Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

ich unterstütze den Bau eines Gymnasiums in der Ostvorstadt. Ich werde mich mit allen Kräften für dessen Realisierung einsetzen. Der Beschluss des Stadtrates muss zügig umgesetzt werden. Die Verwaltung muss hierzu schnellstens einen konkreten Zeitplan vorlegen.
Heute soll ein Planungsbeschluss für ein Gymnasium in der Gorkistraße gefasst werden, der unabhängig von der Entscheidung pro Ostvorstadt erfolgt.
Wir  benötigen nach der aktuellen Planung bis spätestens 2016 zwei Gymnasien, da wir schon jetzt an Kapazitätsgrenzen stoßen.  Uns sitzt die Zeit im Nacken und deshalb muss unverzüglich mit der Planung begonnen werden, um den sehr engen Zeitplan einhalten zu können. Wir können uns zwar viel wünschen und es gibt mit Sicherheit optimalere Standorte als die Gorkistraße, aber uns stehen jetzt nur die Gorki- und die Telemannstraße zur Verfügung. Alle anderen Standorte, die im Gespräch sind, sind noch nicht im Eigentum der Stadt und können zeitnah nicht realisiert werden. Würden wir jetzt noch länger warten, gingen uns Fördermittel verloren bzw. ist der Zeitplan nicht mehr einzuhalten.

Leider hat die Stadtverwaltung beim Ankauf bzw. Bevorratung von geeigneten Grundstücken in der Vergangenheit nicht  ausreichend vorgesorgt. Ich erinnere nur an den Verkauf des Jahrtausendfelds! Deshalb hat meine Fraktion auch den Antrag auf Flächenentwicklung und Flächenvorhaltung für soziale Infrastruktur in das Verfahren gebracht.
Wenn wir heute keine positive Entscheidung pro Gorkistraße treffen, können wir die Schüler künftig nicht unterbringen. Das möchte doch keiner riskieren. Alternativen sehe ich nicht wirklich. Der Änderungsantrag des FA ist aus meiner Sicht nicht zielführend. Er enthält keine konkrete Aussage, wo bis 2016 ein neues Gymnasium entstehen soll! Aus meiner Sicht wird hier ohne Grund versucht, die Standorte Gorkistraße und Ostvorstadt gegeneinander  auszuspielen. Es wird auch keine Aussage zur Schule in der Gorkistraße 15 getroffen. Sollte dieses denkmalgeschützte Schulgebäude verfallen, ist das Verschwendung von  Ressourcen, die wir dringend benötigen.  

Wir besitzen an der Gorkistraße zwei Schulgebäude, die leer stehen und die bis heute keine Käufer gefunden haben. Schulen sind  als solche errichtet worden und können in den seltensten Fällen umgenutzt werden. Deshalb ist es richtig, diese Gebäude wieder als Schulen zu nutzen. Die Prüfung durch die Verwaltung hat einen Umbau als vierzügiges Gymnasium als realistisch eingeschätzt. Alle Fragen zu Details, die heute angesprochen werden, wird eine konkrete Planung beantworten. Deshalb muss der Planungsbeschluss heute gefasst werden. Erst dann haben wir Sicherheit, die wir für weitere Beschlüsse benötigen. Alle bautechnischen Probleme sind lösbar. Mit einem Übergang zwischen den Schulen können auch die Kirchgemeinde und der Friedhof akzeptieren. Ich sehe hier kein Konfliktpotential, stehen doch Schulen und Friedhof  schon seit über 100 Jahren in unmittelbarer Nachbarschaft und werden auch künftig nebeneinander bestehen können.

Der Vorschlag, die Plattenbauten an der Löbauer Straße als Provisorium zu ertüchtigen, klingt zwar erst einmal gut, löst aber das Problem keinesfalls.
Mit der Zustimmung zu diesem Vorschlag verfällt mindestens ein Gebäude an der Gorkistraße und das bei dem künftigen Bedarf an Schulgebäuden!
Ich sehe auch, dass das  ehemalige Fechnergymnasium als Ausweichstandort für Schulsanierungen auf absehbare Zeit benötigt wird. Zu gegebener Zeit muss dann über die Entwicklung des Areals an der Löbauer Straße neu nachgedacht werden.
Mit einer positiven Entscheidung zur Vorlage können wir einen traditionellen Schulstandort  wieder aktivieren und Schönefeld an dieser Stelle Gesicht geben. Diese Entscheidung wird einem in der Vergangenheit eher benachteiligten Stadtteil Impulse zur weiteren Entwicklung  geben.

Rednerin: Ute Köhler-Siegel, Sprecherin der SPD-Fraktion für den Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
verehrte Stadträte,
werte Gäste!

Diese Vorlage zum Planungsbeschluss ist strategisch und organisatorisch unausgereift.
Zur Organisation einer Schule gehört eine Turnhalle. Je näher diese an der Schule ist, umso einfacher die Planung des Sportunterrichts. Unsere Schüler haben heute schon sehr lange Unterrichtszeiten.
Bei der Einrichtung einer neuen Schule müssen solche  wichtigen Rahmenbedingungen im Vorfeld abgeklärt werden.

Die Einrichtung eines Gymnasiums an diesem Standort ist ein Kompromiss. Die Stadt verfügt nur über wenige Grundstücke, die für Schulbauten geeignet sind. Allen Mitgliedern des Unterausschusses Schulnetzplanung ist klar, dass zumindest am Anfang die Schüler in dieses Gymnasium gelenkt werden müssen. Deshalb muss dieser Standort besonders attraktiv werden und dazu gehört eine Turnhalle direkt an der Schule.
Strategisch halte ich es für sehr ungünstig, heute einen Planungsbeschluss öffentlich beschießen zu wollen und danach Verhandlungen über den Ankauf von benachbarten Grundstücken zu führen.

Die Stadt braucht schnellstmöglich neue Kapazitäten in Gymnasien. Auf eine Anfrage, die die SPD- Fraktion vor der Sommerpause stellte, führte Herr Bürgermeister Fabian aus, dass die Plätze an Gymnasien nur noch für das nächste Schuljahr gerade so ausreichen, danach müssen Interimslösungen gefunden werden. Ob dann dieses Interim ein halbes Jahr länger am Netz bleibt, spielt dann auch keine große Rolle mehr.
Die Stadt muss in der nächsten Zeit viel, sehr viel Geld für die Einrichtung neuer Schulstandorte ausgeben. Da gehört es bei allem Zeitdruck dazu, gründlich und zukunftsweisend zu planen.
Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich diese Vorlage für nicht zustimmungsfähig.

Änderungsvorschlag:

Die Satzung über den Winterdienst wird wie folgt geändert:

1.
§1 Abs.7 (Neu):
Verkehrswichtige Radverkehrsanlagen im Sinne dieser Satzung sind Anlagen mit nennenswerten Radverkehrsaufkommen, entsprechend des Hauptradroutennetzes der Kategorie IR II und IR III.

§1 Abs.8 (Neu):
Gefährliche Stellen im Sinne der Satzung sind Stellen, wo Fahrende erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern müssen.

§3 Abs.1:
Die Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen unterliegen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen dem kommunalen Winterdienst.

§3 Abs.2:
In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr werden gefallener Schnee und entstandene Glätte auf den Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen laut Absatz 1 unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte entsprechend der Dringlichkeit durch die Stadt beräumt und / oder abgestumpft.

2.
§3 Abs.4 (Neu):
Geräumter Schnee soll grundsätzlich nicht auf Radverkehrsanlagen gelagert werden
.

Begründung:

Der Änderungsantrag greift die zwei Punkte zum Winterdienst des durch die Ratsversammlung beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplanes, auf.  

•    die wichtigen Strecken des Radverkehrs (Hauptradrouten IR II und IR III) sollen ganzjährig verfügbar sein
•    geräumter Schnee darf nicht auf Radverkehrsanlagen abgelagert werden

Geräumter Schnee wird alljährlich auf Radverkehrsanlagen geschoben. Damit sind die Radverkehrsanlagen über die Tauperiode hinweg nicht nutzbar. Dieser Fakt steht den Zielen des Radverkehrsentwicklungsplanes, den Radverkehr als gleichberechtigte Säule der Personenmobilität zu entwickeln, entgegen.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag bzw. die europäische Städte- und Gemeindevertretung bei der Europäischen Union für eine Anhebung des Schwellenwertes bei Vergaben nach VOL auf 500.000 Euro einzusetzen.

Begründung:

Bisher gilt ein Schwellenwert von 200.000 Euro, bei deren Überschreitung eine Vergabe europaweit ausgeschrieben muss. Die Förderung der regionalen Wirtschaft sollte bei Aufträgen der öffentlichen Hand einen hohen Stellenwert einnehmen, um auch vor Ort Arbeitsplätze zu sichern. Ein neuer Schwellenwert von 500.000 Euro würde den Kommunen mehr Spielräume geben, um Vergaben möglichst regional organisieren zu können.

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktion von SPD, Bündnis90/Grüne und Die Linke

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Ergänzung im Beschlusspunkt 3:

Mit Inbetriebnahme weiterer Objekte oder bei sinkenden Zuweisungen  ist die Belegungsdichte in der Riebeckstraße 63 zu reduzieren.

Ergänzung im Beschlusspunkt 4:

Private Eigentümer bzw. deren Vertretungen werden dabei gezielt angesprochen. Dabei werden die Kriterien für die Nutzung der Objekte als Unterkünfte für Asylsuchende transparent gemacht.

Ergänzung im Beschlusspunkt 12:

Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung für die Rücknahme des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringungen von Asylbewerbern/ geduldeten Ausländern ein, um die prinzipielle Unterbringung von Asylsuchenden in Einzelwohnungen zu ermöglichen.

Änderungsvorschlag:

Für den Adler, als D-Zentrum im Sinne des Stadtentwicklungsplanes Zentren und als wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Leipzig, ist dem Stadtrat im 1. Halbjahr 2013 ein Konzept zur Konsolidierung und zur Weiterentwicklung vorzulegen. Das Konzept soll eine Bestandsanalyse enthalten und weitere Schritte mit zeitlicher Einordnung zur Entwicklung des D-Zentrums.

Begründung:

Der Adler wird im STEP Zentren als zu stabilisierendes D Zentrum ausgewiesen.
Sowohl Landesdirektion als auch der Westsächsische Planungsverband sehen in dem genehmigten Einkaufszentrum im Teilbereich 2 eine weitere destabilisierende Wirkung auf den Adler.

Änderungsvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig führt die Kampagne „Leipzig. Ort der Vielfalt / Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ fort und informiert Vereine, Institutionen, Religionsgemeinschaften, Unternehmen und Privatpersonen über die Möglichkeiten der Anbringung eines Schildes am eigenen Objekt.

2. Die Stadtverwaltung prüft, ob neben „Leipzig. Ort der Vielfalt / Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ der Zusatz „und gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus sowie Antisemitismus“ sinnvoll auf dem Schild eingebunden werden kann.

Begründung:

Im Rahmen des Lokalen Aktionsplans (LAP) hat die Stadt Leipzig mit „Leipzig. Ort der Vielfalt“ bereits seit Jahren eine Marke, mit der Orte und Organisationen ausgezeichnet werden, die sich für Demokratie, Toleranz und Vielfalt stark machen. Zwischen 2008 und 2011 wurden bereits 35 Akteure für ihr Engagement für Demokratieförderung als „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet.
Diese Praxis sollte verstärkt fortgesetzt werden, denn die Orte der Vielfalt in der Stadt sind Zentren zur Stärkung von Demokratie und Toleranz. Eine zusätzliche Marke „Kein Ort für Neonazis“ würde dem Anliegen der Aktion „Ort der Vielfalt“ zwar nicht widersprechen, würde aber nicht den Rahmen füllen können, der durch den Lokalen Aktionsplan gesetzt wurde. Schließlich sind aktive Orte der demokratischen Kultur per se Orte, an denen Neonazis und deren Gedankengut keinen Nährboden finden.