Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bis Ende 2014, da wo es rechtlich möglich ist, die „Tempo-30“-Regelung an Schulen, Kitas und Horten einzuführen. Dazu werden Einzelfallprüfungen durchgeführt.

2. Bis Ende 2014 ist dem Stadtrat ein Umsetzungsbericht vorzulegen.

Begründung:

Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas sind ein probates Mittel zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder.

Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können, muss folglich eine Gefahrenlage bestehen, die zum einen auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und die zum anderen das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 45 StVO geschützten Rechtsgüter (hier insbesondere Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Der Antrag wird mit der im Dezember 2012 ergangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach begründet, das die Stadt Nürnberg in ihrem Handeln bestätigt und die Einführung von „Tempo 30“ vor Schulen und Kitas für rechtmäßig erklärt hat.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung der drei Grundstücke der Adlerspitze zwischen Windorfer und Dieskaustraße (Flurstücke 88, 88a und 1482) einzuleiten.
Im Zuge der geplanten Umbaumaßnahmen am Adler ist der Bau einer behindertengerechten Haltestelle in der Dieskaustraße (Tramlinie 3 stadteinwärtige Fahrtrichtung) einzuplanen.
Der Grundstücksverkehrsausschuss und der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sind über den Stand der Verhandlungen bis Juli 2014 zu informieren.

Begründung:

Ein geordneter Stadtentwicklungsprozess am Adler scheint vor dem Hintergrund der Vergangenheit schwierig aber nicht aussichtslos.

In Nachbarschaft zur ehemaligen Naumannschen Brauerei wurde in der Vergangenheit eine Baugenehmigung für einen Discounter erteilt.
Zusätzlich wurde ebenfalls entgegen dem beschlossenen Zentrenkonzept im Rahmen des Bauleitverfahrens Nr. 325 eine Baugenehmigung für zentrenrelevantes Einzelhandelsortiment auf dem ehemaligen  Conrad-Gelände erteilt. Diese beiden Genehmigungen stellen eine Perforation der Ziele des Zentrenkonzeptes dar.
Wenn an dem gewachsenen D-Zentrum Adler weiter festgehalten werden soll, so müssen in nächster Zeit auch Flurstücksbereinigungsmaßnahmen durchgeführt werden. Vor allem die Adlerspitze zwischen Windorfer Straße und Dieskaustraße stellt auf Grund der Eigentümerstruktur eine besondere Herausforderung dar, die einer geordneten Entwicklung bisher entgegen steht. Hier sollte die Verwaltung handeln und Klarheit schaffen.

Dies würde den Fokus auf das gewachsene Zentrum Adler lenken. Vor allem auch als Signal an die Einzelhändler vor Ort, die derzeitig noch die Entwicklung am Standort abwartet.
Aus Sicht der SPD-Fraktion reicht es nicht aus, lediglich die Verkehrsinfrastruktur (Straßen und Schienen) Instand zu setzen. Bei einer entsprechenden Flächenverfügbarkeit besteht die Möglichkeit, auch in der Dieskaustraße eine behindertengerechte Haltestelle beim geplanten Knotenumbau einzurichten.

Beschlussvorschlag:

Zum Zwecke der grundsätzlichen Klärung der Funktionalität des Nahleauslassbauwerkes auf das Auesystem-Burgaue ist ein Auenwaldsymposium im 1. Halbjahr 2014 zu organisieren.

Zur Vorbereitung auf das Symposium ist eine fundierte Stellungnahme durch die Stadtverwaltung zu erarbeiten, inwieweit das Nahleauslassbauwerk Bestandteil auentypischer und dynamischer Flutungen der Burgaue bspw. durch Absenkung der Wehrschwelle (Fachbaum) bereits bei kleinen Hochwassern sein kann.
Sofern anstelle des Nahleauslassbauwerks eine natürliche Flutung der Burgaue an anderer Stelle wesentlich besser realisiert werden kann, ist dies konkret zu benennen und mit Realisierungszeiträumen zu untersetzen.

Der Oberbürgermeister setzt sich bei der Landestalsperrenverwaltung (LTV) dafür ein, dass der Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes bis zur Klärung dieser Fragen zurückgestellt wird und sich die LTV an der Prüfung und Ermöglichung einer naturnahen Nutzung der Burgaue beteiligt.

Begründung:

Die Aufgabenstellung für diesen Antrag leitet sich aus dem Planungsbeschluss für das Projekt „Lebendige Luppe“ (V-DS-1799 vom 21.03.2012) ab. Dort ist in der Begründung (Abs.3 Sachstand) formuliert:

„Weitere tangierende Aktivitäten in Verantwortung der LTV, wie z. B. die Schlitzung von Deichen der Neuen Luppe oder andere großflächige Flutungsmöglichkeiten in der Burgaue sowie die Sohlanhebung der Neuen Luppe sind ergänzend weiter zu verfolgen, um neben der verbesserten dauerhaften Wasserversorgung insbesondere auch auentypische, dynamische Prozesse wieder zu beleben und eine weitere Eintiefung der Neuen Luppe zu verhindern.“

Das Projekt „Lebendige Luppe“ allein kann diese Aufgabe nicht leisten. Als erster Baustein verknüpft es kleine Fließgewässer, kann aber aufgrund begrenzter Wasserzufuhr keine dynamischen Auenprozesse anstoßen, die für den Erhalt der Hartholzaue und ihrer Artenvielfalt notwendig wären.

In der Burgaue und der angrenzenden Nordwestaue Leipzigs befinden sich die wertvollsten Hartholzauenbestände Sachsens. Dieser Lebensraumtyp Hartholzaue ist von besonderer europäischer Bedeutung und unterliegt dem sehr strengen Schutz der  Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Nach dem Entwicklungsgebot und Verschlechterungsverbot der FFH-RL muss die derzeitig stattfindende Austrocknung der Hartholzaue unterbunden werden. Um dies zu realisieren, ist als Rahmen eine natürliche Auendynamik mit großflächigen Flutungen und Sedimenteinträgen notwendig.

Der geplante Ersatzneubau des Nahleauslassbauwerkes (Baukosten 3,5 Mio. €) prägt die Flutungsmöglichkeiten der Burgaue für Jahrzehnte. Deshalb ist er auf die übergeordnete Zielstellung der Auenrenaturierung abzustimmen. Zugleich ist zu klären, ob der Ersatzneubau in dieser Dringlichkeit bzw. überhaupt notwendig ist.

Die Burgaue wird gegenwärtig als Polder betrieben, der ausschließlich für die Optimierung der Hochwasserreduktion gesteuert wird. Mit diesen seltenen, dann aber hohen Überflutungen (wie 2013 geschehen) können Auenlebensräume weder erhalten noch wiederhergestellt werden, da sich die Tier- und Pflanzenwelt nicht auf Überflutungen einstellen kann, wie in regelmäßig überschwemmten Gebieten. Im Gegenteil werden die im Polder lebenden Artengemeinschaften durch die ungewohnten Überflutungen im Katastrophenfall in erheblichem Maße geschädigt.

Wenn Polder in Flussauen zum Einsatz kommen, muss aus ökologischen Gründen die Durchführung sogenannter ökologischer Flutungen in den Poldern erfolgen, um die Entwicklung einer überflutungsangepassten, auentypischen Tier- und Pflanzenwelt zu ermöglichen.

Dies kann mit einer möglichst tiefen Absenkung des Fachbaums an einigen Wehrfeldern des Nahleauslassbauwerkes bei gleichzeitiger Anbindung an vorhandene Fließrinnen im Hinterland des Nahleauslassbauwerks erreicht werden.

Des Weiteren greift dieser Vorschlag die Vorgaben im gültigen Hochwasserschutzkonzept (HWSK) der Weißen Elster auf. Denn um die auentypischen Hauptprozesse bei Erhalt der Luppedeiche zu ermöglichen, werden im HWSK folgende technische Maßnahmen gefordert: „Einordnung von ökologisch durchgängig gestalteten regelbaren Durchlässen und Flutungsbauwerken, dabei sind die Flutungsbauwerke (b ca. ≥ 60 m) mit großen Spannweiten vorzusehen, um eine annähernde natürliche Wirkungsweise Einströmen, Ausströmen, Sedimentein- und -austrag zu ermöglichen“. Zusätzlich wird die Absenkung der Fachbaumhöhe des Nahleauslassbauwerks bereits im HWSK gefordert.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Verhinderung auentypischer dynamischer Prozesse durch die Erneuerung des Nahleauslassbauwerkes in der Burgaue manifestieren würde. Zur Erhaltung dessen, was der Schutzgebietsstatus verlangt, müsste die Stadt Leipzig zusätzlich Projekte und Mittel akquirieren. NATURA 2000 impliziert das Verbot der Verschlechterung.
Die Schutzgebietsverordnung Burgaue aus dem Jahre 1998 verlangt die Wiederaufnahme der Mittelwaldbewirtschaftung. Darüber hinaus haben sich die Kommunen des Grünen Rings Leipzig, wie die Stadt Schkeuditz, für eine naturnahe Flussauenlandschaft von Elster, Pleiße und Luppe ausgesprochen.

Den Antragstellern geht es darum, die Belange des Hochwasserschutzes und des Naturschutzes effektiv, hinsichtlich Wirkung und Finanzierung, miteinander zu verbinden.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bevor ich zu einigen wenigen Gedanken zum Haushalt, flankiert von einigen grundsätzlichen Entwicklungsfragen unserer Stadt komme, muss ich natürlich etwas zum Ablauf der diesjährigen Haushaltsdiskussion sagen.
Über das strukturelle Haushaltsdefizit ist der Rat als solches zwar sehr zeitig informiert worden, aber über den Umgang mit den sich letztendlich auch nach den diversen Verwaltungsrunden und –klausuren, sowie nach Einbringung in den Rat im September abzeichnenden defizitären 40 Millionen eben nicht.

Vage und in stichwortartigen Zurufen wurde von einem Unterschied zwischen ausgeglichenem und genehmigungsfähigem Haushalt gesprochen. Wo der letztendlich durch den Rat zu verantwortende Schnitt liegt, wurde offen gelassen. Und an das Ende seiner wenig inspirierten und inspirierenden Rede setzte der Kämmerer das Diktum, ich übersetzte hier mal frei – „Der Rat möge ihn und die Verwaltung doch bitte nicht mit Änderungsanträgen und ähnlichem Firlefanz behelligen, er hat den Haushalt im Griff, er ist der Herr im Ring, allenfalls dürfen wir ihm beim Abbau des Defizits unterstützen.“
Ich nenne das den Versuch, den Rat in unzulässiger Weise zu disziplinieren, ich möchte nicht so weit gehen, vom Versuch einer Entmündigung zu sprechen.

Jeglichen Ambitionen in diese Richtung werden wir widerstehen. Das finale Etatrecht liegt immer noch beim Rat, auch wenn das gern umgehend über Haushaltssperren ad absurdum geführt wird.
Interessant ist, dass sich die dem Finanzbürgermeister nahestehende CDU-Fraktion nach dieser Ansage vor Schreck offensichtlich überhaupt nicht politisch mit dem Haushalt auseinandergesetzt hat.

Das war aber noch nicht das Ende der Merkwürdigkeiten. Noch vor Ende der gemeinsam gesetzten Frist zur Abgabe von Änderungsanträgen zum Haushalt werden uns Eingriffe in das Zahlenwerk einzelner Ämter bekannt, die uns bisher üblicherweise erst zusammenfassend in den verwaltungsinternen Änderungen übergeben wurden. Auch um systematische Abhängigkeiten erkennen und nachvollziehen zu können. So bleibt der Verdacht der Willkürlichkeit oder aber noch schlimmer, der Verdacht einer unsortierten Haushaltsaufstellung.
Herr Finanzbürgermeister, um es deutlich zu sagen: „Sie strapazieren unser Ehrenamt.“

Natürlich erkennen wir Ihre Zwänge und die Ihrer Kollegen Bürgermeister an, wenn parallel zum laufenden Prozess signifikante Änderungen auf der Einnahmeseite wie auf der Ausgabenseite zu erwarten sind, aber der Ehrlichkeit uns gegenüber hätten Sie eben bei dieser Unsicherheit auf die Haushaltseinbringung im September verzichten müssen. Es lag in Ihrer Hand. Aber da hat Sie Ihr Ehrgeiz überrannt.

Wie soll eigentlich die Haushaltsdiskussion im nächsten Jahr ablaufen, wenn Sie einen Doppelhaushalt einbringen wollen? Die Validität Ihres Zahlenwerkes muss ich nach dieser Erfahrung schon heute in Frage stellen.
Ich fordere deshalb Sie und den Oberbürgermeister auf, dass wir uns umgehend nach Verabschiedung des Haushaltes 2014 über die Einbindung des Rates in die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2015/16 verständigen, gerade deshalb, weil am Anfang die Kommunalwahlen stehen und die Verwaltungsspitze sich nicht die Unerfahrenheit neuer Stadträte zunutze machen darf.

Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir stehen – wieder mal – vor einer schwierigen Situation, eine ohnehin sehr knappe Tischdecke über den gesamten Tisch ziehen zu müssen. Dieses Jahr ist die Tischdecke allerdings nicht nur knapp sondern schlicht zu kurz. Einerseits, weil der Stoff eingelaufen ist und andererseits weil der Tisch über die Jahre immer größer wurde. Wir kennen es –  und damit wiederhole ich Aussagen aus den vergangenen Jahren – nicht anders, als, dass wir versuchen, aus dem knappen Budget, welches nicht durch Pflichtausgaben oder deren Standards festgeschrieben ist, das Beste für die Stadt rauszuholen.

An dieser Stelle der Analyse rufen dann einige: Wir haben kein Einnahmeproblem, sondern ein Ausgabeproblem – oder anders herum. Beide Aussagen sind hochgradig gefährlich, weil undifferenziert vereinfachend bis hin mit einem leichtsinnigen Populismus formuliert.
Weder sind oder waren im Haushalt 40 Millionen Euro einfach so mal leichtfertig auf der Ausgabenseite eingestellt, das erkennen wir an, noch können wir, an wen auch immer Zuweisungsforderungen stellen.

Unbeschadet dessen steht natürlich eine Reform der Kommunalfinanzierung auf unserem Forderungskatalog gegenüber dem deutschen Föderalismus. Leider habe ich bisher bei den Koalitionsverhandlungen darüber nichts gehört.

Am Rande sei bemerkt, wir würden allein bei einer ausgewogeneren und gleichmäßigeren Berechnung der KdU-Zuweisungen im Freistaat in einen deutlich positiveren Haushaltsansatz gelangen. Und was in der Berechnung vor zehn Jahren richtig war muss heute nicht unbedingt mehr stimmen.

Und auch der Ruf nach Prioritätensetzung bringt uns hier nicht weiter. Erstens sind Prioritäten keine objektive Kategorien – jeder hier im Saal, ob Bürgermeister, einzelner Stadtrat oder Fraktion definiert diese anders. Und zum anderen haben wir vor Jahren unsere Prioritäten mit den strategischen Zielsetzungen eigentlich schon definiert.
Allerdings bemerke ich hier an, dass wir nunmehr unter den Bedingungen einer nicht mehr zu leugnenden „wachsenden Stadt“ und zwar in allen relevanten Kenngrößen baldigst eine Evaluierung und Schärfung beider Ziele vornehmen sollten.

Da frage ich mich schon, ob jeder Haushaltsantrag an diesen Strategien orientiert ist, oder ob da nicht etwa persönliche Klientelpolitik durch die Seitentür gemacht wird oder was viel kritischer zu beleuchten wäre – wird durch Haushaltsanträge die politische Grundsatzdiskussion nicht unzulässig verkürzt oder umgangen? Als Stichwort möchte ich hier nur Anträge zur Finanzierung des ÖPNV nennen.
Dieses Thema, gepaart mit grundsätzlichen Fragen zum Verkehr in dieser Stadt in den nächsten zehn Jahren wird im nächsten Jahr ganz oben auf der Tagesordnung des Rates stehen müssen.
Frau Bürgermeisterin Dubrau, Sie sind bereits mehr als 100 Tage im Amt, die stille Schonzeit ist vorbei, es wäre genau jetzt der Zeitpunkt, von Ihnen auch hierzu erste Überlegungen vernehmen zu dürfen.

Womit ich aus der Finanzierungsfrage ÖPNV, die ich heute nur unbeantwortet in den Raum stellen kann, ganz schnell bei unseren kommunalen Unternehmen bin.
Deren Investitionskraft, nicht nur die der LVB, hängt vom Ergebnis der prozessualen Auseinandersetzungen der KWL ab.
Hier haben wir erhebliche Risiken in der Stadt, nicht nur monetärer Art, weil u. U. Kapital gebunden und Liquidität der LVV entzogen wird – nein, zusätzlich wird an der Schnittstelle bspw. städtische Straßenverkehrsinfrastruktur zu den Netzen des LVV-Konzerns ein Vakuum entstehen, weil paralleles Bauen durch fehlende Finanzmittel erschwert wird.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seien wir uns also auch bei der Haushaltsdiskussion der hoch komplexen Risiko-, aber auch Chancensituation in den Finanzbeziehungen zwischen Kernstadt und städtischen Unternehmen bewusst. Hier liegt eine untrennbare Einheit und die SPD–Fraktion wird sich den immer wieder aufflammenden Bestrebungen, Partikularinteressen im Umfeld der Unternehmen gegen die Stadt zu formulieren, widersetzen.

Kommunales Vermögen ist allerdings nicht nur in den Unternehmen bilanziert, sondern wird auch im Haushalt weithin abgebildet.
Dieses gilt es zu wahren, zu sichern und zu mehren.
Und dies nicht nur buchhalterisch in Form des Wechselspiels zwischen Investitionen und Abschreibungen, sondern auch ideell, wie es gerade, zugegebener weise etwas überzogen, die Diskussion um das historische Stadtbad zeigt.

Die SPD Fraktion hatte bereits in der vorjährigen Haushaltsdiskussion am Beispiel von Grund- und Boden gefordert, dass in diesem Bereich kein Vermögensverzehr mehr stattfinden darf. Ich erinnere, dass im Gegensatz zu vielen anderen Vermögenswerten, mit Ausnahme von Kultur- und Kunstschätzen, Grund- und Boden der einzige Wert ist, der sich nicht beliebig vermehren kann.
Herr Bonew, an dieser Stelle waren Sie uns lange eine Antwort schuldig. Diese liegt nunmehr vor. Wir werden darüber im Detail noch reden müssen.

Die Gesamtinvestitionen sollen im Haushaltsjahr 2014 auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Das ist erfreulich. Und das begrüßen wir ausdrücklich. Hervorzuheben ist, dass die Investitionen zum weitaus größten Teil in die Bildungsinfrastruktur und in die Kindertagesstätten erfolgen. Da das heute noch im gesonderten Tagesordnungspunkt diskutiert werden wird, möchte ich hier nicht weiter darauf eingehen.
Die Vorrangigkeiten sind im Investitionshaushalt somit eindeutig gesetzt.
Für die Zukunft müssen wir uns, nach dem der Kindergartenbereich im nächsten und übernächsten Jahr stabilisiert ist, allerdings über neue Rangigkeiten verständigen.
So steht die Frage Straßen, Brücken und Fußwege gegen vermeintlich „weiche“ Kulturbauten erneut abzuwägen. Wünsche gibt es dabei eine ganze Menge – so steht u. a. die Finanzierung eines Naturkundemuseums mit ca. 20 Millionen Euro, eines neuen Theaterhauses für die freie Szene etwa 5 Millionen Euro, der Bau einer kleinen Bühne im Schauspiel auch um die 7 Millionen Euro mal so mit im Raum. Vom Stadtbad und Stadtarchiv oder der Fertigstellung des Völkerschlachtdenkmals will ich gar nicht erst reden.

Bei der mittelfristigen Darstellung dieser Investitionen werden wir auch, wie ich schon erwähnte, von Restriktionen aus den KWL-Auseinandersetzungen vor allem hinsichtlich unserer Möglichkeiten neue Investitionskredite aufzunehmen, begleitet.
Ich möchte an dieser Stelle nicht missverstanden werden, aber hier sehe ich mittelfristig, vielleicht aber auch schon im nächsten Jahr Spielräume, die wir nutzen sollten.
Kreditaufnahmen zur Vermögenssicherung und –mehrung in Zeiten extrem niedriger Zinsen sollten jetzt genutzt werden und nicht in die Zukunft verschoben werden.
Aber das würde ja bedeuten, dass sich einige vom Ideal der „schwäbischen Hausfrau“ oder von der Mähr der „unbotmäßigen Belastung unserer Kinder und Enkel“ verabschieden müssten.
Stattdessen sollten wir uns am „schwäbischen Mittelstand“ orientieren, der heute in die Zukunft seiner Erbengeneration investiert.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Unbeschadet der unbefriedigenden Ausgangslage für die Haushaltsdiskussion hat meine Fraktion einige wenige Änderungsanträge gestellt.
Diese sollte man aber eher nicht an den finanziellen Auswirkungen festmachen, da ist je nach Blickrichtung Spielraum nach oben und unten. Sondern die Anträge tragen grundsätzlichen Charakter.
Sie erklären sich von selbst, auf eine formale Erläuterung verzichte ich hier und heute. Auch aus Zeitgründen.
Trotzdem zum Schluss noch einige wenige Bemerkungen und Anregungen darüber hinaus.

Im Kinder- und Jugendhilfebereich gibt es nach ersten Kürzungen und Rücknahmen dieser noch immer eine diffuse Gemengelage im Finanzierungsansatz.
Reflexartig Haushaltsanträge zur Aufstockung des Jugendhilfeetats sowie begleitende Kettenbriefe der Träger der freien Jugendhilfe helfen uns da wirklich nicht weiter.
Ich halte es für unerlässlich, dass wir für den Jugendhilfebereich endlich eine komplette Bestandsaufnahme machen, um zu sehen, wie viel Geld fließt wofür wohin und müssen wir das alles vorhalten. Das wird mit Sicherheit schmerzhaft und sorgt nicht unbedingt für gute Stimmung bei allen Beteiligten, aber ich sehe dazu keine sinnvolle Alternative. Es kann nicht für alle Zeit die Lösung sein, jährlich eine nicht unerhebliche, oft sechsstellige Etaterhöhung vorzunehmen.
Vielmehr müssen wir uns ehrlich fragen, ob alle Angebote, die entwickelt werden, tatsächlich den Nutzen haben, den wir uns erhoffen. Ich will es ketzerisch ausdrücken: Der Zweck von Sozialarbeit sollte es sein, sich im Laufe der Zeit selbst überflüssig zu machen. Graben sich hier nicht viele Angebote aus dem Jugendhilfebereich gegenseitig das Wasser ab?
Wie verhalten sich diese Angebote zu jenen der Ganztagsschulen und Horte oder ist dort eine ungewollte Konkurrenzsituation entstanden? Auf diese Fragen erwarte ich von der Verwaltung baldigst klare Aussagen und Handlungsoptionen.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Die SPD-Fraktion steht ohne Frage zur Jugendhilfe. Gerade deshalb müssen wir aber auch diesen Bereich evaluieren, um das Notwendige finanzieren zu können.

Das Thema Schulsozialarbeit rufe ich nicht explizit als Gegensatz zum vorgenannten auf.
Aus unserer Sicht ist die Schulsozialarbeit eine Notwendigkeit und sollte kein freiwilliges Zusatzangebot in den Leipziger Schulen sein, sondern vielmehr zum Standard gehören. Dazu wurde in der letzten Ratsversammlung ausgiebig debattiert.
Da sind wir in Leipzig schon sehr weit und unsere Ansichten sind offensichtlich bis in die Koalitionsgespräche nach Berlin vorgedrungen.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Leider fehlt die Zeit um auf das eigentlich wichtigste Thema näher einzugehen. Woher kommen die finanziellen Mittel um einen Haushalt überhaupt aufstellen zu können? Ausschließlich aus der Wirtschaftskraft Deutschlands, Sachsens und Leipzigs. Seien wir uns dessen bewusst und handeln wir deshalb auch auf der Ausgabenseite wirtschaftlich und sozial vernünftig. Aber auch hier – jeder versteht darunter etwas anderes.

Herr Oberbürgermeister, Herr Finanzbürgermeister,

die SPD – Fraktion erhofft sich bis zum erweiterten Finanzausschuss deutlich mehr Klarheit über die tatsächliche Haushaltslage. Ansonsten sehen wir die Beschlussfassung im Dezember mit einer gewissen Unsicherheit behaftet.

Lieber Herr Bonew, die wundersame Abschmelzung des ursprünglichen Defizits von 40 Millionen auf nunmehr um die 15 Millionen Euro ist erfreulich und ich möchte Ihre Anstrengungen, die Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Kollegen Bürgermeister in keiner Weise schmälern. Sie haben sicher Ihr Bestes getan. Aber eigentlich bestätigt das genau das, was ich eingangs meiner Rede zur Haushaltsaufstellung gesagt habe.

Danke.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auch ich möchte gleich zu mehreren Vorlagen sprechen. Konkret sind das: die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2014 und die Anpassung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege der Stadt Leipzig.

Hinter uns liegt der 1. August, seit diesem Tag gibt es auch für 1-3-jährige Kinder einen  Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Die nackten Zahlen machen den Anschein, dass diese Hürde ganz gut genommen wurde, da eine Klageflut ausgeblieben ist. Auch wenn man von einer leichten Entspannung reden kann, dürfen wir in den Bemühungen beim Ausbau der Kinderbetreuung nicht nachlassen, da erfahrungsgemäß die größte Differenz zwischen Angebot und Nachfrage zwischen März und Juli herrscht. Wir sind daher froh, dass gerade im ersten Halbjahr 2014 zahlreiche Kindertagesstätten eröffnen sollen. Wir hoffen, dass die Zeitpläne dabei gehalten werden können.

Insgesamt liegt das Ziel für 2014 bei 5.000 Betreuungsplätzen. Da heißt noch einmal eine Verdopplung der neuen Plätze im Vergleich zum Vorjahr. Dies entspricht 31 Neubauten, 12 Erweiterungen und 182 zusätzlichen Tagespflegeplätzen. Ehrlicherweise muss jedoch gesagt werden, dass das Ziel von 2.500 Plätzen in diesem Jahr nicht erreicht wurde und daher knapp 800 Plätze von den 5.000 geplanten Plätzen quasi aus diesem Jahr übertragen werden. Dennoch erkennen wir deutliche Fortschritte, denn die Realisierungsquote 2013 lag bereits deutlich über der der letzten Jahre.

Wenn nächstes Jahr tatsächlich alle Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden, wird eine Betreuungsquote für die 1-3-jährigen von 82,7 Prozent erreicht, was einer Steigerung von fast acht Prozent gegenüber 2013 entspricht. Dabei wurde die Bedarfsquote erstmalig per U3-Elternbefragung  ermittelt. Die Bedarfsquoten bei den über 3-jährigen und im Hort bleiben stabil, da bei diesen bereits in den letzten Jahren faktisch Bedarfsdeckung erreicht wurde.

Der Ausbau der Kinderbetreuung kostet Geld, viel Geld. Im nächsten Jahr betragen die Gesamtkosten für Tagespflege, Kindertagesstätten und Horte 221 Millionen Euro, hiervon trägt die Stadt Leipzig 130,8 Millionen Euro. Das sind noch einmal 19 Millionen Euro mehr als 2013. Die Stadt muss somit fast 60 Prozent der Ausgaben schultern. Auf den Freistaat Sachsen entfallen ca. 28 Prozent und die Eltern tragen ca. 12 Prozent der Kosten. Auch hier zeigt sich wieder deutlich, dass sich der Freistaat auf Kosten der Kommunen gesund finanziert. Die letzte Erhöhung der sogenannten Kita-Pauschale liegt acht Jahre – auf einer Initiative der SPD – zurück. Seitdem ist hier nichts mehr passiert und die Kostensteigerungen müssen von der Kommune und von den Eltern getragen werden.

Die SPD-Fraktion wird der Erhöhung der Elternbeiträge heute zustimmen, auch wenn wir das nicht gerne machen. Gerade auch, weil wir auf anderen Ebenen für eine kostenfreie Bildung streiten. Wir haben jedoch auch eine Gesamtverantwortung für den städtischen Haushalt und dieser weist trotz der geplanten Erhöhung der Elternbeiträge noch ein deutliches Defizit aus. Ein anderer Grund ist, dass das die Landesregierung offensichtlich gerade Leipzig immer vorhält,  wenn mal wieder die Erhöhung der Kita-Pauschale angemahnt wird, dass wir durch einen niedrigeren Kindergartenbeitrag, als gesetzlich möglich ist, Geld verschenken würden und warum soll uns dann die Landesregierung mehr Geld zur Finanzierung der Kinderbetreuung geben. Dieses Argument fällt wahrscheinlich für die Zukunft weg, wir sind gespannt ob sich die Landesregierung dann endlich bewegt.

Zur eilbedürftigen Vorlage die uns als Stadträte erst am Dienstagnachmittag erreicht hat: Um es kurz zu machen, eigentlich geht das gar nicht. Die Eilbedürftigkeit ist faktisch nicht gegeben, da der Inhalt länger bekannt sein muss. Es darf daher nicht passieren, dass uns eine solche Vorlage so kurzfristig zugeht. Dennoch werden wir zustimmen, schließlich zeigt die Vorlage auch, dass zum Ausbau der Betreuungsplätze große Anstrengungen unternommen werden.

Insgesamt glauben wir, dass wir mit der Vorlage auf einem guten Weg sind, spätestens 2015 einen Zustand zu erreichen, in dem wir endlich wieder von einer gewissen Wahlfreiheit reden können, da es dann hoffentlich eine leichte Überdeckung gibt. Dennoch hätten wir uns einige Diskussionen ersparen können, wenn man den Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten zwei Jahre früher mit dieser Intensität vorangetrieben hätte.

Wir werden der Vorlage ohne Änderungen zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die SPD Fraktion begrüßt grundsätzlich die Fortschreibung des Konzeptes “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“. Die Fortschreibung ist auch notwendig, da sich die Flüchtlingszahlen zwischen 2011 und 2013 mehr als verdoppeltet haben und nächstes Jahr wahrscheinlich über 1.000 neue Flüchtlinge nach Leipzig kommen werden, dies würde fast einer Vervierfachung gegenüber 2011 entsprechen.

Das vorgeschlagene dreistufige Unterbringungsmodell mit Erstaufnahmeeinrichtungen mit stark befristeter Aufenthaltsdauer, kleineren Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Wohnen halten wir für einen Ziel führenden Ansatz, der zur Integration der Flüchtlinge ebenso beiträgt wie die vorgesehene verstärkte soziale Betreuung.

Oberstes Ziel muss jedoch weiterhin die möglichst schnelle Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralem Wohnraum haben. Wir haben den Eindruck, dass das auch das Ziel der Stadtverwaltung ist.

Bei der Unterbringung von Flüchtlingen im dezentralem Wohnraum ist jedoch nach wie vor das Land gefordert. Das darf nicht nur verbal die dezentrale Unterbringung begrüßen, sondern muss endlich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Ziel muss sein, dass die dezentrale Unterbringung im Gesetz nicht mehr als Ausnahmefall geregelt ist, sondern die Regel wird. Neben dem Gesetzgeber sind jedoch auch die Vermieter gefordert. Aktuell gibt es einige Flüchtlinge denen dezentrales Wohnen zwar genehmigt wurde, die jedoch keine adäquate Wohnung finden. Insbesondere die großen Vermieter sehen wir in der Pflicht, eine Art Selbstverpflichtungserklärung abzugeben, in der sie ein bestimmtes Kontingent an Wohnungen im gesamten Stadtgebiet zur Verfügung stellen. Sie haben schließlich auch eine gesellschaftliche Verantwortung.

Auch wenn wir das dreistufige Unterbringungsmodell grundsätzlich begrüßen, sehen wir die geplante Größenordnung von 200 Plätzen für die Erstaufnahmeeinrichtungen und bis zu 100 Plätzen für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte skeptisch.

Wir werden zwar eine Abweichung von der ursprünglichen Obergrenze von 50 Personen pro Unterkunft für die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte nicht ausschließen, fordern jedoch zumindest, dass sich das Gebäude dann auf Grund seiner Struktur, seiner stadträumlichen Lage und der umliegenden Infrastruktur besonders gut eignen muss. Zudem dürfen größere Einrichtungen nicht der Regelfall werden, sondern müssen eine Ausnahme bleiben. Eine Einzelfallentscheidung für jedes Objekt ist, wie in der Vergangenheit, selbstverständlich.

Für die geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen fordern wir, dass nicht nur ein Neubau geprüft, sondern auch Anmietung oder Nutzung von stadteigenen Gebäuden in Betracht gezogen wird. Wir hoffen, dass es dadurch nicht nur gelingt Kosten zu sparen, sondern auch die geplante Größenordnung der Einrichtung reduziert werden kann. In einer Evaluation des fortgeschriebenen Konzepts Ende 2014 sollen entsprechende Vorschläge berücksichtigt werden. Sicher verschieben wir damit eine Entscheidung über die Größe und Anzahl der Erstaufnahmeeinrichtungen, aufgrund der kurzen Zeit, die wir zur Diskussion für der eilbedürftigen Vorlage hatten, halten wir das jedoch für vertretbar.

Abschließend noch drei Sätze zur Unterbringung in der Torgauer Straße, die ich im Sommer besuchen konnte. Da diese noch drei weitere Jahre genutzt werden soll, fordern wir zum einen eine Neuausschreibung des Betreibervertrags inklusive eines deutlichen Ausbaus der sozialen Betreuung. Zum anderen sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltssituation der Flüchtlinge unternommen werden. Hierzu zählt für mich auch ein teilweiser Rückbau der gefängnisartigen Umzäunung.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Auslöser des Antrags waren der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, und der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, den wir durch einen Antrag in den letzten Haushaltsverhandlungen verhindern konnten, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können.

Diese Beispiele haben uns gezeigt, dass es notwendig ist, dass bei beabsichtigten Veräußerungen zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung der Verkäufe vorliegen müssen. Dies betrifft die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen.

Ziel des Antrages ist es, dass der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt wird. Hierzu müssen dem Grundstücksverkehrsausschuss bzw. dem Stadtrat bei einem beabsichtigten Verkauf auch die Informationen einer verwaltungsinternen Abwägung vorliegen. Ebenso sollte den Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen eine Stellungnahme der Stadtverwaltung vorliegen, wenn Grundstücke dieser Gesellschaften veräußert werden.

Anders als der Verwaltungsstandpunkt uns suggerieren will, wollen wir damit nicht in die Entscheidungshoheit der Unternehmen eingreifen und selbstverständlich ist der Aufsichtsrat in seiner Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung er ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußert. Wir wollen jedoch, dass die notwendigen Informationen zu möglichen Konflikten im gesamtstädtischen Interesse vorliegen.

Letztendlich geht es uns darum, dass den entscheidenden Gremien, Informationen zu möglichen Konflikten in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – vorliegen, um auf dieser Grundlage eine gute Entscheidung treffen zu können.

In unserer Neufassung des Antrags haben wir uns am Verwaltungsstandpunkt orientiert. Der Verwaltungsstandpunkt ist aber nur auf einen Beschlusspunkt des Ursprungsantrags eingegangen. Auf die Information zum Abwägungsprozess innerhalb der Stadtverwaltung wurde nicht eingegangen. Auch hierzu erwarten wir im nächsten Jahr einen Vorschlag, daher die Neufassung des Antrags.