Die Journalisten der Leipziger Internet-Zeitung haben bekanntgegeben, sich aus der Berichterstattung zu den
Legida-Demonstrationen zurückzuziehen. Bereits vorher wurden immer wieder heftige Angriffe auf
Journalisten auch anderer Medien bekannt. Hilfe oder Unterstützung von der Polizei erhielten
die Betroffenen nach eigenen Angaben keine.
Ebenfalls berichten mehrere Mandatsträger in vertraulichen Gesprächen, daß ihnen von der Polizei
fortlaufend die Möglichkeit verwehrt wird, das Demonstrationsgeschehen neutral aus der Nähe zu
beobachten, um Erkenntnisse für die eigene politische Arbeit zu gewinnen.

Wir fragen an:
1. Wie wird die unabhängig Berichterstattung und das Recht auf Pressefreiheit bei Demonstrationen auf dem
Boden der Stadt Leipzig seitens Polizei und seitens der Stadtverwaltung sichergestellt? Welche Priorität hat
die Pressefreiheit im Verlauf des konkreten Demogeschehens? Welchen Stellenwert hat die Mandatsfreiheit
im Verlaufe des konkreten Demogeschehens?
2. Welchen Konsequenzen ergeben sich für die Polizei einerseits und für die Stadtverwaltung andererseits aus
den von Journalisten beschriebenen fehlenden sicheren Berichtserstattungsmöglichkeiten vor Ort?
3. Wie sollen sich Mandatsträger über Demonstrationsgeschehen informieren und daraus
Handlungsmöglichkeiten für die eigene politische Arbeit ableiten, wenn die Möglichkeit der persönlichen
Information unangemessen eingeschränkt wird und die Medien vor Ort sich von der Berichterstattung aus
Sicherheitsgründen zurückziehen?
4. Wird die Stadt Leipzig zusammen mit der Polizei ein tragfähiges Konzept dafür erarbeiten, wie sowohl
Presseangehörige als auch Mandatsträger angemessen geschützt werden können, wenn sie in ihrer
beruflichen bzw. Mandatsfunktion vor Ort sind, um zu berichten bzw. sich zu informieren? Falls ja, in
welchem Zeithorizont ist damit zu rechnen? Falls nein, warum nicht?

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-FraktionHeiko_Osswald2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig verzeichnet mittlerweile ein so immenses Bevölkerungswachstum, dass eine Prognose nach der anderen nach oben korrigiert werden muss. Die Schülerzahlen werden in den nächsten sechs Jahren um weitere 10.000 auf dann 60.000 steigen, welches den Neubau von ca. weiteren 13 Schulen erforderlich macht.
Der Stadtrat hat in den letzten beschlossenen Haushalten fraktionsübergreifend dem Schulhausneubau und der Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden oberste Priorität eingeräumt und dafür die finanziellen Weichenstellungen eingeleitet. Doch neben dieser finanziellen Herausforderung, der wir zunehmend Rechnung tragen, stoßen wir auf personelle und organisatorische Grenzen in der Verwaltung. Wenn von den für 2015 im Doppelhaushalt geplanten Mitteln für Schulinvestitionen nur ca. 30 Prozent umgesetzt werden konnten, dann ist dies nicht nur daher gesagt, sondern bittere Realität. Die Verwaltung bekommt das vom Stadtrat beschlossene Geld nicht mehr in diesem Umfang auf die „Straße“. Und damit haben wir mittlerweile auch ein immenses Zeitproblem.
Aus unserer Sicht sind daher alle Optionen ideologiefrei zu prüfen, wie sich Investitionen im Schulbereich beschleunigen lassen. Die verstärkte Einbindung unserer stadteigenen Projetentwicklungsfirma LESG ist für uns hier die nahe liegende Option. Zunächst war unser ursprünglicher Antrag nur als Prüfauftrag an die Verwaltung gedacht. Doch nachdem der Verwaltungsstandpunkt bereits diese Prüfergebnisse liefert, haben wir uns zu der jetzt vorliegenden Neufassung entschlossen. Die Prüfergebnisse lauten verkürzt wie folgt: Eine verstärkte Einbindung macht Sinn, soweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG dies zulässt. Diese reicht aber nicht aus, um nennenswerte zusätzliche Projekte zu realisieren. Also soll alles beim alten bleiben. Daher unsere Neufassung, die darauf zielt, die LESG wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, in größerem Umfang Schulbauprojekte anzugehen. Die LESG hat bereits zahlreiche Projekte realisiert z.B. die Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg. Die können das also und zwar zuverlässig und im Kostenrahmen. Natürlich ist auch die LESG an die üblichen Fristen im Planungs- und Bauprozess gebunden. Aber sie kann parallel zur Verwaltung zusätzliche Vorhaben umsetzten. Und natürlich ist es ausdrücklich gewollt und auch notwendig, dass im Rahmen des Investoren- und Dienstleistungsmodells mehr Personal eingestellt werden muss und mehr Verbindlichkeiten aufgenommen werden müssen. Nur so lassen sich mehr Projekte umsetzten, dafür braucht es die Unterstützung der Stadt.
Auch die Einbindung von privaten Investoren im Einzelfall kann eine weitere Lösung sein, den Schulneubau zu beschleunigen. Deshalb befürworten wir auch den diesbezüglichen CDU- Antrag.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Stadträtinnen und Stadträte, werte Gäste,
auch meiner Fraktion wäre es lieber, wenn die Stadtverwaltung selber alle notwendigen Schulvorhaben zeitgerecht umsetzen könnte. Aber mittlerweile sind wir eben in einer Situation, wo wir neue Partner brauchen, auch wenn wir damit nicht immer den finanziell nachhaltigsten Weg einschlagen. Bei Investorenmodellen mit der LESG verbleibt die Rendite wenigstens in der kommunalen Familie. Der Zeitdruck ist groß, die Schulpflicht lässt sich nicht abschaffen, deshalb ist unser Handeln gefragt. Bitte stimmen Sie unserem Antrag in der Neufassung zu.

Zu den Vorlagen „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst, für das Stadtgeschichtliche Museum und das Museum der bildenden Künste“ erklärt die Stadträtin der SPD-Fraktion, Katharina Schenk:Katharina_Schenk2

„Zahle so viel du willst“ – „Pay as you wish“ – ist ein interessantes Konzept, Bürgerinnen und Bürgern einen sehr kostengünstigen Besuch von kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch an den Wert von Kultur zu erinnern. Meine Fraktion freut sich, dass unsere Anregung aufgenommen wurde. Die mögliche Ausgestaltung des „Zahle so viel du willst Tags“ sollen die städtischen Museen zusammen mit der Stadtverwaltung dem Stadtrat darstellen. Bei unseren ersten Gesprächen mit einigen Museen gab es bereits ein positives Feedback. Wir sind gespannt, welche Form sich am Ende anbietet.
Zudem haben wir uns für eine intensive Befassung mit den Besucherinnen und Besuchern stark gemacht. Besucher/-innenforschung hilft dabei, Veränderungen in der Struktur des Museumspublikums und Aussagen zu der Wirkung bestimmter Angebote zu erhalten. Trendanalysen, direkte Befragungen, Erhebungen zur Wirksamkeit von Werbung, Forschungen zu museumspädagogischen Angeboten und zur Nutzung neuer Medien im Museum – es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Wir erhoffen uns daraus Anregungen für die weitere Ausgestaltung der für Leipzig so wichtigen Museumslandschaft.“

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsvorschlag zur Petition wird konkretisiert durch einen Passus, der, basierend auf
einem Bundesratsbeschluss von 2011, angibt, dass städtische Flàchen nicht mehr für Zirkusbetriebe
zur Verfügung gestellt werden, die nicht-menschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner,
Flußpferde und Giraffen mitführen.

Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung beauftragt die LESG GmbH als 100-prozentige Tochter der Stadt Leipzig verstärkt mit der Realisierung von Schul- und Kita-Neubauten bzw. Schul- und Kita-Sanierungen.
2. Die damit notwendige Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der LESG hat der Oberbürgermeister durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen, zum Beispiel durch Kapitaleinlagen bzw. Grundstücksübertragungen sicherzustellen.

Begründung:
Inzwischen werden für einen Schulneubau von der Planung bis zur Übergabe mindestens fünf Jahre veranschlagt. Auch Sanierungsarbeiten benötigen lange Vorlaufzeiten. Angesichts der rasanten Bevölkerungsentwicklung und des Sanierungsvolumens ist das zu lange. Durch die Beauftragung der LESG GmbH für ausgewählte Projekte kann die Stadt in Ergänzung zum Amt für Gebäudemanagement weitere Kapazitäten zur Umsetzung der stark gestiegenen Bedarfe aufbauen und profitiert von der Flexibilität einer privatrechtlichen Gesellschaftsform. Insgesamt könnte dadurch eine größere Anzahl von Maßnahmen geplant und umsetzt werden, weil eine parallele Ausführung durch Verwaltung und LESG GmbH möglich ist.
Den Weg, eine 100-prozentige Tochter der Stadt mit der Realisierung von Schul- und Kitabaumaßnahmen zu beauftragen, um damit das Amt für Gebäudemanagement zu entlasten, sind auch schon andere Städte mit ähnlichen Herausforderungen gegangen, z.B. Düsseldorf. Anders als Düsseldorf muss in Leipzig keine neue Gesellschaft gegründet werden, sondern kann mit der LESG GmbH auf eine bestehende Gesellschaft zurückgegriffen werden, die bereits Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt hat. So hat die LESG GmbH bereits Kita-Bauvorhaben realisiert und die neue Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg gebaut.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG soll durch o.g. Maßnahmen sichergestellt werden.

Als Finanzierungsbeitrag zur Sanierung der zukünftigen Zweitspielstätte des Schauspiels VI-DS-02070 soll der Verkauf der Liegenschaft Gottschedstraße 16 dienen.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie viele Bieter haben sich an der Ausschreibung zu o.g. Liegenschaft beteiligt? (Aufzählung bitte nach Erbpacht und Kauf)
  2. Fand hierzu ein Konzeptverfahren statt, wenn ja, was waren die Kriterien?
  3. Welchen Nachnutzer hat das Dezernat 4 dem Dezernat 7 empfohlen?
  4. Weicht der vom Dezernat 4 empfohlene Nachnutzer vom avisierten Zuschlag (Käufer/Pächter) ab?
  5. Wurde der Ratsbeschluss (A-00215/14-NF-002) berücksichtigt, so dass eine kulturelle Nachnutzung gewährleistet ist?
  6. Wie hoch ist der avisierte Liegenschaftserlös aus der Gottschedstraße 16 und fließt dieser in voller Höhe in die Sanierung der Zweitspielstätte des Schauspiels ein?

Ich frage an:
1. Ist es richtig, dass der Standort Könneritzstraße 58 als Gemeinschaftsunterkunft aufgegeben wird?
2. Wenn ja, worin liegen die Gründe?
3. Wenn ja, gibt es bereits eine alternative Lösung?