Redner: Gerhard Pötzsch, Stellv. Fraktionsvorsitzender

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Jeder von uns weiß wahrscheinlich, wie er gleich votieren wird. Ich will versuchen zu erklären, warum nun ausgerechnet ich nicht für die heutige Vorlage stimme.
Dazu muss ich ein bisschen von mir reden und etwas zurück blicken:
– auf den 31. Oktober 1965 etwa, als ich mich, in meinem fünfzehnten Jahr, auf dem Leuschnerplatz gegen das Beatverbot einfand, meine erste Demo, dann kam der Wasserwerfer
– auf den 30. Mai 1968, als ich, nun schon sechzehn, auf dem Karl-Marx-Platz gegen die Sprengung der Universitätskirche stand. Ich war und werde wahrscheinlich nie religiös. Aber schon damals galt mir: Kulturschande bleibt Kulturschande
– auf den, dem Frühling folgenden Sommer des gleichen Jahres, als abzusehen war, dass sich in Prag der Traum vom menschlichen Sozialismus wieder nicht erfüllen würde

Dann wollte ich mit Freunden nur noch weg. Die Welt war so groß und Leipzig so klein. Wir sind den verbündeten Truppen des Warschauer Paktes quasi in den Angriff gelaufen.
Mein komplettes siebzehntes Lebensjahr saß ich im Knast. Ich musste dort, im Namen des Volkes, einmal einundzwanzig Tage und Nächte Dunkelarrest am Stück verbringen. Seitdem weiß ich, wie Freiheit schmecken kann.
An diesem Ort beschloss ich: DIE haben dich nicht gehen lassen, nun müssen DIE dich aushalten!
Nach meiner Entlassung habe ich mich der Zusammenarbeit mit diversen staatlichen Organen verweigert, und mir vorgelegte Papiere nicht unterschrieben. Das war nicht natürlich, sondern schwer! Andere sind in ähnlichen Situationen schwach geworden. Ich kann das verstehen.
Mein Traum von einem demokratischen Sozialismus ist bis heute uneingelöst geblieben.

Mit dem Herbst 89 verbinde ich Erstaunen, Euphorie, Glück, Stolz und das besoffen machende Gefühl totaler Freiheit. Was folgte, waren herrliche Monate der Anarchie. Alles war möglich. Ich bin sehr dankbar, das erlebt zu haben!
Die Ernüchterung folgte bald. Buchhalter buchten. Ordnungspolitiker ordneten. Verwaltungsfachleute verwalteten. Notare schrieben geschwind. Zwischendrin sah ich mit achtunddreißig Jahren das erste Mal Ebbe und Flut und huschte kurz nach Paris. Dieses abarbeitende Reisen hat mich nicht mehr so verändert, wie es mich als siebzehn- oder neunzehnjährigen Neugierigen sicher noch hätte verändern oder prägen können. Mein Zorn über die Verantwortlichen dieser Art unwiederbringlich verlorener Lebenschancen und Möglichkeiten bleibt jung!

Einem geschenkten Gaul schaut  man nicht ins Maul, sagt der Volksmund.
Ist es nun, rund ein Vierteljahrhundert später, an der Zeit, ein Denkmal, das die friedliche Revolution zur Demokratie hin feiert, zu errichten? Eines, das uns auffordert – denk mal! – über Einheit und Freiheit nachzudenken. Oder doch über Freiheit und dann Einheit?
Was ich in den vergangenen zwei beschleunigten Jahrzehnten vermisste, oder was mir, besser gesagt, deutlich zu kurz gekommen scheint, ist das öffentliche Gespräch über unsere unterschiedlichen Biografien in Ost und West, in dem man sich durch Frage und Antwort immer näher verständigen und besser verdeutlichen könnte.

Mir war da zuviel Verdammung, Besserwisserei und nicht selten auch Ignoranz.
Übrigens: wie ich kürzlich lesen musste, sind die Mittel für Zeitzeugen, welche über ihre persönlichen Erfahrungen in einer Diktatur vor Publikum berichten, aktuell auch in Sachsen gekürzt worden.
Freiheit ohne Gleichheit – kann es das geben? Und schließt Gleichheit nicht automatisch Chancengleichheit ein?
Jeder ist seines Glückes Schmied – noch so ein Satz!

 
Das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen unabhängig der sozialen Herkunft – nichts als eine Schöne Fata Morgana? Realität in Deutschland heute: eine geschlossene Gesellschaft, in welcher beruflicher Erfolg über Generationen vererbt wird. Die Kluft zwischen arm und reich wächst schneller denn je. Politikverdrossenheit nimmt Demokratie gefährdende Züge an. Demokratie, das wissen wir, kann nur existieren, wenn möglichst viele mitmachen.
 
Vor wenigen Tagen hatten wir sieben Schulsozialarbeiterinnen in der Fraktion zu Gast, die aus ihrer täglichen Arbeit an unseren Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien berichteten. Ihr Bericht war, um es mit einem Wort zu sagen: erschütternd!
Sollten wir, bevor wir uns ein Denkmal schenken lassen, nicht erst noch ein paar Hausaufgaben erledigen und z.B. gemeinsam die Bundesrepublik verändern?

Die Idee, das neue Jahrtausend mit einer Nachbildung der Dauthe‘schen Säule als in den Stadtraum „freigelassene“ Friedenssäule vor der protestantischen Nikolaikirche in Erinnerung an 89 zu begrüßen, fand ich würdig, poetisch und dem zu erinnernden Ereignis sehr angemessen.
Bald werden wir nun in Leipzig auch mittels eines neuen Denkmals die Bewegung zur Demokratie hin erneut feiern. Wir werden es gegen den gefühlten Willen einer Bevölkerungsmehrheit errichtet haben. Wir werden zu seiner Weihe in Reden die Historie bemühen, dem Zeitgeist frönen, das Stadtmarketing befeuern und dabei immer wieder die Absicht betonen, damit in einer nachwachsenden Generation den Geist von 89 wach halten zu wollen. Und vielleicht, so grotesk kann Geschichte verlaufen, ist an jenem Tag sogar jener Funktionär einer ehemaligen Blockpartei anwesend, der heute, in neuer Funktion, die erste Flöte im Lande spielt. Ob das dann noch jemand des Erwähnens für wert befindet?
Ob nun ohne oder mit Denkmal, ich wünsche uns allen für die Gestaltung der Zukunft Vernunft, Augenmaß und Glück!

Beschlussvorschlag:
1. Das Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Leipzig ist, bezüglich der Erfahrungen aus dem Januarhochwasser 2011, nachzujustieren und zügig umzusetzen.
2. Zu diesem Zweck sind dem Stadtrat die Ergebnisse des Monitorings zur Flutung des Auwaldes über das Nahleauslassbauwerk und damit die Bewertung des Auwalds als Polder vorzulegen.
3. Rechtzeitig vor der nächsten Baumfällungssaison sind Entscheidungen zur Notwendigkeit der Deiche, u. a. am nordwestlichen Luppeufer, sowie zum Schutz von Einzelobjekten und der Ortslagen am Auwald zu treffen.
4. Das Hochwasserschutzkonzept ist in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben. Dabei sind die Variantenvergleiche unter Berücksichtigung abgestufter Hochwasserschutzziele in einem transparenten Verfahren unter Beteiligung von Stadtrat und Naturschutzverbänden abzuwägen.

Begründung:
Schon im Ergebnis des Augusthochwassers 2002 wurde für das Leipziger Gewässersystem  ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet, welches unter anderem Maßnahmen, wie die Ertüchtigung des Zwenkauer Sees zu einem Hochwasserrückhaltebecken für die Weiße Elster, die Einbindung der Parthe in die Neue Luppe zur Entlastung der Unteren Weißen Elster, die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Parthe, Schutz der Ortslagen am östlichen Ufer der Neuen Luppe, enthält. Bisher geschehen ist: die Sanierung der Parthe, die Sanierung der Deiche am Elsterflutbett (im Bereich Kläranlage Rosental) sowie die Sanierung der Deiche am nördlichen Ufer der Luppe. Die technische Überleitung der Weißen Elster zum Zwenkauer See wird erst gegenwärtig gebaut.

Der Umgang mit den Deichen im nördlichen Auwald, insbesondere am südlichen Ufer der Neuen Luppe ist bis zum heutigen Tag nicht entschieden. In den Jahren 2002 – 2004 wurden unterschiedliche Szenarien erarbeitet, die von der umfänglichen Stabilisierung des gegenwärtigen Deichsystems bis zur Aufgabe des südlichen Deiches, bei gezieltem Schutz der Ortslagen und Einzelobjekte, reichte. Gemäß Hochwasserschutzkonzept ist eine planmäßige Flutung der Südlichen Luppeaue ohnehin für eine wirksame Überleitung des Parthehochwassers nötig. Die Flutung des Auwalds über das Nahleauslassbauwerk hat sehr anschaulich gezeigt, dass der Auwald immer noch seine Funktionsfähigkeit hat und das Hochwasser zügig abgelaufen ist. Trotz des Fehlens des Zwenkauer Sees als Hochwasserspeicher und bisher nicht umgesetzter Schutzmaßnahmen in der Südlichen Luppeaue, konnte das Hochwasser recht schadlos durch Leipzig geleitet werden. Im FA Umwelt und Ordnung wurde festgelegt, dass dies in einem Monitoring zu beobachten und zu bewerten ist. Im Ergebnis dessen sind endlich die Entscheidungen zum Umgang mit den Deichen zu treffen.

Im Falle des teuren Erhalts des gegenwärtigen Deichsystems ist Leipzig gezwungen, die Funktion des vielfältig geschützten Auwaldes (NSG, FFH, IBA,  NATURA 2000) durch teure zusätzliche Flutungsprojekte aufrecht zu erhalten, deren tatsächliche Erfolge recht umstritten sind. Darüber hinaus ist noch nicht gesichert, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auch nahe dem Eingriffsort erfolgen. Weiterer wirtschaftlicher Schaden für Leipzig resultiert auch aus der Minimierung der Erholungsfunktion im Zuge der weitgehenden Rodungen.

Mit den Erfahrungen aus dem Januarhochwasser, d. h. den Schadensbildern und den Aussagen zur Funktion des Auwalds, und mit der Ertüchtigung des Zwenkauer Sees, sind die Voraussetzungen geschaffen, um endlich sachliche Entscheidungen über einen wirtschaftlich, ökologisch und auch sozial (Sicherung der Erholungsfunktion des Auwaldes) sinnvollen und somit tatsächlich nachhaltigen Hochwasserschutz  für Leipzig zu realisieren und damit das in Europa einzigartige stadtnahe Auwaldsystem zu sichern. Mit einer Reduzierung der Deichanlagen würde außerdem der laufende Aufwand für deren Erhaltung sinken. Der Hochwasserschutz für Leipzig ist dann weniger von der Haushaltslage in Land, Bund und Europa abhängig.

Leipzig muss endlich selbst die Entscheidungen in die Hand nehmen. Mit der Weiße-Elster-Hochwasser-Konferenz 2002 wurde der Grundstein dazu gelegt.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)

Anfrage der SPD-Fraktion

Bis Ende Februar 2011 wurden Tausende Bäume entlang der Deiche im Leipziger Auwald gefällt. Dies wirft Fragen auf.

Deshalb fragen wir:
1. Welche technischen Arbeiten sind entlang der Deichabschnitte, wo 2011 Baumfällungen stattfanden, noch in diesem Jahr geplant? Sollten keine weiteren Arbeiten geplant sein, warum wurden die Baumfällungen durchgeführt?
2. Welche Deichinstandsetzungen sind entlang der Deiche, wo 2011 Baumfällungen stattfanden, geplant (einzeln aufführen für jeden Abschnitt)?
3. Ist für jeden Abschnitt die entsprechende Absprache mit der Stadt Leipzig erfolgt und lag für jeden einzelnen Abschnitt eine sachlich begründete Zustimmung der Stadt vor? Wenn nicht, warum nicht?
4. Welcher weitere Umfang an Fällungen ist im Herbst/Winter 2011/2012 geplant?
5. Ist bereits jetzt abzuschätzen, dass in einzelnen Abschnitten keine Baumfällungen notwendig waren und auf Grund welcher sachlich-fachlichen Urteile erfolgten diese Fällungen?
6. Wurden legitime Interessen der Stadt Leipzig oder Dritter verletzt und wenn ja, wer trägt die Verantwortung?

Ansprechpartner: Axel Dyck (Kontakt: 0177-6659311)

 

Redner: Christopher Zenker, Stadtrat

Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
werte Gäste!

Die Leipziger Polizeiverordnung enthält im Gegensatz zu anderen vergleichbaren Anordnungen anderer Städte sehr strikte Vorschriften bezüglich des Einsatzes von Verstärker- bzw. Regelungstechnik an gastronomischen Einrichtungen. Dadurch wird der Verwaltung keinerlei Ermessensspielraum ermöglicht. Ziel des gemeinsamen Änderungsantrags von SPD, CDU und Grünen ist es diesen Ermessensspielraum zu ermöglichen.
Auf der einen Seite freuen wir uns zwar, dass die Stadtverwaltung einen eigenen Vorschlag unterbreitet hat, mit dem sie einen Lösungsvorschlag anbietet, mit dem sie das Problem lösen will. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass uns der Verwaltungsvorschlag erst Stunden vor der Stadtratssitzung ausgereicht wird.
Zudem lässt der Vorschlag viele Fragen offen und führt bei genauer Auslegung zu keinerlei Änderungen zur momentanen Regelung. Wir bleiben daher bei unserem Vorschlag, in dem lediglich der zukünftige Absatz 3 des §12 in eine „Kann-Regel“ verändert wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverwaltung prüft bis Ende des dritten Quartals 2011 die Einrichtung von Carsharing-Parkplätzen im Rahmen eines Pilotprojekts im öffentlichen Verkehrsraum.
2. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Realisierung in Leipzig möglich ist, setzt sich die Stadt Leipzig mit geeigneten Anbietern zur Realisierung des Vorhabens in Verbindung. Die Anbieter sollten das Umweltzeichen „Blauer Engel“ nachweisen.
3. Die Stadtverwaltung setzt sich bei den zuständigen Ministerien in Bund und Land dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Carsharing im öffentlichen Raum mittels Beschilderung zu schaffen.

Begründung:

Nach wie vor ist es Carsharing-Anbietern auf Grund der geltenden Rechtslage nicht gestattet, Fahrzeugstellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zu nutzen, um von dort aus ihre Dienstleistungen anzubieten. Die Folge dessen ist, dass diese Firmen auf angemietete oder gepachtete Stellplätze ausweichen müssen, die zwar über die Stadt verteilt sind, aber dennoch nicht in jedem Fall kurze Wege für die Nutzer bedeuten. Um die Attraktivität des Carsharings zu erhöhen und damit diese nachhaltigere Form des motorisierten Individualverkehrs weiter zu fördern, soll die Stadt Leipzig im Rahmen eines Pilotprojekts prüfen, inwiefern für das Carsharing Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können. Dabei sind u.a. Entwidmung, Teilentziehung, Sondernutzung und § 46 der StVO mit zu berücksichtigen.
Als Beispiele, wie Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum zur Verfügung gestellt werden können, könnten die Modellprojekte in Köln, Berlin, Ulm, Hamburg oder München dienen.
Bei der Auswahl von geeigneten Anbietern ist darauf zu achten, dass diese nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu den Verkehrsträgern des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad und Fuß) stehen, sondern den Umweltverbund vielmehr ergänzen.

Ansprechpartner: Christopher Zenker (Kontakt: 01577-2537393)

Anfrage der SPD-Fraktion

In der jährlichen Bedarfsplanung werden in einem Unterabschnitt Kindertageseinrichtungen, die voraussichtlich bis Ende des jeweiligen Jahres ihren Betrieb aufnehmen werden (Neubau), aufgelistet. Gleichzeitig werden die neuen Einrichtungen auf KIVAN als Ankündigung eingepflegt. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Eröffnungsverzögerungen.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

1. Wie ist der aktuelle Stand der folgenden geplanten Einrichtungen und wann werden die folgenden Neubauten fertig gestellt? Wann gehen die Einrichtungen ans Netz?
Falls es zu Verzögerungen bei den jeweiligen aufgelisteten Einrichtungen kommt, wodurch sind diese bedingt und worin liegen die jeweiligen Problemlagen? (bitte Fragen für jede Einrichtung einzeln beantworten)

a. Puschstr. 9, Träger Diakonisches Werk – Innere Mission
b. Karl-Siegesmund-Str.
c. Kregel-Str.
d. Fichte-Str., Träger Dr. P. Rahn & Partner
e. Prinz-Eugen-Str. 9-13, Träger Caritasverband Leipzig e. V.
f. Frohburger Str. 33, Träger Kindervereinigung Leipzig e. V.
g. Raschwitzer Str. 8, Träger Initiative Waldpädagogik
h. Joseph-Str. 11, Buchkinder e. V.
i. Herloßsohn-/Fechner-Str., Träger Kindervereinigung Leipzig e. V.
j. Hoepner-Str. 17, Träger Caritasverband Leipzig e. V.

2. Was unternimmt die Verwaltung, dass möglichst alle geplanten Einrichtungen im Zeitplan sind?

Ansprechpartnerin: Ute Köhler-Siegel (Kontakt: 0341-4248587)

Anfrage der SPD-Fraktion

Seit 2006 wird die Kita Karl-Liebknecht-Straße 30-32 auf dem Gelände des Volkshauses in der Bedarfsplanung aufgelistet. Durch Eigentümerwechsel kam es immer wieder zu Verzögerungen des Baustarts.  Nach unseren Informationen hat der Bauherr (Josephstift Dresden) im Februar 2011 den Bauantrag eingereicht und der Träger der Einrichtung, die Caritas Leipzig e. V., als Leistungsbeginn das III. Quartal 2012 avisiert. Berichten zu folge hat der Grundstückseigentümer die Verhandlungen zum Kita-Neubau abgebrochen. Stattdessen sollen nun Stadthäuser auf dem Gelände entstehen. Im Leipziger Süden herrschen weiterhin Kapazitätsengpässe im Kindergartenbereich.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

1. Wer ist der Grundstückseigentümer Karl-Liebknecht-Straße 30-32?
2. Wie ist der aktuelle Stand bei dem Bau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände des Volkshauses?
3. Hält die Stadtverwaltung an dem Standort Karl-Liebknecht-Straße 30-32 für die Errichtung einer Kindertagesstätte fest?
4. Finden Gespräche zwischen der Stadt Leipzig, dem Grundstückseigentümer, dem Bauherrn und dem Träger der Einrichtung statt? Wenn ja, welche Ergebnisse wurden bisher erzielt?

Ansprechpartner: Heiko Oßwald (Kontakt: 0179-2157105)