Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste,

eigentlich war diese Vorlage gar nicht für eine Beratung im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vorgesehen, die Vorlage haben wir uns auf die Tagesordnung gesetzt, weil dieses Projekt auf breites Interesse stieß.

Das Modellprojekt „Kernkompetenz Technische Bildung“ zielt auf Mittelschüler ab.
Das Fach Technik ist im Freistaat Sachsen kein eigenständiges Unterrichtsfach mehr- es ist in der 5. und 6. Klasse Bestandsteil von TC (Technik und Computer), ab der 7. Klasse Bestandteil von WTH (Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft und Sozialkunde), lediglich in Klasse 10 als Vertiefungskurs wählbar.

Technische Bildung ist aber eine Grundlage für viele Ausbildungsberufe, ein Umgang mit Technik interessiert viele junge Menschen, besonders Mittelschüler schätzen den praxisorientierten Bezug.

Dieses Projekt ermöglicht Mittelschülern aus 6 verschiedenen Schulen im Technologiezentrum GaraGe eine praxisnahe Technikausbildung im Rahmen des WTH- Unterrichts. Leider ist dies zurzeit nur für Schüler, die einen Realschulabschluss anstreben, vorgesehen.

Vorteile haben nicht nur die Schüler, sondern auch die Unternehmen, die gut vorbereitete Auszubildende übernehmen können aber auch die Schulen, die oft nicht über technische und räumliche Ressourcen verfügen. Außerdem haben nicht alle Schulen ausgebildeten Techniklehrer, denn der Freistaat hat die Ausbildung solcher vergessen.

Wir sehen in diesem Projekt noch mehr Potential:
Mit der Einbindung von Hautschülern und Förderschülern könnte die Motivation diese jungen Menschen durch den starken Praxisbezug und dem außerschulischem Lernort GaraGe wachsen, einen Schulabschluss zu erreichen. Immerhin verlassen fast 15% der Schüler eines Jahrgangs die Schule ohne Abschluss, davon sind größtenteils Lernförderschüler betroffen. Der Vorteil für die Stadt liegt auf der Hand: es spart Geld.

Die Investition der 312.000 Euro ist vernünftig, die Weiterführung des Projekts fast zwingend erforderlich. Um mehr Jugendliche einzubinden, ist ein größerer finanzieller Aufwand notwendig, dazu sollten aber auch unbedingt mehr Unternehmen eingebunden werden, denn diese sind die Nutznießer dieser Maßnahme zur Sicherung des Fachkräftebedarfs.
Die aufgeführten Maßnahmen zur Überprüfung der Nachhaltigkeit und Evaluation sollten von den entsprechenden Dezernaten (Herr Albrecht, Herr Prof. Fabian) sehr ernst genommen werden, denn schon jetzt muss an der Verstetigung, Ausweitung und vor allem an der Finanzierung gearbeitet werden.
Stimmen Sie diesem Modellprojekt zu, begleiten Sie es und fragen Sie nach. Wenn es so gut ist, wie in dieser Vorlage beschrieben, lohnt es sich sicher.

Anfrage der SPD-Fraktion

Mit dem Beginn des Jahres 2013 wurde die Gebührenstruktur beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk geändert, hiervon sind nicht nur Privathaushalte und Unternehmen sondern auch Kommunalverwaltungen betroffen. Die Abgabe für Kommunen wird, wie auch bei Unternehmen, durch verschiedene Faktoren, wie die Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der städtischen Kfz beeinflusst. Der Deutsche Städtetag warnt vor diesem Hintergrund bereits vor einer Kostenexplosion für viele Kommunen, denn je dezentraler und bürgernäher die Stadtverwaltungen organisiert seien, desto höher sei künftig die finanzielle Belastung durch diese Gebühren. Bei manchen Kommunen sollen die Kosten für den Rundfunkbeitrag dadurch bis auf das Dreizehnfache des vorherigen Beitrags gestiegen sein. Medienberichten zufolge hat auch die Leipziger Stadtverwaltung mit deutlich höheren Kosten zu rechnen.
Der Städtetag kritisiert die Berechnungsgrundlage für Kommunen und fordert deutliche Nachbesserungen, weil die verschiedenen Betriebsstätten bzw. Dienstgebäude vorrangig zum Aufbau einer größeren Bürgernähe eingerichtet worden seien und nicht, um den Medienkonsum innerhalb der Behörden zu befördern. Die Stadt Köln beispielsweise, die ebenfalls deutlich höhere Kosten befürchten muss, hat sich deshalb entschlossen, die Zahlung der Rundfunkgebühren zunächst auszusetzen.

Deshalb fragen wir:

1. Wie hoch ist der im Gebührenbescheid angegebene Betrag, den die Stadtverwaltung für Rundfunkgebühren in diesem Jahr aufbringen muss und wie verhält sich dieser zu den Kosten in den Jahren 2010, 2011 und 2012?

2. Die Stadt Köln, die zunächst ankündigte, die Zahlung der Gebühren auszusetzen, hat mittlerweile mit dem WDR eine einvernehmliche Lösung gefunden. Steht auch die Stadt Leipzig, sofern die Rundfunkgebühren deutlich höher sind als in den letzten Jahren, mit dem MDR bzw. dem Beitragsservice der öff.-rechtlichen Sendeanstalten in Verhandlung?

3. Unterstützt die Stadt Leipzig die Bemühungen des Deutschen Städtetages, eine Revision der  Berechnungsgrundlagen zu erreichen, um eine deutliche Senkung der Beiträge für die Kommunen zu erreichen?

Änderungsvorschlag:

Beschlusspunkt 1 wir wie folgt ersetzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum Ende des 2. Quartals 2013 eine Vorlage vorzulegen, in der die Möglichkeiten der Realisierung eines kostenlosen mobilen Internets geprüft werden.
Maßgabe muss es jedoch sein, dass die Stadt Leipzig bei Einrichtung und Betrieb dieses Netzes keine eigenen finanziellen Mittel einsetzt.

Dadurch entfällt der ursprüngliche Beschlusspunkt 2.

Der ursprüngliche Beschlusspunkt 3 wird zum neuen Beschlusspunkt 2.

Begründung:

Es ist begrüßenswert, wenn in der Leipziger Innenstadt ein kostenloses WLAN-Netz für Touristen sowie Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung steht, denn damit kann die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt weiter erhöht werden.

Wir sehen allerdings eine direkte Finanzierung für den Aufbau und den Betrieb dieses Netzes durch die Stadt selbst als nicht zielführend und vertretbar an. Vielmehr sollten private Partner hierfür gewonnen werden, die Vorschläge zur Umsetzung des Vorhabens und zu dessen (Gegen-) Finanzierung machen.

In verschiedenen deutschen Städten (z.B. Berlin) gibt es in diesem Bereich bereits Lösungen, die bei dieser Prüfung hilfreich sein könnten.

Anfrage der SPD-Fraktion

Mit Beschluss zur Drucksache Nr. V/945 wurde der Zuzugsbonus für Studierende auf eine Einmalzahlung umgestellt. Seit 2011 werden einmalig 150 Euro an Studierende ausgezahlt, die ihren Hauptwohnsitz nach Leipzig ummelden.

Daher möchten wir anfragen:

1. Hat es in diesem Zusammenhang nach der Umstellung messbare Veränderungen der Ummeldungen von Studierenden gegeben (Zunahme oder Abnahme)?

2. Welche finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Leipzig sind zu verzeichnen?

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Durch die Vorlage „Finanzierung der Tagespflege“ bzw. durch die rechtliche Ausgestaltung der Kindertagespflege, wird der Stadtrat in eine Rolle gedrängt, die irgendwo zwischen Arbeitgeberseite und Gewerkschaft liegt, obwohl wir keins von beiden sind. Wir nehmen somit ungewollt die Rolle eines Vermittlers ein. Dieser Vermittlerrolle sind die Fraktionen gerecht geworden, sowohl im erweiterten Finanzausschuss als auch im Fachausschuss Soziales. Überall wurde die Vorlage auf einer sehr sachlichen und konstruktiven Ebene diskutiert.

Auch die SPD-Fraktion hat sich intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt. Diskussionsgrundlagen waren für uns, neben der Vorlage der Stadtverwaltung, auch die Empfehlung des Städtetags und die Forderungen des Netzwerks Tagespflege. Uns war es daher auch sehr wichtig, dass die vom sächsischen Städtetag geforderten 485 Euro pro Kind und 9 Stunden Vertrag auch tatsächlich ab dem 1.1.2013 gezahlt werden, da dies für uns auch ein wichtiges Zeichen für Lohngerechtigkeit ist. Die Weichen dafür wurden im erweiterten Finanzausschuss gestellt, so dass der Erhöhung um acht Prozent bzw. 36,40 Euro pro Kind pro Monat ab dem 1.1.2013 nichts mehr im Wege stehen dürfte. Darüber hinaus war uns wichtig, dass der Zuschuss von fast 200 Euro bei fünf Kindern zur gesetzlichen Rentenversicherung nach wie vor nachweisfrei ausgezahlt wird. Ein Teil dieses Geldes muss ohnehin verpflichtend in die Rentenversicherung eingezahlt werden. Zusätzlich ersparen wir dem Jugendamt und den Tagespflegepersonen einen enormen Verwaltungsaufwand. Mit dem Geld, was nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird, kann die Tagespflegeperson am besten selber entscheiden wie sie für das Alter vorsorgt.

Abschließend ist uns wichtig, dass wir die Bezahlung der Tagespflegepersonen jährlich anpassen. Das darf nicht einmalig, sondern soll regelmäßig zum 1.1. und unabhängig vom Vergütungssystem stattfinden. Wir fordern daher beginnend am 1.1.2014 eine jährliche Anpassung, die sich an den tatsächlichen Kostenentwicklungen orientiert und auf die Gesamtvergütung Anwendung finden sollte. Wir wollen dadurch sicherstellen, dass die Vergütung mit der Kostenentwicklung standhält. Wir lassen hier zum  Verwaltungsvorschlag abstimmen bzw. übernehmen diesen.

Neben der Dynamisierung fordern wir eine Überprüfung des Vergütungssystems. So gibt es Städte, die über die Vergütung der Kindertagespflege Anreize zur Weiterbildung setzen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob dies auch für Leipzig praktikabel ist. Darüber hinaus fordern wir eine Abfrage unter  allen Tagespflegepersonen, inwiefern unter diesen ein Interesse zur Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. Erzieher besteht. Sollte ein Interesse bestehen, muss darüber nachgedacht werden, wie ein solches Angebot in Zusammenarbeit mit Land und ggf. Bund geschaffen werden kann. Diese Ausbildung müsste auf Personen zugeschnitten sein, die in der Tagespflege tätig sind.

Mit unseren Änderungsanträgen gehen wir auf der einen Seite teilweise über Empfehlungen des Städtetags hinaus. Auf der anderen Seite gehen wir bewusst auch auf die Forderungen aus der Tagespflege ein, auch wenn wir nur eine stufenweise Anpassung auf die gewünschten Geldleistungen erreichen. 
Wir glauben, dass wir damit der ungewollten Rolle eines Vermittlers gerecht werden. Wir bitten um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und zur Vorlage. Folge eines Nichtbeschlusses der Vorlage wäre eine mindestens sechsmonatige Weiterführung der alten Regelung und das kann niemand wirklich wollen.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag 1 der Vorlage V/2564 „Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig“ wird wie folgt geändert:

Punkt 1: Höhe der laufenden Geldleistung
Die laufende Geldleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII wird um 36,40 € pro Monat je Neunstundenbetreuung erhöht entsprechend den Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, sie beträgt ab 01.01.2013: 485 € und gilt bis zum 31.12.2013;

o Davon Sachaufwand nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII:  324,32€
o Davon Förderungsleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII: 160,68€

Punkt 2: Altersvorsorge
Beiträge zur Altersvorsorge werden pro Kind und Monat mit Wirkung zum 01.01.2013 pauschal mit 39,80 € nachweisfrei abgegolten bei einer Neunstundenbetreuung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII.

Der Beschlussvorschlag 5 wird wie folgt geändert:

Der Beschluss „Finanzierung der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig“ – RBIV/4476
vom 16.12.2009 tritt zum 31.12.2012 außer Kraft.

Begründung:
Die Empfehlungen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages gelten ab den 01.01.2013.
Bezug nehmend auf die Tariferhöhung zum 01.01.2013 für die Erzieherinnen und Erzieher ist es aus unserer Sicht auch folgerichtig die Vergütung der Tagespflegepersonen zum 01.01.2013f. anzupassen.
Der Mehrbedarf erhöht sich somit von 385.237 € auf ca. 924.569 € für 2013.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2013

Beschlussvorschlag:
Der Zuschuss für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt in Höhe von 3.300.000 € wird um 60.000 € auf 3.360.000 € erhöht.

Begründung:
Das Theater der Jungen Welt erzielte in der Spielzeit 2011/2012 die Bestmarke von insgesamt 55.710 Zuschauern!
Trotz des Ergebnisses sind wesentliche Mehreinnahmen (bei gewollt stabilem Kartenpreisniveau – Ratsbeschluss) unmöglich. Ab dem Jahr 2013 werden die bereits angekündigten Steigerungen der Kosten für Energie, Reinigung, Honorare für die Inanspruchnahme von tontechnischen Dienstleistungen, Wartungskosten, Tantiemen usw. greifen.
Die Gagen für das künstlerische Personal des Hauses bewegen sich seit Jahren im unangemessenen unteren Bereich.
Das Theater der Jungen Welt zeigt auf städtischen und sozialen Veranstaltungen Präsenz. Es beweist dabei nahezu täglich sein gewachsenes Leistungsvermögen. Es ist längst ein deutschlandweit nachgefragtes Theater! Um die erreichte Qualität dieser Theaterarbeit nicht zu gefährden, fordern wir deshalb eine geringfügige Erhöhung des Etats.