Redner: Claus Müller, seniorenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Heute soll das  Förderprogramm zur Neuausrichtung der offenen Altenhilfe beraten und beschlossen werden.
Damit wird nun ein wesentlicher Bestandteil des 3. Altenhilfeplans umgesetzt. Da die SPD-Fraktion diese Entwicklung durch einen Antrag zur Erarbeitung seniorenpolitischer Leitlinien mit initiiert hat, sind wir  natürlich besonders froh über dessen Umsetzung. Schließlich kann niemand den demografischen Wandel leugnen und das ist auch der Grund, weshalb wir die ältere Generation stärker ins Bewusstsein rücken müssen und wollen.

Ziel ist es, je Stadtbezirk ein Seniorenbüro einzurichten. Bisher gab es hierfür nur einen Modellstandort in Grünau. Grundlage dafür und auch für die jetzige Vorlage war, und darauf muss unbedingt hingewiesen werden, ein Antrag, den der Seniorenbeirat unserer Stadt vor einiger Zeit eingebracht hatte und der in der Ratsversammlung mit großer Mehrheit positiv votiert wurde.
Wie in der aktuellen Vorlage beschrieben, sollen nun in jedem der zehn Leipziger Stadtbezirke Seniorenbüros eröffnet werden.

Darüber hinaus werden Mittel für die Förderung der Seniorenarbeit um rund 275.000 Euro auf  930.000 Euro pro Jahr erhöht. Mit den Seniorenbüros stehen künftig in der ganzen Stadt wohnortnahe Anlaufstellen für ältere Menschen mit und ohne Behinderungen sowie für deren Angehörige und den verschiedenen Akteuren der Seniorenarbeit bereit. Hervorzuheben ist hierbei die Aufgabe der Seniorenbüros, die die Selbstbestimmtheit und Selbständigkeit von Seniorinnen und Senioren fördern sollen. Schließlich wird es in Leipzig immer mehr ältere Menschen geben, die ihr Leben selbstbestimmt bis ins hohe Alter führen möchten.

Dies kann nur ein Anfang der Angebote der offenen Seniorenarbeit sein.
Deshalb unterstützt die SPD-Fraktion den Ergänzungsantrag des Seniorenbeirates. So ist es wichtig, das Jahr 2013 als Pilotphase zu beginnen und in den Folgejahren beständig die finanzielle Ausstattung zu evaluieren. Bei der steigenden Zahl älterer Menschen muss hierbei auch erwogen werden, ob das Netz der Anlaufstellen in den nächsten Jahren nicht noch engmaschiger geknüpft werden kann.

Die SPD-Fraktion wird der Vorlage und dem Ergänzungsantrag zustimmen.

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte,
sehr geehrte Gäste,

bereits in der Septembersitzung hat sich der Stadtrat durch die Diskussion des Antrags der Fraktion Bündnis 90/die Grünen intensiv mit dem Thema Fachkräftemangel im Bereich Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt. Aus diesem Grund kann ich mich heute kürzer fassen, da in die Thematik ausreichend eingeführt wurde.

Der Antrag der Grünen appellierte jedoch vorrangig an den Freistaat Sachsen,
insbesondere mit der Aufforderung ausreichend Ausbildungskapazitäten zuschaffen. Der vorliegende Antrag dagegen richtet sich ausdrücklich an die Stadtverwaltung. Die SPD-Fraktion hat die Befürchtung, dass es auch in Leipzig zukünftig immer schwerer werden wird, geeignete Fachkräfte für Kindertagesstätten zu finden. Dass es auch momentan nicht einfach ist Erzieherinnen und Erzieher zu finden zeigt der Umstand, dass die Stellenausschreibung der Stadt auf der Homepage quasi eine dauerhafte Ausschreibung ist. In den nächsten Jahren müssen zudem, wie die Stadtverwaltung im Verwaltungsstandpunkt ausführt, ca. 250 Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten und Horten eingestellt werden. Hinzu kommen ca. 750 Erzieherinnen und Erzieher bei freien Trägern. Ingesamt bedeutet das, dass innerhalb von 5-6 Jahren 1000 Erzieherinnen und Erzieher neu eingestellt werden müssen.

In Leipzig darf nicht eine Situation wie in Dresden eintreten, wo aufgrund von unbesetzten Stellen auch Kita-Plätze frei bleiben müssen. Daher fordert die SPD-Fraktion zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme und aufbauend darauf eine Bedarfsanalyse, welche auch die Bedarfe der Freien Träger mit erfassen sollte.
Aufbauend auf einer Bestandsaufname und Bedarfsanalyse, welche zu großen Teilen sicher vorliegt, muss die Stadtverwaltung eine Personalkonzeption entwickeln, mit der langfristig sichergestellt werden kann, dass es nicht zu einem Fachkräftemangel in städtischen Kindertageseinrichtungen kommt. Ob dabei zukünftig ein Praxispartner, wie im Verwaltungsstandpunkt beschrieben, ausreicht, zweifelt die SPD-Fraktion an. Zudem kann das Ziel der Stadt nicht nur sein, ihren eigenen Personalbedarf zu decken. Wird dieser auf Kosten der freien Träger gedeckt, kann es nämlich auch dazu kommen, dass durch zu wenig Personal Plätze in Kitas frei bleiben müssen. Zudem sollte das Konzept auch darlegen, welche Auswirkungen eine Absenkung des Betreuungsschlüssels hätte und wie darauf reagiert werden müsste.

Die SPD-Fraktion begrüßt den positiven Verwaltungsstandpunkt.
Dieser ersetzt für uns jedoch noch nicht die umfassende Analyse und das Personalkonzept. Vielmehr ist der Verwaltungsstandpunkt für uns ein erster Aufschlag. Eine umfassende Analyse und das Personalkonzept erwarten wir im Herbst 2013 im Zuge der Diskussion um die Kita-Bedarfsplanung 2014.

Abschließend möchte ich noch zum Ausdruck bringen, dass ich mich sehr über die Aussage im Verwaltungsstandpunkt gefreut habe, dass die Stadt in den nächsten Jahren den Bau von sechs neuen städtischen Kitas plant. Lassen Sie uns bereits im Jahr 2013 damit anfangen.

Anfrage der SPD-Fraktion

Seit dem 1. Januar 2011 stehen bedürftigen Kindern und Jugendlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe zu.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Personen hatten in Leipzig Anrecht auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe in 2011 und  im 1. Halbjahr 2012?
2. Wie viele Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden in Leipzig gestellt, wie viele Anträge wurden davon genehmigt und wie viele Personen sind dies insgesamt in 2011 und im 1. Halbjahr 2012?
3.  Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt, damit möglichst viele leistungsberechtigte Personen Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im Rahmen der Neuordnung von Kopierkosten des Unterrichtsmaterials in Schulen (nach dem Urteil des OVG Bautzen) hat der Schulträger keinen Anspruch auf die Erstattung von Kopierkosten durch die Eltern mehr. Im Haushalt sind für das Kopiergeld Mittel in Höhe von 154.060 Euro eingestellt wurden.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten je Schüler in Euro für Kopien für die Stadt Leipzig?
2. Wie viele Kopien können pro Schüler von den eingestellten Mittel durchschnittlich pro Schuljahr gemacht werden?
3. Wie viel kostet eine einseitig schwarz-weiß bedruckte A4-Seite an den kommunalen Schulen? (bitte für alle kommunalen Schulen auflisten und durchschnittliche Kosten)
4. Wie viel kostet eine beidseitig schwarz-weiß bedruckte A4-Seite an den kommunalen Schulen? (bitte für alle kommunalen Schulen auflisten und durchschnittliche Kosten)
5. Wie hoch sind die Leasing-Gebühren für die Kopierer pro Jahr? (bitte für alle kommunalen Schulen Gebühren und Anzahl der Geräte auflisten und durchschnittliche Kosten)
6. Sind in den Kopierkosten auch die Kosten für Kopierpapier und Toner enthalten? Wenn nein, wie hoch sind hierfür durchschnittlich die Kosten und aus welchen Mitteln werden die Anschaffung von Kopierpapier und Toner beschritten?

Wir bitten um die schriftliche Beantwortung der Anfrage.

Anfrage der SPD-Fraktion

Der von der NPD für den 7. August 2012 angemeldete Aufmarsch sollte an der Goethestraße/Ecke Ritterstraße stattfinden. Er war im Zeitraum von 11 bis 14 Uhr geplant und sollte maximal eine Stunde dauern. Dies war das Ergebnis eines im Vorfeld stattgefundenen Gesprächs zwischen den Entscheidungsträger/-innen von Stadtverwaltung und Sicherheitsbehörden.

Die NPD war mit 27 Personen anwesend  und einer Lautsprecheranlage mit gut 6 bis 10 Lautsprechern je Seite des LKW und somit wohl mit mehr als 1000 Watt Leistung.
Im Auflagenbescheid wurde vorgeschrieben:
„Auflage 2. Die Benutzung des als Hilfsmittel vorgesehenen Megaphons und anderer Lautsprecher lasse ich nur zu, falls die tatsächliche Teilnehmerzahl mindestens 30 Personen umfasst. Begründung: Nach § 33 Abs. 1 StVO ist der Betrieb von Lautsprechern und Megaphonen im öffentlichen Verkehrsraum bei Störungen des Straßenverkehrs verboten.“

Deshalb fragen wir:

1. Warum durfte die NPD mit nur 27 Anwesenden dennoch die extrem große und laute  Tonanlage betreiben?

2. Gab es eine Sondererlaubnis diesbezüglich?

3. Warum wurde unter diesem Umständen auch noch eine Verlängerung der Nutzungsdauer der Tonanlage um 1 Stunde gewährt?

4. Warum durfte überhaupt, abweichend vom Bewilligungsbescheid, die NPD Veranstaltung länger durchgeführt werden?

Anfrage der SPD-Fraktion

Im PSP-Element 7.0000572.700 Radwege Gemeindestraßen gibt es Fördermittel (Investitionszuwendung) in Höhe von 250.000 Euro und einen städtischen Eigenanteil (Einzahlung) von 250.000 Euro.

1. Wer ist/sind der/die Fördermittelgeber?
2. Welche Bedingungen müssen für den Fördermittelabruf gegeben sein?
3. Für welche Maßnahmen werden die Fördermittel abgerufen?
4. Welche Finanzmittel werden im Haushalt 2013 im Sinne des Radverkehrsentwicklungsplans zur Verfügung gestellt? Bitte die Maßnahmen inkl. der Aufwendungen einzeln darstellen.

Ergänzungsvorschlag:

Der Beschlusspunkt 3 wird wie folgt ergänzt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den organisatorischen Prozess für die Schuljahre 2013/2014 ff zu steuern.
Weiter erstellt der Oberbürgermeister  eine Vorlage, die die Aufschlüsselung der Pauschalbeträge analog der Schulbuchausstattung nach Schüler und Schulart aufschlüsselt.

Begründung:
Die Regelungen für die Lernmittelfreiheit gelten erst seit Beginn dieses Schuljahres. Bei der Bestellung der Arbeitshefte durch die Eltern und Schulen gab es noch Verunsicherungen über die Umsetzung des Urteils durch die Stadt Leipzig.
Erst nach der Abrechnung im nächsten Schuljahr ist eine genauere Berechnung  Finanzbedarfe möglich.