Redner: Heiko Oßwald, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Nach dem überaus harten und lang andauernden Winter 2012/2013 hatte Leipzig mit fast doppelt so hohen Straßenschäden zu kämpfen wie sonst üblich. Kernpunkt unseres Antrages war, den Freistaat zu einem schnellen Handeln aufzufordern, ein Sonderprogramm zur Beseitigung von Winterschäden aufzulegen und die städtischen Eigenmittel um eine Million Euro aufzustocken.

Das vollmundig angekündigte Sonderprogramm über 60 Millionen Euro kam dann auch ziemlich schnell, was positiv zu bewerten ist, es blieb jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Nicht dass Leipzig von den 60 Millionen Euro nur etwa 2,2 Millionen Euro bekommt. Die Summe wird zur Behebung von Winterschäden gleich für die nächsten zwei Jahre ausgereicht. Unter dem Strich wird mit den dann zur Verfügung stehenden Mitteln von 1,4 Millionen Euro pro Jahr (einschließlich städtischer Eigenmittel) weder eine vollständige Beseitigung der überaus hohen Winterschäden möglich sein, noch eine vorausschauende Instandsetzung schadhafter Flächen, wie die Verwaltung selbst in der Stellungnahme zu unserem Antrag schreibt. Vielmehr muss im kommenden Winter frühzeitig mit neuen Schäden und damit verbundenen zusätzlichen Kosten gerechnet werden.

Die SPD-Fraktion verschließt sich nicht dem Blick auf die dramatisch verschlechternde Haushaltslage und dem Umstand, dass zusätzliche Eigenmittel nicht durch den Freistaat co-finanziert werden können. Somit bleibt uns leider nichts anderes übrig, als dass wir uns der festen Überzeugung von Verkehrsminister Morlok anschließen müssen, dass der kommende Winter diesmal ganz bestimmt ausfällt und mit keinen weiteren Winterschäden 2013/2014 zu rechnen sein wird. Daher ziehen wir unseren Antrag zurück.

In der Ratsversammlung am 10.07.2013 wurde die Vorlage V/2914 „1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig“ beschlossen. Die Änderungen betreffen u.a. die Streichung des § 5, durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets.

Hierzu haben wir folgende Fragen:

  1. Wie viele Ermäßigungsanträge wurden jeweils im Schuljahr 2011/12 und 2012/13 zur Schülerbeförderung über den Leipzig-Pass gestellt? Wie viele Anträge wurden davon positiv beschieden (in Prozent)?
  2. Wie viele Ermäßigungsanträge wurden für das Schuljahr 2013/14 zur Schülerbeförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket gestellt? Wie viele Anträge wurden davon positiv beschieden (in Prozent)?
  3. Welche Ablehnungsgründe auf Ermäßigung bei der Schülerbeförderung gibt es bei Bildungs- und Teilhabeleistungsberechtigten Schülern?

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste,

Leipzig ist attraktiv, dies zeigen die hohen Zuzugsraten. Zusammen mit steigenden Geburtenraten hat das dazu geführt, dass sich der Wohnungsleerstand in den letzten zehn Jahren von fast 70.000 auf etwa 30.000 Wohneinheiten verringert hat. Legt man die aktuell erschienene Bevölkerungsprognose von 600.000 Einwohnern im Jahr 2032 zu Grunde, ist auch dieser Leerstand bald aufgebraucht.

Der Rückgang des Wohnungsleerstands führt jedoch auch zu steigenden Mieten und kann in einzelnen Stadtteilen eine soziale Segregation zur Folge haben. Zudem ist es in Leipzig, einer Stadt mit vielen Singlehaushalten und Alleinerziehenden, schon jetzt schwierig an kleine Wohnungen zu kommen. Dies hat auch die kürzlich erschienene Studie der Bertelsmann-Stiftung bestätigt. Schwierig ist es mittlerweile auch für größere Familien, entsprechende Wohnungen zu finden.
Anders als der Antrag der Fraktion der Linken suggeriert, können wir jedoch noch nicht von einem gesamtstädtischen Wohnungsengpass reden. Der Änderungsantrag soll das gerade rücken. Nicht desto trotz halten wir die Begrenzung der Mieterhöhungen bei Neuvermietungen für wichtig. Selbst eine Erhöhung von bis zu 15 Prozent lässt für Vermieter ausreichend Spielraum.

Die Einführung einer Mietpreisbremse kann aber nur ein kleiner Baustein sein, um bezahlbaren Wohnraum in Leipzig zu erhalten. Wir brauchen weiterhin eine starke LWB, die durch eine gewisse Marktmacht Preis dämpfend auf den gesamten Mietmarkt wirkt. Wir brauchen aber auch eine Landesregierung, die erkennt, dass sich Sachsen unterschiedlich entwickelt. So muss sich in der Landesregierung die Erkenntnis durchsetzen, dass sich Leipzig und Dresden so rasant entwickeln, dass dort, nicht wie in anderen Regionen noch Rückbau gefördert werden sollte, sondern sozialer Wohnungsbau notwendig wird. Bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen müssen entsprechende Gestaltungsspielräume eingeräumt werden. Über Maßnahmen im Bund und im Land hinaus muss die Stadtverwaltung darüber nachdenken, ob insbesondere bei größeren Baugebieten, Investoren verpflichtet werden, einen Teil des Geländes mit Sozialwohnungen zu  bebauen. Notfalls muss darüber hinaus auch die Einführung sogenannter Erhaltungssatzungen diskutiert werden, damit nicht nur Wohnungen im oberen Preissegment entstehen.

Alle Maßnahmen werden jedoch nur dann greifen, wenn in den nächsten Jahren wieder deutlich mehr Wohnungen durch private Investoren, Genossenschaften bzw. die LWB entstehen, als das in den letzten Jahren der Fall war. Hierzu zählt die Erschließung neuer Wohngebiete ebenso, wie die Sanierung  bzw. Teilsanierung von nicht mehr bewohnbaren Häusern. Nur bei einem ausreichenden Bestand an Wohneinheiten kann ein stabiler Wohnungsmarkt bei bezahlbaren Mieten erhalten werden, welcher für Leipzig derzeit einen erheblichen Standortvorteil ausmacht.
Wir befinden uns am Anfang der Diskussion und können auch aus Erfahrungen aus anderen Städten lernen. Wir dürfen aber auch nicht zu lange warten, die Entwicklung der letzten 10 Jahre und die Bevölkerungsprognose für 2032 machen das deutlich.
Wir bitten um Zustimmung zum Änderungsantrag.

Redner: Tino Bucksch, Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
werter Bürgermeister Albrecht,
sehr geehrte Gäste auf der Tribüne!

Mit der nun zu beratenden Vorlage „Öffentlich geförderte Beschäftigung – Konzept zur Weiterentwicklung des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors in Leipzig 2013 ff“ beraten wir zum dritten Mal in Folge über ein Thema aus dem Wirtschaftsdezernat, das eher durch Mutlosigkeit, als durch politischen Handlungswillen gekennzeichnet ist.
Erst die wirtschaftspolitische Stunde. Im Verwaltungsstandpunkt durch das Wirtschaftsdezernat abgelehnt. In der Ratsversammlung dann eine 180 Grad Wendung vollzogen und zugestimmt.
Dann das Wirtschaftsförderprogramm – eigentlich grundlegendes Tagesgeschäft eines Wirtschaftsbürgermeisters. Brauchte es erst ein Wahlkampfversprechen des Oberbürgermeisters um Realität zu werden.

Und nun die Vorlage für ein Konzept für ein Modellprojekt für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit Mindestlohn.
Nicht nur, dass diese Vorlage nicht dem Beschluss des Stadtrates entspricht. Sie ist auch gekennzeichnet von Ideen- und Mutlosigkeit. Es werden keine Lehren aus anderen Programm oder Modellprojekten gezogen, um endlich ernsthafte Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose aufzusetzen.
Zum Beispiel die Joblinge. Diese zeichnen sich durch Hilfe und Förderung durch enge ehren- und hauptamtliche Betreuung aus. Es werden den Betroffenen Perspektiven aufgezeigt. An absoluten Zahlen ist dies zwar bedrückend wenig angesichts der hohen Zahl an Kundinnen und Kunden im SGB II – III Rechtskreis aber es geht um Menschen. Jeder Mensch, der eine neue Perspektive bekommen hat, der sein Existenz selber sichern kann, der frei ist von staatlichen Transfers, gesellschaftlich partizipieren kann ist ein Gewinn und sollte Motivation genug sein.
Stattdessen werden einfach 1,3 Millionen Euro für FAV-Stellen dem Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf übergeholfen. Der Wirtschaftsbürgermeister betont mantraartig, dass der KEE im Gegensatz zum Jobcenter eine relative Integrationsquote von 20% aufweist. Diese relative Quote führt natürlich bei Erhöhung der Teilnehmer/-innen zu einer höheren absoluten Erfolgsquote. Aber es wird einfach ausgeblendet, dass wir nicht beantworten, was wir mit den 80 Prozent Teilnehmerinnen und Teilnehmern machen, die nicht mit Erfolg in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können.

Von einem ernsthaften Konzept für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor hätte ich eine klare Analyse erwartet. Was ist die Ausgangslage? Was ist die Zielgruppe? Was sind die Ziele? Welche Instrumente kann ich aus Erfahrungen mit anderen Bereichen Ziel führend anwenden? Und erst dann hätte eine überzeugendes Konzept formulieren werden können.
Diese Vorlage spiegelt auch die widersprüchliche – sogar schizophrene Situation in der Stadt wieder. Dies überträgt sich auch auf die Diskussion innerhalb der Fraktionen. Auf der einen Seite steht der politisch artikulierte Anspruch, arbeitsmarktpolitische Instrumente so Ziel führend einzusetzen, dass eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist.
Gleichzeitig gibt es den politischen Anspruch einiger Fraktionen, öffentliche geförderte Beschäftigungsverhältnisse primär dafür einzurichten, dass Betroffene in diesen eben eine subjektiv sinnvoll empfundene „Beschäftigung“ finden und in dieser über einen längeren Zeitraum verweilen.
Dem entgegen steht die rechtliche Grundlage für die Förderungen von Arbeitsverhältnissen gemäß § 16 e SGB. Dort heißt es unter anderem „Die Förderung kann für einen Zeitraum von höchsten 24 Monaten erfolgen“
Anpacken, Ideen, Handlungswillen demonstrieren statt Mut- und Lustlosigkeit, statt Konzeptlosigkeit als Konzept wäre hier notwendig gewesen, um eben diesen Widerspruch erfolgreich aufzulösen.

Der Auftrag, den wir der Verwaltung mitgegeben haben, lautete ein Konzept für ein Modellprojekt für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit Mindestlohn vorzulegen. Angesichts der Ergebnisse kann ich nur sagen, dass dieser Auftrag nicht erfüllt wurde.
Daher stimmt die SPD-Fraktion dieser Vorlage nicht zu.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Einige wenige Gedanken zur Thematik im Allgemeinen und zum weiteren Umgang mit den Beschlusspunkten darstellen.
Auf den historischen Hintergrund zum Kanal oder wie wir Leutzscher Kinder früher gesagt haben – zur „Kanille“, kann ich hier nicht näher eingehen.
Der Traum von der Binnenstadt Leipzig hin zur Seestadt hatte Jahrhunderte lang rein wirtschaftliche –  sowohl industrie- als auch handelspolitische – Hintergründe. Karl Heine war im Übrigen auch nicht der Erste, der sich damit befasste. Das Kanalprojekt stellte sich damals zumindest ansatzweise als finanzierbar dar, aber durchfinanziert und wirtschaftlich darstellbar war es aber offensichtlich nicht, sonst hätte es spätestens Ende der 1920er-Jahre vollendet sein müssen.

Heute reden wir von einer wassertouristischen Nutzung, also von Freizeit, Urlaub aber auch von Spaßgesellschaft. Nebenbei fallen dann noch die heute politisch korrekten Begriffe wie regionale Wertschöpfung, Nachhaltigkeit und schonender Umgang mit der Natur. Das alles will ich an dieser Stelle weder kritisieren oder ausdiskutieren.

Aber: Wie selbstverständlich wird erwartet – und so liest sich für mich die Projektskizze –, dass einmal beschriebene, analysierte und in Hafen und Kanal zweifellos vorhandene Anfangspotentiale so lange untersucht und mit einer Unmenge von Annahmen und Randbedingungen verknüpft werden, bis auch nur ansatzweise eine Realisierbarkeit und eine Finanzierbarkeit begründet werden können.
In der Mitte der Idee steht ein Schiffshebewerk als Spaßattraktion, weil man sonst die Fahrgastschifffahrt gar nicht erst motivieren kann, um im trostlosen Kanaleinschnitt zum Transithafen Lindenau zu schippern. Transit – wohin und wie eigentlich?

Womit wir ganz schnell im Südraum Leipzigs sind. Das Neuseenland ist noch lange nicht fertig gestellt. Weil es natürlich in der technischen Realisierung und in der finanziellen Umsetzung länger dauerte um die Vision umzusetzen, als vor 20 Jahren gedacht. Das Neuseenland war und ist aber etwas gänzlich anderes als das Kanalprojekt. Es war Wunderheilung in einer geschundenen Landschaft auf höchstem gesellschaftlichem Niveau.

Mein Ansatz deswegen: Lassen sie uns diese Landschaftsarchitektur fertig stellen und über Jahre Früchte tragen. Da gilt es noch vieles auszubalancieren und zu testen. Nicht jede Investition wird von Dauer sein. Und über die Ewigkeitskosten, die zur Unterhaltung der bestehenden und in Bau befindlichen Wasserwege und Schleusenanlagen entstehen, wissen wir, wenn wir ehrlich sind, heute nur unzureichend Bescheid.
In einem ähnlichen Sinn kann im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes im Stadtgebiet argumentiert werden. Auch hier ist die Umsetzung und Finanzierung im Rückstand. Genauso wie der Stadthafen.

Deswegen unsere große Skepsis, heute weitere Projekte auf den Weg zu bringen, deren Realisierungschancen, sollte deren Sinnhaftigkeit überhaupt nachgewiesen werden, erst in einigen Jahrzehnten liegen.
Deshalb mache ich heute auch keine Kostendiskussion auf. Die genannten Kosten, die allein die öffentliche Hand zu tragen hätte, sind realitätsfern. Ähnlich fragewürdig sind die empirisch getroffenen Annahmen zur Nachfrage.

Zum Abschluss ein „NEIN“ zum aufgezeigten Weg zur Anbindung des Kanals an die Saale im Punkt 2 der Vorlage – bei gleichzeitiger Offenheit gegenüber der Grundidee und Wiedervorlage in 10 Jahren.
Ein Ja gibt es von uns zum Durchstich vom Lindenauer Hafen zum Kanal, aber ohne Terminierung. Auch 2017/18 haben wir aus unserer Sicht nicht die finanziellen Mittel zur Realisierung. Der Verweis auf die Lyoner Brücke verwundert etwas, da diese im Mittefristprogramm Straßen und Brücken nicht mal enthalten ist.

Beenden wir das Begonnene und Notwendige, nutzen und erfreuen wir uns am Entstandenen und Entstehenden bevor wir uns in neue Seeabenteuer stürzen.

Änderungsvorschlag:

Beschlusspunkt 3 der Vorlage wird wie folgt geändert:

Die Stadt Leipzig verfolgt die Anbindung des Lindenauer Hafens an den Saale-Elster-Kanal einschließlich des Baus der Lyoner Brücke.

Begründung:
Über den Bau und die Finanzierung der Lyoner Brücke soll zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert und mit einem separaten Bau- und Finanzierungsbeschluss entschieden werden.
Angesichts des enormen Investitionsstaus der Stadt Leipzig insbesondere bei Schulen, Kindertagesstätten und der Verkehrsinfrastruktur ist eine kurzfristige Mittelbindung in Größenordnung für die Verbindung vom Lindenauer Hafen zum Elster-Saale-Kanal (Lyoner Brücke) schwer zu begründen.
Im „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013-2020“ (DS Nr. V/3095) ist die Lyoner Brücke in der Prioritätenliste Brücken nicht enthalten.

Beschlussvorschlag:

1. Per Gesellschafterweisung werden die städtischen Unternehmen dazu angehalten, ab den 01.01.2014 vor Grundstücksverkäufen eine Stellungnahme des Gesellschafters einzuholen, um zu vermeiden, dass städtische Interessen dem entgegen stehen bzw. alternativen Nutzungen den Vorzug erhalten. Die Stellungnahme ist dem Aufsichtsrat vor Beschlussfassung zum Verkauf vorzulegen.

2. Bei Verkäufen von städtischen Grundstücken ist in den entsprechenden Beschlussvorlagen darzulegen, zu welchem Ergebnis die Prüfungen städtischer Interessen an diesen Liegenschaften bzw. möglicher alternativer Nutzungen geführt haben. Dabei sind alle Dezernate einzubinden.

Begründung:

Der Verkauf des Jahrtausendfeldes, dass als Schulstandort vorgesehen ist, oder der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/Schwägrichenstraße, der nur durch einen Antrag der SPD-Fraktion verhindert werden konnte, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können, haben die Notwendigkeit von zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung von Grundstücksverkäufen gezeigt. Dies betrifft letztendlich die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen. Beim Verkauf von städtischen Grundstücken soll zukünftig der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt werden. Die Vorlagen für den Grundstücksverkehrsausschuss müssen dafür kurze Stellungnahmen der einzelnen Dezernate enthalten.

Die städtischen Unternehmen bzw. der jeweilige Aufsichtsrat sind in ihrer Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung sie ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußern. Eine solche Entscheidung kann jedoch gesamtstädtischen Interessen entgegenstehen. Daher ist dem Aufsichtsrat eine Stellungnahme des Gesellschafters zum beabsichtigten Verkauf vorzulegen.

Wichtig ist, dass der Austausch zu den Interessen nicht erst bei einem konkreten Verkauf besprochen wird, sondern das Portfolio regelmäßig geprüft wird, um Verkaufsgespräche nicht in einer späten Phase zu gefährden. Dadurch können die Interessen weitsichtig in die Unternehmensentscheidung einfließen. Hierzu ist es notwendig, dass die Unternehmen der Stadt in regelmäßigen Abständen nicht betriebsnotwendige Grundstücke mitteilen. Gegebenenfalls ist auf Seiten der Stadt eine Schnittstelle einzurichten und den Unternehmen zu benennen, damit ein proaktiver, wiederkehrender Abstimmungsprozess stattfinden kann.

Ziel beider Beschlusspunkte ist es, mögliche Konflikte in der Nutzung – beispielweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – kenntlich zu machen, um eine transparente Entscheidung zu ermöglichen.