Gemeinsamer Antrag mit der Fraktion Die Linke

Beschlussvorschlag:
Der Beschluss RBV-1276/12 der Ratsversammlung vom 20.06.2012 – 2.Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes sowie 2.Konzeption zur Rückführung der Bürgschaften der Stadt Leipzig – wird für die Jahre 2017 – 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert: 
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die geplante Nettokredittilgung in Höhe von 112,8 Mill. EUR (incl. Sondertilgung) wird im Gesamtzeitraum 2017 – 2020 um maximal 100 Millionen Euro abgesenkt. In den jeweiligen Einzelhaushaltsjahren wird keine Nettoneuverschuldung geplant.
3. Die Tilgungsreduzierung (FinHH) wird zusätzlich für bauliche Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen, eingesetzt und mit ausreichend Personal für die Planung der Maßnahmen untersetzt.
4. Die Stadt Leipzig geht davon aus, dass das bisherige Urteil im KWL-Prozess auch im Zuge der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Sollte sich wider Erwarten ein für die Stadt Leipzig negatives Urteil ergeben, gilt der Beschlusspunkt 2 als aufgehoben. Er ist dann der aktuellen Situation anzupassen und erneut ins Verfahren zu geben.
5. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen des „Finanzberichtes zum Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption und ggf. der Rückführung der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020.

Information:
A) In Anlehnung an den RBV-1276/12 sollen die Bürgschaften im laufenden und den folgenden Haushaltsjahren nicht über 300 Mill. EUR steigen.
B) Von den vorgegebenen Orientierungswerten für die Entschuldung kann im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung wie folgt abgewichen werden:
1) in Zeiten wirtschaftlicher Depression, d. h. sinkender Steuereinnahmen und/oder sinkender Zuweisungen durch Land, Bund und EU und/oder
2) durch steigende Ausgaben aufgrund von zusätzlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben ohne ausgleichende Kofinanzierung von Land, Bund und EU.

Sachverhalt:
Leipzig ist eine der am schnellsten wachsenden Großstädte Deutschlands. Sie wird gern als „Boomtown des Ostens“ durch die überregionalen Medien bezeichnet. Zunehmende Wirtschaftskraft, neue Arbeitsplätze und ein vielfältiges kulturelles Angebot stehen dafür.
Für Leipzig heißt dies, dass die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, vor allem in Schulen und Kitas, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Sanierung von Straßen und Brücken und in die Unterstützung von preiswertem Wohnraum (u. a. LWB) nicht nachlassen darf, sondern forciert werden muss.
Doch für diesen Ausbau stehen Leipzig fast keine finanziellen Reserven zur Verfügung. Ein eher mittlerer dreistelliger Millioneneurobetrag fehlt allein für die Umsetzung des notwendigen Schulhausneu- und -ausbaus sowie der dringend erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, vom Investitionsbedarf in den v. g. anderen Bereichen und des dafür nötigen personellen Aufbaus ganz zu schweigen. Der Abbau des vorhandenen Investitionsstaus von mehr als einer Milliarde Euro ist u.a. auch durch fehlende Eigenmittel und mangels mindestens nicht ausreichender investiver Schlüsselzuweisungen durch das Land in der mittelfristigen Haushaltsplanung der Stadt gefährdet.
Die bei den Kitainvestitionen überwiegend als Ersatz dienenden „Miet- bzw. privaten Finanzierungsmodelle“ helfen da nur im absoluten Ausnahmefall, da diese in der Regel doppelt so teuer sind und im Ergebnis künftige Haushalte der Stadt noch mehr einengen. Daher muss die jetzt gültige Entschuldungskonzeption an die Realität angepasst werden. Leipzig kann nicht weiter konsolidieren, wie dies schrumpfende Städte zu tun pflegen. Leipzig muss in sein Wachstum investieren. Daher sollen in einem ersten Schritt für den Zeitraum 2017 – 2020 bis zu 100 Millionen Euro weniger in die Entschuldung, sondern vorrangig für Investitionen und grundlegende Sanierungen von Schulen zur Verfügung gestellt werden. Zuzüglich Fördermittel stünden dann etwa 200 bis 250 Millionen Euro zusätzlich für die Forcierung u. a. der v. g. Maßnahmen bereit.
Jedes Unternehmen, das wächst und wachsen will, muss investieren. Dies funktioniert in der Regel auch unter Einbeziehung eines Fremdmittelanteils. Leipzig soll und wird sich nicht wie in den neunziger Jahren verschulden. Aber im Angesicht der immensen Investitionsbedarfe einer stark wachsenden Stadt, im Einklang von „Neuem Kommunalen Finanzmanagement“ und Bilanzierung, einer robusten Eigenkapitalquote I Leipzigs mit 40,8 % (EK II: 63,9 %; siehe S. 151, DS 206/14,
„Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 …“ ) muss und kann die Entschuldung zeitlich gestreckt werden. Nur so bleibt Leipzig attraktiv und wird von zunehmenden Steuereinnahmen profitieren.

Antrag der SR M. Weber, SR U.E. Gabelmann, SR K. Schenk, SR F. Riekewald, SR M. Götze

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, dass in Bezug auf die Straßenbahninfrastruktur der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH kein Rückbau der Straßenbahngleise und der Tragwerke für den Fahrstrom auf dem Abschnitt zwischen
Connewitz Kreuz und Stadtgrenze erfolgt, mindestens bis zur Beschlussfassung des künftigen Nahverkehrsplans.

Begründung:
Siehe Originalantrag

Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der dezentralen Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen und Optionen für ein modernes gemeinsames
Verwaltungs- und Bürgerzentrum von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen – Neues Stadthaus – auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz zu prüfen.
Über das Prüfergebnis soll der Stadtrat bis zum 30.09.2016 informiert werden.

Begründung:
Die Stadtverwaltung unterhält derzeit zahlreiche Verwaltungsliegenschaften, vorrangig in angemieteten Objekten. Auch die Firmensitze der Kommunalunternehmen und ihrer Tochterunternehmen – mit Ausnahme der KWL – sind angemietet. Langfristig erscheint der Bau eines neuen Stadthauses auf einem städtischen Grundstück – analog dem neuen Firmensitz der LWB – wirtschaftlicher und somit sinnvoll.
Mit der Errichtung eines neuen Stadthauses versprechen wir uns auch einen Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger, da sie künftig durch die zentrale Lage Zeit und Wege sparen können.
Pläne, auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz ein neues Stadthaus zu errichten, existieren seit vielen Jahren. Zuletzt wurde vor ca. 10 Jahren geprüft, am Standort Nonnenmühlgasse ein solches Gebäude zu errichten.
Bürgerämter und Einrichtungen, wie die des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), die bewusst dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, sollen natürlich erhalten bleiben und sind nicht Gegenstand dieses Antrages.
Der Stadtrat hat mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ beschlossen. Nunmehr soll zeitnah geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen ein solches Stadthaus errichtet und im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt werden kann.

Beschlussvorschlag:
Der jährliche Grundstücksmarktbericht wird dem Stadtrat als Informationsvorlage vorgelegt und der Öffentlichkeit als kostenfreier Download auf der Internetpräsenz der Stadt Leipzig zugänglich gemacht.

Begründung:
Jährlich im März/April veröffentlicht der Gutachterausschuss den Grundstücksmarktbericht für Leipzig. Hierin werden sämtliche Liegenschaftsübergänge preislich, quantitativ und qualitativ statistisch aufgearbeitet und veröffentlicht. Auf Grund der dynamischen Entwicklung des Liegenschaftsmarktes in Leipzig sehen wir ein erhöhtes öffentliches Interesse. Daher halten wir eine öffentliche Informationsvorlage für die Ratsversammlung für angebracht.
Der alleinige Verkauf für eine Schutzgebühr von 50 Euro stellt eine aus unserer Sicht unnötige Hürde dar und soll durch eine kostenfreie Downloadmöglichkeit ergänzt werden.

Die Journalisten der Leipziger Internet-Zeitung haben bekanntgegeben, sich aus der Berichterstattung zu den
Legida-Demonstrationen zurückzuziehen. Bereits vorher wurden immer wieder heftige Angriffe auf
Journalisten auch anderer Medien bekannt. Hilfe oder Unterstützung von der Polizei erhielten
die Betroffenen nach eigenen Angaben keine.
Ebenfalls berichten mehrere Mandatsträger in vertraulichen Gesprächen, daß ihnen von der Polizei
fortlaufend die Möglichkeit verwehrt wird, das Demonstrationsgeschehen neutral aus der Nähe zu
beobachten, um Erkenntnisse für die eigene politische Arbeit zu gewinnen.

Wir fragen an:
1. Wie wird die unabhängig Berichterstattung und das Recht auf Pressefreiheit bei Demonstrationen auf dem
Boden der Stadt Leipzig seitens Polizei und seitens der Stadtverwaltung sichergestellt? Welche Priorität hat
die Pressefreiheit im Verlauf des konkreten Demogeschehens? Welchen Stellenwert hat die Mandatsfreiheit
im Verlaufe des konkreten Demogeschehens?
2. Welchen Konsequenzen ergeben sich für die Polizei einerseits und für die Stadtverwaltung andererseits aus
den von Journalisten beschriebenen fehlenden sicheren Berichtserstattungsmöglichkeiten vor Ort?
3. Wie sollen sich Mandatsträger über Demonstrationsgeschehen informieren und daraus
Handlungsmöglichkeiten für die eigene politische Arbeit ableiten, wenn die Möglichkeit der persönlichen
Information unangemessen eingeschränkt wird und die Medien vor Ort sich von der Berichterstattung aus
Sicherheitsgründen zurückziehen?
4. Wird die Stadt Leipzig zusammen mit der Polizei ein tragfähiges Konzept dafür erarbeiten, wie sowohl
Presseangehörige als auch Mandatsträger angemessen geschützt werden können, wenn sie in ihrer
beruflichen bzw. Mandatsfunktion vor Ort sind, um zu berichten bzw. sich zu informieren? Falls ja, in
welchem Zeithorizont ist damit zu rechnen? Falls nein, warum nicht?

Redner: Heiko Oßwald, Stellv. Vorsitzender der SPD-FraktionHeiko_Osswald2

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
werte Gäste!

Leipzig verzeichnet mittlerweile ein so immenses Bevölkerungswachstum, dass eine Prognose nach der anderen nach oben korrigiert werden muss. Die Schülerzahlen werden in den nächsten sechs Jahren um weitere 10.000 auf dann 60.000 steigen, welches den Neubau von ca. weiteren 13 Schulen erforderlich macht.
Der Stadtrat hat in den letzten beschlossenen Haushalten fraktionsübergreifend dem Schulhausneubau und der Sanierung und Erweiterung von Schulgebäuden oberste Priorität eingeräumt und dafür die finanziellen Weichenstellungen eingeleitet. Doch neben dieser finanziellen Herausforderung, der wir zunehmend Rechnung tragen, stoßen wir auf personelle und organisatorische Grenzen in der Verwaltung. Wenn von den für 2015 im Doppelhaushalt geplanten Mitteln für Schulinvestitionen nur ca. 30 Prozent umgesetzt werden konnten, dann ist dies nicht nur daher gesagt, sondern bittere Realität. Die Verwaltung bekommt das vom Stadtrat beschlossene Geld nicht mehr in diesem Umfang auf die „Straße“. Und damit haben wir mittlerweile auch ein immenses Zeitproblem.
Aus unserer Sicht sind daher alle Optionen ideologiefrei zu prüfen, wie sich Investitionen im Schulbereich beschleunigen lassen. Die verstärkte Einbindung unserer stadteigenen Projetentwicklungsfirma LESG ist für uns hier die nahe liegende Option. Zunächst war unser ursprünglicher Antrag nur als Prüfauftrag an die Verwaltung gedacht. Doch nachdem der Verwaltungsstandpunkt bereits diese Prüfergebnisse liefert, haben wir uns zu der jetzt vorliegenden Neufassung entschlossen. Die Prüfergebnisse lauten verkürzt wie folgt: Eine verstärkte Einbindung macht Sinn, soweit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der LESG dies zulässt. Diese reicht aber nicht aus, um nennenswerte zusätzliche Projekte zu realisieren. Also soll alles beim alten bleiben. Daher unsere Neufassung, die darauf zielt, die LESG wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, in größerem Umfang Schulbauprojekte anzugehen. Die LESG hat bereits zahlreiche Projekte realisiert z.B. die Grundschule in Böhlitz-Ehrenberg. Die können das also und zwar zuverlässig und im Kostenrahmen. Natürlich ist auch die LESG an die üblichen Fristen im Planungs- und Bauprozess gebunden. Aber sie kann parallel zur Verwaltung zusätzliche Vorhaben umsetzten. Und natürlich ist es ausdrücklich gewollt und auch notwendig, dass im Rahmen des Investoren- und Dienstleistungsmodells mehr Personal eingestellt werden muss und mehr Verbindlichkeiten aufgenommen werden müssen. Nur so lassen sich mehr Projekte umsetzten, dafür braucht es die Unterstützung der Stadt.
Auch die Einbindung von privaten Investoren im Einzelfall kann eine weitere Lösung sein, den Schulneubau zu beschleunigen. Deshalb befürworten wir auch den diesbezüglichen CDU- Antrag.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, werte Stadträtinnen und Stadträte, werte Gäste,
auch meiner Fraktion wäre es lieber, wenn die Stadtverwaltung selber alle notwendigen Schulvorhaben zeitgerecht umsetzen könnte. Aber mittlerweile sind wir eben in einer Situation, wo wir neue Partner brauchen, auch wenn wir damit nicht immer den finanziell nachhaltigsten Weg einschlagen. Bei Investorenmodellen mit der LESG verbleibt die Rendite wenigstens in der kommunalen Familie. Der Zeitdruck ist groß, die Schulpflicht lässt sich nicht abschaffen, deshalb ist unser Handeln gefragt. Bitte stimmen Sie unserem Antrag in der Neufassung zu.

Zu den Vorlagen „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst, für das Stadtgeschichtliche Museum und das Museum der bildenden Künste“ erklärt die Stadträtin der SPD-Fraktion, Katharina Schenk:Katharina_Schenk2

„Zahle so viel du willst“ – „Pay as you wish“ – ist ein interessantes Konzept, Bürgerinnen und Bürgern einen sehr kostengünstigen Besuch von kulturellen Einrichtungen zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch an den Wert von Kultur zu erinnern. Meine Fraktion freut sich, dass unsere Anregung aufgenommen wurde. Die mögliche Ausgestaltung des „Zahle so viel du willst Tags“ sollen die städtischen Museen zusammen mit der Stadtverwaltung dem Stadtrat darstellen. Bei unseren ersten Gesprächen mit einigen Museen gab es bereits ein positives Feedback. Wir sind gespannt, welche Form sich am Ende anbietet.
Zudem haben wir uns für eine intensive Befassung mit den Besucherinnen und Besuchern stark gemacht. Besucher/-innenforschung hilft dabei, Veränderungen in der Struktur des Museumspublikums und Aussagen zu der Wirkung bestimmter Angebote zu erhalten. Trendanalysen, direkte Befragungen, Erhebungen zur Wirksamkeit von Werbung, Forschungen zu museumspädagogischen Angeboten und zur Nutzung neuer Medien im Museum – es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Wir erhoffen uns daraus Anregungen für die weitere Ausgestaltung der für Leipzig so wichtigen Museumslandschaft.“