Andreas Geisler

Andreas Geisler

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2012, Anzahl der Schüler und Schulart)
  2. Gibt es Leipziger Schulen, wo eine besondere Häufung von Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz auftreten? Wenn ja, welche Maßnahmen werden hier von Seiten der jeweiligen Schulen, der Stadt Leipzig und der Bildungsagentur ergriffen?
  3. Wie viele Male muss ein Schüler in der Regel unentschuldigt Fehlen bis eine Meldung an das Ordnungsamt geht? Welche Schritte gehen die Schulen bevor Sie eine Meldung ans Ordnungsamt machen?
  4. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich? Welche Maßnahmen werden in dieser Zeit ergriffen, um an den Ursachen des unentschuldigten Fehlens in der Schule zu arbeiten?
  5. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen? Beziehungsweise können Sie auf bereits ergriffene Maßnahmen seit 2012 näher eingehen, welche zu einer Reduzierung der Schulverweigerung/-abbruch geführt haben? (Bitte hierzu auch Bezug nehmen auf die Antwort der Anfrage V/F 647 vom 06.07.2012 Punkt 6)
Ute Köhler-Siegel

Ute Köhler-Siegel

Die grafischen Taschenrechner fallen im Freistaat Sachsen unter die Lernmittelfreiheit. Daher fallen die Finanzierung und Bereitstellung der Geräte in das Ausgabengebiet der Schulträger. Daher fragen wir an:

 

  1. Wie viele grafische Taschenrechner wurden jeweils von den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400 CAS und TI Nspire CX CAS 200 für das Schuljahr 2016/17 bestellt? (bitte unterteilt nach Anzahl und Schulen)
  2. Wie hoch waren die tatsächlichen Kosten pro grafischen Taschenrechner? (Bitte unterteilt nach den Varianten Casio fx 9860 GII, TI-84 plus, Casio fx-cp 400 CAS und TI Nspire CX CAS 200)
  3. Wie viele grafische Taschenrechner muss die Stadt voraussichtlich für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 kaufen?
  4. Wie ist/war der Zeitplan für die Bestellung und Lieferung für das Schuljahr 2016/17 (Zeitpunkt Information an Schulen, Bestellinformation der Schulen an Stadt, Auslieferung der grafischen Taschenrechner an Schulen)? Konnte dieser Zeitplan eingehalten werden?
  5. Wie sieht der Zeitplan für die Bestellung für das Schuljahr 2017/18 aus, damit die Schulen mit den Taschenrechnern vom ersten Schultag an arbeiten können?

Anfrage der SPD-Fraktion zur Ratsversammlung am 21.09.2016

Derzeit wird das Bootshaus der SG LVB mit einer Millionensumme neu gebaut. Der Damm auf der östlichen Seite des Elsterflutbettes zwischen Schleußiger Weg und Leipziger Eck ist an einigen Stellen beschädigt und droht im schlimmsten Fall abzurutschen, so dass der Hochwasserschutz für das Areal der Sportgemeinschaft nicht mehr gegeben ist.

Aus diesem Grund fragen wir an:

  1. Ist der beschädigte Damm der Stadtverwaltung bereits bekannt?
  2. Wie schätzt die Verwaltung den Zustand des Dammes ein?
  3. Welche Maßnahmen müssten in Zusammenarbeit mit der Landestalsperrenverwaltung ggf. ergriffen werden, um den Hochwasserschutz für das Areal zu gewährleisten?

Die betreffenden Haushaltsanträge sind im Ergebnishaushalt im Budget 51_UH1 und 51_UH2 in Höhe von 3 Mio. € (2015) und 4 Mio. € (2016) aufgenommen und befinden sich in der Umsetzung. Innerhalb der veranschlagten Ausgaben sind Kosten­erhöhungen zu verzeichnen, welche erst nach Abschluss der Maßnahmen je Einzelobjekt ausgewie­sen werden können. Ein Ausgleich der Mehrkosten muss innerhalb der Budgets gesichert werden. Durch die Verteuerung einzel­ner Maßnahmen wurden weitere Bauab­schnitte ge­bildet, welche in den Haushalten 2017 und 2018 geplant sind.

Durch die notwendigen planerischen Vorbereitungen sowie die derzeit laufenden Baumaßnahmen können diese Maßnahmen erst mit dem Jahresabschluss 2016 abgerechnet werden. Eine maßnahmekonkrete Untersetzung der Umsetzung der Haushaltsanträge zur bauli­chen Werterhaltung und Instandhaltung von Schulen und Kitas kann bis 17.10.2016 auf Grundlage der V-ISt-Meldung per 30.09.2016 vorgelegt werden.

  1. Zur Erneuerung von Fenstern an Schulen und Kitas wurden für 2015 – 500.000 Euro und für 2016 – 1.500.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

Im Haushalt 2015 wurden 500T € eingestellt und gemäß Anlage auf die Einzelobjekte aufgeteilt. In der Anlage ist auch der gegenwärtige Arbeitsstand ausgewiesen

Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnah­menende)

Die Haushaltsmittel wurden den Maßnahmen gemäß Anlage zugeordnet und befinden sich in der Umsetzung. Die Abrechnung der Maßnahmen wird am 31.01.2017 erfolgen.

  1. Für die Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen und Kitas wurden jeweils für 2015 und 2016 – 1.370.000 Euro zusätzlich in die Haushalte eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe). Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnah­menende)

Die Mittel sind im Budget eingestellt. In der Anlage sind die Aufteilung auf die einzelnen Maßnahmen und Jahresscheiben sowie der Arbeitsstand ausgewiesen. Da das Jahr 2015 für den Planungsvorlauf erforderlich war und die Maßnahmen zur Zeit zu 50% noch in der Umsetzung sind, können sie erst mit Jahresabschluss 2016 zum 31.01.2017 abge­rechnet werden (siehe Pkt.1).

  1. Für die Erweiterung von Speiseräumen an Schulen wurden zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro für 2015 und in Höhe von 300.000 Euro für 2016 in die Haushalte eingestellt. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe). Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe). Wurde mit der Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen bereits begon­nen beziehungsweise wann ist mit der baulichen Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen an diesen Schulen geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Beginn und Ende Baumaßnahme, Höhe der Kosten)

Für nachfolgende Standorte wurden in 2015 100 T€ sowie in 2016 300 T€ für die Pla­nung von Speiseraumerweiterungen verwendet:

 

Standort Projektbeschreibung Status Finanzierungsant­eil im FinHH
Schule Connewitz Planung in 2015; Ausfüh­rung Realisierung über ErgHH/Jahresvorhaben­ plan 2016 Fertigstellung Schuljahresbeg­inn 2016 28
120. Schule in 2015 Planung; Reali­sierung über ErgHH/Jah­resvorhabenplan 2016 Fertigstellung Schuljahres­beg­inn 2016; ggf. Folge­maßnahme erforderlich, Ausgabefenster zu klein 22
Chr.-Arnold-Schule in 2015 Planung und Um­setzung über ErgHH Fertigstellung Schuljahresbeginn 2016 0
A.-Fr.-Oeser-Schule nach Prüfung vor Ort wurden schulorganisatorische Maßnahmen ohne Bauan­teil ergriffen 0
Schule am Auwald in 2015/2016 Pla­nung bis zur LP 3 HOAI Kommunaler Eigenanteil, vorgesehen zur Förde­rung über das Programm VwV-Investkraft – Teil Sachsen mit 75 %; Gesamtumfang 1,4 Mio. €; Bauzeit 2017/2018 350
    Summe 400

 

Anlage_ListeHA_BE_Stand24082016_VI_F_03149_VI_

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

  • BP 3.1. wird wie folgt ergänzt:
  • Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass beim Neubau bzw. der Sanierung einer Drei-Feld-Sporthalle im Stadtbezirk West (Grünau) – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Sanierung des Klinger-Gymnasiums – die technischen Voraussetzungen für Mannschaftsballsportarten erfüllt werden. ,
  • BP 3.4 wird wie folgt geändert:

Das jährliche Budget für die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie wird auf 1,2 Millionen Euro für das Jahr 2017 angehoben. Für die folgenden Jahre wird bis zum Ende der Laufzeit des Sportprogramms eine jährliche Dynamisierung von 50.000 Euro beginnend mit dem Jahr 2018 vorgenommen.

  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Die Stadt Leipzig bemüht sich verstärkt einen privaten Investor für den Bau einer Eishalle zu finden.
  • Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Für das Controlling der Pachtverträge, der getätigten Investitionen und zur Vereinsberatung wird im Amt für Sport mindestens eine zusätzliche Stelle eingerichtet.
  • Über das Bundesprogramm FIM – Flüchtlings Integrationsmaßnahmen – richtet das einen Personenpool für die Pflege von Sportanlagen unter Leitung des Kommunalen Eigenbetriebs Engelsdorf ein und stattet diesen entsprechend aus. Auf diesen Pool können Sportvereine zur Unterstützung von Pflegemaßnahmen zurückgreifen.
  • Punkt 1.4 Sport und Bewegung im öffentlichen Raum wird wie folgt ergänzt:

Maßnahme: Ausbau und Ertüchtigung des Radweges westlich der Pleiße im Abschnitt zwischen Schleußiger Weg und Schleuse Connewitz (Kapitel 3.3.2.1) und Ausstattung des Leibnizweges im Rosental mit Beleuchtung (Kapitel 3.3.2.1).

 

Begründung:

Der Leipziger Westen verfügt insgesamt über zu wenig geeignete Sporthallen für Ballsportarten, zum Beispiel für Handball. Neben der geplanten Dreifeldsporthalle im Stadtbezirk Alt-West wird auch eine weitere Halle im Stadtbezirk West (Grünau) für den Vereins- und Schulsport dringend benötigt. Im Zuge der Errichtung bzw. Sanierung einer bestehenden Schulsporthalle, ist daher darauf zu achten, dass diese die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und anfallende Mehrkosten für notwendige Ausstattung eingeplant werden.

Der bauliche Zustand vieler Sportvereinseinrichtungen ist immer noch unbefriedigend. Ca. 75 Prozent aller Sportanlagen müssen kurz- bis mittelfristig saniert werden, allen voran Sanitär- und Umkleideräume. Darüber hinaus müssen, um eine erhöhte Nutzungsintensität möglich zu machen, weitere Kunstrasenplätze geschaffen werden. Die zu realisierenden Maßnahmen werden zunehmend umfangreicher und komplexer. Die Zuschüsse der Stadt für Bauinvestitionen werden von vielen Vereinen dringend erwartet und das vorhandene Budget ist durch entsprechende Anträge vielfach überzeichnet. Vor diesem Hintergrund soll die Förderung von Bauvorhaben der Sportvereine auf gepachteten kommunalen Sportstätten gemäß Sportförderungsrichtlinie deutlich erhöht werden. Großprojekte, wie zuletzt das Bootshaus der SG LVB oder der Sozialtrakt des Roten Stern Leipzig, sollen nicht aus diesem Topf finanziert werden, sondern einen eigenen Haushaltstitel bekommen, da das Budget sonst bereits durch diese Einzelmaßnahmen aufgebraucht wird.

Leipzig ist seit einigen Jahren eine der wenigen Großstädte in Deutschland ohne eine Eishalle. Daher sollen verstärkt Anstrengungen unternommen werden, um zusammen mit einem privaten Investor eine solche Eisfläche errichten und betreiben zu können. Auch wenn die Prioritäten der Stadt auf den Ausbau der vorhandenen Schwimmfläche bzw. den Ausbau von Sporthallen liegt, ist eine Eisfläche, die auch für den Freizeitsport, insbesondere in den Wintermonaten nutzbar ist, wünschenswert. Eine entsprechende Petition im Frühjahr dieses Jahres fand zahlreiche Unterstützer.

Die Stadt Leipzig gibt viel Geld an die Sportvereine, anteilig für die Pachtzahlungen, aber auch als Investitionszuschüsse. Da in Leipzig viele kleine Vereine existieren, ergibt sich ein sehr hoher Betreuungsaufwand, der mit den derzeit vorhandenen Personalstellen kaum zu schaffen ist. Mit dem zusätzlichen Personal soll sichergestellt werden, dass das Geld der öffentlichen Hand auch gut eingesetzt wird.

Mitte Juli dieses Jahres hat das Bundeskabinett das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ beschlossen, das im August gestartet ist. Ziel des Programms soll es sein, bundesweit 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens zu bieten. Damit sollen sie an den deutsche Arbeitsmarkt herangeführt werden und Einblicke in das berufliche sowie gesellschaftliche Leben in Deutschland bekommen. Diese Arbeitsgelegenheiten sollen für eine sinnvolle Beschäftigung innerhalb und außerhalb der Aufnahmeeinrichtungen sorgen und auch die Flüchtlinge die Möglichkeit bieten, zum Gemeinwohl beizutragen. Der Kommunale Eigenbetrieb Engelsdorf soll einen über das FIM-Programm finanzierten Personalpool aus Flüchtlingen aufbauen, der künftig von den Sportvereinen für verschiedene Maßnahmen auf den Sportanlagen angefordert werden kann.

Neben den im Sportprogramm geplanten Maßnahmen zur Stärkung des Sports und der Bewegung im öffentlichen Raum soll auch der o.g. kurze Abschnitt südlich des Schleußiger Weges ertüchtigt werden. Der o.g. Radweg westlich der Pleiße ist eine der zentralen Routen von der Leipziger Innenstadt in die Naherholungsgebiete im Leipziger Süden und wird tagtäglich von zahlreichen Radfahrern, aber auch von Laufgruppen und Nordic-Walking-Sportlern genutzt.

Die Ausstattung des Leibnizweges im Leipziger Rosental mit einer Beleuchtung ist notwendig, da diese zentrale Nord-Süd-Verbindung auch in den Abend- und Nachtstunden von vielen Fahrradfahrern und Fußgängern genutzt wird. Neben dem Bewegungsaspekt spielt hier auch der Sicherheitsaspekt eine wichtige Rolle.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die „Konzeptveräußerungen“ zu den kommunalen Liegenschaften Baugrundstück für Eigenheime in Windorf (Exposé 0927), Baugrundstück für Mehrfamilienhäuser in Reudnitz (Exposé 0926), Baugrundstück für Mehrfamilienhaus in Reudnitz (Exposé 0925), Baugrundstück für Mehrfamilienhaus in Zentrumsnähe (Exposé 0924) und Wohn- und Geschäftshaus in Volkmarsdorf (Exposé 0916) umgehend zu stoppen und die Ausschreibungen aufzuheben.
  1. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die Konzeptvergabe für Liegenschaften der Stadt Leipzig auf Grundlage und Einhaltung des Stadtratsbeschlusses vom 15.04.2015 (Vorlage: A-00058/14) bis Dezember 2016 umzusetzen. Hiernach soll, wie im Wohnungspoltischen Konzept am 28.10.2015 unter Punkt 3.2. beschlossen, anhand geeigneter Liegenschaften die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet und evaluiert werden. 

 

Begründung:

In den Sommerferien wurden seitens des Liegenschaftsamtes am 20.7. und 21.7.2016 in die Liste aktueller Immobilienangebote der Stadt Leipzig die in Punkt 1. des Antrages genannten fünf Grundstücke aufgenommen, die mittels „Konzeptvergabe“ veräußert werden sollen.

Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stellen in Bezug auf den bisherigen Verfahrensverlauf und die insbesondere allein von der Verwaltung festgelegten Kriterien und ausgewählten Grundstücke fest, dass die unter dem Modellprojekt „Konzeptvergabe“ laufenden Veräußerungen nicht im Einklang mit den vom Stadtrat im Jahr 2015 gefassten Beschlüsse zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken, zum Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig (Fortschreibung 2015) und zur Aktualisierung der strategischen Liegenschaftspolitik stehen.

Bei den fünf Veräußerungen handelt es sich um konditionierte Höchstpreisverfahren, die nicht den Anforderungen des Wohnungspolitischen Konzeptes entsprechen, in dem es um eine weitgehende Beteiligungsorientierung, um kostengünstige Wohnungen und selbst organisierte Verantwortungsübernahme geht! Die nicht nachvollziehbare Auswahl der Grundstücke sowie die gesetzten knappen Fristen behindern zudem eher das Modellprojekt, als das es dadurch erfolgsorientiert befördert wird. Auch eine Vergabe nach Erbbaurecht wird in der Testphase gänzlich nicht in Betracht gezogen. Kooperative Wohnformen, die in Form von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Eigentum organisiert sind, werden zudem weder explizit noch bevorzugt berücksichtigt.
Die antragstellenden Fraktionen sprechen sich deshalb und auch aufgrund Nichtbefassung des Stadtrates im Vorfeld für einen Stopp des Modellprojektes bzw. der Testphase sowie Aufhebung der Ausschreibungen aus. Da die Betroffenen- und Interessenbeteiligung zur Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren nicht stattgefunden hat, halten wir eine in Betracht gezogene sachgerechte und zielführende Nachbesserung der Ausschreibungen für nicht möglich.

Wir fordern und schlagen den umgehenden Neustart des Modellprojektes „Konzeptvergabe“ unter Beachtung der bereits genannten Stadtratsbeschlüsse vor. Vor dem Hintergrund, dass seitens des Liegenschaftsamtes vorgetragen wird, es gebe keine Beispiele von (erfolgreichen) Konzeptvergaben auf die zurückgegriffen werden könnte, wird vorgeschlagen, vor der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken die Durchführung einer Stadtwerkstatt voranzustellen.

Inhalt der Stadtwerkstatt könnte sein:

  • Wozu dient die Konzeptvergabe?
  • Lernen von Beispielen: Hamburg, Berlin, München, Tübingen, Stuttgart etc.
  • Was heißt das für Leipzig?
  • Was sind die nächsten Schritte gerade in Bezug auf die Erarbeitung von Sozialkriterien für die Vorbereitung von konzeptionellen Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von städtischen Liegenschaften und Grundstücken?

Mit diesem Antrag wollen die Fraktionen DIE LINKE, SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Voraussetzungen schaffen, damit das wohnungspolitische Steuerungsinstrument der Konzeptvergabe erfolgreich im Sinne der gefällten Stadtratsbeschlüsse im Rahmen des Modellprojektes getestet werden kann. Gründlichkeit geht uns dabei vor Schnelligkeit!

Ute_Koehler_Siegel2

  1. Zur Erneuerung von Fenstern an Schulen und Kitas wurden für 2015 – 500.000 Euro und für 2016 – 1.500.000 Euro zusätzlich in den Haushalt eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnahmenende)

  1. Für die Sanierung von Sanitäranlagen an Schulen und Kitas wurden jeweils für 2015 und 2016 – 1.370.000 Euro zusätzlich in die Haushalte eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe und Maßnahmenende)

  1. Für die Erweiterung von Speiseräumen an Schulen wurden zusätzliche Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro für 2015 und in Höhe von 300.000 Euro für 2016 in die Haushalte eingestellt.

a. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2015 abgerufen? (Bitte unterteilt nach Objekt und Höhe der Summe)

b. Wie viel dieser Mittel hat die Stadt 2016 bereits abgerufen und wie viel ist noch bis Ende 2016 geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Höhe der Summe)

c. Wurde mit der Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen bereits begonnen beziehungsweise wann ist mit der baulichen Umsetzung der Erweiterungen von Speiseräumen an diesen Schulen geplant? (Bitte unterteilt nach Objekt, Beginn und Ende Baumaßnahme, Höhe der Kosten)