Übertragung städtisch verwalteter Wohnimmobilien an die LWB
Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister prüft, ob und wie Wohnimmobilien kommunaler Unternehmen und solche, die unter anderem aufgrund von Eingemeindungen unter die Verwaltung des Liegenschaftsamtes gefallen sind, an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) übertragen werden können. 2. Ergibt die Prüfung, dass diese…



















