Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Der Schuletat wird in Höhe von 80,- Euro pro Schüler fortgeschrieben. Die Haushaltsansätze sind entsprechend anzupassen.

Mögliche Deckungsquellen: HH-Antrag 67 „Senkung der Mittel für Unterhaltung der IT-Ausstattungen“ und HH-Antrag 68 „Senkung der Mittel für das dezentrale Grundstücks-management“

Begründung:
Im Vergleich zum Haushaltsplan 2011 wurden zwar die Haushaltsansätze fortgeschrieben, ohne dabei zu berücksichtigen, dass die Zahl der Schüler gestiegen ist. Somit ist es faktisch zu einer Kürzung des Schuletats pro Schüler gekommen. Über den Schuletat werden beispielsweise Lehr- und Unterrichtsmittel, Lernmittel, sächlicher Schulaufwand, Reparaturen, Zimmer- und Geräteausstattung, Reinigungsmittel sowie allgemeine Verbrauchsmittel, als auch Fernmeldegebühren und Glüh- und Leuchtstofflampen finanziert. Um hier keine Niveauverschlechterung herbeizuführen, soll der Schuletat pro Schüler mit dem Ansatz des Vorjahres (80 Euro pro Schüler) fortgeschrieben werden.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsplan 2012 sind die kalkulatorischen Mindestmittel in Höhe von 10,44 Millionen Euro für die bauliche Werterhaltung (BU) für Schulen und Sporthallen einzustellen. Dies entspricht einem zusätzlichen Mehrbedarf von ca. 4,7 Mio. Euro.

Die Verwaltung bezieht die Mitglieder des Fachausschusses JSGS in die Priorisierung der einzelnen Maßnahmen mit ein. Über die konkrete Mitteleinsetzung wird der Fachausschuss JSGS einmal monatlich informiert.

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Mittel im Rahmen der verwaltungsinternen Änderungen zur Verfügung zu stellen, denn die Gelder wurden bereits über die Vorlage DS V/1070 „Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig – eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre“ beschlossen.

Begründung:
Ohne eine bedarfsgerechte Einstellung der Mittel für die bauliche Unterhaltung auf das berechnete Minimum von 10,44 Millionen Euro können in den Schulgebäuden und Schulsporthallen weiter nur die notdürftigen und unabweisbaren Reparaturen, nicht aber sachgerechte Bau- und Substanzerhaltung, durchgeführt werden.

Kalkulatorisch sind für die laufende bauliche Werterhaltung der Standorte des Schulnetzes Leipzig für komplexsanierte bzw. neuerrichtete Gebäude jährlich 1,2 Prozent, bezogen auf den Gesamtinvestitionsbedarf von 870 Millionen Euro nach 1990 in den Haushalt einzustellen. Für eine ausführlichere Begründung siehe V/1070, speziell das damit beschlossene Leitziel der Baustrategie, das besagt: „In der Stadt Leipzig sind alle gemäß Schulnetzplan notwendigen Standorte baulich saniert und nach neuen pädagogischen Konzepten umgestaltet. Die für diese Standorte erforderliche Bauunterhaltung ist finanziell abgesichert.“

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Für die Arbeit des Jugendstadtrats werden 25.000,- Euro in den Haushalt 2012 eingestellt.

Mögliche Deckungsquellen: HH-Antrag 67 „Senkung der Mittel für Unterhaltung der IT-Ausstattungen“ und HH-Antrag 68 „Senkung der Mittel für das dezentrale Grundstücks-management“

Begründung:

Der Jugendstadtrat stellt eine konkrete Umsetzung von Jugendpartizipation dar. Hierdurch sollen Jugendliche an die Arbeit politischer Gremien herangeführt werden, um so ein tieferes Verständnis für demokratische Entscheidungsabläufe zu schaffen.

2009 wurde in einem Stadtratsbeschluss der Aufbau von Jugendstadtbezirksbeiräten beschlossen. Dieser Beschluss befindet sich immer noch in der Umsetzungsphase. Seit dem Frühjahr 2011 gibt es die Initiativgruppe Jugendparlament Leipzig, unter dem Dach des Kinderbüros Leipzig, die mit dem Aufbau eines Jugendgremiums beschäftigt ist. Diese Arbeit soll auch im Haushaltsjahr 2012 weiter gefördert werden.

 

Anfrage der SPD-Fraktion

Eine Schulbibliothek ist ein wichtiger Bestandteil einer auf ganzheitliches lernen orientierten Schule. Die Stadt Leipzig unterstützt seit vielen Jahren kommunale Schulen beim Aufbau und Betreiben von Schulbibliotheken fachlich, finanziell und personell. Da es sich bei Schulbibliotheken um eine freiwillige Aufgabe handelt, wird der Personalbedarf der Schulbibliotheken im Wesentlichen über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gedeckt.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

1. Wie viele Schulen haben eine Personalstelle für ihre Schulbibliothek? (bitte unterteilt nach Schule, Schulart und arbeitsmarktpolitischer Maßnahme)
2. Wie viele Schulen haben noch keine Personalstelle für ihre Schulbibliothek, obwohl dies u. a. durch die arbeitsmarktpolitische Maßnahme Bürgerarbeit geplant war? Was sind die Gründe hierfür?
3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem Jobcenter bei der Besetzung der Stellen in Schulbibliotheken?

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt in den verwaltungsinternen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf 2012 die Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen Clusterförderstrategie sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere die Sach- und Personalmittel für das Clustermonitoring, die Sicherung der jährlichen Zuschüsse für die zu gründende regionale Wirtschaftfördergesellschaft sowie die personelle Sicherung der Arbeit im Bereich des Clusters „Energie und Umwelt“

Begründung:

In der Oktober-Ratsversammlung hat der Stadtrat der Vorlage zur Umsetzung der Clusterförderstrategie zugestimmt. Entsprechend eines Änderungsantrages der SPD-Fraktion wurde die Strategie der Clusterförderung nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern beschlossen, was Stadtrat und Verwaltung entsprechend bindet.

Die Beschlusslage des Stadtrates sollte sich zwingend im entsprechenden Haushaltsplanentwurf wiederfinden. Dies ist in diesem Zusammenhang bisher nicht der Fall.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Aus dem in der Verantwortung des Liegenschaftsamtes befindlichen Verwahrkonto für Veräußerungserlöse werden zusätzlich 1 Million Euro in den städtischen Haushalt übertragen.

Begründung:
Im Haushaltsjahr 2011 wurden aus dem Verwahrkonto 5 Millionen Euro in den Stadthaushalt übertragen. Die derzeitige Prognose gestattete bisher eine Übertragung von
2 Millionen Euro in den Haushalt der Stadt, da das Liegenschaftsamt auch weiterhin Veräußerungen tätigt und auch in Laufe des Haushaltsjahres 2012 tätigen wird, ist eine Übertragung von zusätzlich 1 Million Euro in den Haushalt möglich.

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2012

Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsplanentwurf 2012 in Höhe von 2.651.600 Euro eingestellten Mittel zur Unterhaltung der IT-Ausstattung werden um 275.000 Euro gesenkt.

Begründung:
Durch eine Verlängerung der Betriebsdauer von IT-Ausstattungen und das Schieben von Neuanschaffungen bzw. Erneuerungen von Altgeräten sind an dieser Stelle entsprechende Einsparungen im Haushaltsplan 2012 möglich.