meldet für 2023, dass in ihrer KIS-Beratungsstelle 1.062 Erwachsene nicht beraten werden konnten
  • ALLE Leipziger Frauenhäuser mussten im vergangenen Jahr 323 Kinder und 302 Erwachsene abweisen.
  • der FÖRDERVEREIN SOZIALE PROJEKTE meldet für den 01.01.-30.06.24 für ihre zwei Schutzhäuser bereits 25 abgewiesene Frauen und 40 abgewiesene Kinder/Jugendliche.
  • Die zentrale Sofortaufnahme musste im gleichen Zeitraum 195 Frauen und 191 Minderjährige abweisen (wobei im Januar noch ein Aufnahmestopp galt, weil die zentrale Sofortaufnahme umgezogen war).

Was ist die Konsequenz, wenn Frauen nicht beraten oder aufgenommen werden können? Frauen müssen im schlimmsten Fall zurück zum Täter und damit in die Gewaltspirale!

  • Die Zahl von Femiziden deutschlandweit lag 2023 bei 144 Frauen und 4 Mädchen, dazu kamen 134 schwerverletzte Frauen und 5 schwerverletzte Mädchen.

Vor diesem Hintergrund halte ich die eingangs zitierte Aufforderung für mehr als notwendig und hoffe, dass wir auch mit gebührender Sensibilität und Aufmerksamkeit im nächsten Doppelhaushalt für dieses Feld streiten werden. Lassen Sie uns gemeinsam für die Rechte von Frauen zu Potte kommen!

Artikel von Frank Franke für das Amtsblatt vom 19.10.2024

Schon seit langem setzt sich die SPD in Sachsen dafür ein, dass sich die Qualität der Kindertagesbetreuung stetig verbessert und die finanziellen Mittel für Kindertagesstätten steigen. 

Mit dem im September im Landtag beschlossenen Kita-Moratorium stehen im nächsten Jahr die gleichen Haushaltsmittel zur Verfügung wie im Jahr 2024, obwohl die Anzahl der zu betreuenden Kinder rückläufig ist. 

Es stehen also mehr Mittel für frühkindliche Bildung zur Verfügung. So soll ein großer Teil des pädagogischen Personals für die qualitative und inhaltliche Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung gehalten werden.

Mit einer Anfrage im Leipziger Stadtrat wollen wir als SPD-Fraktion von der Verwaltung wissen, wie sich die Stadt Leipzig zum Kita-Moratorium positioniert. Hintergrund ist, dass es aus dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag Kritik am Beschluss im Landtag gibt.  Wir wollen sichergehen, dass die Stadt Leipzig die finanziellen Mittel in 2025 in gleicher Höhe verwendet wie in diesem Jahr. Die Arbeitsplätze der Erzieherinnen und Erzieher sollen trotz sinkender Kinderzahlen erhalten bleiben. Wir wollen die Pädagoginnen und Pädagogen entlasten und die Arbeit mit den Kindern beständig qualitativ verbessern.