Frage 1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2012, Anzahl der Schüler und Schulart)

Fallzahlen angezeigter Schulpflichtverletzungen in Jahresscheiben von 2012 bis einschließlich 30.06.2016:

  Anzeigen pro Kalenderjahr
Schulart 2012
2013
2014
2015
Stand 30.06.2016
Grundschulen 34 96 60 65 35*
Mittelschulen/Oberschulen 529 558 796 723 348*
Förderschulen 208 295 274 235 104*
Gymnasien 7 9 19 15 2*
Berufliche Schulzentren 560 482 638 615 349*
Insgesamt: 1.338 1.440 1.787 1.653 838*

 

  • Die Angaben beziehen sich auf alle bis zum 30.06.2016 im Bearbeitungssystem erfassten Anzeigen.

Frage 2. Gibt es Leipziger Schulen, wo eine besondere Häufung von Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz auftreten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier von Seiten der jeweiligen Schulen, der Stadt Leipzig und der Bildungsagentur ergriffen?

Eine detailliertere Auswertung – wie bspw. das Anzeigenverhalten einzelner Schulen – ist aus datentechnischen Gründen nicht möglich. Es kann nur eine Differenzierung nach Schularten vorgenommen werden. Insofern ist das Ordnungsamt nicht in der Lage, etwaige Häufungen von Anzeigen einzelnen Schulen zuzuordnen. Eine Aussage hinsichtlich in derartigen Fällen konkret einzuleitender Maßnahmen kann seitens des Ordnungsamtes ohnehin nicht getroffen werden.

Frage 3. Wie viele Male muss ein Schüler in der Regel unentschuldigt Fehlen bis eine Meldung an das Ordnungsamt geht? Welche Schritte gehen die Schulen bevor Sie eine Meldung ans Ordnungsamt machen?

Vgl. Anlage.

Frage 4. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich? Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?

Grundsätzlich ist voranzustellen, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren, welche der Sanktionierung von Rechtsverstößen dienen, nur einen mittelbaren Einfluss auf den Erfolg der Bemühungen zur Senkung der Schulpflichtverletzungen haben können. Ungeachtet dessen ist es unverzichtbar, auch diese Möglichkeit der Einflussnahme so effektiv als möglich zu gestalten, wozu eine zeitnahe Vorgangsbearbeitung durch das Ordnungsamt, Zentrale Bußgeldbehörde, gehört. Derzeit beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zum Erlass eines Bußgeldbescheides drei bis vier Monate.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass gesetzlich vorgeschriebene Fristen einzuhalten sind. Auf die Verfahrensdauer im Falle eines Einspruchs, über den zunächst die Staatsanwaltschaft und abschließend das Amtsgericht zu befinden hat, besitzt die Zentrale Bußgeldbehörde zudem keinen Einfluss.

Über die weiteren verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die während und unabhängig vom durchzuführenden Ordnungswidrigkeitenverfahren veranlasst werden, entscheiden die Schulen je nach Einzelfall eigenständig.

Frage 5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Beziehungsweise können Sie auf bereits ergriffenen Maßnahmen seit 2012 näher eingehen, welche zu einer Reduzierung der Schulverweigerung/-abbruch geführt haben? (Bitte hierzu auch Bezug nehmen auf die Antwort der Anfrage V/F 647 vom 06.07.2012 Punkt 6)?

Analog der Befragung von 2012 ist die Stadt Leipzig für die Anmeldepflichtüberwachung verantwortlich.

Die Anmeldepflichtüberwachung unterteilt sich hierbei in die Anmeldung von schulpflichtig werdenden Einschulern und in die Überwachung von nach Leipzig zuziehenden Personen.

Im Einzelnen betrifft dies:

Einschuler:

  • Mitteilung vom Einwohnermeldeamt (Ewo) der im nächsten Jahr schulpflichtigen Kinder an das Amt für Jugend, Familie und Bildung.
  • Übermittlung an die zuständigen Schulen, wie viele Kinder in ihrem Einzugsbereich im nächsten Schuljahr das schulpflichtige Alter erreichen.
  • Nach den veröffentlichten Anmeldeterminen werden die Sorgeberechtigten, die ihre Kinder noch nicht angemeldet haben, angeschrieben und aufgefordert, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.
  • Sollte nach zwei Schreiben dies nicht geschehen, leitet das Amt für Jugend, Familie und Bildung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
  • Das Amt für Jugend, Familie und Bildung fordert letztmalig die Sorgeberechtigten zur Anmeldung unter dem Hinweis auf, dass eine Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der Allgemeine Sozialdienst informiert wird.
  • Erfolgt keine Reaktion der Sorgeberechtigten, wird eine Anzeige an die Zentrale Bußgeldbehörde gestellt.

Zuzüge:

  • Monatliche Mitteilung vom Einwohnermeldeamt aller neu in Leipzig mit Hauptwohnsitz gemeldeten schulpflichtigen Personen.
  • Wenn ca. vier Wochen nach Zuzug keine Information vorliegt, an welcher Einrichtung die Schulpflicht erfüllt wird, werden die Sorgeberechtigten durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung angeschrieben, mit der Bitte um Mitteilung, bzw. Nachweis (Schulbescheinigung), welche Einrichtung ihr Kind besucht.
  • Erfolgt keine Reaktion, wird noch einmal angeschrieben mit dem Hinweis, dass eine Nichtanmeldung bzw. ein fehlender Nachweis über die Schulpflichterfüllung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge hat.
  • Sollte auf beide Anschreiben keine Reaktion seitens der Sorgeberechtigten erfolgen, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und der ASD informiert.

Darüber hinaus wird ab September 2016 in enger Abstimmung mit der SBAL ein Zwangsgeld eingeführt. Diese Zwangsgeld richtet sich insbesondere an die sog. “Selbstbeschuler”, also Eltern, die ihre Kinder bewußt nicht beschulen lassen wollen und damit gegen das Sächsische Schulgesetz verstoßen.

Das in der Antwort V/F 647 angeführte „Handlungskonzept zur Sicherung des Schulerfolgs“ enthält Maßnahmen, die in den laut Ratsbeschluss (VI-A-01610) zu erstellenden „Maßnahmenkatalog zur Förderung von Chancengerechtigkeit und Sicherung von Schulerfolg“ mit übergehen.

Die einzeln aufgeführten Projekte in Form des Schulversuchs „Gestrecktes Berufsvor-bereitungsjahr“ mit den Teilprojekten Kooperatives BVJ (KBVJ) und Zweijähriges BVJ (GBVJ) wurde von einer Projektgruppe des Sächsischen Bildungsinstituts (SBI) im Zeitraum September 2008 bis Mai 2014 evaluiert. Hierzu wurde der Fachbereich Erziehungswissenschaften, der „Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/Main“ mit der Durchführung einer Verbleib-studie für den ersten Aufnahmejahrgang des GBVJ beauftragt. Die Ergebnisse dieser Studie sind in einer Publikation (Marc Thielen: Zweijährige Berufsvorbereitung. Eine Verbleibsstudie zum Schulversuch „Gestrecktes Berufsvorbereitungsjahr“ in Sachsen, Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2013) veröffentlicht. Die von der „Projektgruppe Evaluation“ aufgestellte Hypothese – das zweijährige BVJ ist geeignet, die Anzahl der Schüler ohne Abschluss im Freistaat Sachsen zu verringern – konnte im Ergebnis bestätigt werden.

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 21.09.2016

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Stadtrat Ende 2014 eine „Sozialgerechte Bodennutzungsverordnungsverordnung“ eine Stadtwerkstatt durchzuführen. Später wurde aus der „Sozialgerechten Bodennutzungsverordnungsverordnung“ die „Kooperative Baulandentwicklung“. Zu dieser Thematik gab es im Juni 2015 eine Leipziger Stadtwerkstatt, in deren Ergebnis ein Verfahrensvorschlag zur Einführung der „Kooperative Baulandentwicklung“ entwickelt werden soll. Über den aktuellen Sachstand informierte die Stadtverwaltung mit der Informationsvorlage Nr. VI-DS-01757 in der Ratsversammlung am 20.04.16.

In Dresden arbeitet die Stadt nach uns vorliegenden Informationen bereits mit einer „Kooperativen Baulandentwicklung“ im Einzelfall.

Aus diesem Grund fragen wir an:

  1. Ist bei der Erarbeitung der Leipziger Richtlinie zur „Kooperativen Baulandentwicklung“ bis Ende des Jahres angedacht, eine solche „Kooperativer Baulandentwicklung“ auch im Einzelfall umzusetzen?
  2. Kann eine „Kooperative Baulandentwicklung“ im Einzelfall ggf. schneller umgesetzt werden, da einige Projekte damit im Interesse aller Beteiligten beschleunigt werden könnten?

Heiko_Baer2

Die Stadtratsfraktionen haben einen Brief der freien Schule Grünau erhalten. Darin wird über den schlechten baulichen Zustand der Schule, welche Eigentum der Stadt Leipzig ist, berichtet. Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Gebäude, die sich im kommunalen Besitz befinden, sind aktuell an freie Schulen vermietet? (Bitte unterteilt nach Objekt, Schulträger, mit jeweiliger Laufzeit). Plant die Stadt eine Änderung der Mietverträge?
  2. In welchen baulichen Zustand befinden sich oben genannte Objekte? Wurden bauliche, brandschutztechnische oder gesundheitsgefährdende Mängel an den Objekten festgestellt? Wenn ja, welche an welchen Gebäuden.
  3. Wer ist für die Instandhaltung der Gebäude zuständig und können diese Gebäude in der Prioritätenliste der Stadt Leipzig zum Kapazitätsausbau und Kapazitätserhalt von Schulgebäuden integriert werden?
  4. Welche Möglichkeiten haben die Träger der Schulen, den baulichen Zustand zu verbessern?
Andreas Geisler

Andreas Geisler

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2012, Anzahl der Schüler und Schulart)
  2. Gibt es Leipziger Schulen, wo eine besondere Häufung von Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz auftreten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier von Seiten der jeweiligen Schulen, der Stadt Leipzig und der Bildungsagentur ergriffen?
  3. Wie viele Male muss ein Schüler in der Regel unentschuldigt Fehlen bis eine Meldung an das Ordnungsamt geht? Welche Schritte gehen die Schulen bevor Sie eine Meldung ans Ordnungsamt machen?
  4. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich? Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
  5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Beziehungsweise können Sie auf bereits ergriffene Maßnahmen seit 2012 näher eingehen, welche zu einer Reduzierung der Schulverweigerung/-abbruch geführt haben? (Bitte hierzu auch Bezug nehmen auf die Antwort der Anfrage V/F 647 vom 06.07.2012 Punkt 6)
Ute Köhler-Siegel

Ute Köhler-Siegel

Die grafischen Taschenrechner fallen im Freistaat Sachsen unter die Lernmittelfreiheit. Daher fallen die Finanzierung und Bereitstellung der Geräte in das Ausgabengebiet der Schulträger. Daher fragen wir an:

 

  1. Wie viele grafische Taschenrechner wurden jeweils von den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400 CAS und TI Nspire CX CAS 200 für das Schuljahr 2016/17 bestellt? (bitte unterteilt nach Anzahl und Schulen)
  2. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten pro grafischen Taschenrechner? (Bitte unterteilt nach den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400 CAS und TI Nspire CX CAS 200)
  3. Wie viele grafische Taschenrechner muss die Stadt voraussichtlich für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 kaufen?
  4. Wie ist/war der Zeitplan für die Bestellung und Lieferung für das Schuljahr 2016/17 (Zeitpunkt Information an Schulen, Bestellinformation der Schulen an Stadt, Auslieferung der grafischen Taschenrechner an Schulen)? Konnte dieser Zeitplan eingehalten werden?
  5. Wie sieht der Zeitplan für die Bestellung für das Schuljahr 2017/18 aus, damit die Schulen mit den Taschenrechnern vom ersten Schultag an arbeiten können?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 21.09.2016

Derzeit wird das Bootshaus der SG LVB mit einer Millionensumme neu gebaut. Der Damm auf der östlichen Seite des Elsterflutbettes zwischen Schleußiger Weg und Leipziger Eck ist an einigen Stellen beschädigt und droht im schlimmsten Fall abzurutschen, so dass der Hochwasserschutz für das Areal der Sportgemeinschaft nicht mehr gegeben ist.

Aus diesem Grund fragen wir an:

  1. Ist der beschädigte Damm der Stadtverwaltung bereits bekannt?
  2. Wie schätzt die Verwaltung den Zustand des Dammes ein?
  3. Welche Maßnahmen müssten in Zusammenarbeit mit der Landestalsperrenverwaltung ggf. ergriffen werden, um den Hochwasserschutz für das Areal zu gewährleisten?

Die betreffenden Haushaltsanträge sind im Ergebnishaushalt im Budget 51_UH1 und 51_UH2 in Höhe von 3 Mio. € (2015) und 4 Mio. € (2016) aufgenommen und befinden sich in der Umsetzung. Innerhalb der veranschlagten Ausgaben sind Kosten­erhöhungen zu verzeichnen, welche erst nach Abschluss der Maßnahmen je Einzelobjekt ausgewie­sen werden können. Ein Ausgleich der Mehrkosten muss innerhalb der Budgets gesichert werden. Durch die Verteuerung einzel­ner Maßnahmen wurden weitere Bauab­schnitte ge­bildet, welche in den Haushalten 2017 und 2018 geplant sind.

Durch die notwendigen planerischen Vorbereitungen sowie die derzeit laufenden Baumaßnahmen können diese Maßnahmen erst mit dem Jahresabschluss 2016 abgerechnet werden. Eine maßnahmekonkrete Untersetzung der Umsetzung der Haushaltsanträge zur bauli­chen Werterhaltung und Instandhaltung von Schulen und Kitas kann bis 17.10.2016 auf Grundlage der V-ISt-Meldung per 30.09.2016 vorgelegt werden.

  1. Zur Erneuerung von Fenstern an Schulen und Kitas wurden für 2015 – 500.000 Euro und für 2016 – 1.500.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

Im Haushalt 2015 wurden 500T € eingestellt und gemäß Anlage auf die Einzelobjekte aufgeteilt. In der Anlage ist auch der gegenwärtige Arbeitsstand ausgewiesen

Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnah­menende)

Die Haushaltsmittel wurden den Maßnahmen gemäß Anlage zugeordnet und befinden sich in der Umsetzung. Die Abrechnung der Maßnahmen wird am 31.01.2017 erfolgen.

  1. Für die Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen und Kitas wurden jeweils für 2015 und 2016 – 1.370.000 Euro zusätzlich in die Haushalte eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe). Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnah­menende)

Die Mittel sind im Budget eingestellt. In der Anlage sind die Aufteilung auf die einzelnen Maßnahmen und Jahresscheiben sowie der Arbeitsstand ausgewiesen. Da das Jahr 2015 für den Planungsvorlauf erforderlich war und die Maßnahmen zur Zeit zu 50% noch in der Umsetzung sind, können sie erst mit Jahresabschluss 2016 zum 31.01.2017 abge­rechnet werden (siehe Pkt.1).

  1. Für die Erweiterung von Speiseräumen an Schulen wurden zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro für 2015 und in Höhe von 300.000 Euro für 2016 in die Haushalte eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe). Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe). Wurde mit der Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen bereits begon­nen beziehungsweise wann ist mit der baulichen Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen an diesen Schulen geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Beginn und Ende Baumaßnahme, Höhe der Kosten)

Für nachfolgende Standorte wurden in 2015 100 T€ sowie in 2016 300 T€ für die Pla­nung von Speiseraumerweiterungen verwendet:

 

Standort Projektbeschreibung Status Finanzierungsant­eil im FinHH
Schule Connewitz Planung in 2015; Ausfüh­rung Realisierung über ErgHH/Jahresvorhaben­ plan 2016 Fertigstellung Schuljahresbeg­inn 2016 28
120. Schule in 2015 Planung; Reali­sierung über ErgHH/Jah­resvorhabenplan 2016 Fertigstellung Schuljahres­beg­inn 2016; ggf. Folge­maßnahme erforderlich, Ausgabefenster zu klein 22
Chr.-Arnold-Schule in 2015 Planung und Um­setzung über ErgHH Fertigstellung Schuljahresbeginn 2016 0
A.-Fr.-Oeser-Schule nach Prüfung vor Ort wurden schulorganisatorische Maßnahmen ohne Bauan­teil ergriffen 0
Schule am Auwald in 2015/2016 Pla­nung bis zur LP 3 HOAI Kommunaler Eigenanteil, vorgesehen zur Förde­rung über das Programm VwV-Investkraft – Teil Sachsen mit 75 %; Gesamtumfang 1,4 Mio. €; Bauzeit 2017/2018 350
    Summe 400

 

Anlage_ListeHA_BE_Stand24082016_VI_F_03149_VI_