Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Deutschen Städtetag bzw. die europäische Städte- und Gemeindevertretung bei der Europäischen Union für eine Anhebung des Schwellenwertes bei Vergaben nach VOL auf 500.000 Euro einzusetzen.

Begründung:

Bisher gilt ein Schwellenwert von 200.000 Euro, bei deren Überschreitung eine Vergabe europaweit ausgeschrieben muss. Die Förderung der regionalen Wirtschaft sollte bei Aufträgen der öffentlichen Hand einen hohen Stellenwert einnehmen, um auch vor Ort Arbeitsplätze zu sichern. Ein neuer Schwellenwert von 500.000 Euro würde den Kommunen mehr Spielräume geben, um Vergaben möglichst regional organisieren zu können.

 

Gemeinsamer Antrag der Fraktion von SPD, Bündnis90/Grüne und Die Linke

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Ergänzung im Beschlusspunkt 3:

Mit Inbetriebnahme weiterer Objekte oder bei sinkenden Zuweisungen  ist die Belegungsdichte in der Riebeckstraße 63 zu reduzieren.

Ergänzung im Beschlusspunkt 4:

Private Eigentümer bzw. deren Vertretungen werden dabei gezielt angesprochen. Dabei werden die Kriterien für die Nutzung der Objekte als Unterkünfte für Asylsuchende transparent gemacht.

Ergänzung im Beschlusspunkt 12:

Darüber hinaus setzt sich die Stadtverwaltung gegenüber der Landesregierung für die Rücknahme des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur dezentralen Unterbringungen von Asylbewerbern/ geduldeten Ausländern ein, um die prinzipielle Unterbringung von Asylsuchenden in Einzelwohnungen zu ermöglichen.

Änderungsvorschlag:

Für den Adler, als D-Zentrum im Sinne des Stadtentwicklungsplanes Zentren und als wichtiger Verkehrsknotenpunkt in Leipzig, ist dem Stadtrat im 1. Halbjahr 2013 ein Konzept zur Konsolidierung und zur Weiterentwicklung vorzulegen. Das Konzept soll eine Bestandsanalyse enthalten und weitere Schritte mit zeitlicher Einordnung zur Entwicklung des D-Zentrums.

Begründung:

Der Adler wird im STEP Zentren als zu stabilisierendes D Zentrum ausgewiesen.
Sowohl Landesdirektion als auch der Westsächsische Planungsverband sehen in dem genehmigten Einkaufszentrum im Teilbereich 2 eine weitere destabilisierende Wirkung auf den Adler.

Änderungsvorschlag:

1. Die Stadt Leipzig führt die Kampagne „Leipzig. Ort der Vielfalt / Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ fort und informiert Vereine, Institutionen, Religionsgemeinschaften, Unternehmen und Privatpersonen über die Möglichkeiten der Anbringung eines Schildes am eigenen Objekt.

2. Die Stadtverwaltung prüft, ob neben „Leipzig. Ort der Vielfalt / Wir engagieren uns für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ der Zusatz „und gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus sowie Antisemitismus“ sinnvoll auf dem Schild eingebunden werden kann.

Begründung:

Im Rahmen des Lokalen Aktionsplans (LAP) hat die Stadt Leipzig mit „Leipzig. Ort der Vielfalt“ bereits seit Jahren eine Marke, mit der Orte und Organisationen ausgezeichnet werden, die sich für Demokratie, Toleranz und Vielfalt stark machen. Zwischen 2008 und 2011 wurden bereits 35 Akteure für ihr Engagement für Demokratieförderung als „Ort der Vielfalt“ ausgezeichnet.
Diese Praxis sollte verstärkt fortgesetzt werden, denn die Orte der Vielfalt in der Stadt sind Zentren zur Stärkung von Demokratie und Toleranz. Eine zusätzliche Marke „Kein Ort für Neonazis“ würde dem Anliegen der Aktion „Ort der Vielfalt“ zwar nicht widersprechen, würde aber nicht den Rahmen füllen können, der durch den Lokalen Aktionsplan gesetzt wurde. Schließlich sind aktive Orte der demokratischen Kultur per se Orte, an denen Neonazis und deren Gedankengut keinen Nährboden finden.

Änderungsvorschlag:

Der Beschlussvorschlag 7 wird wie folgt geändert:

Bei Auslaufen der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder vergleichbaren Finanzierungsformen, welche die Fortführung des Projekts „Schulbibliotheken und Leseräume an Schulen in Trägerschaft der Stadt Leipzig“ gefährden, werden die Fachausschüsse Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule und Finanzen rechtzeitig hierüber informiert, Handlungsalternativen von Seiten der Stadtverwaltung hierzu erarbeitet und dem Stadtrat vorgelegt.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Anfrage der SPD-Fraktion

Nach dem sächsischen Schulgesetz besteht Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, die im Freistaat Sachsen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben (Abs. 1). Weiter erstreckt sich die Schulpflicht auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule einschließlich der Teilnahme an Evaluationsverfahren im Sinne des § 59a (Abs. 2) (§ 26 SchulG).
Nach §31 des SchulG haben die Eltern den Schulpflichtigen anzumelden und dafür zu sorgen, dass der Schüler an Veranstaltungen nach § 26 Abs. 2 teilnimmt (Abs 1). Werden die Anmeldepflichten gemäß Absatz 1 Satz 1 nicht erfüllt, treffen die Landkreise oder Kreisfreien Städte, deren Einwohner die Schulpflichtigen sind, die erforderlichen Maßnahmen. Sie sind befugt, zur Erfüllung dieser Aufgabe auch bei Meldebehörden, Schulaufsichtsbehörden, öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft die erforderlichen personenbezogenen Daten ihrer Einwohner, die gemäß den §§ 27 und 28 schulpflichtig sein können, und der Anmeldepflichtigen zu erheben.
 Nach dem § 61 des Schulgesetzes (Ordnungswidrigkeiten) (1) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.als Personensorgeberechtigter(…) seine Verpflichtungen aus § 31 Abs. 1 (…) nicht erfüllt oder 2. als Schulpflichtiger am Unterricht oder an den übrigen als verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen nicht teilnimmt oder seine Verpflichtungen aus § 30 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu  1250 EUR geahndet werden.(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die untere Verwaltungsbehörde.

Folgende Fragen haben wir zu diesem Thema:

1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten nach dem sächsischen Schulgesetz wurden der Stadt Leipzig, dem Ordnungsamt, insgesamt gemeldet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Anzahl der Schüler und Schulen)

2. Wie lang ist der Zeitraum von der Meldung der Ordnungswidrigkeit durch die zuständige Schule bis zum Erlassen eines Bußgeldbescheids durch das Ordnungsamt der Stadt Leipzig durchschnittlich?

3. Bei wie viel Prozent der gemeldeten Ordnungswidrigkeiten wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren durch das Ordnungsamt eingeleitet? Was sind die Gründe dafür, wenn kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird?

4. Nach dem §61 (2) des Schulgesetzes kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1250 Euro geahndet werden. Wie hoch ist die durchschnittliche Geldbuße für eine geahndete Ordnungswidrigkeit in Leipzig? Nach welchen Gesichtspunkten richtet sich die Höhe der Geldbuße? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren ab 2006, Gesamtsumme der Ordnungswidrigkeiten und durchschnittliche Geldbuße pro Fall)

5. Nach dem die Stadt Leipzig eine Ordnungswidrigkeit nach §61 geahndet hat, wie viel Prozent der Fälle kommt der Zahlung der Geldbuße nicht nach? Welche Gründe werden hier aufgeführt?

6. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig für die Einhaltung des Schulbesuches für schulpflichtige Personen?

Bitte, die Aufschlüsselungen der Anfrage bei Frage 1 und 4 schriftlich beantworten.

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erarbeitung eines CSR-Konzeptes (Corporate Social Responsibility = Unternehmerische Gesellschaftsverantwortung) durch das Dezernat Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit regionalen Partnern zu veranlassen.

Die Konzeptentwicklung soll dabei durch externe Dienstleister und mit inhaltlicher sowie finanzieller Einbindung von regionalen Drittpartnern, z.B. Hochschulen und Unternehmen, erfolgen. Bestehende Initiativen sind entsprechend zu berücksichtigen. Für die Konzeptentwicklung und den Gesamtprozess ist ein 
entsprechendes Budget einzuräumen.

Städtische Mittel und Mittel von Unternehmen sollen, sofern möglich, durch Fördermittel von Freistaat, Bund und EU co-finanziert werden.

Das Konzept ist dem Stadtrat bis zum 31.03.2013 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die Unternehmen leiden bereits heute unter einem ausgeprägten Fachkräftemangel. Dies wird perspektivisch weiter zunehmen und die Wachstumschancen regionaler Unternehmen bedrohen. Gerade regionale Unternehmen stehen vor einem grundlegenden Wandel bei der Gewinnung und Entwicklung von Fach- und Führungskräften. Die unterschiedlichen Anspruchsgruppen (Stakeholder) achten darüber hinaus verstärkt auf das Image der Unternehmen, sowohl als Mitarbeiter als auch als Kunde. Die alleinige Positionierung als leistungsstarkes Unternehmen reicht zukünftig nicht mehr aus, um im nationalen oder gar internationalen Wettbewerb zu bestehen. Aus diesem Grund müssen Unternehmen sich über ihre Rolle in der Gesellschaft und ihre daraus resultierende Verantwortung bewusst werden und in Folge dessen den Prozess der Verantwortungsübernahme systematisch steuern und entwickeln.

Dem Unternehmer fehlt im Tagesgeschäft jedoch häufig der kreative bzw. strategische Freiraum um scheinbare „Randthemen“ zu entwickeln. Können Großunternehmen bereits auf eigene Ansprechpartner und Abteilungen für das Thema Nachhaltigkeit und CSR verweisen, so fehlt im Mittelstand derzeit sowohl die zeitlichen als auch finanziellen und inhaltlichen Ressourcen. CSR wird perspektivisch immer wichtiger um im Wettbewerb um die besten Köpfe und Ideen langfristig zu bestehen; insbesondere der regionale Mittelstand muss auf diese Entwicklung noch besser vorbereitet und mit Maßnahmen zur Vermittlung von Knowhow bis hin zur Einführung von CSR-Konzepten und konkreten Aktivitäten begleitet werden.   

Auch der DIHK hat in seinen Wirtschaftspolitischen Positionen 2012  die Politik aufgefordert, Unternehmen z.B. durch Aufbau von Netzwerken bei strategischer Nutzung von CSR zu unterstützen.

Durch eine Sensibilisierung von CSR als Voraussetzung für ein nachhaltiges Wachstum sollen Unternehmen begleitet werden, modernes Personalmanagement vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel, als Ausgangspunkt für die Realisierung von Wachstum am Standort Leipzig zu nutzen. 

Darüber hinaus kann durch eine solche Maßnahme die Verknüpfung von Wirtschaft und Region perspektivisch erhöht und die ökologische wie auch ökonomische Nachhaltigkeit gesteigert werden.

So profitiert die Region Leipzig durch ein  CSR-Programm mehrfach: Neben den oben genannten Vorteilen kann sich Leipzig als innovativer und nachhaltiger Wirtschaftsstandort positionieren.

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, also auch CSR-Programme, durch den Freistaat ideell und finanziell unterstützt. Zudem entwickelt der Freistaat Sachsen aktuell eine Nachhaltigkeitsstrategie für Sachen.