Anfrage der SPD-Fraktion

Die Versorgung mit schnellen Breitbandinternetverbindungen (ab 6 Mbit/sek.) ist noch nicht in allen Teilen der Stadt gegeben, obwohl es von regionalen Unternehmen als eines der Top-Themen benannt wurde. Speziell im Südwesten, Südosten, Nordwesten, Westen und Osten der Stadt besteht hier teilweise enormer Nachholbedarf.

Aus diesem Grund bitten wir um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand beim Ausbau des Breitbandnetzes?
a. Welche Gebiete wurden in den letzten Jahren angeschlossen?
b. Wo gibt es aus Sicht der Stadtverwaltung noch Nachholbedarf?

2. Was hat die Verwaltung unternommen und was wird die Verwaltung weiterhin unternehmen, um den Ausbau zu forcieren? Steht die Stadtverwaltung diesbezüglich beispielsweise mit Netzbetreibern sowie Bund und Land in Verhandlungen, um im Bereich der Versorgung mit schnellem Internet deutliche Verbesserungen zu erreichen?
3. Inwiefern gibt es bzgl. des Netzausbaus in Leipzig Kontakt zu ansässigen Institutionen und Initiativen wie dem Institut für Informatik der Universität Leipzig, der SLM, dem Verein Medienstadt Leipzig, dem Leipziger Bürgergespräch „Netzausbau Leipzig – Stand und Perspektiven“ und dem Leipziger Informatik-Verbund, um eine kommunale Handlungsstrategie im Bereich des Netzausbaus zu entwickeln.

4. Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich eine mangelnde Breitbandversorgung auf die Attraktivität dieser Gebiete für Wohnen und wirtschaftliche Aktivitäten auswirken?
a. Wenn ja, welche sind es?

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung Leipzig, einen Fachplan für soziale Infrastruktur und Flächenentwicklung sowie Flächenvorhaltung zu erstellen. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen: Die Verkehrslage der Grundstücksflächen, die Auswertung der Baugrunduntersuchung, spezifische Kosten der Grundstückfläche, u. a. die Erschließungskosten, die planungsrechtlichen Voraussetzungen und die Grundstückszuschnitte. Mit einzubeziehen sind außerdem die Flächenreserven von städtischen Unternehmen, insbesondere der LVV und der LWB.

2. Dieser Fachplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig.

3. Der Fachplan ist bis zum I. Quartal 2013 dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch kommt es zu einer höheren Nachfrage nach „freien“ Grundstücksflächen, u. a. für wirtschaftliche Ansiedlungen, Wohnungsbau aber auch für Kindertagesstätten, Schulen und andere soziale Einrichtungen.
Für eine wirtschaftlich solide Kostenplanung, zum Beispiel für neue Schulgebäude, ist von besonderer Bedeutung eine günstige Verkehrslage der Grundstücke (für Grundschulen kommt hinzu das diese wohnortnah sein müssen), geeignete Grundstückszuschnitte, die Kenntnis über eventuell anfallende Mehrkosten durch den Baugrund und andere spezifische Kosten, wie Mehrkosten durch die Erschließung der Flächen.

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Tel: 0341-4248587)

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Ergänzung der Stadtentwicklungsplanung Leipzig, einen Plan für strategische Gewerbeflächenentwicklung zu erstellen. Dabei sind folgende Kriterien besonders zu berücksichtigen: Die Verkehrslage der Grundstücksflächen, die Auswertung der Baugrunduntersuchung, spezifische Kosten der Grundstückfläche, u. a. die Erschließungskosten, die Grundstückszuschnitte, die Möglichkeit der Schaffung von Ausgleichsflächen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen.

2. Dieser Fachplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltsplanung der Stadt Leipzig.

3. Der Fachplan ist bis zum I. Quartal 2013 dem Stadtrat vorzulegen.

Begründung:

Leipzig ist eine wachsende Stadt. Hierdurch kommt es zu einer höheren Nachfrage nach „freien“ Grundstücksflächen, u. a. für wirtschaftliche Ansiedlungen.
Es ist wichtig das gegenwärtig gute Angebot an Gewerbeflächen auch für die Zukunft zu erhalten, da ansonsten zukünftig weniger Ansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten, weniger Wirtschaftswachstum, weniger Arbeitsplätze und weniger Wachstum der Steuereinnahmen drohen.

Ansprechpartner: Heiko Bär (Tel: 01577-2537393)

Rednerin: Ingrid Glöckner, Stellv. Fraktionsvorsitzende

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren!

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Vorlage „3. Altenhilfeplan“ und auf den Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“ des Seniorenbeirats.
Was lange währt, wird (hoffentlich) gut. Heute wird der 3. Altenhilfeplan diskutiert und votiert. Allerdings sollte er dem Stadtrat bereits vor über  einem Jahr vorgelegt werden. Dies hat seine Gründe, auf die ich noch näher eingehen werde.

Altenhilfe ist nach SGB XI und XII im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge eine Pflichtaufgabe der Stadt. Auf Grund des demografischen Wandels, der Anteil älterer Menschen  wird immer größer, ist eine qualitative und quantitative Veränderung unbedingt notwendig.

Auf die einzelnen Punkte des 3. Altenhilfeplanes (z.B. Demografische Daten, Soziale Sicherung, Wohnen usw.) soll an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden. Wichtiger sind zwei wesentliche Ergänzungen, die neu hinzugekommen sind und in den Altenhilfeplan mit eingearbeitet wurden.

Das betrifft erstens die Erarbeitung von seniorenpolitischen Leitlinien, die auf einem Antrag der SPD-Fraktion beruhen (A 493/10). Es war an der Zeit, wichtige Kernpunkte zu formulieren, die einen roten Faden für die seniorenpolitischen Handlungsfelder bilden. Die Leitlinien wurden durch die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat erarbeitet. Sie sind auf den Seiten 17 bis 22 der Vorlage zu finden.

Die zweite Ergänzung floss in den Maßnahmeplan ein. Ausgangspunkt war der Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“. Dieser Antrag, der heute auch zur Beschlussfassung vorliegt, war der erste Antrag den der Seniorenbeirat gestellt hat. Er wurde von Mitgliedern des Beirates erarbeitet, zu den Sitzungen diskutiert,  abschließend einstimmig votiert. Ziel des Antrages ist die Schaffung von Seniorenbüros in allen Stadtbezirken.  Leipzig hat auf diesem Gebiet noch großen Nachholbedarf. Andere Städte, z.B. Dresden und Hannover, haben bereits flächendeckend Seniorenbüros eingerichtet. Die Verwaltung erarbeitete einen Alternativvorschlag, der als Modellprojekt die Einrichtung eines Seniorenbüros in Grünau vorsieht und, nach sicherlich positiver Evaluierung, die Schaffung weiterer Büros plant. Der Seniorenbeirat ist der Auffassung, dass dies ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Auch die Stadtbezirksbeiräte, Ortschaftsräte und der FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule votierten diesen Antrag positiv im Sinne des Verwaltungsstandpunktes. Das Büro arbeitet erfreulicher Weise bereits in Grünau. Problematisch gesehen wird aber durch den Seniorenbeirat, dass hier bei dieser hochsensiblen und verantwortungsvollen Aufgabe zwei Mitarbeiterinnen in Form von Arbeitsgelegenheit beschäftigt sind, die nach Entgeltvariante bezahlt werden und deren Arbeitsverhältnis vermutlich nach acht Monaten endet, da es nur für diesen Zeitraum genehmigt wurde. An dieser Stelle wären fach- und sachkundige Sozialarbeiter die richtigen Personen gewesen. Deshalb ist es sinnvoll, die jetzigen Mitarbeiterinnen zu qualifizieren und ihnen eine Perspektive für die Zukunft zu geben.

Zusammengefasst kann gesagt werden, der 3. Altenhilfeplan ist ein weiterer Meilenstein einer altenfreundlichen Stadtpolitik, wobei man die kritischen Bemerkungen zum Seniorenbüro in Grünau beachten sollte.
Auch ist es nichts Neues, und dem demografischen Wandel geschuldet, das der Anteil alter und gebrechlicher Menschen in unserer Stadt steigen wird. Deshalb wird es nötig sein, den Haushalt jedes Jahr kritisch zu hinterfragen, ob für die geplanten Maßnahmen auch genügend finanzielle Mittel eingestellt sind. Und weil wir gerade beim Geld sind, für die Vereine, die sich in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit um ältere Menschen kümmern, „wird die Luft immer dünner“ da viele AGH-Maßnahmen weggebrochen sind und noch wegbrechen werden. Hier ist sehr großer Handlungsbedarf vorhanden.

Auch das sei noch angemerkt: der Seniorenbeirat leistet einen entscheidenden Anteil an Zu- und Vorarbeit für wichtige Vorhaben der Stadtverwaltung und ist als Multiplikator unverzichtbar. Viele Ämter wissen das, aber die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Seniorenbeirat kann noch verbessert werden.
Schon unsere Vorfahren wussten die Weisheit des Alters zu schätzen, darauf sollte nicht verzichtet werden.

Natürlich wird die SPD-Fraktion dieser wichtigen Vorlage und dem Antrag „Neuordnung der Altenhilfe“ zustimmen.

Redner: Heiko Bär, wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren Stadträte,
verehrte Gäste,
sehr geehrter Herr Wirtschaftsbürgermeister,

in den nächsten Jahren stehen uns wegweisende Entscheidungen in der Entwicklung der mitteldeutschen Flughäfen bevor! Überkapazitäten auf der einen Seite und die neue Konkurrenz von „Berlin-Brandenburg-International“ auf der anderen Seite bringen Veränderungen und Handlungsbedarf mit sich. Für uns als Leipziger muss dabei klar sein: der Flughafen Leipzig-Halle ist der zentrale Flughafen Mitteldeutschlands sowohl im Fracht- als auch im Passagierverkehr. Und: Er ist einer der wichtigsten Standortfaktoren für die Logistikbranche und die Wirtschaftsunternehmen dieser Stadt.

Unsere Anteile an der Mitteldeutschen Flughafen AG sind mehr als ein symbolischer Beitrag. Sie sind Ausdruck und Signal an die anderen Gesellschafter, d.h. insbesondere die Bundesländer, dass Leipzig ein verlässlicher kommunaler Partner beim Betrieb und Unterhalt eines Flughafens ist. Unsere Partner – das sind die Entscheidungsträger im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt – sollen wissen, dass bei jedweder Neuordnung der Luftverkehrsinfrastruktur in Mitteldeutschland die Stadt Leipzig ein besonders hohes Interesse an der Weiterentwicklung unseres Flughafens hat und diese auch entsprechend unterstützt. Dazu gehört auch – und hier gebe ich dem Antragsteller in anderen Initiativen, die dieser entwickelt, durchaus Recht – die breite Akzeptanz in der Bevölkerung durch alle finanziell sinnvollen Lärmschutzmaßnahmen, die die wirtschaftliche Nutzung des Flughafens nicht beeinträchtigen.

Es ist aber ein fataler Irrtum, zu glauben, eine Verringerung der Anteile sei lediglich ein belangloses Signal an die Wirtschaft und bliebe in jeden Fall ohne negative Folgen. Nein, wir treffen damit eine Entscheidung, die definitiv an anderen Stellen – in den Verkehrsministerien der Bundesländer z.B. – ebenfalls entscheidungsrelevant ist. Wo würden Sie denn als Bundesland Flughafenkapazitäten konzentrieren? Dort, wo sie wissen, dass sich eine Kommune im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit beteiligt und ihr Projekt unterstützt? Oder dort, wo sie Zweifel an der Kooperation hätten, weil die Kommune eine Beteiligung oder Nichtbeteiligung als belanglose Symbolik versteht? So etwas kann ganz schnell schmerzhafte Folgen haben und zwar für wesentliche Standortkriterien, dann aber mit ganz realen Auswirkungen auf die Wirtschaft – ganz realen!

Das richtige Signal, welches der Stadtrat heute setzen muss, lautet: Genau hier, zwischen Leipzig und Halle ist der bestmögliche Standort für einen mitteldeutschen Verkehrsknotenpunkt, für einen zentralen Fracht- und Passagierflughafen, mit einem starken und verlässlichen kommunalen Partner, der sich hinter das Projekt stellt, sich beteiligt und sich auch um eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung kümmert.
Ich empfehle Ihnen deshalb die Ablehnung des Antrages.
Vielen Dank!

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Bei dem Vorliegen dieses Antrags habe ich das Gefühl, ein Déjà vu zu erleben, denn vor vier Jahren war bereits ein ähnlicher Antrag der CDU-Fraktion im Verfahren, welcher die Leipziger Polizeiverordnung ergänzen wollte, um ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Ich kann daher nur das wiederholen, was Herr Dyck bereits im Februar 2008 gesagt hat. Seien wir ehrlich, sprechen wir es aus: Es geht vordergründig gegen all die Gruppen und Einzelpersonen in unserer Stadt, die meist aus ihrer individuellen Notlage heraus vor Kaufhallen, Imbissständen und an Hausecken stehen oder an Haltestellen und auf Parkbänken sitzen und schon tagsüber ausufernd Alkohol trinken. Und das mit allen unangenehmen Begleiterscheinungen, die mir persönlich auch nicht gefallen und die Sie zum Teil in ihrem Antrag beschreiben. Sie wollen diese Menschen verdrängen, nicht um ihnen zu helfen, sondern um das ästhetische Empfinden anderer Bürger nicht zu strapazieren.

Das ist genauso pharisäerhaft, wie, wenn in anderen Staaten die Alkoholflasche in der Öffentlichkeit in einer Papiertüte versteckt wird. Wollen wir das auch? Nach dem Motto was ich nicht sehe oder weiß, macht mich nicht heiß. Nein – dieser Wunsch nach erweiterten Restriktionen ist falsch. Es ist eben nicht ein Ordnungsproblem wie Sie ausführen, sondern vorwiegend ein soziales und gesellschaftliches Problem.
Wir müssen uns also zu erst diese Fragen stellen, die natürlich in der Großstadt eine andere Dimension einnehmen und vor allem in den dörflich geprägten Randlagen unserer Stadt für Irritationen sorgen können. Obwohl auch dort rund um das örtliche Brauchtum bis zur Besinnungslosigkeit gesoffen wird. Von alt und jung.
Wir möchten das Problem weder ignorieren noch verharmlosen, denn die Sorgen vieler Menschen sind berechtigt. Ja, Alkoholabhängigkeit ist ein ernstes Problem, nicht umsonst fließen knapp 60 Prozent der Gelder der städtischen Drogenpolitik in die Behandlung und Bekämpfung dieser Sucht. Mit einer Verdrängung dieser Menschen aus dem Stadtbild werden wir das Problem nicht lösen!

Im Verwaltungsstandpunkt wird ausgeführt, dass, wenn Sie ihre eigene Begründung heranziehen würden, auf mindestens zwei der drei genannten Plätze ein Alkoholverbot rechtlich nicht zulässig wäre. So heißt es im Verwaltungsstandpunkt “Der bloße Nachweis alkoholbedingter Handlungen und Randerscheinungen wie Belästigungen der Allgemeinheit, Urinieren in der Öffentlichkeit, Vermüllung des Umfeldes, aggressives Betteln u. a., also Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, reichen nicht aus um ein solches Verbot mittels Polizeiverordnung zu rechtfertigen.” Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Straftaten eine typische Folge des Alkoholkonsums außerhalb von Gaststättenflächen sind. Trotz der rechtlichen Bewertung greift die Stadtverwaltung der Analyse vorweg und will, dass wir heute die Grundlage für ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit schaffen, wahrscheinlich nur, um Konflikten aus dem Weg zu gehen. Daher können wir auch den Verwaltungsstandpunkt nur ablehnen.

Beim Antrag beschleicht einen ohnehin das Gefühl, dass es gar nicht darum ging, mögliche Plätze zu identifizieren, auf die die engen rechtlichen Vorgaben zutreffen, denn bei zwei Plätzen geht es vorrangig darum, Probleme aus unserem Blickfeld zu schaffen. Sollte es jedoch tatsächlich einen Platz geben, bei dem nach einer genauen Analyse der rechtliche Rahmen erfüllt ist, erwarten wir von der Stadtverwaltung, dass Sie initiativ auf die Fachausschüsse, den Kriminalpräventiven Rat und den Drogenbeirat zugeht und eine Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreitet. Der Vorschlag kann, muss aber nicht ordnungspolitisch sein.

Abgesehen von den rechtlichen Bedenken halten wir den permanenten populistischen Ruf nach schärferen Verordnungen für den falschen Weg, zumal dann gesellschaftlicher Frust erzeugt wird, wenn die beabsichtigten Ziele auch durch vermeintlich schärfere Maßnahmen nicht erreicht werden. Weil unter anderem schon jetzt die Ordnungswidrigkeiten nach §19 der Leipziger Polizeiverordnung nicht geahndet werden oder wegen fehlender Beweislast nicht geahndet werden können. Durch die von der schwarz-gelben Landesregierung beschlossene sogenannte Polizeireform wird die Situation sicher nicht besser.

Redner: Gerhard Pötzsch, Stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Es gibt Einrichtungen in dieser Stadt, auf die wir alle miteinander stolz sein können. Die Leipziger Städtischen Bibliotheken gehören zweifelsohne dazu!
Wir werden im Herbst dieses Jahres,  nach der baulichen und brandschutztechnischen Rekonstruktion, die Wiedereröffnung der Zentralbibliothek drüben am Leuschner-Platz erleben. Ich persönlich freue mich darauf!
Die rasante Steigerung der Besucherzahlen und Entleihungen in den zurückliegenden Monaten – selbst ungebrochen im noch andauernden Zeitraum des Interims – was mit hohen zusätzlichen Arbeitsbelastungen für alle Mitarbeiter verbundenen ist, sind wirklich erstaunlich!
Für diese Leistung gebührt allen Mitarbeitern unser Dank!

Auch die Fraktionen hier im Rat und die Verwaltung haben Anteil an dieser insgesamt positiven Entwicklung. Unabhängig davon, wer die Anträge zur Korrektur oder Optimierung von Verwaltungsvorschlägen in der Vergangenheit im Einzelnen gestellt hatte, wir haben, nach den unerlässlichen Auseinandersetzungen in den Fachausschüssen und Fraktionen, dann hier im Rat gemeinsam, und immer mit deutlichen Mehrheiten, die richtigen und notwendigen Beschlüsse gefasst. Exakt dieses Bewusstsein gegenüber einer solch wichtigen Kultureinrichtung der Stadt zeichnet den Rat der Kulturstadt Leipzig auch aus!
Eine Bemerkung will ich mir nicht verkneifen: bezüglich eines neuerworbenen Klangmöbels hallen leise Missklänge nach. Schade drum!

Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir, hinsichtlich der weiteren Verbesserung der bibliothekarischen Versorgung, eine vernünftige Erhöhung der Erneuerungsqote des Medienbestandes, und der, für einen qualitativ hochwertigen Betrieb einer solchen Einrichtung unerlässlichen Mitarbeiterzahl, in den uns bevorstehenden Haushaltsdiskussionen, ebenfalls mehrheitlich vernünftige Entscheidungen treffen werden.
Nicht alles, was wünschenswert oder vorstellbar ist, werden wir umsetzen können. Nach dem Streit folgt der Kompromiss. Das ist Politik.
Meine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.