Der Beschluss wird die folgt geändert:

Im Doppelhaushalt soll für die Jahre 2017 und 2018 ein zusätzlicher Investitionszuschuss von jeweils zwei Millionen Euro pro Jahr an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) eingeplant werden.

Darüber hinaus soll dieser zusätzliche Investitionszuschuss auch in die mittelfristigen Planungen der LVV aufgenommen werden.

Begründung:

Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) wird derzeit im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes überprüft und soll bis Ende nächsten Jahres durch den Stadtrat beschlossen werden. Daher sehen wir für die beantragte Erhöhung bzw. einen Ausgleichsbetrag bis September 2016 den falschen Zeitpunkt.

Da aber eine bessere und vor allem nachhaltigere finanzielle Ausstattung der LVB unstrittig ist, soll für die Jahre 2017 und 2018 ein Investitionszuschuss – analog zum Doppelhaushalt 2015/16 – in o.g. Höhe erfolgen, der auch in den folgenden Mittelfristplanungen der LVV Niederschlag finden soll.

Beschlussvorschlag:

Unter LT 1 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Ausbau und Verknüpfung von Rad- und Fußwanderwegen entlang an allen Fließgewässern und allen Seen, unter Berücksichtigung der Richtlinien für Integrierte Netzgestaltung.
Die Maßnahmen sind entsprechend zu ergänzen.

Unter LT 7 wird folgende Maßnahme ergänzt:
Untersuchung des Bauwerkszustandes des bestehenden Abschnittes des Saale-Elster-Kanals zur avisierten wassertouristischen Nutzung und als Hochwasserschutzbauwerk.

Maßnahmen 15.6.10
Schaffung wasserbezogener Infrastruktur:
Cospudener See:
Hinreichende Abtrennung des Badebereiches zu den Schifffahrtswegen durch entsprechende Schifffahrtszeichen.
Begründung:
Erfolgt mündlich

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke und SPD

Der Beschluss wird die folgt ergänzt:

  1. In einem der beiden B-Plangebiete Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ wird eine Kindertagesstätte als Einrichtung der soziale Infrastruktur eingeordnet.
  1. Im weiteren Verfahren wird die Herstellung einer im Umfeld der Bahntrasse verlaufenden Fußweganbindung von den beiden B-Plangebieten Nr. 357.1 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Süd“ und Nr. 357.2 „Westlich der Olbrichtstraße – Teil Nord“ an den S-Bahnhaltepunkt Slevogtstraße geprüft.

Begründung:

In den beiden B-Plangebieten sollen 230 bzw. 410 Wohnungen neu entstehen. Es ist davon auszugehen, dass in die 670 Wohnungen ca. 1.000 bis 1500 neue Bewohner in das Stadtquartier ziehen werden. Deshalb ist es zu kurz gegriffen auf bereits bestehende soziale und Bildungseinrichtungen zu verweisen, da es im gesamten Stadtbezirk Nordwest bereits akute Defizite an Plätzen in Kindertagesstätten und Schulen gibt.

Auch eine fußläufige Anbindung an die S-Bahn am Haltepunkt Slevogtstraße ist für die Bewohner dieses Stadtquartieres wünschenswert.

Am 28. Mai 2016 berichtete die Leipziger Volkszeitung über das Thema Bayrischer Bahnhof, in dem beschrieben wurde, weshalb sich der Abstimmungs- und Verhandlungsprozess zum Areal des Bayrischen Bahnhofs bereits sehr lange und vor allem bislang auch ergebnislos hinzieht. Auf diesem ca. 40 Hektar großen Gelände soll ein neuer Stadtteil entstehen, der neben zahlreichen neuen Wohnungen auch wichtige Einrichtungen der sozialen und Bildungsinfrastruktur beinhalten soll. Gerade mit Blick auf die dringend notwendigen Kapazitäten bei Kita- und Schulplätzen, ohne die bspw. die Schulentwicklungsplanung nicht zu realisieren sein wird, und den sich stark verändernden Wohnungsmarkt in Leipzig ist diese langjährige Nicht-Entwicklung des Areals ein Ärgernis.

Aus diesem Grund fragen wir:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bei der Entwicklung des Areals Bayrischer Bahnhof?
  2. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, diese seit mehreren Jahren äußerst unbefriedigende Situation zu beenden?
  3. Wann kann damit gerechnet werden, dass die städtebauliche Entwicklung des Areals am Bayrischen Bahnhof beginnt?
  4. Welche Auswirkung haben die Verzögerungen bei der Entwicklung des Areals auf die Umsetzung des Schulentwicklungsplans?

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverwaltung setzt bei künftigen Schulhausbauten auch auf Systembauten um die Bauzeiten deutlich zu verringern.
  2. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang beauftragt, das jetzige Schulneubauverfahren dahingehend zu prüfen, ob es hinreichend Flexibilität zur Einbeziehung von Generalbauunternehmen im Systembau bietet oder dahingehend angepasst werden muss. Das Prüfergebnis wird den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau und Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule bis zum IV. Quartal 2016 vorgelegt.

Begründung:

Schulbauten in Systembauweise sind keine Containerbauten, sondern Bauten deren Module oder vorgefertigte Bauteile in Werken gefertigt, dann zur Baustelle transportiert und nach dem Baukastenprinzip schnell zusammengesetzt werden. Mit Systembauten meinen wir auch keinen Einheitsbrei, sondern mit Systembauten sind natürlich individuelle Bauten möglich. Auch die Haltbarkeit der Bauten sind mit konventionellen Bauten vorgleichbar. Mittlerweile gibt es in Deutschland viele Beispiele für Systembauten von Schulen, über Kitas, Sporthallen, Seniorenpflegeheime, Gewerbebauten, Asylunterkünfte und Einkaufszentren.

Die aktuellen Kapazitätserweiterungen durch Raumsysteme an sechs Oberschulstandorten zeigen deutlich die zeitlichen Vorteile des Systembaus in Massivbauweise.

Zugleich haben diese Bauprojekte aber auch erwiesen, dass eine fertige Entwurfsplanung bereits zu detailliert ist, um der jeweiligen spezifischen Anforderungen eines Systembauunternehmens in seinem jeweiligen Produktionsverfahren entsprechen zu können. Deshalb kann es für eine stärkere Einbeziehung der Systembauweise zielführend sein, zunächst nur bis zur Leistungsphase 2 (Vorplanungen) Vorgaben zu machen, um im anschließenden Verfahren dem späteren Bauunternehmen die Möglichkeit zu eröffnen, sich bereits auf die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanungen) zu bewerben, um diese nach seinen Anforderungen zu gestalten.

Ute_Koehler_Siegel2Rednerin: SPD-Stadträtin Ute Köhler-Siegel

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollege Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD-Fraktion (und auch viele andere Ratsfraktionen) hat schon vor vielen Jahren die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit erkannt.

Seit dem Haushaltsantrag von 2010 „Festschreibung Schaffung von Schulsozialarbeiterstellen an allen Leipziger Mittelschulen“ bezahlt die Stadt Leipzig aus eigenen Mitteln inzwischen mehr als zwei Millionen Euro jedes Jahr für diesen wichtigen Bereich für diese freiwillige Aufgabe ein.

Es ist an der Zeit, diese wichtige Aufgabe inhaltlich auszugestalten. z.B.
– Aufgaben von Schulsozialarbeit zu definieren
– Leistungsbeschreibung für Träger
– Standards für die Umsetzung festzulegen
– Erfolgsindikatoren nennen
– Zielvereinbarungen mit der jeweiligen Schule
– Beteiligungsregeln für die Schulen festlegen
– Vernetzung und Zusammenarbeit
– Auswahlkriterien für die Auswahl der Träger und der Schulen
– Bedarfe definieren
Schulsozialarbeit ist nicht nur eine freiwillige Leistung der Kommune im Rahmen der Jugendhilfe, sondern auch die Mängel an Schule ausgleicht, die durch das Land Sachsen verursacht werden, wie

  • Ein zu hoher Klassenteiler besonders in den Grund- und Oberschulen
  • Eine Personaldecke, die wirklich an allen Ecken und Enden viel zu kurz ist
  • Unterrichtung der Kinder und Jugendlichen von nicht ausgebildeten Pädagogen
  • Zusammenstreichung des Ergänzungsbereiches für Integrationsstunden
  • Eine Integrationsverordnung, die man umsetzen kann, wenn die personellen Ressourcen vorhanden sind

Diese Liste könnte ich noch eine ganze Weile fortführen. Ich kann es aber auch kurz fassen: Schulsozialarbeit gehört ins Schulgesetz! Wir begrüßen aber auch ausdrücklich die Ankündigung der CDU-SPD-Landeskoalition, dass das Land Sachsen nun endlich auch ein Landesprogramm Schulsozialarbeit auflegt, wie wir dies nun schon seit Jahren fordern.

Die Stadt Leipzig will nun (so steht es im Verwaltungsstandpunkt) ein Steuerungskonzept vorlegen, das sich Fachempfehlungen zur Schulsozialarbeit des Landesjugendhilfeausschusses orientiert. Darin sollen Erfolgsindikatoren und Standards festgelegt werden.

Die CDU fordert in ihrem Antrag auch dieses Steuerungskonzept.
Sie sehen die Hauptkriterien der Schulsozialarbeit in der Senkung der Schulabbrecherquote und der Verminderung der Schulverweigerung.

Das ist in Leipzig seit vielen Jahren ein großes Problem. Schulsozialarbeit allein wird dieses Problem aber nicht lösen können, dafür muss man ein ganzes Paket an Maßnahmen schnüren. Das geht los bei der besseren Vernetzung der Ämter in dieser Stadt und zieht sich weiter bis zur Zuständigkeit des Landes für diese Schulprobleme.

Für meine Fraktion ist es sehr wichtig, dass die Träger und Schulsozialarbeiter an diesem Konzept mitarbeiten und die Möglichkeit haben, Ressourcen und Grenzen der Schulsozialarbeit aufzuzeigen. Im Verwaltungsstandpunkt wird in der Begründung zu Punkt 2 ausgeführt, dass der Facharbeitskreis Schulsozialarbeit beteiligt wurde.
Meine Fraktion kann den Verwaltungsstandpunkt übernehmen, wenn im Punkt 2 ergänzt wird, dass das Steuerungskonzept zum Beschluss vorgelegt wird.

Die Stadtverwaltung legt im III. Quartal 2016 ein Steuerungskonzept zur Schulsozialarbeit einschließlich Erfolgsindikatoren und Standards für die Schulsozialarbeit zum Beschluss vor.

Mit dieser Ergänzung stellen wir den Verwaltungsstandpunkt zur Abstimmung.

Ingrid_Gloeckner2Rednerin: SPD-Stadträtin Ingrid Glöckner

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,

ihnen liegt eine Neufassung unseres Antrags vor, der nach Kenntnisnahme des ablehnenden VSP zu unserem Ursprungsantrag, notwendig wurde. Wir wollen, dass der Vereinssport bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Sporthallen Berücksichtigung findet. Auch wenn die Verwaltung der Meinung ist, dass dies bereits in einem abgestimmten Verfahren erfolgt, wollen wir durch die Neufassung des Antrags die Verwaltung in die Pflicht nehmen. In allen Vorlagen die die Sanierung bzw. den Neubau von Schulsporthallen betreffen, soll deshalb begründet werden, wie die Belange des Vereinssports Berücksichtigung fanden bzw. warum nicht.

In zunehmenden Maß wird es künftig Bedarf an Sporthallen für den Vereinssport geben. Auch wenn es Fördermittel nur für den Schulsport als Pflichtaufgabe gibt, sollten wir zusätzliche Mittel für die Ertüchtigung der Sporthallen für die Sportvereine bereitstellen. Es ist immer noch kostengünstiger dies bei der Planung von Sanierungen und Neubau zu berücksichtigen als teuer nachzurüsten bzw. in vielen Fällen wird es gar nicht mehr möglich sein. Wir Stadträte können selbst entscheiden, was uns der Breitensport wert ist, indem wir hier Haushaltsmittel bereitstellen.

Der organisierte Sport wird in Leipzig weiter wachsen – insbesondere auch in den Spielsportarten, die Hallen benötigen, sowie im Reha- und Gesundheitssportbereich (Seniorensport). Aktuell sind 93.500 Leipziger/innen Sportvereinsmitglied, für 2024 lautet die Prognose 114.000 – allerdings noch unter Annahme der „alten“ Einwohnerprognosen. Damit einher geht Infrastrukturbedarf. Die Sportstadt Leipzig kann mit diesem nur einigermaßen Schritt halten, wenn alle betroffenen Ämter der Stadtverwaltung abgestimmt planen und bauen. Ja, die Belange des Vereinssportes kosten etwas mehr Geld, aber gemessen am Gesamtvolumen jeder einzelner Schulsporthallenbau- oder Sanierungsmaßnahme ist das eher marginal. Mit Blick auf die Erwartung der Bürger und einer begrüßenswerten Entwicklung im lokalen Vereinssport sollte es das uns wert sein.

Wir bitten Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.