Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste,

gestern in Ihrer Rede haben Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, leidenschaftlich und eindrucksvoll darauf Bezug genommen, dass wir als Stadtrat und Sie als Verwaltung für die Menschen in unserer Stadt da sind und unser Handeln auf das Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner ausgerichtet sein soll.

Weiter sprachen Sie von den vor uns liegenden Herausforderungen und Aufgaben und nannten auch die Verkehrswende und hoben ins Wort, wie wichtig diese sei.

Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag möchte ich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Mölkau und Stötteritz aufgreifen, die durch die fehlenden Verkehrskonzepte im Leipziger Südosten und Osten sehr stark von Pendlerverkehr durch den Stadtbezirk und die Ortschaft betroffen sind.

Wohl wissend, dass es in 2025 eine Verkehrsuntersuchung für die Stadtteile geben wird, die langfristige verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz prüfen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen soll, bin ich über den Verwaltungsstandpunkt dankbar, der erkennt, dass wir am Thema dranbleiben müssen und die Punkte aus unserem Antrag und auch die noch hinzugefügten Punkte des Stadtrats Beyer bis zum Jahresende prüfen wird.

Mit dem Prüfergebnis können wir dann hoffentlich weiterarbeiten und eine gute verkehrliche Lösung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadtteile Mölkau und Stötteritz finden.

Ich bitte um Zustimmung zum Verwaltungsstandpunkt.

Vielen Dank!

Rednerin: Anja Feichtinger, Stellv. Vorsitzende der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren Dezernenten,

sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

werte Gäste,

gestern in Ihrer Rede haben Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, leidenschaftlich und eindrucksvoll darauf Bezug genommen, dass wir als Stadtrat und Sie als Verwaltung für die Menschen in unserer Stadt da sind und unser Handeln auf das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner und das Gemeinwohl ausgerichtet sein soll.

Anja Feichtinger

Weiter sprachen Sie von den vor uns liegenden Herausforderungen und Aufgaben und nannten auch die Verkehrswende und hoben ins Wort, wie wichtig diese sei. Sie erwähnten aber auch den Bau von neuen Schulen, die Anpassung der Stadt an den Klimawandel und viele weitere wichtige Themen.

Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag möchten wir die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in Anger-Crottendorf aufgreifen.

Seit der Stilllegung der Industriebetriebe nach 1990 ist Anger-Crottendorf eine reine Wohngegend mit Gebäuden aus der Gründerzeit und der Gegenwart. Vor allem Studierende und junge Familien schätzen an dem Stadtteil die Nähe zur Innenstadt als auch die vielen Erholungsmöglichkeiten durch Kleingärten, Grünflächen und Parks.

Mit dem Zuzug in den letzten fünfzehn Jahren kamen auch immer mehr Pkw in den Stadtteil. Die Straßen sind verstopft, Raum für Fußgänger und Radfahrer begrenzt.

Mit der Entscheidung, eine weitere Grundschule in Anger-Crottendorf auf einem derzeit noch bewirtschafteten Garagenhof zu bauen wird sich die verkehrliche Situation nicht verbessern.

In vielen Diskussionen mit den Bürgern vor Ort, in den Ausschüssen und im Stadtbezirksbeirat wurden viele verschiedene Aspekte der Parkraumbewirtschaftung und der Umgestaltung im Stadtteil diskutiert.

Dennoch fühlen sich die Bürgerinnen und Bürger nicht gehört und Fronten zwischen Garagenbesitzern, Pkw-Nutzern, Radfahrenden und Fußgängern verhärten sich.

Jetzt meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Wie können die Herausforderungen vor Ort gelöst werden? Wir schaffen wir es, dass Schule nicht gegen Garagenhöfe ausgespielt wird, dass Radfahrer und Fußgänger sich unbeschwert und sicher im Straßenraum bewegen können, dass Bürgerinnen und Bürger nach getaner Arbeit einen Parkplatz wohnortnah finden und sich nicht verkehrswidrig auf dem Gehweg parken müssen.

Einige Lösungsansätze gibt es bereits. So wurde in diesem Jahr – auch durch große Anstrengung des Bürgervereins vor Ort – ein Quartiersbus durch die Leipziger Verkehrsbetriebe eingeführt. Die Nutzung muss sich noch etwas einspielen.

Eine weitere Möglichkeit, um die Verkehrssituation vor Ort zu verbessern, wäre die Installation einer Quartiersgarage.

Eine Machbarkeitsstudie liegt vor, eine Parkraumanalyse zeigt, wie angespannt die Situation ist und nun benötigt es einen Willen der Verwaltung, dieses Projekt weiter zu verfolgen.

Aus diesem Grund hatten wir in der SPD-Fraktion entschieden, den Ihnen vorliegenden Antrag zu stellen. Wir möchten mit diesem Antrag erreichen, dass wir uns insgesamt in der Stadt Leipzig dazu Gedanken machen, wie wir zukünftig Verkehrsraum gestalten wollen. Wir freuen uns, dass die Verwaltung hieran schon arbeitet und uns bis zum nächsten Jahr ein Langfristkonzept ruhender Verkehr vorlegen wird. Bitte nehmen Sie uns als Stadtrat auf diesem Weg mit. Die Ausschüsse freuen sich auf die Diskussion.

Darüber hinaus möchten wir, dass wir ein erstes Modellprojekt in Anger-Crottendorf starten. Die Voraussetzungen, die für das Modellprojekt vorliegen sind sehr gut. Grundstück vorhanden, Bau von Rettungswache und Nahversorger angezeigt, Stapeln möglich. Jetzt heißt es die Sache angehen, Kooperationen und Partner zu finden.

Um die Ambition hochzuhalten, hier tatsächlich eine Lösung für den Stadtteil zu finden, möchte ich das Wort „umsetzen“ gern im Antrag stehen lassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen und am Umsetzungskonzept diskutieren. Ich bin guter Hoffnung, dass hier ein Modellprojekt gelingen kann.

Bitte unterstützen Sie die Neufassung unseres Antrags. Vielen Dank!

Änderungsantrag:

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird wie folgt geändert:

  1. Der noch nicht untersetzte Betrag zur Tourismusförderung i. H. v. 2.127.065,18 EUR wird zur Deckung von voraussichtlichen Mehraufwendungen für die UEFA Euro 2024 vorgehalten. Sollte er nicht in vollständiger Höhe benötigt werden, erfolgt eine Übertragung der verbleibenden Restmittel nach 2025.
  1. Die laufenden Nummern 15 und 16 (Robert-Koch-Park Sitzgelegenheiten und Leitsystem) der Anlage werden bestätigt.
  1. Ldf. Nr. 89 (mehrsprachige Audioguides in städt. Museen) wird erneut als Maßnahme im Umfang von 100 TEuro für 2025 für alle städt. Museen geprüft.
  1. Lfd. Nr. 90 (Leih-Rollstühle und tragbare Sitzgelegenheiten in Museen) wird erneut in Höhe von 100 TEuro für 2025 geprüft und die Stadtverwaltung mit der zwischenzeitlichen Umsetzung und Auswertung des Pilotprojektes beauftragt.

Begründung:

zu 2.: Die Ergänzung aus dem Text der Erläuterung zur Vorlage wird zum Beschluss erhoben.

zu 3.: Das Gesamtkonzept liegt inzwischen vor. Der Park wird im Zuge dessen zu einem tagestouristisch interessanten und anziehenden Ort weiterentwickelt.

zu 4.: Im Rahmen der Vorlage wird ein mehrsprachiger Audioguide im Alten Rathaus (lfd. Nr. 38) realisiert. Das Angebot in den anderen Museen ist dem gegenüber noch offen, wird aber für sinnvoll erachtet.

zu 5.: Nach dem Pilotprojekt sollen Mittel bereitstehen, um dieses ggf. ausweiten zu können.

Beschlussvorschlag

Der Antrag wird wie folgt neu gefasst:

  1.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Erstellung des Langfristkonzepts Ruhender Verkehr mögliche stadtweite Bedarfe und Potenziale für Quartiersgaragen/Quartiers-Hubs zu untersuchen und die Prüfergebnisse im Langfristkonzept festzuhalten.
     
  2. Folgende Kriterien sollten im Langfristkonzept neben weiteren betrachtet werden: 
  • Auswahl von Gebieten mit hohem Parkdruck 
  • Entfernung zum ÖPNV
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in den Quartieren
  • Nutzung von Synergien bei Neubau von öffentlicher Infrastruktur (Schulen, Rettungswachen, Bürogebäuden)
  • Einbindung von Dritten bei der Umsetzung (z.B. Supermärkte)
  • Fördermöglichkeiten.
     
  1. Das Langfristkonzept Ruhender Verkehr wird bis zum Ende des 1. Halbjahr 2025 dem Stadtrat vorgelegt. Auf dem Weg dorthin wird der zwA Verkehr und der FA Stadtentwicklung und Bau in die Überlegungen durch regelmäßige Berichterstattung und Diskussion eingebunden. 
    Als erstes Pilotprojekt setzt der Oberbürgermeister eine Quartiersgarage im Stadtteil Anger-Crottendorf auf dem Gelände der neu zu errichtenden Rettungswache in der Theodor-Neubauer-Straße 37 (Flurstücke 25/1;25/2;25/3, Gemarkung Crottendorf) um. Dazu legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat und Stadtbezirksbeirat Ost ein Umsetzungskonzept – basierend auf der bereits erstellten Machbarkeitsstudie – bis zum 31.12.2024 vor.

Begründung:

Die Neufassung nimmt in Teilen den Verwaltungsstandpunkt auf und korrigiert Datumsangaben. Darüber hinaus wird an der Intension des Ursprungsantrags, sich zum Bau einer Quartiersgarage zu bekennen, aufrecht gehalten. 

Im öffentlichen Raum gibt es mehr ruhenden Verkehr als Platz dafür da ist. Eine Möglichkeit, diese Problemlage zu lösen, ist die Errichtung von Quartiersgaragen. Gerade mit Blick auf die wachsende Anzahl an E-Fahrzeugen in der Stadt muss auch Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Dies ist unkomplizierter an einem Standort möglich als im gesamten Verkehrsraum.

Quartiersgaragen können zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Quartieren beitragen, weil Straßenraum vom ruhenden Verkehr befreit wird und somit für Schanigärten oder Urban Gardening genutzt werden könnte.

Für das Pilotprojekt gibt es bereits eine Machbarkeitsstudie von Januar 2023, die die Stadt Leipzig erstellt hat. Nach dieser Studie ist die Umsetzung am genannten Standort möglich. Es fehlt jedoch in der Stadtverwaltung an einer organisatorischen Zuordnung im Fachdezernat. Darüber hinaus kann die Quartiersgarage, die durch den avisierten Schulneubau wegfallenden Stellplätze kompensieren und die Aufenthaltsqualität im Quartier erhöhen. Dritte, wie Leipziger Verkehrsbetriebe, Stadtwerke Leipzig und private Bauunternehmen können in das Projekt einbezogen werden.

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen für eine Verkehrsberuhigung zu prüfen: 

  • Umsetzung einer Verkehrsberuhigung auf den Durchgangsstraßen Engelsdorfer Straße, Paunsdorfer Straße, Sommerfelder Straße und Zweinaundorfer Straße [gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum 1. Fortschreibung vom 25.02.2015 Punkt 5.4.3, S 73 „… umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen” und Lärmaktionsplan] 
  • Herausnahme des Lkw- und Wirtschaftsverkehrs ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen 
  • Optimierung der Ampelschaltung in den Kreuzungsbereichen entlang der o.g. Durchgangsstraßen 
  • Anpassung der Verkehrsleithinweise von/zur Autobahn A14 
  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 
  • Einrichtung von Verkehrsüberwachungssystemen (Blitzer). 

Ein Prüfbericht liegt bis zum Ende des III. Quartals 2024 vor. 

2. Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, in der für das Jahr 2025 avisierten Machbarkeitsstudie zur Verkehrskonzeption Mittleren Ring Südost folgende Eckdaten zu berücksichtigen: 

  •        Ertüchtigung aller Durchgangsstraßen in der Ortschaft Mölkau für Rad- und Fußverkehr 
  •        Aufstellung einer Maßnahmenliste mit zeitlicher Einordnung zur Sanierung der Engelsdorfer, Sommerfelder Straße und grundhafte Erneuerung der Zweinaundorfer Straße
  •        Einbindung des ÖPNVs 
  •        Einbindung von Sharing-Angeboten für Fahrrad und MIV 
  •        Einbindung der Akteure vor Ort in die Verkehrskonzeption Mittlerer Ring (Ortschaftsrat, Stadtbezirksbeirat, Bürgervereine und Bürgerinitiativen).

Begründung:

Gemäß den Ausführungen des Verkehrs- und Tiefbauamtes aus dem Jahr 2023 wird für die Verkehrsplanung Mittlerer Ring Südost eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll auch neben der Untersuchung zur Umsetzung des Mittleren Rings Maßnahmen für die verkehrliche Entlastung der Ortsteile Mölkau und Stötteritz untersuchen. Es ist zu begrüßen, dass hier alle Verkehrsarten einbezogen werden sollen. Da die Beauftragung der Studie jedoch erst Ende 2024 erfolgen soll und somit erst zum Ende des Jahres 2025 mit einer Ergebnisvorlage zu rechnen ist, wird mit diesem Antrag das Ziel von kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und – entlastung für die Ortsteile Mölkau und Stötteritz verfolgt.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alles Nötige zu tun, um die Bäume entlang der Staatsstraße S 8 im Nordraum zu erhalten.

Dafür werden folgende 3 Punkte umgehend geprüft, dem Stadtrat die Prüfungsergebnisse bis zum 3. Quartal 2024 vorgelegt und in Abstimmung mit dem Stadtrat das beste Konzept umgesetzt.
 

  1. Die Stadt prüft, ob der vierspurige Ausbau der Staatsstraße S 8 wirklich nötig ist oder ob ein Ausbau der Knotenpunkte zur Bundesstraße B 6, zur Hugo-Junkers-Straße und am Kreisverkehr zur Poststraße ausreicht, um den Verkehr zu gewährleisten.
     
  2. Die Stadt prüft, ob und wie ein geeignetes Konzept für den öffentlichen Nahverkehr realisiert werden kann, um Verkehre im Schichtwechsel zu minimieren, um Lieferverkehre aufrechtzuerhalten. Das könnte mit dem Bau von S-Bahn-Haltepunkten plus Bus-Shuttle-Verkehre geplant werden.
     
  3. Die Stadt prüft, ob bei der Notwendigkeit des vierspurigen Ausbaus die Bäume entlang der Radefelder Allee gerettet und umgepflanzt werden können, analog der Bäume in der Gorkistrasse. Dazu nimmt die Stadt sofort Gespräche auf, um die Möglichkeit und die Kosten zu ermitteln. Sie nimmt parallel dazu mit allen Beteiligten, die von einem möglichen Ausbau der S 8 profitieren, Gespräche auf, um sie an den Kosten zu beteilige. Das können die anliegenden Firmen sein, welche ihre Schichtwechselzeiten nicht besser abstimmen, aber Zero impact Versprechen abgeben, die Stadt Schkeuditz mit dem großen Interesse an einer funktionierenden Verbindung zwischen Kernstadt und nördlichen Ortsteilen und mit dem Flughafen/Freistaat, der ein großes Interesse am Ausbau der Gewerbeflächen rund um den Flughafen hat.

Bevor die Stadt Leipzig mit den Planungen für einen möglichen Ausbau beginnt, sind diese Fragen in den Fachausschüssen zu diskutieren und abzuwägen und im Stadtrat zu berichten.

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Begründung

Laut übereinstimmenden Medienberichten und Berichten in den nichtöffentlichen Ausschüssen gibt es die Absicht, im Rahmen des 45 Mio.-Euro-Pakets für die Kommunen, im Umfeld des Flughafens die S 8 vierspurig auszubauen.

Das wird aus unserer Sicht nicht gehen, ohne die Bäume auf mindestens einer Seite der erst kürzlich erbauten Straße zu entfernen. Wir zweifeln aus eigener Betrachtung, ob diese Maßnahme wirklich nötig ist, denn die Straße ist nur wochentags und zwar genau 3-mal zum Schichtwechsel voll und ist den Rest des Tages kaum befahren und steht am Wochenende auch schon mal leer.

Wir wollen überprüfen lassen, ob man den Ausbau umgehen könnte, indem man mit den vorhandenen Straßen und einem Ausbau des ÖPNV arbeiten kann.

Als zweiten Schritt sehen wir den teilweisen Ausbau nur an den Knotenpunkten, damit könnten die meisten Bäume dort erhalten werden und der Verkehr staut sich nicht auf Strecke, sondern nur an den Knotenpunkten, weil der Verkehrsfluss dort nicht optimal passt.

Als dritten Schritt sehen wir die Chance auf Gespräche mit den anliegenden Firmen, die mit “Zero Impact“ werben, ob sie ihre Schichtwechselzeiten so abstimmen können, dass nicht alle zur gleichen Zeit die Straße nutzen müssen.

Und als ultimo ratio sehen wir das Retten der Bäume an der ganzen Allee an, was jedoch zeitnah geprüft und geplant werden muss.

Weil die Summe, die der Freistaat der Stadt Leipzig für diesen Ausbau zur Verfügung stellt, nicht ausreichen wird und insbesondere verschiedene Unternehmen in besonderem Maße von dem Ausbau der Straße profitieren werden, wollen wir die Kosten für die Umpflanzaktion, wenn andere Optionen nicht möglich sein sollten, auch auf die Profiteure aufteilen, denn die angebotenen Mittel werden hierfür nicht ausreichen.

Die Reinigung von Schulgebäuden erfolgt nach festen Vorgaben. Trotzdem ist das Thema „unsaubere Schulgebäude“ ein nicht enden wollendes. 

Deshalb fragen wir an:

– Welche Maßnahmen sind notwendig, dass eine effektive und sinnhafte Reinigung von Schulgebäuden erfolgen kann:

  1.    Welche baulichen Maßnahmen (z.B. Abtreter an Schul- und Horteingängen, genügend Abstand von Sandkästen zu Eingangstüren)?

Antwort zu a):

Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

Bauliche Maßnahmen am Objekt:

  •          Steckdosen an zu saugenden Flächen (Sauberlaufzonen) max. auf 7-9 Meter Entfernung (um keine Verlängerungskabel ziehen zu müssen)
  •          pro Etage 1 Putzmittelraum mit Kaltwasseranschluss und Lagermöglichkeiten
  •          Lifte mit Mindestbreite 90 cm, Zugang zu allen Etagen
  •          einfache, einheitliche Zugangsmöglichkeiten zu allen Räumen mittels Transponder oder einheitlichem Schließsystem
  •          keine auf Trittflächen (Treppen) aufgesetzten Geländer, da das Reinigen der Ecken und Versatze schwierig und zeitaufwendig ist
  •          keine verwinkelten Räume
  •          Sandkästen so weit wie möglich von Eingängen entfernt
  •          Eingangsbereiche und starkfrequentierte Bereiche, z. b. stark frequentierte Flure, kein Linoleum-Boden, besser Steinboden mit unruhigem, gesprenkelten Muster
  •          Mülltonnenbereich möglichst nah an Ausgängen, um lange Laufwege zu verkürzen

Glas:

  •          Anzahl an Glasflächen reduzieren (da Glasreinigung nur 1 x im Jahr)
  •          wenig Festverglasung -> bei größerer Festverglasung zwischen öffenbaren Fensterflügeln oder sehr großen und breiten Fensterflügeln sind Anschlagpunkte zur Sicherung in Form von Ösen im Beton zur Sicherung gem. UVV notwendig
  •          beim Einbau von Festverglasung: an den jeweiligen Stellen, wo Festverglasung (außer im EG) verbaut wurde, ist ausreichend Platz für einen Steiger im Außengelände einzuplanen
  •          tiefe Fensterrahmen sind ungeeignet und zeitintensiver in der Reinigung

Einbauten:

  •          Einbauelementelemente (z.B. Spinte nicht höher als 1,60 m, Vorgabe BGV Reinigung Unfallverhütungsvorschriften)
  •          Lampen sollten gut zu reinigen sein, am besten deckenverbaut, keine Hängelampen

Sanitärbereiche:

  •          Seifenspender mit Tropfauffangschalen
  •          effektive Raumanordnung im Objekt: Sanitärbereiche nah an den Horträumen in Grundschulen
  •          rutschfeste Sicherheitsfliesen, aber nicht mit rauer Oberfläche mit Sandpapierprofil

b). Welches Baumaterial muss genutzt werden, dass sich auch bei häufiger Nutzung gut und effizient reinigen lässt und der Dreck sich nicht absetzen kann?

    Antwort zu b.):

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Maßnahmen in den aktuellen Schulbaustandards abgebildet. Bei Sanierungsvorhaben treffen diese Maßnahmen jedoch nicht zwingend bzw. vollumfassend zu.

    – keine textilen Bodenbeläge oder schwer zu reinigende Oberflächen, da diese zumeist sehr pflegeintensiv sind

    c). Welche Geräte benötigt es, um Schul- und Hortgebäude effektiv zu reinigen (z.B. I-Mop, Staubsauger auf dem Rücken, tragbar für die Treppenreinigung)?

    Antwort zu c.):

    – I-Mop, Saug- und Wischroboter, Einscheibenmaschine, Osmosesysteme wären nur einsatzbar, wenn die Reinigungsintervalle der Glasreinigung höher wären (derzeit 1x jährlich Glasreinigung -> Verschmutzungsgrad zu hoch, als dass Osmoseverfahren die Reinigung bewältigen können), Scheuer-Saug-Automaten