Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die verkehrliche Erschließung des geplanten Nahversorgers am Felsenkeller hinsichtlich einer gemeinsamen Ein- und Ausfahrt für Nahversorger und Stadtteilbibliothek von der Zschocherschen Straße zu prüfen und abzuändern mit dem Ziel, dass die geplante Ein- und Ausfahrt für alle Verkehrsteilnehmer ausschließlich in der Zschocherschen Straße auch nach Neubau der LVB-Haltestelle erfolgt.

Begründung:

Der geplante Nahversorger am Felsenkeller wurde in den zuständigen Gremien in den letzten Wochen intensiv diskutiert. Insbesondere die verkehrliche Erschließung erscheint uns noch nicht zufriedenstellend gelöst.

Wir möchten mit diesem Antrag eine Überprüfung anregen, ob mit einer gemeinsamen Ein- und Ausfahrt für Nahversorger und Stadtteilbibliothek und einer damit verbundenen Verschiebung des Einkaufsmarktes und der Stellplätze eine bessere verkehrliche Erschließung erreicht werden kann. Diese Lösung erscheint uns insbesondere für die Phase nach dem Neubau der LVB-Haltestelle in der Zschocherschen Straße akzeptabler, da hiermit eine zweite Ausfahrt in der Karl-Heine-Straße obsolet wäre und der behindertengerechte Ausbau der LVB-Haltestelle flexibler und günstiger erfolgen könnte.

Auch der Gemeinschaftsgarten Annalinde könnte über diese gemeinsame Ein- und Ausfahrt erreicht werden. Die motorisierten Benutzer der Stadtteilbibliothek wiederum könnten die Stellplätze mitnutzen.

Die Karl-Heine-Straße ist im Übrigen empfohlener Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Zeigner- und der Fanny-Hensel-Schule aus dem „Bildhauerviertel“.

Christopher Zenker

Christopher Zenker

Die SPD-Fraktion forderte in einem Antrag zum Haushalt 2013 die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Haydnstraße. Hierauf folgte ein Planungsbeschluss (BS 154/13), welcher am 03.04.2013 im Verwaltungsausschuss beschlossen wurde und den Neubau einer Kindertagesstätte vorsah. Danach stockte der Prozess. Mit dem Haushaltsbeschluss 2015/16 wurde erneut die Errichtung einer städtischen Kindertagesstätte Haydnstraße (HP 153/15/16) am 18.03.2015 beschlossen. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen Stand 01/2015 sollte die Eröffnung am 01.09.2018 sein. In der aktuellen Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) sind aber momentan sowohl der künftige Träger, der Investor und auch das Eröffnungsdatum völlig offen. Im aktuellen Stand der Umsetzung steht „das Liegenschaftsamt hat mit der LWB einen Grundstückstausch vereinbart, der dazu führt, dass in der Haydnstraße dann ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohngebäudes errichtet werden kann. Eine Voraussetzung für den Grundstückstausch ist die Bewertung des Grundstückes, welche noch aussteht“. Folgende Fragen haben wir hierzu:

  1. Wann wurde der Grundstückstausch zwischen dem Liegenschaftsamt mit der LWB vereinbart, um ein ausreichend großes Grundstück für den Bau einer Kita am Standort errichten zu können?
  2. Wann erfolgt die Bewertung des Grundstückes, welche für den Grundstückstausch vorgesehen ist? Welche weiteren Voraussetzungen braucht es noch bevor der Grundstückstausch stattfinden kann?
  3. Sowohl im Ratsbeschluss von 2013, wie auch 2015 wurde die kommunale Trägerschaft der künftigen Kindertagesstätte Haydnstraße beschlossen. Warum steht in der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) die Trägerschaft als offen drin?
  4. Nach der Sammelvorlage Kita-Investitionen (DS-02530) ist auch der Investor für den Bau der Kita im Erdgeschoss und den Bau eines mehrgeschossigen Wohngebäudes darüber noch offen. Wann und wie soll hier eine Ausschreibung erfolgen?
  5. Nach jetziger Planung, wann wird der Baubeginn sein und wann ist mit der Fertigstellung der Kita und Wohngebäudes zu rechnen?

Katharina_Schenk2

 

 

 

 

 

 

 

Für viele Eltern ist es ein Balanceakt, Beruf und Familie miteinander in Einklang zu bringen. Dies trifft ganz besonders auf Berufe zu, in denen Eltern im Schichtdienst oder sehr früh morgens, in den Abendstunden und an Wochenenden arbeiten. Hierzu hat unter anderem die Bundesregierung das Programm Kitaplus aufgelegt. An diesem nimmt aus Leipzig die Kita der Awo in der Garske-Straße teil. Folgende Fragen haben wir zu diesem Themenkomplex:

  1. Wie begegnet die Stadt Leipzig dem steigenden Bedarf nach flexibleren Öffnungszeiten von Leipziger KiTas?
  1. Wie hoch ist der Bedarf nach flexibleren Öffnungszeiten in Leipzig? Auf welchen Erhebungen beruhen diese Bedarfe?
  1. Inwieweit ist es möglich, dass Eltern mit nachweislichem Bedarf für Öffnungszeiten bis in die Abendstunden in eine Kita wechseln bzw. diese zugewiesen bekommen, die solche Öffnungszeiten anbietet?
  1. Wie viele Kindertagesstätten in Leipzig bieten erweiterte Öffnungszeiten an? (Bitte unterteilt nach Kindertagesstätte mit Angabe der täglichen Öffnungszeiten – schriftliche Beantwortung)
  1. Hat die Stadt Leipzig Erkenntnis darüber, wie viele private Träger erweiterte Öffnungszeiten anbieten und wie viele Eltern diese nutzen? Wenn ja, bitte angeben.
Ute Köhler-Siegel

Ute Köhler-Siegel

Andreas Geisler

Andreas Geisler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulbegleiter unterstützen Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im schulischen Alltag. Die Kosten dieser Leistung werden vom Sozialamt oder dem Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. Dazu haben wir folgende Fragen:

 

  1. Wie viele Schulbegleiter wurden vom Sozialamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 finanziert? (Bitte unterteilt nach Schule und Amt)
  2. Für wie viele Wochen und Stunden pro Woche wurden die Schulbegleiter im Durchschnitt pro Fall in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 genehmigt?
  3. Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten von Schulbegleiter, wenn dies medizinisch notwendig ist?
  4. Wie regeln die beiden Landkreise Nordsachsen und Leipzig und die Stadt Leipzig die Problematik der ein- und auspendelnden Schüler im Hinblick auf Schulbegleiter und zwar so das betroffene Schüler und Schülerinnen die Hilfe bekommen die sie brauchen ohne Unterschied, welcher Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt verantwortlich zeichnet?

Der Beschlussvorschlag wird im Punkt 2 wie folgt geändert:

Der Verkauf erfolgt zum Verkehrswert zweckgebunden ausschließlich zur Ansiedlung von wissenschaftlichen bzw. Forschungseinrichtungen. Das Leibnizinstitut für Länderkunde und weitere überregional bedeutende Forschungseinrichtungen werden in dem geplanten Gebäudekomplex untergebracht.

Katharina_Schenk2

Handbetriebene Wasserpumpen gehören als historische Artefakte ins Stadtbild. Dazu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen befinden sich in der Stadt Leipzig?
  2. Wie viele der unter 1. genannten Pumpen fördern tatsächlich noch Wasser?
  3. Wie viele handbetriebene Wasserpumpen sind restaurierungs- beziehungsweise sanierungsbedürftig (Bitte Standorte dazu schriftlich angeben)?
  4. Was unternimmt die Stadt gegenwärtig um die bestehenden historischen Pumpen zu erhalten und die restaurierungsbedürftigen Wasserpumpen wieder in Stand zu setzen?
  5. Im September 2015 wurde der Antrag „Sprudelnde Leipziger Brunnen! Städtische Internetseite macht dauerhaft auf die Möglichkeit von Sponsoring, Spenden und Übernahme von Patenschaften aufmerksam“ von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beschlossen. Dies wurde inzwischen auch von der Verwaltung umgesetzt. Wie viele Spenden und Patenschaften wurden seitdem für Springbrunnen eingeworben beziehungsweise abgeschlossen? Ist hier nach Meinung der Stadtverwaltung eine Erweiterung auf handbetriebenen historischen Wasserpumpen möglich?

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie der Schwimmhallenneubau in einem mehrgeschossigen Mehrzweckbau realisiert werden kann.

Außerdem wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, in welchem Umfang Zuschauerplätze in den Schwimmhallenneubau integriert werden kann.

Die Prüfergebnisse sollen den zuständigen Gremien und Ausschüssen bis Ende II. Quartal 2017 vorgelegt werden.

Beschlusspunkt 2 wird wie folgt (fett und kursiv gedruckt) ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle planerischen und rechtlichen Voraussetzungen für einen Stadtteilpark im Bereich Schulze-Delitzsch-Straße zu schaffen und die notwendigen Mittel im Doppel-Haushalt 2019/20 zu berücksichtigen.

Begründung:

Angesichts einer optimalen Ausnutzung der immer knapper werdenden freien Flächen in Leipzig ist ein mehrgeschossiger Bau mit einer multifunktionalen Nutzung wünschenswert. Dabei ist beispielsweise eine Kombination aus Schwimmhalle mit einem Einkaufsmarkt, gastronomischer Nutzung oder einem Spielplatz denkbar.

Insbesondere bei Schulwettkämpfen wollen zunehmend Eltern, Großeltern und Bekannte ihre Schützlinge vor Ort unterstützen. Dazu soll beim jetzt anstehenden Schwimmhallenneubau eine kleine Zuschauertribüne integriert werden. Keine der derzeit von der Sportbäder Leipzig GmbH betriebenen Schwimmhallen besitzt solche Zuschauerplätze.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Entwicklung einer öffentlichen Parkanlage an der Schulze-Delitzsch-Straße begrüßen wir. Die dafür notwendigen Mittel für Personal, Planung und Realisierung müssen in der städtischen Finanzplanung Berücksichtigung finden.