Änderungsvorschlag:

Die Erhöhung des Bürgschaftsentgeltes auf bis zu 2 % p.a. des valutierenden Kreditbetrages für alle bestehenden und zukünftig zu gewährenden Bürgschaften wird beschlossen.

Begründung:

Derzeit werden von der Stadt Leipzig für gewährte Bürgschaften Bürgschaftsentgelte zwischen 0,25 und 1 Prozent berechnet. Die bestehenden Bürgschaften besichern zu Beginn des Jahres 2014 Kredite der städtischen Unternehmen in Höhe von rund 316,69 Mio. Euro. Durch die gewährten Bürgschaften konnten die städtischen Unternehmen am Kapitalmarkt Kredite zu günstigeren Konditionen aufnehmen bzw. wurden durch diese überhaupt erst kreditwürdig. Üblicherweise werden Bürgschaftsentgelte zwischen 0,5 und 2 Prozent erhoben. Im Haushaltsplanentwurf ist eine Anhebung der Bürgschaftsentgelte auf 2,5 Prozent vorgesehen. Diese Anhebung wird aus folgenden Gesichtspunkten für problematisch gehalten:

1.  Die kommunalen Unternehmen sind gesellschaftsrechtlich Töchter der Stadt Leipzig.  Werden Bürgschaftsentgelte erhoben, die über dem üblichen Durchschnitt liegen, so liegt  darin eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vor, die steuerrechtlich zu verdeckten  Gewinnausschüttungen führen kann. Dieses Risiko sollte vermieden werden.

2. Bürgschaftsentgelte enthalten in der Regel einen Verwaltungskosten- und  Risikoprämienanteil. Sie werden also dafür entrichtet, um zum einen das Risiko  abzudecken, dass der Bürge vom Bürgschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird und  zum anderen, den Verwaltungsaufwand abzugelten, der durch regelmäßige Überprüfung  der Bonität und Auswertung der Unternehmensdaten entsteht. Sie sollten aber maximal  den Zinsvorteil abschöpfen, den das betreffende Unternehmen durch die gewährte  Bürgschaft erzielen kann. Beim momentanen niedrigen Zinsniveau sind die aktuellen  Bürgschaftsentgelte im vergleich zu den Vorjahren aber eher gesunken. Somit besteht die  Gefahr einer Fehlsteuerung der kommunalen Unternehmen. Führt die Erhöhung der  Bürgschaftsentgelte dazu, dass Bürgschaften abgelöst und statt dessen unbesicherte  Kredite am freien Kapitalmarkt zu höheren Zinsen  aufgenommen werden, weil dies dann  für die kommunalen Unternehmen wirtschaftlicher ist, so schadet dies letztendlich sowohl  der Stadt Leipzig als auch den Unternehmen.

3. Die LWB als Hauptbürgschaftsnehmer steht derzeit vor großen finanziellen  Herausforderungen. Sie ist zum einen angehalten, wieder mehr in die Instandhaltung und  Sanierung des Wohnungsbestandes zu investieren, um das Vermögen der Stadt Leipzig  zu erhalten. Zum anderen soll die LWB auch wieder neuen Wohnraum schaffen, um in  einem wachsenden Leipziger Immobilienmarkt den Marktanteil von 10% zu behaupten.  Beide Ziele sind mit dem Einsatz von hohen finanziellen Mitteln verbunden, die  mit einer  drastischen Erhöhung der Bürgschaftsentgelte gefährdet werden.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

vor einiger Zeit hielt ich schon einmal eine Rede zum Thema Lernmittel. Dabei ging es um die Mittel für das Jahr 2013. Seit diesem Jahr muss die Kommune die Mittel für Arbeitshefte und Kopien übernehmen. Die sinnvolle Verteilung auf die einzelnen Schularten ist Inhalt unseres Antrags.

Im Vorschlag der Verwaltung wurde zwar die Erhöhung der Pauschale für Grundschulen berücksichtigt, aber die Unterfinanzierung anderer Schularten blieb.

Lernmittel sind ein Teil des Schulbudgets. Schulen bekommen Geld für Reparaturen, Reinigungsmaterialien, zur Ausstattung von Zimmern, für Bibliotheken, Profilunterricht, Lehrmittel und besagte Lernmittel.

Lernmittel sind für die Anschaffung von Büchern, Arbeitsheften und Kopien vorgesehen. Die Schulen können aufgrund der Budgetierung selbst entscheiden, ob mehr Bücher oder Arbeitshefte angeschafft werden.

Die Mittel für die Bücher stellte die Stadt Leipzig bisher schon zur Verfügung. Das waren z. B.
• für Grundschulen 12,50 Euro
• für Oberschulen und Gymnasien 45,00 Euro
• für Berufsschulen 13,00 bis 17,00 Euro
Das war nicht üppig, an manchen Stellen sogar sehr wenig, wenn man bedenkt, dass die meisten Bücher mindestens 20 bis 25 Euro kosten.

Nun kommen die Kosten für Arbeitshefte und Kopien dazu.
Die Antragsteller haben an den entsprechenden Schularten sehr genau nachgefragt, wie hoch der Bedarf ist.

So fiel auf, dass z. B. Gymnasien für Bücher, Arbeitshefte und Kopien im nächsten Jahr 55,17 Euro pro Schüler erhalten sollen. 45 Euro bekamen diese bisher für Bücher, d. h. lediglich 10,17 Euro stellt die Verwaltung in dieser Schulart für Arbeitshefte und Kopien zur Verfügung. Das ist meilenweit entfernt von der Empfehlung des Städte- und Gemeindetages von 50 Euro pro Schüler. Wir Antragsteller fordern die von der Verwaltung selbst empfohlenen 30 Euro pro Schüler.

Auch bei den Berufsschulen und vor allem bei der Berufsförderschule fiel uns ein erhebliches Ungleichgewicht auf. In Berufsschulen werden weniger Arbeitshefte, dafür aber mehr Bücher benötigt. Es kann nicht sein, dass pro Berufsschüler nur aller paar Jahre ein neues Buch für ein Fach angeschafft werden kann. Für eine moderne Ausbildung braucht man eine vernünftige Ausstattung. Stellen Sie sich doch einmal ein Buch für das Fach Informatik vor, dass 10 Jahre alt ist.
Die Erhöhungen in den anderen Schularten sichern lediglich den Stand von 2013.

Die im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagene Änderung, die geplante Reduzierung des Schulbudgets zu Gunsten der Lernmittel aufzuheben kann nicht funktionieren, denn die bisher eingestellten Mittel waren schon äußerst knapp. Wenn Schulen dann genügend Bücher haben, aber kein Geld mehr für Leuchtmittel und WC-Papier, funktioniert Schule auch nicht mehr.

Sehr geehrte Stadträte, die zusätzlichen Mittel für diesen Bereich belasten den Haushalt der Stadt Leipzig. Trotzdem ist diese Investition besonders wichtig, denn dieses Geld kommt allen Schülern der Stadt Leipzig zu Gute, egal in welcher Schule diese lernen. Die Ausstattung mit Lernmitteln ist eine wichtige Grundlage für Bildung.

Vielen Dank!

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Mit diesem, nunmehr seit einem Jahr im Verfahren befindlichen Antrag, will die SPD-Fraktion zum einen ihre grundsätzliche Kritik am bisher üblichen Verfahren, Grundstücksverkäufe als Mittel zur HH-Konsolidierung zu verwenden, zum Ausdruck bringen.
Ich möchte aber einen Schritt weiter gehen. Grund und Boden sind in meinem Verständnis neben den materiellen und immateriellen Werten unserer Kunst- und Kulturlandschaft, der einzige kommunale Vermögenswert, der nicht beliebig vermehrbar ist. Grund und Boden sind nun mal als Fläche eine konstante Größe.
Deshalb fordern wir, dass über mittel- und langfristige Perioden mindestens eine ausgeglichene Vermögensbilanz, wenn nicht gar ein Zuwachs, nachgewiesen werden muss – und zwar als Wert und als Fläche.

Uns ist klar, dass das nicht konkret für jedes Haushaltsjahr dargestellt werden kann. Es ist dabei eigentlich auch egal, ob wir uns über Zeiträume von 3, 5 oder wie in der Verwaltungsmeinung beschrieben, 10 Jahre verständigen. Der Wille und das Ziel müssen aber erkennbar sein. Hier gilt es auch Erfahrungen in der Bilanzierung und in der Darstellung zu sammeln. Die angestrebte jährliche Berichterstattung wird uns zeigen, ob das funktioniert und wir haben da allemal die Möglichkeit korrigierend einzugreifen.

Auf eine Wertediskussion muss ich allerdings heute verzichten.
Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, eine grundsätzliche Kritik am Umgang mit öffentlichem Eigentum, speziell Bundes- und sicher auch Landeseigentum, welches sich in Sondervermögen befindet, äußern.
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wenn große zusammenhängende Gebietsflächen an privat veräußert werden, auch weil den Kommunen die Finanzkraft oder Ideen fehlen und damit auch städtische Entwicklungspotentiale quasi privatisiert und zum Spekulationsobjekt werden. B-Pläne hin oder her.
Als Beispiel sei das Bundesvermögen der Bahn im Bereich des Bayerischen Bahnhofs genannt, den Verkauf an nur einen Erwerber kritisiere ich. Meine Logik geht eher dahin, dass solche Flächen grundsätzlich der betroffenen Gebietskörperschaft kostenfrei, zur Nutzung übergeben werden sollten.
Anrüchige Geschenke kann man ja allemal ausschlagen.
Ich weiß, das ist ein Thema, welches wir hier nicht zu verantworten haben. Aber nachdenken sollten wir darüber.
Und was sich gerade wenige Kilometer vor unserer Haustür mit dem beabsichtigten Verkauf des Goitzschesees abspielt, bestätigt meine kritische Haltung in diesen Dingen.

Redner: Tino Bucksch, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
werter Bürgermeister Albrecht,
sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!

Die Frage, wozu wir den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig-Engelsdorf (KEE) brauchen, lässt sich anhand der aktuellen Arbeitslosenzahlen in Leipzig einfach beantworten. Wir haben ca. 72.000 Leistungsempfänger im SGB II-Bereich, ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften, ca. 54.000 ALG II-Empfänger, ca. 32.000 Aufstocker und ca. 22.000 Arbeitslose im SGB II. Wir haben ein Problem!

75 Prozent der Jobcenter-Kunden sind sogenannte marktferne Arbeitslose. Für das Jahr 2013 standen 2.500 Teilnehmerplätze im Bereich der öffentliche Beschäftigung zur Verfügung. 2014 werden es nur 2.000 sein. Eine weitere Einschränkung ist, dass die AGH-MAE und FAV-Maßnahmen Nachrangigkeit gegenüber allen anderen Eingliederungsleistungen des Jobcenter besitzen. Und sie besitzen eine Zuweisungsdauer von insgesamt höchstens 24 Monate innerhalb von 5 Jahren. Von den 2.000 Stellen für 2014 gehen 1.310 Plätze an große Träger wie die LVB, den SAH oder den KEE. 2013 waren es noch 1.652 Plätze. Ja es ist so, dass die Träger und Vereine für die Integration zuständig sind. Das Jobcenter muss die Instrumente auflegen und die Teilnehmer zuweisen. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der betroffenen Teilnehmer gedacht werden und nicht aus der Sicht bzw. des Bedarfs der Träger und Vereine.

Diese Schwierigkeit manifestiert sich wunderbar in der Formulierung der Stadt in ihrem Verwaltungsstandpunkt, wenn durch Anträge beim KEE oder an anderer Stelle neue Plätze geschaffen werden sollen: „Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters Leipzig für Maßnahmen des Marktersatzes zur Verfügung stehen“.

Eine weitere Schwierigkeit ist, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse im Jobcenter und der Stadt nicht zeitlich übereinander passen und die Maßnahmen eine gewisse Fluktuation aufweisen:
→ 2011 168 AGH-MAE geplant, 137 war dann der IST-Stand (WP 2013)
→ 2012 618 AGH-MAE geplant, 281 war dann der IST-Stand (WP 2014)
→ 2013 621 AGH-MAE geplant, 238 erwartet (laut WP 2014)
→ 2014 452 AGH-MAE geplant

Wir stehen daher vor dem grundsätzlichen Problem, dass wir Fraktionen den KEE nicht mit Aufgaben bzw. Erwartungen überfordern dürfen, die er aufgrund der skizzierten Rahmenbedingungen gar nicht erfüllen kann. Wir dürfen den Teilnehmerkreis des KEEs nicht mit unseren Wünschen überfordern und somit Bereiche kompensieren, aus denen sich die Stadt selbst aus regulären Stellen zurückzieht.

Es muss primäres Ziel sein, die Arbeitslosen wieder in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen, Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen, Selbstbewusstsein schaffen. Das Gefühl, gebraucht zu werden vermitteln und die Chance bieten, etwas für sich, andere und/oder die Gesellschaft tun. Daher müssen die Instrumente aus Sicht der Betroffenen her gedacht werden und nicht den Interessen von Vereinen/Trägern oder der Fraktionen untergeordnet werden.

Daher brauchen wir endlich die Diskussion um ein Konzept über einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Leipzig. Gedanklich frei von Einschränkungen, unter welchen die Arbeit des KEE und Jobcenter steht. Wir müssen entscheiden, wer sind die Betroffenen? Was sind die Instrumente? Welche Maßnahmen sind möglich? Welche Ziele verfolge ich mit den Maßnahmen? Schon hier wird sich eine Uneinigkeit, ob Betroffene schnellstmöglich über die Instrumente in den ersten Arbeitsmarkt kommen oder auf lange Sicht in den öffentlich geschaffenen Stellen verbleiben, zeigen.  Was kostet es, wenn die Stadt dies alles auf die Beine stellt? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, können wir als Stadträte eine Entscheidung treffen. Aber hier ist die Verwaltung erst einmal am Zug. Bürgermeister Albrecht muss liefern! Der KEE arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten gut. Die Stadt bzw. Bürgermeister Albrecht ruht sich auf dieser Arbeit aus! Das darf angesichts der oben genannten Zahlen nicht zufriedenstellen. Die Stadt muss aktiv werden, Konzepte liefern und nach Beschlussfassung durch den Stadtrat handeln.
Die SPD-Fraktion wird sich dieser Diskussion nicht verschließen. Wir stimmen dem Wirtschaftsplan für 2014 zu und erwarten zeitnah Vorstöße der Verwaltung zur Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in Leipzig!

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Der Beschluss des Stadtrates, ein Gymnasium in Schönefeld wieder zu errichten wird von einigen Stadträten kritisch gesehen.
Als Hauptargumente werden die hohen Kosten, eine bis jetzt fehlende Sporthalle und vor allem  die Lage des Gymnasiums im Nordosten der Stadt angeführt.
Die Kosten liegen nach dem aktuellen Baukostenindex durchaus im unteren Bereich und sind keinesfalls zu hoch. Sie betragen nur etwa 75 Prozent der Kosten für einen Neubau. Die EnEv 2009 wird um ca. 40 Prozent unterschritten. Also alles im grünen Bereich!
Für die Errichtung einer Sporthalle gibt es Optionen und auch dazu hat sich der Grundstücksverkehrsausschuss bereits positioniert.
Die Lage des Gymnasiums ist aus meiner Sicht ein Argument, dass ich nicht unwidersprochen hinnehmen kann.
Die Entscheidung für ein Gymnasium wird im Allgemeinen nicht nach der Länge des Schulwegs, sondern nach seinem Profil entschieden.
Die Kreativschule BIP zieht zum Beispiel Schüler aus der gesamten Stadt nach Schönefeld. Oder die Waldorfschule in der Bertastraße. Beispiele gibt es dafür viele
Es wird argumentiert, dass der Bedarf im Süden vorhanden ist, da hier die meisten Bildungsempfehlungen ausgesprochen werden. Allerdings steht hier kein städtisches Grundstück zur Verfügung. Ein Glücksfall für unseren Stadtteil!

Nach den letzten statistischen Erhebungen ist Schönefeld-Abtnaundorf ein Stadtteil mit vielen jungen Menschen, Durchschnittsalter 43 Jahre und sehr vielen Kindern und einem Bevölkerungszuwachs von ca.12 Prozent.
Zu denken geben sollte uns allerdings, dass hier die Grundschüler nur zu ca.30 Prozent eine Bildungsempfehlung erhalten. Ist denn ein Grundschüler in Schönefeld dümmer als im inneren Süden? Keinesfalls, hier besteht sehr viel Nachholbedarf. Aber das ist ein anderes wichtiges Thema.
Mich beunruhigt, dass sich ein Ungleichgewicht in der Bildungslandschaft unserer Stadt entwickelt, das so nicht hinnehmbar ist. Das Bildungsbürgertum bekommt im Süden die Gymnasien und wir in den weniger betuchten Stadtteilen die Förderschulen. Das kann nicht unser Ziel sein.
Leipzig wächst in den kommenden Jahren und keiner weiß mit Sicherheit, wie sich Stadtteile hinsichtlich ihrer Bevölkerungsstruktur entwickeln werden.
Bereits jetzt sind deutliche Wanderungsbewegungen sichtbar. Deshalb müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass eine ausgeglichene Bildungsstruktur in der Gesamtstadt vorhanden ist.
Gute Bildungseinrichtungen sind ein Anreiz für junge Eltern in einen Stadtteil zu ziehen und deshalb benötigen wir das Gymnasium gerade in Schönefeld, einem bisher eher benachteiligten Stadtteil. Viele Schönefelder befürchten jetzt, dass die aktuellen Entwicklungen dazu führen könnten, den Bau des Gymnasiums abzusagen. Wollen wir so ein Signal aus dem Stadtrat senden?
Ich bitte dem Baubeschluss zuzustimmen, um zügig mit dem Bau beginnen zu können. Wir brauchen das Gymnasium im Schuljahr 2016/2017 und haben dazu keine Alternative.

Noch eine Bemerkung zum Änderungsantrag der Linken: Ich kann Ihre Beschlussvorschläge nicht wirklich ernst nehmen.
Wem sollte dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt nützen?  Wir haben den Baubeschluss vorliegen!  Wenn Sie ehrlich sind, wollen Sie versuchen, den Bau des Gymnasiums doch noch zu verhindern. Koste es was es wolle – außer Wählerstimmen. Auch Fördermittel und bereits investierte Planungsmittel.
Ich würde mir wünschen, wenn Sie Klartext reden würden und sich nicht hinter solchen Scheinargumenten wie Schulwegsicherheit verstecken. Das ist doch längst geklärt.
Würden wir Ihrem Antrag folgen, würde das dringend benötigte Gymnasium nicht fristgerecht fertig gestellt. Wollen Sie das wirklich unseren Schülern antun?

Änderungsvorschlag:

Der Neubau der Kindertagesstätte Gohliser Straße 5 wird bautechnisch so ertüchtigt, dass ein Gründach problemlos nachträglich bei Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel erfolgen kann.

Begründung:

Die Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 Euro sind zur Zeit nicht verfügbar. Deshalb soll die Möglichkeit der Nachrüstung eines Gründachs auch später möglich sein.

Änderungsvorschlag:

1. Ergänzung Beschlusspunkt 1
Die Platzanzahl für die Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie B wird in der Regel auf etwa 50 begrenzt. Bei größeren Abweichungen muss es sich um mehrere Gebäudeteile bzw. Gebäude oder ein Gebäude, das auf Grund seiner Gebäudestruktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur im Sinne des Konzeptes besonders geeignet ist, handeln. Der Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau werden regelmäßig über die Standortsuche für Gemeinschaftsunterkünfte der Kategorie A und B informiert.

2. Neuer Beschlusspunkt 3
Der Oberbürgermeister setzt sich weiterhin gegenüber der Landesregierung für die Änderung des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringung von Asylbewerbern ein, um den Anteil der dezentral in Einzelwohnungen Untergebrachten noch weiter erhöhen zu können. Darüber hinaus versucht dir Stadtverwaltung mit den großen Wohnungsanbietern in Leipzig Rahmenverträge zur Bereitstellung von Wohnungen für Flüchtlinge.

3. Neuer Beschlusspunkt 4
Bis Ende 2014 wird das Konzept „Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ fortgeschrieben, um über die Anzahl und die Größe der geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen (Kategorie A) abschließend zu entscheiden. Im Zuge der Evaluation soll für die Kategorie A, neben der Möglichkeit Neubau, auch die Anmietung oder Nutzung stadteigener Gebäude geprüft werden.

Begründung:
Erfolgt mündlich