Im Doppelhaushalt 2011/2012 hatte die Landesregierung die investive Sportförderung von zuvor 17 Mio. Euro auf 2,85 Mio. in 2011 bzw. 0,86 Mio. Euro in 2012 gekürzt. Durch die Kürzungen konnten fast ausschließlich nur bereits angefangene Projekte gefördert werden. Der Freistaat Sachsen hat sich damit aus der Drittelfinanzierung (Land, Kommune, Sportverein) zurückgezogen. Im Doppelhaushalt 2013/2014 wurde auch mit Blick auf die Landtagswahlen 2014 ein Etat von 27 Mio. Euro für die Sportförderung beschlossen. Zum Zeitpunkt des Beschlusses des sächsischen Doppelhaushaltes 2013/2014 war der Leipziger Haushalt bereits beschlossen, so dass weder die Fraktionen noch die Stadtverwaltung darauf regieren konnten.

1. Konnten mit einem kommunalen Anteil von 400.000 Euro in den Jahren 2010/2011 die vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel  für Leipzig komplett abgerufen werden?
2. Wie hoch müsste aus Sicht der Stadtverwaltung der Etat für Investitionen für Sportvereine sein, um in den Jahren 2013/2014 die Fördermittel abrufen zu können?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, vor dem Hintergrund der höheren Fördermittel des Landes, unterjährig mehr städtische Mittel für die Investitionen von Sportvereinen zur Verfügung zu stellen?

Die Leipziger Kinderstiftung plant in Zusammenarbeit mit dem SC DHfK auf dem Grundstück Arno-Nitzsche-Straße 35 den Bau einer Kindertagesstätte. Das Grundstück, welches die Leipziger Kinderstiftung zum Bau der Kindertagesstätte pachten möchte, befindet sich im Eigentum der Stadtwerke Leipzig. Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen, gerade im Leipziger Süden, fragen wir an:

1. Sieht die Stadtverwaltung an dem Standort weiteren Bedarf für den Bau einer Kindertagesstätte?
2. Sind der Stadtverwaltung die Aktivitäten der Leipziger Kinderstiftung bzw. des SC DHfK bzgl. des Grundstücks Arno-Nitzsche-Straße 35 bekannt?
3. In welcher Form wird die Stadtverwaltung auf die Stadtwerke Leipzig einwirken, um dass ungenutzte Gelände an der Arno-Nitzsche-Straße 35 im Rahmen eines Pachtvertrages einem Träger zum Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung zu stellen?

In den letzten vier Jahren hat sich Leipzig erfolgreich an der Kampagne Stadtradeln beteiligt. Die Aktion wirbt sehr niederschwellig für das Fahrrad als Alternative zum Auto und jedes Jahr steigt die Anzahl der Leipzigerinnen und Leipziger, die hieran teilnehmen. Im letzten Jahr haben sich deutschlandweit rund 170 Kommunen mit fast 60.000 Radfahrern beteiligt und symbolisch nahezu 1.500 Tonnen CO2-Emissionen vermieden. In Leipzig beteiligten sich 2012 fast 2500 Personen an der Aktion und legten über 500.000 km mit dem Fahrrad zurück, was einer Vermeidung von fast 74 Tonnen CO2 entspricht.
Für das Jahr 2013 hat das Bundesverkehrsministerium die Mittel von ca. 80.000 Euro bundesweit gestrichen. Die erfolgreiche Klimaschutzkampagne Stadtradeln stand damit vor dem Aus. Dennoch versucht das Aktionsbündnis rund um die Klimaallianz die Aktion fortzusetzen. Um die Strukturen aufrecht zu erhalten, wird 2013 jedoch eine Teilnahmegebühr erhoben. Für Kommunen über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt die Teilnahmegebühr bei 3.000 Euro (für Mitglieder des Klima-Bündnis 2.000 Euro).

1. Beteiligt sich die Stadt Leipzig auch 2013 an der Klimaschutzkampagne Stadtradeln?

2. Wenn ja:
a. Aus welchem Budget wir die Beteiligung an der Kampagne finanziert?
b. In welchem Zeitraum soll die Aktion in Leipzig stattfinden?
c. Welchen Aktivitäten sind geplant, um eine noch größere Resonanz auf die bzw. Beteiligung an der Aktion zu erreichen?

3. Wenn nein:
a. Warum nicht?
b. Wurden private Partner für die lokale Kampagne angesprochen, um die Kampagne zu refinanzieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Änderungsvorschlag:

Sollte im Bauabschnitt (20.2) der Lützner Str. der Gehweg schmaler als 2,00 Meter im Vorentwurf geplant worden sein, so soll in jenen Bereichen auf die Einordnung von Parktaschen verzichtet und übergehbare Baumscheiben zur Verwendung kommen.

Begründung:

Der durch den Stadtrat beschlossene Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum besagt das „Grundsätzlich eine freie Mindestbreite von 2,50m in Straßen mit wenig regelmäßigem Fußgängerverkehr und an punktuellen Engpässen von 2,00m nicht unterschritten werden soll.“

Das technische Regelwerk RASt 2006 fordert zusätzlich zu den 2,50m rechts und links einen Sicherheitsabstand von 0,5m. In Summe wären Regelgehwegbreiten von 3,50m zu planen.

Die Regelgehwegbreite im Bauabschnitt liegt meist unter den Anforderungen der RASt 2006.
In den Abschnitten Henriettenstraße und Jordanstraße wurde auf Grund der Einordnung von Parktaschen der Gehweg mit 1,81m und  zwischen der Eisenbahnüberführung und der Ausfahrt Bushof mit 1,90m geplant.

Gerade auf Gehwegen liegen unterschiedliche Nutzungsansprüche vor. Da gehört die Berücksichtigung des Begegnungsfalls, das befahren mit Rollatoren und Kinderwägen ebenfalls dazu wie der notwendige soziale Abstand zu Objekten und andern Menschen. Gehört die Förderung des
Fußverkehrs zur Agenda wie in der Stadt Leipzig, so sollten solche Nutzungsansprüche berücksichtigt werden.

Änderungsvorschlag:

Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird zu einem möglichen Rückbau in den drei Quartieren Georg-Fuchs-Straße, Wurzner Straße Süd und Wurzner Straße Nord (siehe Anlage 1 auf den Seiten 115, 117 und 119) mit den entsprechenden stadtplanerischen Begründungen frühzeitig einbezogen.

Begründung:

Die Bevölkerungsentwicklung liegt in allen Ortsteilen im Betrachtungsgebiet deutlich über der von Leipzig. Vor dem Hintergrund der für Leipzig prognostizierten weiterhin steigenden Bevölkerungsentwicklung sollte ein Rückbau von Wohngebäuden nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Vorher ist zu prüfen, inwieweit beispielsweise selbstorganisierte Hausprojekte durch einen Erwerb eine Erhaltungs- bzw. Sicherungsfunktion übernehmen können.

Redner: Axel Dyck, Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Gäste!

Meine Fraktion wird dem Punkt 2 des Antrages nicht zustimmen.

Ja – die alljährlich stattfindenden Tarifsteigerungen, mit dem Anschein einer Naturkostante in relativer Höhe von etwa 4 Prozent zu einem Fixdatum im Kalenderjahr nähern sich in der subjektiven Wahrnehmung einer kritischen Größe. Ursprünglich wurde mal angenommen, dass diese bereits bei 2 Euro im Einzelfahrschein erreicht war.

Aber – der Antragspunkt 2 ist nicht die Lösung des scheinbaren Problems – ja, er ist sogar hochgradig populistisch und mit Blick auf die ohne Zweifel angespannte wirtschaftliche Situation der LVB auch gefährlich. Es geht um mehrere Millionen Euro Einnahmeverluste pro Jahr.

Interessant ist, dass im Beschlussvorschlag überhaupt nicht auf die Überschrift eingegangen wird und dieser sogar im Widerspruch dazu steht.
Moratorium bezeichnet in Wirtschaftsfragen und um die geht es hier, im Allgemeinen die Übereinkunft zwischen Gläubiger und Schuldner, eine fällige Leistung aufzuschieben oder vorläufig zu unterlassen – auf der Ebene eines Vergleiches.
Aber im Beschlusstext steht übersetzt: Kündigung ohne den Partner zu fragen. Hier soll einseitig zu Lasten der LVB, eine bestellte Leistung nicht bezahlt werden.
Nicht ganz fair, nicht ganz fein.

Der Antrag geht in keinster Weise auf die wirtschaftlichen Folgen für das Unternehmen ein – er suggeriert sogar, dass diese nicht immanent sind und keiner Kompensation bedürfen. 
Nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Der aufmerksamen Öffentlichkeit wird wieder besseren Wissens vorgegaukelt, dass Einnahmeerhöhungen gegenwärtig – wörtlich im Text „ausschließlich durch Fahrpreiserhöhungen“ stattfinden. Sie wissen, dass das falsch ist.
Und – warum Arbeitnehmervertreter für Ihren Antrag sind, erschließt sich mir nicht, da eine Annahme vor allem zu Lasten der Beschäftigten gehen würde. Details erspar ich mir, aber bereits die laufenden Strukturierungsprozesse im LVB – LVV – Verbund setzen die bekannten Beharrungskräfte frei.

Weiter wird mit Ihrem Antrag eine nicht einlösbare Hoffnung in den Raum gestellt, dass es für die Nutzer und Nutznießer des ÖPNV kostenfreie „alternative“ Finanzierungsformen gibt, die quasi an dem Tag, wo die eingeforderte Untersuchung und Analyse zur Thematik vorliegt, einfach umgesetzt werden können und dann auch für die LVB sofort kassenwirksam werden. Es sind auch keine Bedingungen im Antrag aufgezeigt, welchen Alternativen Sie und wann zustimmen könnten. Also dauerhaftes Moratorium zum wirtschaftlichen Schaden des Unternehmens.
Sprechen Sie es doch bitte aus: Alternativ heißt nicht höhere Beiträge in den  Systembausteinen, sondern neue Bausteine wie bspw. höhere Kommunalsteuern in Form einer Nahverkehrsabgabe oder einer Citymaut. Das bedarf Akzeptanz und entsprechende gesellschaftliche Denkprozesse – also lange Zeiträume. In diesem Zeitraum entziehen Sie der LVB Finanzmittel, die zu Lasten der Qualität des ÖPNV gehen.
Oder Sie sagen deutlich, dass das Defizit aus dem städtischen Ergebnishaushalt gedeckt werden soll, aber bitte bei gleichzeitiger Ansage, von wo aus umverteilt wird. Denn es geht bei Querfinanzierungen immer um Umverteilung.

In Summe ein gefährlicher und verantwortungsloser Antrag – weil er einfache Lösungen verspricht und in seiner Überschrift so unschuldig daherkommt.

Seien wir aber auch ehrlich – es wird noch über viele Jahre zu Tariferhöhungen kommen müssen. Die sind aber nur akzeptabel, wenn die erbrachte Leistung einen entsprechenden Gegenwert rechtfertigt.

Und darüber wird in diesem Jahr in den entsprechenden Gremien verantwortungsvoll zu diskutieren sein.

Redner: Claus Müller, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr  Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste!

Viele Jahre lag die Georg-Schumann-Straße in einem Dornröschenschlaf und man konnte beobachten, wie Straße und Umfeld immer mehr verfiel.
Glücklicherweise konnte dies „Fünf vor Zwölf“ gestoppt werden und es kommt langsam zu einer Wiederbelebung dieser für Leipzigs Norden wichtigen Magistrale. Punktuell war dies bei den Neubauten von Kaufland in Möckern und Gohlis, sowie der jetzt erfolgten Revitalisierung der Hans- und Hilde-Coppi-Schule zu beobachten.

Ein weiterer Schritt ist die Umgestaltung des sogenannten Huygensplatzes, der Fläche zwischen Georg-Schumann-Straße – Huygens- und Seelenbinderstraße. Wie jeder dieser Vorlage entnehmen kann, war hier von Anfang an eine breite Mehrheit der Bevölkerung aktiv mit einbezogen. Es gab Workshops und Foren mit vielen interessierten Anwohnern, aber auch Gewerbetreibenden. Ein großes Lob gilt hierbei dem Team des Infozentrums Georg-Schumann-Straße, das die vielfältigsten Veranstaltungen durchführte und die Aktivitäten bündelte. Hier ist zu hoffen, dass es nach einer sicherlich notwendigen Neuausschreibung übergangslos zügig weiter geht.

Noch eine Anmerkung zur näheren Umgebung. Vor einiger Zeit hat die SPD-Fraktion einen Antrag zum barrierefreien Umbau der stark frequentierten Straßenbahnhaltestelle Agentur für Arbeit/Jobcenter eingebracht. Auch hier hoffen wir, dass bald eine Umsetzung erfolgt.
Die SPD-Fraktion wird der Vorlage Umgestaltung des Platzes zwischen Georg-Schumann-Straße, Huygensstraße und Seelenbinderstraße zustimmen.